Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 28.10.2005 - 8 G 1070/05 (2) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AuslG § 69 Abs. 2 S. 1; Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen Art. 41 Abs. 1; DVAuslG 1965 § 5 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 36; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 2 Abs. 3; RL 2003/86/EG Art. 4
Duldungsfiktion, Türken, Türkei, Assoziationsberechtigte, Stillhalteklausel, Dienstleistungsfreiheit, passive Dienstleistungsfreiheit, Einreise, Visumspflicht, Visum nach Einreise, Aufenthaltserlaubnis, sonstige Familienangehörige, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen als Tourist eingereisten türkischen Staatsangehörigen; Entstehen eines fiktiven Aufenthaltsrechts; Darlegung einer außergewöhnlichen Härte; Aufhebung einer Aufenthaltsbeschränkungen; Verfügung der Abschiebungsandrohung; ...
Papierfundstellen
- InfAuslR 2006, 45
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 11.05.2000 - C-37/98
Savas - "Assoziation EWG-Türkei - Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und …
Auszug aus VG Darmstadt, 28.10.2005 - 8 G 1070/05
Sie ist - ebenso wie Art. 7 ARB 2/76 und Art. 13 ARB 1/80 - unmittelbar anwendbar (EuGH, U. v. 11.05.2000 - Rs. C - 37/98 -, Savas, InfAuslR 2000, 326 = EZAR 816 Nr. 6).Das Assoziierungsabkommen und das Zusatzprotokoll - und damit auch Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls - dienen dem Ziel, die wirtschaftliche Entwicklung der Türkei zu fördern (EuGH, U. v. 11.5.2000 - Rs. C-37/98 -, Savas, InfAuslR 2000, 326 = EZAR 816 Nr. 6).
Nachdem der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache Savas (U. v. 11.05.2000 - Rs. C-37/98 - Savas, InfAuslR 2000, 326 = EZAR 816 Nr. 6) entschieden hat, dass Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen unmittelbar anwendbar ist, hat die Regelung unmittelbar Auswirkungen auf die Frage der Visumspflicht und damit der unerlaubten Einreise türkischer Staatsangehöriger.
- BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …
Auszug aus VG Darmstadt, 28.10.2005 - 8 G 1070/05
Das ist namentlich der Fall, wenn der Ausländer in seinem Heimatstaat einer extremen Gefahrenlage dergestalt ausgesetzt wäre, dass er im Falle seiner Abschiebung dorthin gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert wäre; dann gebieten es nämlich die Grundrechte des Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, dem einzelnen Ausländer unabhängig von einer Ermessensentscheidung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 i. V. m. § 60 a Abs. 1 AufenthG Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 AufenthG zu gewähren (BVerwGE 102, S. 249;… E 108, S. 77).Bezüglich der Wahrscheinlichkeit des Eintritts der drohenden Gefahren ist gegenüber dem im übrigen Asylrecht entwickelten Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zudem von einem erhöhten Maßstab auszugehen, denn nur dann rechtfertigt sich die Annahme eines aus den Grundrechten folgenden zwingenden Abschiebungsverbot über die gesetzliche Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 AufenthG hinaus (BVerwGE 102, S. 249).
- VGH Baden-Württemberg, 15.02.2001 - 13 S 2500/00
Ausweisung türkischer Straftäter
Auszug aus VG Darmstadt, 28.10.2005 - 8 G 1070/05
Der Begriff der Dienstleistungsfreiheit ist nach den Normen des EG-Vertrages zu bestimmen (so auch VGH BW, B. v. 15.02.2001 - 13 S 2500/00 -, InfAuslR 2001, 261 [264]).Umfasste die Dienstleistungsfreiheit des EWG-Vertrages im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls die passive Dienstleistungsfreiheit, so bestehen keine Bedenken gegen eine entsprechende Auslegung des Begriffs im Rahmen der Standstill-Klausel des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls (für eine Einbeziehung von Dienstleistungsempfängern Dienelt, Aktuelle Fragen des Aufenthaltsrechts türkischer Staatsangehöriger, Rdnr. 151 ff., wohl auch VGH BW, B. v. 15.02.2001 - 13 S 2500/00 -, InfAuslR 2001, 262 [264]; ).
- BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …
Auszug aus VG Darmstadt, 28.10.2005 - 8 G 1070/05
Sie greift allerdings auch dann ein, wenn die im Zielstaat zu besorgenden Beeinträchtigungen in der Verschlimmerung einer Krankheit bestehen, unter welcher der Ausländer bereits in der Bundesrepublik leidet, so dass die zu besorgende Gefahr in diesem Fall auch durch die individuelle Konstitution des Ausländers bedingt sein kann (BVerwGE 105, S. 383). - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
- EuGH, 31.01.1984 - 286/82
Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro
Auszug aus VG Darmstadt, 28.10.2005 - 8 G 1070/05
Der freie Dienstleistungsverkehr schließt für EU-Bürger die Freiheit der Leistungsempfänger ein, sich zur Inanspruchnahme einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben, ohne durch Beschränkungen daran gehindert zu werden (grundlegend EuGH, U. v. 31.01.1984 - Rs. 286/82 und 26/83 -, Luisi und Carbone, EuGHE 1984, 377). - EuGH, 29.04.2004 - C-171/02
Kommission / Portugal
Auszug aus VG Darmstadt, 28.10.2005 - 8 G 1070/05
Dabei hat der Europäische Gerichtshof (EuGH, U. v. 29.04.2004 - Rs. C-171/02 -, Kommission gegen Portugal, Rdnr. 26 unter Bezugnahme auf Urteil vom 11.12.2003 - Rs. C 215-01 -, Schnitzer, Rdnrn. 30 und 31) aber festgestellt, dass der "EG-Vertrag keine Vorschrift enthält, die eine abstrakte Bestimmung der Dauer oder Häufigkeit ermöglicht, von der an die Erbringung einer Dienstleistung oder einer bestimmten Art von Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat nicht mehr als eine Dienstleistung im Sinne des EG-Vertrages angesehen werden kann".
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - 12 B 46.09
Visumsfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger zu Besuchszwecken?
Unter Hinweis auf die Begriffsbestimmung des Gemeinschaftsrechts wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass die Stillhalteklausel des Art. 41 Abs. 1 Zusatzprotokoll sowohl die aktive als auch die passive Dienstleistungsfreiheit erfasse (vgl. VG München, Urteil vom 9. Februar 2011 - M 23 K 10.1983 - juris; VG Frankfurt, Urteil vom 22. Mai 2009 - 7 K 3732/08.F - InfAuslR 2009, 327; VG Berlin, Beschluss vom 25. Februar 2009 - VG 19 V 61.08 - juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 28. Oktober 2005 - 8 G 1070/05 - InfAuslR 2006, 45; VGH Mannheim, Beschluss vom 15. Februar 2001 - 13 S 2500/00 - InfAuslR 2001, 262; Dienelt, ZAR 2009, 182, 183 f.;… ders./Röse-ler, in: Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl. 2011, § 4 AufenthG Rn. 206 ff.; Westphal, InfAuslR 2009, 133, 134; Mielitz, NVwZ 2009, 276, 279; Gutmann, ZAR 2008, 5, 8;… ders., in: GK-AufenthG, Art. 13 ARB 1/80 Rn. 54.1 unter Aufgabe der früheren Auffassung in InfAuslR 2000, 318;… Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 14 Rn. 13.4;… Blechinger/Weißflog, Das neue Zuwanderungsrecht, Rn. 3.5.1.6.2).Dabei wird mit der hier angegriffenen Entscheidung entweder auf ein der passiven Dienstleistungsfreiheit innewohnendes "finales Element" (OVG Bautzen, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - 3 B 508/09 - juris; Mielitz, NVwZ 2009, 276, 278;… Völker, Passive Dienstleistungsfreiheit im Europäischen Gemeinschaftsrecht, 1990, S. 168) oder auf den Hauptzweck der Einreise abgestellt (VG München, Urteil vom 9. Februar 2011 - M 23 K 10.1983 - juris; VGH Kassel, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 3 B 2948/09 - juris; VG Frankfurt, Urteil vom 22. Mai 2009 - 7 K 3732/08.F - InfAuslR 2009, 327; VG Berlin, Beschluss vom 25. Februar 2009 - VG 19 V 61.08 - juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 28. Oktober 2005 - 8 G 1070/05 - InfAuslR 2006, 45; Armbruster, HTK-AuslR, Assoziationsabkommen EWG/Türkei, Art. 41 Zusatzprotokoll 01/2011 Nr. 2; Welte, ZAR 2009, 249, 251; Hailbronner, NVwZ 2009, 760, 764).
- VG München, 09.02.2011 - M 23 K 10.1983
Visumsfreie Einreise von türkischen Staatsangehörigen
Der Zweck zum Dienstleistungsempfang, z.B. als Tourist oder Empfänger von medizinischen Leistungen in das Bundesgebiet einzureisen, muss den tatsächlichen Aufenthalt prägen (EuGH, Schlussanträge des GA Lenz vom 6.12.1988 im Verfahren "Cowan und Tresor public", zitiert bei Juris;… Mielitz, a.a.O. m.w.N.; Welte, ZAR 2009, 249 ff.; zum Dienstleistungsempfang von medizinischen Leistungen: VG Darmstadt vom 28.10.2005 InfAuslR 2006, 45). - LG Landshut, 11.04.2011 - 5 Ns 35 Js 28732/08
Visumpflicht für einen türkischen Staatsangehörigen
Zwar sind vereinzelte - vor allem erstinstanzielle - Entscheidungen ergangen (vgl. VG Frankfurt a. Main, Urteil vom 22.05.2009, InfAuslR 2009, 327 - VG Darmstadt, Beschluss vom 28.10.2005, InfAuslR 2006, 45 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 12 M 25.09
Türkei; Visum; Einreise; Besuchsaufenthalt; touristischer Aufenthalt; passive …
Zwar sind insoweit vereinzelte - vor allem erstinstanzliche - Entscheidungen ergangen (vgl. z.B. VG Frankfurt a.M., Urteil vom 22. Mai 2009, InfAuslR 2009, 327; VG Darmstadt, Beschluss vom 28. Oktober 2005, InfAuslR 2006, 45 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 29. September 2003, AuAS 2004, 3 ff.), die höchstrichterliche Rechtsprechung hat sich hierzu bislang jedoch ebenso wenig verhalten wie der Europäische Gerichtshof. - VG Frankfurt/Main, 22.05.2009 - 7 K 3732/08
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen
Die Vorschrift bewirkt jedoch, dass die ausländerrechtliche Rechtslage im Zeitpunkt des Inkrafttretens des ZPAssEWG/Türkei zu Grunde zu legen ist, wenn und soweit diese günstiger ist als die gegenwärtige (vgl. VG Darmstadt, B. v. 28.10.2005 - 8 G 1070/05 (2) -, m.w.Nachw., InfAuslR 2006, 45 [50]).
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