Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: OVG Hamburg, 26.10.2011

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.2011 - 1 C 9.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5322
BVerwG, 28.10.2011 - 1 C 9.10 (https://dejure.org/2011,5322)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.2011 - 1 C 9.10 (https://dejure.org/2011,5322)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 2011 - 1 C 9.10 (https://dejure.org/2011,5322)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Kostenverteilung nach Erledigungserklärung; Erfordernis deutscher Sprachkenntnisse für Visum zum Familiennachzug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 161 Abs 2 VwGO, § 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG 2004, Art 7 Abs 2 EGRL 86/2003
    Kostenverteilung nach Erledigungserklärung; Erfordernis deutscher Sprachkenntnisse für Visum zum Familiennachzug

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung nach gemeinsamer Erledigung des Verfahrens bei Klaglosstellung eines Klägers in der Sache durch die Behörde auf Grund einer Sachlagenänderung bzgl. Visumbegehrens

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, RL 2003/86/EG Art. 7 Abs. 2, VwGO § 161 Abs. 2
    Familiennachzug, Ehegattennachzug, Deutschkenntnisse, einfache deutsche Sprachkenntnisse, EuGH, Familienzusammenführungsrichtlinie, Visum zum Familiennachzug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 161 Abs. 2; AufenthG § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Kostenentscheidung nach gemeinsamer Erledigung des Verfahrens bei Klaglosstellung eines Klägers in der Sache durch die Behörde auf Grund einer Sachlagenänderung bzgl. Visumbegehrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    BVerwG hält Vereinbarkeit der Sprachanforderungen beim Familiennachzug mit EU-Recht für klärungsbedürftig

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    BVerwG hält Vereinbarkeit der Sprachanforderungen beim Familiennachzug mit EU-Recht für klärungsbedürftig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 61
  • InfAuslR 2012, 59
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 10.06.2011 - C-155/11

    Mohammad Imran - Vorabentscheidungsersuchen - Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2011 - 1 C 9.10
    Denn der Familiennachzug fiel damit in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/86/EG, so dass die Frage, ob das Erfordernis einfacher deutscher Sprachkenntnisse in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG mit Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie vereinbar ist, mit Rücksicht auf die inzwischen veränderte Auffassung der Europäischen Kommission (vgl. Stellungnahme vom 4. Mai 2011 (Sj.g 540657 im Verfahren C-155/11 PPU, Imran) dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung hätte vorgelegt werden müssen.
  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679

    Erfordernis eines nationalen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt

    Rn. 38 Soweit der Antragstellerin als Analphabetin, wie sie behauptet, ein Erwerb der notwendigen Sprachkenntnisse entgegen der Annahme der Antragsgegnerin tatsächlich innerhalb absehbarer Zeit in der Türkei nicht möglich sein sollte, käme im Übrigen auch die Beantragung eines Visums und die nachfolgende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen vorübergehenden Aufenthalt zur Teilnahme an einem Sprachkurs nach § 16 Abs. 5 AufenthG in Betracht, um die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG im Falle seiner Vereinbarkeit mit Art. 41 Abs. 1 ZP, Art. 13 ARB 1/80 und Art. 7 Abs. 2 Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl. EG Nr. L 251 S. 12; zur Offenheit der Vereinbarkeit mit diesen Regelungen vgl. BVerwG, B.v. 28.10.2012 - 1 C 9.10 - juris Rn. 3 sowie den Vorlagebeschluss des VG Berlin vom 25.10.2012- 19 K 138.12 V - juris) erforderlichen Sprachkenntnisse zu erwerben (…vgl. BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 8.09 - juris Rn. 46).
  • VG Berlin, 05.03.2015 - 14 K 264.12

    Ausländerrecht: Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug; einfache …

    Rn. 53 Soweit das Bundesverwaltungsgericht in Kenntnis der genannten Stellungnahme der Europäischen Kommission in seinem Beschluss vom 28. Oktober 2011 (1 C 9.10 - juris Rn. 3) ausgeführt hat,.

    Die Voraussetzungen einer Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV, wie sie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. Oktober 2011 (1 C 9.10 - juris Rn. 3), erwogen hat, sind hier nicht erfüllt, weil das vorliegende Urteil mit den Rechtsmitteln der Berufung und Sprungrevision angefochten werden kann.

    Es hat diese Entscheidung jedoch mit dem Beschluss vom 28. Oktober 2011 (a. a. O.) wieder in Frage gestellt.

  • BVerwG, 14.05.2019 - 1 B 29.19

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausnahmen vom Prinzip der Vermeidung von …

    Rn. 20 Mangels positiven Feststellungen des Berufungsgerichts zum Vorliegen "außergewöhnlicher Umstände" stellte sich hier auch nicht die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts offengelassene Frage, ob unter "außergewöhnlichen Umständen" eine hiervon abweichende Bewertung immaterieller Beeinträchtigungen in Betracht kommen kann; aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich, dass auch bei immateriellen Beeinträchtigungen nur solche beachtlich sind, die objektiv entstehen und zu gewichten sind (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 1 C 9.10 - BVerwGE 137, 237 Rn. 30;… s.a. Berlit, in: GK-StAR, Stand November 2015, § 12 StAG Rn. 222).
  • VG Berlin, 28.01.2021 - 20 K 113.18

    Erteilung eines Visums zum Familiennachzug

    Ordnet man ihn nicht bereits als Visumantrag ein, lässt er aus ihrer Sicht keinen Beitrag zur Wahrung der Effektivität und der Fairness des Verfahrens zur Durchsetzung des Anspruchs und des allgemeinen Ziels der Begünstigung der Familienzusammenführung erkennen (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 20. August 2020 - BVerwG 1 C 9/10 -, juris Rn. 3 unter Bezugnahme auf EuGH…, Urteil vom 16. Juli 2020 - C 133/19, C-136/19 und C-137/19, B.M.M. u.a. ./. Belgien, Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 11 S 1608/12

    Unzumutbarkeit der Ausreise zum Zweck der Nachholung des Visumverfahrens; …

    Rn. 7 Was das Spracherfordernis des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG betrifft, ist sehr fraglich, ob dieses mit den Vorgaben der Richtlinie vereinbar ist; diese Frage könnte erst nach der Einholung eines Vorabentscheidungsersuchens beim EuGH verbindlich beantwortet werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 28.10.2011 - 1 C 9.10 - InfAuslR 2012, 59).
  • VG Berlin, 18.07.2012 - 7 K 329.11

    Erteilung eines Visums; Sprachkenntnisse als Voraussetzung der Erteilung einer …

    Die Voraussetzungen einer Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV, wie sie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. Oktober 2011 (1 C 9.10, juris Rn. 3), erwogen hat, sind hier nicht erfüllt, weil das vorliegende Urteil mit dem Rechtsmittel der Berufung angefochten werden kann.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht über diese Frage bereits mit Urteil vom 30. März 2010 (…a.a.O.) entschieden, hat diese Entscheidung jedoch mit dem Beschluss vom 28. Oktober 2011 (a.a.O.) wieder in Frage gestellt, so dass insofern eine höchstrichterliche Klärung bisher nicht erfolgt ist.

  • VG Oldenburg, 10.05.2012 - 11 B 3223/12

    Wirksamkeit des in § 28 Abs. 1 S. 5 AufenthG vorgesehenen Spracherfordernisses …

    Aufgrund des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2011 (- 1 C 9.10 - InfAuslR 2012, 59) und der darin in Bezug genommenen Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 4. Mai 2011 im Verfahren C-155/11 PPU beim Europäischen Gerichtshof erscheint es nunmehr wieder zweifelhaft, ob das Spracherfordernis in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG mit Art. 7 Abs. 2 der Familiennachzugsrichtlinie 2003/86/EG vereinbar ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 1 C 9.10 - InfAuslR 2012, 59) hat im Rahmen einer Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits die Auffassung vertreten, dass die Frage, ob das Spracherfordernis gegen die genannte Bestimmung der Familiennachzugsrichtlinie verstößt, zweifelhaft geworden sei und bei Fortführung des Verfahrens dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung hätte vorgelegt werden müssen.

  • VG Berlin, 25.10.2012 - 29 K 138.12

    Ausländerrecht: Europarechtskonformität der Vorschrift, wonach ein …

    Rn. 36 Inzwischen hat jedoch das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall, in dem nach Erledigung der Hauptsache nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden war, ausgeführt (Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 1 C 9.10 -, juris Rdnr. 3):.
  • OVG Hamburg, 09.05.2012 - 4 Bs 15/12

    Ausgewiesener Ausländer; besonderer Ausweisungsschutz; Ausnahme von einer …

    Angesichts dessen kann es dahin stehen, ob das Sprachenerfordernis für den Ehegatten einer deutschen Staatsangehörigen überhaupt Geltung beanspruchen kann (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 28.10.2011, NVwZ 2012, 61, InfAuslR 2012, 59, juris Rn. 3;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.11.2011, OVG 2 B 21.10, juris Rn. 28, m.w.N.).
  • VG Berlin, 13.02.2013 - 23 K 91.12

    Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs

    Rn. 74 Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall, in dem nach Erledigung der Hauptsache nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden war, folgendes ausgeführt (Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 1 C 9.10 -, Rdnr. 3, Juris):.
  • VG Berlin, 19.04.2012 - 3 K 1153.10

    Familiennachzug eines daueraufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen

  • VG Berlin, 23.10.2014 - 28 K 456.12

    Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erforderlichkeit einfacher …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2012 - 7 B 10536/12

    Alternative, Anordnung, Anspruch, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, aufschiebende …

  • VG Kassel, 28.01.2013 - 4 L 1602/12

    Familiennachzug zu Deutschen ohne Visum

  • OVG Niedersachsen, 25.05.2023 - 13 FEK 496/21

    Asylrechtliches Klageverfahren; durchschnittliche Bedeutung; Entschädigungsklage; …

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2021 - 13 MN 398/21

    Corona-Virus; Erfolgsaussicht; Maskenpflicht; Mund-Nasen-Bedeckung; Nachteil; …

  • VG Cottbus, 01.06.2021 - 5 L 228/19

    Wasserrecht

  • VG Bayreuth, 06.12.2012 - B 4 S 12.841

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Statthaftigkeit; einstweilige Anordnung; …

  • VG Aachen, 19.01.2012 - 8 L 341/11

    Suspensiveffekt, aufschiebende Wirkung, Ermessen, Ermessensfehler, Sicherung des …

  • VG Berlin, 10.06.2015 - 4 K 385.14

    Erteilung eines Visums ohne Nachweis von Sprachkenntnissen

  • VG Bayreuth, 17.04.2014 - B 4 E 14.206

    Antrag gem. § 123 VwGO (keine Fortgeltungsfiktion bei Besitz nur eines …

  • VG Ansbach, 23.08.2012 - AN 5 K 11.01854

    Kein (strikter) Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

  • VG Düsseldorf, 31.05.2012 - 7 L 803/12

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf vorübergehende …

  • VG Ansbach, 04.01.2012 - AN 5 S 11.02262

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in ... und …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 26.10.2011 - 5 Bs 158/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11763
OVG Hamburg, 26.10.2011 - 5 Bs 158/11 (https://dejure.org/2011,11763)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26.10.2011 - 5 Bs 158/11 (https://dejure.org/2011,11763)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 5 Bs 158/11 (https://dejure.org/2011,11763)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,11763) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 5 Abs 2 S 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 5 Abs 2 S 2 AufenthG 2004, § 14 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 27 Abs 3 S 2 AufenthG 2004
    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Regelerteilungsvoraussetzung des Nichtvorliegens von Ausweisungsgründen; Absehen im Ermessenswege

  • rechtsportal.de

    Verdrängen der Regelerteilungsvoraussetzung des Nichtvorliegens von Ausweisungsgründen im Fall der unerlaubten Einreise von § 5 Abs. 2 S. 2 AufenthG als lex specialis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verdrängen der Regelerteilungsvoraussetzung des Nichtvorliegens von Ausweisungsgründen im Fall der unerlaubten Einreise von § 5 Abs. 2 S. 2 AufenthG als lex specialis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2012, 59
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher …

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.10.2011 - 5 Bs 158/11
    Allerdings hat es zu § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG (Urt. v. 16.12.2008, BVerwGE 132, 382, 387 ff., Rn. 20 ff.) und zu § 39 Nr. 3 AufenthV (…Urt. v. 16.11.2010, NVwZ 2011, 495, 498, Rn. 24) entschieden, dass unter einem "Anspruch" im Sinne der genannten Vorschriften "ebenso wie bei vergleichbaren Formulierungen im Aufenthaltsgesetz" grundsätzlich (…dieses Wort findet sich nur im Urteil vom 16.11.2010, a.a.O.) nur ein strikter Rechtsanspruch zu verstehen sei.

    Dem weiteren Argument des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.12.2008, a.a.O., Rn. 22), die Fälle, in denen ein Ausländer die Reduzierung des an sich eröffneten Ermessens geltend mache, zeichneten sich durch einen erhöhten administrativen und gerichtlichen Prüfungsaufwand aus, lässt sich bei einer Fallgestaltung wie der vorliegenden entgegenhalten, dass sich der Grund für die Reduzierung des Ermessens auf Null unmittelbar aus dem Gesetz (§ 56 Abs. 2 Satz 2 AufenthG) ergibt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.7.2002, NVwZ 2003, 207, 219 f.) und - anders als etwa bei der Frage nach dem Bestehen einer schützenswerten familiären Lebensgemeinschaft oder der Notwendigkeit einer ununterbrochenen Betreuung bestimmter Personen - keinen wesentlichen Ermittlungs- oder Subsumtionsaufwand erfordert.

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.10.2011 - 5 Bs 158/11
    Allerdings hat es zu § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG (…Urt. v. 16.12.2008, BVerwGE 132, 382, 387 ff., Rn. 20 ff.) und zu § 39 Nr. 3 AufenthV (Urt. v. 16.11.2010, NVwZ 2011, 495, 498, Rn. 24) entschieden, dass unter einem "Anspruch" im Sinne der genannten Vorschriften "ebenso wie bei vergleichbaren Formulierungen im Aufenthaltsgesetz" grundsätzlich (dieses Wort findet sich nur im Urteil vom 16.11.2010, a.a.O.) nur ein strikter Rechtsanspruch zu verstehen sei.

    Ein solcher liege nur vor, wenn alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt seien und die Behörde kein Ermessen mehr auszuüben habe (Urt. v. 16.11.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.07.2002 - 1 C 8.02

    Aufenthaltserlaubnis; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeendigung; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.10.2011 - 5 Bs 158/11
    Bei der Prüfung der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG reicht das Vorliegen eines abstrakten Ausweisungstatbestands aus, ohne dass es darauf ankommt, ob der Ausländer, speziell im Hinblick auf einen besonderen Ausweisungsschutz, rechtsfehlerfrei ausgewiesen werden könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.7.2002, NVwZ 2003, 217, 219).

    In solchen weniger schwer wiegenden Fällen ist das nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG eröffnete Ermessen auf Null reduziert mit der Folge, dass vom Ausweisungsgrund der unerlaubten Einreise abzusehen ist (BVerwG, Urt. v. 16.7.2002, NVwZ 2003, 217, 219 f.).

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.10.2011 - 5 Bs 158/11
    Dem weiteren Argument des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 16.12.2008, a.a.O., Rn. 22), die Fälle, in denen ein Ausländer die Reduzierung des an sich eröffneten Ermessens geltend mache, zeichneten sich durch einen erhöhten administrativen und gerichtlichen Prüfungsaufwand aus, lässt sich bei einer Fallgestaltung wie der vorliegenden entgegenhalten, dass sich der Grund für die Reduzierung des Ermessens auf Null unmittelbar aus dem Gesetz (§ 56 Abs. 2 Satz 2 AufenthG) ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.7.2002, NVwZ 2003, 207, 219 f.) und - anders als etwa bei der Frage nach dem Bestehen einer schützenswerten familiären Lebensgemeinschaft oder der Notwendigkeit einer ununterbrochenen Betreuung bestimmter Personen - keinen wesentlichen Ermittlungs- oder Subsumtionsaufwand erfordert.
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in …

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.10.2011 - 5 Bs 158/11
    Wer mit einem Besuchsvisum einreist, obwohl er einen Daueraufenthalt (z.B. zum Zweck des Familiennachzugs) anstrebt, verstößt zwar gegen § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, reist aber nicht unerlaubt im Sinn von § 14 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ein (BVerwG, Urt. v. 11.1.2011, NVwZ 2011, 871, 874, Rn. 20 m.w.N.) und verwirklicht damit grundsätzlich auch keinen Ausweisungsgrund.
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher …

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.10.2011 - 5 Bs 158/11
    Auf diesen Zeitpunkt ist hinsichtlich der Einhaltung der Altersgrenze (hier der Frage der Minderjährigkeit) abzustellen (BVerwG, Urt. v. 26.8.2008, NVwZ 2009, 248, 249, Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 30.06.2008 - 5 Bs 86/08

    Aufenthaltserlaubnis; qualifizierte Berufsausbildung

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.10.2011 - 5 Bs 158/11
    Sie ist vielmehr bereits durch die unerlaubte Einreise entstanden (§ 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 14 Abs. 1 AufenthG); hieran würde die etwaige Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis nichts ändern können (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.6.2008, 5 Bs 86/08, juris, Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 27.09.2010 - 2 Bs 183/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für mit Besuchsvisum eingereistem Ausländer

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.10.2011 - 5 Bs 158/11
    In den Fällen, die den Beschlüssen vom 7. Januar 2008 (4 Bs 278/07) und vom 27. September 2010 (2 Bs 183/10, juris) zugrunde lagen, waren die Antragsteller jeweils mit einem Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt und damit nicht unerlaubt eingereist.
  • OVG Hamburg, 10.04.2014 - 4 Bf 19/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Zusammenlebens mit deutscher …

    Es ist somit nicht erforderlich, dass der Ausländer ermessensfehlerfrei ausgewiesen werden könnte (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.7.2002, 1 C 8/02, BVerwGE 116, 378, juris Rn. 20; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2011, 5 Bs 158/11, AuAS 2012, 2, juris Rn. 18;… Beschl. v. 21.7.2010, 3 Bs 58/10, AuAS 2010, 256, juris Rn. 14;… BayVGH, Beschl. v. 3.1.2007, 24 CS 06.2634, juris Rn. 13).

    Die Voraussetzungen eines Anspruchs i.S. d. § 5 Abs. 2 Satz 2 1. Altern. AufenthG sind auch dann erfüllt, wenn zwar eine regelhaft zu erfüllende Anspruchsvoraussetzung - vorliegend aus § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG - nicht vorliegt, dies jedoch unschädlich ist, weil ein Ausnahmefall gegeben ist (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 9.5.2012, 4 Bs 15/12, juris Rn. 38; Beschl. v. 26.10.2011, 5 Bs 158/11, AuAS 2012, 2, juris Rn. 24).

  • OVG Hamburg, 09.05.2012 - 4 Bs 15/12

    Ausgewiesener Ausländer; besonderer Ausweisungsschutz; Ausnahme von einer …

    Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Ausnahmefall i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG anzunehmen ist, wenn der einen Familiennachzug anstrebende Ausländer aufgrund illegaler Einreise in das Bundesgebiet zwar einen Ausweisungsgrund verwirklicht hat, aber besonderen Ausweisungsschutz genießt (im Anschluss an OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2011, 5 Bs 158/11, AuAS 2012, 2).

    Bei der Prüfung der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG reicht das Vorliegen eines abstrakten Ausweisungstatbestands aus, ohne dass es darauf ankommt, ob der Ausländer, speziell im Hinblick auf einen besonderen Ausweisungsschutz, rechtsfehlerfrei ausgewiesen werden könnte (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.7.2002, BVerwGE 116, 378, juris Rn. 20; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2011, AuAS 2012, 2, juris Rn. 18;… Beschl. v. 21.7.2010, AuAS 2010, 256, juris Rn. 14).

    Rn. 34 Vorliegend spricht viel dafür, dass im Fall des Antragstellers eine Ausnahme von der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG vorliegt (vgl. hierzu und zum Folgenden: OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2011, AuAS 2012, 2, juris Rn. 19 ff.;… OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2009, ZAR 2010, 32, juris Rn. 30 ff.).

    Nach der Auffassung des Senats kommt es darüber hinaus ernsthaft in Betracht, dass das in § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG vorgesehene Ermessen - die Annahme eines Regelfalls i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG unterstellt - im Hinblick darauf, dass der Antragsteller besonderen Ausweisungsschutz gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG genießt, da er sich auf familiäre Bindungen in Deutschland stützen kann, auf Null reduziert ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2011, AuAS 2012, 2, juris Rn. 22).

    Hiervon ist vorliegend zumindest dann auszugehen, wenn im Hinblick auf die Regelerteilungsvoraussetzung aus § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG von einem Ausnahmefall ausgegangen wird (ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2011, AuAS 2012, 2, juris Rn. 24).

  • OVG Sachsen, 07.03.2013 - 3 A 132/12
    Die Vorschrift ist nur bei Vorliegen eines Regelfalls anwendbar, indem sie als gesetzliche Sonderregelung statt der sonst zwingenden Ablehnung des Anspruchs eine Erteilung nach Ermessen eröffnet (…vgl. im Ergebnis wie hier: VGH BW, Urt. v. 15. September 2007 a. a. O. Rn. 35 ff.;… OVG NW, Beschl. v. 11. Juli 2012 - 18 B 562/12 -, juris Rn. 24; OVG Hamburg, Beschl. v. 26. Oktober 2011 - 5 Bs 158/11 -, juris Rn. 12).
  • VG Düsseldorf, 30.08.2013 - 8 L 1466/13

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug bei …

    Rn. 14 Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 23/09 -, juris Rn. 20; OVG Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 Bs 158/11 -, juris Rn. 10.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Hamburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht