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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 06.03.2013 - L 8 SO 4/10   

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https://dejure.org/2013,9686
LSG Sachsen, 06.03.2013 - L 8 SO 4/10 (https://dejure.org/2013,9686)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 06.03.2013 - L 8 SO 4/10 (https://dejure.org/2013,9686)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 06. März 2013 - L 8 SO 4/10 (https://dejure.org/2013,9686)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Sozialhilfe eines Minderjährigen setzt kein ausdrückliches Geltendmachen des Hilfebedarfs voraus

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 5/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Bindung des Sozialhilfeträgers an die

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.03.2013 - L 8 SO 4/10
    Die Antragsunabhängigkeit bezweckt in sozialpolitischer Hinsicht, bedürftigen Bevölkerungskreisen einen niedrigschwelligen Zugang zur Sozialhilfe als unterstem Auffangnetz sozialer Sicherung zu gewährleisten, um Armut und Unterversorgung möglichst weitgehend zu verhindern (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 02.02.2012 - B 8 SO 5/10 R - juris RdNr. 18; Armborst in: LPK-SGB XII, 8. Aufl. § 18 RdNr. 1; Rothkegel in: ders., Sozialhilferecht, Kap. 4 RdNr. 3).

    Es genügt für das "Bekanntwerden" des Sozialhilfefalls, dass die Notwendigkeit der Hilfe dargetan oder sonst wie erkennbar ist (BSG, Urteil vom 02.02.2012 - B 8 SO 5/10 R - juris RdNr. 18; Urteil vom 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R - juris RdNr. 23; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 21.04.1997 - 5 PKH 2/97 - juris RdNr. 2; Beschluss vom 09.11.1976 - V B 80.76 - juris RdNr. 5).

  • BVerwG, 21.04.1997 - 5 PKH 2.97

    Streit über den Beginn der Sozialhilfe - Voraussetzungen des "Bekanntwerdens"

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.03.2013 - L 8 SO 4/10
    Es genügt für das "Bekanntwerden" des Sozialhilfefalls, dass die Notwendigkeit der Hilfe dargetan oder sonst wie erkennbar ist (BSG, Urteil vom 02.02.2012 - B 8 SO 5/10 R - juris RdNr. 18; Urteil vom 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R - juris RdNr. 23; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 21.04.1997 - 5 PKH 2/97 - juris RdNr. 2; Beschluss vom 09.11.1976 - V B 80.76 - juris RdNr. 5).

    Die weitere Sachverhaltsermittlung obliegt dann nach § 20 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) dem Sozialhilfeträger, ohne dass ihm jedoch angesonnen wird, die Notwendigkeit der Hilfe zu "erahnen" (BVerwG, Beschluss vom 09.11.1976 - V B 80.76 - juris RdNr. 5; Beschluss vom 21.04.1997 - 5 PKH 2/97 - juris RdNr. 2).

  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.03.2013 - L 8 SO 4/10
    Die Kenntnis braucht sich nicht auf die konkrete Höhe der Leistung, sondern allein auf den Bedarf und die Hilfebedürftigkeit zu beziehen; es genügt, dass der Sozialhilfeträger Kenntnis vom Bedarfsfall als solchem hat (BSG, Urteil vom 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R - juris RdNr. 21).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X -

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.03.2013 - L 8 SO 4/10
    Aus Gründen der Effektivität des Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz) ist es für den Anspruch unschädlich, wenn der Hilfesuchende den Bedarf mit Hilfe einspringender Dritter oder durch Einsatz "eigener" Geldmittel selbst deckt (sog. Selbstbeschaffung), sofern ihm zu diesem Zeitpunkt ein Abwarten nicht zumutbar war und - wie hier - die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Hilfegewährung vorlagen (vgl. BSG, Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R - juris RdNr. 14; BVerwG, Urteil vom 23.06.1994 - 5 C 26/92 - juris RdNr. 18; Pattar in: Berlit/Conradis/Sartorius, Existenzsicherungsrecht, 2. Aufl., Kapitel 10 RdNr. 54; zum Ganzen auch Grube in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 2. Aufl., Einl. RdNr. 125 - 127, ferner § 18 RdNr. 33 ff.).
  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.03.2013 - L 8 SO 4/10
    Es genügt für das "Bekanntwerden" des Sozialhilfefalls, dass die Notwendigkeit der Hilfe dargetan oder sonst wie erkennbar ist (BSG, Urteil vom 02.02.2012 - B 8 SO 5/10 R - juris RdNr. 18; Urteil vom 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R - juris RdNr. 23; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 21.04.1997 - 5 PKH 2/97 - juris RdNr. 2; Beschluss vom 09.11.1976 - V B 80.76 - juris RdNr. 5).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 5/07 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anwendbarkeit von § 44 Abs 1 SGB X auf

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.03.2013 - L 8 SO 4/10
    Das danach geltende Amtsprinzip erfordert also weder eine ausdrückliche Antragstellung noch überhaupt eine Initiative des Leistungsberechtigten, damit der Sozialhilfeträger für ihn tätig wird (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8 AY 5/07 R - juris RdNr. 17).
  • BVerwG, 08.07.1982 - 5 C 96.81

    Sozialhilfeleistungen - Verzinsung

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.03.2013 - L 8 SO 4/10
    Dennoch und unbeschadet der auch im Rahmen des Amtsprinzips bestehenden Mitwirkungsobliegenheiten darf die Behörde die ihr obliegende Amtsermittlungspflicht (§ 20 SGB X; siehe auch § 65 Abs. 1 Nr. 3 SGB I) nicht auf den Leistungsberechtigten abwälzen (vgl. Rothkegel in: ders., Sozialhilferecht, Kap. 4 RdNr. 10; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 08.07.1982 - 5 C 96/81 - juris RdNr. 16).
  • OVG Hamburg, 14.09.1990 - Bf IV 88/89

    Sozialhilfe; Unterkunftskosten; Wohnungswechsel

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.03.2013 - L 8 SO 4/10
    Dies soll etwa dann gelten, wenn sich der Hilfesuchende gegen eine ablehnende Entscheidung nicht mit Rechtsbehelfen zur Wehr setzt oder wenn er nach einer ersten Vorsprache nicht wieder erscheint, um objektiv notwendige ergänzende Angaben zu machen (vgl. hierzu OVG Hamburg, Urteil vom 14.09.1990 - Bf IV 88/89 - juris Leitsatz 2).
  • OVG Thüringen, 28.10.2010 - 3 KO 712/07
    Auszug aus LSG Sachsen, 06.03.2013 - L 8 SO 4/10
    Ausreichend ist daher, dass ein Kern an Tatsachen vorliegt, der die Notlage in ihren wesentlichen Grundlagen beschreibt (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht [OVG], Urteil vom 28.10.2010 - 3 KO 712/07 - juris RdNr. 58).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - L 9 SO 28/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Voraussetzungen für die Übernahme von Heimkosten durch

    Sozialhilfe ist zwar - bis auf die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - nach § 18 SGB XII antragsunabhängig zu gewähren, was einen "niederschwelligen" Zugang zu den Hilfen des SGB XII gewährleisten soll (Sächsisches LSG, Urteil vom 06.03.2013, Az.: L 8 SO 4/10, juris Rn. 23).

    Die Kenntnis muss sich auf den konkreten Einzelfall beziehen und wird nicht allein dadurch vermittelt, dass die Entstehung eines sozialhilferechtlichen Bedarfs in bestimmten Situationen "üblich" ist (Sächsisches LSG, Urteil vom 06.03.2013, Az.: L 8 SO 4/10, juris Rn. 25).

  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 1/22 R

    Mehrbedarf wegen krankheitsbedingt kostenaufwändiger Ernährung Mehrbedarf für

    Wollte man dies anders sehen, bestünde jedenfalls Kenntnis (§ 18 Abs. 1 SGB XII) von der Bedarfslage beim Jobcenter, die sich der Beklagte zurechnen lassen muss (dazu bereits BSG vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - BSGE 120, 149 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 43, RdNr 39; BSG vom 20.1.2016 - B 14 AS 35/15 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 47 RdNr 33, jeweils mwN; vgl auch Sächsisches LSG vom 6.3.2013 - L 8 SO 4/10 - ZFSH/SGB 2013, 435, juris RdNr 33 mwN) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2017 - L 9 SO 63/16

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme von PKW-Reparaturkosten im Wege der

    a) Sozialhilfe ist - bis auf die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (s. § 44 SGB XII) - nach § 18 SGB XII antragsunabhängig zu gewähren, was einen im Grundsatz "niederschwelligen" Zugang zu den Hilfen des SGB XII gewährleisten soll (vgl. nur SächsLSG, Urt. vom 06.03.2013 - L 8 SO 4/10 -, juris Rn. 23).

    Die Kenntnis muss sich daher stets auf den konkreten Einzelfall im Sinne eines "spezifischen Bedarfsfalls" (so ausdrücklich BSG, a.a.O.) beziehen und wird nicht allein dadurch vermittelt, dass die Entstehung eines sozialhilferechtlichen Bedarfs in bestimmten Situationen "üblich" ist (SächsLSG, Urt. v. 06.03.2013 - L 8 SO 4/10 -, juris Rn. 25).

  • LSG Hessen, 20.03.2024 - L 4 SO 120/20

    Sozialhilfe (SGB XII)

    Dem entspricht die obergerichtliche Rechtsprechung, wenn sie z.B. darauf hinweist, dass der Sozialhilfeträger nur einen "Kern an Tatsachen, der die Notlage in ihren wesentlichen Grundlagen beschreibt" kennen müsse (so Sächsisches LSG, Urteil vom 6. März 2013 - L 8 SO 4/10 - BeckRS 2013, 68920), oder "dem Sozialhilfeträger die konkrete Möglichkeit eines sozialhilferechtlichen Bedarfs bzw. hinreichende Anhaltspunkte für die Hilfegewährung bekannt" sein müsse (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 2010 - L 1 SO 8/10, SRa 2011, 69; im Erg. zustimmend: Armborst, in: Bieritz-Harder/Conradis/Thie, LPK-SGB XII, 12. Aufl. 2020, § 18 Rn. 4; ablehnend Deckers, in: Grube/Wahrendorf/ Flint, SGB XII/AsylbLG, 8. Aufl. 2024, § 18 Rn. 22).
  • LSG Hamburg, 13.04.2017 - L 4 AY 4/16

    Leistungen nach dem AsylbLG

    Die Kenntnis muss sich auf den konkreten Einzelfall beziehen und wird nicht allein dadurch vermittelt, dass die Entstehung eines sozialhilferechtlichen Bedarfs in bestimmten Situationen "üblich" ist (vgl. LSG NRW aaO; Sächsisches LSG, Urteil vom 6.3.2013 - L 8 SO 4/10).
  • LSG Hamburg, 12.06.2017 - L 4 SO 78/16
    Die Kenntnis muss sich auf den konkreten Einzelfall beziehen und wird nicht allein dadurch vermittelt, dass die Entstehung eines sozialhilferechtlichen Bedarfs in bestimmten Situationen "üblich" ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen a.a.O.; Sächsisches LSG, Urteil vom 6.3.2013 - L 8 SO 4/10).
  • VG Bayreuth, 25.04.2017 - B 5 K 14.769

    Kein Anspruch auf Leistungen der beruflichen Rehabilitation für eine Ausbildung

    Denn selbst im Bereich der antragsunabhängig zu gewährenden Sozialhilfe, bei dem es für das Einsetzen der Hilfegewährung genügt, wenn die Behörde Kenntnis vom Bedarfsfall als solchem hat, d.h. ihr - erstens - der Bedarf und - zweitens - die Hilfebedürftigkeit bekannt werden (BSG, U.v. 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R - juris Rn. 21), wird dem Sozialhilfeträger nicht angesonnen, die Notwendigkeit der Hilfe zu "erahnen"; es genügt vielmehr, wenn hinreichend konkrete Anhaltspunkte für eine Notlage bestehen und die weiteren Einzelheiten dann im Rahmen der Amtsermittlungspflicht aufgeklärt werden (st.Rspr. vgl. nur: BVerwG, B.v. 21.4.1997 - 5 PKH 2/97 - juris Rn. 2; LSG NRW, U.v. 28.8.2014 - L 9 SO 28/14 - Juris Rn. 28; SächsLSG, U.v. 6.3.2013 - L 8 SO 4/10 - juris Rn. 25; LSG RhPf, U.v. 25.11.2010 - L 1 SO 8/10 - juris Rn. 27; Dauber in: Mergler/Zink, SGB XII, Stand August 2013, § 18 Rn. 12).
  • LSG Sachsen, 18.05.2022 - L 8 AY 4/21
    Allerdings müsse sich diese auf den konkreten Einzelfall beziehen und werde nicht allein dadurch vermittelt, dass die Entstehung eines sozialhilferechtlichen Bedarfs in bestimmten Situationen üblich sei (Bezug auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 2. Februar 2012 - B 8 SO 5/10 R und SächsLSG, Urteil vom 6. März 2013 - L 8 SO 4/10).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 8 SO 4/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,18828
LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 8 SO 4/10 B ER (https://dejure.org/2010,18828)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.08.2010 - L 8 SO 4/10 B ER (https://dejure.org/2010,18828)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. August 2010 - L 8 SO 4/10 B ER (https://dejure.org/2010,18828)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz - Leistungspflicht der Krankenkasse für Insulininjektionen als Behandlungspflege - Zuständiger Leistungserbringer bei stationärer Unterbringung

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB I § 60; SGB X § 20; SGB XII § 18 Abs. 1
    Kenntnis vom Vorliegen der Voraussetzungen für Leistungen der Sozialhilfe - Antrag; Einsetzen der Sozialhilfe; Kenntniserlangung; Kenntniswegfall; Sozialhilfeträger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 8 SO 1/07
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 8 SO 4/10
    Die Wohnstätte sei kein "sonstiger geeigneter Ort" für Leistungen der Behandlungspflege im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V. Sie hat sich auf ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 23. April 2009 (- L 8 SO 1/07 - juris) gestützt.

    Gleichzeitig kann der Umstand, dass eine Wohnform der Heimaufsicht nach dem Heimgesetz unterliegt, den Leistungsanspruch nicht konkretisieren, da nicht sichergestellt ist, dass der jeweilige (Landes-) Gesetzgeber diese Folgewirkungen auf sozialrechtliche Leistungsansprüche im Sinne einer Eingrenzung des Schutzanspruchs des Heimbewohners berücksichtigen müsste (a.A. für eine Einrichtung für eine Versorgung Pflegebedürftiger im Sinne des SGB XI LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. April 2009 - L 8 SO 1/07 -, anhängiges Revisionsverfahren Az. B 8 SO 16/09 R; im Ergebnis wie hier LSG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2009 - L 1 B 202/09 ER KR; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2010 - L 9 KR 23/10 B ER).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 8 SO 4/10
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 GG die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 22. November 2002, a.a.O., S. 1236 und Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, S. 803).
  • LSG Hamburg, 12.11.2009 - L 1 B 202/09

    Krankenversicherung - Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei Unterbringung in

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 8 SO 4/10
    Gleichzeitig kann der Umstand, dass eine Wohnform der Heimaufsicht nach dem Heimgesetz unterliegt, den Leistungsanspruch nicht konkretisieren, da nicht sichergestellt ist, dass der jeweilige (Landes-) Gesetzgeber diese Folgewirkungen auf sozialrechtliche Leistungsansprüche im Sinne einer Eingrenzung des Schutzanspruchs des Heimbewohners berücksichtigen müsste (a.A. für eine Einrichtung für eine Versorgung Pflegebedürftiger im Sinne des SGB XI LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. April 2009 - L 8 SO 1/07 -, anhängiges Revisionsverfahren Az. B 8 SO 16/09 R; im Ergebnis wie hier LSG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2009 - L 1 B 202/09 ER KR; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2010 - L 9 KR 23/10 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2010 - L 9 KR 23/10

    Häusliche Krankenpflege; Medikamenten- und Insulingabe; Unterbringung in einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 8 SO 4/10
    Gleichzeitig kann der Umstand, dass eine Wohnform der Heimaufsicht nach dem Heimgesetz unterliegt, den Leistungsanspruch nicht konkretisieren, da nicht sichergestellt ist, dass der jeweilige (Landes-) Gesetzgeber diese Folgewirkungen auf sozialrechtliche Leistungsansprüche im Sinne einer Eingrenzung des Schutzanspruchs des Heimbewohners berücksichtigen müsste (a.A. für eine Einrichtung für eine Versorgung Pflegebedürftiger im Sinne des SGB XI LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. April 2009 - L 8 SO 1/07 -, anhängiges Revisionsverfahren Az. B 8 SO 16/09 R; im Ergebnis wie hier LSG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2009 - L 1 B 202/09 ER KR; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2010 - L 9 KR 23/10 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 184/09

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 8 SO 4/10
    Dagegen hat die Ast. am 20. August 2009 Klage erhoben (S 16 KR 184/09).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.01.2010 - L 5 AS 216/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 8 SO 4/10
    Das bedeutet gleichzeitig, dass es an einem Anordnungsgrund fehlt, wenn die vermutliche Zeitdauer des Hauptsacheverfahrens keine Gefährdung für die Rechtsverwirklichung und -durchsetzung bietet, wenn also dem Ast. auch mit einer späteren Realisierung seines Rechts geholfen ist (vgl. z.B. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Januar 2010 - 5 AS 216/09 B ER - juris).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 8 SO 4/10
    Unabhängig davon, welcher Sozialleistungsträger hier nach den spezialgesetzlichen Regelungen heranzuziehen ist, lässt sich zumindest aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ein Anspruch der Ast. ableiten, ihr insgesamt finanzielle Mittel in existenzsichernder Höhe zu gewähren sind (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL u.a. - NJW 2010, 505, 507).
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 11 ME 316/09

    Befristete Wiedereinweisung eines Mieters in die bisherige Wohnung zwecks

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 8 SO 4/10
    Liegt eine vertragliche Verpflichtung des Beigeladenen zu 2. zur Erbringung der Pflegeleistungen nicht vor, kann dieser als juristische Person des Privatrechts für die Sicherung des Existenzminimums der Ast. erst dann in Anspruch genommen werden, wenn diese im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Verantwortlichkeit nicht zu ereichen ist (vgl. zur Obdachloseneinweisung z.B. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - 11 ME 316/09 - NJW 2010, 1094 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2007 - L 13 SO 5/07

    Tragung von Kosten für Eingliederungsmaßnahmen eines an einer erheblichen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 8 SO 4/10
    Die vom Sozialgericht vorgenommene Verpflichtung der Beigeladenen zu 1. kann verfahrensrechtlich auf eine entsprechende Anwendung des § 75 Abs. 5 SGG gestützt werden (vgl. z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Juni 2007 - L 13 SO 5/07 ER - juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.04.2016 - L 8 SO 4/16

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Es kann offen bleiben, in welchem Umfang eine Beiladung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes möglich ist (vgl. hierzu z.B. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG Kommentar, 11. Aufl. 2014, § 75 RdNr. 5; Beschluss des erkennenden Senats vom 26. August 2010 - L 8 SO 4/10 B ER -, juris).
  • LSG Bayern, 12.03.2014 - L 4 KR 119/12

    Krankenversicherung - betreute Wohnform iS von § 37 Abs 2 S 1 SGB 5 -

    Ausnahmen würden dann allerdings für solche "andere Orte" gemacht, für die nach Gesetz oder Vertrag bereits Anspruch auf Leistungen der Behandlungspflege bestehen, denn dann mangle es für den vorgesehenen gesetzgeberischen Zweck des § 37 SGB V an einer wesentlichen Grundlage (so LSG Hamburg, Beschluss vom 12.11.2009, Az.: L 1 B 202/09 ER KR, juris, Rn. 16 ff. und vorhergehend SG Hamburg, Beschluss vom 12.05.2009, Az.: S 2 KR 445/09 ER, juris, Rn. 9 ff.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.08.2010, Az.: L 8 SO 4/10 B ER, juris, Rn. 37).
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.12.2012 - L 9 SO 151/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - keine

    Der Antragsteller kann sich auch nicht mit Erfolg auf den Beschluss des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. August 2010 (Az.: L 8 SO 4/10 B ER) berufen.

    In dieser Entscheidung, der der Senat sich anschließt, ist auch aufgeführt, dass kein Widerspruch zu der oben angeführten Entscheidung des 8. Senats des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalts (Beschluss vom 26. August 2010 - L 8 SO 4/10 B ER -) vorliegt, weil es sich dort um Behandlungspflege gehandelt hat.

  • LSG Hessen, 19.12.2013 - L 8 KR 411/12
    Das betreute Wohnen sei gesetzlich nicht definiert und die Übergänge von einer Wohngemeinschaft mit Betreuungshilfe zu einer stationären Einrichtung, welche unter die Regelungen des Heimgesetzes (HeimG) falle, dürften in Abhängigkeit der Fähigkeiten der Bewohner fließend sein (ebenso Landessozialgericht >LSG< Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. März 2011 - L 9 KR 284/10 B ER - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2010 - L 9 KR 23/10 B ER - juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. August 2010 - L 8 SO 4/10 B ER - juris - RdNr. 43 bis 46; LSG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2009 - L 1 B 202/09 ER KR - juris; Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 8. Dezember 2011 - S 6 KR 103/11 - Rechtsdienst der Lebenshilfe 2012, Seite 60-61; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. April 2009 - L 8 SO 1/07 - juris; Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 3. Februar 2009 - S 48 KR 1330/08 ER - juris; vgl. auch zum Ganzen Weber, Häusliche Krankenpflege nach SGB V in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe, Neue Zeitschrift für Sozialrecht >NZS< 2011, 650).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.01.2018 - L 8 SO 54/17

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Es kann offen bleiben, in welchem Umfang eine Beiladung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes möglich ist (vgl. hierzu z.B. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG Kommentar, 12. Aufl. 2017, § 75 RdNr. 5; Beschluss des erkennenden Senats vom 26. August 2010 - L 8 SO 4/10 B ER -, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2012 - L 4 KR 30/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Einlegung von Rechtsmitteln durch Beigeladene -

    cc) Kann die von der Beigeladenen zu 2 betriebene Einrichtung aus den genannten Gründen nicht den Einrichtungen nach I. 6. Satz 1 Krankenpflege-RL zugeordnet werden, in denen die Verordnung von häuslicher Krankenpflege grundsätzlich ausgeschlossen ist, handelt es sich um einen zur Erbringung von häuslicher Krankenpflege grundsätzlich geeigneten Ort im Sinne des § 37 Abs. 2 SGB V (so im Ergebnis auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.08.2010 - L 8 SO 4/10 B ER; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 23.04.2009 - L 8 SO 1/07, jeweils zitiert nach juris).
  • SG Hamburg, 20.02.2012 - S 6 KR 1214/09

    Krankenversicherung - häusliche Krankenhilfe - Auslegung des Begriffs "geeigneter

    bb) Wenn zugleich in Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/3100 S. 104), Rechtsprechung (LSG Hamburg, Beschluss vom 12.11.2009, L 1 B 202/09 ER KR; LSG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 22.11.2011, L 10 KR 32/11 B ER, und vom 26.08.2010, L 8 SO 4/10 B ER) sowie in den aufgrund von § 37 Abs. 6 SGB V erlassenen Richtlinien (§ 1 Abs. 6 Satz 1 Krankenpflege-RL) betont wird, dass eine Einrichtung dann kein geeigneter Ort ist, wenn der Betroffene gegenüber ihrem Träger einen Anspruch auf Gewährung häuslicher Krankenpflege hat (Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Hospize und Pflegeheime), so bleibt festzustellen, dass als geeignete Orte i.S.d. § 37 Abs. 2 Satz 1 3. Alt SGB V jedenfalls solche Einrichtungen in Betracht kommen, deren Leistungsumfang sich nicht auf eine medizinische Betreuung der Bewohner erstreckt (anders gewendet: deren Zielsetzung auf andere als die gesundheitlichen Belange der Bewohner abstellt).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 KR 4070/11

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - sonstiger geeigneter Ort -

    Es ist in der Rechtsprechung derzeit noch nicht abschließend geklärt, ob die Erbringung von häuslicher Krankenpflege in einem Heim im Sinne des Heimgesetzes zulässig ist (vgl. hierzu Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 23.04.2009, L 8 SO 1/07; LSG Sachsen - Anhalt 26.08.2010, L 8 SO 4/10 B ER, LSG Hamburg, 12.11.2009, L 1 B 202/09 ER KR, alle juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2011 - L 10 KR 32/11

    Krankenversicherung - Anspruch auf häusliche Krankenpflege zum Herrichten und

    Mit der vorliegenden Entscheidung setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des 8. Senats des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. August 2010 (L 8 SO 4/10 B ER - zitiert nach juris).
  • SG Frankfurt/Main, 25.10.2012 - S 25 KR 520/12

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Kostenübernahme von subkutanen

    Das betreute Wohnen ist gesetzlich nicht definiert und die Übergänge von einer Wohngemeinschaft mit Betreuungshilfe zu einer stationären Einrichtung, welche unter die Regelungen des Heimgesetzes (HeimG) fällt, dürften in Abhängigkeit der Fähigkeiten der Bewohner fließend sein (ebenso Landessozialgericht >LSG< Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. März 2011 - L 9 KR 284/10 B ER - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2010 - L 9 KR 23/10 B ER - juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. August 2010 - L 8 SO 4/10 B ER - juris - RdNr. 43 bis 46; LSG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2009 - L 1 B 202/09 ER KR - juris; Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 8. Dezember 2011 - S 6 KR 103/11 - Rechtsdienst der Lebenshilfe 2012, Seite 60-61; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. April 2009 - L 8 SO 1/07 - juris; Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 3. Februar 2009 - S 48 KR 1330/08 ER - juris; vgl. auch zum Ganzen Weber, Häusliche Krankenpflege nach SGB V in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe, Neue Zeitschrift für Sozialrecht >NZS< 2011, 650).
  • SG Frankfurt/Main, 31.10.2012 - S 25 KR 520/12

    Kostentragung für subkutane Injektionen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege in

  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 5 KR 1905/10
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