Rechtsprechung
   BGH, 15.04.2011 - LwZR 7/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15222
BGH, 15.04.2011 - LwZR 7/10 (https://dejure.org/2011,15222)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2011 - LwZR 7/10 (https://dejure.org/2011,15222)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2011 - LwZR 7/10 (https://dejure.org/2011,15222)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 585 BGB, § 585a BGB, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 547 Nr 1 ZPO, § 1 Nr 1a LwVfG
    Landpachtsache: Ordnungsgemäße Besetzung des Berufungsgerichts bei der Entscheidung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung; Wahrung der Schriftform für einen Landpacht- bzw. Verlängerungsvertrag

  • Wolters Kluwer

    Berufungsurteil in einer Landpachtsache ist wegen fehlender Beteiligung der ehrenamtlichen Richter bei einer Beratung aufzuheben; Fehlende Befugnis einer Partei zum Abschluss eines Vertrags hat keine Konsequenzen für die Wirksamkeit des Vertrags

  • rewis.io

    Landpachtsache: Ordnungsgemäße Besetzung des Berufungsgerichts bei der Entscheidung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung; Wahrung der Schriftform für einen Landpacht- bzw. Verlängerungsvertrag

  • rewis.io

    Landpachtsache: Ordnungsgemäße Besetzung des Berufungsgerichts bei der Entscheidung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung; Wahrung der Schriftform für einen Landpacht- bzw. Verlängerungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung eines Berufungsurteils in einer Landpachtsache wegen fehlender Beteiligung der ehrenamtlichen Richter bei einer Beratung; Konsequenzen für die Wirksamkeit des Vertrags bei fehlender Befugnis einer Partei zum Abschluss eines Vertrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gerichtsbesetzung in Landwirtschaftssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 92/04

    Umfang des Auskunftsrechts des gewerblichen Vermieters bei Untervermietung

    Auszug aus BGH, 15.04.2011 - LwZR 7/10
    Denn diese Anlage wird in der Vertragsurkunde selbst, nämlich in § 1 Abs. 1 Satz 2, als Bestandteil des Pachtvertrags bezeichnet (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2006 - XII ZR 92/04, NJW 2007, 288, 290).
  • BGH, 22.02.1994 - LwZR 4/93

    Unterzeichnung der Verlängerungsvereinbarung zu einem Landpachtvertrag durch den

    Auszug aus BGH, 15.04.2011 - LwZR 7/10
    Aber dieser Grundsatz gilt nicht für den Fall, dass der Vertrag einen zur Zeit seines Abschlusses bestehenden früheren Vertrag ändert, ohne in dessen Inhalt für die Dauer der Laufzeit einzugreifen, sondern lediglich der ursprünglich vereinbarten Laufzeit ein weiterer Zeitabschnitt angefügt wird, es sich also um einen reinen Verlängerungsvertrag handelt (Senat, Urteil vom 22. Februar 1994 - LwZR 4/93, BGHZ 125, 175, 181 mwN).
  • BGH, 01.02.2002 - V ZR 357/00

    Zu den Voraussetzunge der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 15.04.2011 - LwZR 7/10
    Da das Gericht in diesem Verfahrensstadium jedoch noch nicht an das Urteil gebunden ist, obliegt es ihm weiterhin, nachgereichte Schriftsätze zur Kenntnis zu nehmen und eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zu prüfen (BGH, Urteil vom 1. Februar 2002 - V ZR 357/00, NJW 2002, 1426, 1427).
  • BGH, 23.11.2007 - LwZR 5/07

    Abtretbarkeit des Besitzentziehungsanspruchs; Beteiligung der ehrenamtlichen

    Auszug aus BGH, 15.04.2011 - LwZR 7/10
    An der Entscheidung über die Wiedereröffnung müssen auch die ehrenamtlichen Richter mitwirken, weil die in § 20 Abs. 1 LwVG aufgeführten Ausnahmen von der Mitwirkung nicht vorliegen (Senat, Urteil vom 23. November 2007 - LwZR 5/07, Rdl 2008, 72).
  • BGH, 05.11.2004 - LwZR 2/04

    Kündigung eines Pachtvertrages wegen Benötigung der Bewirtschaftungsflächen zum

    Auszug aus BGH, 15.04.2011 - LwZR 7/10
    bb) Ein Landpachtvertrag genügt dann der gesetzlichen Schriftform, wenn sich alle wesentlichen Vertragsbedingungen, insbesondere auch der Pachtgegenstand, aus der Urkunde ergeben (Senat, Urteil vom 5. November 2004 - LwZR 2/04, NJ 2005, 173, 174).
  • BGH, 29.11.2013 - LwZR 8/12

    Verurteilung zur Freistellung von Schadensersatzansprüchen wegen verzögerter

    c) Bei dieser Sachlage ist davon auszugehen, dass die ehrenamtlichen Richter an der abschließenden Urteilsberatung, die erst nach dem Ablauf der der Klägerin eingeräumten und von ihr ausgenutzten Schriftsatzfrist stattfinden durfte (vgl. Senat, Urteil vom 28. November 2008 - LwZR 4/08, NJW-RR 2009, 286, 287 Rn. 10), weil das Berufungsgericht den Inhalt nachgelassener Schriftsätze nach § 283 Satz 2 ZPO berücksichtigen muss (Senat, Urteil vom 25. April 2008 - LwZR 6/07, NL-BzAR 2008, 301, 302 Rn. 9), teilgenommen und - im Hinblick auf den nachgereichten Schriftsatz des Beklagten - auch an der Entscheidung über eine möglicherweise notwendige Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - wie geboten - (Senat, Urteil vom 15. April 2011 - LwZR 7/10, NL-BzAR 2011, 270, 271 Rn. 12; Urteil vom 23. November 2007 - LwZR 5/07, NJW 2008, 580, 581 Rn. 8) mitgewirkt haben.
  • BGH, 25.04.2014 - LwZR 2/13

    Berufung in Landpachtsachen: Ordnungsgemäße Besetzung des Oberlandesgerichts als

    Dem Gericht obliegt es deshalb auch nach der Beratung und Abstimmung, eingehende Schriftsätze zur Kenntnis zu nehmen und eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zu prüfen (Senat, Beschluss vom 15. April 2011 - LwZR 7/10, NL-BzAR 2011, 270 Rn. 12; BGH, Urteil vom 1. Februar 2002 - V ZR 357/00, NJW 2002, 1426, 1427; BAG, NJW 2009, 1163, 1164).

    An der Entscheidung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung müssen auch die ehrenamtlichen Richter mitwirken, weil die in § 20 Abs. 1 LwVG aufgeführten Ausnahmen von der Mitwirkung nicht vorliegen (vgl. Senat, Urteile vom 23. November 2007 - LwZR 5/07, NJW 2008, 580, 581 Rn. 8 und vom 15. April 2011 - LwZR 7/10, NL-BzAR 2011, 270 Rn. 12).

    Wird das nicht beachtet, ist das Gericht bei der Beratung und Entscheidung über das von ihm verkündete Urteil, mit dem konkludent die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung aus Anlass des nachgereichten Schriftsatzes abgelehnt wird, nicht ordnungsgemäß besetzt (Senat, Urteil vom 15. April 2011 - LwZR 7/10, aaO Rn. 13).

  • BAG, 31.07.2018 - 3 AZN 320/18

    Absoluter Revisionsgrund - vorschriftswidrige Besetzung

    Nimmt allein der Vorsitzende von nachgereichten Schriftsätzen Kenntnis, wird der Prozesspartei, die diese verfasst hat, nicht nur rechtliches Gehör versagt, sondern auch der gesetzliche Richter entzogen (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 185/10 - Rn. 18; 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 6; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 7 mwN, BAGE 129, 89; BGH 15. April 2011 - LwZR 7/10 - Rn. 12) .
  • OLG Naumburg, 12.11.2015 - 2 U 42/15

    Landpachtvertrag: Teilung des Pachtgrundstücks und Veräußerung an verschiedene

    bb) Dass in diesem Landpachtvertrag vom 12.02.1999 selbst die Pachtflächen nicht flurmäßig bezeichnet sind, sondern sich eine solche hinreichende Vereinzelung lediglich erst aus der Anlage zum Landpachtvertrag ergibt (Bl. 27), ist unschädlich, da aufgrund der in der Anlage angegebenen, von der Pächterin verwendeten internen Registriernummer - 437 - sich eine für einen potentiellen Erwerber, der in den Pachtvertrag gemäß § 593 b BGB i.V.m. § 566 Abs. 1 BGB eintreten soll, verlässliche Bezugnahme zum Pachtvertrag vom 12.02.1999 herstellen lässt (vgl. zu diesem Kriterium: BGH, Urteil vom 27.11.2009, LwZR 15/09, MDR 2010, 377) und eine dem Pachtvertrag beigefügte Auflistung der Flächen die Annahme der hinreichenden Bestimmtheit der pachtvertraglichen Vereinbarungen und mithin die Annahme der Schriftform rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 15.04.2011, LwZR 7/10, GuT 2011, 86).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 10 U 130/11

    Schriftformerfordernis des § 550 S. 1 BGB bei Verlängerung des Mietvertrages

    1992 aaO.), oder ob der Formmangel lediglich dazu führt, dass der ursprüngliche, formgültige Vertrag bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit fest abgeschlossen bleibt und nur der Verlängerungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist (so BGH, Urt. v. 27.3.1968 - VIII ZR 71/66 = NJW 1968, 1229 = WPM 1968, 573; Urt. v. 24.6.1987 - VIII ZR 225/86 und 22.2.1994 - LwZR 4/93; Urt. v. 15.4.2011 - LwZR 7/10), bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Naumburg, 06.05.2020 - 2 U 28/20

    Anspruch eines neuen Eigentümers auf Herausgabe eines landwirtschaftlichen

    Auch zu einer denkbaren Bevollmächtigung der Verkäuferin durch die anderen Vertragsparteien oder deren nachträglicher Genehmigung (z. B. BGH, Urteil vom 15.04.2011, Az. LwZR 7/10, in juris Rz. 21) lässt sich dem Parteivortrag nichts entnehmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht