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Rechtsprechung
   BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94   

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BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94 (https://dejure.org/1996,747)
BAG, Entscheidung vom 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94 (https://dejure.org/1996,747)
BAG, Entscheidung vom 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 (https://dejure.org/1996,747)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingruppierung eines Behördenbetreuers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 272
  • MDR 1996, 1043
  • BB 1996, 1546
  • BB 1996, 1564
  • NZA-RR 1997, 68
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94
    Dementsprechend sind alle im Rahmen der Fürsorge für den genannten Personenkreis zu erledigenden Tätigkeiten zu einem Arbeitsvorgang zusammenzufassen (z. B. Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Auch in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern hat der Senat regelmäßig die fürsorgerische Tätigkeit für einen bestimmten Personenkreis als einheitlichen Arbeitsvorgang angesehen (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 1988, BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe"; Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379, zu einer Sozialarbeiterin im Sachgebiet "Erziehungsbeistandsschaften" in der Familientherapie; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO, zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband, zu einem als Vereinsbetreuer tätigen Sozialpädagogen).

    Ziel der sozialen Arbeit ist es insbesondere, Benachteiligungen der Klientel im gesellschaftlichen Leben auszugleichen, Belastungen zu mindern und ihre eigenen Kräfte zum Zwecke der Problembewältigung zu stärken (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 - AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin (FH)", 5. Aufl. 1986, S. 2 und 7 ff.; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA)", 2. Aufl. 1994, S. 4 und 8 ff.).

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (z. B. Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO).

    16 BAT/VKA deutlich wahrnehmbar herausheben (vgl. Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO; Senatsurteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP, aaO).

  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94
    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Senatsurteil vom 24. September 1980, BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit des Klägers als unstreitig ansehen und der Beklagte Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. z. B. Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP, aaO).

  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter im Nichtseßhaftenheim

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94
    IV b BAT eingruppiert sind (Senatsurteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    16 BAT/VKA deutlich wahrnehmbar herausheben (vgl. Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO; Senatsurteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP, aaO).

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 271/94

    Eingruppierung im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen"

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94
    Ziel der sozialen Arbeit ist es insbesondere, Benachteiligungen der Klientel im gesellschaftlichen Leben auszugleichen, Belastungen zu mindern und ihre eigenen Kräfte zum Zwecke der Problembewältigung zu stärken (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 - AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin (FH)", 5. Aufl. 1986, S. 2 und 7 ff.; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA)", 2. Aufl. 1994, S. 4 und 8 ff.).

    15, 16 BAT/VKA (Senatsurteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 - AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das Tätigkeitsmerkmal bezieht sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auf die fachliche Qualifikation des Angestellten (z. B. Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (z. B. Senatsurteil vom 29. Januar 1986, BAGE 51, 59, 87 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 593/93

    Eingruppierung eines als Vereinsbetreuer (§ 1897 Abs. 2 Satz 1 BGB ) tätigen

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94
    Auch in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern hat der Senat regelmäßig die fürsorgerische Tätigkeit für einen bestimmten Personenkreis als einheitlichen Arbeitsvorgang angesehen (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 1988, BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe"; Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379, zu einer Sozialarbeiterin im Sachgebiet "Erziehungsbeistandsschaften" in der Familientherapie; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO, zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband, zu einem als Vereinsbetreuer tätigen Sozialpädagogen).

    Zum Berufsbild des Sozialarbeiters/Sozialpädagogen gehören auch die Tätigkeiten eines Behördenbetreuers nach dem Betreuungsgesetz vom 12. September 1990 (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband; Deinert, Handbuch der Betreuungsbehörde, 1993, S. 84; Jaeger, Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (NDV) 1992, 245, 249; Jesse/Rothbrust, ZTR 1995, 54, 58 f.).

  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94
    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit des Klägers als unstreitig ansehen und der Beklagte Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. z. B. Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP, aaO).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94
    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit des Klägers als unstreitig ansehen und der Beklagte Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. z. B. Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP, aaO).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94
    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Senatsurteil vom 24. September 1980, BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87

    Voraussetzungen einer tarifgerechten Eingruppierung - Anspruch auf Vergütung aus

  • BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 343/90
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Der Senat hat bei Tätigkeiten, deren Schwierigkeitsgrad sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, unabhängig von der tariflichen Wertigkeit einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 18, BAGE 146, 22; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 29; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) und dabei betont, dass ein Arbeitsvorgang durchaus Tätigkeiten verschiedener Anforderungen in sich vereinen kann (BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 82, 272; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) .
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Das Arbeitsergebnis der Tätigkeit der Klägerin ist die Erstellung von Wohngeldbescheiden, nicht die Erstellung von Wohngeldbescheiden in schwierigen oder in einfachen Fällen (vgl. dazu BAG 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - BAGE 82, 252, 258; 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - BAGE 82, 272, 279).
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    So habe auch das Bundesarbeitsgericht am 20. März 1996 (- 4 AZR 1052/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 22) über die Eingruppierung eines Behördenbetreuers entschieden.

    Die Parteien sind, ohne eine spezifische Arbeitsplatzbeschreibung für die Klägerin vorgelegt zu haben, von den weitgehend gesetzlich bestimmten Aufgaben eines Betreuers ausgegangen, wie sie in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 1996 (- 4 AZR 1052/94 - BAGE 82, 272) dargestellt worden sind.

    Die Beklagte hat sich insoweit ergänzend auf die einschlägige Entscheidung des Senats vom 20. März 1996 (aaO) zur Eingruppierung eines Behördenbetreuers berufen.

    (3) Diese Bewertungen des Landesarbeitsgerichts, die der Entscheidung des Senats vom 20. März 1996 (- 4 AZR 1052/94 - BAGE 82, 272) entsprechen, enthalten keinen die Revision begründenden Rechtsfehler.

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Der Senat hat bei Tätigkeiten, deren Schwierigkeitsgrad sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, unabhängig von der tariflichen Wertigkeit einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 18, BAGE 146, 22; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 29; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) und dabei betont, dass ein Arbeitsvorgang durchaus Tätigkeiten verschiedener Anforderungen in sich vereinen kann (BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 82, 272; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) .
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

    Für den Fall der Abgrenzbarkeit von verschiedenen Tätigkeiten einer Sozialarbeiterin, bspw. in eine Unterstützung des Vormundschaftsgerichts und der außerhalb der Behörde tätigen Betreuer - einerseits - und der unmittelbaren Durchführung der Betreuung der ihr zugewiesenen Personen - andererseits -, ist der Senat auch bisher von zwei verschiedenen Arbeitsvorgängen ausgegangen (BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - BAGE 82, 272; bestätigt durch BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - zu II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Anderenfalls käme es zu einer tarifwidrigen Atomisierung solcher Tätigkeiten (st. Rspr., BAG 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 22; 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 82, 272) .
  • LAG Köln, 21.10.1998 - 2 Sa 819/98

    Korrigierende Rückgruppierung/Zusage einer übertariflichen Vergütung durch den

    Das ergebe sich aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94 -, weshalb die korrigierende Herabgruppierung möglich gewesen sei.

    Auch sei der Aufgabenbereich der Klägerin umfangreicher gewesen als der des Klägers im Verfahren 4 AZR 1052/94 - so insbesondere in den Ziffern 3.6 - 3.8 der Tätigkeitsbeschreibung.

    Sie bringt vor, der Aufgabenbereich der Klägerin unterscheide sich nicht von dem, der dem Kläger des Verfahrens 4 AZR 1052/94 übertragen war.

    Der Aufgabenbereich der Klägerin entspricht vollständig demjenigen des Klägers des Verfahrens 4 AZR 1052/94.

    Denn auch insoweit würde sie dieselben Aufgaben wahrnehmen wie der Kläger des Verfahrens 4 AZR 1052/94.

    Ein Sozialarbeiter hat die Aufgabe, Menschen in schwierigen Situationen oder Notlagen vorübergehend oder auch dauerhaft beizustehen, sie in der Bewältigung ihrer Probleme zu unterstützen und ihnen - soweit möglich - so zu helfen, dass sie ihren Alltag wieder ohne fremde Hilfe bewältigen können (BAG, Urt. v. 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94 -, a.a.O. m.w.N.).

    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, Urt. vom 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94 -, a.a.O. m.w.N.).

    Ist keines der Tätigkeitsbeispiele erfüllt, müssen die Beispielstatbestände als Maßstab für die Beurteilung des Schwierigkeitsgrades der Tätigkeit herangezogen werden (BAG, Urt. v. 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94 -, a.a.O., m.w.N.).

  • LAG Saarland, 21.08.1996 - 2 Sa 44/96

    Eingruppierung: Amtspfleger und Sachgebietsleiter - Begriff des Arbeitsvorgangs

    Auch in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern hat das Bundesarbeitsgericht regelmäßig die fürsorgerische Tätigkeit für einen bestimmten Personenkreis als einheitlichen Arbeitsvorgang angesehen (vgl. zuletzt BAG 20.3.1996 Az. 4 AZR 1052/94 Eingruppierung eines Diplomsozialpädagogen als Behördenbetreuer - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen m. w. N.).

    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht sowohl eine als Amtspflegerin tätige Sozialarbeiterin (BAG 5, 11.1986 AP Nr. 127 zu §§ 22, 23 BAT 1975) als auch einen als Behördenbetreuer im Sinne des § 1897 Abs. 2 BGB tätigen Diplomsozialpädagogen ( BAG 20.3.1996 - 4 AZR 1052/94 - zur Veröffentlichung für die Fachpresse vorgesehen) nach den speziellen Tätigkeitsmerkmalen für Angestellte im Sozialdienst eingruppiert.

    Zu dem Berufsbild des Sozialarbeiters gehören auch die Tätigkeiten eines Behördenbetreuers nach dem Betreuungsgesetz vom 12.9.1990 (vgl. BAG 27.7.1994 AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband; 20.3.1996 - 4 AZR 1052/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) und - wie bereits ausgeführt - eines Amtspflegers und Amtsvormunds.

    Dabei muß der Unterschied in den fachlichen Anforderungen beträchtlich, gewichtig, also nicht nur geringfügig sein (vgl. etwa BAG 29.9.1993, 14.6.1995, 23.8.1995 AP Nr. 7, 17 u. 20 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter u. zuletzt BAG 20.3.1996 - 4 AZR 1052/94 - ).

    Eine Steigerung der Breite und Tiefe nach läßt sich insgesamt gesehen daraus nicht erkennen (vgl. dazu BAG 20.3.1996 - 4 AZR 1052/94 - ).

    Auch wenn ein solcher Sozialarbeiter nicht ermächtigt ist, Entscheidungen in persönlichen Angelegenheiten der Klienten zu treffen, so kann er die Lebensgestaltung der Bewohner eines Heimes angesichts ihrer besonderen Situation doch erheblich beeinflussen (vgl. dazu BAG 20.3.1996 - 4 AZR 1052/94 - für den Fall eines Behördenbetreuers).

    Das Urteil des LAG Schleswig-Holstein, das die besonderen Tätigkeitsmerkmale für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst zugrunde gelegt hat, ist durch das bereits zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.3.1996 - 4 AZR 1052/94 - aufgehoben und das erstinstanzliche klageabweisende Urteil wieder hergestellt worden.

  • BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 73/16

    Eingruppierung einer "Betreuungsassistentin" bei der Arbeiterwohlfahrt

    Anderenfalls käme es zu einer tarifwidrigen Atomisierung solcher Tätigkeiten (BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 82, 272) .
  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 485/13

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin - Tätigkeit in der Adoptionsvermittlung und

    Anderenfalls käme es zu einer tarifwidrigen Atomisierung solcher Tätigkeiten (st. Rspr., BAG 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 22; 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 82, 272) .
  • LAG Hamburg, 28.10.1996 - 4 Sa 65/95

    Eingruppierung einer der Sozialarbeiterin gleichgestellten "sonstigen

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.02.2007 - 6 Sa 279/05

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin in der Kindertagesstättenaufsicht

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95

    Eingruppierung: Amtspfleger für nichteheliche Kinder

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11

    Eingruppierung eines Bezirkssozialarbeiters

  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12

    Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung

  • BAG, 19.10.2016 - 4 AZR 727/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin im Sozialpsychiatrischen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2012 - 3 Sa 304/12

    Eingruppierung - Sachbearbeiter der Betreuungsbehörde

  • LAG Niedersachsen, 15.06.2012 - 6 Sa 1519/11

    Tarifliche Eingruppierung einer Diplom-Sozialpädagogin (nicht nur öffentlicher

  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 371/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

  • LAG Hamm, 12.08.1998 - 18 Sa 1262/97

    Streitigkeit über die zutreffende tarifliche Eingruppierung; Anstellung im

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 49/13

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

  • BVerfG, 07.11.2001 - 1 BvR 325/94

    Zur Vergütung von Vereinsbetreuern

  • BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 539/97

    Eingruppierung: Diplom-Pädagoge in "Örtlicher Betreuungsbehörde" eines städt.

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19

    Eingruppierung, Amtsvormund, Jugendamt, Diplomsozialarbeiterin, Sozial- und

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 968/11

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin

  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 511/95

    Eingruppierung: Sachbearbeiter einer Hauptfürsorgestelle

  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin in neurologischer Abteilung

  • LAG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 Sa 948/05

    Abhebung einer Tätigkeit von Schuldnerberatern aus der Vergütungsgruppe IV b

  • BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 324/95

    Eingruppierung: Sozialpädagoge

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2008 - 6 Sa 151/08

    Eingruppierung, Systembetreuer, Arbeitsvorgang, Tätigkeitsmerkmale, selbständige

  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 680/95

    Eingruppierung einer Sozialarbeiter-Ausbildungsleiterin

  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 711/95

    Eingruppierung eines Sozialpädagogen in psychiatrischem Wohnheim

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 934/11

    Eingruppierung einer Bezirkssozialarbeiterin

  • LAG Berlin, 30.07.1996 - 12 Sa 37/96

    Höhergruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung; Tätigkeit

  • LAG Hamm, 22.05.1996 - 18 Sa 1629/95

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

  • LAG Hessen, 03.12.1996 - 9 Sa 521/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiter - Betreuung von Asylbewerbern; Ausschlussfrist:

  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01

    Voraussetzungen für höhere Vergütung des Betreuers nach § 1 Abs. 3 BVormVG

  • ArbG Herne, 26.11.2019 - 3 Ca 2634/18
  • LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 15 Sa 959/01
  • LAG Niedersachsen, 20.02.1998 - 3 Sa 1950/93

    Anspruch auf Höhergruppierung in eine neue Vergütungsgruppe

  • LAG Hessen, 19.12.2000 - 9 Sa 611/00

    Tarifliche Eingruppierung nach BAT; Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 12.05.2017 - AS 1/17
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.01.2012 - AS 19/11

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • LG Berlin, 20.11.1998 - 87 T 394/97
  • LG Koblenz, 15.01.1997 - 2 T 704/96
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 28.04.2017 - AS 7/17
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 25.08.2017 - AS 14/17
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Rechtsprechung
   BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1372
BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94 (https://dejure.org/1996,1372)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1996 - 5 AZR 978/94 (https://dejure.org/1996,1372)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - 5 AZR 978/94 (https://dejure.org/1996,1372)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Übernachtungskosten bei Arbeit auf auswärtigen Baustellen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 670, ... 683, 684, 618, 619; GewO § 120c; BRTV-Bau § 7 Nr. 1, 4; Tarifvertrag über die Auslösungssätze für die gewerblichen Arbeitnehmer des Baugewerbes vom 25.2.1992 § 2; Vereinbarung über die Berechnung der Auslösungssätze vom 25.3.1987 Nr. 1
    Auslösung bei auswärtiger Übernachtung - Verpflichtung zur Bereitstellung auswärtiger Übernachtungsmöglichkeiten nach § 120c Abs. 4 GewO - Aufwendungsersatz für Arbeitnehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 164
  • MDR 1996, 1043
  • NZA 1996, 883
  • BB 1996, 1392
  • DB 1996, 1288
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.08.1985 - 7 AZR 199/83

    Schutzpflichten des Arbeitgebers: Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften,

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94
    § 670 BGB enthält einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der auch im Arbeitsverhältnis gilt: Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, für die er keine Vergütung erhält, kann Ersatz der Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (BAG Großer Senat Beschluß vom 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG Urteil vom 1. Februar 1963 - 5 AZR 74/62 - AP Nr. 10 zu § 670 BGB; BAG Urteil vom 21. September 1966 - 1 AZR 504/63 - AP Nr. 2 zu § 675 BGB; BAG Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 10. März 1976 - 5 AZR 34/75 - AP Nr. 17 zu § 618 BGB; Urteil vom 18. August 1982 - 5 AZR 493/80 - BAGE 40, 50 = AP Nr. 18 zu § 618 BGB; Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB) begründen Unfallverhütungsvorschriften, soweit ihr Inhalt geeignet ist, Gegenstand einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung zu werden, zugleich privatrechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer.

    Allerdings kann der Arbeitgeber, wenn er dem Arbeitnehmer die Beschaffung überträgt, Höchsterstattungsbeträge zumindest dann festsetzen, wenn diese so bemessen sind, daß die Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, die Schutzausrüstung zu diesem Preis zu beziehen (BAG Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB).

  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 184/92

    Bezahlte Freistellung am 24. und 31. 12.; mittelbare Frauendiskriminierung

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94
    Die Vorschriften des deutschen Rechts sind europarechtskonform auszulegen (BAGE 73, 166, 174 f. = AP Nr. 42 zu Art. 119 EWG-Vertrag).
  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94
    § 670 BGB enthält einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der auch im Arbeitsverhältnis gilt: Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, für die er keine Vergütung erhält, kann Ersatz der Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (BAG Großer Senat Beschluß vom 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG Urteil vom 1. Februar 1963 - 5 AZR 74/62 - AP Nr. 10 zu § 670 BGB; BAG Urteil vom 21. September 1966 - 1 AZR 504/63 - AP Nr. 2 zu § 675 BGB; BAG Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB).
  • BAG, 18.08.1982 - 5 AZR 493/80

    Ersatz der Kosten für Sicherheitsschuhe - Kosten für die persönliche

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 10. März 1976 - 5 AZR 34/75 - AP Nr. 17 zu § 618 BGB; Urteil vom 18. August 1982 - 5 AZR 493/80 - BAGE 40, 50 = AP Nr. 18 zu § 618 BGB; Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB) begründen Unfallverhütungsvorschriften, soweit ihr Inhalt geeignet ist, Gegenstand einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung zu werden, zugleich privatrechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer.
  • BAG, 10.03.1976 - 5 AZR 34/75

    Unfallverhütungsvorschriften - Privatrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers -

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 10. März 1976 - 5 AZR 34/75 - AP Nr. 17 zu § 618 BGB; Urteil vom 18. August 1982 - 5 AZR 493/80 - BAGE 40, 50 = AP Nr. 18 zu § 618 BGB; Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB) begründen Unfallverhütungsvorschriften, soweit ihr Inhalt geeignet ist, Gegenstand einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung zu werden, zugleich privatrechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer.
  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83

    Verfassungsmäßigkeit einer Tarifnorm - Vorgezogenes Altersruhegeld -

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94
    Es ist nicht Sache des Gerichts, tarifliche Regelungen auf ihre Zweckmäßigkeit oder ihre Vereinbarkeit mit § 242 BGB hin zu überprüfen (BAGE 48, 65, 73 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie).
  • BGH, 03.06.1993 - I ZB 9/91

    Eintragungsfähigkeit von Zahlwörtern

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94
    Gleichwohl sind sie - wenn sie eindeutig sind und insbesondere wenn die dem nationalen Gesetzgeber in der Richtlinie gesetzte Frist abgelaufen ist - bei der Auslegung nationalen Rechts zu berücksichtigen (EuGH Urteil vom 8. Oktober 1987 - EuGHE 1987, 3982 - Kolpinghuis Nijmegen - BGH Urteil vom 3. Juni 1993 - I ZB 1/91 - NJW 1993, 3139).
  • BAG, 08.03.1972 - 4 AZR 247/71

    Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse - Gartenbau - Landschaftsbau -

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94
    Es ist nicht Sache des Gerichts, tarifliche Regelungen auf ihre Zweckmäßigkeit oder ihre Vereinbarkeit mit § 242 BGB hin zu überprüfen (BAGE 48, 65, 73 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie).
  • BAG, 17.08.1988 - 5 AZR 573/87

    Unterkunftsgeld für Übernachtung in Baustellenunterkünften

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94
    Demnach sind Vereinbarungen über eine Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers nicht durch § 120 c GewO ausgeschlossen (BAG Urteil vom 17. August 1988 - 5 AZR 573/87 - AP Nr. 1 zu § 120 c GewO).
  • BAG, 01.02.1963 - 5 AZR 74/62

    Anspruch auf Aufwendungsersatz nach Auftragsrecht

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94
    § 670 BGB enthält einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der auch im Arbeitsverhältnis gilt: Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, für die er keine Vergütung erhält, kann Ersatz der Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (BAG Großer Senat Beschluß vom 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG Urteil vom 1. Februar 1963 - 5 AZR 74/62 - AP Nr. 10 zu § 670 BGB; BAG Urteil vom 21. September 1966 - 1 AZR 504/63 - AP Nr. 2 zu § 675 BGB; BAG Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB).
  • LAG Düsseldorf, 22.05.1987 - 4 Sa 178/87
  • BAG, 04.12.1974 - 4 AZR 138/74

    Tarifverträge - Bau - Fahrtkostenerstattung - Auswärtsbeschäftigung -

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10

    Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers

    Dieser Rechtsgedanke ist verallgemeinerungsfähig (vgl. BAG 14. Februar 1996 - 5 AZR 978/94 - zu I 1 der Gründe, BAGE 82, 164) .
  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 543/00

    Einzelvertragliche Ausschlußfrist

    Auch § 670 BGB, der zumindest entsprechend anwendbar ist (vgl. BAG 14. Februar 1996 - 5 AZR 978/94 - BAGE 82, 164), enthält keine abweichende Regelung des Leistungszeitpunktes.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2017 - 7 Sa 410/15

    Nutzung des Privatfahrzeug des Arbeitnehmers in dienstlichem Interesse -

    a) Die einzelvertragliche Pauschalierung von Aufwendungsersatz ist grundsätzlich zulässig (BAG, Urteil vom 14. Februar 1996- 5 AZR 978/94 - NZA 1996, 883; Schaub/Koch , Arbeitsrechts-Handbuch, 16. Auflage 2016, § 82 Rz. 25).
  • LAG München, 19.12.2012 - 10 Sa 609/12

    Equal-pay, Bezugnahmeklausel

    Kann der Arbeitnehmer die ihm vom Arbeitgeber übertragene Arbeit nicht ohne auswärtige Übernachtung ausführen, hat der Arbeitgeber nach § 670 BGB die Übernachtungskosten zu ersetzen (vgl. BAG v. 14.02.1996 - 5 AZR 978/94).

    Die von der Beklagten vorgegebene Pauschalierung steht dem nicht entgegen, da § 670 BGB nicht zwingend ist (vgl. BAG v. 14.02.1996, aaO, Rn.11).

  • BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 171/97

    Auslösung nach § 7.4 BRTV-Bau

    In seinen Urteilen vom 25. September 1991 (- 4 AZR 73/91 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), vom 29. Juli 1992 (- 4 AZR 512/91 - AP Nr. 155 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) und vom 14. Februar 1996 (- 5 AZR 978/94 - BAGE 82, 164 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Aufwandsentschädigung) hat das Bundesarbeitsgericht nichts anderes entschieden.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2019 - 8 Sa 274/18

    Aufwendungsersatz im Arbeitsverhältnis

    Voraussetzung ist, dass es sich um Aufwendungen zum Zwecke der Ausführung des Auftrags handelt, die der Betreffende den Umständen nach für erforderlich halten durfte (vgl. BAG 14. Februar 1996 - 5 AZR 978/94 - zu I 1 der Gründe) .

    Der Anspruch auf Aufwendungsersatz setzt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie bereits dargelegt voraus, dass es sich um Aufwendungen zum Zwecke der Ausführung des Auftrags handelt, die der Betreffende den Umständen nach für erforderlich halten durfte (BAG 14. Februar 1996 - 5 AZR 978/94 - zu I 1 der Gründe) .

  • LAG Hessen, 08.05.2012 - 12 Sa 797/11

    Vertragsstrafe - unklare Höhe - AGB-Kontrolle - Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot;

    Eine Form der Erleichterung ist die Pauschalierung von Aufwendungsersatz, was häufig durch die Zahlung von Auslösungen geschieht (BAG 14.10.2003 - 9 AZR 657/02 - NZA 04, 604; BAG 14.02.1996 - 5 AZR 978/94 - NZA 96, 883).
  • LAG Brandenburg, 24.01.1997 - 5 Sa 627/96

    Fahrkostenabgeltung und Verpflegungszuschuss bei Einsatz auf auswärtigen

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  • LAG Thüringen, 31.08.2000 - 1 Sa 495/99

    Vertraglicher Ausschluss der Haftung des Arbeitgebers für bei einer Dienstfahrt

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach bestätigt, daß § 670 BGB abbedungen werden kann und abweichende Regelungen über den Aufwendungsersatz nur dann ausgeschlossen sind, wenn gesetzliche oder tarifvertragliche Vorschriften dem entgegenstehen (BAG vom 30.04.1992, AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG vom 14.02.1996, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Aufwandsentschädigung).
  • ArbG Rostock, 13.01.2004 - 3 Ca 2127/03

    Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen, verhaltensbedingt ausgesprochenen

    Die Tarifvertragsparteien hätten dem in § 7 Nr. 4.4 BRTV Rechnung getragen: Das Recht des Arbeitgebers, den dort bezeichneten Betrag einzuhalten, knüpfe nicht daran an, dass eine Unterkunft bereitgestellt werde, sondern daran, dass der auslösungsberechtigte Arbeitnehmer in einer solchen Unterkunft übernachte (BAG, Urteil vom 14. Februar 1996 -5 AZR 202/95, 5 AZR 418/94, 5 AZR 978/94).
  • ArbG Frankfurt/Main, 18.06.1998 - 2 Ca 6205/96

    Übernahme und Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber für die Anschaffung

  • ArbG Frankfurt/Main, 13.04.2005 - 7 Ca 6695/04

    Einzelfall zu Entgeldfortzahlung und der Frage einer treuwidrigen Berufens auf

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