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Rechtsprechung
   EGMR, 22.03.2007 - 1638/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13539
EGMR, 22.03.2007 - 1638/03 (https://dejure.org/2007,13539)
EGMR, Entscheidung vom 22.03.2007 - 1638/03 (https://dejure.org/2007,13539)
EGMR, Entscheidung vom 22. März 2007 - 1638/03 (https://dejure.org/2007,13539)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2007, 221
 
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Wird zitiert von ... (113)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der …

    Rn. 56 Damit ist sichergestellt, dass auch die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte formulierten Anforderungen berücksichtigt werden können, wonach die Befristung einer Ausweisungsentscheidung ein maßgebliches Kriterium für deren Rechtmäßigkeit am Maßstab des Art. 8 Abs. 2 EMRK ist (vgl. EGMR, Urteile vom 25.03.2010 - 40601/05 -, Rn. 56 ff., vom 22.03.2007 - 1638/03 -, Rn. 98 f., vom 27.10.2005 - 32231/02 -, Rn. 66, …und vom 17.04.2003 - 52853/99 -, Rn. 48 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20

    Ausweisung aus dem Bundesgebiet

    Auch die Rechtfertigung des mit der Ausweisung verbundenen Eingriffs in Art. 8 EMRK und die Sicherung der Verhältnismäßigkeit anhand der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entwickelten sog. "Boultif-Üner-Kriterien" (vgl. EGMR, Urteile vom 02.08.2001 - 54273/00 -, infAuslR 2001, 476, und vom 18.10.2006 - 46410/99 -, NVwZ 2007, 1279, sowie deren Weiterentwicklung in den Urteilen vom 22.03.2007 - 1683/03 -, InfAuslR 2007, 221, und vom 23.06.2008 - 1638/03 -, InfAuslR 2008, 333) beinhalten unter anderem die Ermittlung und Würdigung der Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen auch zum Herkunftsstaat (…vgl. hierzu etwa EGMR Urteil vom 20.12.2018 - 18706/16 -, FamRZ 2019, 1896 Rn. 52).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz; …

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist die Frage der Befristung eines Aufenthaltsverbots nur eines von mehreren Kriterien im Rahmen der einzelfallbezogenen Verhältnismäßigkeitsprüfung einer Ausweisung am Maßstab des Art. 8 Abs. 2 EMRK (Urteil vom 17. April 2003 - Beschwerde Nr. 52853/99 - Yilmaz - NJW 2004, 2147; Urteil vom 27. Oktober 2005 - Beschwerde Nr. 32231/02 - Keles - InfAuslR 2006, 3 ; Urteil vom 22. März 2007 - Beschwerde Nr. 1638/03 - Maslov - InfAuslR 2007, 221 ).

    Der Senat nimmt die sowohl in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 22. März 2007 - Nr. 1638/03 - Maslov - InfAuslR 2007, 221; Urteil vom 28. Juni 2007 - Nr. 31753/02 - Kaya - InfAuslR 2007, 325) als auch des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschlüsse vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946 und vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06) erkennbar gewachsene Bedeutung des Rechts auf Achtung des Privatlebens im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung zum Anlass, diese Voraussetzung weiter zu fassen: Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - liegt bereits dann vor, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten.

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