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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 08.04.1954 | BGH, 24.06.1954

Rechtsprechung
   BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,85
BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53 (https://dejure.org/1954,85)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1954 - 1 StR 526/53 (https://dejure.org/1954,85)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1954 - 1 StR 526/53 (https://dejure.org/1954,85)
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Heizungsanlage

§§ 263, 13 StGB, Verschweigen einer nach Vertragsschluß entstandenen Zahlungsunfähigkeit und Entgegennahme der Leistung

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 198
  • NJW 1954, 1414
  • MDR 1954, 656
  • MDR 1954, 692
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246 …

    Auszug aus BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53
    Ein Betrug ist deshalb insoweit zu verneinen (BGHSt 1, 262).

    Weitere Fälle, in denen das Landgericht die Grundsätze über den Stundungsbetrug (vgl. BGHSt 1, 262) verkannt hätte, sind nicht ersichtlich.

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53
    Dies ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. u.a. RGSt 24, 405; 41, 27, 31; RG DStrR 1939, 170; DR 1943, 74 4 ; BGH 1 StR 171/51 vom 8. Mai 1951; 1 StR 179/51 vom 18. Mai 1951; vgl. ferner Wachinger, Gerichtssaal Bd. 102 S 376, 384).
  • RG, 13.02.1936 - 2 D 346/35

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein bloßes Schweigen im Sinne des § 263 …

    Auszug aus BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53
    Daß Treu und Glauben die Pflicht begründen können, den Vertragsgegner über Umstände aufzuklären, die für seine weiteren Entschliessungen erkennbar von Bedeutung sind, ist allgemein anerkannt; ebenso steht in der neueren Rechtsprechung fest, daß auf solcher Grundlage echte Rechtspflichten entstehen (vgl. u.a. RGSt 70, 151, 155 ff).
  • BGH, 01.12.1953 - 5 StR 200/53
    Auszug aus BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53
    Daß die vor dem Stichtag begangenen Taten verfolgt werden durften, ergibt sich jedoch daraus, daß der Angeklagte schon für sie eine sechs Monate Gefängnis übersteigende Gesamtstrafe verwirkt hat (§ 4 Abs. 1, 4, § 3 Abs. 1 StFG; BGH 3 StR 65/51 vom 5. April 1951; BGHSt 5, 136); dies wiederum folgt notwendig daraus, daß das Landgericht allein wegen des Betrugsfalls 5 eine Einzelstrafe von sechs Monaten Gefängnis für schuldangemessen gehalten hat (§ 74 StGB).
  • BGH, 29.05.1952 - 4 StR 491/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53
    Daß sie jedoch auch insoweit den Strafzweck nicht durch Geldstrafen für erreichbar hielt, und zwar im Hinblick auf die in anderen Fällen verhängten höheren Freiheitsstrafen, ergibt sich hinreichend aus den Ausführungen des Urteils zu der Frage der mildernden Umstände (vgl. auch BGH 4 StR 491/51 vom 29. Mai 1952).
  • RG, 24.07.1912 - III 547/12

    Wie ist die Gesamtstrafe nach § 79 StGB. zu bilden, wenn der Verurteilte eine …

    Auszug aus BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53
    Allerdings war dem Angeklagten der Teil der Strafe, den er auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Neuwied vom 20. Februar 1951 schon verbüßt hatte, nicht nach richterlichem Ermessen auf Grund des § 60 StGB auf die Gesamtstrafe anzurechnen, vielmehr war diese Anrechnung gesetzlich geboten (RGSt 46, 179, 183; 77, 151 f).
  • BGH, 05.04.1951 - 3 StR 65/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53
    Daß die vor dem Stichtag begangenen Taten verfolgt werden durften, ergibt sich jedoch daraus, daß der Angeklagte schon für sie eine sechs Monate Gefängnis übersteigende Gesamtstrafe verwirkt hat (§ 4 Abs. 1, 4, § 3 Abs. 1 StFG; BGH 3 StR 65/51 vom 5. April 1951; BGHSt 5, 136); dies wiederum folgt notwendig daraus, daß das Landgericht allein wegen des Betrugsfalls 5 eine Einzelstrafe von sechs Monaten Gefängnis für schuldangemessen gehalten hat (§ 74 StGB).
  • RG, 12.07.1943 - 3 D 228/43

    Wird im Falle des § 79 StGB. bei der Verurteilung zu einer Gesamtstrafe der …

    Auszug aus BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53
    Allerdings war dem Angeklagten der Teil der Strafe, den er auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Neuwied vom 20. Februar 1951 schon verbüßt hatte, nicht nach richterlichem Ermessen auf Grund des § 60 StGB auf die Gesamtstrafe anzurechnen, vielmehr war diese Anrechnung gesetzlich geboten (RGSt 46, 179, 183; 77, 151 f).
  • RG, 28.11.1940 - 2 D 509/40

    Bei Tateinheit (§ 73 StGB.) ist das Gesetz, das die schwerste Strafe, und bei …

    Auszug aus BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53
    Dies verstößt gegen den § 73 StGB; denn wenn, wie hier, weder mildernde Umstände vorliegen noch ein besonders schwerer Fall gegeben ist, droht § 263 StGB die strengere Strafe an (Gefängnis und Geldstrafe; vgl. RGSt 75, 14; 75, 19).
  • RG, 30.12.1907 - I 847/07

    1. Wird durch wiederholten Verkauf einer Forderung Betrug verübt? 2. Ist die …

    Auszug aus BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53
    Dies ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. u.a. RGSt 24, 405; 41, 27, 31; RG DStrR 1939, 170; DR 1943, 74 4 ; BGH 1 StR 171/51 vom 8. Mai 1951; 1 StR 179/51 vom 18. Mai 1951; vgl. ferner Wachinger, Gerichtssaal Bd. 102 S 376, 384).
  • RG, 10.12.1940 - 4 D 569/40

    1. Das Gesetz, das die schwerste Strafe androht (§ 73 StGB.), ist in "konkreter" …

  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 179/51

    Rechtsmittel

  • RG, 14.11.1893 - 2925/93

    Ist die Vorspiegelung der falschen Thatsache, binnen einer bestimmten Frist …

  • BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09

    Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall: Freispruch aufgehoben

    Eine strafrechtlich relevante Hinweis- und Aufklärungspflicht im Rahmen vertraglicher Beziehungen setzt deshalb voraus, dass besondere Umstände - wie etwa ein besonderes Vertrauensverhältnis, eine ständige Geschäftsverbindung, überlegenes Fachwissen oder generell Situationen, in denen der eine darauf angewiesen ist, dass ihm der andere die für seine Entschließung maßgebenden Umstände offenbart - vorliegen (vgl. BGH…, Urt. vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00 - (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 16); Beschl. vom 22. März 1988 - 1 StR 106/88; Urt. vom 15. Juni 1954 - 1 StR 526/53 - (BGHSt 6, 198, 199);… Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 263 Rdn. 22 f.).
  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 648/93

    Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über …

    In der Begründung derartiger Aufklärungspflichten ist die Rechtsprechung zunächst verhältnismäßig weit gegangen (vgl. RGSt 66, 58; 69, 284; 70, 151, 155 und 225, 227; BGHSt 6, 198; noch weitergehend die Rechtsprechung in Zivilsachen: BGH NJW 1987, 185).
  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 213/85

    Kreditkarte - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, zur Annahme eines …

    Eine solche - allerdings nur in Ausnahmefällen zu bejahende - Offenbarungspflicht kann sich hier, soweit sie nicht ohnehin ausdrücklicher Bestandteil des in der Regel auf längere Dauer angelegten Kreditkartenvertrages ist, jedenfalls nach Treu und Glauben aus der Funktion der Kreditkarte als Zahlungs- und Kreditmittel ergeben (vgl. BGHSt 6, 198, 199 [BGH 15.06.1954 - 1 StR 526/53];… Lackner in LK 10. Aufl. § 263 StGB Rdn. 64 m. w. Nachw.;… Dreher/Tröndle 42. Aufl. § 263 Rdn. 13, 14).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.04.1954 - 3 StR 725/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,330
BGH, 08.04.1954 - 3 StR 725/53 (https://dejure.org/1954,330)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1954 - 3 StR 725/53 (https://dejure.org/1954,330)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1954 - 3 StR 725/53 (https://dejure.org/1954,330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung von über ein zur Aussageverweigerung berechtigendes Verhältnis hinausgehenden Angaben eines vor dem Vernehmungsrichter die Aussage verweigernden Zeugen - Notwendiger Inhalt der Niederschrift über die Vernehmung eines Beschuldigten durch den Ermittlungsrichter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 279
  • NJW 1954, 1496
  • MDR 1954, 656
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.1952 - 3 StR 1199/51
    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - 3 StR 725/53
    Dieser ist auch befugt, aus der Tatsache der Zeugnisverweigerung im Wege freier Beweiswürdigung Schlüsse zum Nachteile des Angeklagten zu ziehen (BGHSt 2, 351).
  • RG, 23.04.1917 - III 61/17

    1. Ist in einem Falle des § 222 StPO. die Verlesung des Protokolles auf Grund …

    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - 3 StR 725/53
    Auf diesen Verstoß kann aber die Revision nicht gestützt werden, weil in der Hauptverhandlung vom 29. Juli 1953 der Verlesung des Protokolls über die Vernehmung der beiden Kinder des Angeklagten nicht widersprochen und damit zulässigerweise auf die Einhaltung der Vorschriften über die Verständigung vom Vernehmungstermin wirksam verzichtet worden ist (RGSt 50, 364; BGH 1, 284).
  • RG, 17.01.1890 - 3339/89

    Kann die von der Verteidigung beantragte Verlesung des Protokolles über die …

    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - 3 StR 725/53
    Der Angeklagte hat in beiden Fällen ein Recht darauf, daß die auf diese unzulässagie Weise gewonnenen Beweismittel für die Urteilsfindung außer Betracht bleiben (vgl RGSt 20, 186; RG JW 1936, 3009 Nr. 62; 1938, 2270 Nr. 3).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung …

    Ihre Verlesbarkeit wurde hier nicht dadurch begründet, daß die Beschuldigten nach Vorhalt der polizeilichen Vernehmungsprotokolle dem Vernehmungsrichter erklärt hatten, ihre bei der Polizei gemachten Angaben seien richtig (vgl. dazu BGHSt 6, 279, 281; 7, 73, 74;… BGHR StPO § 254 Abs. 1 Vernehmung, richterliche 1, 2; BGH NJW 1952, 1072; BGH StV 1991, 340).
  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses …

    Die Strafkammer hat diese Geständnisse in ihrer Beweisführung nicht berücksichtigt, weil die von der Deutschen Bundespost geschaltete Zählervergleichseinrichtung zwischen dem Telefonanschluß des Angeklagten und anderen Telefonanschlüssen nicht durch den Richter nach § 100b StPO angeordnet worden war; die Niederschrift über die Vernehmung vor dem Ermittlungsrichter war zudem nach - zutreffender - Ansicht des Landgerichts nicht verwertbar, weil sie nur eine Verweisung auf die vorausgegangene polizeiliche Vernehmung enthielt (BGHSt 6, 279, 280 ff.) [BGH 08.04.1954 - 3 StR 725/53].
  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü. …

    Gerade im vorliegenden Falle hätte das Geständnis des Angeklagten ohne weiteres als Beweisgrundlage für die Schuldfeststellung dienen können, wenn der Haftrichter entsprechend den Richtlinien verfahren wäre, die der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen NJW 1952, 1022, 1027, BGHSt 6, 279 und 7, 73 aufgestellt hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1954 - 3 StR 629/53   

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https://dejure.org/1954,10135
BGH, 24.06.1954 - 3 StR 629/53 (https://dejure.org/1954,10135)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1954 - 3 StR 629/53 (https://dejure.org/1954,10135)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1954 - 3 StR 629/53 (https://dejure.org/1954,10135)
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Volltextveröffentlichung

  • junsv.nl

    Erschiessung jüdischer und nicht-jüdischer Polen, teils im Rahmen einer 'Kommunistenaktion' . Erschiessung eines aus der Strafhaft entflohenen aber wieder aufgegriffenen Polen sowie zweier Juden im Winter 1941/1942. Erschiessung von mindestens 20 Juden im Rahmen der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1954, 656
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.09.1952 - 1 StR 349/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1954 - 3 StR 629/53
    Dies gilt besonders im Falle des § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO (BGH NJW 1952, 1305).
  • RG, 23.09.1919 - IV 257/19

    Welche Stellung hat das Revisionsgericht bei der Beurteilung von Verfahrensrügen …

    Auszug aus BGH, 24.06.1954 - 3 StR 629/53
    Das Revisionsgericht prüft nur, ob dabei Rechtsfehler unterlaufen sind oder ob der Tatrichter die Grenzen seines Ermessens überschritten hat (BGH 1 StR 741/52 vom 21.April 1953 im Anschluss an RGSt. 54, 22).
  • BGH, 21.04.1953 - 1 StR 741/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1954 - 3 StR 629/53
    Das Revisionsgericht prüft nur, ob dabei Rechtsfehler unterlaufen sind oder ob der Tatrichter die Grenzen seines Ermessens überschritten hat (BGH 1 StR 741/52 vom 21.April 1953 im Anschluss an RGSt. 54, 22).
  • BGH, 29.05.1953 - 2 StR 164/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1954 - 3 StR 629/53
    Zwar ist ein Zeuge nicht allein deshalb unerreichbar, weil er im Ausland wohnt und unter Umständen dort vernommen werden müsste (BGH 2 StR 164/53 vom 29.Mai 1953 und BGH NJW 1953, 1522).
  • BGH, 19.02.1953 - 3 StR 196/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1954 - 3 StR 629/53
    Die Aufklärungspflicht gebot also nicht, den Zeugen im Wege der Rechtshilfe nochmals vernehmen zu lassen (vgl. BGH 3 StR 196/52 vom 19.Februar 1953).
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung …

    Wenn unter den gegenüber Abs. 1 engeren Voraussetzungen dieser Vorschrift (BGH, Urteil vom 24. Juni 1954, 3 StR 629/53) schon die Niederschrift über eine polizeiliche Vernehmung, bei der die für eine Vernehmung durch den Richter geltenden Verfahrensvorschriften nicht beachtet zu sein brauchen, verlesen werden darf, so ist nicht einzusehen, warum unter diesen Voraussetzungen nicht auch eine mit einem Formverstoß behaftete richterliche Niederschrift soll verlesen werden dürfen.

    Die sich hieraus ergebenden Bemühungen des Gerichts, die unmittelbare Vernehmung eines Zeugen trotz erheblicher Schwierigkeiten zu ermöglichen, müssen der Bedeutung der Aussage angemessen sein (BGH, NJW 1953, 1522; Urteil vom 24. Juni 1954, 3 StR 629/53).

  • BGH, 05.02.1970 - 4 StR 272/68

    Rüge ordnungswidriger Besetzung des Gerichts wegen mangelnder Verhandlungs- und …

    und der Haft Novaks ist nicht zu erkennen, warum das Schwurgericht sich zu einem solchen Versuch hätte veranlaßt sehen sollen; es durfte ihn als von vornherein aussichtslos ansehen (vgl. BGH 3 StR 629/53 vom 24.6.1954 und 5 StR 633/54 vom 22. Februar 1955).
  • BGH, 23.03.1982 - 3 StR 3/82

    Verlesung eines Protokolls über die kommissarische Vernehmung eines Zeugen in der …

    Es mag dahingestellt bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem der Tatrichter bei der Anordnung der Verlesung Artikel 12 EuRHÜbk nicht beachtet hat (vgl. BGH NStZ 1981, 141 [richtig: NStZ 1981, 146 - d. Red.] ), der Angeklagte die Revision wegen (stillschweigenden) Einverständnisses nach § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1954 - 3 StR 629/53; Urteil vom 17. Mai 1956 - 4 StR 36/56, insoweit in BGHSt 9, 230, 232 f nur teilweise abgedruckt; Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75; Urteil vom 3. Februar 1976 - 5 StR 681/75) oder Verwirkung (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 1955 - 4 StR 145/55; Urteil vom 15. März 1960 - 5 StR 648/59) nicht auf den Verfahrensfehler stützen kann, wenn er der Verlesung trotz Gelegenheit zur Äußerung nicht widersprochen hat.
  • BGH, 17.05.1956 - 4 StR 36/56

    Aussage eines Zeugen als alleiniges Beweismittel - Vorladung eines Zeugen von …

    Dann aber liegt es nahe, aus dem gesamten Verhalten des Angeklagten und der Verteidigung den Schluß zu ziehen, daß sie mit der Verlesung einverstanden waren (BGH 3 StR 629/53 vom 24. Juni 1954, 4 StR 145/55 vom 12. Mai 1955).
  • BGH, 28.10.1954 - 3 StR 466/54

    Beweiskraft einer kommissarischen Vernehmung eines in der Schweiz wohnhaften …

    Damit aber stand ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung weiterhin, wenn auch aus einem anderen als dem ursprünglichen Grunde, für Ungewisse Zeit ein nicht zu beseitigendes Hindernis im Sinne des § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO entgegen (BGH 3 StR 629/53 vom 26. Juli 1954).
  • BGH, 07.12.1965 - 5 StR 411/65

    Verletzung gerichtlicher Sachaufklärungspflichten - Vernehmung eines Zeugen - …

    Obwohl nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO eine richterliche Vernehmungsniederschrift grundsätzlich verlesen werden darf, kann der erkennende Richter im Einzelfall allerdings die Pflicht haben, den Zeugen noch einmal persönlich zu vernehmen, wenn dies angesichts der Bedeutung der Beweisfrage und unter Berücksichtigung der Hinderungsgründe erforderlich erscheint (vgl. BGH 3 StR 629/53 vom 24. Juni 1954 und 5 StR 633/54 vom 22. Februar 1955).
  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 423/58

    Erschiessung eines pflegebedürftigen jüdischen Häftlings und Tötung eines …

    Mit dieser Ladung der Zeugen hatte das Schwurgericht nach Lage der Sache seiner Aufklärungspflicht genügt (vgl. BGH 4 StR 108/53 vom 25. Juni 1953; 3 StR 629/53 vom 24. Juni 1954).
  • BGH, 28.02.1956 - 2 StR 9/56

    Rechtsmittel

    Daher konnte das Gericht zur Zeit der Haupt Verhandlung annehmen, daß dem Erscheinen des Zeugen unüberwindbare Hindernisse entgegenständen, die seine Vernehmung in der Hauptverhandlung in absehbarer Zeit als unmöglich erscheinen ließen (vgl BGH 3 StR 629/53 vom 24. Juni 1954).
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