Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 106 Abs 2 S 4 SGB 5; § 298 SGB 5; § 1922 BGB; § 1967 BGB; § 630f BGB; § 10 SGB 10; § 8 SGB 10
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Regress gegen verstorbenen Arzt kann für dessen Erben teuer werden
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 21 (Leitsatz und Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Wirtschaftlichkeitsprüfung/Arzneikostenregress/Schadensersatz | Arzneikosten | Fortsetzung des Verwaltungsverfahrens nach Tod des Vertragsarztes
Verfahrensgang
- SG Hannover, 08.08.2014 - S 24 KA 314/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 19/00 R
Arzneikostenregreß - Gremien der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14
Im Rahmen dieser Prüfung hat die Prüfungsstelle zu untersuchen, ob die im Einzelfall vom Vertragsarzt ausgestellte Verordnung von Arzneimitteln unmittelbar gegen gesetzliche Regelungen (…vgl BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 38) oder gegen Richtlinien (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 52) verstößt oder außerhalb der arzneimittelrechtlichen Zulassung des Präparats erfolgt ist (…BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26).Ist dies zu bejahen, setzt die Prüfungsstelle - auch ohne ausdrückliche Ermächtigung in § 33 PrüfV - eine Ausgleichspflicht in Höhe des der betroffenen Krankenkasse entstandenen Schadens fest (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 52, BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 und 27).
- BSG, 17.12.1965 - 8 RV 749/64
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14
Es ist aber allgemein anerkannt, dass das Verwaltungsverfahren unter Heranziehung des Rechtsnachfolgers - der in die Beteiligtenrolle nach § 10 SGB X eintritt - fortzusetzen ist, wenn die Rechtsposition, um die es geht, nach den Regeln des materiellen Rechts vererbt worden ist (vgl BSGE 24, 190, 192;… Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl, § 9 Rn 206 und § 13 Rn 49 f).Hierzu bedarf es keiner gesonderten gesetzlichen Ermächtigung, weil es sich lediglich um die Abwicklung der zwischen dem Vertragsarzt und der Kassenärztlichen Vereinigung bzw den Prüfgremien bestehenden hoheitlich geprägten Rechtsbeziehungen handelt, die mit dem Erben fortgesetzt werden (…BSG SozR 4-2700 § 150 Nr. 2; BSGE 24, 190, 192).
- BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R
Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14
Maßgeblich ist insoweit § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), selbst wenn das BDSG im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs grundsätzlich keine Anwendung finden sollte (vgl BSG SozR 4-2500 § 295 Nr. 2).
- LSG Bayern, 02.03.2016 - L 12 KA 107/14
Vertragsärztliche Versorgung - Arzneimittelregress - Verordnungsfähigkeit von …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14
Da die hierfür maßgeblichen Vorschriften (§ 31 Abs. 1 S 4 SGB V; § 16 Abs. 5 AM-RL) insoweit erfordern, dass eine entsprechende Verordnung "mit Begründung" erfolgt ist, muss sich die Begründung für eine Ausnahmeindikation (zumindest) aus der Dokumentation des Vertragsarztes in den Patientenunterlagen ergeben (Bayerisches LSG, Urteil vom 2. März 2016 - L 12 KA 107/14). - LSG Saarland, 01.04.1998 - L 3 Ka 19/96
Disziplinarmaßnahme gegen einen Vertragsarzt; Offenbarung von Patientendaten; …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14
Eine solche Offenbarungsbefugnis iSd § 203 Abs. 1 StGB ist aber konkludent der Vorschrift des § 298 SGB V zu entnehmen (LSG Saarland, Urteil vom 1. April 1998 - L 3 Ka 19/96 - juris; Hess in: Kasseler Kommentar, Stand: Juli 2017, § 298 Rn 3). - BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05
Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14
Eine Verpflichtung ist demgegenüber dann nicht höchstpersönlich, wenn ihre Erfüllung auch durch Dritte erfolgen kann und sie damit eine vertretbare Handlung ist (BVerwGE 125, 325, 334 f). - BSG, 13.12.2005 - B 2 U 16/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - zu Lebzeiten entstandene …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14
Hierzu bedarf es keiner gesonderten gesetzlichen Ermächtigung, weil es sich lediglich um die Abwicklung der zwischen dem Vertragsarzt und der Kassenärztlichen Vereinigung bzw den Prüfgremien bestehenden hoheitlich geprägten Rechtsbeziehungen handelt, die mit dem Erben fortgesetzt werden (BSG SozR 4-2700 § 150 Nr. 2; BSGE 24, 190, 192). - BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 1/04 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Festsetzung eines Arzneikostenregresses - Vorlage …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14
Rn. 26 Bei dem hier von der Klägerin geltend gemachten Arzneimittelregress handelt es sich nach stRspr des BSG (…SozR 3-2500 § 106 Nr. 38; SozR 4-2500 § 106 Nr. 9 und Nr. 11) um einen besonderen Typus eines - verschuldensunabhängigen - Schadensersatzanspruchs, durch den der Schaden ausgeglichen werden soll, der einer Krankenkasse entstanden ist, weil ein Vertragsarzt zu ihren Lasten rechtlich unzulässige Arzneimittelverordnungen vorgenommen hat. - BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 5/96
Berücksichtigung von Apothekenrabatt und Patientenzuzahlungen bei der Festsetzung …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14
Rn. 26 Bei dem hier von der Klägerin geltend gemachten Arzneimittelregress handelt es sich nach stRspr des BSG (SozR 3-2500 § 106 Nr. 38;… SozR 4-2500 § 106 Nr. 9 und Nr. 11) um einen besonderen Typus eines - verschuldensunabhängigen - Schadensersatzanspruchs, durch den der Schaden ausgeglichen werden soll, der einer Krankenkasse entstanden ist, weil ein Vertragsarzt zu ihren Lasten rechtlich unzulässige Arzneimittelverordnungen vorgenommen hat. - OLG Nürnberg, 15.02.2008 - 5 U 103/06
Arzthaftung bei Querschnittslähmung durch Geburtsschaden: Aufklärungspflicht über …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14
So wird auch nicht in Zweifel gezogen, dass der Erbe eines Arztes für die Schäden aufkommen muss (ua durch Zahlung von Schmerzensgeld), die Patienten entstanden sind, weil der Arzt in vorwerfbarer Weise Behandlungsfehler begangen hat (vgl zB Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 29. Dezember 1998 - 14 U 33/98; OLG Nürnberg, Urteil vom 15. Februar 2008 - 5 U 103/06; beide juris). - BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 18/90
Verjährung des arztbezogenen Prüfungsanspruchs im Kassenarztrecht
- OLG Stuttgart, 29.12.1998 - 14 U 33/98
- OLG Rostock, 29.06.2020 - 3 W 7/19
Aufbewahrung von Patientenakten nach Tod des Arztes
Nach allgemeiner Auffassung gilt nämlich, dass die Aufbewahrungspflicht von Patientenunterlagen nach Tod des (behandelnden) Arztes auf die Erben übergeht (…vgl. MüKo - Wagner, BGB, 8. Aufl., § 630 f, Rn. 15; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 08.11.2017 - L 3 KA 80/14 -, zit. n. juris, Rn. 31). - LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 110/16
Arzneimittelregresse wegen der Verordnung intravenöser Immunglobuline; …
Diese sind zur Auswertung von versichertenbezogenen Daten berechtigt, die ihnen auf der Grundlage des § 298 SGB V übermittelt worden sind (Senatsentscheidung vom 8. November 2017 - L 3 KA 80/14 - juris).. - LSG Thüringen, 29.10.2025 - L 1 JVEG 611/24
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - gerichtliche …
Es ist aber allgemein anerkannt, dass jegliches Verwaltungsverfahren, und dazu zählt im weitesten Sinne auch ein Vergütungsverfahren nach dem JVEG, unter Heranziehung des Rechtsnachfolgers fortzusetzen ist, wenn die Rechtsposition, um die es geht, nach den Regeln des materiellen Rechts vererbt worden ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 8. November 2017 - L 3 KA 80/14, juris). - VG Schwerin, 27.06.2023 - 3 B 737/23
Aufbewahrung der Patientenakten einer ehemaligen Hausarztpraxis eines …
Sie geht nach allgemeiner Auffassung auch mit dem Tod nicht etwa auf die Antragsgegnerin, sondern auf den Rechtsnachfolger des Kammermitglieds über, der dann die Patientenunterlagen weiter aufbewahren und auf Anfrage an die Patienten bzw. auf deren Wunsch an einen die Behandlung weiterführenden Arzt herauszugeben haben (…vgl. MüKo - Wagner, BGB, 9. Auflage, § 630 f, Rn. 20; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 08.11.2017 - L 3 KA 80/14 -, juris Rn. 31; OLG Rostock…, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 3 W 7/19 -, juris Rn. 12 ).
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