Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
Viertes Kapitel - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 - 46b) |
Zweiter Abschnitt - Verfahrensbestimmungen (§§ 43a - 46) |
(1) 1Leistungen nach diesem Kapitel werden auf Antrag erbracht. 2Gesondert zu beantragen sind Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 Nummer 2 in Verbindung mit den §§ 31 und 33 sowie zur Deckung der Bedarfe nach § 42 Nummer 3 in Verbindung mit § 34 Absatz 5 und nach § 42 Nummer 5.
(2) 1Ein Antrag nach Absatz 1 wirkt auf den Ersten des Kalendermonats zurück, in dem er gestellt wird, wenn die Voraussetzungen des § 41 innerhalb dieses Kalendermonats erfüllt werden. 2Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 werden vorbehaltlich Absatz 4 Satz 2 nicht für Zeiten vor dem sich nach Satz 1 ergebenden Kalendermonat erbracht.
(3) 1Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 werden in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Kalendermonaten bewilligt. 2Sofern über den Leistungsanspruch nach § 44a vorläufig entschieden wird, soll der Bewilligungszeitraum nach Satz 1 auf höchstens sechs Monate verkürzt werden. 3Bei einer Bewilligung nach dem Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch, der mit Erreichen der Altersgrenze nach § 7a des Zweiten Buches endet, beginnt der Bewilligungszeitraum erst mit dem Ersten des Monats, der auf den sich nach § 7a des Zweiten Buches ergebenden Monat folgt.
(4) 1Leistungen zur Deckung von wiederkehrenden Bedarfen nach § 42 Nummer 1, 2 und 4 werden monatlich im Voraus erbracht. 2Für Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 42 Nummer 3 sind die §§ 34a und 34b anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) vom 29.04.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.08.2019 | Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) | 29.04.2019 | |
01.07.2017 | Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | 22.12.2016 | |
01.01.2016 | Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften | 21.12.2015 | |
01.01.2014 | Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | 20.12.2012 | |
01.04.2011 | Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | 24.03.2011 |
Rechtsprechung zu § 44 SGB XII
397 Entscheidungen zu § 44 SGB XII in unserer Datenbank:
- LSG Thüringen, 09.09.2015 - L 8 SO 273/13
(Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - abweichende ...
- SG Rostock, 09.02.2021 - S 8 SO 24/20
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Rückwirkung des ...
- BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 7 SO 43/14
Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der isolierten Anfechtungsklage - ...
- BVerfG, 10.05.2017 - 1 BvR 253/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidungen
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2018 - L 8 SO 193/13
Zur Angemessenheit von Aufwendungen für Unterkunft im Stadtgebiet Hildesheim in ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.06.2018 - L 8 SO 193/13
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.06.2018 - L 8 SO 193/13
- BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 15/19 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Nachzahlung von ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Baden-Württemberg, 04.12.2019 - L 2 SO 2656/19
Sozialrecht - Verzinsung von Geldleistungsansprüchen - konkludente Ablehnung der ...
- LSG Baden-Württemberg, 04.12.2019 - L 2 SO 2656/19
§ 44 SGB XII in Nachschlagewerken
- § 44 SGB XII wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Sozialhilfe
Querverweise
Auf § 44 SGB XII verweisen folgende Vorschriften:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Leistungen der Sozialhilfe
- Grundsätze der Leistungen
- § 8 (Leistungen)