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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 3 R 705/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9224
LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 3 R 705/15 (https://dejure.org/2017,9224)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2017 - L 3 R 705/15 (https://dejure.org/2017,9224)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - L 3 R 705/15 (https://dejure.org/2017,9224)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 45 SGB 10, § 82 AVG, § 210 SGB 6, § 235 SGB 6, § 14 SGB 1, § 15 SGB 1
    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - rechtswidriger Beitragserstattungsbescheid - Mehrfachstaatsangehörigkeit - begünstigender Verwaltungsakt - "vertauschte Rollen" - Rücknahmeermessen - Beratungsfehler - Rente - Wartezeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BSG, 02.12.1987 - 1 RA 23/87

    Beitragserstattung - Rücknahme von VA - Anfechtung - Unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 3 R 705/15
    Denn ein Beitragserstattungsbescheid ist, jedenfalls soweit damit der Versicherungsträger das Recht des Versicherten auf Beitragserstattung anerkannt und seinem darauf gerichteten Antrag in vollem Umfange entsprochen hat, trotz der mit ihm verbundenen wirtschaftlich nachteiligen Rechtsfolgen eines Verfalls der bisher zurückgelegten Versicherungszeiten und des Ausschlusses des Rechts zur freiwilligen Weiterversicherung (§ 82 Abs. 7 AVG) ein begünstigender Verwaltungsakt (vgl. BSG, Urteile vom 02. Dezember 1987, 1 RA 23/87, in juris Rn.12;… vom 23. März 1984, 11 RA 9/83, in juris Rn. 10, …und vom 19. März 1983, 1 RA 35/82, in juris Rn. 15; jeweils m.w.N.).

    Denn der durch die Beitragserstattung bewirkte Verfall von Leistungsansprüchen stellt die vom Versicherungsträger vertretene Solidargemeinschaft aller Versicherten von Rentenanwartschaften frei und begünstigt sie insofern; sie hat daher ein anzuerkennendes Interesse an der Bindung des Erstattungsbescheides nach § 77 SGG festzuhalten (vgl. BSG, Urteile vom 02. Dezember 1987, 1 RA 23/87, in juris Rn. 16, …und vom 19. Mai 1983, 1 RA 35/82, in juris Rn. 17, m.w.N.).

    Rn. 58 Danach führt der der Beitragserstattung zugrundeliegende Gestaltungsakt (Antrag) zu einer rückwirkenden Auflösung des Versicherungsverhältnisses in seiner Gesamtheit und damit - ausgenommen einen evtl. Anspruch auf Erstattung restlicher Beträge - zum Verlust der Rechte aus sämtlichen vor der Beitragserstattung zurückgelegten Versicherungszeiten, sofern diese nicht erst durch eine nach der Beitragserstattung erfolgte Gesetzesänderung rückwirkend zu Versicherungszeiten geworden sind (vgl. BSG, Urteil vom 02. Dezember 1987, 1 RA 23/87, in juris m.w.N.).

    Darin, dass die Verfallswirkung des § 82 Abs. 7 AVG auch solche Beiträge erfasst, die nicht erstattet worden sind (z.B. die vom Arbeitgeber oder dem Arbeitsamt entrichteten Beiträge) oder die eine Erstattung sogar ausgeschlossen hätten, liegt weder eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG noch eine entschädigungsloser Eingriff in eigentumsähnliche Rentenanwartschaften vor (vgl. BSG, Urteil vom 02. Dezember 1987, a.a.O., m.w.N.).

  • BSG, 19.05.1983 - 1 RA 35/82

    Aufhebung eines Beitragserstattungsbescheides - Zulässigkeit der Rücknahme eines …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 3 R 705/15
    Denn ein Beitragserstattungsbescheid ist, jedenfalls soweit damit der Versicherungsträger das Recht des Versicherten auf Beitragserstattung anerkannt und seinem darauf gerichteten Antrag in vollem Umfange entsprochen hat, trotz der mit ihm verbundenen wirtschaftlich nachteiligen Rechtsfolgen eines Verfalls der bisher zurückgelegten Versicherungszeiten und des Ausschlusses des Rechts zur freiwilligen Weiterversicherung (§ 82 Abs. 7 AVG) ein begünstigender Verwaltungsakt (vgl. BSG, Urteile vom 02. Dezember 1987, 1 RA 23/87, in juris Rn.12;… vom 23. März 1984, 11 RA 9/83, in juris Rn. 10, und vom 19. März 1983, 1 RA 35/82, in juris Rn. 15; jeweils m.w.N.).

    Die Aufhebung des begünstigenden rechtswidrigen Verwaltungsaktes mit Zustimmung oder gar auf Wunsch des Begünstigten verletzt jedoch nicht dessen schutzwürdiges Vertrauen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Mai 1983, 1 RA 35/82, in juris Rn. 17).

    Denn der durch die Beitragserstattung bewirkte Verfall von Leistungsansprüchen stellt die vom Versicherungsträger vertretene Solidargemeinschaft aller Versicherten von Rentenanwartschaften frei und begünstigt sie insofern; sie hat daher ein anzuerkennendes Interesse an der Bindung des Erstattungsbescheides nach § 77 SGG festzuhalten (…vgl. BSG, Urteile vom 02. Dezember 1987, 1 RA 23/87, in juris Rn. 16, und vom 19. Mai 1983, 1 RA 35/82, in juris Rn. 17, m.w.N.).

  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 73/98 R

    Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers - in geeigneten Fällen - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 3 R 705/15
    Rn. 51 b) Der von der Rechtsprechung entwickelte SHA ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aus dem Versicherungsverhältnis erwachsenden Pflichten, insbesondere zur Beratung und Betreuung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (…vgl. die ständige Rechtsprechung des BSG, Urteile vom 16. Dezember 1993, 13 RJ 19/92, in SozR 3-1200 § 14 Nr. 12, und vom 01. September 1999, B 13 RJ 73/98 R, in SozR 3-2600 § 115 Nr. 5).

    Ein SHA scheidet aus, wenn der Betroffene wissentlich oder fahrlässig gegen sich selbst gehandelt und damit selber die entscheidende Bedingung für seine sozialrechtlichen Nachteile gesetzt hat (vgl. etwa die Urteile des BSG vom 22 Oktober 1996, 13 RJ 23/95, in juris, vom 01. September 1999, B 13 RJ 73/98 R, a. a. O. sowie vom 06. März 2003, B 4 RA 38/02 R, in juris).

  • LSG Hessen, 21.03.1997 - L 13 An 156/96

    Verfallswirkung einer Beitragserstattung - nachträgliche Feststellung der …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 3 R 705/15
    Vielmehr habe der Versicherungsträger im Rahmen der ihm obliegenden Ermessensbetätigung jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses einerseits und des (privaten) Interesses Betroffener andererseits mehr Gründe für eine Durchbrechung der Wirksamkeit bzw. Bestandskraft des rechtswidrigen Verwaltungsaktes sprächen oder dagegen (vgl. Hessisches Landessozialgericht , Urteil vom 21. März 1997, L 13 An 156/96).
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R

    Altersrente für Frauen - verspätete Antragstellung - Rentenbeginn - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 3 R 705/15
    Ein SHA scheidet aus, wenn der Betroffene wissentlich oder fahrlässig gegen sich selbst gehandelt und damit selber die entscheidende Bedingung für seine sozialrechtlichen Nachteile gesetzt hat (vgl. etwa die Urteile des BSG vom 22 Oktober 1996, 13 RJ 23/95, in juris…, vom 01. September 1999, B 13 RJ 73/98 R, a. a. O. sowie vom 06. März 2003, B 4 RA 38/02 R, in juris).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 3 R 705/15
    Ein SHA scheidet aus, wenn der Betroffene wissentlich oder fahrlässig gegen sich selbst gehandelt und damit selber die entscheidende Bedingung für seine sozialrechtlichen Nachteile gesetzt hat (vgl. etwa die Urteile des BSG vom 22 Oktober 1996, 13 RJ 23/95, in juris…, vom 01. September 1999, B 13 RJ 73/98 R, a. a. O. sowie vom 06. März 2003, B 4 RA 38/02 R, in juris).
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92

    Rentenversicherungsträger - Informationspflicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 3 R 705/15
    Rn. 51 b) Der von der Rechtsprechung entwickelte SHA ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aus dem Versicherungsverhältnis erwachsenden Pflichten, insbesondere zur Beratung und Betreuung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl. die ständige Rechtsprechung des BSG, Urteile vom 16. Dezember 1993, 13 RJ 19/92, in SozR 3-1200 § 14 Nr. 12, …und vom 01. September 1999, B 13 RJ 73/98 R, in SozR 3-2600 § 115 Nr. 5).
  • BSG, 22.03.1984 - 11 RA 22/83

    Rentenversicherung - Beitragserstattungsbescheid - Zulässigkeit der Aufhebung …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 3 R 705/15
    Wie das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 22. März 1984, 11 RA 22/83) zutreffend ausgeführt habe, handele es sich bei dem Beitragserstattungsbescheid um einen "begünstigenden Verwaltungsakt" im Sinne des § 45 SGB X. Die Rücknahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 2 SGB X seien jedoch nicht erfüllt.
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 44/82

    Gestaltungsmöglichkeit - Beratung - Rechtsrat - Beitragsnachentrichtung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 3 R 705/15
    Auch wenn kein solches Beratungsbegehren vorliegt, ist der Versicherungsträger gehalten, den Versicherten bei Vorliegen eines konkreten Anlasses auf klar zutage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offenbar als zweckmäßig aufdrängen und die von jedem verständigen Versicherten mutmaßlich genutzt werden (§ 115 Abs. 6 SGB VI; vgl. auch BSG, Urteile vom 27. September 1983, 12 RK 44/82, in …">14%20SGB%20I%20Nr.%2015#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1200 § 14 SGB I Nr. 15, …und vom 08. April 1987, 1 RA 55/85, in …">14%20SGB%20I%20Nr.%2025#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1200 § 14 SGB I Nr. 25).
  • BSG, 08.04.1987 - 1 RA 55/85

    Pflichten des Versicherungsträgers - Hinweispflicht - Beitragsnachentrichtung - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 3 R 705/15
    Auch wenn kein solches Beratungsbegehren vorliegt, ist der Versicherungsträger gehalten, den Versicherten bei Vorliegen eines konkreten Anlasses auf klar zutage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offenbar als zweckmäßig aufdrängen und die von jedem verständigen Versicherten mutmaßlich genutzt werden (§ 115 Abs. 6 SGB VI;… vgl. auch BSG, Urteile vom 27. September 1983, 12 RK 44/82, in …">14%20SGB%20I%20Nr.%2015#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1200 § 14 SGB I Nr. 15, und vom 08. April 1987, 1 RA 55/85, in …">14%20SGB%20I%20Nr.%2025#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1200 § 14 SGB I Nr. 25).
  • BSG, 22.11.1988 - 4a RJ 79/87

    Nachentrichtung - Beiträge - Rentenversicherung - Versicherungszeit - …

  • BSG, 22.03.1984 - 11 RA 9/83
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2025 - L 3 R 471/23
    Maßgeblich ist insoweit, dass das Recht des Klägers auf Erstattung von Beiträgen anerkannt worden ist, so dass ein begünstigender Verwaltungsakt vorliegt (…vgl. BSG, Urteile vom 09.12.1981 - 1 RA 35/80 -, Rn. 23; vom 02.12.1987 - 1 RA 23/87 - vom 23.03.1984 - 11 RA 9/83 - vom 19.03.1983 - 1 RA 35/82 - und vom 07.09.1982 - 1 RA 53/81 - Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 21.03.1997 - L 13 An 156/96 - siehe auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.01.2017 - L 3 R 705/15 -).

    Gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB X steht die Rücknahme nach § 45 SGB X im Ermessen der Behörde ("darf"), so dass dem Adressaten des rechtswidrigen Verwaltungsakts kein Anspruch auf Rücknahme eingeräumt wird, sondern grundsätzlich nur ein formelles subjektives Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung hinsichtlich der Entscheidung über die Ausübung der Rücknahmebefugnis (vgl. BSG…, Urteil vom 09.12.1981 - 1 RA 35/80 - Rn. 26; Hessisches Landessozialgericht…, Urteil vom 21.03.1997 - L 13 An 156/96 -, Rn. 42; siehe auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.01.2017 - L 3 R 705/15 - Rn. 48).

    Rn. 63 Dagegen ist im Rahmen der Ermessensentscheidung ein Mitverschulden der Beklagten vorliegend nicht zu berücksichtigen (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.01.2017 - L 3 R 705/15 - Rn. 50).

  • SG Düsseldorf, 18.04.2023 - S 4 R 1412/21
    Rn. 65 Denn ein Beitragserstattungsbescheid ist, jedenfalls soweit damit der Versicherungsträger das Recht des Versicherten auf Beitragserstattung anerkannt und seinem darauf gerichteten Antrag in vollem Umfang entsprochen hat, trotz der mit ihm verbundenen wirtschaftlich nachteiligen Rechtsfolgen eines Verfalls der bisher zurückgelegten Versicherungszeiten und des Ausschlusses des Rechts zur freiwilligen Weiterversicherung (§ 82 Abs. 7 AVG) ein begünstigender Verwaltungsakt (vgl. BSG, Urteile vom 02. Dezember 1987, 1 RA 23/87, vom 23. März 1984, 11 RA 9/83, vom 19. März 1983, 1 RA 35/82 und vom 07. September 1982, 1 RA 53/81; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. März 1997 - L 13 An 156/96 -, juris; siehe auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.01.2017 - L 3 R 705/15).

    Jedoch kann im Hinblick auf die Ausgestaltung des § 45 SGB X als Ermessensvorschrift ("darf" in § 45 Abs. 1 SGB X) nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Aufhebung eines begünstigenden rechtswidrigen Verwaltungsaktes mit Zustimmung oder auf Wunsch des Begünstigten einschränkungslos zulässig oder gar zwingend geboten sei, nur weil das schutzwürdige Vertrauen des Begünstigten nicht mehr verletzt werden könne (siehe Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. März 1997 - L 13 An 156/96 -, juris; siehe auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.01.2017 - L 3 R 705/15).

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