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Rechtsprechung
   VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.623   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9667
VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.623 (https://dejure.org/2013,9667)
VG München, Entscheidung vom 27.03.2013 - M 8 SN 13.623 (https://dejure.org/2013,9667)
VG München, Entscheidung vom 27. März 2013 - M 8 SN 13.623 (https://dejure.org/2013,9667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anwohnertiefgarage; Allgemeines Wohngebiet; Gebietserhaltungsanspruch; Sondereigentümer; Klagebefugnis; Baulärm; Verkehrslärm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (36)

  • VGH Bayern, 12.07.2012 - 2 B 12.1211

    Klagebefugnis eines Sondereigentümers; kein gebietsübergreifender …

    Auszug aus VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.623
    Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft könnten baurechtliche Nachbarrechte aus eigenem Recht aber nur dann geltend machen, wenn eine konkrete Beeinträchtigung gerade ihres Sondereigentums und nicht nur eine Betroffenheit des Gesamteigentums im Raume stehe (BayVGH U. v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211).

    Er gewährt dem Eigentümer eines Grundstücks hinsichtlich der durch einen Bebauungsplan festgesetzten Nutzungsart einen Abwehranspruch gegen die Genehmigung eines Bauvorhabens im Plangebiet, das von der zulässigen Nutzungsart abweicht und zwar unabhängig davon, ob die zugelassene gebietswidrige Nutzung des Nachbarn ihn selbst unzumutbar beeinträchtigt oder nicht (vgl. BayVGH U. v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 BayVBl. 2013, 51 - juris Rn. 27 m.w.N.).

    Im Rahmen dieses nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses soll daher jeder Planbetroffene im Baugebiet das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und damit die schleichende Umwandlung des Baugebiets unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung verhindern können (vgl. BayVGH U. v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 BayVBl. 2013, 51 - juris Rn. 27).

    Rn. 58 4.2 Für das Geltendmachen von Rechten aus seinem ideellen Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum fehlt der Antragstellerin die Befugnis (vgl. BayVGH U. v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 BayVBl. 2013, 51 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Rn. 59 4.3 Grundsätzlich kann der einzelne Wohnungseigentümer (§ 1 Abs. 2 WEG) baurechtliche Nachbarrechte aus eigenem Recht nach § 13 Abs. 1 Halbsatz 2 WEG geltend machen, wenn eine konkrete Beeinträchtigung seines Sondereigentums im Raum steht (…vgl. BVerwG B. v. 20.8.1992 - 4 B 92/92 - juris Rn. 7 ff.; vgl. BayVGH U. v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 BayVBl. 2013, 51 - juris Rn. 22;… BayVGH B. v. 2.10.2003 - 1 CS 03.1785 BayVBl. 2004, 664 - juris Rn. 18 ff.;… vom 11.2.2004 - 2 CS 04.18 - juris Rn. 4;… B. v. 10.6.2008 - 2 CS 08.1298 - juris Rn. 4;… B. v. 21.1.2009 - 9 CS 08.1330 -1336 - juris Rn. 2;… B. v. 22.3.2010 - 15 CS 10.352 - juris Rn. 10;… offen gelassen in BayVGH vom 12.9.2005 - 1 ZB 05.42 BayVBl. 2006, 374 - juris Rn. 16;… Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 66 BayBO Rn. 12).

    Rn. 60 Macht der Sondereigentümer lediglich eine Verletzung von Bauplanungsrecht geltend, ist bereits fraglich, ob die Verletzung von Bauplanungsrecht überhaupt eine Beeinträchtigung des Sondereigentums darstellen kann oder ob dies ausschließlich das gesamte Grundstück und damit die Wohnungseigentümergemeinschaft als solche betrifft (vgl. BayVGH U. v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 BayVBl. 2013, 51 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Dies ist nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs möglicherweise dann der Fall, wenn das Sondereigentum beispielsweise im Bereich der Abstandsflächen liegt oder aber das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot unmittelbar das Sondereigentum betrifft (BayVGH U. v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 BayVBl. 2013, 51 - juris Rn. 23).

    Hinsichtlich eines Gebietserhaltungsanspruchs geht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dagegen davon aus, dass dieser das Sondereigentum allenfalls im gleichen Maß wie alle anderen Sondereigentümer sowie das Anwesen insgesamt und damit das Gemeinschaftseigentum betrifft (vgl. BayVGH U. v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 BayVBl. 2013, 51 - juris Rn. 23).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2000 - 7 A 1155/99

    Betrieb einer gewerblichen Großgarage im allgemeinen Wohngebiet)

    Auszug aus VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.623
    Vielmehr ist der Begriff des Bedarfs in § 12 Abs. 2 BauNVO gebietsbezogen zu verstehen, so dass in den dort genannten Gebieten auch Gemeinschaftsanlagen für Stellplätze und Garagen vorgesehen werden können (…vgl. BVerwG U. v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 BVerwGE 94, 151 - juris Rn. 25; OVG NRW U. v. 18.5.2000 - 7 A 1155/99 NVwZ-RR 2001, 646 - juris Rn. 8).

    § 12 Abs. 2 BauNVO ist - entgegen der Ansicht der Antragstellerin - auch dann einschlägig, wenn eine solche Gemeinschaftsanlage in einem allgemeinen Wohngebiet gewerblich betrieben werden soll und sie bei typisierender Betrachtungsweise als störender Gewerbebetrieb erscheint, der nach § 4 BauNVO dort auch nicht ausnahmsweise zugelassen werden kann (OVG NRW U. v. 18.5.2000 - 7 A 1155/99 NVwZ-RR 2001, 646 - juris Rn. 8).

    Dies ergibt sich daraus, dass die Art der Rechtsbeziehung zwischen dem Eigentümer der Garagenanlage und ihren Nutzern für die Frage der Zulässigkeit nach § 12 Abs. 2 BauNVO ohne Belang ist (…vgl. BVerwG B. v. 24.3.1993 - 4 B 44.93 - juris Rn. 4; OVG NRW U. v. 18.5.2000 - 7 A 1155/99 NVwZ-RR 2001, 646 - juris Rn. 10).

    Andererseits muss das Baugebiet nicht an den Grenzen des Bebauungsplans enden; grenzt das festgesetzte Wohngebiet an andere Wohngebiete, so gehören auch sie grundsätzlich zum Baugebiet im Sinne von § 12 Abs. 2 BauNVO (…vgl. BVerwG U. v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 BVerwGE 94, 151 - juris Rn. 26; OVG NRW U. v. 18.5.2000 - 7 A 1155/99 NVwZ-RR 2001, 646 - juris Rn. 16).

    Auch im Rahmen des § 12 Abs. 2 BauNVO ist dem Schutzzweck der Norm entsprechend auf eine Akzeptanz der Stellplätze abzustellen, allerdings unter dem Blickwinkel, ob den unmittelbaren Anliegern die Stellplätze in ihrer Nähe zugemutet werden können, obwohl der Bedarf dafür an einer entfernteren Stelle anfällt, und bei einer solchen Entfernung zwischen der zulässigen Nutzung und dem zugeordneten Stellplatz die Folgewirkungen einer Stellplatznutzung durch andere noch als hinnehmbar gewertet werden können (OVG NRW U. v. 18.5.2000 - 7 A 1155/99 NVwZ-RR 2001, 646 - juris Rn. 19).

    Bei der Beantwortung dieser zweiten Frage ist nicht allein und ausschließlich auf die Länge des Fußwegs zwischen Nutzung und Stellplatz abzustellen, entscheidend ist vielmehr, ob beide Orte bei objektiver Betrachtungsweise räumlich noch zusammengehören und man unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls von einem Baugebiet sprechen kann oder ob die Entfernung zwischen Nutzung und Stellplatz dem schutzwürdigen Anlieger den Eindruck vermittelt, er habe die nachteiligen Auswirkungen des Kraftfahrzeugverkehrs aus einem fremden Baugebiet zu tragen (vgl. OVG NRW U. v. 18.5.2000 - 7 A 1155/99 NVwZ-RR 2001, 646 - juris Rn. 19).

    Insoweit ist es durchaus notwendig, dass in der Baugenehmigung selbst der Kreis der berechtigten Benutzer definiert wird, um die Einhaltung der Vorgaben des § 12 Abs. 2 BauNVO sicher zu stellen und insbesondere eine Nutzung zur Befriedigung eines gebietsfremden Bedarfs auszuschließen (vgl. OVG NRW U. v. 18.5.2000 - 7 A 1155/99 NVwZ-RR 2001, 646 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …

    Auszug aus VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.623
    Rn. 57 4.1 Der Gebietserhaltungsanspruch des Nachbarn setzt voraus, dass die Grundstücke in einem festgesetzten oder faktischen Baugebiet im Sinne der BauNVO liegen und ist im Ergebnis darauf gerichtet, Vorhaben zu verhindern, die weder regelmäßig noch ausnahmsweise in diesem Gebiet zulässig sind (vgl. BVerwG U. v. 16.9.1993 - 4 C 28/91 BVerwGE 94, 151 - juris Rn. 13).

    Alleine die Festsetzung von Baugebieten durch einen Bebauungsplan hat grundsätzlich nachbarschützende Wirkung zugunsten der Grundstückseigentümer im jeweiligen Baugebiet (vgl. BVerwG U. v. 16.9.1993 a.a.O.;… U. v. 23.8.1996 a.a.O.;… B. v. 18.12.2007 - 4 B 55/07 BayVBl. 2008, 583 - juris Rn. 5).

    Die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des eigenen Grundstücks wird dadurch ausgeglichen, dass auch die anderen Grundstückseigentümer diesen Beschränkungen unterworfen sind (vgl. BVerwG U. v. 16.9.1993 a.a.O.;… B. v. 18.12.2007 a.a.O.).

    Vielmehr ist der Begriff des Bedarfs in § 12 Abs. 2 BauNVO gebietsbezogen zu verstehen, so dass in den dort genannten Gebieten auch Gemeinschaftsanlagen für Stellplätze und Garagen vorgesehen werden können (vgl. BVerwG U. v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 BVerwGE 94, 151 - juris Rn. 25;… OVG NRW U. v. 18.5.2000 - 7 A 1155/99 NVwZ-RR 2001, 646 - juris Rn. 8).

    Rn. 69 Nach dem Bundesverwaltungsgericht ist die Frage, wo die räumliche Grenze des Baugebiets liegt, eine Frage des jeweiligen Einzelfalles (BVerwG U. v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 BVerwGE 94, 151 - juris Rn. 26).

    Andererseits muss das Baugebiet nicht an den Grenzen des Bebauungsplans enden; grenzt das festgesetzte Wohngebiet an andere Wohngebiete, so gehören auch sie grundsätzlich zum Baugebiet im Sinne von § 12 Abs. 2 BauNVO (vgl. BVerwG U. v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 BVerwGE 94, 151 - juris Rn. 26;… OVG NRW U. v. 18.5.2000 - 7 A 1155/99 NVwZ-RR 2001, 646 - juris Rn. 16).

    Im Zweifel wird man einen Bedarf im Sinne von § 12 Abs. 2 BauNVO annehmen müssen, wenn der Stellplatz als "Zubehör" zum Wohnen von einem Bewohner des Baugebiets benötigt wird (BVerwG U. v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 BVerwGE 94, 151 - juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 15.11.2011 - 14 AS 11.2305

    Eilverfahren; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Bestimmtheit der …

    Auszug aus VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.623
    Rn. 77 Hinsichtlich der Zumutbarkeit von Belästigungen kann grundsätzlich auf die Begriffsbestimmungen des BImSchG zurückgegriffen werden (vgl. BayVGH B. v. 15.11.2011 - 14 AS 11.2305 - juris Rn. 29).

    Rn. 79 Geht es um die Lösung einer Immissions-Konfliktlage, reicht es in der Regel aus, wenn dem Emittenten aufgegeben wird, beim Betrieb seiner Anlage näher bestimmte Richtwerte einzuhalten (…BVerwG U. v. 5.11.1968 - I C 29.67 BVerwGE 31, 15 - juris Rn. 11;… U. v. 24.6.1971 - I C 39.67 BVerwGE 38, 209 - juris Rn. 8; BayVGH B. v. 15.11.2011 - 14 AS 11.2305 - juris Rn. 31).

    Überschreiten die bei der Nutzung der Anlage entstehenden Immissionen bei regelmäßigem Betrieb die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze, dann genügt es zur Sicherung der Nachbarrechte nicht, in der Baugenehmigung den maßgeblichen Immissionsrichtwert als Grenzwert festzulegen und weitere Nebenbestimmungen vorzubehalten; vielmehr muss die genehmigte Nutzung schon in der Baugenehmigung durch konkrete Regelungen eingeschränkt werden (…BayVGH U. v. 18.7.2002 - 1 B 98.2945 BayVBl. 2003, 503 - juris Rn. 53-61; B. v. 15.11.2011 - 14 AS 11.2305 - juris Rn. 31).

    Erforderlich ist hierfür für den Regelfall, dass dem Emittenten aufgegeben wird, beim Betrieb seiner Anlage näher bestimmte Richtwerte einzuhalten (…BVerwG U. v. 5.11.1968 - I C 29.67 BVerwGE 31, 15 - juris Rn. 11;… U. v. 24.6.1971 - I C 39.67 BVerwGE 38, 209 - juris Rn. 8; BayVGH B. v. 15.11.2011 - 14 AS 11.2305 - juris Rn. 31).

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet; …

    Auszug aus VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.623
    Alleine die Festsetzung von Baugebieten durch einen Bebauungsplan hat grundsätzlich nachbarschützende Wirkung zugunsten der Grundstückseigentümer im jeweiligen Baugebiet (…vgl. BVerwG U. v. 16.9.1993 a.a.O.;… U. v. 23.8.1996 a.a.O.; B. v. 18.12.2007 - 4 B 55/07 BayVBl. 2008, 583 - juris Rn. 5).

    Soweit der Eigentümer eines Grundstücks in dessen Ausnutzung öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er deren Beachtung grundsätzlich auch im Verhältnis zum Nachbar durchsetzen (…vgl. BVerwG U. v. 11.5.1989 - 4 C 1.88 BVerwGE 82, 61 - juris Rn. 43; B. v. 18.12.2007 a.a.O.).

    Die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des eigenen Grundstücks wird dadurch ausgeglichen, dass auch die anderen Grundstückseigentümer diesen Beschränkungen unterworfen sind (…vgl. BVerwG U. v. 16.9.1993 a.a.O.; B. v. 18.12.2007 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 2 CS 09.1977

    Parkliftanlage; TA Lärm; Nachbar; unbegründete Beschwerde

    Auszug aus VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.623
    Rn. 80 Eine konkrete Lösung des auf der Hand liegenden Immissionskonflikts ist auch nicht im Hinblick auf die zu § 12 Abs. 2 BauNVO entwickelte Regelvermutung, dass Nachbarn die von nach Art. 12 Abs. 2 BauNVO rechtlich zulässigen Stellplätzen ausgehenden Immissionen im Regelfall hinzunehmen haben (…vgl. BVerwG B. v. 20.3.2003 - 4 B 59/02 NVwZ 2003, 1516 - juris Rn. 7;… BayVGH B. v. 10.1.2005 - 2 CS 04.3304 - juris Rn. 3; B. v. 9.9.2009 - 2 CS 09.1977 - juris Rn. 2), entbehrlich.

    Insbesondere bei Immissionsschutzkonflikten ist anerkannt, dass Rechte des Antragstellers nicht schon dadurch verletzt werden, dass die Baugenehmigungsbehörde die TA Lärm nicht angewendet hat, da die bloße Nichtanwendung noch nichts über das Vorliegen einer unzumutbaren Beeinträchtigung aussagt, wie sie aber eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots voraussetzen würde (BayVGH B. v. 9.9.2009 - 2 CS 09.1977 - juris Rn. 3).

    Sollten sich tatsächlich beim Betrieb einer Anlage unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen ergeben, besteht die Möglichkeit der Abhilfe, ohne dass deshalb die Aussetzung der Vollziehung der gesamten Baugenehmigung angeordnet werden muss (BayVGH B. v. 9.9.2009 - 2 CS 09.1977 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637
    Auszug aus VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.623
    Rn. 84 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs stellt die Möglichkeit, etwaige Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nach der TA Lärm durch nachträgliche Lärmschutzauflagen zu verhindern, ein im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO taugliches Abwägungskriterium dar (vgl. BayVGH B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 23).

    Die aufschiebende Wirkung muss nicht angeordnet werden, wenn eine Baugenehmigung möglicherweise Rechte des Antragstellers verletzt, dieser Mangel aber behebbar ist, so dass die Rechtsverletzung jedenfalls für die Zukunft entfällt (BayVGH B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 23).

    Bei Lärmschutzkonflikten gilt dies insbesondere dann, wenn die realistische Möglichkeit besteht, dass etwaigen Überschreitungen von Immissionsrichtwerten der TA Lärm durch nachträgliche Lärmschutzauflagen begegnet werden kann (BayVGH B. v. 24.10.2000 - 26 ZS 99.3637 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.623
    Rn. 74 Ein Vorhaben, dessen Zulässigkeit hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nach § 34 Abs. 2 BauGB beurteilt, das nach den dort in Bezug genommenen Vorschriften der Baunutzungsverordnung allgemein oder ausnahmsweise zulässig wäre und auch die weiteren Einfügenskriterien des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfüllt, kann im Einzelfall gleichwohl unzulässig sein, wenn es die gebotene Rücksichtnahme auf sonstige, d.h. vor allem auf die in seiner unmittelbaren Umgebung vorhandene Bebauung fehlen lässt (BVerwG U. v. 25.2.1977 - IV C 22.75 BVerwGE 52, 122 - juris Rn. 24 ff.).

    Das Rücksichtnahmegebot ist dann verletzt, wenn unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit des Betroffenen, der Intensität der Beeinträchtigung und der wechselseitigen Interessen das Maß dessen, was billigerweise noch zumutbar ist, überschritten wird (BVerwG U. v. 25.2.1977 - IV C 22.75 BVerwGE 52, 122 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher …

    Auszug aus VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.623
    Der Gebietsbewahrungs- bzw. Gebietserhaltungsanspruch wurde vom Bundesverwaltungsgericht im vorgenannten Urteil vom 16. September 1993 als neues Rechtsinstitut des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes begründet und zunächst aus dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB hergeleitet, später dann direkt aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerwG U. v. 23.8.1996 - 4 C 13/94 BVerwGE 101, 364 - juris Rn. 36;… BayVGH B. v. 26.5.2008 - 1 CS 08.881/882 BauR 2008, 1556 - juris Rn. 28).

    Alleine die Festsetzung von Baugebieten durch einen Bebauungsplan hat grundsätzlich nachbarschützende Wirkung zugunsten der Grundstückseigentümer im jeweiligen Baugebiet (…vgl. BVerwG U. v. 16.9.1993 a.a.O.; U. v. 23.8.1996 a.a.O.;… B. v. 18.12.2007 - 4 B 55/07 BayVBl. 2008, 583 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen …

    Auszug aus VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.623
    Rn. 80 Eine konkrete Lösung des auf der Hand liegenden Immissionskonflikts ist auch nicht im Hinblick auf die zu § 12 Abs. 2 BauNVO entwickelte Regelvermutung, dass Nachbarn die von nach Art. 12 Abs. 2 BauNVO rechtlich zulässigen Stellplätzen ausgehenden Immissionen im Regelfall hinzunehmen haben (vgl. BVerwG B. v. 20.3.2003 - 4 B 59/02 NVwZ 2003, 1516 - juris Rn. 7;… BayVGH B. v. 10.1.2005 - 2 CS 04.3304 - juris Rn. 3;… B. v. 9.9.2009 - 2 CS 09.1977 - juris Rn. 2), entbehrlich.

    Die besonderen Umstände des Einzelfalls können es erforderlich machen, die Beeinträchtigung der Nachbarschaft auf das ihr entsprechend der Eigenart des Gebiets zumutbare Maß zu mindern, wofür beispielsweise die bauliche Gestaltung der Stellplätze und ihrer Zufahrt, eine Anordnung, die eine Massierung vermeidet, der Verzicht auf Stellplätze zugunsten einer Tiefgarage oder Lärmschutzmaßnahmen an der Grundstücksgrenze in Betracht kommen (BVerwG B. v. 20.3.2003 - 4 B 59/02 NVwZ 2003, 1516 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 39.67

    Gestattung des Betriebes eines Gewerbes für jedermann - Zulassungsschranke oder …

  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines …

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2009 - 8 B 11243/09

    Coface-Arena in Mainz darf weitergebaut werden

  • VGH Bayern, 23.08.2011 - 2 CS 11.1218

    Beschwerde; bestimmter Antrag; unzulässige Antragserweiterung; Gebot der …

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …

  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen …

  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus …

  • VGH Bayern, 12.09.2005 - 1 ZB 05.42

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablehnung ohne Prüfung der Zulassungsgründe, …

  • BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 68.08

    Regelungsgehalt des § 15 Abs. 1 BauNVO und Begriff der "Eigenart des Baugebiets" …

  • VGH Bayern, 21.01.2009 - 9 CS 08.1330

    Nachbarklage; Grenzgebäude; Klagebefugnis; Wohnungseigentümer; Abstandsfläche …

  • VGH Bayern, 18.07.2002 - 1 B 98.2945

    Anforderungen an Maßnahmen zur Sicherung der Nachbarrechte bei Überschreiten der …

  • VGH Bayern, 26.05.2008 - 1 CS 08.881

    Hotel Edelweiß, Berchtesgaden: Bebauungsplan für unwirksam erklärt; aufschiebende …

  • VGH Bayern, 02.10.2003 - 1 CS 03.1785

    Nachbarwidersprüche gegen Baugenehmigung; vorläufiger Rechtsschutz; …

  • BVerwG, 24.03.1993 - 4 B 44.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit einer …

  • VGH Bayern, 22.03.2010 - 15 CS 10.352

    Beschwerde; Antragsbefugnis des Sondereigentümers; bauplanungsrechtlicher Begriff …

  • VGH Bayern, 11.02.2004 - 2 CS 04.18
  • VGH Bayern, 17.06.1994 - 20 CS 94.1555
  • VGH Bayern, 02.09.2011 - 2 CS 11.1418

    Beschwerde; vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Drittschutz; …

  • VGH Bayern, 10.06.2008 - 2 CS 08.1298

    Beschwerde; Baugrenzen; Befreiung; Abstandsflächen; Abweichung; Nachbarschutz

  • VGH Bayern, 01.02.2011 - 2 CS 10.2636

    Baugenehmigung; Diskothek; Rücksichtnahmegebot; Abstandsflächen

  • VGH Bayern, 10.01.2005 - 2 CS 04.3304
  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm; …

  • BVerwG, 16.01.1997 - 4 B 244.96

    Bauordnungsrecht - Geltendmachung der Verletzung nachbarschützender …

  • VG Augsburg, 14.11.2012 - Au 4 K 12.811

    Keine Aufspaltung der Umgebung in Einfamilienhaussiedlung und …

  • VG Gelsenkirchen, 02.02.2012 - 5 K 3830/08

    Nachbarklagen gegen Exzenterhaus in Bochum erfolglos

  • VG Berlin, 24.03.2017 - 19 L 348.17

    Nachbarstreit um Pkw-Stellplatzanlage mit 22 Stellplätzen im allgemeinen …

    Insbesondere dann, wenn das festgesetzte Wohngebiet an andere Wohngebiete grenzt, so gehören auch diese grundsätzlich zum Wohngebiet im Sinne des § 12 Abs. 2 BauNVO (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. September 1993, a.a.O.; OVG Saarland…, Urteil vom 30. August 1994, a.a.O.; VG München, Beschluss vom 27. März 2013 - VG M 8 SN 13.623 -, juris Rn. 69).

    Als äußerste Grenze hat das Bundesverwaltungsgericht (…Urteil vom 16. September 1993, a.a.O.) jedenfalls für die Errichtung von Stellplätzen und Garagen jenseits einer Plangrenze erwogen, die Entfernung anzusehen, die unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse die Anerkennung der Garage oder des Stellplatzes als notwendig im Sinne des Bauordnungsrechts noch zulässig erscheinen lässt (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 18. Mai 2000, a.a.O.; OVG Saarland…, Urteil vom 30. August 1994, a.a.O.; VG München, Beschluss vom 27. März 2013, a.a.O.;… Stock, in: König/Roeser/ders., a.a.O.).

    Im Übrigen ist die von § 12 Abs. 2 BauNVO geforderte - räumlich - enge Zuordnung der Stellplätze zu den dem jeweiligen Gebietscharakter entsprechenden Nutzungen in der Rechtsprechung im Einzelfall auch bei einer Nutzung durch Anwohner, die im Umkreis von 400 m mit ihrem Wohnsitz gemeldet sind, noch als gewahrt angesehen worden (vgl. VG München, Beschluss vom 27. März 2013, a.a.O., Rn. 67 ff.).

    Im Zweifel wird man einen Bedarf im Sinne von § 12 Abs. 2 BauNVO annehmen müssen, wenn der Stellplatz als "Zubehör" zum Wohnen von einem Bewohner des Baugebiets benötigt wird (BVerwG…, Urteil vom 16. September 1993, a.a.O.; VG München, Beschluss vom 27. März 2013, a.a.O., Rn. 69).

    Bei der Beantwortung dieser Frage ist nicht allein und ausschließlich auf die Länge des Fußwegs zwischen Nutzung und Stellplatz abzustellen, entscheidend ist insoweit, ob beide Orte bei objektiver Betrachtungsweise räumlich noch zusammengehören und man unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls von einem Baugebiet sprechen kann oder ob die Entfernung zwischen Nutzung und Stellplatz dem schutzwürdigen Anlieger den Eindruck vermittelt, er habe die nachteiligen Auswirkungen des Kraftfahrzeugverkehrs aus einem fremden Baugebiet zu tragen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 18. Mai 2000, a.a.O.; VG München, Beschluss vom 27. März 2013, a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 04.11.2021 - 5 L 1076/21

    Erfolgloser Eilrechtsschutzantrag gegen eine Teilbaugenehmigung für den Aushub …

    In diesem Fall können diese bereits präventiv in der Baugenehmigung auf der Grundlage der §§ 11, 78 LBO als Auflagen festgesetzt werden.[Vgl. zu Beeinträchtigungen durch Baulärm: VG München, Beschluss vom 27.03.2013 - M 8 SN 13.623 -, juris.][Vgl. zu Beeinträchtigungen durch Baulärm: VG München, Beschluss vom 27.03.2013 - M 8 SN 13.623 -, juris.].

    Rn. 69 In der Rechtsprechung ist insoweit bezüglich Baulärm geklärt, dass lediglich in dem Fall, dass bereits im Baugenehmigungsverfahren zwingend unzumutbare Lärmimmissionen zum Nachteil der benachbarten Bebauung zu erwarten sind, eine Verpflichtung zur Sicherstellung der Einhaltung der Richtwerte der AVV Baulärm durch Lärmschutzauflagen in der Baugenehmigung in Betracht kommt.[Vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 02.02.2012 - 5 K 3830/08 - VG München, Beschluss vom 27.03.2013 - M 8 SN 13.623 -, jew. juris.][Vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 02.02.2012 - 5 K 3830/08 - VG München, Beschluss vom 27.03.2013 - M 8 SN 13.623 -, jew. juris.].

  • VG München, 29.04.2013 - M 8 E 13.1575

    Verweisungsbeschluss; Vereinbarung über Nichtumsetzung einer Baugenehmigung; …

    Sie hätten deshalb unterstellt, dass die Eilentscheidungen in den anhängigen "gerichtlichen Klageverfahren" ergehen würden, weshalb die Stillhaltephase beendet gewesen sei, nachdem die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichts München mit den Aktenzeichen M 8 SN 13.623 und M 8 SN 13.625 vom 27. März 2013 zugestellt worden seien.

    Dem Baureferat waren auch die in den Verfahren M 8 K 13.624, M 8 K 13.626 sowie den Eilverfahren M 8 SN 13.623 und M 8 SN 13.624 beim Verwaltungsgericht München angegriffenen Baugenehmigungen erteilt worden.

  • VG Berlin, 30.09.2019 - 19 K 442.17
    Insbesondere dann, wenn das festgesetzte Wohngebiet - wie hier - an andere Wohngebiete grenzt, gehören auch diese grundsätzlich zum Wohngebiet im Sinne des § 12 Abs. 2 BauNVO (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. September 1993, a.a.O.; OVG Saarland…, Urteil vom 30. August 1994, OVG 2 R 8/94 -, juris Rn. 31; VG München, Beschluss vom 27. März 2013 - VG M 8 SN 13.623 -, juris Rn. 69).
  • VG München, 30.06.2014 - M 8 SN 14.2208

    Klagebefugnis; Sondereigentümer; Wintergarten für Gaststätte; Terrasse im …

    Der Gebietserhaltungsanspruch gewährt dem Eigentümer eines Grundstücks hinsichtlich der durch einen Bebauungsplan festgesetzten Nutzungsart einen Abwehranspruch gegen die Genehmigung eines Bauvorhabens im Plangebiet, das von der zulässigen Nutzungsart abweicht und zwar unabhängig davon, ob die zugelassene gebietswidrige Nutzung den Nachbarn selbst unzumutbar beeinträchtigt oder nicht (vgl. VG München, B. v. 27.03.2013 - M 8 SN 13.623; Stühler, BauR 2011, 1576/1577; Decker, JA 2007, 55/56).
  • VG München, 07.07.2016 - M 11 K 15.3437

    Klagebefugnis des einzelnen Wohnungseigentümers gegen bauaufsichtliche Maßnahmen

    Hier geht es nicht um baurechtliche Nachbarrechte aus eigenem Recht, für die eine Klagebefugnis bestehen kann, wenn eine konkrete Beeinträchtigung des Sondereigentums im Raum steht (VG München, Beschluss vom 27. März 2013 - M 8 SN 13.623).
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