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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.2022 - IX ZB 9/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,43686
BGH, 24.11.2022 - IX ZB 9/22 (https://dejure.org/2022,43686)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2022 - IX ZB 9/22 (https://dejure.org/2022,43686)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2022 - IX ZB 9/22 (https://dejure.org/2022,43686)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 Abs 1 S 1 ZPO, § 114 ZPO, § 117 Abs 2 S 1 ZPO, § 233 ZPO, § 517 ZPO
    Wiedereinsetzung in vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde

  • IWW

    § 522 Abs. 1 ZPO, § ... 233 Satz 1 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 78 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde; Antragstellung auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe innerhalb der Berufungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde; Antragstellung auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe innerhalb der Berufungsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2023, 718
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.03.2017 - VI ZB 36/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gleichzeitige Beantragung von …

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - IX ZB 9/22
    Dieses verbietet es den Gerichten, Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 227;… vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 10;… vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15, FamRZ 2016, 209 Rn. 4; vom 14. März 2017 - VI ZB 36/16, NJW-RR 2017, 895 Rn. 4;… vom 21. August 2018 - VIII ZB 22/18, NJW-RR 2018, 1271 Rn. 5).

    Rn. 6 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 4. November 2015, aaO Rn. 6; vom 14. März 2017, aaO Rn. 6;… vom 21. August 2018, aaO Rn. 7).

    Da die Prozesskostenhilfe beantragende Partei wegen ihrer Hilfebedürftigkeit gehindert ist, einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung im Berufungsverfahren zu beauftragen, ist ihr, wenn sie nach den gegebenen Umständen nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste, nach Entscheidung über die Prozesskostenhilfe Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (BGH…, Beschluss vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15, FamRZ 2016, 209 Rn. 6; vom 14. März 2017, aaO Rn. 6).

    Das Berufungsgericht hat folglich vorab über das Prozesskostenhilfegesuch einschließlich der Frage der Beiordnung eines Rechtsanwalts zu entscheiden, um so der Partei Gelegenheit zu geben, anschließend einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen, falls sie beabsichtigt, das Berufungsverfahren - im Falle der Versagung von Prozesskostenhilfe gegebenenfalls auf eigene Kosten - durchzuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2017, aaO).

  • BGH, 04.11.2015 - XII ZB 289/15

    Verfahrenskostenhilfe: Behandlung des Verfahrenskostenhilfeantrags für ein wegen …

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - IX ZB 9/22
    Dieses verbietet es den Gerichten, Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 227;… vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 10; vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15, FamRZ 2016, 209 Rn. 4;… vom 14. März 2017 - VI ZB 36/16, NJW-RR 2017, 895 Rn. 4;… vom 21. August 2018 - VIII ZB 22/18, NJW-RR 2018, 1271 Rn. 5).

    Rn. 6 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. November 2015, aaO Rn. 6;… vom 14. März 2017, aaO Rn. 6;… vom 21. August 2018, aaO Rn. 7).

    Da die Prozesskostenhilfe beantragende Partei wegen ihrer Hilfebedürftigkeit gehindert ist, einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung im Berufungsverfahren zu beauftragen, ist ihr, wenn sie nach den gegebenen Umständen nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste, nach Entscheidung über die Prozesskostenhilfe Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (BGH, Beschluss vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15, FamRZ 2016, 209 Rn. 6;… vom 14. März 2017, aaO Rn. 6).

  • BGH, 21.08.2018 - VIII ZB 22/18

    Entscheidung über Prozesskostenhilfegesuch innerhalb der Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - IX ZB 9/22
    Dieses verbietet es den Gerichten, Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 227;… vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 10;… vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15, FamRZ 2016, 209 Rn. 4;… vom 14. März 2017 - VI ZB 36/16, NJW-RR 2017, 895 Rn. 4; vom 21. August 2018 - VIII ZB 22/18, NJW-RR 2018, 1271 Rn. 5).

    Rn. 6 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 4. November 2015, aaO Rn. 6;… vom 14. März 2017, aaO Rn. 6; vom 21. August 2018, aaO Rn. 7).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - IX ZB 9/22
    Dieses verbietet es den Gerichten, Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 227;… vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 10;… vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15, FamRZ 2016, 209 Rn. 4;… vom 14. März 2017 - VI ZB 36/16, NJW-RR 2017, 895 Rn. 4;… vom 21. August 2018 - VIII ZB 22/18, NJW-RR 2018, 1271 Rn. 5).
  • BGH, 16.11.2010 - VIII ZB 55/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Frist zur …

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - IX ZB 9/22
    Dieses verbietet es den Gerichten, Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 227; vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 10;… vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15, FamRZ 2016, 209 Rn. 4;… vom 14. März 2017 - VI ZB 36/16, NJW-RR 2017, 895 Rn. 4;… vom 21. August 2018 - VIII ZB 22/18, NJW-RR 2018, 1271 Rn. 5).
  • BGH, 28.02.2024 - IX ZB 30/23

    Zulässigkeit der Signierung eines Schriftsatzes für Mitglied der Sozietät und …

    Die Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt den Kläger in seinem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, welches es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 227; vom 24. November 2022 - IX ZB 9/22, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 02.08.2023 - XII ZB 96/23

    Wiedereinsetzungsgesuch bei abgelehnter Fristverlängerung über den …

    Darf der Beteiligte auf die Gewährung einer beantragten Fristverlängerung vertrauen, weil deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, bedarf es zwar keiner Nachfrage beim Gericht, ob die beantragte Fristverlängerung bewilligt wurde oder bewilligt werden wird (BGH Beschluss vom 30. Januar 2023 - VIa ZB 15/22 - FamRZ 2023, 718 Rn. 10 ff. mwN).

    So liegt es regelmäßig im Falle eines Fristverlängerungsantrags um nicht mehr als einen Monat oder bei Einwilligung des Gegners in eine weitergehende Fristverlängerung sowie Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO (BGH Beschlüsse vom 30. Januar 2023 - VIa ZB 15/22 - FamRZ 2023, 718 Rn. 10 ff. mwN;… vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17 - NJW 2018, 1022 Rn. 25 …und vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16 - NJW 2017, 2041 Rn. 11 f. mwN).

    In einem solchen Fall ist es Sache des Beteiligten, sich rechtzeitig nach dem Schicksal des von ihm gestellten Antrags auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist zu erkundigen, um die Begründung fristwahrend einreichen zu können (vgl. BGH Beschlüsse vom 30. Januar 2023 - VIa ZB 15/22 - FamRZ 2023, 718 Rn. 12 mwN …und vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16 - NJW-RR 2017, 564 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 19.12.2024 - IX ZB 41/23

    Glaubhaftmachung formgerechter Schriftsatzübermittlung durch Fax bei BeA-Ausfall

    Dieses verbietet es den Gerichten, Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BGH, Beschluss vom 24. November 2022 - IX ZB 9/22, juris Rn. 4 mwN; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 10. Oktober 2023 - XI ZB 1/23, NJW 2023, 3799 Rn. 8; BVerfGE 74, 228, 234;… BVerfG, NJW 2012, 2869 Rn. 8 und NZA 2016, 122 Rn. 10).
  • BGH, 27.02.2025 - IX ZB 46/23

    Zahlung von Vergütung für rechtsanwaltliche Tätigkeiten; Unterzeichnung der …

    Insbesondere verletzt die angefochtene Entscheidung nicht das Verfahrensgrundrecht des Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, welches es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 227; vom 24. November 2022 - IX ZB 9/22, juris Rn. 4 mwN).
  • KG, 17.09.2025 - 20 U 78/25

    Berufung wider (Mandanten-)Willen: Anwalt trägt Verfahrenskosten!

    Rn. 9 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (vgl. BGH, Beschluss vom 24.11.2022 - IX ZB 9/22 - juris Rn. 6).
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