Rechtsprechung
| BGH, 13.03.1986 - IX ZR 65/85 |
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- Wolters Kluwer
Geltendmachung von Honoraransprüchen aus einem Herausgebervertrag infkolge Abtretung - Rechtliche Wertung des Herausgebervertrags als Dienstvertrag oder als Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichem Charakter - Anspruch des Dienstverpflichteten auf Zahlung einer ...
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BGB §§ 293, 294, 295, 296, 615
Voraussetzungen des Annahmeverzugs nach Kündigung des Dienstverhältnisses des Herausgebers einer Zeitschrift - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
§ 11 Abs. 2 GmbHG
Annahmeverzug der Gesellschaft
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 794
- ZIP 1986, 661
- MDR 1986, 750
- WM 1986, 1089
- DB 1986, 1332
- afp 1986, 126
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (3)
- BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83
Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung
Auszug aus BGH, 13.03.1986 - IX ZR 65/85
§ 296 BGB ist nicht anwendbar (Abgrenzung zu BAG NJW 1985, 935).Nach der Kündigung eines Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund genügt gemäß § 295 BGB grundsätzlich ein wörtliches Angebot, weil die Kündigung regelmäßig die Erklärung des Dienstberechtigten enthält, daß er weitere Dienstleistungen des Verpflichteten nicht annehmen werde (vgl. BAG NJW 1985, 935 m.w.N.).
Die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1985, 935 ff [BAG 09.08.1984 - 2 AZR 374/83]), die bei Arbeitsverhältnissen § 296 BGB mit der Begründung anwendet, der Arbeitgeber müsse dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen und ihm die Arbeit zuweisen, ist auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht übertragbar.
Auch eine sonstige Ausnahme von dem Erfordernis eines wörtlichen Angebots (vgl. dazu BAG NJW 1985, 935 m.w.N.) kommt hier nicht in Betracht.
- BGH, 14.11.1966 - VII ZR 112/64
Handelsrecht-Kündigung d. Handelsvertretervertrages;Ausschluß d Ausgleichsanspr.
Auszug aus BGH, 13.03.1986 - IX ZR 65/85
Erforderlich ist wenigstens, daß der Dienstverpflichtete eindeutig der Kündigung widerspricht (vgl. BGH, Urt. v. 14. November 1966 - VII ZR 112/64, NJW 1967, 248, 250; BAG NJW 1961, 381). - BAG, 24.11.1960 - 5 AZR 545/59
Annahmeverzug bei unrechtmäßiger Kündigung
Auszug aus BGH, 13.03.1986 - IX ZR 65/85
Erforderlich ist wenigstens, daß der Dienstverpflichtete eindeutig der Kündigung widerspricht (…vgl. BGH, Urt. v. 14. November 1966 - VII ZR 112/64, NJW 1967, 248, 250; BAG NJW 1961, 381).
- OLG München, 24.03.2016 - 23 U 1884/15
Anspruch auf Zahlung rückständiger Geschäftsführervergütung nach Abberufung und …
Erforderlich ist wenigstens, dass der Dienstverpflichtete eindeutig der Kündigung widerspricht (BGH, Urteil vom 13.03.1986, Az. IX ZR 65/85, juris, Tz. 22, Palandt, BGB, 75. Aufl. 2016, § 615 Rz. 12). - BGH, 04.07.2002 - I ZR 313/99
"Hotelvideoanlagen"; Annahmeverzug bei Gebrauchmachen von einem Bestimmungsrecht; …
Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, daß - nachdem die Klägerin durch die (unberechtigte) fristlose Kündigung zum Ausdruck gebracht hatte, an dem Vertrag nicht festhalten zu wollen - ein wörtliches Angebot der Beklagten ausreichte, um die Klägerin in Annahmeverzug zu versetzen (§ 295 BGB; vgl. BGH, Urt. v. 13.3.1986 - IX ZR 65/85, NJW-RR 1986, 794;… Urt. v. 28.10.1996 - II ZR 14/96, NJW-RR 1997, 537). - BGH, 14.11.1990 - VIII ZR 13/90
Nachträgliche Unmöglichkeit der Gebrauchsüberlassung; Annahmeverzug des Mieters
Der Bundesgerichtshof hat sie bisher lediglich angesprochen, ohne sie entscheiden zu müssen (vgl. Urteile vom 13. März 1986 - IX ZR 65/85 = LM § 295 BGB Nr. 3 und vom 20. Januar 1988 - IVa ZR 128/89 = NJW 1988, 1201).
- BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 277/06
Annahmeverzug - Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung
a) Nach der außerordentlichen Kündigung eines Dienstverhältnisses genügt zur Begründung des Annahmeverzugs gemäß § 295 BGB grundsätzlich ein wörtliches Angebot, weil die Kündigung regelmäßig die Erklärung des Dienstberechtigten enthält, er werde weitere Dienstleistungen des Verpflichteten nicht annehmen (BGH 13. März 1986 - IX ZR 65/85 - NJW-RR 1986, 794, zu 2 der Gründe). - OLG Frankfurt, 03.12.1992 - 26 U 100/91 Demgegenüber hält der Bundesgerichtshof daran fest, daß jedenfalls dann, wenn der Dienstverpflichtete seine Tätigkeit nach Inhalt, Ort und Zeit weitgehend selbständig gestalten kann, grundsätzlich zumindest das wörtliche Angebot weiterer Dienstleistungen notwendig ist (BGH NJW-RR 86, 794).
Es ist allgemein anerkannt, daß in einem erkennbaren Protest gegen eine Kündigung, insbesondere in der Erhebung einer Kündigungsschutzklage, dann ein wörtliches Angebot zu erblicken ist, wenn der Dienstverpflichtete arbeitswillig und arbeitsfähig war (BAG NJW 85, 935; BGH NJW 67, 248 und NJW-RR 86, 794).
Der Bundesgerichtshof hat in der zitierten Entscheidung (NJW-RR 86, 794) betont, daß ein wörtliches Angebot "grundsätzlich" erforderlich ist, woraus zu entnehmen ist, daß es im Ausnahmefall auch entbehrlich sein kann.
Daher wäre ein solches Angebot nach Treu und Glauben hier ausnahmsweise (BGH NJW-RR 86, 794) auch dann entbehrlich gewesen, wenn man in dem Antrag auf Erlaß der einstweiligen Verfügung im Verfahren 2/19 O 290/90 LG Frankfurt am Main kein wörtliches Angebot sehen würde.
- OLG Düsseldorf, 22.10.1998 - 6 U 78/97 Dies macht vielmehr lediglich das nach §§ 293, 294 BGB grundsätzlich notwendige tatsächliche Angebot der Dienstleistung entbehrlich; erforderlich bleibt aber nach § 295 BGB ein wörtliches Angebot seitens des Dienstverpflichteten, das allerdings in jedem erkennbaren Protest oder Widerspruch gegen die fristlose Kündigung, insbesondere in der Erhebung der Kündigungsschutzklage oder in der Erhebung einer auf Zahlung der Dienstvergütung gerichteten Leistungsklage gesehen werden kann (vgl. BAG NJW 1961, 381 ; BAG NJW 1985, 935 m.w.Nachw.; BAG DB 1990, 2073 m.w.Nachw.; BGH NJW-RR 1986, 794 = WM 1986, 1089, 1090 ; BGH NJW-RR 1997, 537, 538;… Palandt/Putzo, a.a.O., § 615 BGB, Rdn. 12).
Bei einer derartigen Sachlage können die Voraussetzungen des § 296 BGB nicht als erfüllt angesehen werden, so daß es in einem Fall, wie er hier zu beurteilen ist, eines - hier in der Tat nicht vorliegenden - wörtlichen Angebots bedarf (vgl. BGH NJW-RR 1986, 794, 795; ähnlich wohl auch BGH NJW-RR 1997, 537, 538;… ebenso: Palandt/Putzo, a.a.O., § 615 BGB, Rdn. 12;… MünchKomm BGB/Schaub, a.a.O., § 615 BGB, Rdn. 17).
- BGH, 28.10.1996 - II ZR 14/96
Annahmeverzug der GmbH nach unberechtigter fristloser Kündigung des …
Da die Beklagte die Dienste des Klägers keinesfalls mehr in Anspruch nehmen wollte - u.a. hatte sie bereits am 1. Mai 1992 einen neuen Geschäftsführer bestellt -, genügte als Angebot im Zusammenhang mit der bislang erbrachten Dienstvertragsleistung der Protest des Klägers gegen die Kündigung (vgl. BGH, Urt. v. 13. März 1986 - IX ZR 65/85, WM 1986, 1089, 1090 m.w.N).Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts steht auch nicht - wie die Revision mutmaßt - in einem Gegensatz zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. März 1986 (a.a.O.); darin hat der Bundesgerichtshof vielmehr die auch vom Berufungsgericht angewandten Rechtsgrundsätze dargestellt, sie aber lediglich wegen der Besonderheiten des konkreten Falles nicht angewandt.
- OLG Köln, 27.01.1994 - 12 U 116/93 Rn. 347 Den Beklagten ist zwar zuzugeben, daß der Bundesgerichtshof strenge Anforderungen an das nach § 295 BGB erforderliche wörtliche Angebot des Dienstverpflichteten stellt (BGH NJW-RR 1986, 794; NJW 1988, 1201).
Dabei kann es genügen, daß der Dienstverpflichtete "eindeutig der Kündigung widerspricht" (BGH NJW-RR 1986, 794, 795).
- BGH, 20.01.1988 - IVa ZR 128/86
Annahmeverzug des Dienstberechtigten bei Angebot vor Kündigung des …
Hat ein Dienstverpflichteter die Möglichkeit, den Dienstberechtigten in Annahmeverzug zu setzen, versäumt er es aber, die hierzu erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen, so hat dies nach § 615 BGB nicht etwa nur zur Folge, daß er zur Nachholung der Dienste verpflichtet bleibt; vielmehr kann der Dienstverpflichtete in diesem Falle überhaupt keinen Vergütungsanspruch mehr geltend machen (so wohl auch das Urteil des IX. Zivilsenats vom 13. März 1986 - IX ZR 65/85 - LM BGB § 295 Nr. 3). - OLG München, 14.09.1993 - 13 U 2465/93
Vorsätzlich falsche Abrechnung eines Rechtsberatungsvertrags
Auch auf einen solchen Geschäftsbesorgungsvertrag finden die Vorschriften über den Dienstvertrag Anwendung ( §§ 611 ff BGB ), sofern sich nicht aus den Vereinbarungen der Parteien oder aus § 675 BGB etwas anderes ergibt (BGH NJW-RR 1986, 795 [BGH 13.03.1986 - IX ZR 65/85] ).Soweit die Beklagte beanstandet, daß die Dienstverpflichteten gemäß § 615 , § 295 BGB ihre Dienste ausdrücklich hätten anbieten müssen, hält der Senat den Widerspruch gegen die außerordentliche Kündigung des Anwaltsvertrags für ausreichend (vgl. BGH NJW-RR 1986, 795 [BGH 13.03.1986 - IX ZR 65/85] ; NJW 1967, 248/250), um den Vergütungsanspruch bestehen bleiben zu lassen.
- LG Düsseldorf, 17.08.2022 - 41 O 61/21
- OLG Naumburg, 23.04.2008 - 6 U 82/07
Vorzeitige Kündigung eines mit fester Laufzeit abgeschlossenen …
- BGH, 28.10.1996 - II ZR 16/96
Klage eines gekündigten Geschäftsführers auf Zahlung von Gehalt und Urlaubsgeld - …
- BGH, 28.10.1996 - II ZR 17/96
Voraussetzungen des Vorliegens eines wichtigen Kündigungsgrundes gemäß § 626 Abs. …
- BGH, 28.10.1996 - II ZR 18/96
Klage eines gekündigten Geschäftsführers auf Zahlung von Gehalt und Urlaubsgeld - …
- KG, 08.01.2016 - 5 U 97/14
Streichpreis ist Abholpreis - Wettbewerbsverstoß: Parteifähigkeit einer …
- OLG Stuttgart, 15.02.1995 - 4 U 216/94
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