Rechtsprechung
| KG, 04.01.2006 - 12 U 202/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 5 § 7 Abs. 5 § 10
Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Kollision zwischen Fahrstreifenwechsler nach rechts und vom Fahrbahnrand Anfahrendem
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des fließenden ...
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Mit Fahrstreifenwechsel ist zu rechnen
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Besondere Vorsicht beim Anfahren vom Fahrbahnrand
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Besondere Vorsicht beim Anfahren vom Fahrbahnrand
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sorgfaltspflicht des vom Fahrbahnrand anfahrenden Verkehrsteilnehmers; Haftung des Anfahrenden bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs; Anforderungen an die Annahme eines Überholens i.S.d. § ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.09.2005 - 24 O 147/05
- KG, 04.01.2006 - 12 U 202/05
Papierfundstellen
- NZV 2006, 369
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (14)
- BGH, 22.07.2004 - IX ZR 482/00
Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen durch Zahlungen des …
Auszug aus KG, 04.01.2006 - 12 U 202/05
Kommt es in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Anfahren vom Fahrbahnrand zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs, das nach rechts den Fahrstreifen wechselt, ohne den Anfahrenden rechtzeitig erkennen zu können, so haftet der Anfahrende allein; denn der Schutzzweck des § 7 Abs. 5 StVO dient nicht dem ruhenden Verkehr oder dem Schutz vom Fahrbahnrand anfahrender Verkehrsteilnehmer (Senat, DAR 2004, 387 = VRS 106, 443 = KGR 2004, 282 = NZV 2004, 623; OLG München, NJW-RR 1994, 1443;… Hentschel, a.a.O., StVO § 7 Rdnr. 17; Haarmann VersR 1986, 667; DAR 1987, 145). - BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83
Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung; …
Auszug aus KG, 04.01.2006 - 12 U 202/05
Denn "Hineintasten" im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 3 StVO (Pflichten des Wartepflichtigen gegenüber dem Bevorrechtigten, die für die hohen Sorgfaltspflichten nach § 10 StVO entsprechend gelten) bedeutet nicht langsam fahren, sondern zentimeterweises Vorrollen bis zum Übersichtspunkt mit der Möglichkeit sofort anzuhalten (BGH NJW 1985, 2757; Senat NZV 1999, 85 = KGR 1999, 315;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, StVO § 8 Rdnr. 58); das bedeutet ein Vorrollen um jeweils nur wenige Zentimeter, danach ein Anhalten und ein mehrfaches Wiederholen dieses Vorgangs über einen längeren Zeitraum. - KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01
Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem …
Auszug aus KG, 04.01.2006 - 12 U 202/05
Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat DAR 2002, 557 = VRS 103, 403 = KGR 2003, 3 = NZV 2003, 89 = VersR 2003, 259, Ls. = MDR 2003, 507).
- KG, 17.01.2000 - 12 U 6678/98
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Überschreitung der zulässigen …
Auszug aus KG, 04.01.2006 - 12 U 202/05
Der Wartepflichtige genügt dieser Pflicht nicht, wenn er einfach bis zum Übersichtspunkt ohne Unterbrechung vorrollt (vgl. Senat, KGR 2003, 235 = VRS 105, 104 = NZV 2003, 575; KGR 2000, 135 = DAR 2000, 260 = NZV 2000, 377 = VM 2000, 67 Nr. 77). - KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96
Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in …
Auszug aus KG, 04.01.2006 - 12 U 202/05
Auch bezwecken selbst Überholverbote nicht den Schutz des aus einem Grundstück durch eine Lücke in einer Kolonne in die Fahrbahn einfahrenden Verkehrsteilnehmers (vgl. Senat, Urteile vom 12. Februar 1998 - 12 U 5603/96 -, NZV 1998, 376 = VersR 1999, 1382 = VM 1998, 76 Nr. 94 = KGR 1998, 229). - KG, 27.07.1998 - 12 U 3625/97
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung in einem Baustellenbereich mit …
Auszug aus KG, 04.01.2006 - 12 U 202/05
Denn "Hineintasten" im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 3 StVO (Pflichten des Wartepflichtigen gegenüber dem Bevorrechtigten, die für die hohen Sorgfaltspflichten nach § 10 StVO entsprechend gelten) bedeutet nicht langsam fahren, sondern zentimeterweises Vorrollen bis zum Übersichtspunkt mit der Möglichkeit sofort anzuhalten (BGH NJW 1985, 2757; Senat NZV 1999, 85 = KGR 1999, 315;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, StVO § 8 Rdnr. 58); das bedeutet ein Vorrollen um jeweils nur wenige Zentimeter, danach ein Anhalten und ein mehrfaches Wiederholen dieses Vorgangs über einen längeren Zeitraum. - KG, 11.03.2004 - 12 U 285/02
Berufung im Verkehrsunfallprozess: Bindung des Berufungsgerichts an die …
Auszug aus KG, 04.01.2006 - 12 U 202/05
Kommt es in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Anfahren vom Fahrbahnrand zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs, das nach rechts den Fahrstreifen wechselt, ohne den Anfahrenden rechtzeitig erkennen zu können, so haftet der Anfahrende allein; denn der Schutzzweck des § 7 Abs. 5 StVO dient nicht dem ruhenden Verkehr oder dem Schutz vom Fahrbahnrand anfahrender Verkehrsteilnehmer (Senat, DAR 2004, 387 = VRS 106, 443 = KGR 2004, 282 = NZV 2004, 623; OLG München, NJW-RR 1994, 1443;… Hentschel, a.a.O., StVO § 7 Rdnr. 17; Haarmann VersR 1986, 667; DAR 1987, 145). - KG, 24.02.2000 - 12 U 6884/98
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus zweiter Reihe anfahrenden …
Auszug aus KG, 04.01.2006 - 12 U 202/05
Gegenüber der Sorgfaltspflichtverletzung des in den Verkehr einfahrenden tritt die Betriebsgefahr des im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeuges im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVO zurück (vgl. Senat, VM 2001, 27 Nr. 31 = KGR 2001, 27 = DAR 2001, 34 L;… ständige Rechtsprechung, vgl. Hentschel, a. a. O., StVG § 17 Rdnr. 18). - KG, 14.11.2002 - 12 U 140/01
Haftung des Rechtsabbiegers bei Vordringen durch eine Lücke; Begriff des …
Auszug aus KG, 04.01.2006 - 12 U 202/05
Der Wartepflichtige genügt dieser Pflicht nicht, wenn er einfach bis zum Übersichtspunkt ohne Unterbrechung vorrollt (vgl. Senat, KGR 2003, 235 = VRS 105, 104 = NZV 2003, 575; KGR 2000, 135 = DAR 2000, 260 = NZV 2000, 377 = VM 2000, 67 Nr. 77). - KG, 02.07.1981 - 12 U 492/81
Haftungsverteilung bei Kollision eines über den durchbrochenen Mittelstreifen …
Auszug aus KG, 04.01.2006 - 12 U 202/05
Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass der Verzicht eines vorfahrtberechtigten Verkehrsteilnehmers (hier. Zeugin Schäfer) auf sein Vorrecht gegenüber einem vom Fahrbahnrand Anfahrenden keine Bedeutung hat zu Lasten anderer, gegenüber dem Ausparkenden bevorrechtigter Fahrzeuge (vgl. Senat, DAR 1971, 237; MDR 1981, 1023 = VersR 1982, 583). - KG, 04.03.1971 - 12 U 1778/70
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Verzicht einzelner …
- OLG Düsseldorf, 21.10.1993 - 18 U 64/93
- OLG Schleswig, 03.11.1978 - 9 U 109/77
- OLG Frankfurt, 21.02.1973 - 7 U 90/72
- BGH, 08.03.2022 - VI ZR 1308/20
Vorrang der auf der Straße fahrenden Fahrzeuge gegenüber dem vom rechten …
Im Rahmen des § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO ist "anderer Verkehrsteilnehmer" aber nur ein Teilnehmer des fließenden Verkehrs, also nicht der vom Fahrbahnrand An- und in den fließenden Verkehr Einfahrende (…vgl. KG, NZV 2004, 632, 633, juris Rn. 13; KG, NZV 2006, 369, 370, juris Rn. 25;… KG, NZV 2008, 413, 414, juris Rn. 8;… KG, NJW-RR 2011, 26, 27, juris Rn. 14;… OLG München, NJW-RR 1994, 1442, 1443, juris Rn. 5; OLG München…, Urteil vom 17. Dezember 2010 - 10 U 2926/10, juris Rn. 5;… OLG Naumburg, NJW-RR 2013, 737, juris Rn. 20;… AG Hamburg, SVR 2021, 182, 183, juris Rn. 21 ff.; Haarmann, DAR 1987, 139, 145; ders., VersR 1986, 666, 667;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., § 7 StVO Rn. 17;… Grabow in BeckOK Straßenverkehrsrecht, 14. Ed. 15.01.2022, § 7 StVO Rn. 51 f.;… Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl., § 7 StVO Rn. 22;… Quarch in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl., § 7 StVO Rn. 7b;… Feskorn in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 7 StVO Rn. 35;… Schröder in Bachmeier/Müller/Rebler, Verkehrsrecht, 3. Aufl., § 7 StVO Rn. 8;… a.A. OLG Köln, VersR 1986, 666, juris Rn. 27). - KG, 03.12.2007 - 12 U 191/07
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen Linksabbieger und …
Dies hat der Kläger nicht getan, wobei zu beachten ist, dass er nicht wegen eines Vorfahrtverzichts von Fahrzeugen im zweiten und dritten Fahrstreifen darauf vertrauen durfte, dass keine Fahrzeuge im ersten, rechten Fahrstreifen in die Kreuzung einfahren würden; denn ein solcher Verzicht auf Vorfahrt wirkt nicht zu Lasten anderer Bevorrechtigter (BGH, Urteil vom 5. Juni 1956 - VI ZR 68/55 - VRS 11, 171; Senat, Urteile vom 4. März 1971 - 12 U 1778/70 - DAR 1971, 237 und vom 2. Juli 1981 - 12 U 492/81 - VersR 1982, 583 = MDR 1981, 1023; Senat, Beschluss vom 4. Januar 2006 - 12 U 202/05 - NZV 2006, 369 = zfs 2006, 440) und entbindet den Wartepflichtigen nicht von der Beachtung seiner Sorgfaltspflichten (OLG Frankfurt, Urteil vom 12. März 1965 - 3 U 251/64 - NJW 1965, 1334; OLG München, Urteil vom 5. Februar 1991 - 5 U 5359/90 - juris)."Vorsichtig Vortasten" im Sinne der Vorschrift bedeutet zentimeterweises Vorrollen bis zum Übersichtspunkt mit der Möglichkeit, sofort anzuhalten (st. Rechtspr., vgl. nur BGH NJW 1985, 2757; Senat, Urteil vom 14. November 2002 - 12 U 140/01 - NZV 2003, 575 ; Urteil vom 4. Januar 2006 - 12 U 202/05 - NZV 2006, 369, 570;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. 2007, StVO § 8 Rn 58 m. w. N.); das bedeutet ein Vorrollen um jeweils nur wenige Zentimeter, danach ein Anhalten und eine mehrfaches Wiederholen dieses Vorganges über einen längeren Zeitraum; der Wartepflichtige genügt dieser Pflicht nicht, wenn er einfach bis zum Übersichtspunkt ohne Unterbrechung vorrollt (vgl. schon OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. März 1976 - 1 U 178/75 - VersR 1976, 1179;… Senat, a.a.O. sowei Urteil vom 27. Juli 1998 - 12 U 625/97 - NZV 1999, 85; Urteil vom 17. Januar 2000 - 12 U 6678/98 - NZV 2000, 377 = DAR 2000, 260).
- OLG Köln, 07.07.2025 - 5 U 116/24
Haftung wegen eines Verkehrsunfalls zwischen einem LKW und einem aus einer …
Gemäß § 10 StVO hat, wer vom Fahrbahnrand anfährt, sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des fließenden Verkehrs, ausgeschlossen ist (vgl. BGH NJW-RR 2012, 157; BGH VersR 1991, 352; KG NZV 2006, 369; KG MDR 2008, 562; OLG Köln DAR 2006, 27;… OLG Brandenburg Urt. v. 06.03.2002, Az. 14 U 119/01 zitiert nach juris).Mit dieser Formulierung fordert der Gesetzgeber von dem Anfahrenden äußerste Sorgfalt (vgl. KG NZV 2006, 369; OLG München NJW-RR 1994, 1442).
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei einer Kollision im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Einfahren in den fließenden Verkehr und einem gegen den Einfahrenden streitenden Anscheinsbeweis letzterer in der Regel für den Unfall und die Unfallfolgen allein haftet (vgl. BGH NJW-RR 2012, 157; KG MDR 2008, 562; KG NZV 2006, 369; OLG Brandenburg 06.03.2002, Az. 14 U 119/01 zitiert nach juris; OLG Saarbrücken VRW 135, 184; OLG München, Urteil vom 27.05.2010, Az. 10 U 4431/09, zitiert nach juris) und jedenfalls die einfache Betriebsgefahr des Unfallgegners regelhaft vollständig zurücktritt (vgl. OLG Saarbrücken VRS 135, 184; OLG München, Urteil vom 27.05.2010, Az. 10 U 4431/09, zitiert nach juris).
- KG, 12.08.2010 - 12 U 215/09
Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden …
Rn. 17 dd) Letztendlich wird zur Frage der Haftungsverteilung im Fall der Kollision des vom Fahrbahnrand anfahrenden mit einem nach Überholvorgang auf den rechten Fahrstreifen einscherenden Fahrzeug auf die bereits vom Landgericht in der angefochtenen Entscheidung zitierten Entscheidung des Senats vom 4. Januar 2006 - 12 U 202/05 - (NZV 2006, 369-371 = VRS 110, 343-346 (2006) = ZfSch 2006, 440-442 hingewiesen. - OLG München, 17.12.2010 - 10 U 2926/10
Haftung des Fahrzeugführers bei Kollision mit einem von der Haltestelle …
Rn. 5 Dabei ist darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich die Vorschrift des § 7 V StVO den vom Straßenrand Anfahrenden nicht schützt, da insoweit die Vorschrift des § 10 StVO vorgeht (vgl. KG, NZV 2006, 369, 370).Auch sind Konstellationen denkbar, in denen bei Überholvorgängen durch ein entgegenkommendes Fahrzeug eine Engstelle entsteht (vgl. den Fall in BGH, VRS 11, 246) oder der Ausparkende durch ein verdeckendes Fahrzeug nicht sichtbar ist (vgl. KG, NZV 2006, 369).
Soweit das Kammergericht im Leitsatz (vgl. KG, NZV 2006, 369) apodiktisch behauptet, der Anfahrende müsse immer damit rechnen, dass ein Teilnehmer des fließenden Verkehrs den Fahrstreifen wechselt, ist das jedenfalls nicht auf den Fall anzuwenden.
- KG, 30.07.2009 - 12 U 175/08
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Linienbusses mit der …
Denn die Sorgfaltspflichten beim Anfahren vom Fahrbahnrand nach § 10 StVG und beim Fahrstreifenwechsel aus § 7 Abs. 5 StVO schützen allein den nachfolgenden fließenden Verkehr, gelten jedoch nicht im Verhältnis zum ruhenden Verkehr, also nicht im Verhältnis zu einem am Fahrbahnrand stehenden Pkw (vgl. Senat, DAR 2004, 387; NZV 2006, 369; NZV 2008, 413;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, StVO § 10 Rn 10, 11; § 7 Rn 17). - KG, 15.08.2007 - 12 U 202/06
Haftung bei Kfz-Unfall: Haftung des vom Fahrbahnrand Anfahrenden bei Kollision …
Der Anfahrende darf nicht darauf vertrauen, dass der rechte Fahrstreifen frei bleibt, sondern muss stets mit einem Fahrstreifenwechsel eines Teilnehmers des fließenden Verkehrs rechnen (Senat, Beschluss vom 4.Januar 2006 -12 U 202/05 -). - LG Limburg, 22.11.2019 - 3 S 189/18 Eine Verletzung der Pflicht aus § 10 StVO lässt die Betriebsgefahr des im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeugs zurücktreten (BGH DAR 11, 696; OLG Celle NJW-RR 03, 1536; KG NZV 06, 369;… Hentschel/König/Dauer, Straf3enverkehrsrecht, 44. Aufl., § 17 StVG Rn. 18, § 10 StVO Rn. 11 m.w.N.), und zwar auch bei einem Fahrstreifenwechsel des fließenden Verkehrs auf den zunächst freien Fahrstreifen (KG NZV 08, 413).
lm Übrigen greift ein etwaiger Verstoß des Klägers nach § 7 Abs. 5 StVO nicht im Verhältnis zwischen fließendem und ruhendem Verkehr (speziell zum Anfahren: KG DAR 04, 387, NZV 06, 369, 08, 413; OLG München NJW-RR 94, 1442; OLG Hamm NZV 13, 246;… Hentschel/König/Dauer, a.a.0., § 7 StVO Rn. 17).
- OLG Brandenburg, 11.09.2025 - 12 U 96/24 Denn der schwere Verkehrsverstoß des Beklagten zu 1. lässt auch die Betriebsgefahr des Kraftrades zurücktreten (…vgl. BGH, a. a. O., Rn. 19; KG Berlin, Beschluss vom 4. Januar 2006 - 12 U 202/05 -, Rn. 25, juris).
- KG, 29.10.2007 - 12 U 5/07
Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen einem Grundstücksausfahrer und einem …
Kommt es im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Anfahren vom Fahrbahnrand, bzw., wie hier, aus einer Grundstücksausfahrt, zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs das nach rechts den Fahrstreifen wechselt, ohne den Anfahrenden rechtzeitig erkennen zu können, so haftet der Anfahrende allein, denn der Schutzzweck des § 7 Abs. 5 StVO dient nicht dem ruhenden Verkehr oder dem Anfahrenden (vgl. Senat, Urteil vom 11. März 2004 - 12 U 285/02 - DAR 2004, 387 = VRS 106, 443 = KGR 2004, 282 = NZV 2004, 632; Beschluss vom 4. Januar 2006 - 12 U 202/05 - NZV 2006, 369 = ZfS 2006, 445 = VRS 110, 343). - LG Hagen, 18.06.2013 - 4 O 267/10
Mitverschulden bei Zusammenstoß mit einem einbiegenden Fahrzeug bei einem …
- LG Berlin, 05.02.2009 - 17 O 293/08
Anscheinsbeweis beim Abbiegen nach rechts bei fehlender Vorfahrtregelung
- LG Kempten, 11.03.2015 - 53 S 1225/14
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| KG, 15.12.2005 - 12 U 165/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
StVO § 17 Abs. 1
- rechtsportal.de
StVO § 17 Abs. 1
Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand Anfahrenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Lückenrechtsprechung gilt nicht zu Gunsten von vom Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeugen
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Schutzbereich der Überholverbotsvorschriften
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Geltung der sog. "Lückenrechtsprechung" zu Gunsten von vom Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeugen; Bedeutung des Verzichts eines vorfahrtberechtigten Verkehrsteilnehmers auf sein Vorrecht gegenüber einem vom Fahrbahnrand anfahrenden Verkehrsteilnehmer für die übrigen ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.07.2005 - 24 O 77/05
- KG, 15.12.2005 - 12 U 165/05
Papierfundstellen
- NZV 2006, 371
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96
Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in …
Auszug aus KG, 15.12.2005 - 12 U 165/05
Auch bezwecken selbst Überholverbote nicht den Schutz des aus einem Grundstück durch eine Lücke in einer Kolonne in die Fahrbahn einfahrenden Verkehrsteilnehmers (vgl. Senat, Urteile vom 12. Februar 1998 - 12 U 5603/96 -, NZV 1998, 376 = VersR 1999, 1382 = VM 1998, 76 Nr. 94 = KGR 1998, 229).Ein derartiger Fall ist jedoch nicht gegeben; zutreffend hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass diese Rechtsprechung nicht über die Fälle der Lücke vor Einmündungen und Kreuzungen ausgedehnt wird, und zwar nicht zugunsten von Fahrzeugen, die durch eine freigelassene Lücke aus einem Grundstück ausfahren (vgl. Senat NZV 1996, 365; NZV 1998, 376) oder in ein Grundstück einfahren (Senat NZV 2003, 182) wollen.
- KG, 25.11.2002 - 12 U 110/01
Haftung des Linksabbiegers für Unfallschaden
Auszug aus KG, 15.12.2005 - 12 U 165/05
Ein derartiger Fall ist jedoch nicht gegeben; zutreffend hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass diese Rechtsprechung nicht über die Fälle der Lücke vor Einmündungen und Kreuzungen ausgedehnt wird, und zwar nicht zugunsten von Fahrzeugen, die durch eine freigelassene Lücke aus einem Grundstück ausfahren (vgl. Senat NZV 1996, 365; NZV 1998, 376) oder in ein Grundstück einfahren (Senat NZV 2003, 182) wollen. - BGH, 13.05.1969 - VI ZR 176/68
Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Fahrzeugkolonne …
Auszug aus KG, 15.12.2005 - 12 U 165/05
Danach gilt: Wer bei dichtem Verkehr an einer zum Stehen gekommenen Fahrzeugkolonne vorbeifährt, muss bei erkennbaren Verkehrslücken in Höhe von Kreuzungen und Einmündungen trotz seiner Vorfahrt seine Fahrweise so einrichten, dass er auch vor unvorsichtig aus der Lücke herausfahrenden Fahrzeugen rechtzeitig anhalten kann; regelmäßig ist bei Verletzung dieser Sorgfaltspflicht, die ihre Grundlage in § 1 Abs. 2 StVO findet (vgl. BGH VersR 1969, 756; KG VersR 1975, 524; Senat, Urteil vom 20. Dezember 1993 - 12 U 6046/93 -) eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten zu 1/4 gerechtfertigt.
- KG, 04.03.1996 - 12 U 1032/95
Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke aus einer …
Auszug aus KG, 15.12.2005 - 12 U 165/05
Ein derartiger Fall ist jedoch nicht gegeben; zutreffend hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass diese Rechtsprechung nicht über die Fälle der Lücke vor Einmündungen und Kreuzungen ausgedehnt wird, und zwar nicht zugunsten von Fahrzeugen, die durch eine freigelassene Lücke aus einem Grundstück ausfahren (vgl. Senat NZV 1996, 365; NZV 1998, 376) oder in ein Grundstück einfahren (Senat NZV 2003, 182) wollen. - KG, 24.02.2000 - 12 U 6884/98
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus zweiter Reihe anfahrenden …
Auszug aus KG, 15.12.2005 - 12 U 165/05
Gegenüber der Sorgfaltspflichtverletzung des in den Verkehr einfahrenden tritt die Betriebsgefahr des im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeuges im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVO zurück (vgl. Senat, VM 2001, 27 Nr. 31 = KGR 2001, 27 = DAR 2001, 34 L;… ständige Rechtsprechung, vgl. Hentschel, a. a. O., StVG § 17 Rdnr. 18). - KG, 02.07.1981 - 12 U 492/81
Haftungsverteilung bei Kollision eines über den durchbrochenen Mittelstreifen …
Auszug aus KG, 15.12.2005 - 12 U 165/05
Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass der Verzicht eines vorfahrtberechtigten Verkehrsteilnehmers auf sein Vorrecht gegenüber einem vom Fahrbahnrand anfahrenden Verkehrsteilnehmer keine Bedeutung hat für andere, gegenüber dem Ausparkenden bevorrechtigte Fahrzeuge (vgl. Senat, DAR, 237; MDR 1981, 1023 = VersR 1982, 583). - KG, 19.12.1974 - 22 U 2221/74
Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Kolonne links …
Auszug aus KG, 15.12.2005 - 12 U 165/05
Danach gilt: Wer bei dichtem Verkehr an einer zum Stehen gekommenen Fahrzeugkolonne vorbeifährt, muss bei erkennbaren Verkehrslücken in Höhe von Kreuzungen und Einmündungen trotz seiner Vorfahrt seine Fahrweise so einrichten, dass er auch vor unvorsichtig aus der Lücke herausfahrenden Fahrzeugen rechtzeitig anhalten kann; regelmäßig ist bei Verletzung dieser Sorgfaltspflicht, die ihre Grundlage in § 1 Abs. 2 StVO findet (vgl. BGH VersR 1969, 756; KG VersR 1975, 524; Senat, Urteil vom 20. Dezember 1993 - 12 U 6046/93 -) eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten zu 1/4 gerechtfertigt. - BayObLG, 05.05.1983 - 1 ObOWi 133/83
Vorbeifahren; Kolonne; Grundsätze; Rechtsprechung; Sorgfalt; Lücke
Auszug aus KG, 15.12.2005 - 12 U 165/05
Die Rechtsprechung gilt auch erst recht nicht in Fällen, in denen eine Lücke zugunsten parkender Fahrzeuge zum Zwecke des Einfädelns freigehalten wird (BayObLG VRS 65, 152;… Hentschel, a. a. O., StVO § 10 Rdnr. 9), wobei nicht entscheidend ist, ob der Ausparkende wenden will oder nicht; denn in derartigen Fällen braucht der Bevorrechtigte - im Gegensatz zu Lücken vor Kreuzungen und Einmündungen - nicht mit Fahrzeugen zu rechnen, die durch eine Lücke in einer Fahrzeugkolonne quer oder schräg zur Fahrtrichtung des Bevorrechtigten herausfahren.
- LG Nürnberg-Fürth, 13.07.2017 - 2 O 8806/16
Zur Haftungsverteilung bei einer Klage des Leasingnehmers aus dem Recht des …
Entscheidend ist aber, dass die Regeln zum vom Überholer nach § 5 Abs. 4 StVO einzuhaltenden Seitenabstand nicht den Schutz vom Fahrbahnrand anfahrender (vgl. dazu KG NZV 2006, 371) oder eben querender Verkehrsteilnehmer bezweckt, sondern den Schutz des Überholten. - LG Saarbrücken, 30.09.2016 - 13 S 55/16
Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines Vorbeifahrenden mit einem von einem …
Demgegenüber darf der gemäß § 10 StVO bevorrechtigte fließende Verkehr - wie im Rahmen des § 8 StVO - regelmäßig auf die Beachtung seines Vorrangs auf der gesamten Breite der Fahrbahn vertrauen (vgl. BGH, Urteile vom 13.11.1990 - VI ZR 15/90, VersR 1991, 352 und vom 20.09.2011 - VI ZR 282/10, VersR 2011, 1540; KG, VRS 100, 286; NZV 2006, 371; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.03.2010 - 14 U 74/08, juris; a.A. OLG München, VersR 1974, 676).Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass die Verletzung der gesteigerten Sorgfaltspflicht des vom Fahrbahnrand Anfahrenden in der Regel dessen Alleinhaftung begründet, wenn ein unfallursächliches Verschulden des Unfallgegners - wie hier - nicht nachgewiesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.09.2011 - VI ZR 282/10, VersR 2011, 1540; KG, NZV 2006, 371; Saarl. OLG, NZV 2015, 492 m.w.N.).
- LG Saarbrücken, 16.11.2012 - 13 S 117/12
Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltspflicht bei Überholen einer Fahrzeugkolonne …
Ein Kraftfahrer, der diese Sorgfaltspflicht nicht beachtet, verstößt gegen § 1 Abs. 2 StVO (KG, st. Rspr.; DAR 1975, 186; VersR 1977, 138; VerkMitt 1991, Nr. 23; NZV 2003, 575; NZV 2006, 371; ebenso BayObLG, VRS 29, 384; VRS 65, 152; DAR 1971, 221; OLG Köln, VRS 28, 452, OLG Düsseldorf, VersR 1977, 85; OLG Hamm, NZV 2006, 204; OLG Frankfurt, DAR 2006, 156;… Hentschel aaO § 8 StVO Rn. 47).
- KG, 08.09.2008 - 12 U 197/07
Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links in eine Vorfahrtstraße …
Denn Überholverbote schützen den aus einer nachrangigen Straße einfahrenden Wartepflichtigen nicht, sondern nur den Gegenverkehr, Vorausfahrende und den nachfolgenden Verkehr (Senat, Urteil vom 12. Februar 1998 - 12 U 5603/96 - NZV 1998, 376 = VM 1998, 76 Nr. 94 = VersR 1999, 1382 = KGR 1998, 229; Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 12 U 165/05 - NZV 2006, 371 = DAR 2006, 454 = KGR 2006, 472 = VRS 110, 346 ;… Hentschel, aaO., § 5 StVO , Rn. 33).Danach gilt: Wer bei dichtem Verkehr an einer zum Stehen gekommenen Fahrzeugkolonne vorbeifährt, muss bei erkennbaren Verkehrslücken in Höhe von Kreuzungen und Einmündungen trotz seiner Vorfahrt seine Fahrweise so einrichten, dass er auch vor unvorsichtig aus der Lücke herausfahrenden Fahrzeugen rechtzeitig anhalten kann (§ 1 Abs. 2 StVO , vgl. dazu KG, Urteil vom 23. März 1976 - 22 U 2750/75 - DAR 1976, 213 = VersR 1977, 138; Senat, KGR 2006, 472 = NZV 2006, 371 = VRS 110, 346 = DAR 2006, 454 ).
- LG Saarbrücken, 06.09.2018 - 14 O 182/16
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vertrauen auf die Beachtung des Vorrangs des …
Ein Kraftfahrer, der diese Sorgfaltspflicht nicht beachtet, verstößt gegen § 1 Abs. 2 StVO (…OLG Hamm, Urt. v. 23.04.2013, Az.: 9 U 12/13; KG Berlin, Beschl. v. 15.12.2005, Az.: 12 U 165/05;… LG Saarbrücken, Urt. v. 14.09.2012, Az.: 13 S 101/12 …und Urt. v. 16.11.2012, Az.: 13 S 117/12). - LG Hamburg, 09.03.2018 - 319 O 91/17
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Einfahren aus einer …
Da der Kläger von einem Parkstreifen ausfuhr und nicht etwa aus einer Grundstücksausfahrt oder Tankstellenausfahrt kam, musste der Beklagte zu 2) nicht mit einfahrenden Fahrzeugen rechnen (vgl. KG, Beschluss v. 15.12.2005, NZV 2006, 371).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".