Rechtsprechung
| KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 434; ; BGB § 437 Nr. 3; ; BGB § 444; ; BGB § 444 1. Alt.; ; ZPO § 531 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Frage der Unwirksamkeit eines Haftungsausschlusses wegen arglistigen Verschweigens eines Sachmangels
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pflicht des Verkäufers zur Aufklärung über Feuchtigkeitsschäden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Über Mangel aufklären
- hermanns-rechtsanwaelte.de
, S. 3 (Kurzinformation)
Kaufrecht, Nässe, arglistige Täuschung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verkäufer darf Schimmel im Keller nicht verschweigen - Verschweigen setzt allerdings Kenntnis des Verkäufers über den Mangel voraus
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestehen einer Verpflichtung des Verkäufers zur Aufklärung über Feuchtigkeitsschäden im Keller; Ausschluss eines Schadensersatzanspruchs wegen eines vereinbarten Haftungsausschlusses; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Aufklärungspflicht; Kriterien für die ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.09.2004 - 33 O 412/03
- KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04
Papierfundstellen
- MDR 2006, 200
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (10)
- BGH, 05.03.1993 - V ZR 140/91
Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden …
Auszug aus KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04
Über Feuchtigkeit in Kellerwänden beim Kauf eines Hauses muss aufgeklärt werden (OLG Koblenz VersR 2004, 1057; OLG Köln OLGR 2002, 138), ebenso über erhebliche Feuchtigkeitsschäden auch nach einem Sanierungsversuch, wenn dessen Erfolg zweifelhaft ist ( vgl. BGH NJW 1993, 1703; vgl. auch BGH NJW-RR 1987, 1415f.; KG NJW-RR 1989, 962 für Hausschwamm). - BGH, 11.06.1979 - VIII ZR 224/78
Formularmäßige Haftungsfreizeichnung bei Verkauf eines Gebrauchtwagens durch …
Auszug aus KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04
Fragen des anderen Teils müssen in jedem Falle vollständig und richtig beantwortet werden (vgl. BGHZ 74, 383/392; NJW 1967, 1222; 77,1914). - BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86
Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß - …
Auszug aus KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04
Über Feuchtigkeit in Kellerwänden beim Kauf eines Hauses muss aufgeklärt werden (OLG Koblenz VersR 2004, 1057; OLG Köln OLGR 2002, 138), ebenso über erhebliche Feuchtigkeitsschäden auch nach einem Sanierungsversuch, wenn dessen Erfolg zweifelhaft ist ( vgl. BGH NJW 1993, 1703; vgl. auch BGH NJW-RR 1987, 1415f.; KG NJW-RR 1989, 962 für Hausschwamm).
- BGH, 14.06.1996 - V ZR 105/95
Möglicher Inhalt des Schadensersatzanspruchs wegen arglistigen Verschweigens …
Auszug aus KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04
Eine Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels setzt voraus, dass der Verkäufer einen Fehler der Kaufsache trotz bestehender Offenbarungspflicht (a) verschwiegen hat und, dass ihm der Fehler bei Abschluss des Vertrages bekannt war oder er ihn zumindest für möglich hielt (b) und billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer dieser Fehler nicht bekannt war und er bei Offenbarung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. BGH NJW-RR 1996, 1332, NJW-RR 1992, 330; Staudinger/ Matusche- Beckmann, BGB, 2004, § 438 BGB, Rdnr.85, 97.ff mit weiteren dort angegebenen Rechtsprechungsnachweisen). - OLG Koblenz, 06.02.2003 - 5 U 996/02
Arglisthaftung des Immobilienverkäufers für Feuchtigkeitsschaden
Auszug aus KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04
Über Feuchtigkeit in Kellerwänden beim Kauf eines Hauses muss aufgeklärt werden (OLG Koblenz VersR 2004, 1057; OLG Köln OLGR 2002, 138), ebenso über erhebliche Feuchtigkeitsschäden auch nach einem Sanierungsversuch, wenn dessen Erfolg zweifelhaft ist ( vgl. BGH NJW 1993, 1703; vgl. auch BGH NJW-RR 1987, 1415f.; KG NJW-RR 1989, 962 für Hausschwamm). - BGH, 20.03.1967 - VIII ZR 288/64
Offenbarungspflicht des Verkäufers eines gebrauchten Kraftfahrzeugs hinsichtlich …
Auszug aus KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04
Fragen des anderen Teils müssen in jedem Falle vollständig und richtig beantwortet werden (vgl. BGHZ 74, 383/392; NJW 1967, 1222; 77,1914). - BGH, 29.06.1977 - VIII ZR 43/76
Mitteilungspflicht von Unfallschäden; Haftung des als Abschlußvertreter …
Auszug aus KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04
Fragen des anderen Teils müssen in jedem Falle vollständig und richtig beantwortet werden (vgl. BGHZ 74, 383/392; NJW 1967, 1222; 77,1914). - OLG Hamm, 22.10.1991 - 15 W 261/91
Auszug aus KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04
Eine Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels setzt voraus, dass der Verkäufer einen Fehler der Kaufsache trotz bestehender Offenbarungspflicht (a) verschwiegen hat und, dass ihm der Fehler bei Abschluss des Vertrages bekannt war oder er ihn zumindest für möglich hielt (b) und billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer dieser Fehler nicht bekannt war und er bei Offenbarung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. BGH NJW-RR 1996, 1332, NJW-RR 1992, 330; Staudinger/ Matusche- Beckmann, BGB, 2004, § 438 BGB, Rdnr.85, 97.ff mit weiteren dort angegebenen Rechtsprechungsnachweisen). - OLG Köln, 24.10.2001 - 11 U 113/00
Hausverkauf - arglistiges Verschweigen von Kellerfeuchtigkeit
Auszug aus KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04
Über Feuchtigkeit in Kellerwänden beim Kauf eines Hauses muss aufgeklärt werden (OLG Koblenz VersR 2004, 1057; OLG Köln OLGR 2002, 138), ebenso über erhebliche Feuchtigkeitsschäden auch nach einem Sanierungsversuch, wenn dessen Erfolg zweifelhaft ist ( vgl. BGH NJW 1993, 1703; vgl. auch BGH NJW-RR 1987, 1415f.; KG NJW-RR 1989, 962 für Hausschwamm). - BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 25/89
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der …
Auszug aus KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04
Über Feuchtigkeit in Kellerwänden beim Kauf eines Hauses muss aufgeklärt werden (OLG Koblenz VersR 2004, 1057; OLG Köln OLGR 2002, 138), ebenso über erhebliche Feuchtigkeitsschäden auch nach einem Sanierungsversuch, wenn dessen Erfolg zweifelhaft ist ( vgl. BGH NJW 1993, 1703; vgl. auch BGH NJW-RR 1987, 1415f.; KG NJW-RR 1989, 962 für Hausschwamm).
- OLG Köln, 27.10.2015 - 22 U 93/14
Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers eines Hauses
Als von erheblicher Bedeutung beim Kaufentschluss für einen Hauskäufer sind folgende Umstände angesehen worden, über die damit ungefragt aufzuklären ist: der Befall mit Hausbockkäfern (KG, NJW-RR 89, 972 ff.), erhebliche Feuchtigkeitsschäden (KG, MDR 06, 200 ff.), Feuchtigkeit in den Kellerwänden (Koblenz, VersR 04, 1057 ff.), Bestehen einer Einsturzgefahr (BGH, NJW 90, 975 ff.), Ölkontamination (BGH, NJW 02, 1867 ff.), Mängel des Abwasserabflusses (Koblenz, NJW-RR 90, 149 ff.) oder Fehlen einer Bauerlaubnis (BGH, NJW 03, 2381 ff.).". - OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05
Mangel einer Kaufsache: Schimmelbildung an Wohnhaus aufgrund von unzureichender …
Die Tatsache, dass an dem Gebäude Feuchtigkeitsschäden aufgetreten waren, stellte einen offenbarungspflichtigen Umstand dar (vgl. KGR Berlin 2005, 734; OLG Koblenz, VersR 2004, 1057; OLG Köln, OLGR 2002, 138), denn Durchfeuchtungen können zu ganz erheblichen Instandsetzungskosten führen, gelegentlich ist eine Abdichtung gegen Wasser im nachhinein nicht mehr uneingeschränkt möglich. - OLG Brandenburg, 15.05.2008 - 5 U 88/07
Gutachten aus dem selbstständigen Beweisverfahren: Erhebung von Einwendungen erst …
Arglistig handelt der Verkäufer, wenn er einen offenbarungspflichtigen Mangel oder die ihn begründenden Umstände kennt oder zumindest für möglich hält und er weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer diesen Mangel nicht kennt und bei Aufklärung über diesen Mangel den Kaufvertrag nicht oder nicht mit diesem Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGHZ 63, 382, 388; BGH NJW 2006, 2839, 2840; BGH NJW 2007, 835, 836 m.w.N.; KG MDR 2006, 200;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., § 442 Rn. 18 und § 444 Rn. 11).
- OLG Brandenburg, 07.09.2016 - 4 U 171/10
Grundstückskaufvertrag: Schadenersatzanspruch wegen arglistigen Verschweigens …
Dazu gehört bei dem Verkauf eines Hausgrundstücks u.a. erhebliche Feuchtigkeit im Keller des Hauses (vgl. nur: KG Urteil vom 20.06.2005 - 8 U 220/04 - Rn. 7 juris). - OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 28/07
Gewährleistung bei Grundstückskaufvertrag: Ersatz des merkantilen Minderwertes …
Arglistig handelt der Verkäufer, wenn er einen offenbarungspflichtigen Mangel oder die ihn begründenden Umstände kennt oder zumindest für möglich hält und er weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer diesen Mangel nicht kennt und bei Aufklärung über diesen Mangel den Kaufvertrag nicht oder nicht mit diesem Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGHZ 63, 382, 388; BGH NJW 2006, 2839, 2840; BGH NJW 2007, 835, 836 m.w.N.; KG MDR 2006, 200;… vgl. Palandt/Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., § 442 Rn. 18 und § 444 Rn. 11). - OLG Köln, 09.12.2011 - 19 U 48/11
Schadensersatzansprüche wegen verschwiegener Mängel bei Abschluss eines …
Als von erheblicher Bedeutung beim Kaufentschluss für einen Hauskäufer sind folgende Umstände angesehen worden, über die damit ungefragt aufzuklären ist: der Befall mit Hausbockkäfern (KG, NJW-RR 89, 972 ff.), erhebliche Feuchtigkeitsschäden (KG, MDR 06, 200 ff.), Feuchtigkeit in den Kellerwänden (Koblenz, VersR 04, 1057 ff.), Bestehen einer Einsturzgefahr (BGH, NJW 90, 975 ff.), Ölkontamination (BGH, NJW 02, 1867 ff.), Mängel des Abwasserabflusses (Koblenz, NJW-RR 90, 149 ff.) oder Fehlen einer Bauerlaubnis (BGH, NJW 03, 2381 ff.). - OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 178/10
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages und Verpflichtung zum …
Die von dem Sachverständigen W. festgestellte, unstreitig bereits bei Übergabe des Hauses an den Kläger vorhanden gewesene, durch eine Arbeitsfuge zwischen der Bodenplatte und den Wandelementen aufsteigende Feuchtigkeit im Bereich der Wände des Kellergeschosses einschließlich der Wände der dort gelegenen Einliegerwohnung stellt einen Sachmangel i. S. des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB dar (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333 f. Tz. 8; KG MDR 2006, 200 Tz. 3; OLG Celle OLGR Celle 2007, 461 ff. Tz. 37; Saarländisches OLG NJW-RR 2009, 66 ff. Tz. 21; jeweils zit. nach juris).Zwar handelt es sich hierbei um einen für die Kaufentscheidung wesentlichen Umstand, der eine entsprechende Offenbarungspflicht des Verkäufers nach sich ziehen kann (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333 f. Tz. 8; KG MDR 2006, 200 Tz. 7; jeweils zit. nach juris).
- OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 5 U 98/07
Grundstückskaufvertrag: Schadensersatzanspruch wegen durchfeuchteter Kellerwände
Arglistig handelt der Verkäufer, wenn er einen offenbarungspflichtigen Mangel oder die ihn begründenden Umstände kennt oder zumindest für möglich hält und er weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer diesen Mangel nicht kennt und bei Aufklärung über diesen Mangel den Kaufvertrag nicht oder nicht mit diesem Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGHZ 63, 382, 388; BGH NJW 2006, 2839, 2840; BGH NJW 2007, 835, 836 m.w.N.; KG MDR 2006, 200;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., § 442 Rn. 18 und § 444 Rn. 11). - OLG Köln, 10.02.2009 - 24 U 165/08
Aufklärungs- und Beratungspflichten nach Abschluss eines …
Dies können etwa erhebliche Feuchtigkeitsprobleme und -schäden (KG, MDR 2006, 200 m.w.N.) sein. - LG Duisburg, 21.09.2017 - 8 O 292/14
Anspruch auf Schadensersatz aus einem Kaufvertrag aufgrund des behaupteten …
Zu solchen wesentlichen Mängeln gehören nach allgemeinem Verständnis erhebliche Feuchtigkeitsschäden an den für den dauernden Aufenthalt des anderen Vertragsteils bestimmten Teilen eines Gebäude (vgl. etwa BGH NJW 1993, 1703; OLG Koblenz VersR 2004, 1057; KG MDR 2006, 200; OLG Hamm, Urteil vom 18. März 2010 - 22 U 120/09, juris), vorliegend also eindeutig Feuchtigkeitsschäden im Erdgeschoss in dem vom Zeugen L beschriebenen, der Beklagten bekannten Umfang. - AG Kempen, 10.10.2007 - 13 C 134/06
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - I-3 Wx 301/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de
WEG § 23 Abs. 4 Satz 1; WEG § 45 Abs. 2
Wohnungseigentumsgesetz : Wirkung einer wegen Versäumung der Anfechtungsfrist rechtskräftig abgewiesenen Beschlussanfechtung - ibr-online
Rechtskräftiger Beschlussanfechtungsantrag: Bindungswirkung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses bei rechtskräftiger Abweisung eines Beshlussanfechtungsantrags wegen der Versäumung einer Anfechtungsfrist; Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses bei unterlassener Überprüfung von etwaigen Nichtigkeitsgründen im Vorverfahren; ...
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 06.11.2003 - 291 II 83/02
- LG Düsseldorf, 07.10.2004 - 25 T 862/03
- OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - I-3 Wx 301/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 1095
- NJW-RR 2005, 1095
- MDR 2006, 200
- NZM 2005, 508
- ZMR 2006, 141
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03
Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 3 Wx 301/04
Aufgrund eines solchen Antrags hat das Gericht im Hinblick auf die umfassende Rechtskraftwirkung gerichtlicher Entscheidungen gemäß § 45 Abs. 2 WEG die angefochtenen Eigentümerbeschlüsse nicht nur auf Anfechtungs-, sondern auch auf Nichtigkeitsgründe zu untersuchen (BGH NJW 2003, 3550, 3554). - BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98
Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 3 Wx 301/04
Ein verspäteter Antrag ist daher als unbegründet, nicht als unzulässig abzuweisen (BGH NJW 1998, 3648; BayObLG NJW-RR 1990 210, 211;… Weitnauer-Lüke, a.a.O., § 23 Rn. 28) . - BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89
Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 3 Wx 301/04
Ein verspäteter Antrag ist daher als unbegründet, nicht als unzulässig abzuweisen (BGH NJW 1998, 3648; BayObLG NJW-RR 1990 210, 211;… Weitnauer-Lüke, a.a.O., § 23 Rn. 28) .
- BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 3 Wx 301/04
Somit wird durch eine Entscheidung, durch die ein im Wege der Anfechtung geltend gemachter Antrag auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen als unbegründet abgewiesen wird, zugleich festgestellt, dass hinsichtlich des angegriffenen und überprüften Beschlusses auch keine Nichtigkeitsgründe vorliegen (vgl. BayObLGZ 1980, 29, 36; FGPrax 2003, 217, 218; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 18, m.w.N.;… Weitnauer-Lüke, WEG, 9. A., § 23 WEG Rn. 31;… Niedenführ/Schulze, WEG, 7. A., § 43 Rn. 64). - OLG Zweibrücken, 01.10.2004 - 3 W 179/04
Wohnungseigentumsverfahren: Unzulässige unselbstständige Anschließung an …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 3 Wx 301/04
Somit wird durch eine Entscheidung, durch die ein im Wege der Anfechtung geltend gemachter Antrag auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen als unbegründet abgewiesen wird, zugleich festgestellt, dass hinsichtlich des angegriffenen und überprüften Beschlusses auch keine Nichtigkeitsgründe vorliegen (vgl. BayObLGZ 1980, 29, 36; FGPrax 2003, 217, 218; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 18, m.w.N.;… Weitnauer-Lüke, WEG, 9. A., § 23 WEG Rn. 31;… Niedenführ/Schulze, WEG, 7. A., § 43 Rn. 64). - BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 99/02
Beteiligung des entlasteten Verwalters am Verfahren über Anfechtung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 3 Wx 301/04
Somit wird durch eine Entscheidung, durch die ein im Wege der Anfechtung geltend gemachter Antrag auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen als unbegründet abgewiesen wird, zugleich festgestellt, dass hinsichtlich des angegriffenen und überprüften Beschlusses auch keine Nichtigkeitsgründe vorliegen (vgl. BayObLGZ 1980, 29, 36; FGPrax 2003, 217, 218; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 18, m.w.N.;… Weitnauer-Lüke, WEG, 9. A., § 23 WEG Rn. 31;… Niedenführ/Schulze, WEG, 7. A., § 43 Rn. 64).
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2007 - 4 Sa 851/06
Zur Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers im Rahmen des allgemeinen …
- LG Stuttgart, 10.06.2020 - 19 S 11/18
Feststellungsinteresse und Aktivlegitimation bei WEG-Gartenumgestaltung
Rn. 36 Wird eine Anfechtungsklage als unbegründet abgewiesen, kann nach Eintritt der Rechtskraft von den Parteien und den Beigeladenen nach § 48 Abs. 4 WEG nicht mehr geltend gemacht werden, der angefochtene Beschluss sei nichtig (so bereits zum alten Recht: BayObLG, Beschluss vom 28. Juni 2002 - 2Z BR 41/02; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 10. Mai 2005 - 3 Wx 301/04).Dies folgt daraus, dass durch eine Entscheidung, durch die ein im Wege der Anfechtung geltend gemachter Antrag auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen als unbegründet abgewiesen wird, zugleich festgestellt wird, dass hinsichtlich des angegriffenen und überprüften Beschlusses auch keine Nichtigkeitsgründe vorliegen (BayObLG, Beschluß vom 31. Januar 1980 - BReg. 2 Z 24/79; Vorlagebeschluss vom 10. Juli 2003 - 2Z BR 99/02; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 01. Oktober 2004 - 3 W 179/04; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 10. Mai 2005 - 3 Wx 301/04).
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