Rechtsprechung
| BGH, 18.10.2012 - IX ZB 61/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Restschuldbefreiungsantrag: Umfang der Abtretung pfändbarer Forderungen aus einem Dienstverhältnis bei Empfang von Naturalleistungen in Form der Überlassung eines Dienstwagens
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 287 Abs 2 InsO, § 295 InsO, § 296 InsO, § 850c ZPO, § 850e Nr 3 ZPO
Restschuldbefreiungsantrag: Umfang der Abtretung pfändbarer Forderungen aus einem Dienstverhältnis bei Empfang von Naturalleistungen in Form der Überlassung eines Dienstwagens - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage nach der Unterrichtungspflicht eines Insolvenzschuldners über nicht pfändbare Sachzuwendungen (hier: Überlassung eines Kfz)
- zvi-online.de
InsO § 287 Abs. 2, § 295 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 850e Nr. 3
Umfang der Abtretungserklärung gem. § 287 Abs. 2 InsO bei Nutzung eines Dienstwagens durch den Schuldner - ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 1; InsO § 295 Abs. 1 Nr. 3
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage nach der Unterrichtungspflicht eines Insolvenzschuldners über nicht pfändbare Sachzuwendungen (hier: Überlassung eines Kfz) - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Restschuldbefreiung und der verschwiegene Dienstwagen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Insolvenzschuldner muss im Rahmen seiner Obliegenheiten auch über Überlassung eines Dienstwagen unterrichten
Verfahrensgang
- AG Lingen, 06.01.2010 - 18 IN 46/05
- LG Osnabrück, 24.02.2010 - 7 T 112/10
- BGH, 18.10.2012 - IX ZB 61/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus BGH, 18.10.2012 - IX ZB 61/10
Es fehlen insbesondere Ausführungen, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die geltend gemachte Rechtsfrage umstritten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 191).
- BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22
Privat genutzter Dienstwagen - Wert des Sachbezugs
Erhält der Arbeitnehmer neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen, wozu auch die Überlassung eines privat nutzbaren betrieblichen Kraftfahrzeugs gehört (…BAG 24. März 2009 - 9 AZR 733/07 - Rn. 23, BAGE 130, 101; BGH 18. Oktober 2012 - IX ZB 61/10 - Rn. 3;… PG/Ahrens ZPO 14. Aufl. § 850e Rn. 35;… Musielak/Voit/Flockenhaus 20. Aufl. ZPO § 850e Rn. 14), sind Geld- und Naturalleistungen nach § 850e Nr. 3 Satz 1 ZPO zusammenzurechnen. - BGH, 07.03.2024 - IX ZB 47/22
Voraussetzungen für Versagung der Restschuldbefreiung
Wird dem Schuldner ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, handelt es sich dabei um einen Sachbezug, der Teil der Arbeitsvergütung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - IX ZB 61/10, ZInsO 2012, 2342 Rn. 3;… BAG, ZInsO 2023, 2532 Rn. 12 ff; LAG Hessen, NZI 2009, 526;… ebenso zu § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO BAGE 130, 101 Rn. 15).Bei einer Zusammenrechnung von Geld- und Naturalleistungen erweitert § 850e Nr. 3 Satz 2 ZPO die Pfändbarkeit des in Geld zahlbaren Betrags insoweit, als der dem Schuldner nach § 850c ZPO verbleibende Betrag durch den Wert der Naturalleistung gedeckt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - IX ZB 61/10, ZInsO 2012, 2342 Rn. 3).
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