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   BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08   

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https://dejure.org/2008,601
BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08 (https://dejure.org/2008,601)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2008 - KVR 2/08 (https://dejure.org/2008,601)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - KVR 2/08 (https://dejure.org/2008,601)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Preisgestaltung der Gasversorgung unterliegt kartellrechtlicher Missbrauchskontrolle - "Stadtwerke Uelzen"

  • Wolters Kluwer

    Tauglichkeit des Bedarfsmarktkonzepts als Kriterium der sachlichen Marktabgrenzung i.R.d. Beurteilung des relevanten Marktes eines Energieversorgers; Marktdefinition an Hand der Angebotsumstellungsflexibilität der Endverbraucher

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Kein einheitlicher Wärmeenergiemarkt; Gasversorgungsmarkt als sachlich relevanter Markt in der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle (Stadtwerke Uelzen)

  • Judicialis

    GWB § 19 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19 Abs. 1

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stadtwerke Uelzen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kontrolle der Preisgestaltung der Gasversorger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Preisgestaltung der Gasversorger unterliegt kartellrechtlicher Missbrauchskontrolle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der örtliche Gasversorger und seine überhöhten Gaspreise

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Preisgestaltung der Gasversorger unterliegt Missbrauchskontrolle

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Preisgestaltung der Gasversorger unterliegt kartellrechtlicher Missbrauchskontrolle

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kartellrecht: Preisgestaltung der Gasversorger unterliegt kartellrechtlicher Missbrauchskontrolle

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Preisgestaltung der Gasversorgung unterliegt kartellrechtlicher Missbrauchskontrolle - "Stadtwerke Uelzen"

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kartellrechtliche Missbrauchskontrolle bei Gaspreisen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1212
  • ZIP 2009, 1927 (Ls.)
  • GRUR 2009, 514
  • WM 2009, 764
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

    Auszug aus BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08
    Nach diesem sind dem relevanten (Angebots-)Markt alle Produkte oder Dienstleistungen zuzurechnen, die aus der Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (EuGH, Urt. v. 9.11.1983 - 322/81, Slg. 1983, 3461 Tz. 37 = WuW/E EWG/MUV 642 - Michelin; BGHZ 160, 67, 73 - Standard-Spundfass; BGHZ 170, 299 Tz. 18 - National Geographic II; Sen. Beschl. v. 4.3.2008, KVR 21/07, WuW/E DE-R 2268 Tz. 15 - Soda Club II, für BGHZ 176, 1 vorgesehen).

    Dem trägt das Konzept der Angebotsumstellungsflexibilität mit der Erwägung Rechnung, dass ein die Verhaltensspielräume kontrollierender Wettbewerb auch von Anbietern ähnlicher Produkte ausgeht, die ihr Angebot kurzfristig umstellen können, um eine bestehende Nachfrage zu befriedigen (BGHZ 170, 299 Tz. 19 - National Geographic II).

    Wettbewerbskräfte, die beim Nachfrager Zweifel an der Entscheidung für ein bestimmtes System - wie hier den Betrieb einer Gasheizung - wecken können, sind indessen nicht bei der Bestimmung des relevanten Marktes, sondern bei der Prüfung der Frage zu berücksichtigen, ob ein Anbieter auf dem relevanten Markt ohne Wettbewerber oder keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder eine im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat (vgl. BGHZ 82, 1, 5 - Zeitungsmarkt München; BGHZ 170, 299 Tz. 18 - National Geographic II; Sen. Beschl. v. 4.3.2008 - KVR 21/07, WuW/E DE-R 2268 Tz. 15 - Soda Club II).

  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08
    In räumlicher Hinsicht wird dieser Markt - solange keine Veränderung der bisherigen Wettbewerbsverhältnisse eintritt - durch das Versorgungsgebiet des örtlichen Anbieters bestimmt (im Anschluss an BGHZ 151, 274 - Fernwärme für Börnsen; BGHZ 176, 244 - Erdgassondervertrag).

    Der Bundesgerichtshof hat demgemäß schon in seiner bisherigen Rechtsprechung den Gasversorgungsmarkt als den für die kartellrechtliche Beurteilung sachlich relevanten Markt angesehen (Sen. Urt. v. 29.4.2008 - KZR 2/07, WuW/E DE-R 2295 Tz. 12 - Erdgassondervertrag, für BGHZ 176, 244 vorgesehen, im Anschluss an BGHZ 151, 274, 282 - Fernwärme für Börnsen).

  • BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07

    Soda-Club II

    Auszug aus BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08
    Nach diesem sind dem relevanten (Angebots-)Markt alle Produkte oder Dienstleistungen zuzurechnen, die aus der Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (EuGH, Urt. v. 9.11.1983 - 322/81, Slg. 1983, 3461 Tz. 37 = WuW/E EWG/MUV 642 - Michelin; BGHZ 160, 67, 73 - Standard-Spundfass; BGHZ 170, 299 Tz. 18 - National Geographic II; Sen. Beschl. v. 4.3.2008, KVR 21/07, WuW/E DE-R 2268 Tz. 15 - Soda Club II, für BGHZ 176, 1 vorgesehen).

    Wettbewerbskräfte, die beim Nachfrager Zweifel an der Entscheidung für ein bestimmtes System - wie hier den Betrieb einer Gasheizung - wecken können, sind indessen nicht bei der Bestimmung des relevanten Marktes, sondern bei der Prüfung der Frage zu berücksichtigen, ob ein Anbieter auf dem relevanten Markt ohne Wettbewerber oder keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder eine im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat (vgl. BGHZ 82, 1, 5 - Zeitungsmarkt München; BGHZ 170, 299 Tz. 18 - National Geographic II; Sen. Beschl. v. 4.3.2008 - KVR 21/07, WuW/E DE-R 2268 Tz. 15 - Soda Club II).

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08
    Es hat unter Berufung auf das Urteil des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2007 (BGHZ 172, 315) angenommen, die Betroffene sei nicht auf einem auf ihr Versorgungsgebiet beschränkten Markt für die Belieferung von Endkunden mit Erdgas, sondern auf einem räumlich zumindest auf den Bereich Hannover/Hamburg zu erstreckenden Markt für Wärmeenergie tätig.

    Der vom Beschwerdegericht im Anschluss an die Entscheidung des VIII. Zivilsenats vom 13. Juni 2007 (BGHZ 172, 315) herangezogene Gesichtspunkt, dass von den Märkten für andere Energieträger ein wettbewerblicher Einfluss auf den Gasversorgungsmarkt ausgehen kann, wird damit für die kartellrechtliche Beurteilung nicht ausgeblendet.

  • BGH, 09.07.2002 - KZR 30/00

    Gemeinde darf Grundstücksverkauf mit Bezug von Fernwärme koppeln - Kein

    Auszug aus BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08
    In räumlicher Hinsicht wird dieser Markt - solange keine Veränderung der bisherigen Wettbewerbsverhältnisse eintritt - durch das Versorgungsgebiet des örtlichen Anbieters bestimmt (im Anschluss an BGHZ 151, 274 - Fernwärme für Börnsen; BGHZ 176, 244 - Erdgassondervertrag).

    Der Bundesgerichtshof hat demgemäß schon in seiner bisherigen Rechtsprechung den Gasversorgungsmarkt als den für die kartellrechtliche Beurteilung sachlich relevanten Markt angesehen (Sen. Urt. v. 29.4.2008 - KZR 2/07, WuW/E DE-R 2295 Tz. 12 - Erdgassondervertrag, für BGHZ 176, 244 vorgesehen, im Anschluss an BGHZ 151, 274, 282 - Fernwärme für Börnsen).

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

    Auszug aus BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08
    Die Marktabgrenzung dient dem Ziel, die Wettbewerbskräfte zu ermitteln, denen die beteiligten Unternehmen ausgesetzt sind (BGHZ 156, 379, 384 - Strom und Telefon I; BGHZ 166, 165 Tz. 29 - DB Regio/üstra).

    In räumlicher Hinsicht wird der relevante Markt - solange keine Veränderung der konkreten Wettbewerbsverhältnisse eintritt - durch das Versorgungsgebiet des einzigen örtlichen Anbieters leitungsgebundener Versorgung mit Gas bestimmt (vgl. BGHZ 156, 379, 384 ff. - Strom und Telefon I).

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08
    Nach diesem sind dem relevanten (Angebots-)Markt alle Produkte oder Dienstleistungen zuzurechnen, die aus der Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (EuGH, Urt. v. 9.11.1983 - 322/81, Slg. 1983, 3461 Tz. 37 = WuW/E EWG/MUV 642 - Michelin; BGHZ 160, 67, 73 - Standard-Spundfass; BGHZ 170, 299 Tz. 18 - National Geographic II; Sen. Beschl. v. 4.3.2008, KVR 21/07, WuW/E DE-R 2268 Tz. 15 - Soda Club II, für BGHZ 176, 1 vorgesehen).
  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08
    Nach diesem sind dem relevanten (Angebots-)Markt alle Produkte oder Dienstleistungen zuzurechnen, die aus der Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (EuGH, Urt. v. 9.11.1983 - 322/81, Slg. 1983, 3461 Tz. 37 = WuW/E EWG/MUV 642 - Michelin; BGHZ 160, 67, 73 - Standard-Spundfass; BGHZ 170, 299 Tz. 18 - National Geographic II; Sen. Beschl. v. 4.3.2008, KVR 21/07, WuW/E DE-R 2268 Tz. 15 - Soda Club II, für BGHZ 176, 1 vorgesehen).
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08
    In Übereinstimmung damit geht jetzt auch der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 19. November 2008 (VIII ZR 138/07 Tz. 18) von einer Monopolstellung des örtlichen Gasversorgers aus.
  • BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05

    DB Regio/üstra

    Auszug aus BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08
    Die Marktabgrenzung dient dem Ziel, die Wettbewerbskräfte zu ermitteln, denen die beteiligten Unternehmen ausgesetzt sind (BGHZ 156, 379, 384 - Strom und Telefon I; BGHZ 166, 165 Tz. 29 - DB Regio/üstra).
  • BGH, 29.09.1981 - KVR 2/80

    Münchener Wochenblatt Verlags- und Werbegesellschaft mbH/3 Münchener

  • BGH, 24.01.2017 - KZR 2/15

    Zur kartellrechtlichen Entgeltkontrolle im Streit zwischen Vodafone Kabel

    Wird durch den Erwerb längerfristig nutzbarer Investitionsgüter ein davon abgeleiteter spezifischer Bedarf des Erwerbers begründet, kommt es für die Marktabgrenzung entscheidend darauf an, welche Alternativen dem Nachfrager, nachdem er die Investitionsentscheidung getroffen hat, insoweit zur Verfügung stehen (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - KVR 95/10, BGHZ 192, 18 Rn. 27 - Total/OMV; Beschluss vom 10. Dezember 2008 - KVR 2/08, WuW/E DE-R 2538 Rn. 7 f. - Stadtwerke Uelzen; Beschluss vom 4. März 2008 - KVR 21/07, BGHZ 176, 1 Rn. 15 - Soda-Club II; Urteil vom 9. Juli 2002 - KZR 30/00, BGHZ 151, 274, 282 - Fernwärme für Börnsen; vgl. auch EuG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - T-427/08, Slg. 2010 II-5865 Rn. 67 ff. - CEAHR).
  • BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11

    Wasserpreise Calw

    Nach einem obiter dictum des Senats gehört dazu auch die Anordnung, überhöhte Preise an die Kunden zurückzuerstatten (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - KVR 2/08, WuW/E DE-R 2538 Rn. 16 - Stadtwerke Uelzen; ebenso Bornkamm in Langen/Bunte, Kartellrecht, 11. Aufl., GWB § 32 Rn. 32 ff. m.w.N.; Keßler in MünchKomm Wettbewerbsrecht, GWB § 32 Rn. 45; differenzierend - nur bei Verschulden - Jaeger in Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, Stand Mai 2010, GWB § 32 Rn. 35).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - U (Kart) 7/16

    Kabelschachtstreit: Telekom erzielt Erfolg

    Danach sind dem relevanten Markt alle Produkte und Dienstleistungen zuzurechnen, die aus der Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2017, KZR 2/15 - Kabelkanalanlagen, Rn. 20 bei juris; Beschluss vom 06.12.2011 - KVR 95/10 - Total/OMV, Rn. 27 bei juris; Beschluss vom 10.12.2008, KVR 2/08 - Stadtwerke Uelzen, Rn. 7 bei juris; Beschluss vom 04.03.2008, KVR 21/07 - Soda-Club II, Rn. 15 bei juris; Beschluss vom 16.01.2007, KVR 12/06 - National Geographic II, Rn. 14 bei juris; Urteil vom 19.03.1996, KZR 1/95 - Pay-TV-Durchleitung, Rn. 24 bei juris; Senat, Urteil vom 28.09.2011, VI-U (Kart) 18/11- Private-Label, Rn. 47 bei juris).

    Wird durch den Erwerb längerfristig nutzbarer Investitionsgüter ein davon abgeleiteter spezifischer Bedarf des Erwerbers begründet, kommt es für die Marktabgrenzung allerdings grundsätzlich nicht auf den Markt für das Primärprodukt - hier Unternehmen oder Kapitalanlagen - an, sondern entscheidend ist dann, welche Alternativen dem Nachfrager, nachdem er die Investitionsentscheidung getroffen hat, im Hinblick auf den abgeleiteten Bedarf zur Verfügung stehen (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2017, KZR 2/15 - Kabelkanalanlagen, Rn. 20 bei juris; Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 - Total/OMV, Rn. 27 bei juris; Beschluss vom 10.12.2008, KVR 2/08 - Stadtwerke Uelzen, Rn. 12 bei juris; Beschluss vom 04.03.2008, KVR 21/07 - Soda-Club II, Rn. 15 bei juris).

    Demgegenüber ist die Frage, ob von dem Markt für das Primärprodukt ein wettbewerblicher Einfluss auf den Sekundärmarkt des abgeleiteten Bedarfs ausgeht, nicht bei der Bestimmung des relevanten Marktes, sondern bei der Prüfung der Marktbeherrschung auf dem Sekundärmarkt zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 - Total/OMV, Rn. 28 bei juris; Beschluss vom 10.12.2008, KVR 2/08 - Stadtwerke Uelzen, Rn. 14 bei juris; Beschluss vom 04.03.2008, KVR 21/07 - Soda-Club II, Rn. 15 bei juris).

    Der Nachfrager ist dann in dem gewählten System gefangen (sog. locked-in buyer), während der Anbieter, der auf dem Primärmarkt für das System ggf. nicht marktbeherrschend war, jedoch auf dem Sekundärmarkt für das Betriebsmittel marktbeherrschend sein kann und seine marktbeherrschende Stellung durch überhöhte Preise für das Betriebsmittel ausnutzen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 - Total/OMV, Rn. 28 bei juris; Beschluss vom 10.12.2008, KVR 2/08 - Stadtwerke Uelzen, Rn. 8 bei juris; Beschluss vom 04.03.2008, KVR 21/07 - Soda-Club II, Rn. 16 bei juris; Urteil vom 09.07.2002, KZR 30/00 - Fernwärme für Börnsen, Rn. 29 bei juris; Podszun/Palzer, NZKart 2017, S. 559, 560).

    Dementsprechend ist ein eigenständiger Sekundärmarkt abzugrenzen etwa für den Erwerb von Treibstoffen nach der Entscheidung für ein Kraftfahrzeug mit Benzin- oder Dieselmotor (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2011, KVR 95/10 - Total/OMV, Rn. 26 bei juris), für den Erwerb von Wärmeenergie nach der Entscheidung für eine Gas-, Öl- oder Fernwärmeheizung (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.2008, KVR 2/08 - Stadtwerke Uelzen, Rn. 12 bei juris; Urteil vom 09.07.2002, KZR 30/00 - Fernwärme für Börnsen, Rn. 29 bei juris) oder für den Erwerb von Kartuschen für Besprudelungsgeräte (vgl. BGH, Beschluss vom 04.03.2008, KVR 21/07 - Soda-Club II, Rn. 16 bei juris).

  • BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10

    Entega II

    Zutreffend hat das Berufungsgericht als sachlich maßgeblichen Markt den Markt für die leitungsgebundene Gasversorgung von Endkunden angesehen (BGH, WuW/E DE-R 2739, 2742 - Entega; Beschluss vom 10. Dezember 2008 - KVR 2/08, WuW/E DE-R 2538 Rn. 12 - Stadtwerke Uelzen) und angenommen, dass sich dieser Markt räumlich - solange keine Veränderung der konkreten Wettbewerbsverhältnisse eintritt - auf das durch das Netz der H. versorgte Gebiet beschränkt.
  • BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10

    Total/OMV

    Wird durch die Wahl eines auf eine längerfristige Benutzung angelegten Systems ein davon abgeleiteter spezifischer Bedarf nach einem Betriebsmittel geweckt, kommt es entscheidend darauf an, welche Alternativen sich für den Nachfrager, der sich bereits für ein System entschieden hat, bei der Wahl des Betriebsmittels stellen (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - KVR 2/08, WuW/DE-R 2538 Rn. 14 - Stadtwerke Uelzen).
  • BGH, 23.06.2009 - KZR 21/08

    Entega

    Das hat der Bundesgerichtshof zuletzt in seinem Beschluss vom 10. Dezember 2008 bestätigt und entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats (BGHZ 151, 274, 282 - Fernwärme für Börnsen; 176, 244 Tz. 12 - Erdgassondervertrag; BGH, Beschl. v. 10.12.2008 - KVR 2/08, WuW/E DE-R 2538 Tz. 12 - Stadtwerke Uelzen).
  • OLG Rostock, 05.03.2020 - 16 U 1/18

    Kartellrechtliche Zulässigkeit von langen Laufzeiten bei

    Ohne Erfolg verweise das Landgericht auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. KVR 2/08).

    Nach diesem sind dem relevanten Angebotsmarkt alle Produkte oder Dienstleistungen zuzurechnen, die aus Sicht der Nachfrage nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (BGH, Beschl. v. 10.12.2008, Az. KVR 2/08, Rn. 7, juris).

    Überwiegend wird eine Austauschbarkeit zwischen Öl, Gas und Fernwärme verneint und ein einheitlicher Wärmeenergiemarkt negiert (BGH, Beschl. v. 10.12.2008. Az. KVR 2/08, Rn. 7 ff.; BGH, Urt. v. 09.07.2002, Az. KZR 30/00, Rn. 29, juris).

    Die typische Nachfragekonstellation sei dadurch gekennzeichnet, dass für den Endkunden ein Austausch des Energieträgers ausscheide, sei es, weil er rechtlich überhaupt an der Installation einer anderen Heizungsanlage gehindert sei, sei es, weil die Umstellung auf einen anderen Energieträger erhebliche Investitionen oder bestimmte sachliche und räumliche Voraussetzungen erforderlich macht, die für die Restnutzungsdauer der vorhandenen Anlage unwirtschaftlich wären (BGH, Beschl. v. 10.12.2008, Az. KVR 2/08, Rn. 7 ff., juris).

  • BGH, 14.02.2023 - KVZ 38/20

    Wasserpreise Gießen

    Nichts anderes gilt für das Verhältnis von § 34 Abs. 1 GWB zum hier zeitlich anwendbaren § 32 Abs. 2 GWB 2005, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Kartellbehörden bis zum Inkrafttreten des § 32 Abs. 2a GWB zum Erlass von Rückerstattungsanordnungen ermächtigte (BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - KVR 2/08, WuW/E DE-R 2538 Rn. 16 - Stadtwerke Uelzen; vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, juris Rn. 21 f. - Wasserpreise Calw).

    Dazu gehörte bereits vor Einführung des § 32 Abs. 2a GWB die Anordnung, überhöhte Preise an die Kunden zurückzuerstatten (BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - KVR 2/08, WuW/E DE-R 2538 Rn. 16 - Stadtwerke Uelzen; vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, juris Rn. 21 f. - Wasserpreise Calw; so bereits Bornkamm in Langen/Bunte, Kartellrecht, 11. Aufl., GWB § 32 Rn. 32 ff.).

  • BGH, 07.12.2010 - KZR 4/10

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Sachliche Rechtfertigung einer

    Zutreffend hat das Berufungsgericht als sachlich maßgeblichen Markt den Markt für die leitungsgebundene Gasversorgung von Endkunden angesehen (BGH, WuW/E DE-R 2739, 2742 - Entega; Beschluss vom 10. Dezember 2008 - KVR 2/08, WuW/E DE-R 2538 Rn. 12 - Stadtwerke Uelzen) und angenommen, dass sich dieser Markt räumlich - solange keine Veränderung der konkreten Wettbewerbsverhältnisse eintritt - auf das durch das Netz der H. versorgte Gebiet beschränkt.
  • BGH, 23.06.2009 - KZR 22/08

    Bestimmung des sachlich maßgeblichen Marktes für die Prüfung einer

    Das hat der Bundesgerichtshof zuletzt in seinem Beschluss vom 10. Dezember 2008 bestätigt und entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats (BGHZ 151, 274, 282 - Fernwärme für Börnsen; 176, 244 Tz. 12 - Erdgassondervertrag; BGH, Beschl. v. 10.12.2008, KVR 2/08, WuW/E DE-R 2538 Tz. 12 - Stadtwerke Uelzen).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 5 Kart 21/14

    Nachträgliche Korrektur eines Erlösobergrenzenbescheides bei mathematisch nicht

  • OLG Nürnberg, 15.06.2012 - 1 U 605/11

    Gasversorgung: Wirksamkeit der Anpassung von Versorgungsentgelten

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2023 - 5 U 4/22
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2023 - 3 Kart 43/22
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 5 Kart 33/14

    Ermittlung der Tagesneuwerte für betriebsnotwendige Anlagegüter des Betreibers

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2013 - 3 Kart 61/08

    Ermittlung der angemessenen Verzinsung gem. § 7 Abs. 5 StromNEV/GasNEV

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2013 - 3 Kart 60/08

    Ermittlung der angemessenen Verzinsung gem. § 7 Abs. 5 StromNEV/GasNEV

  • OLG Düsseldorf, 04.08.2010 - 2 Kart 8/09

    Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine Sektorenuntersuchung im Bereich der

  • BGH, 10.12.2008 - KVR 8/08

    Aufhebung eines Gebührenbescheides hinsichtlich der marktbeherrschenden Stellung

  • OLG Koblenz, 13.12.2012 - U 73/12

    Nürburgring-Nordschleife - Wettbewerbsbeschränkung: Wirksamkeit eines durch den

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2013 - 3 Kart 65/08

    Anwendung der Zinssätze während der ersten Regulierungsperiode der

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2013 - 3 Kart 53/08

    Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die Betreiber von Elektrizitäts- und

  • OLG Frankfurt, 03.03.2011 - 11 W 2/11

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