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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2023 - L 4 BA 24/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,16446
LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2023 - L 4 BA 24/20 (https://dejure.org/2023,16446)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2023 - L 4 BA 24/20 (https://dejure.org/2023,16446)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2023 - L 4 BA 24/20 (https://dejure.org/2023,16446)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 SGB 4, § 28p Abs 1 SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 27 Abs 3 BGB
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vorstandsmitglied eines Vereins - Berufsverband - Engagement in Selbstverwaltungsgremien des Gesundheitswesens - Weisungsabhängigkeit - Bezug von Entschädigungszahlungen, die die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 18 JVEG, § 7 SGB 4, § 28p SGB 4
    Beschäftigung - Versicherungspflicht - Verein - Berufsverband - Vorstandsmitglieder - Ehrenamtliche Tätigkeit - Aufwandsentschädigung - Selbstverwaltung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 18 JVEG ; § 7 SGB IV ; § 28p SGB IV
    Beschäftigung - Versicherungspflicht - Verein - Berufsverband - Vorstandsmitglieder - Ehrenamtliche Tätigkeit - Aufwandsentschädigung - Selbstverwaltung

  • rechtsportal.de

    § 18 JVEG ; § 7 SGB IV ; § 28p SGB IV
    Beschäftigung - Versicherungspflicht - Verein - Berufsverband - Vorstandsmitglieder - Ehrenamtliche Tätigkeit - Aufwandsentschädigung - Selbstverwaltung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit einer Beitragsnachforderung wegen Versicherungspflicht der Vorstandsmitglieder eines als Verein organisierten Berufsverbandes

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    "Ehrenamtlich" tätiger Vereinsvorstand

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (29)

  • BSG, 23.02.2021 - B 12 R 15/19 R

    Sozialversicherungspflicht eines Mitglieds des Vorstandes einer rechtsfähigen …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2023 - L 4 BA 24/20
    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (ständige Rspr. des BSG, vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R - , Rn. 13 ff.; BSG…, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 KR 25/19 R - , Rn. 13 ff.; jeweils juris und m.w.N.).

    Der Zugehörigkeit zu den Beschäftigten der juristischen Person steht auch nicht entgegen, dass Leitungsorgane im Verhältnis zu sonstigen Arbeitnehmern Arbeitgeberfunktionen wahrnehmen (ständige Rspr., vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R -, juris, Rn. 13 ff., m.w.N.).

    Rn. 122 Die nur für Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft geltenden Regelungen zur Versicherungsfreiheit (§ 1 Satz 3 SGB VI; § 27 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 SGB III) finden auf Vorstände anderer Rechtsformen des Gesellschaftsrechts grundsätzlich keine Anwendung (zu den eng begrenzten Ausnahmen vgl. BSG, Urteil vom 7. Juli 2020 - B 12 R 19/18 R - < Mitglieder des Verwaltungsrats einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea)>, juris); aus dem Ausnahmecharakter der Vorschriften wird ersichtlich, dass Vorstandsmitglieder jedenfalls nicht ohne Weiteres außerhalb der Versicherungspflicht als abhängig Beschäftigte stehen (BSG, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R -, juris, Rn. 13 ff., m.w.N.).

    Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist dabei nicht auf Repräsentationsaufgaben beschränkt; sie erhält ihr Gepräge durch ihre ideellen Zwecke und Unentgeltlichkeit (BSG, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R -, Rn. 13 ff., m.w.N.; BSG…, Urteil vom 16. August 2017 - B 12 KR 14/16 R - Rn. 26 ; BSG…, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 KR 25/19 R - , Rn. 13 ff.; jeweils juris).

    Allerdings ist bei der erforderlichen objektiven Abgrenzung den jeweiligen bereichsspezifischen Umständen des Einzelfalls im Rahmen einer Gesamtwürdigung Rechnung zu tragen (BSG, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R -, Rn. 17; BSG…, Urteil vom 16. August 2017 - B 12 KR 14/16 R - Rn. 30; jeweils juris).

    Neben der Bestellung als Organ einer juristischen Person wird zwar regelmäßig auch ein Anstellungsvertrag abgeschlossen (sog. Trennungstheorie; BSG, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R -, m.w.N.; vgl. bereits BGH, Urteil vom 11. Juli 1953 - II ZR 126/52 - juris, ).

    Selbst wenn die Bindung der einzelnen Beigeladenen an die Beschlüsse des Vorstands nach außen nur wenig hervorgetreten sein mag oder in der Praxis tatsächlich bedeutungslos war, war sie rechtlich beachtlich und damit nach dem Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R -, juris, Rn. 26 f, m.w.N.).

    Finanzielle Zuwendungen schließen die Unentgeltlichkeit nicht aus, wenn sie in Form von Aufwendungsersatz konkrete oder pauschal berechnete Aufwände abdecken oder zum Ausgleich für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall erbracht werden (BSG, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R -, juris, 31, m.w.N.; BFH, Urteil vom 31. Januar 2017 - IX R 10/16 - , juris).

    Die Verrichtung von Tätigkeiten zur Verfolgung eines ideellen Zwecks ohne Erwerbsabsicht muss objektiv erkennbar vorliegen; die gewährte Aufwandsentschädigung darf sich nicht als verdeckte Entlohnung einer Erwerbsarbeit darstellen (BSG, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R -, juris, Rn. 26 f, m.w.N.).

  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2023 - L 4 BA 24/20
    Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist dabei nicht auf Repräsentationsaufgaben beschränkt; sie erhält ihr Gepräge durch ihre ideellen Zwecke und Unentgeltlichkeit (BSG…, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R -, Rn. 13 ff., m.w.N.; BSG, Urteil vom 16. August 2017 - B 12 KR 14/16 R - Rn. 26 ; BSG…, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 KR 25/19 R - , Rn. 13 ff.; jeweils juris).

    Allerdings ist bei der erforderlichen objektiven Abgrenzung den jeweiligen bereichsspezifischen Umständen des Einzelfalls im Rahmen einer Gesamtwürdigung Rechnung zu tragen (BSG…, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R -, Rn. 17; BSG, Urteil vom 16. August 2017 - B 12 KR 14/16 R - Rn. 30; jeweils juris).

    Der in der Entscheidung des BSG vom 16. August 2017 (B 12 KR 14/16 R -, juris, Rn. 26) aufgestellte Grundsatz, die organschaftliche Stellung einer ein Ehrenamt ausübenden Person führe regelmäßig nicht zu einer persönlichen Abhängigkeit i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV, greift hier nicht.

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 25/19 R

    Sozialversicherungspflicht -bzw -freiheit - ehrenamtlicher Ortsvorsteher im …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2023 - L 4 BA 24/20
    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (ständige Rspr. des BSG, vgl. BSG…, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R - , Rn. 13 ff.; BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 KR 25/19 R - , Rn. 13 ff.; jeweils juris und m.w.N.).

    Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist dabei nicht auf Repräsentationsaufgaben beschränkt; sie erhält ihr Gepräge durch ihre ideellen Zwecke und Unentgeltlichkeit (BSG…, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R -, Rn. 13 ff., m.w.N.; BSG…, Urteil vom 16. August 2017 - B 12 KR 14/16 R - Rn. 26 ; BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 KR 25/19 R - , Rn. 13 ff.; jeweils juris).

    Vielmehr ist auch insoweit anhand der Umstände des Einzelfalls zu überprüfen, ob die Tätigkeit weisungsgebunden ausgeübt wird und/oder der Organträger in die Strukturen der Körperschaft in prägender Weise eingegliedert ist (BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 KR 25/19 R - , juris, Rn. 16).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2019 - L 8 R 398/17

    Sozialversicherungspflicht eines Mitglieds des Vorstandes einer genehmigten …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2023 - L 4 BA 24/20
    Denn Freiheiten bei der Bestimmung von Ort, Zeit und Gestaltung ihrer Tätigkeit sind für höhere Dienste typisch und nicht Ausdruck von Weisungsfreiheit (Landessozialgericht - LSG - für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Februar 2019 - L 8 R 398/17 -, Rn. 166, juris).

    Rn. 158 (a) Alle für eine entsprechende Parallelwertung in Betracht kommenden Regelungsmodelle führen überwiegend zu möglichen Grenzbeträgen, die im vorliegenden Fall - teilweise erheblich - überschritten worden sind (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Februar 2019 - L 8 R 398/17 -, Rn. 177 ff., juris):.

  • BFH, 31.01.2017 - IX R 10/16

    Besteuerung von Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2023 - L 4 BA 24/20
    Es stehe - wie vom Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 31. Januar 2017 - IX R 10/16) für einen ehrenamtlichen Richter entschieden - der Ausgleich für einen tatsächlich erlittenen Schaden aufgrund des Unterlassens der eigenen Tätigkeit zugunsten des Ehrenamts im Vordergrund und eben nicht der Verdienst aus einer eigenen Erwerbsquelle.

    Finanzielle Zuwendungen schließen die Unentgeltlichkeit nicht aus, wenn sie in Form von Aufwendungsersatz konkrete oder pauschal berechnete Aufwände abdecken oder zum Ausgleich für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall erbracht werden (BSG, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R -, juris, 31, m.w.N.; BFH, Urteil vom 31. Januar 2017 - IX R 10/16 - , juris).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2023 - L 4 BA 24/20
    Solche Aufwendungen sind im Rahmen des unternehmerischen Risikos nur dann berücksichtigungsfähig, wenn sie gerade im Hinblick auf die zu beurteilende Tätigkeit erfolgen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, juris, Rn. 37).
  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11

    Ehrenamtliche Tätigkeit - Telefonseelsorge

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2023 - L 4 BA 24/20
    Dies ist im Einklang mit der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 -, juris) insbesondere der Fall, wenn Tätigkeiten ihrer Art oder den Umständen nach mit keiner berechtigten Vergütungserwartung verbunden sind.
  • BSG, 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R

    Betriebsprüfung - Erlass von Verwaltungsakten zur Sozialversicherungs- und …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2023 - L 4 BA 24/20
    Eine Delegationsbefugnis kommt nur dann Bedeutung zu, wenn Art und Umfang der Einschaltung Dritter die Beurteilung rechtfertigen, dass die Delegation der geschuldeten Leistung auf Dritte im Einzelfall als prägend für eine selbständige Tätigkeit angesehen werden kann (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 R 13/13 R - Senat…, Urteil vom 18. November 2022 - L 4 BA 33/18 -, Rn. 74 ; jeweils juris und m.w.N.).
  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 1/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht selbständig Tätiger für nur einen …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2023 - L 4 BA 24/20
    Der Beschäftigtenstatus und somit die Zugehörigkeit zum versicherten Personenkreis ist unabhängig vom individuellen Schutzbedürfnis der Betroffenen (BSG, Urteil vom 9. November 2011 - B 12 R 1/10 R -, Rn. 18;… Urteil vom 27. Januar 2000 - B 12 KR 16/99 R -, Rn. 21;Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - jeweils juris und m.w.N.;… Segebrecht, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 4.A., § 7 Abs. 1 SGB IV (Stand: 06.09.2021), Rn. 99).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 37/06 R

    Zahnarzt für Kieferorthopädie - keine Behandlung von Versicherten nach dem …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2023 - L 4 BA 24/20
    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen diese aus Gründen der Billigkeit (§ 162 Abs. 3 VwGO) selbst, weil sie keine Anträge gestellt und somit kein Kostenrisiko übernommen haben (BSG, Urteil vom 27. Juni 2007 - B 6 KA 37/06 R -, juris).
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 64/98 R

    Sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung durch die Kassenärztliche …

  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76

    Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien - …

  • BFH, 19.04.2012 - V R 31/11

    Zur Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit als Nachlasspfleger

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2019 - L 8 BA 52/18

    Sozialversicherungspflicht des Vorstandsvorsitzenden eines Vereins zur Wahrung …

  • BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 16/99 R

    Keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung bei …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2022 - L 4 BA 33/18

    Statusfeststellung - Beschäftigung - Versicherungspflicht - Abgrenzung Dienst- …

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach …

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer …

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb - …

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft - …

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 27/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - nicht zur Steuerberatung berechtigter …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 52/18

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht bzw …

  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 17/09 R

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit von …

  • BSG, 18.02.2016 - B 3 KS 1/15 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungsfreiheit - ehrenamtliche Tätigkeit …

  • BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52

    Vorstand einer AG. Unmöglichkeit

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 33/76

    Versicherungspflicht eines Vorstandsvorsitzenden

  • BSG, 07.07.2020 - B 12 R 19/18 R

    Keine Versicherungspflicht von Mitgliedern des Verwaltungsrates einer Societas …

  • BSG, 15.12.1983 - 12 RK 57/82

    Vorstandsmitglieder - Bürgerlich-rechtliche Vereine - AbhängigeBeschäftigte

  • BSG, 22.08.1973 - 12 RK 27/72
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2025 - L 14 BA 39/24

    Sozialversicherungspflicht - Präsident eines in der Rechtsform eines …

    Diesen Maßstäben folgt die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. z.B. Schleswig-Holsteinisches LSG…, Urteil vom 13. November 2024 - L 5 BA 10029/21 -, juris Rn. 41 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2023 - L 4 BA 24/20 -, juris Rn. 155 f.; LSG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 10. Mai 2023 - L 3 BA 9/21 -, juris Rn. 49 ff.).

    Dabei kann dahinstehen, ob ein Ehrenamt nicht mehr angenommen werden kann, wenn die rentenrechtliche Beitragsbemessungsgrenze (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2023 - L 4 BA 24/20 -, juris Rn. 156 ) oder die vom Sozialgericht auch herangezogenen Höchstbeträge nach § 41 Abs. 2 S. 2 bis 4 SGB IV für die Entschädigung von Mitgliedern der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger erreicht oder überschritten ist bzw. sind.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2026 - L 9 BA 38/24

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätige Vizepräsidentin eines …

    Die hier gezahlte Aufwandsentschädigung stelle sich auch nicht als verdeckte Entlohnung einer Erwerbsarbeit der Klägerin dar, da sie neben dem Amt der Vizepräsidentin erfolgreich ihre Rechtsanwaltskanzlei in Köln führe und die Höhe der Aufwandsentschädigung weit unterhalb der von der Rechtsprechung ( LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2023 - L 4 BA 24/20 ) für maßgebend erachteten Bemessungsgrenze für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung liege.

    Rn. 34 Diese Abgrenzungsmaßstäbe gelten grundsätzlich auch für Tätigkeiten, die mit der Organstellung innerhalb einer juristischen Person, einer gemeinnützigen Stiftung (vgl. BSG…, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R, Rn. 15, zitiert nach juris, m. w. N.) oder - wie hier - eines eingetragenen Vereins verbunden sind (BSG, Urteil vom 19. Juni 2001 - B 12 KR 44/00 R; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2023 - L 4 BA 24/20 , jeweils zitiert nach juris).

    Rn. 53 Von einer Orientierung an der Beitragsbemessungsgrenze anstelle der Regelung in § 41 Abs. 2 Satz 2 SGB IV sieht der Senat ab (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2024 - L 4 BA 24/20; offen gelassen von LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Oktober 2025 - L 14 BA 39/24 (Präsident des Beigeladenen, Aufwandsentschädigung in Höhe von 7.500 Euro) bzw. nachfolgend und derzeit noch anhängig BSG - B 12 BA 47/25 B), weil er die Regelung des § 41 Abs. 2 Satz 2 SGB IV mit ihrer Festlegung zur Höchstvergütung Ehrenamtlicher für sachnäher hält.

    Wie das Sozialgericht zutreffend ausgeführt hat, hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in der genannten Entscheidung (Urteil vom 23. Februar 2024 - L 4 BA 24/20 ) lediglich festgestellt, dass eine oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegende finanzielle Zuwendung für ein Vorstandsmitglied eines Vereins ein gewichtiges Indiz für eine verdeckte Entlohnung von Erwerbsarbeit darstellt.

    Die Frage, ob für die Qualifizierung einer im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit in organschaftlicher Stellung gezahlte Aufwandspauschale als verdecktes Entgelt auf die Höchstbeträge nach § 41 Abs. 2 Satz 2 SGB IV oder andere Maßstäbe - wie etwa die Beitragsbemessungsgrenze - zurückgegriffen werden kann oder muss, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt (vgl. zur Maßgeblichkeit der Beitragsbemessungsgrenze LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2024 - L 4 BA 24/20; ausdrücklich offen gelassen von LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Oktober 2025 - L 14 BA 39/24 , nachfolgend und derzeit noch anhängig BSG - B 12 BA 47/25 B).

  • SG Berlin, 18.04.2024 - S 210 BA 196/20

    Statusfeststellung; Vizepräsidentin eines eingetragenen Vereins; …

    Andererseits hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 23.02.2024, - L 4 BA 24/20 -, juris, auf das sich die Klägerin beruft, lediglich festgestellt, dass bei Zahlungen für ein Vorstandsmitglied eines Vereins oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ein gewichtiges Indiz für dessen Entlohnung vorliegt.
  • SG Frankfurt/Main, 26.06.2026 - S 34 BA 31/22
    Der 4. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg sah in seinem Urteil vom 23. Februar 2023 - L 4 BA 24/20 (zitiert nach juris) jedenfalls dann eine verdeckte Entlohnung als gegeben an, wenn die jährliche Beitragsbemessungsgrenze durch die Zahlungen überschritten werde.
  • SG Frankfurt/Main, 26.06.2026 - S 34 BA 30/22

    Sozialversicherungspflicht - Fußball-Funktionäre gelten nicht als Ehrenamtliche

    Der 4. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg sah in seinem Urteil vom 23. Februar 2023 - L 4 BA 24/20 (zitiert nach juris) jedenfalls dann eine verdeckte Entlohnung als gegeben an, wenn die jährliche Beitragsbemessungsgrenze durch die Zahlungen überschritten werde.
  • SG Berlin, 14.02.2025 - S 221 BA 18/23

    Sozialversicherungspflicht - Vorstandsmitglied einer berufsständischen …

    Entsprechendes gilt für den Vereinsvorstand im Hinblick auf Weisungen der Bundesversammlung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2023 - L 4 BA 24/20 -, juris).
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