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| VG München, 09.03.2016 - M 12 K 15.30071 |
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- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
Auszug aus VG München, 09.03.2016 - M 12 K 15.30071
Nach Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG kann sich auf das in dessen Absatz 1 gewährleistete Asylgrundrecht nicht berufen, wer aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem sicheren Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge - GFK - vom 28. Juli 1951 (BGBl 1953 II. S.560) und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten - EMRK - vom 4. November 1950 (BGBl 1952 II S.953) sichergestellt ist (BVerfG v. 14.5. 1996 - 2 BvR 1938/93 - juris).Der Sinn des § 26a AsylG besteht darin, bei einer Einreise aus einem sicheren Drittstaat die Berufung auf das Asylgrundrecht - und damit zugleich die sachliche Prüfung der bezüglich des Herkunftslandes geltend gemachter Verfolgungsgründe - auszuschließen (BVerfG v. 14.5. 1996 - 2 BvR 1938/93 u. a., BVerfGE 94, 49ff. = NVwZ 1996, 700, 702).
Darüber hinaus lässt die Drittstaatenregelung nach dem ihr zugrundeliegenden Konzept der normativen Vergewisserung über die Sicherheit im Drittstaat nicht nur die Berufung auf das Asylgrundrecht, sondern auch auf die Rechtspositionen nach § 60 Abs. 1 (jetzt: § 3 AsylG) und § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG (jetzt: § 4 AsylG, § 60 Abs. 5 AufenthG; § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG) im Hinblick auf den sicheren Rechtsstaat entfallen (so BVerfG v. 14.5. 1996, a. a. O.).
Der Ausländer ist mithin mit einer Behauptung ausgeschlossen, in seinem Fall werde der Drittstaat - entgegen seiner sonstigen Praxis - Schutz verweigern (BVerfG, U. v. 14.5. 1996 -2 BvR 1938/93 - juris).
Die diesem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (EuGH, U. v. 21. Dezember 2011 - C - 411/10 und C - 493/10, NVwZ 2012, S.417 und juris; U. v. 14. November 2013 - C - 4/11, NVwZ 2014, S.129 und juris) bzw. dem "Konzept der normativen Vergewisserung" (BVerfG, U. v. 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93 und 2315/93, BverfGE 94, Seite 49 = NJW 1996, S,1665 und juris) zugrunde liegende Vermutung ist jedoch dann als widerlegt zu betrachten, wenn den Mitgliedsstaaten "nicht unbekannt sein kann", also ernsthaft zu befürchten ist, dass dem Asylverfahren einschließlich seiner Aufnahmebedingungen in einem Mitgliedsstaat derart grundlegende, systemische Mängel anhaften, dass für dorthin überstellte Asylbewerber die Gefahr besteht, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GR-Charta ausgesetzt zu werden (…EuGH, U. v. 21. Dezember 2011, a. a. O.;… U. v. 14. November 2013, a. a. O.).
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus VG München, 09.03.2016 - M 12 K 15.30071
Die Sonderfälle im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG entsprechen inhaltlich den systemischen Mängeln im Sinne der Ausführungen in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs von 21. Dezember 2011 - C 411/10 und C 493/10 und vom 10. Dezember 2013 - C 394/12, wonach ein Asylbewerber einer Abschiebung in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union nur damit entgegentreten kann, dass er systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedsstaat geltend macht, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass er tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgesetzt zu werden und die zugunsten des Mitgliedsstaates streitende Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Einklang mit den Erfordernissen der Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht, widerlegt ist (VG Augsburg, B. v. 3.12.2014 -Au 7 S 14.50321 - juris).Die diesem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (EuGH, U. v. 21. Dezember 2011 - C - 411/10 und C - 493/10, NVwZ 2012, S.417 und juris; U. v. 14. November 2013 - C - 4/11, NVwZ 2014, S.129 und juris) bzw. dem "Konzept der normativen Vergewisserung" (BVerfG, U. v. 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93 und 2315/93, BverfGE 94, Seite 49 = NJW 1996, S,1665 und juris) zugrunde liegende Vermutung ist jedoch dann als widerlegt zu betrachten, wenn den Mitgliedsstaaten "nicht unbekannt sein kann", also ernsthaft zu befürchten ist, dass dem Asylverfahren einschließlich seiner Aufnahmebedingungen in einem Mitgliedsstaat derart grundlegende, systemische Mängel anhaften, dass für dorthin überstellte Asylbewerber die Gefahr besteht, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GR-Charta ausgesetzt zu werden (EuGH, U. v. 21. Dezember 2011, a. a. O.;… U. v. 14. November 2013, a. a. O.).
In einem solchen Fall ist die Prüfung anhand der Zuständigkeitskriterien der Dublin-Verordnungen fortzuführen, um festzustellen, on anhand der weiteren Kriterien ein anderer Mitgliedsstaat als für die Prüfung des Asylantrags bestimmt werden kann; ist zu befürchten, dass durch ein unangemessen langes Verfahren eine Situation, in der Grundrechte des Asylbewerbers verletzt werden, verschlimmert wird, muss der angegangene Mitgliedsstaat selbst prüfen (EuGH, U. v. 21. Dezember 2011, a. a. O.;… U. v. 14. November 2013, a. a. O.).
- EGMR, 21.01.2011 - 30696/09
Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen
Auszug aus VG München, 09.03.2016 - M 12 K 15.30071
Nach der Rechtsprechung des EGMR (Urteil v. 21. Januar 2011 -30696/09, EuGRZ 2011, 243) ist eine Behandlung dann unmenschlich, wenn sie absichtlich über Stunden erfolgt und entweder tatsächliche körperliche Verletzungen oder schwere körperliche oder seelische Leiden verursacht.Auch begründet Art. 3 EMRK keine allgemeine Verpflichtung, Flüchtlingen finanzielle Unterstützung zu gewähren oder ihnen einen bestimmten Lebensstandard zu ermöglichen (EGMR, U. v. 21. Januar 2011, a. a. O.; B. v. 2. April 2013 - 27725/10 -Mohammed Hussein u. a. gegen die Niederlande und Italien, ZAR 2013, S.336 und juris).
- EuGH, 14.11.2013 - C-4/11
Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen …
Auszug aus VG München, 09.03.2016 - M 12 K 15.30071
Die diesem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (EuGH, U. v. 21. Dezember 2011 - C - 411/10 und C - 493/10, NVwZ 2012, S.417 und juris; U. v. 14. November 2013 - C - 4/11, NVwZ 2014, S.129 und juris) bzw. dem "Konzept der normativen Vergewisserung" (BVerfG, U. v. 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93 und 2315/93, BverfGE 94, Seite 49 = NJW 1996, S,1665 und juris) zugrunde liegende Vermutung ist jedoch dann als widerlegt zu betrachten, wenn den Mitgliedsstaaten "nicht unbekannt sein kann", also ernsthaft zu befürchten ist, dass dem Asylverfahren einschließlich seiner Aufnahmebedingungen in einem Mitgliedsstaat derart grundlegende, systemische Mängel anhaften, dass für dorthin überstellte Asylbewerber die Gefahr besteht, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GR-Charta ausgesetzt zu werden (…EuGH, U. v. 21. Dezember 2011, a. a. O.; U. v. 14. November 2013, a. a. O.).In einem solchen Fall ist die Prüfung anhand der Zuständigkeitskriterien der Dublin-Verordnungen fortzuführen, um festzustellen, on anhand der weiteren Kriterien ein anderer Mitgliedsstaat als für die Prüfung des Asylantrags bestimmt werden kann; ist zu befürchten, dass durch ein unangemessen langes Verfahren eine Situation, in der Grundrechte des Asylbewerbers verletzt werden, verschlimmert wird, muss der angegangene Mitgliedsstaat selbst prüfen (…EuGH, U. v. 21. Dezember 2011, a. a. O.; U. v. 14. November 2013, a. a. O.).
- EGMR, 02.04.2013 - 27725/10
EGMR; Dublin II VO; Abschiebung nach Italien: Keine systemische Mängel
Auszug aus VG München, 09.03.2016 - M 12 K 15.30071
Auch begründet Art. 3 EMRK keine allgemeine Verpflichtung, Flüchtlingen finanzielle Unterstützung zu gewähren oder ihnen einen bestimmten Lebensstandard zu ermöglichen (…EGMR, U. v. 21. Januar 2011, a. a. O.; B. v. 2. April 2013 - 27725/10 -Mohammed Hussein u. a. gegen die Niederlande und Italien, ZAR 2013, S.336 und juris).Der EGMR hat in seinem Beschluss vom 2. April 2013 (a. a. O.) ausgeführt:.
- VG München, 01.12.2015 - M 12 S7 15.31576
Erfolgloser Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO mangels Sachvortrag
Auszug aus VG München, 09.03.2016 - M 12 K 15.30071
nicht möglich ist (M 12 S7 15.31576).Mit Beschluss vom 1. Dezember 2015 lehnte das Gericht den Antrag gem. § 80 Abs. 7 VwGO ab (M 12 S7 15.31576).
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus VG München, 09.03.2016 - M 12 K 15.30071
Der EGMR, dessen Rechtsprechung für die Auslegung der EMRK auch über den jeweilig entschiedenen Fall hinaus eine Orientierungs- und Leitfunktion hat (BVerfG, U. v. 4. Mai 2011- 2 BvR 2333/08; BVerwGE 128, S.326 und juris) hat seine Rechtsauffassung über die Einschätzung der Situation der Asylsuchenden in Italien durch die Entscheidung vom 10. September 2013 (Nr. 2314/10, HUDOC) ausdrücklich bestätigt. - EuGH, 10.12.2013 - C-394/12
Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - …
Auszug aus VG München, 09.03.2016 - M 12 K 15.30071
Die Sonderfälle im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG entsprechen inhaltlich den systemischen Mängeln im Sinne der Ausführungen in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs von 21. Dezember 2011 - C 411/10 und C 493/10 und vom 10. Dezember 2013 - C 394/12, wonach ein Asylbewerber einer Abschiebung in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union nur damit entgegentreten kann, dass er systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedsstaat geltend macht, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass er tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgesetzt zu werden und die zugunsten des Mitgliedsstaates streitende Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Einklang mit den Erfordernissen der Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht, widerlegt ist (VG Augsburg, B. v. 3.12.2014 -Au 7 S 14.50321 - juris). - BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07
Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer …
Auszug aus VG München, 09.03.2016 - M 12 K 15.30071
Nach den Darlegungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG v. 11.9.2007 - 10 C 17/07 -Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2ff AufenthG Nr. 31) muss sich aus dem Attest nachvollziehbar ergeben, auf welcher Grundlage der Facharzt seine Diagnose gestellt hat und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt. - VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - A 11 S 1721/13
Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel …
Auszug aus VG München, 09.03.2016 - M 12 K 15.30071
Als Maßstab sind die Art. 17 und 18 der Aufnahmerichtlinie mit den dort geregelten zeitlich beschränkten Einschränkungsmöglichkeiten bei vorübergehenden Unterbringungsengpässen und der Verpflichtung, auch in diesen Fällen die Grundbedürfnisse zu decken, heranzuziehen (OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 7. März 2014 - 1 a 21/12.A - juris; VGH Baden-Württemberg, U. v. 16. April 2014 - A 11 S 1721/13, InfAuslR 2014, 293 und juris). - OVG Niedersachsen, 25.06.2015 - 11 LB 248/14
Nichtbestehen systemischer Mängel im italienischen Asylverfahren im Rahmen der …
- VGH Bayern, 28.02.2014 - 13a B 13.30295
Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Italien
- VGH Bayern, 28.10.2013 - 10 CE 13.2257
Abschiebungsanordnung des Bundesamts; Prüfung inlandsbezogener …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2013 - 7 S 33.13
Rücküberstellung nicht besonders schutzbedürftiger Personen nach Italien
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2015 - 14 A 2356/12
Zuständigkeit Italiens als sicherer Drittstaat für die Durchführung eines …
- VG Stuttgart, 28.02.2014 - A 12 K 383/14
Zur Anwendung der Dublin II-VO auf Altfälle - zur Frage systemischer Mängel des …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2013 - 7 S 58.13
Zulässigkeit der Rückführung eines Asylbewerbers nach Italien; Nachweis der …
- EGMR, 10.09.2013 - 2314/10
HUSSEIN DIIRSHI AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY
- VGH Bayern, 15.12.2010 - 9 ZB 10.30376
Asylrecht Sierra-Leone; Abschiebungsverbot (verneint); posttraumatische …
- VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 06.11.2012 - 13/11
- VG Augsburg, 03.12.2014 - Au 7 S 14.50321
(Keine) Versäumung der Antragsfrist
- VG Hamburg, 18.07.2013 - 10 A 581/13
Erfolglose Anfechtungsklage gegen Abschiebungsanordnung nach Italien; keine …
- VG Düsseldorf, 03.07.2015 - 13 K 6850/14
Dublin Ablauf Überstellungsfrist subjektives Recht Systemische Mängel Italien …
- VG Aachen, 05.03.2015 - 8 L 739/14
Systemische Mängel; Dublin; Sicherer Drittstaat; Rumänien
- VG Augsburg, 20.07.2015 - Au 5 K 15.50310
Iran; unzulässiger Asylantrag; Abschiebungsanordnung nach Italien; …
- VG Düsseldorf, 07.05.2015 - 13 L 640/15
Systemische Mängel Italien
- VG München, 24.02.2014 - M 11 S 14.30179
Rücküberstellung nach Italien noch nach Dublin II-Verordnung; keine …
- VG Minden, 04.05.2015 - 1 L 305/15
Durchführung eines Asylverfahrens in Italien als zuständigem Staat
- VG Gelsenkirchen, 06.05.2015 - 7a L 855/15
Rückführung Italien Dublin-Verfahren Antragsfrist gemäß § 34a Abs. 2 AsylVfG
- VG Düsseldorf, 06.11.2014 - 17 L 2289/14
Rechtmäßigkeit einer Abschiebung nach Rumänien als sicherem Drittstaat
- VG Münster, 29.04.2015 - 1 L 417/15
Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien als für die Durchführung des …
- VG München, 20.07.2015 - M 25 S 15.50657
Dublin-Verfahren; Italien
- VG Augsburg, 17.07.2015 - Au 7 S 15.50330
Senegalesischer Staatsangehöriger; Rücküberstellung nach Italien; keine …
- VG Hannover, 07.11.2013 - 2 A 75/13
Selbsteintritt; Wiederaufnahmegrund
- VG Gelsenkirchen, 18.12.2015 - 9a K 4890/15
Italien; systemische Mängel; Unterkunft
- VG Hannover, 29.09.2015 - 13 B 4725/15
Vorliegen von systemischen Mängeln im italienischen Asylverfahren; Abschiebung …
- BVerwG, 14.02.2012 - 9 B 79.11
Zulässigkeit; Klage; ladungsfähige Anschrift; Wohnort; Geheimhaltungsinteresse; …
- VG Trier, 14.07.2014 - 5 L 1226/14
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine …
- VG Frankfurt/Oder, 28.11.2012 - 3 K 525/11
Asylrecht; Abschiebungsanordnung; Italien
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - 13 A 2448/15
Verwehrung des Asylrechts eines Ausländers auf Grund seiner Einreise aus einem …
Rn. 24 so u.a. VG München, Urteile vom 9. März 2016 - M 12 K 15.30071 -, juris, Rn. 27, und vom 2. Juli 2012 - M 15 K 12.30110, juris, Rn. 15; VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 28. November 2012 - 3 K 525/11.A -, juris, Rn. 21 ff.; Marx, AsylVfG, 8. Aufl. 2014, § 34a AsylVfG, Rn. 9 -. - VG München, 10.05.2016 - M 12 K 15.50474
Rechtmäßige Abschiebungsanordnung nach Italien - keine systemischen Mängel des …
Durch die erfolgte Überstellung nach Italien hat sich der angegriffene Bescheid damit im Hinblick auf die Abschiebungsanordnung erledigt und entfaltet diesbezüglich keine den Kläger betreffenden Rechtswirkungen mehr (vgl. VG Frankfurt, U. v. 28.11.2012 - 3 K 525/11.A - juris; VG München, M 12 K 15.30071). - VG München, 01.12.2015 - M 12 S7 15.31576
Erfolgloser Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO mangels Sachvortrag
Am ... Januar 2015 hat der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers beim Bayerischen Verwaltungsgericht München gegen den Bescheid vom ... Januar 2015 Klage erhoben (M 12 K 15.30071) und beantragt hinsichtlich der Abschiebungsanordnung die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen (M 12 S 15.30072).
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