Rechtsprechung
   LG Berlin, 18.07.1989 - 82 T 238/89   

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https://dejure.org/1989,3385
LG Berlin, 18.07.1989 - 82 T 238/89 (https://dejure.org/1989,3385)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.07.1989 - 82 T 238/89 (https://dejure.org/1989,3385)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. Juli 1989 - 82 T 238/89 (https://dejure.org/1989,3385)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 345
  • VersR 1991, 443
  • Rpfleger 1989, 476
  • Rpfleger 1990, 90
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.01.1990 - 10 W 110/89   

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https://dejure.org/1990,5487
OLG Düsseldorf, 02.01.1990 - 10 W 110/89 (https://dejure.org/1990,5487)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.01.1990 - 10 W 110/89 (https://dejure.org/1990,5487)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Januar 1990 - 10 W 110/89 (https://dejure.org/1990,5487)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 345
  • FamRZ 1990, 420
  • Rpfleger 1990, 80
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 11.10.2006 - XII ZR 285/02

    Kostenerstattung bei Zurücknahme der Revision und Verzicht des Revisionsbeklagten

    Dies hindert jedoch nicht Abreden der Parteien, die dazu führen, dass ein Kostenerstattungsanspruch des Mandanten gegen den Gegner erst gar nicht entsteht, und die deshalb ein Beitreibungsrecht des Anwalts aus § 126 ZPO von vornherein ausschließen (BGHZ aaO 258 f.; OLG Frankfurt NJW 1969, 144, 145; Zöller/Philippi aaO § 126 Rdn. 15; Thomas/Putzo/Reichold aaO § 126 Rdn. 7; MünchKomm/Wax ZPO § 126 Rdn. 12, 14; Stein/Jonas/Bork ZPO § 126 Rdn. 3, 6; anders für den Fall der Aufrechnung, vgl. etwa OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 420, 421).
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZR 204/02

    Aufrechnung mit Kostenerstattungsansprüchen gegenüber Ansprüchen des

    Dies gilt auch dann, wenn der in anderer Sache titulierte Kostenerstattungsanspruch schon vor der Beiordnung fällig war und die Aufrechnung schon vor dem Übergang des Erstattungsanspruchs auf die Bundeskasse erklärt wurde (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 420 f.; Zöller/Philippi ZPO 25. Aufl. § 126 Rdn. 16).
  • OLG Zweibrücken, 17.09.2002 - 4 U 1/02

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung gegen versäumte Berufungsfrist nach

    Maßgebend ist vielmehr, ob der Anspruch, der hier nach eigenem Vorbringen der Beklagten in der Sache besteht, alsbald tituliert und in der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann (vgl. dazu etwa OLG Bamberg JurBüro 1985, 1107; OLG Köln FamRZ 1985, 1067; OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 420; Musielak/Fischer, ZPO 2. Aufl. § 115 Rdn. 37; Zöller/Philippi aaO § 115 Rdn. 71, jew. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 17.09.2002 - 4 U 1/01

    Versäumung der Berufungsfrist nach Ablehnung der Bewilligung von

    Maßgebend ist vielmehr, ob der Anspruch, der hier nach eigenem Vorbringen der Beklagten in der Sache besteht, alsbald tituliert und in der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann (vgl. dazu etwa OLG Bamberg JurBüro 1985, 1107; OLG Köln FamRZ 1985, 1067; OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 420; Musielak/Fischer, ZPO 2. Aufl. § 115 Rdn. 37; Zöller/Philippi aaO § 115 Rdn. 71, jew. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1992 - 16 E 668/91

    Anspruch; Elternunabhängige Förderung; Auszubildender; Kolleg; Hochschulreife;

    Die neuere veröffentlichte Rechtsprechung der OLG verneint unabhängig davon, ob die Prozesskostenvorschusspflicht der Eltern aus dem allgemeinen Unterhaltsanspruch nach § 1610 II BGB oder aus der entsprechenden Anwendung des § 1360a IV BGB hergeleitet wird, eine solche Verpflichtung gegenüber volljährigen Kindern, wenn diese durch Abschluss einer Ausbildung eine selbständige, von den Eltern nicht mehr abhängige Lebensstellung erreicht haben (OLG Frankfurt, FamRZ 1985, 959; 1986, 926; OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 698; 1990, 420; OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 534; 1991, 1471; OLG Hamburg, FamRZ 1990, 1141; OLG Köln, FamRZ 1986, 1031 mit der hier nicht einschlägigen Einschränkung, dass die Eltern "in sehr günstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen leben"; noch weitergehend unter Annahme des generellen Ausschlusses einer Prozesskostenvorschusspflicht gegenüber volljährigen Kindern OLG Stuttgart, FamRZ 1988, 758).
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.11.1989 - 11 W 2823/89   

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OLG München, 28.11.1989 - 11 W 2823/89 (https://dejure.org/1989,4680)
OLG München, Entscheidung vom 28.11.1989 - 11 W 2823/89 (https://dejure.org/1989,4680)
OLG München, Entscheidung vom 28. November 1989 - 11 W 2823/89 (https://dejure.org/1989,4680)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 345
  • Rpfleger 1990, 184
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2009 - 10 WF 36/08

    Anwaltsgebühren bei Einigung in mehreren Rechtsstreitigkeiten derselben Parteien

    Die Rechtsanwaltsgebühren errechnen sich nach dem Streitwert der getrennten Prozesse, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass nur eine "zur tatsächlichen Vereinfachung dienliche vorübergehende Maßnahme" beabsichtigt war (vgl. OLG Braunschweig OLGR 2006, 342; OLG München JurBüro 1990, 393).
  • VGH Bayern, 17.04.2007 - 4 C 07.659

    Kostenfestsetzung, Terminsgebühr, Verbindung von Verfahren zur gemeinsamen

    Fasst das Gericht den förmlichen Beschluss, mehrere Verfahren "zur gemeinsamen Verhandlung" zu verbinden, kann es sich demnach um eine echte Verfahrensverbindung nach § 93 Satz 1 VwGO handeln oder nur um eine zur tatsächlichen Vereinfachung dienende vorübergehende Maßnahme (vgl. BGH, U.v. 30.10.1956 - I ZR 82/55, NJW 1957, 183 f., und OLG München, B.v. 28.11.1989 - 11 W 2823/89, JurBüro 1990, 393 f., zu § 147 ZPO).
  • KG, 23.01.2008 - 5 W 206/07

    Kostenfestsetzung gegen Streitgenossen; nur eine Verfahrensgebühr für den

    Denn nach der - nicht nur vorübergehenden (vgl. hierzu OLG München, MDR 1990, 345, 346) - Verbindung der Verfahren kommt für die nachfolgend entstandene Terminsgebühr nur noch eine - nach dem neuen Wert - in Betracht.
  • FG Sachsen-Anhalt, 26.07.2010 - 5 KO 805/10

    Funktionelle Zuständigkeit im Erinnerungsverfahren - Berechnung der

    Hierin liegt aber lediglich eine Vereinfachung rein tatsächlicher Natur in Bezug auf die Durchführung der Verhandlung, ohne dass damit eine prozessrechtliche Verbindung im Sinne von § 73 FGO hergestellt worden wäre [vgl. auch: BFH, Beschluss vom 24. Oktober 1979 - VII R 95/78 - BStBl. II 1980, S. 105 (106); OLG München, Beschluss vom 28. November 1989 - 11 W 2823/89 - JurBüro 1990, Sp. 393].
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   OLG Hamm, 04.01.1990 - 1 WF 597/89   

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https://dejure.org/1990,7884
OLG Hamm, 04.01.1990 - 1 WF 597/89 (https://dejure.org/1990,7884)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.01.1990 - 1 WF 597/89 (https://dejure.org/1990,7884)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Januar 1990 - 1 WF 597/89 (https://dejure.org/1990,7884)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 345
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 05.11.2009 - 11 C 08.3165

    Anerkannter Flüchtling aus dem Irak

    Um eine weitere Verzögerung des Verfahrens zu vermeiden, die sich aus einer an den Kläger gerichteten Aufforderung des Verwaltungsgerichtshofs ergeben hätte, seine Einkommensverhältnisse erneut darzulegen und nachzuweisen, hält es das Gericht für angemessen, über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur dem Grunde nach zu befinden und die Entscheidung über die Höhe der Raten gemäß § 572 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 173 VwGO dem Verwaltungsgericht zu übertragen (vgl. zur Möglichkeit, abweichend vom Wortlaut des § 120 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Festsetzung der Ratenhöhe ausnahmsweise zurückzustellen, u. a. OLG Hamm vom 4.1.1990 MDR 1990, 345; OLG Nürnberg vom 17.10.1994 FamRZ 1995, 751; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl. 2009, RdNr. 1 zu § 120; Reichold in: Thomas/Putzo, a.a.O., RdNr. 2 zu § 120; zur Anwendbarkeit des § 572 Abs. 3 ZPO auch im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren VGH BW vom 14.7.2003 DÖV 2003, 913; SaarlOVG vom 28.9.2007 NVwZ-RR 2008, 215; OVG SA vom 20.10.2008 NVwZ-RR 2009, 271).
  • LAG Hamm, 10.04.2003 - 4 Ta 648/02

    Unzulässiger Vorbehalt späterer Entscheidung über Ratenzahlungen

    Ein Vorbehalt späterer Entscheidung über Ratenzahlungen bei Bewilligung der Prozeßkostenhilfe, wie er in der zivilgerichtlichen Praxis vornehmlich in UnterhaltprozExxxvorkommt und bis zum Erlaß der Hauptsacheentscheidung ausgeübt werden muß (siehe dazu OLG Hamm v. 04.01.1990 - 1 WF 597/89, MDR 1990, 345; OLG Nürnberg v. 17.10.1994 - 7 WF 3140/94, AnwBl 1996, 52 = FamRZ 1995, 751 = Rpfleger 1995, 260; OLG Hamburg v. 17.06.1996 - 15 WF 105/96, FamRZ 1996, 1424), ist vom Gesetz nicht gedeckt (Stein/Jonas/Bork, 21. Aufl., § 120 ZPO Nr. 6; MüKo/Wax, 2. Aufl., § 120 ZPO Rn. 2; a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 59. Aufl., § 120 ZPO Rn. 4; Zöller/Philippi, 21. Aufl., § 120 ZPO Rn. 1; offen gelassen OLG Düsseldorf v. 13.01.1995 - 3 W 655/94, AnwBl 1997, 355 = FamRZ 1996, 808 = OLGR Düsseldorf 1995, 191).
  • OLG Nürnberg, 17.10.1994 - 7 WF 3140/94

    Prozeßkostenhilfe unter dem Vorbehalt der Anordnung von Ratenzahlungen

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers hält der Senat jedenfalls in dem vorliegenden Fall, in dem die - auch - für die Anordnung eventueller Raten gemäß § 115 ZPO maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsgegners (vgl. dazu 2.) Gegenstand eines parallel laufenden Prozesses über eine entsprechende Auskunfts- und Stufenklage sind - hier das Verfahren AG Nürnberg 4 F 1452/94 - eine Bewilligung von Prozeßkostenhilfe unter dem Vorbehalt der Ratenzahlung (nach besserer Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse) für zulässig (so auch OLG Hamm MDR 1990, 345 und ihm folgend Zöller/Philippi, ZPO , 18. Aufl., § 120 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 28.03.2002 - 9 WF 242/01

    Nachträgliche Anordnung der Ratenzahlung im Zusammenhang mit der Bewilligung von

    Soweit aus praktischen Erwägungen die Bewilligung unter dem Vorbehalt der Ratenfestsetzung zugelassen wird, namentlich in Unterhaltsverfahren wegen des eventuellen Einflusses der Unterhaltsverpflichtung auf die Ratenhöhe (OLG Hamm MDR 1990, 345), wird das jedoch überwiegend und zu Recht auf eine Zurückstellung der Entscheidung über die Höhe der Pkh-Raten bis zur Entscheidung in der Hauptsache beschränkt (OLG Hamm, aaO; OLG Nürnberg FamRZ 1995, 751; OLG Hamburg FamRZ 1996, 1424; Zöller/Philippi, 23. Aufl., § 120 Rz. 1; Thomas/Putzo/Reichold, 23. Aufl., § 120 Rz. 2).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.1995 - 3 W 655/94
    Es kann dahinstehen, ob bei der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Partei die Anordnung von Ratenzahlungen oder die Bestimmung der Höhe der Raten oder des Zahlungszeitpunktes gleichzeitig mit dem Beschluß über die Bewilligung erfolgen muß (so Stein-Jonas-Bork, ZPO, 21. Aufl., Rdnr. 6 zu § 120; Mü-Ko/Wax, ZPO, Rdnr. 2 zu § 120) oder ob die Anordnung von Ratenzahlungen und ihre Festsetzung einem späteren Beschluß vorbehalten werden darf (so OLG Hamm, MDR 1990, 345; Zöller-Philippi, ZPO, 19. Aufl. Rdnr. 2 zu § 120).
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