Weitere Entscheidungen unten: BGH, 16.09.2010 | OLG München, 01.09.2010

Rechtsprechung
   BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1302
BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09 (https://dejure.org/2010,1302)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2010 - X ZB 3/09 (https://dejure.org/2010,1302)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2010 - X ZB 3/09 (https://dejure.org/2010,1302)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91a ZPO, Nr 3104 RVG-VV, § 242 BGB
    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der Klageforderung kurz vor dem Verhandlungstermin

  • verkehrslexikon.de

    Höhe des Streitwerts bei Tilgung der Hauptforderung kurz vor dem Termin

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Terminsgebühr eines Klägervertreters nach den bis dahin entstandenen Kosten im Hinblick auf die Tilgung der zu titulierenden Verbindlichkeit kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung trotz der Möglichkeit einer Erledigungserklärung vor Aufruf der Sache ...

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO
    Erledigung ein Tag vor dem Termin: Terminsgebühr aus Kostenstreitwert

  • rewis.io

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der Klageforderung kurz vor dem Verhandlungstermin

  • ra.de
  • rewis.io

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der Klageforderung kurz vor dem Verhandlungstermin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; ZPO § 335 Abs. 1 Nr. 3; GKG § 40
    Bemessung der Terminsgebühr eines Klägervertreters nach den bis dahin entstandenen Kosten im Hinblick auf die Tilgung der zu titulierenden Verbindlichkeit kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung trotz der Möglichkeit einer Erledigungserklärung vor Aufruf der Sache ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Schuldnerzahlung kurz vor Verhandlungstermin: Terminsgebühr?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nur Terminsgebühr aus reduziertem Streitwert bei verspäteter Erledigungserklärung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schuldnerzahlung kurz vor dem Verhandlungstermin

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 91 ZPO
    Erledigung ein Tag vor dem Termin: Terminsgebühr aus Kostenstreitwert

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Terminsgebühr bei einseitiger Erledigung der Hauptsache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 529
  • NJW 2011, 529
  • MDR 2010, 1342
  • FamRZ 2010, 1900
  • AnwBl 2011, 226
  • AnwBl Online 2011, 70
  • Rpfleger 2011, 116
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 15.11.2007 - V ZB 72/07

    Streitwert einer Klage auf Herausgabe und bei Erledigung

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 57, 301, 303; 106, 359, 366; BGH, Beschluss vom 9. Mai 1996 - VII ZB 143/94, NJW-RR 1996, 1210; Beschluss vom 13. Juli 2005 - VII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728; Beschluss vom 15. November 2007 - V ZB 72/07, WuM 2008, 35) sowie der ganz überwiegenden Meinung in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. mit jeweils umfassenden Nachw. KG, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 12 W 128/03, MDR 2004, 116; OLG Köln, Beschluss vom 11. Oktober 2004 - 8 W 24/04, OLGR 2005, 19; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 24 U 7/05) und Literatur (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 91a Rn. 48; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91a Rn. 47; Hausherr, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, § 91a Rn. 61; Müller-Rabe/Mayer, in: Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., Teil G Rn. 128).

    Eine einseitige schriftsätzliche Erklärung der Erledigung in einem vorbereitenden Schriftsatz, durch die schon eine Änderung des Streitwerts eingetreten wäre (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - V ZB 72/07, WuM 2008, 35; OLG Koblenz, aaO; ebenso für den Fall einer Klageerweiterung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 24 W 87/08, aaO), vor Aufruf der Sache beim Prozessgericht einzureichen wäre dem Kläger hier zur Vermeidung unnötiger Mehrkosten seiner Prozessführung ohne weiteres möglich und nach Treu und Glauben zuzumuten gewesen.

  • OLG Köln, 16.02.2006 - 17 W 28/06

    Terminsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09
    Hierfür genügt nach allgemeiner Ansicht allein die Terminswahrnehmung durch den Rechtsanwalt, der in dem Termin lediglich vertretungsbereit anwesend sein muss, ohne dass es darauf ankommt, ob tatsächlich Anträge gestellt werden oder eine Erörterung stattfindet (vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 4 W 13/07, BeckRS 2007, 04335; OLG Köln, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 17 W 28/06, OLGR 2006, 884; Beschluss vom 8. März 2007 - 17 W 37/07, BeckRS 15438; Bischof, RVG, 3. Aufl., Nr. 3104 VV Rn. 20, 22; Mayer, in: Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl., Vorbem. 3 VV Rn. 28, 31; Müller-Rabe/Mayer, aaO, Vorbem. 3 VV Rn. 29, 61; Onderka/Schneider, in: Schneider/Wolf, RVG, 5. Aufl., Vorbem. 3 VV Rn. 99).

    Danach wäre bei Abgabe der Erledigungserklärung im Termin vom 10. September 2008 die Terminsgebühr grundsätzlich bereits in voller Höhe aus dem ursprünglichen Streitwert angefallen und bliebe gemäß § 15 Abs. 4 RVG erhalten, nachdem die Verhandlung mit dem Aufruf der Sache begonnen hatte, § 220 Abs. 1 ZPO (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 17 W 28/06, OLGR 2006, 884; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 14 W 30/09, OLGR 2009, 504; Riedel/Sußbauer/Keller, aaO Rn. 51; Onderka/Schneider, aaO Rn. 181; Enders, JurBüro 2005, 113 f.).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 24 W 87/08

    Erhöhung des Streitwerts durch eine noch nicht zugestellte Klageerhöhung

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09
    Nach der Regelung des § 40 GKG, nach der sich gemäß § 23 Abs. 1 RVG auch der für die Rechtsanwaltsvergütung zugrunde zu legende Gegenstandswert bemisst, bewirkt aber grundsätzlich bereits die schriftsätzliche Ankündigung einer Klageänderung eine entsprechende gebührenrelevante Streitwertänderung, wobei es allein auf den Eingang des Schriftsatzes bei Gericht ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 1999 - 10 W 124/99, NJW-RR 2000, 1594; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 24 W 87/08, OLGR 2009, 338; Dörndorfer, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl., § 40 Rn. 3).

    Eine einseitige schriftsätzliche Erklärung der Erledigung in einem vorbereitenden Schriftsatz, durch die schon eine Änderung des Streitwerts eingetreten wäre (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - V ZB 72/07, WuM 2008, 35; OLG Koblenz, aaO; ebenso für den Fall einer Klageerweiterung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 24 W 87/08, aaO), vor Aufruf der Sache beim Prozessgericht einzureichen wäre dem Kläger hier zur Vermeidung unnötiger Mehrkosten seiner Prozessführung ohne weiteres möglich und nach Treu und Glauben zuzumuten gewesen.

  • OLG München, 22.05.2007 - 11 W 1387/07

    Errechnung des Streitwerts der Terminsgebühr lediglich aus dem Kostenwert bei

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09
    Daran ist entgegen einer vereinzelt im Schrifttum vertretenen Ansicht (vgl. Müller-Rabe/Mayer, aaO, Rn. 131), der sich für die Bemessung der Höhe einer Terminsgebühr bei einem Erledigungsgespräch im Sinne von Vorbemerkung 3 Abs. 3 Fall 1 VV RVG auch das OLG München angeschlossen hat (Beschluss vom 22. Mai 2007 - 11 W 1387/07, OLGR 2007, 917; a.A. KG, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 5 W 24/06, AnwBl. 2007, 384), festzuhalten.
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 57, 301, 303; 106, 359, 366; BGH, Beschluss vom 9. Mai 1996 - VII ZB 143/94, NJW-RR 1996, 1210; Beschluss vom 13. Juli 2005 - VII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728; Beschluss vom 15. November 2007 - V ZB 72/07, WuM 2008, 35) sowie der ganz überwiegenden Meinung in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. mit jeweils umfassenden Nachw. KG, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 12 W 128/03, MDR 2004, 116; OLG Köln, Beschluss vom 11. Oktober 2004 - 8 W 24/04, OLGR 2005, 19; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 24 U 7/05) und Literatur (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 91a Rn. 48; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91a Rn. 47; Hausherr, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, § 91a Rn. 61; Müller-Rabe/Mayer, in: Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., Teil G Rn. 128).
  • OLG Koblenz, 19.01.2009 - 14 W 30/09

    Entstehung und Berechnung der Terminsgebühr bei Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09
    Danach wäre bei Abgabe der Erledigungserklärung im Termin vom 10. September 2008 die Terminsgebühr grundsätzlich bereits in voller Höhe aus dem ursprünglichen Streitwert angefallen und bliebe gemäß § 15 Abs. 4 RVG erhalten, nachdem die Verhandlung mit dem Aufruf der Sache begonnen hatte, § 220 Abs. 1 ZPO (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 17 W 28/06, OLGR 2006, 884; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 14 W 30/09, OLGR 2009, 504; Riedel/Sußbauer/Keller, aaO Rn. 51; Onderka/Schneider, aaO Rn. 181; Enders, JurBüro 2005, 113 f.).
  • OLG Zweibrücken, 06.02.2007 - 4 W 13/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen der Terminsgebühr

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09
    Hierfür genügt nach allgemeiner Ansicht allein die Terminswahrnehmung durch den Rechtsanwalt, der in dem Termin lediglich vertretungsbereit anwesend sein muss, ohne dass es darauf ankommt, ob tatsächlich Anträge gestellt werden oder eine Erörterung stattfindet (vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 4 W 13/07, BeckRS 2007, 04335; OLG Köln, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 17 W 28/06, OLGR 2006, 884; Beschluss vom 8. März 2007 - 17 W 37/07, BeckRS 15438; Bischof, RVG, 3. Aufl., Nr. 3104 VV Rn. 20, 22; Mayer, in: Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl., Vorbem. 3 VV Rn. 28, 31; Müller-Rabe/Mayer, aaO, Vorbem. 3 VV Rn. 29, 61; Onderka/Schneider, in: Schneider/Wolf, RVG, 5. Aufl., Vorbem. 3 VV Rn. 99).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2006 - 24 W 79/06

    Vergütung für Selbstvertretung mehrerer wegen fehlerhafter anwaltlicher Beratung

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09
    Als Ausfluss dieses auch das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatzes ist die Verpflichtung jeder Prozesspartei allgemein anerkannt, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257 mwN; Beschluss vom 10. Mai 2010 - II ZB 3/09, WM 2010, 1323; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. November 2006 - 24 W 79/06, OLGR 2007, 326; OLG Köln, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 17 W 28/09, OLGR 2009, 779; Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 24.11.1971 - VIII ZR 80/71

    Beschwer bei Primäraufrechnung

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 57, 301, 303; 106, 359, 366; BGH, Beschluss vom 9. Mai 1996 - VII ZB 143/94, NJW-RR 1996, 1210; Beschluss vom 13. Juli 2005 - VII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728; Beschluss vom 15. November 2007 - V ZB 72/07, WuM 2008, 35) sowie der ganz überwiegenden Meinung in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. mit jeweils umfassenden Nachw. KG, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 12 W 128/03, MDR 2004, 116; OLG Köln, Beschluss vom 11. Oktober 2004 - 8 W 24/04, OLGR 2005, 19; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 24 U 7/05) und Literatur (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 91a Rn. 48; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91a Rn. 47; Hausherr, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, § 91a Rn. 61; Müller-Rabe/Mayer, in: Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., Teil G Rn. 128).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 10 W 124/99

    Verfahrensgebühr bei Klageerweiterung nach Erlass eines Versäumnisurteils

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09
    Nach der Regelung des § 40 GKG, nach der sich gemäß § 23 Abs. 1 RVG auch der für die Rechtsanwaltsvergütung zugrunde zu legende Gegenstandswert bemisst, bewirkt aber grundsätzlich bereits die schriftsätzliche Ankündigung einer Klageänderung eine entsprechende gebührenrelevante Streitwertänderung, wobei es allein auf den Eingang des Schriftsatzes bei Gericht ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 1999 - 10 W 124/99, NJW-RR 2000, 1594; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 24 W 87/08, OLGR 2009, 338; Dörndorfer, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl., § 40 Rn. 3).
  • BGH, 10.05.2010 - II ZB 3/09

    Kostenerstattung: Erstattungsanspruch des Streithelfers in mehreren

  • OLG Düsseldorf, 10.01.2007 - 18 W 38/06

    Streitwertfestsetzung bei teilweiser Erledigungserklärung

  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

  • OLG Köln, 08.03.2007 - 17 W 37/07

    Keine Terminsgebühr durch Sachstandsanfrage - Terminsgebühr aufgrund

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 295/02

    Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache;

  • BGH, 13.07.2005 - XII ZR 295/02

    Beschwer bei Teilerledigung vor Schluß der mündlichen Verhandlung im

  • OLG Köln, 11.10.2004 - 8 W 24/04

    Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung

  • KG, 21.02.2007 - 5 W 24/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Terminsgebühr auf Grund telefonischer Besprechungen

  • KG, 03.07.2003 - 12 W 128/03

    Räumungsklage: Streitwertbemessung nach einseitiger Erledigungserklärung des

  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 24 U 7/05
  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung

  • OLG Köln, 05.02.2009 - 17 W 28/09

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten von teils unterliegenden und teils

  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 46/01

    Festsetzung der Beschwer für die Revision gegen ein Grundurteil bei Reduzierung

  • OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03

    Urheberrecht: Umfang des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs

  • OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1419/16

    Zu-eigen-machen durch Teilen von Inhalten in sozialen Netzwerken?

    Infolge der durch den Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung erfolgten Erledigung war der Streitwert ab dem 15.11.2016 auf das Kosteninteresse zu reduzieren (BGH MDR 2010, 1342; OLG Dresden NJW-RR 2001, 428; Zöller/Vollkommer, 31. Aufl., Rn 48 zu § 91 a ZPO; Seitz/Schmidt, aaO. Rn 10.18; a.A. OLG Frankfurt MDR 1984, 320 OLGR Schleswig 2005, 427).
  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 59/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Kostenfestsetzungsverfahrens bei Verfolgung

    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann dazu führen, dass das Festsetzungsverlangen als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist und die unter Verstoß gegen Treu und Glauben zur Festsetzung angemeldeten Mehrkosten vom Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren abzusetzen sind (BGH, Beschlüsse vom 31. August 2010 - X ZB 3/09, NJW 2011, 529 Rn. 10; vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, aaO Rn. 12 ff.; KG, KG-Report 2002, 172, 173; 2000, 414, 415; OLG Stuttgart, OLG-Report 2001, 427 Rn. 12; OLG München, OLG-Report 2001, 105; MünchKommZPO/Giebel, aaO Rn. 41, 48, 110; Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 91 Rn. 9; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, aaO, § 91 Rn. 152 (Stand: April 2012); Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl., § 91 Rn. 140; von Eicken/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 20. Aufl., Rn. B 362; vgl. auch Senatsurteil vom 1. März 2011 - VI ZR 127/10, AfP 2011, 184).
  • KG, 26.02.2018 - 8 W 2/18

    Wahlfreiheit zwischen Erledigungserklärung und Antrag auf Feststellung der

    Es entspricht der Billigkeit, die unnötigen Mehrkosten, welche bei verspäteter Abgabe einer Erledigungserklärung durch den Kläger entstehen, diesem aufzuerlegen (vgl. BGH WRP 2008, 252 Tz 11; BGH NJW 2011, 529 Tz 11; Zöller/Althammer, ZPO. 32. Aufl., § 91a Rn 25).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2010 - V ZB 120/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3111
BGH, 16.09.2010 - V ZB 120/10 (https://dejure.org/2010,3111)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2010 - V ZB 120/10 (https://dejure.org/2010,3111)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2010 - V ZB 120/10 (https://dejure.org/2010,3111)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 FamFG, § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 62 Abs 2 S 3 AufenthG, Art 103 Abs 1 GG
    Abschiebungshaftverfahren: Erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren zur Feststellung der Glaubhaftigkeit des Vorbringens des Ausländers und dessen Glaubwürdigkeit; Verletzung des rechtlichen Gehörs im erstinstanzlichen Verfahren; Beruhen der Haftanordnung auf dem ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Absehen von einer erneuten Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht bei Unerheblichkeit seiner Glaubwürdigkeit; Erfordernis einer erneuten Anhörung durch das Beschwerdegericht bei Beruhen der erstinstanzlichen Entscheidung auf einem Verstoß gegen das Gebot ...

  • rewis.io

    Abschiebungshaftverfahren: Erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren zur Feststellung der Glaubhaftigkeit des Vorbringens des Ausländers und dessen Glaubwürdigkeit; Verletzung des rechtlichen Gehörs im erstinstanzlichen Verfahren; Beruhen der Haftanordnung auf dem ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebungshaftverfahren: Erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren zur Feststellung der Glaubhaftigkeit des Vorbringens des Ausländers und dessen Glaubwürdigkeit; Verletzung des rechtlichen Gehörs im erstinstanzlichen Verfahren; Beruhen der Haftanordnung auf dem ...

  • rechtsportal.de

    Absehen von einer erneuten Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht bei Unerheblichkeit seiner Glaubwürdigkeit; Erfordernis einer erneuten Anhörung durch das Beschwerdegericht bei Beruhen der erstinstanzlichen Entscheidung auf einem Verstoß gegen das Gebot ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Abschiebehaftsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • migrationsrecht.net (Leitsatz)

    Zur unterlassenen Anhörung in der Beschwerdeentscheidung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Erneut zur unterlassenen Anhörung in der Beschwerdeentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1342
  • FGPrax 2010, 290
  • FGPrax 2011, 290
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 16.09.2010 - V ZB 120/10
    Das Beschwerdegericht darf von einer erneuten Anhörung des Betroffenen nicht absehen, wenn es auf die Glaubhaftigkeit des Vorbringens des Ausländers, sich einer Abschiebung nicht entziehen zu wollen, und dessen Glaubwürdigkeit ankommt (Fortsetzung von Senat, Beschluss vom 4. März 2010, V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153).

    Das Beschwerdegericht durfte von der auch in einem Beschwerdeverfahren grundsätzlich erforderlichen Anhörung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163; vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 und V ZB 222/09, FGPrax 2010, 154, 155) nicht absehen.

    (1) Nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG ist dies zwar ausnahmsweise - auch unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK - zulässig, wenn eine persönliche Anhörung in erster Instanz bereits erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 und V ZB 222/09, FGPrax 2010, 154, 155).

    Der Senat hat in einem - allerdings erst nach der angegriffenen Entscheidung - gefassten Beschluss vom 4. März 2010 (V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153) ausgeführt, dass die Glaubhaftigkeit des Vorbringens des Ausländers (sich der Abschiebung nicht entziehen zu wollen) und dessen persönliche Glaubwürdigkeit nur auf Grund einer Anhörung und des dabei gewonnenen persönlichen Eindrucks hinreichend sicher beantwortet werden können.

    Bleibt - wie hier - das einzige (und damit zentrale) Vorbringen zu einer nach § 62 Abs. 2 Satz 3 AufenthG gebotenen Prüfung vollkommen unberücksichtigt, ist davon auszugehen, dass das Gericht seiner Pflicht nach Art. 103 Abs. 1 GG nicht nachgekommen ist, das Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägung einzubeziehen (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153).

    Der - nach der Erledigung der Hauptsache im Rechtsbeschwerdeverfahren zulässige - Antrag auf Feststellung, dass die Betroffene bereits durch die Haftanordnung in ihren Rechten verletzt wurde (dazu: Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 154 mwN), ist nach dem vorstehend Ausgeführten ebenfalls begründet, weil der Beschluss des Amtsgerichts auf einer Verletzung des Verfahrensgrundrechts der Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs beruht hat.

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 16.09.2010 - V ZB 120/10
    Die Rechtsbeschwerde ist nach Erledigung der Hauptsache durch den Vollzug der Abschiebung der Betroffenen mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG statthaft, wofür es nach § 70 Abs. 3 Nr. 3 FamFG einer Zulassung durch das Beschwerdegericht nicht bedarf (vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726, 727 und vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, FGPrax 2010, 154, 155).

    Das Beschwerdegericht durfte von der auch in einem Beschwerdeverfahren grundsätzlich erforderlichen Anhörung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163; vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 und V ZB 222/09, FGPrax 2010, 154, 155) nicht absehen.

    (1) Nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG ist dies zwar ausnahmsweise - auch unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK - zulässig, wenn eine persönliche Anhörung in erster Instanz bereits erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 und V ZB 222/09, FGPrax 2010, 154, 155).

  • BGH, 28.01.2010 - V ZB 2/10

    Ausländerrecht: Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren gegen die

    Auszug aus BGH, 16.09.2010 - V ZB 120/10
    Das Beschwerdegericht durfte von der auch in einem Beschwerdeverfahren grundsätzlich erforderlichen Anhörung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163; vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 und V ZB 222/09, FGPrax 2010, 154, 155) nicht absehen.

    Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Sachverhalt sich für eine Entscheidung nach Aktenlage eignet (EGMR 1992, 1813, 1814 - Helmers gegen Schweden; Senat, Beschluss vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163), woran es fehlt, wenn es um die Würdigung solcher Umstände geht, die nur auf Grund einer durch unmittelbare Anhörung des Betroffenen gewonnenen Überzeugung angemessen beurteilt werden können (vgl. EGMR, aaO).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BGH, 16.09.2010 - V ZB 120/10
    Es ist deshalb zu Gunsten der Betroffenen davon auszugehen, dass die Beschwerdeentscheidung auf dem Verfahrensfehler beruht, und die Rechtswidrigkeit der Beschwerdeentscheidung festzustellen (OLG Hamburg, InfAuslR 2007, 74, 76; OLG München, InfAuslR 2008, 87, 88), weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Beschwerdegericht nach einer Anhörung zu einer für die Betroffene günstigeren Entscheidung gelangt wäre (vgl. BVerfGE 62, 392, 396; 89, 381, 392 f.).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BGH, 16.09.2010 - V ZB 120/10
    Es ist deshalb zu Gunsten der Betroffenen davon auszugehen, dass die Beschwerdeentscheidung auf dem Verfahrensfehler beruht, und die Rechtswidrigkeit der Beschwerdeentscheidung festzustellen (OLG Hamburg, InfAuslR 2007, 74, 76; OLG München, InfAuslR 2008, 87, 88), weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Beschwerdegericht nach einer Anhörung zu einer für die Betroffene günstigeren Entscheidung gelangt wäre (vgl. BVerfGE 62, 392, 396; 89, 381, 392 f.).
  • OLG München, 22.11.2007 - 34 Wx 86/07

    D (A), Abschiebungshaft, Anhörung, Landgericht, Beschwerde,

    Auszug aus BGH, 16.09.2010 - V ZB 120/10
    Es ist deshalb zu Gunsten der Betroffenen davon auszugehen, dass die Beschwerdeentscheidung auf dem Verfahrensfehler beruht, und die Rechtswidrigkeit der Beschwerdeentscheidung festzustellen (OLG Hamburg, InfAuslR 2007, 74, 76; OLG München, InfAuslR 2008, 87, 88), weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Beschwerdegericht nach einer Anhörung zu einer für die Betroffene günstigeren Entscheidung gelangt wäre (vgl. BVerfGE 62, 392, 396; 89, 381, 392 f.).
  • OLG Hamburg, 21.11.2006 - 2 Wx 129/06

    D (A), Abschiebungshaft, Entziehungsabsicht, Landgericht, Anhörung, Verzicht,

    Auszug aus BGH, 16.09.2010 - V ZB 120/10
    Es ist deshalb zu Gunsten der Betroffenen davon auszugehen, dass die Beschwerdeentscheidung auf dem Verfahrensfehler beruht, und die Rechtswidrigkeit der Beschwerdeentscheidung festzustellen (OLG Hamburg, InfAuslR 2007, 74, 76; OLG München, InfAuslR 2008, 87, 88), weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Beschwerdegericht nach einer Anhörung zu einer für die Betroffene günstigeren Entscheidung gelangt wäre (vgl. BVerfGE 62, 392, 396; 89, 381, 392 f.).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 16.09.2010 - V ZB 120/10
    Die Rechtsbeschwerde ist nach Erledigung der Hauptsache durch den Vollzug der Abschiebung der Betroffenen mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG statthaft, wofür es nach § 70 Abs. 3 Nr. 3 FamFG einer Zulassung durch das Beschwerdegericht nicht bedarf (vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726, 727 und vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, FGPrax 2010, 154, 155).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Auszug aus BGH, 16.09.2010 - V ZB 120/10
    Das Beschwerdegericht durfte nicht allein aus der Vermutung in § 62 Abs. 2 Satz 3 AufenthG, dass der unerlaubt eingereiste und deshalb vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer sich einer Abschiebung entziehen wolle (dazu Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 13/10, juris Rn. 15), den von der Betroffenen vor dem Amtsgericht bekundeten Willen zur Rückkehr in ihr Heimatland und zur Kooperationsbereitschaft mit der Ausländerbehörde ohne erneute Anhörung als nicht glaubhaft gemacht ansehen.
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BGH, 16.09.2010 - V ZB 120/10
    aa) Dieser Verfahrensmangel ist nach § 74 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 71 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b FamFG im Rechtsbeschwerdeverfahren zu prüfen, da die Rechtsbeschwerde zu Recht die unterlassene Anhörung der Betroffenen moniert und beanstandet, dass die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffende Entscheidung auf unzureichender richterlicher Sachaufklärung beruht und nicht eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage hat, welche der Bedeutung der Freiheitsgarantie gerecht wird (vgl. BVerfGE 58, 208, 222; 70, 297, 308; NJW 1998, 1774, 1775; InfAuslR 2008, 358, 360; NJW 2009, 2659, 2662).
  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06

    Weitere Beschwerde auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99

    Anhörung eines Ausländers vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • BGH, 15.02.2012 - XII ZB 389/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anhörung des Betroffenen in

    Nach wohl einhelliger Meinung ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler entweder so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (BGH Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10 - NVwZ 2010, 1318 Rn. 9; Keidel/Budde FamFG 17. Aufl. § 62 Rn. 28; Hahne/Munzig/Gutjahr BeckOK FamFG § 62 Rn. 17 [Stand: 1. August 2011]) oder wenn eine Heilung im Nachhinein nicht mehr möglich ist, etwa wenn die unterbliebene Anhörung in einer Abschiebehaftsache nicht mehr möglich ist, weil der Betroffene bereits abgeschoben worden ist (BGH Beschluss vom 16. September 2010 - V ZB 120/10 - FGPrax 2010, 290 Rn. 16).

    Es ist deshalb zugunsten des Betroffenen davon auszugehen, dass die Beschwerdeentscheidung auf dem Verfahrensfehler beruht (vgl. BGH Beschluss vom 16. September 2010 - V ZB 120/10 - FGPrax 2010, 290 Rn. 16).

    Der - nach der Erledigung der Hauptsache im Rechtsbeschwerdeverfahren zulässige - Antrag auf Feststellung, dass der Betroffene bereits durch die Genehmigung der Unterbringung in seinen Rechten verletzt wurde, ist nach dem oben Gesagten ebenfalls begründet, weil der Beschluss des Amtsgerichts auf einer Verletzung des Verfahrensgrundrechts des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs beruht hat (vgl. auch BGH Beschluss vom 16. September 2010 - V ZB 120/10 - FGPrax 2010, 290 Rn. 17).

  • BGH, 11.07.2013 - V ZB 144/12

    BGH legt Europäischen Gerichtshof Fragen zur getrennten Unterbringung von

    aa) Einer erneuten persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren bedarf es insbesondere dann, wenn sich aus dem Beschwerdevorbingen neue Anhaltspunkte ergeben, zu denen der Betroffene bislang nicht angehört werden konnte, oder es sonst unmittelbar auf die Glaubwürdigkeit des Betroffenen ankommt (Senat, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152 Rn. 7; vom 8. April 2010 - V ZB 51/10, juris Rn. 19; vom 16. September 2010 - V ZB 120/10, FGPrax 2010, 290 Rn. 9).
  • BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 32/21

    Anordnung der Haft gemäß § 417 Abs. 1 FamFG auf Antrag der zuständigen

    Die Feststellung, dass die beteiligte Behörde zuständig war, weil der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen hatte, könnte nur auf Grundlage neuer Tatsachen erfolgen, zu denen dem Betroffenen persönlich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden müsste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, InfAuslR 2011, 450 Rn. 29; vom 16. September 2010 - V ZB 120/10, InfAuslR 2010, 441 f.).
  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 274/10

    Ausländerrecht: Richterliche Anordnung des Transitaufenthalts eines Asylsuchenden

    Kann der Betroffenen das rechtliche Gehör - hier infolge ihrer Überstellung nach Frankreich - nicht mehr gewährt werden, ist zu ihren Gunsten davon auszugehen, dass die Beschwerdeentscheidung auf dem Verfahrensfehler beruht hat, und deren Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 16. September 2010 - V ZB 120/10, FGPrax 2010, 290, 291 Rn. 16).
  • BGH, 07.11.2023 - XIII ZB 73/20

    Erteilung der Einreiseverweigerung gegenüber dem Betroffenen als

    (1) Zwar kann nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen - auch unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK - in der Beschwerdeinstanz abgesehen werden, wenn diese in erster Instanz bereits erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse nicht zu erwarten sind (BGH, Beschluss vom 16. September 2010 - V ZB 120/10, InfAuslR 2010, 441 Rn. 9).

    Voraussetzung dafür ist, dass der Sachverhalt sich für eine Entscheidung nach Aktenlage eignet, woran es unter anderem fehlt, wenn es um die Würdigung solcher Umstände geht, die nur auf Grund einer durch unmittelbare Anhörung des Betroffenen gewonnenen Überzeugung angemessen beurteilt werden können (EGMR, NJW 1992 1813, 1814 - Helmers gegen Schweden; BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163 Rn. 7; vom 16. September 2010 - V ZB 120/10, InfAuslR 2010, 441 Rn. 9).

  • BGH, 09.02.2011 - V ZB 16/11

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Die persönliche Anhörung des Betroffenen ist nach § 68 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 GG auch im Beschwerdeverfahren grundsätzlich zwingend vorgeschrieben; das Beschwerdegericht darf von ihr nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261; Beschluss vom 17. September 2010 - V ZB 120/10, InfAuslR 2010, 441 f.).
  • BGH, 10.11.2011 - V ZB 317/10

    Aufenthalt von Ausländern: Abschiebung einer unerlaubt eingereisten Argentinierin

    Eine erneute Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz kann nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG ausnahmsweise unterbleiben, wenn hiervon keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. näher Senat, Beschluss vom 16. September 2010 - V ZB 120/10, FGPrax 2010, 290).
  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 12/10

    Verpflichtung des Haftrichters zur Aufklärung und Berücksichtigung des Standes

    Die Anhörung des Betroffenen - hier zu dessen Alter - muss in diesem Fall in der Beschwerdeinstanz durchgeführt werden, und zwar auch dann, wenn das Beschwerdegericht davon keine zusätzlichen Erkenntnisse erwartet (vgl. Senat, Beschluss vom 16. September 2010 - V ZB 120/10, FGPrax 2010, 290 Rn. 15).
  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 80/19

    Überstellungshaft: Örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde für

    Die Feststellung, dass die beteiligte Behörde zuständig geblieben ist, weil die Voraussetzungen der Zustellungsfiktion nicht vorliegen, könnte nur auf Grundlage neuer, dem Betroffenen nicht bekannter Umstände erfolgen, zu denen ihm persönlich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden müsste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, InfAuslR 2011, 450 Rn. 29, und vom 16. September 2010 - V ZB 120/10, InfAuslR 2010, 441 f.).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 296/10

    Möglichkeit der Nachholung der vor Anordnung der Abschiebungshaft unterlassenen

    Beruht die erstinstanzliche Entscheidung auf einer Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf rechtliches Gehör, sind die Ermittlungen des Gerichts erster Instanz keine geeignete Grundlage für das weitere Verfahren (Senat, Beschluss vom 16. September 2010 - V ZB 120/10, FGPrax 2010, 290, 291).
  • OLG Brandenburg, 02.12.2010 - 11 Wx 30/09

    Abschiebungshaft, Zurückschiebungshaft, Anhörung, Haftgründe, Entziehungsabsicht,

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Rechtsprechung
   OLG München, 01.09.2010 - 5 W 1810/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,32305
OLG München, 01.09.2010 - 5 W 1810/10 (https://dejure.org/2010,32305)
OLG München, Entscheidung vom 01.09.2010 - 5 W 1810/10 (https://dejure.org/2010,32305)
OLG München, Entscheidung vom 01. September 2010 - 5 W 1810/10 (https://dejure.org/2010,32305)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfeverfahren: Grenzen der Zulässigkeit der Beweisantizipation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1342
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2072/02

    Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG München, 01.09.2010 - 5 W 1810/10
    13 a) Zweck des Prozesskostenhilfeverfahrens ist es, Bemittelte und Unbemittelte bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gleich zu behandeln (BVerfG, NJW-RR 2004, 61).
  • OLG Hamm, 28.03.2014 - 9 W 4/14

    Prozesskostenhilfe; antezipierte Beweiswürdigung; Schmerzensgeld; Strafverfahren

    Prozesskostenhilfe ist deshalb zu versagen, wenn konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (BVerfG, NJW-2002, 1069, 1070, OLG München MDR 2010, 1342).
  • OLG Hamm, 21.11.2014 - 9 W 50/14

    Antezipierte Beweiswürdigung; Schmerzensgeldbemessung; homosexueller Missbrauch

    Prozesskostenhilfe ist deshalb zu versagen, wenn konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (BVerfG, NJW 2002, 1069, 1070, OLG München MDR 2010, 1342).
  • OLG Nürnberg, 25.01.2021 - 3 W 175/21

    Beschwerde, Prozesskostenhilfeantrag, Unterlassungsantrag, Unterlassung,

    Im Rahmen der dabei vorzunehmenden Beweiswürdigung (vgl. dazu OLG München, Beschluss vom 01.09.2010 - 5 W 1810/10, juris-Rn. 13) ist einerseits zu berücksichtigen, dass es aufgrund der Formulierung des streitgegenständlichen Schreibens - welches sich ersichtlich an Dritte richtet - naheliegt, dass das Schreiben nicht nur in den Briefkasten des Klägers eingeworfen, sondern auch an Dritte weitergeleitet wurde.
  • LG Bochum, 10.07.2014 - 11 T 29/14

    Verteilung des auf einem Parkplatz entstandenen Haftungsschadens zwischen den

    Prozesskostenhilfe ist deshalb zu versagen, wenn konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (OLG München, Beschluss vom 01. September 2010 - 5 W 1810/10 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.08.2014 - L 13 AS 1279/14
    Prozesskostenhilfe ist deshalb zu versagen, wenn konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2014 - I-9 W 4/14, 9 W 4/14 -, juris, BVerfG, NJW-2002, 1069, 1070, OLG München MDR 2010, 1342).
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