Rechtsprechung
BGH, 22.04.1999 - I ZR 37/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
ZPO § 139 Abs. 1; BGB § 986 Abs. 1 Satz 1, § 1257; HGB a. F. § 421
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berufungsgericht - Rechtspflicht - Hinweis - Substantiierung - Verteidigung - Pfandrecht - Lagerhalter
- Judicialis
ZPO § 139 Abs. 1; ; BGB § 986 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1257;; ; HGB § 421 i.d. Fassung bis zum 30.6.1998 (HGB a.F.)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 139 Abs. 1; BGB § 986 Abs. 1 S. 1; BGB § 1257; HGB a. F. § 421
Gesetzliches Pfandrecht gibt Lagerhalter Recht zum Besitz i. S. d. § 986 BGB - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinweispflicht des Berufungsgerichts; Rechtstellung des Lagerhalters im Hinblick auf das gesetzliche Pfandrecht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1999, 3716
- MDR 2000, 284
- VersR 2000, 78
- WM 1999, 2550
- DB 2000, 141
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.10.1981 - X ZR 57/80
Pneumatische Einrichtung
Auszug aus BGH, 22.04.1999 - I ZR 37/97
Das absolute Besitzrecht gemäß § 986 Abs. 1 Satz 1 BGB stellt nach herrschender Meinung (vgl. BGHZ 82, 13, 18;… Staudinger/Gursky aaO, § 986 Rdn. 1 m.w.N.), die der Senat teilt, eine (rechtsvernichtende) Einwendung dar, auf die sich der Besitzberechtigte nicht ausdrücklich zu berufen braucht, die vielmehr bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen - im Streitfall sind diese aufgrund des gesetzlichen Pfandrechts gemäß § …Während des Bestehens der Besitzberechtigung nach § 986 Abs. 1 Satz 1 BGB ist die Herausgabeklage daher unbegründet, da die rechtsvernichtende Einwendung dem Klagebegehren die Schlüssigkeit entzieht; dementsprechend könnte auch ein (echtes) Versäumnisurteil gegen die Beklagten nicht ergehen (vgl. BGHZ 82, 13, 18;… Soergel/Mühl aaO;… Staudinger/Gursky aaO, § 986 Rdn. 2).
- RG, 02.03.1918 - V 329/17
Anspruch auf Rückgabe der Pfandsache
Auszug aus BGH, 22.04.1999 - I ZR 37/97
Liegen die Voraussetzungen des § 1223 Abs. 2 BGB vor, so kann der Verpfänder allerdings die Rückgabe des Pfandes Zug um Zug gegen Anerbieten der Befriedigung des Gläubigers verlangen (vgl. RGZ 92, 280, 281;… Staudinger/Wiegand, BGB, 13. Bearb., § 1223 Rdn. 10).
- BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 263/14
Beendeter Wohnraummietvertrag: Fälligkeit des Mieteranspruchs auf Rückgabe der …
Das Berufungsgericht hatte angesichts seiner Rechtsauffassung, die Beklagte könne sich ohnehin wegen der verjährten, den Sparbuchbetrag übersteigenden Forderungen aus der Sicherheit befriedigen, keinen Anlass, hierzu Feststellungen zu treffen oder auch nur im Rahmen der Erörterung der Sach- und Rechtslage auf das Einlösungsrecht des Verpfänders nach § 1223 Abs. 2 BGB hinzuweisen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. April 1999 - I ZR 37/97, NJW 1999, 3716 unter II 3 b; RGZ 92, 280, 281 f.;… Staudinger/D. Wiegand, BGB, Neubearb. 2009, § 1223 Rn. 10, § 1273 Rn. 21). - BGH, 08.03.2006 - IV ZR 263/04
Auslegung einer Beschränkung der Revisionszulassung; Maßgeblicher Wert eines …
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof schon vor der Neufassung des § 139 Abs. 2 ZPO, die gegenüber § 278 Abs. 3 ZPO a.F. klarstellt, dass der maßgebliche Gesichtspunkt auch tatsächlicher Natur sein kann (…MünchKomm-ZPO/Peters, aaO Aktualisierungsband § 139 Rdn. 3), in ständiger Rechtsprechung verlangt, dass auf Bedenken gegen die Schlüssigkeit und Substantiierung von Angriffs- und Verteidigungsvorbringen und insoweit fehlenden Sachvortrag grundsätzlich selbst eine anwaltlich vertretene Partei unmissverständlich hinzuweisen ist, es sei denn, darüber wurde bereits zuvor gestritten (vgl. nur BGH, Urteile vom 4. Juli 1989 - XI ZR 45/88 -, 2. Februar 1993 - XI ZR 58/92 -, 22. April 1999 - I ZR 37/97 - und 7. Dezember 2000 - I ZR 179/98 - BGHR ZPO § 139 Abs. 1 Anwaltsprozess 3, Überraschungsentscheidung 2, Hinweispflicht 1 und BGHR ZPO § 139 Hinweispflicht 7). - BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00
Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen …
Die Revision rügt zu Recht, daß es das Berufungsgericht versäumt hat, die Klägerin auf diese Einschätzung nach § 139 Abs. 1 ZPO hinzuweisen (vgl. BGH, Urt. v. 22. April 1999, I ZR 37/97, NJW 1999, 3716).
- BGH, 01.12.2005 - I ZR 284/02
Rechtsfolgen der Zahlung von Teilbeträgen auf eine Schadensersatzforderung; …
- BGH, 20.12.2006 - XII ZB 64/03
Billigkeitsentscheidung im Versorgungsausgleich bei Scheidung einer Ehe nach …
Zwar besteht grundsätzlich eine entsprechende gerichtliche Hinweispflicht (vgl. BGH Urteil vom 22. April 1999 I ZR 37/97 NJW 1999, 3716). - BFH, 10.09.2003 - X B 132/02
NZB: Hinweispflicht, Urkundenbeweis
b) Der Klägerin ist zwar darin zuzustimmen, dass nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte aus der Vorschrift des § 139 Abs. 2 Satz 1 ZPO n.F. (= § 278 Abs. 3 ZPO a.F.) die Verpflichtung der Tatsacheninstanzen folgt, die Klägerseite auf die Unschlüssigkeit ihres Klagevortrags (BGH-Urteile vom 13. Juni 1989 VI ZR 216/88, NJW 1989, 2756, und vom 16. Mai 2002 VII ZR 197/01, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2002, 1436) bzw. die Beklagtenseite auf die Unschlüssigkeit ihres Verteidigungsvorbringens (BGH-Urteile vom 2. Februar 1993 XI ZR 58/92, NJW-RR 1993, 569, unter II. 3. b, und vom 22. April 1999 I ZR 37/97, NJW 1999, 3716, unter II. 1. b) hinzuweisen. - BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02 Diese Hinweisverpflichtung des Gerichts, welche grundsätzlich auch in Verfahren gilt, in denen die Beteiligten anwaltlich vertreten sind (vgl. z.B. BGH NJW 1999, 3716 [BGH 22.04.1999 - I ZR 37/97] ; BGH NJW 2001, 2548, 2549 [BGH 07.12.2000 - I ZR 179/98] ), und die vor allem dem in § 139 Abs. 2 Satz 1 ZPO enthaltenen Verbot von Überraschungsentscheidungen dient (ebenso §§ 139 a.F., 278 III a.F. ZPO ), findet jedoch dort ihre Grenze, wo das Gericht andernfalls seine Neutralitätspflicht verletzten würde - wie z.B. durch Einführung neuer Einreden, Hinlenken der Beteiligten auf eine andere tatsächliche Begründung, Ausfüllen von Lücken im Sachvortrag.
- OLG Nürnberg, 18.12.2018 - 11 UF 1557/06
Befristung nachehelichen Unterhalts
Das bedeutet, dass der Richter die Norm bei Vorliegen des entsprechenden Sachverhalts von Amts wegen unabhängig davon anwenden muss und darf, wer den Sachverhalt vorgetragen hat (BGH NJW 1999, 3716;… Palandt/Herrler, a.a.O. § 986 Rn 1). - OLG Nürnberg, 18.12.2018 - 11 UF 1461/16
Befristung nachehelichen Unterhalts
Das bedeutet, dass der Richter die Norm bei Vorliegen des entsprechenden Sachverhalts von Amts wegen unabhängig davon anwenden muss und darf, wer den Sachverhalt vorgetragen hat (BGH NJW 1999, 3716;… Palandt/Herrler, a.a.O. § 986 Rn 1). - OLG Frankfurt, 25.01.2018 - 3 U 179/15
Berufsunfähigkeitsversicherung
Das Gericht hat nämlich deutlich zu machen, wenn es den bisherigen Vortrag eines Beteiligten als unzureichend oder nicht hinreichend substantiiert erachtet (…BGH NJW 2008, 1742 [BGH 13.03.2008 - I ZB 59/07] Rn. 16;… 2007, 370 Rn. 18; 1999, 3716), insbesondere wenn es die Partei über seine Anforderungen an die Substantiierung im Unklaren lässt (BVerfG NJW 1994, 848 (849); BVerfGE 84, 188 (189 f.) = NJW 1991, 2823 [BVerfG 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90] (2824)). - OLG Bremen, 12.05.2017 - 2 U 1/17
Notwohnrecht des Erstehers bei Anordnung der Sicherungsverwaltung in der …
- BGH, 23.02.2006 - V ZR 201/05
Aufhebung eines Berufungsurteils wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs
- OLG Brandenburg, 15.07.2009 - 13 U 120/07
Hinweispflicht und neues Vorbringen im Zusammenhang mit einem Werkvertrag: …
- BPatG, 09.05.2018 - 27 W (pat) 28/16
Markenbeschwerdeverfahren - "LEZZO (Wort-Bild-Marke)/LEZZO" - Ablehnungsgesuch …
Rechtsprechung
BGH, 25.11.1999 - IX ZR 40/98 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
BGB § 765
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bürgschaft - Bürgschaftsklage - Klage - Zulässigkeit - Leistungsfähigkeit - Ehegatte - GmbH - Kredit - Geschäftsführer
- Judicialis
BGB § 765
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
BGB § 765
Unwirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft - ibr-online
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 765
Ehegattenbürgschaft zwecks Vorbeugung von Vermögensverschiebungen: Zur Zeit unbegründete Bürgschaftsklage - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 765
Rechtsmißbräuchliche Inanspruchnahme der nur zur Vorbeugung gegen Vermögensverlagerung für Geschäftskredit bürgenden Ehegattin bei nicht eingetretener Verwirklichung des Risikos - rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Bürgschaft einer leistungsunfähigen Ehefrau
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Gefahr von Vermögensverschiebungen; Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Rechtsmißbrauch
Papierfundstellen
- NJW 2000, 362
- ZIP 2000, 121
- MDR 2000, 284
- FamRZ 2000, 350
- WM 2000, 121
- WM 2000, 23
- BB 2000, 172
- DB 2000, 369
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 18.09.1997 - IX ZR 283/96
Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten oder Lebenspartners
Auszug aus BGH, 25.11.1999 - IX ZR 40/98
Sind die finanziellen Mittel des Bürgen mit Rücksicht auf die Höhe der verbürgten Hauptschuld praktisch bedeutungslos und hat der Gläubiger kein rechtlich vertretbares Interesse an dem vereinbarten Haftungsumfang, so kann ein solches wirtschaftlich sinnloses Rechtsgeschäft gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein, ohne daß es auf weitere belastende Umstände ankommt (BGHZ 125, 206, 210 f; 136, 347, 350 f;… BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2328).In einem solchen Fall spricht eine emotionale Bindung des Bürgen an den Hauptschuldner - hier der Beklagten an ihren Ehemann als Geschäftsführer der Hauptschuldnerin - dafür, daß er sich nur wegen der sich daraus ergebenden inneren Zwangslage auf die Bürgschaft eingelassen und der Gläubiger dies in verwerflicher Weise ausgenutzt hat (vgl. BGHZ 136, 347, 351).
Ein solcher Zweck, der grundsätzlich schutzwürdig ist, gibt in der Regel der Bürgenhaftung einer wirtschaftlich leistungsunfähigen Ehefrau - insbesondere für Geschäftskredite wie im vorliegenden Fall - einen wirtschaftlich vernünftigen, mit den berechtigten Interessen der Vertragspartner zu vereinbarenden Sinn, so daß grundsätzlich ein Verstoß gegen die guten Sitten ausscheidet (BGHZ 128, 230, 234 ff; 132, 328, 331; 134, 325, 327 f; 136, 347, 353;… für Bürgschaften ab 1. Januar 1999: BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2329 f).
Ein solcher ist angenommen worden, wenn der vereinbarte Bürgschaftsumfang völlig außer Verhältnis zu einem wegen vorrangiger Sicherheiten - insbesondere durch Grundpfandrechte - beschränkten Gläubigerrisiko stand, so daß die Bürgenverpflichtung über das Sicherungsbedürfnis des Gläubigers bei Abschluß des Bürgschaftsvertrages weit hinausging (BGHZ 125, 206, 212; 136, 347, 354;… BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998, aaO).
- BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97
Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft bei grassem Mißverhältnis zwischen Umfang …
Auszug aus BGH, 25.11.1999 - IX ZR 40/98
Sind die finanziellen Mittel des Bürgen mit Rücksicht auf die Höhe der verbürgten Hauptschuld praktisch bedeutungslos und hat der Gläubiger kein rechtlich vertretbares Interesse an dem vereinbarten Haftungsumfang, so kann ein solches wirtschaftlich sinnloses Rechtsgeschäft gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein, ohne daß es auf weitere belastende Umstände ankommt (BGHZ 125, 206, 210 f; 136, 347, 350 f; BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2328).Ein solcher Zweck, der grundsätzlich schutzwürdig ist, gibt in der Regel der Bürgenhaftung einer wirtschaftlich leistungsunfähigen Ehefrau - insbesondere für Geschäftskredite wie im vorliegenden Fall - einen wirtschaftlich vernünftigen, mit den berechtigten Interessen der Vertragspartner zu vereinbarenden Sinn, so daß grundsätzlich ein Verstoß gegen die guten Sitten ausscheidet (BGHZ 128, 230, 234 ff; 132, 328, 331; 134, 325, 327 f; 136, 347, 353; für Bürgschaften ab 1. Januar 1999: BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2329 f).
Ein solcher ist angenommen worden, wenn der vereinbarte Bürgschaftsumfang völlig außer Verhältnis zu einem wegen vorrangiger Sicherheiten - insbesondere durch Grundpfandrechte - beschränkten Gläubigerrisiko stand, so daß die Bürgenverpflichtung über das Sicherungsbedürfnis des Gläubigers bei Abschluß des Bürgschaftsvertrages weit hinausging (BGHZ 125, 206, 212; 136, 347, 354; BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998, aaO).
- BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94
Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft
Auszug aus BGH, 25.11.1999 - IX ZR 40/98
Ein solcher Zweck, der grundsätzlich schutzwürdig ist, gibt in der Regel der Bürgenhaftung einer wirtschaftlich leistungsunfähigen Ehefrau - insbesondere für Geschäftskredite wie im vorliegenden Fall - einen wirtschaftlich vernünftigen, mit den berechtigten Interessen der Vertragspartner zu vereinbarenden Sinn, so daß grundsätzlich ein Verstoß gegen die guten Sitten ausscheidet (BGHZ 128, 230, 234 ff; 132, 328, 331; 134, 325, 327 f; 136, 347, 353;… für Bürgschaften ab 1. Januar 1999: BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2329 f).Deswegen ist dann die Bürgschaftsklage als zur Zeit unbegründet abzuweisen (BGHZ 128, 230, 235 f; 134, 325, 328 ff).
- BGH, 24.02.1994 - IX ZR 93/93
Wirksamkeit einer von Kindern zu Gunsten der Eltern geleisteten Bürgschaft
Auszug aus BGH, 25.11.1999 - IX ZR 40/98
Sind die finanziellen Mittel des Bürgen mit Rücksicht auf die Höhe der verbürgten Hauptschuld praktisch bedeutungslos und hat der Gläubiger kein rechtlich vertretbares Interesse an dem vereinbarten Haftungsumfang, so kann ein solches wirtschaftlich sinnloses Rechtsgeschäft gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein, ohne daß es auf weitere belastende Umstände ankommt (BGHZ 125, 206, 210 f; 136, 347, 350 f;… BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2328).Ein solcher ist angenommen worden, wenn der vereinbarte Bürgschaftsumfang völlig außer Verhältnis zu einem wegen vorrangiger Sicherheiten - insbesondere durch Grundpfandrechte - beschränkten Gläubigerrisiko stand, so daß die Bürgenverpflichtung über das Sicherungsbedürfnis des Gläubigers bei Abschluß des Bürgschaftsvertrages weit hinausging (BGHZ 125, 206, 212; 136, 347, 354;… BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998, aaO).
- BGH, 25.04.1996 - IX ZR 177/95
Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Bürgschaft eines finanziell nicht …
Auszug aus BGH, 25.11.1999 - IX ZR 40/98
Die pfändbaren Einkünfte der Beklagten reichten bei einem geschätzten monatlichen Nettoeinkommen von 1.700 bis 1.800 DM allenfalls aus, um binnen fünf Jahren ab Fälligkeit der Bürgschaftsforderung etwa 20.000 DM der verbürgten Warenkreditschuld bis zu 300.000 DM aufzubringen; daraus ergibt sich ein besonders grobes Mißverhältnis zwischen dem vereinbarten Umfang der Bürgenhaftung und der Leistungsfähigkeit der Beklagten (vgl. BGHZ 132, 328, 336 ff).Ein solcher Zweck, der grundsätzlich schutzwürdig ist, gibt in der Regel der Bürgenhaftung einer wirtschaftlich leistungsunfähigen Ehefrau - insbesondere für Geschäftskredite wie im vorliegenden Fall - einen wirtschaftlich vernünftigen, mit den berechtigten Interessen der Vertragspartner zu vereinbarenden Sinn, so daß grundsätzlich ein Verstoß gegen die guten Sitten ausscheidet (BGHZ 128, 230, 234 ff; 132, 328, 331; 134, 325, 327 f; 136, 347, 353;… für Bürgschaften ab 1. Januar 1999: BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2329 f).
- BGH, 23.01.1997 - IX ZR 69/96
Grundsatzentscheidung zur Bürgschaft nicht leistungsfähiger Ehegatten
Auszug aus BGH, 25.11.1999 - IX ZR 40/98
Ein solcher Zweck, der grundsätzlich schutzwürdig ist, gibt in der Regel der Bürgenhaftung einer wirtschaftlich leistungsunfähigen Ehefrau - insbesondere für Geschäftskredite wie im vorliegenden Fall - einen wirtschaftlich vernünftigen, mit den berechtigten Interessen der Vertragspartner zu vereinbarenden Sinn, so daß grundsätzlich ein Verstoß gegen die guten Sitten ausscheidet (BGHZ 128, 230, 234 ff; 132, 328, 331; 134, 325, 327 f; 136, 347, 353;… für Bürgschaften ab 1. Januar 1999: BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2329 f).Deswegen ist dann die Bürgschaftsklage als zur Zeit unbegründet abzuweisen (BGHZ 128, 230, 235 f; 134, 325, 328 ff).
- BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 25.11.1999 - IX ZR 40/98
Dieses Urteil beruht jedoch inhaltlich nicht auf einer Säumnisfolge, sondern berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (vgl. BGHZ 37, 79, 82). - BGH, 26.09.1961 - VI ZR 92/61
- BGH, 27.04.1966 - Ib ZR 50/64
Darlegungs- und Beweislast beim Behauptung einer auflösenden Bedingung
Auszug aus BGH, 25.11.1999 - IX ZR 40/98
Den Nachteil der Beweislosigkeit der behaupteten auflösenden Bedingung des Bürgschaftsvertrages (§ 158 Abs. 2 BGB) hat die Beklagte zu tragen (vgl. BGH, Urt. v. 27. April 1966 - Ib ZR 50/64, MDR 1966, 571;… Baumgärtel/Laumen, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl. § 158 BGB Rdnr. 1).
- BGH, 14.05.2002 - XI ZR 50/01
Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mithaftenden; …
Überdies hat das Berufungsgericht übersehen, daß eine Klage gegen einen kraß finanziell überforderten bürgenden Ehegatten auch nach der Rechtsprechung des IX. Zivilsenats - als derzeit unbegründet - abzuweisen ist, wenn eine Vermögensverschiebung - wie hier - nicht stattgefunden hat (BGHZ 128, 230, 235 f.; 134, 325, 328 ff.; BGH, Urteil vom 25. November 1999 - IX ZR 40/98, WM 2000, 23, 25). - BGH, 11.07.2002 - IX ZR 326/99
Finanziell überforderte Bürgen können im allgemeinen nicht die Vollstreckung aus …
Zwar verlangt der IX. Zivilsenat trotz krasser finanzieller Überforderung zusätzlich, daß der Bürgschaftsvertrag sich in jeder Hinsicht als wirtschaftlich sinnlos erweist, was er bei vor dem Jahr 1999 abgeschlossenen Verträgen verneint, wenn der Gläubiger begründeten Anlaß hatte, die Bürgschaft zum Schutz vor Vermögensverlagerungen zwischen dem Kreditnehmer und dessen Lebenspartner hereinzunehmen (vgl. BGHZ 134, 325, 327 f; BGH, Urt. v. 25. November 1999 - IX ZR 40/98, WM 2000, 23, 24). - BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung
Die Vermeidung solcher Verschiebungen durch den wirtschaftlich zunächst leistungsstärkeren Hauptschuldner kann ein berechtigter Grund sein, von einer ihm nahestehenden Person eine Bürgschaft zu verlangen (BGHZ 128, 230, 234; 134, 325;… Senatsurt. v. 23. Januar 1997 - IX ZR 55/96 aaO S. 466; v. 25. November 1999 - IX ZR 40/98, WM 2000, 23, 24 f).
- OLG Saarbrücken, 12.02.2020 - 5 U 59/19
Pflichtteilsanspruch: Fortwirkung eines gegenständlich beschränkten …
Insoweit entspricht es allgemeinen Grundsätzen, dass derjenige, der sich - wie hier die Klägerin - auf die Rechtswirkungen einer auflösenden Bedingung beruft, ihre Vereinbarung sowie ihren Einritt beweisen muss, weshalb diesbezügliche Zweifel hier zu Lasten der Klägerin gehen (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1966 - Ib ZR 50/64, MDR 1966, 571; Urteil vom 25. November 1999 - IX ZR 40/98, NJW 2000, 362). - OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03
Nichtigkeit eines Schuldanerkenntnisses wegen krasser Überforderung des …
Sie wird ausreichend dadurch indiziert, dass die Klägerin durch die von ihr neu eingegangenen Zahlungsverpflichtungen krass überfordert wurde (BGH NJW 1998, 894 ; BGH NJW 2000, 362, 363; BGH NJW 2000, 1182, 1183). - OLG Köln, 30.01.2002 - 13 U 93/01
Bankrecht; Sittenwidrigkeitsbeurteilung aus der Gesamtschau einander ergänzender …
Liegt eine krasse Überforderung vor und handelt es sich bei dem Bürgen um den Ehegatten oder nahen Angehörigen des Hauptschuldners (bzw. um den Ehegatten des Geschäftsführers des Hauptschuldners; vgl. BGH NJW 2000, 362 f; ZIP 2001, 1954, 1955), so besteht eine widerlegbare tatsächliche Vermutung dafür, dass diese zusätzlichen subjektiven Umstände in der Person des Kreditgebers ebenfalls gegeben sind, insbesondere dass dieser weiss oder sich in vorwerfbarer Weise der Erkenntnis verschließt, dass der Bürge lediglich aufgrund der emotionalen Verbundenheit zum Hauptschuldner das ihn krass überfordernde und wirtschaftlich sinnlose Geschäft tätigt (BGH NJW 1999, 2584 ff; 2000, 1182 ff; 2001, 815 ff - zum Mithaftenden; 2466, 2467). - OLG Koblenz, 27.06.2002 - 5 U 1763/01
Sittenwidrigkeitsvorwurf bei Bürgschaften wirtschaftlich überforderter …
Das liegt insbesondere bei einer krassen Überforderung des Bürgen nahe (BGH NJW 1998, 894; BGH NJW 2000, 362, 363; BGH NJW 2000, 1182, 1183).Dem Bedürfnis, einerseits die Klägerin vor einer finanziellen Überforderung zu bewahren und andererseits die B als Kreditgeberin gegenüber manipulativen Vermögensverschiebungen zu schützen, ist dadurch Rechnung zu tragen, dass sich die Klägerin dem Zugriff der Beklagten zwar derzeit entziehen darf, aber in Anspruch genommen werden kann, wenn und soweit eine Vermögensverlagerung durch ihren Ehemann auf sie stattfindet (§ 242 BGB; vgl. BGHZ 128, 230, 235; BGH NJW 2000, 362, 363 f.;… Heinrichs, a.a.O., § 138 Rdnr. 38 d).
- OLG Frankfurt, 26.10.2000 - 16 U 229/99
Leistungsunfähige Ehegattenbürgin: Treuwidrigkeit der Inanspruchnahme; konkrete …
Ist das dem (Ehegatten-)Bürgen zur Verfügung stehende Einkommen und Vermögen voraussichtlich so gering, dass man es bei vernünftiger wirtschaftlicher Betrachtungsweise vernachlässigen kann, so bildet die Bürgschaft kein taugliches, im Hinblick auf die für den Bürgen mit der Haftung verbundenen Belastungen vertretbares Sicherungsmittel (BGH 25.4.1996 NJW 1996, 2088 [2089]; ders. 23.1.1997 NJW 1997, 1003; ders. 8.10.1998 NJW 1999, 58 [60]; ders. 25.11.1999 NJW 2000, 362 [363] = MDR 2000, 284).Besteht allerdings eine konkrete Erwartung auf künftigen Vermögenserwerb, dann ist der Gläubiger dennoch nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) so lange gehindert, den finanziell nicht leistungsfähigen Bürgen aus seiner Verpflichtung in Anspruch zu nehmen, wie in dessen Person noch kein Vermögen entstanden ist (…BGH 23.1.1997 a.a.O. [1004]; ders. 8.10.1998 a.a.O. [58, 59], ders. 25.11.1999 a.a.O.).
- OLG Frankfurt, 12.02.2002 - 9 W 4/02
Vollstreckungsgegenklage: Vollstreckungsschutz nach Scheidung des Ehegattenbürgen
Nach der bis zur Entscheidung des BGH vom 8.10.1998 (NJW 1999, 58, 60) maßgeblichen Rechtsprechung (BGHZ 128, 230, 234; 134, 325; 136, 347, 353; NJW 2000, 362, 363) ist das Begehren des Kreditgebers, den Lebenspartner des Hauptschuldners in einem seine finanziellen Verhältnisse übersteigenden Maße in die Haftung einzubeziehen, in der Regel nur dann vertretbar, wenn der Gläubiger sich dadurch vor Vermögensverlagerungen vom Hauptschuldner auf den Partner schützen will. - OLG Frankfurt, 11.02.2002 - 9 W 4/02
Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung
Nach der bis zur Entscheidung des BGH vom 8.10.1998 (NJW 1999, 58, 60) maßgeblichen Rechtsprechung (BGHZ 128, 230, 234; 134, 325; 136, 347, 353; NJW 2000, 362, 363) ist das Begehren des Kreditgebers, den Lebenspartner des Hauptschuldners in einem seine finanziellen Verhältnisse übersteigenden Maße in die Haftung einzubeziehen, in der Regel nur dann vertretbar, wenn der Gläubiger sich dadurch vor Vermögensverlagerungen vom Hauptschuldner auf den Partner schützen will. - OLG Köln, 16.04.2012 - 11 U 206/11
- OLG Köln, 18.06.2001 - 16 Wx 1/01
Verletzung des rechtlichen Gehörs im Adoptionsverfahren
- OLG Köln, 30.04.2002 - 13 U 93/01
Bürgschaftserklärung ; Weite Zweckerklärung; Finanzielle Überforderung; …
- OLG Düsseldorf, 22.10.2019 - 24 U 220/18
Wirkung einer Vergleichsvereinbarung zwischen einer Rechtsanwaltssozietät und …
- LG Krefeld, 20.04.2010 - 1 S 140/09
Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft im Falle einer Mithaftung aus rein …
- OLG Koblenz, 11.12.2003 - 5 U 1125/03
Nichtigkeit der Haftungsübernahme eines Ehegatten zu gunsten des anderen wegen …
- LG Bonn, 18.01.2002 - 10 O 356/01
Nichtigkeit eines Bürgschaftsvertrages wegen krasser finanzieller Überforderung …