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| LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 BA 1/20 |
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Betriebsprüfungen
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§ 2 Abs 2 Nr 1 SGB 4, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 1 SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 25 Abs 1 S 1 SGB 3
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Make-up Artist - Visagistin - Maskenbildnerin - Fernsehproduktion - Kochshow - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - Vertragsverhältnis - Parteiwille
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 2 SGB 4, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 1 SGB 4, § 1 Nr 1 SGB 6, § 25 Abs 1 SGB 3
Make-up Artist - Visagistin - Maskenbildnerin - Statusfeststellung - Fernsehproduktion - Kochshow - abhängige Beschäftigung - Selbständigkeit - Sozialversicherungspflicht - Weisungsabhängigkeit - Direktionsrecht - Einbindung in die Arbeitsorganisation - höchstpersönliche ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Kurzfassungen/Presse
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Verfahrensgang
- SG Berlin, 29.11.2019 - S 36 BA 159/19
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 BA 1/20
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (22)
- BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R
Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 BA 1/20
Ebenso wenig von Belang ist es mithin, mit welchem "Etikett" die am Vertragsverhältnis Beteiligten die Tätigkeit (hier: "Make-Up Artist - Visagistin") versehen haben (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 32 ).Indes ist der in einem Vertrag dokumentierte Parteiwille als ein auf Selbständigkeit deutendes Indiz umso geringer, je weniger eindeutig die Vertragsgestaltung ist und je stärker die Widersprüche zu den tatsächlichen Verhältnissen sind (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - a.a.O. Rn. 26 ).
Die hier aber gerade nicht bedingungslos eingeräumte Möglichkeit, sich zur Durchführung von Aufträgen auch Erfüllungsgehilfen zu bedienen, spricht regelmäßig gegen das Vorliegen von Beschäftigung (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - a.a.O. Rn. 33 ).
Im Übrigen verfügte die Beigeladene zu 1. auch über keine Mitarbeiter/innen, die sie zur Vertragserfüllung hätte entsenden können (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - a.a.O. Rn. 34 ).
Denn die - unabhängig von den jeweiligen Motiven begründete - vertragliche und tatsächliche Pflicht, die Leistung, wie hier, persönlich zu erbringen, stellt ebenfalls ein typisches Merkmal für ein Arbeitsverhältnis dar (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - a.a.O. Rn. 33 ).
Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, dass eine indiziell (auch) für eine Selbständigkeit sprechende Vertragsgestaltung in ihrer Wirkung abzuschwächen ist, wenn wegen eines erheblichen Ungleichgewichts der Verhandlungspositionen nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass alle Vertragsparteien in gleicher Weise die Möglichkeit hatten, ihre Wünsche bezüglich der Ausgestaltung des sozialversicherungsrechtlichen Status durchzusetzen (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 - a.a.O. Rn. 26 ).
Die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbständigkeit im Rechtssinne (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 - a.a.O. Rn. 27 ).
Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft gegebenenfalls nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko bezüglich der einzelnen Einsätze (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - a.a.O. Rn. 35 f. m.w.N. ).
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - L 9 KR 173/14
Sozialversicherungspflicht - Visagistin - Tätigkeit bei einer Fernsehproduktion …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 BA 1/20
Rn. 63 Soweit zurückgehend auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Bedeutung der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz; BVerfG, Urteil vom 13. Januar 1982 - B 1 BvR 848/77 u.a. - juris ) im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zwischen programmgestaltenden Tätigkeiten und solchen, bei denen der Zusammenhang mit der Programmgestaltung fehlt, unterschieden wird (vgl. BAG…, Urteil vom 11. März 1998 - 5 AZR 522/96 - a.a.O. ), kann dies für die vorliegend zu beurteilende Tätigkeit dahinstehen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. September 2018 - L 9 KR 173/14 - juris Rn. 72 ).Dass im Übrigen die Erstellung des Haar- und Maskenbildes der Künstlerin unter Berücksichtigung der konkreten Fernsehproduktion nach Maßgabe der Fachkenntnisse der Beigeladenen zu 1. und ihrer Kreativität unter Beachtung besonderer Wünsche und Bedürfnisse der Künstlerin erfolgte, fällt daneben nicht erheblich ins Gewicht (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. September 2018 - L 9 KR 173/14 - a.a.O. Rn. 66 ).
Indes hatte sie auch während der laufenden Aufzeichnung und des Auftritts der von ihr betreuten Künstlerin deren Erscheinungsbild über einen Monitor kontinuierlich zu verfolgen und hätte einschreiten müssen, wenn hier optische Nacharbeiten zu erbringen gewesen wären (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. September 2018 - L 9 KR 173/14 - a.a.O. Rn. 68 ).
- BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 3/17 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bühnenkünstler - Opernchorsänger - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 BA 1/20
Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (…vgl. BSG, Urteile vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R - juris Rn. 14 ;… vom 4. September 2018 - B 12 KR 11/17 R - juris Rn. 19 m.w.N. und vom 14. März 2018 - B 12 KR 3/17 - juris Rn. 13 ).Rn. 55 Für die Abwägung kommt es zunächst nicht maßgeblich auf den Abgrenzungskatalog für im Bereich Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktionen tätige Personen vom 13. April 2010 an, an den die Sozialgerichte bei der Gesamtwürdigung im Einzelfall nicht gebunden sind; dieser enthält vielmehr lediglich - hier nicht weiterführende - Beurteilungshilfen (vgl. BSG, Urteile vom 14. März 2018 - B 12 KR 3/17 R - a.a.O. Rn. 14 …und vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R - juris Rn. 20 ).
Auch führen Rahmenvorgaben zu Ort und Zeit einer (Spiel-)Zeit nicht ohne weiteres zur Weisungsgebundenheit, und zwar auch nicht hinsichtlich der einem Bühnenkünstler gegenüber gegebenenfalls gemachten Vorgaben zu Kostüm und Maske (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 3/17 - a.a.O. Rn. 15 ).
- BSG, 04.06.2019 - B 12 R 2/18 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Bereitschaftsarzt in …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 BA 1/20
Ob jemand beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr; vgl. BSG, Urteil vom 19. Juli 2019 - B 12 R 2/18 R - a.a.O. Rn. 13 m.w.N. ;… zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - juris Rn. 7).Denn schon ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 611a BGB sollten Vorschriften, die eine abweichende Definition des Arbeitnehmers, des Arbeitsvertrages oder des Arbeitsverhältnisses vorsehen, um einen engeren oder weiteren Geltungsbereich festzulegen - wie hier § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV - unberührt bleiben (vgl. BT-Drucks. 18/9232 S. 31; BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 2/18 R - a.a.O. Rn. 25 ).
- BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 BA 1/20
Insofern führt, worauf die Klägerin zutreffend hingewiesen hat, nicht bereits die Vereinbarung, ein Werk zu einem bestimmten Zeitpunkt fertigzustellen, zur Weisungsabhängigkeit des Auftragnehmers (vgl. für das Arbeitsrecht BAG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - juris Rn. 36 ).Rn. 62 Zwar stände zwingendes Recht einer Qualifizierung des Vertragsverhältnisses als freier Dienst- oder Werkvertrag anstatt eines Arbeitsvertrages (vgl. § 611 BGB) vorliegend nicht entgegen (vgl. BAG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - a.a.O. Rn. 20 ff. ).
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2014 - L 1 KR 57/12
Abhängige Beschäftigung - Selbständige Tätigkeit - Abgrenzung - Maskenbildnerin - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 BA 1/20
Für die Abgrenzung kommt es daher allein auf die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der jeweiligen Tätigkeit an (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2014 - L 1 KR 57/12 - juris Rn. 24 ).Denn, wie bereits ausgeführt, können Leistungen, wie auch die vorliegend geschuldete, sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden (vgl. BSG…, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 17 ; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2014 - L 1 KR 57/12 - a.a.O. Rn. 24 ).
- BSG, 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R
(Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB 4 - keine …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 BA 1/20
Rn. 51 Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Beklagte keine materiell unzulässige, isoliert ausnahmsweise anfechtbare Elementenfeststellung getroffen (vgl. BSG, Urteil vom 26. Februar 2019 - B 12 R 8/18 - juris Rn. 17 ).Insofern wurde das Vorliegen von Beschäftigung als ein Tatbestandsmerkmal der Versicherungspflicht - hier in der Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung - genannt, welches im Grundsatz nicht isoliert angefochten werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 26. Februar 2019 - B 12 R 8/18 - a.a.O. Rn. 16 ).
- BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R
Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 BA 1/20
Einer wie hier mit dem Vertrag vereinbarten Vertragsstrafe kommt nur ein vergleichsweise geringes Gewicht zu, weil eine solche sowohl im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit als auch einer abhängigen Beschäftigung vereinbart werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R - juris Rn. 22 ). - BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R
Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 BA 1/20
Dass aber jemand von seinem Auftrag- bzw. Arbeitgeber nicht den für Beschäftigte typischen sozialen Schutz erhalten hat, führt für sich genommen nicht zur Annahme eines die Selbständigkeit kennzeichnenden unternehmerischen Risikos, stellt mithin kein gewichtiges Indiz gegen die Annahme einer Beschäftigung dar (vgl. BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - juris Rn. 21 ). - BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R
Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 BA 1/20
Denn, wie bereits ausgeführt, können Leistungen, wie auch die vorliegend geschuldete, sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 17 ; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 21. Februar 2014 - L 1 KR 57/12 - a.a.O. Rn. 24 ). - BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
- BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 17/09 R
Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit von …
- BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 522/96
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
- BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; befristetes Arbeitsverhältnis
- BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - freiberufliche Pflegefachkraft - …
- BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R
Sozialversicherungspflicht - Instrumentalmusiklehrer (hier: Gitarrenlehrer) an …
- BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R
Feststellung von Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - wechselseitiger …
- BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96
Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV
- BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R
Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - selbstständiger …
- BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R
Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen" …
- BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R
Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Entscheidung der DRV Bund auch …
- BSG, 12.12.2018 - B 12 R 1/18 R
Sozialversicherung - Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens - frühere …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2021 - L 28 BA 110/18
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als …
Er enthält vielmehr lediglich - hier nicht den Ausschlag gebende - Beurteilungshilfen (vgl. BSG…, Urteil vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R - juris Rn. 20 ; Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2021 - L 26 BA 1/20 - juris Rn. 55 >Visagistin und Make-Up-Artist> mit Anmerkung von Timme vom 4. Juni 2021, juris unter C;… ders. in Hauck/Noftz, SGB III, Werksstand: 04/21, § 25 Rn. 42).Für die Abgrenzung kommt es allein auf die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der zu beurteilenden Tätigkeit an (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 19. März 2021 - L 26 BA 1/20 - a.a.O. Rn. 56 m.w.N. …und vom 7. Dezember 2016 - L 9 KR 434/14 - juris Rn. 169 ff., 187 ), ohne dass das von den Vertragsbeteiligten vergebene "Etikett" von Belang wäre (vgl. BSG…, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - a.a.O. Rn. 32 ; vgl. auch § 611a Abs. 1 Satz 6 BGB).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2022 - L 8 R 597/17
Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Editor für eine Produktionsfirma von …
Zu Recht weist die Klägerin schon selbst darauf hin, dass dieser lediglich Beurteilungshilfen enthält und die Sozialgerichte hieran nicht gebunden sind (…vgl. BSG Urt. v. 20.3.2013 - B 12 R 13/10 R - juris Rn. 20;… Urt. v. 14.3.2018 - B 12 KR 3/17 R - juris Rn. 14; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.3.2021 - L 26 BA 1/20 - juris Rn. 55;… Urt. v. 25.6.2021 - L 28 BA 110/18 - juris Rn. 90 m.w.N.). - LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2024 - L 1 BA 78/20
Statusfeststellung - Abgrenzung abhängige Beschäftigung - selbstständige …
Es ist indes nicht unerheblich (so zu weitgehend: LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 18. November 2022 - L 4 BA 33/18 - Rn. 86 bei Juris; dahingestellt gelassen in Urteil vom 19. März 2021 - L 26 BA 1/20 ).
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - L 16 BA 76/19
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem …
Für die Abgrenzung kommt es daher allein auf die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der jeweiligen Tätigkeit an (…vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 21. Februar 2014 - L 1 KR 57/12 -, juris Rn. 24 , vom 27. Februar 2020 - L 1 KR 311/16 -, juris Rn. 24 und vom 19. März 2021 - L 26 BA 1/20 -, juris Rn 56 ), die hier - ausgehend von den zeitnah zur hier zu beurteilenden Tätigkeit vom 10. Mai 2017 gemachten Angaben der Beteiligten im Statusfeststellungsverfahren - einen erheblichen eigenen inhaltlich-künstlerischen Freiraum des Beigeladenen zu 1 nicht erkennen lässt. - LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - L 1 BA 67/20
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem …
Im von ihm angeführten Urteil des hiesigen LSG (Urteil vom 19. März 2021 - L 26 BA 1/20 - juris Rdnr. 66 ) fiel in der Gesamtabwägung entscheidendes Gewicht der Einordnung der betreffenden Beschäftigten in die durch die Produktion vorgegebene Arbeitsorganisation sowie einer faktisch gegebenen Weisungsabhängigkeit zu. - LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2022 - L 26 BA 7/20
Statusfeststellung - Kurskoordinatorin - Pauschalhonorar - funktionsgerecht …
Vielmehr können bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenzen auch zeitlich befristete, sogar eintägige Arbeitseinsätze (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2021 - L 26 BA 1/20 - juris ) der Sozialversicherungs- und Beitragspflicht unterworfen sein.
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