Rechtsprechung
| BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16 |
Volltextveröffentlichungen (17)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Abschiebungshaftsache: Zurückweisung einer Beschwerde vor Verstreichen einer für die Begründung des Rechtsmittels angemessenen Zeitspanne
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 68 Abs 3 FamFG, § 420 Abs 1 FamFG
Abschiebungshaftsache: Zurückweisung einer Beschwerde vor Verstreichen einer für die Begründung des Rechtsmittels angemessenen Zeitspanne - IWW
§ 2 Abs. 14 Nr. 2, 3, 5 AufenthG, § ... 62 FamFG, § 420 Abs. 1 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 65 Abs. 2 FamFG, § 420 Abs. 1, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, § 38 Abs. 2 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 3 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
Ausdrücklicher Vorbehalt der Begründung der Beschwerde durch den Beschwerdeführer; Entscheid über die Beschwerde ohne Abwarten der von seinem Verfahrensbevollmächtigten angekündigten Begründung; Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung
- Anwaltsblatt
Art 103 GG, § 68 FamFG, § 420 FamFG
Kündigt Anwalt Beschwerdebegründung an, muss Gericht angemessene Zeit warten - Anwaltsblatt
Art 103 GG, § 68 FamFG, § 420 FamFG
Kündigt Anwalt Beschwerdebegründung an, muss Gericht angemessene Zeit warten - ra.de
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- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausdrücklicher Vorbehalt der Begründung der Beschwerde durch den Beschwerdeführer; Entscheid über die Beschwerde ohne Abwarten der von seinem Verfahrensbevollmächtigten angekündigten Begründung; Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung
- datenbank.nwb.de
Abschiebungshaftsache: Zurückweisung einer Beschwerde vor Verstreichen einer für die Begründung des Rechtsmittels angemessenen Zeitspanne
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschwerdebegründung angekündigt: Gericht muss warten oder Frist setzen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beschwerdegericht kann angekündigte Begründung einer Beschwerde abzuwarten haben
Verfahrensgang
- AG Lüdenscheid, 15.08.2016 - 77 XIV (B) 21/16
- LG Hagen, 05.09.2016 - 3 T 118/16
- BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16
Papierfundstellen
- FGPrax 2017, 184
- AnwBl 2017, 895
- AnwBl Online 2017, 533
- InfAuslR 2017, 289
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10
Ausländerrecht: Zurückschiebung eines Asylsuchenden in einen Mitgliedsstaat der …
Auszug aus BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16
Daher lässt sich bereits nicht feststellen, dass die Beschwerdeentscheidung auf dem Verfahrensmangel beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10, NVwZ 2011, 127 Rn. 19).Mängel des Abhilfeverfahrens führen nämlich nur dann zur Aufhebung der Beschwerdeentscheidung, wenn sie entscheidungserheblich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10, NVwZ 2011, 127 Rn. 17).
- BGH, 14.02.2012 - V ZB 4/12
Verletzen des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Zurückweisung einer Beschwerde …
Auszug aus BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16
Rn. 10 (1) Wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seiner Beschwerde vorbehalten hat, muss das Gericht mit einer der Beschwerde nicht stattgebenden Entscheidung eine angemessene Zeit warten, sofern es für die Begründung keine Frist gesetzt hat (vgl. BVerfGE 60, 313, 317 f.; BVerfGK 15, 121, 124; Senat, Beschluss vom 14. Februar 2012 - V ZB 4/12, juris Rn. 6).Diesem Gebot handelt ein Gericht zuwider, wenn es eine Beschwerde schon vor Ablauf einer gesetzlich bestimmten Begründungsfrist oder - wenn eine solche Frist nicht bestimmt ist - vor Verstreichen einer für die Begründung des Rechtsmittels angemessenen Zeitspanne zurückweist (Senat, Beschluss vom 14. Februar 2012 - V ZB 4/12, aaO).
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
Auszug aus BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16
Dem aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitenden Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (BVerfGE 46, 194, 195; BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 43), welches auch in Abschiebungshaftsachen zu beachten ist (Senat…, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 22), kann durch eine geeignete Verfahrensgestaltung Rechnung getragen werden, etwa durch eine kurzfristige Einsichtnahme in die Akten auf der Geschäftsstelle des Gerichts und eine anschließende kurze Frist für die Begründung der Beschwerde.
- BGH, 10.07.2014 - V ZB 32/14
Zurückschiebungshaftsache: Anspruch des Verfahrensbevollmächtigten auf Teilnahme …
Auszug aus BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16
Zwar gebietet es der im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Grundsatz des fairen Verfahrens, einem Verfahrensbevollmächtigten die Möglichkeit einzuräumen, an dem Termin zur Anhörung des Betroffenen teilzunehmen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, NVwZ-RR 2014, 864 Rn. 8 mwN). - BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10
Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen …
Auszug aus BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16
Dem aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitenden Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (BVerfGE 46, 194, 195; BVerfG…, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 43), welches auch in Abschiebungshaftsachen zu beachten ist (Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 22), kann durch eine geeignete Verfahrensgestaltung Rechnung getragen werden, etwa durch eine kurzfristige Einsichtnahme in die Akten auf der Geschäftsstelle des Gerichts und eine anschließende kurze Frist für die Begründung der Beschwerde. - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen
Auszug aus BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16
Dem aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitenden Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (BVerfGE 46, 194, 195; BVerfG…, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 43), welches auch in Abschiebungshaftsachen zu beachten ist (Senat…, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 22), kann durch eine geeignete Verfahrensgestaltung Rechnung getragen werden, etwa durch eine kurzfristige Einsichtnahme in die Akten auf der Geschäftsstelle des Gerichts und eine anschließende kurze Frist für die Begründung der Beschwerde. - BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 2542/08
Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenauferlegung nach § 145 Abs. 4 …
Auszug aus BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16
Rn. 10 (1) Wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seiner Beschwerde vorbehalten hat, muss das Gericht mit einer der Beschwerde nicht stattgebenden Entscheidung eine angemessene Zeit warten, sofern es für die Begründung keine Frist gesetzt hat (vgl. BVerfGE 60, 313, 317 f.; BVerfGK 15, 121, 124; Senat…, Beschluss vom 14. Februar 2012 - V ZB 4/12, juris Rn. 6). - BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 873/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung ohne …
Auszug aus BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16
Rn. 10 (1) Wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seiner Beschwerde vorbehalten hat, muss das Gericht mit einer der Beschwerde nicht stattgebenden Entscheidung eine angemessene Zeit warten, sofern es für die Begründung keine Frist gesetzt hat (vgl. BVerfGE 60, 313, 317 f.; BVerfGK 15, 121, 124; Senat…, Beschluss vom 14. Februar 2012 - V ZB 4/12, juris Rn. 6). - BGH, 08.07.2010 - V ZB 203/09
Anordnung der Abschiebungshaft hinsichtlich eines ohne Aufenthaltstitel über …
Auszug aus BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16
Rn. 16 2. Soweit der Betroffene beanstandet, die Vorinstanzen hätten die Ausländerakte nach § 417 Abs. 2 Satz 3 FamFG beiziehen müssen, scheitert diese Verfahrensrüge schon daran, dass die Rechtsbeschwerde nicht aufzeigt, welche entscheidungserheblichen Tatsachen der Tatrichter der Ausländerakte hätte entnehmen müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 203/09, juris Rn. 7 mwN).
- BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17
Beschwerde in Abschiebungshaftverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur …
Rn. 6 a) Wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seiner Beschwerde vorbehalten hat, muss das Gericht mit einer der Beschwerde nicht stattgebenden Entscheidung eine angemessene Zeit warten, sofern es für die Begründung keine Frist (§ 65 Abs. 2 FamFG) gesetzt hat (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, InfAuslR 2017, 289 Rn. 10).Diesem Gebot handelt ein Gericht zuwider, wenn es eine Beschwerde schon vor Ablauf einer gesetzlich bestimmten Begründungsfrist oder - wenn eine solche Frist nicht bestimmt ist - vor Verstreichen einer für die Begründung des Rechtsmittels angemessenen Zeitspanne zurückweist (Senat…, Beschluss vom 14. Februar 2012 - V ZB 4/12, juris Rn. 6; Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, aaO).
Dem aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitenden Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (BVerfGE 46, 194, 195; BVerfG…, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 43), welches auch in Abschiebungshaftsachen zu beachten ist (Senat…, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 22), kann durch eine geeignete Verfahrensgestaltung Rechnung getragen werden, etwa durch eine kurzfristige Einsichtnahme in die Akten auf der Geschäftsstelle des Gerichts und eine anschließende kurze Frist für die Begründung der Beschwerde (Senat, Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, InfAuslR 2017, 289 Rn. 12).
Auf dem gerügten Mangel beruht die Beschwerdeentscheidung jedoch nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, InfAuslR 2017, 289 Rn. 13;… Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10, NVwZ 2011, 127 Rn. 19).
- BGH, 02.08.2022 - XIII ZB 134/19
Rechtmäßigkeit der Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Betroffenen …
Denn die Rechtsbeschwerde legt nicht dar, was die Vertrauensperson im Falle einer Aktenübersendung noch vorgetragen hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, InfAuslR 2017, 289 Rn. 13;… vom 22. März 2022 - XIII ZB 5/21, juris Rn. 12). - BGH, 11.07.2019 - V ZB 28/18
Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (hier: Abschiebungshaft); …
a) Im Ausgangspunkt zutreffend geht das Beschwerdegericht allerdings davon aus, dass das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (BVerfGE 46, 194, 195; BVerfG…, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 43) auch in Abschiebungshaftsachen zu beachten ist (Senat…, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 22; Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, InfAuslR 2017, 289 Rn. 12).
- BGH, 13.07.2017 - V ZB 89/16
Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Gerichtliche Vereitelung der …
Daher lässt sich bereits nicht feststellen, dass die Beschwerdeentscheidung auf dem Verfahrensmangel beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, juris Rn. 13). - BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 5/21
Feststellung der Verletzung eines Betroffenen in seinen Rechten durch die Haft …
Daher lässt es sich bereits nicht feststellen, dass die Beschwerdeentscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, InfAuslR 2017, 289 Rn. 13). - OLG Frankfurt, 16.04.2018 - 20 W 79/18
Rechtskraftwirkung einer Entscheidung im Notarkostenverfahren
In einem derartigen Fall genügt es, wenn das Beschwerdegericht mit seiner Entscheidung eine angemessene Zeit abwartet (…vgl. dazu Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl., § 64 Rz. 7; BGH ZInsO 2017, 1181 m. w. N., zitiert nach juris). - LG Wuppertal, 08.12.2017 - 9 T 193/17
Aufhebung der Nichtabhilfe- und Vorlageverfügung des Amtsgerichts wegen …
Wird ein Rechtsmittel ohne Begründung oder vollständige Begründung eingelegt, kündigt aber der Beschwerdeführer eine Begründung oder weitere Begründung seines Rechtsmittels ausdrücklich an, so ist der Eingang der in Aussicht gestellten Rechtsmittelbegründung abzuwarten und hat das Amtsgericht erst nach Eingang der Rechtsmittelbegründung und unter ihrer Berücksichtigung in die Prüfung einzutreten, ob Anlass für eine Änderung bzw. Abhilfe besteht (vgl. BGH, V ZB 138/16, bei juris). - LG Paderborn, 24.02.2022 - 5 T 59/22 Dem aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG abzuleitenden Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen, welches auch in Abschiebungshaftsachen zu beachten ist, kann durch eine geeignete Verfahrensgestaltung Rechnung getragen werden, etwa durch eine kurzfristige Einsichtnahme in die Akten auf der Geschäftsstelle des Gerichts und eine anschließende kurze Frist für die Begründung der Beschwerde (BGH, Beschluss vom 02.03.2017 - V ZB 138/16 -, Rn. 12 m. w. N., juris).
- LG Frankfurt/Main, 02.12.2019 - 29 T 142/19
Abschiebungshaft, einstweilige Anordnung, Beschwerdeausschluss, …
Das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (BVerfGE 46, 194, 195; BVerfG…, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 43) ist auch in Abschiebungshaftsachen zu beachten (BGH…, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 22; Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, InfAuslR 2017, 289 Rn. 12).
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