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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 20.06.2000 - 23 U 403/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1237
OLG Dresden, 20.06.2000 - 23 U 403/00 (https://dejure.org/2000,1237)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.06.2000 - 23 U 403/00 (https://dejure.org/2000,1237)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 23 U 403/00 (https://dejure.org/2000,1237)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Judicialis

    BGB § 557; ; BGB § 812

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 557, 812
    Vorenthalten; Rückgabe; Mietvertragsende; Betriebskosten; Vorauszahlung; Umdeutung; Bruttokaltmiete; Nebenkostenpauschale

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 557 § 812
    Vorenthalten nach § 557 BGB durch den Mieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorzeitige Rücknahme der Mietsache und die unklare Nebenkostenvereinbarung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Vorauszahlungen zurück?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mietvertrag; Mietverhältnis; Beendigung; Vorenthalten; Mieträume; Mietsache; Rückgabe; Annahme; Vorauszahlung; Vorleistungspflicht; Nebenkosten; Nebenkostenpauschale; Umdeutung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 79
  • MDR 2001, 82
  • NZM 2000, 827
  • ZMR 2001, 265
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 21.01.1999 - 10 U 32/98

    Voraussetzungen für schuldbefreiende Wirkung bei Rückgabe der Mietsache

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2000 - 23 U 403/00
    Erst an diesem Tag war das Mietobjekt daher wieder in den Besitz des Klägers gelangt und die Verpflichtung der Beklagten aus § 556 Abs. 1 BGB erfüllt (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 1999, 1142).

    Die Beklagte hätte ggf. auch ein Recht zur Besitzaufgabe nach vorheriger Ankündigung gehabt, § 303 BGB (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 1999, 1142).

  • OLG Braunschweig, 08.07.1999 - 1 REMiet 1/99

    Mietnebenkosten

    Auszug aus OLG Dresden, 20.06.2000 - 23 U 403/00
    Es kann dahinstehen, ob dem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 08.07.1999 (NZM 1999, 751) auch für Gewerbemietverhältnisse beizupflichten ist.
  • LG Bonn, 05.06.2014 - 6 S 173/13

    Vermieter nimmt Schlüssel nicht an: Annahmeverzug!

    Rn. 21 Soweit der Kläger gegen diese rechtliche Würdigung im Schriftsatz vom 23.05.2014 mit der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (VersR 1989, 46), des KG Berlin (NZM 2000, 92), des OLG Dresden (NZM 2000, 827) und mit der Literaturmeinung von Lammel (…Wohnraummietrecht, § 546, Rn. 11), Roth (…Bamberger-Roth, § 546, Rn. 19) und Bieber (…MüKo BGB, § 546, Rn. 16) argumentiert, wobei diese Auffassungen teilweise danach differenzieren, welcher Zeitraum zwischen Rückgabeangebot und Vertragsende liegen, rechtfertigt dies keine abweichende Beurteilung.
  • OLG Frankfurt, 14.02.2018 - 2 U 142/17

    Verwendung des Begriffs "Nebenkosten" ausreichend für Umlage der Betriebskosten …

    Die Unwirksamkeit der Umlageklausel, deren Bedeutung alleine darin liegt, einen variablen Mietanteil zum Zwecke des Auffangs von Kostensteigerungen bei langfristigen Mietverträgen herzustellen und individuellen Verbrauch zuzuordnen, ändert hieran nichts (OLG Düsseldorf NZM 2002, 256;… Langenberg in Schmidt-Futterer 13. Aufl. 2017 § 556 Rn. 64;… Beyerle in Lindner-Figura/Oprèe/Stellmann Geschäftsraummiete 4. Aufl. 2017 Kap. 11 Rn. 70; aA OLG Dresden NZM 2000, 827 ;… Artz in Staudinger BGB 2018 § 5556 Rn. 52).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 10 U 96/01

    Unwirksame Nebenkosten-Vereinbarung in einem Pachtvertrag (Auslegung als …

    Wäre - wie es das OLG Dresden (Urt. v. 20.6.2000, NZM 2000, 827, zustimmend Schmid, NZM 2000, 1041) annimmt - für den streitgegenständlichen Sachverhalt davon auszugehen, dass der Mieter in Ermangelung einer wirksamen Nebenkostenvereinbarung überhaupt keine Zahlungen auf die Nebenkosten zu erbringen hätte, so hätten die Klägerin und ihr Ehemann für die zweijährige gastronomische Nutzung der Vereinsräume nicht nur vereinbarungsgemäß keinen Pachtzins, sondern noch nicht einmal anteilige Nebenkosten zu zahlen gehabt.
  • BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 899/07

    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung einer Berufung durch einstimmigen …

    Rn. 13 Soweit das Landgericht in seinem Beschluss die vom Oberlandesgericht Dresden im Urteil vom 20. Juni 2000 - 23 U 403/00 -, NZM 2000, S. 827 vertretene Auffassung, die auch in der Literatur geteilt wird (…zum Beispiel Schmid, Nochmals: Erstattung von Nebenkostenvorauszahlungen bei unklarer Formularvertragslage, NZM 2000, S. 1041) und auf die sich die Beschwerdeführerin in ihrer Berufungsbegründung berufen hat, ablehnt, folgt daraus jedoch kein Grund zur Zulassung der Berufung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO.
  • OLG Saarbrücken, 09.03.2006 - 8 U 119/05

    Insolvenzverfahren: Ansprüche des Vermieters eines Betriebsgrundstückes gegen den …

    (3) Dagegen war die Klägerin nicht berechtigt, den Besitzübergang wegen des nicht vertragsgemäßen Zustandes zu verweigern, weshalb auch Zweifel an ihrem Rücknahmewillen bestehen (vgl. dazu OLG Dresden NZM 2000, 827 unter 1.; BGH NJW 1984, 1527 ff. unter II. 1.;… Blank/Börstinghaus, Miete, 2. Aufl. 2004, § 546 a Rn. 10).
  • LG Kleve, 28.05.2015 - 6 S 122/13

    Konsequenzen einer unwirksamen Betriebskostenvereinbarung bei Vorauszahlungen

    Rn. 35 Nach einer weiteren Ansicht stehe dem Mieter ein Anspruch aus § 812 BGB auf Erstattung zu (OLG Dresden, Urteil vom 20.06.2000, Az. 23 U 403/00; NZM 2000, 827).
  • OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 2 U 142/17

    Anspruch der Mieterin von Gewerberaum auf erneute Abrechnung der Betriebskosten

    Die Unwirksamkeit der Umlageklausel, deren Bedeutung alleine darin liegt, einen variablen Mietanteil zum Zwecke des Auffangs von Kostensteigerungen bei langfristigen Mietverträgen herzustellen und individuellen Verbrauch zuzuordnen, ändert hieran nichts (OLG Düsseldorf NZM 2002, 256 ;… Langenberg in Schmidt-Futterer 13. Aufl. 2017 § 556 Rn. 64;… Beyerle in Lindner-Figura/Oprèe/Stellmann Geschäftsraummiete 4. Aufl. 2017 Kap. 11 Rn. 70; aA OLG Dresden NZM 2000, 827 ;… Artz in Staudinger BGB 2018 § 5556 Rn. 52).
  • LG Bochum, 25.02.2003 - 9 S 208/02
    So liegt ein Vorenthalten i.S. des § 546 a BGB = § 557 BGB a.F. gerade dann nicht vor, wenn der Vermieter der Auffassung des Mieters, dass das Mietverhältnis durch eine bestimmte Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet worden ist, widerspricht und seinerseits meint, dass das Mietverhältnis noch fortbestehe, denn solange der Vermieter das Mietverhältnis nicht als beendet ansieht, will er in der Regel eine Räumung nicht verlangen bzw. die Wohnung noch nicht konkret in Besitz nehmen (vgl. dazu z.B.: OLG Düsseldorf, DWW 1991, 236, 237; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 264, 265, OLG Dresden, NZM 2000, 827 = NJW-RR 2001, 79, 80; OLG Düsseldorf, NZM 2002, 742 ;… Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- u. Wohnraummiete, 3. Aufl., III.A. Rdn. 70;… Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Aufl., Rdn. 1317).
  • AG Gießen, 06.03.2008 - 48M C 548/07

    Gewerberaummiete: Vermuteter Rücknahmewille bei Kündigung des Vermieters; …

    Richtig ist, dass es eine Vielzahl von Entscheidungen gibt, wonach ein Vorenthalten nicht vorliegt, wenn der Vermieter vom Fortbestand des Mietverhältnisses ausgeht (z. B. OLG Düsseldorf, GuT 06, 29; OLG Düsseldorf, ZMR 05, 705; OLG Düsseldorf DWW 07, 414; OLG Hamm, ZMR 03, 354 und OLG Dresden, MDR 01, 82).
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