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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 29.10.1953 | BGH, 16.10.1953

Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1954 - VI ZR 40/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,488
BGH, 03.02.1954 - VI ZR 40/53 (https://dejure.org/1954,488)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1954 - VI ZR 40/53 (https://dejure.org/1954,488)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1954 - VI ZR 40/53 (https://dejure.org/1954,488)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 600 (Ls.)
  • MDR 1954, 95
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (3)

  • RG, 19.09.1910 - VI 403/09

    Hat die geschiedene Ehefrau einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB. gegen …

    Auszug aus BGH, 03.02.1954 - VI ZR 40/53
    Das Berufungsgericht befindet sich in Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts, das in RGZ 74, 224 [229] einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB in einem Falle bejaht hat, in dem der schuldig geschiedene Ehemann durch eine Reihe planmässig unternommener, in sich zusammenhängender Maßnahmen sich seines gesamten greifbaren Vermögens entäussert und es einem mit dem Sachverhalt vertrauten Dritten zugewendet hatte, um auf diesem Wege der geschiedenen Ehefrau den Zugriff wegen ihres Unterhaltsanspruchs zu vereiteln.
  • RG, 28.11.1933 - II 218/33

    1. Bedarf es zur Begründung einer wechselmäßigen Verpflichtung aus einem …

    Auszug aus BGH, 03.02.1954 - VI ZR 40/53
    Wenn auch § 522 a Abs. 2 ZPO ausdrücklich bestimmt, daß die nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist eingereichte Anschlußberufung in der Anschlußschrift begründet werden muß, und in § 522 a Abs. 3 ZPO auf § 519 Abs. 3 ZPO verwiesen ist, so sind diese Erfordernisse doch nicht Selbstzweck und dürfen nicht in einer die berechtigten Belange der Prozeßparteien hintenansetzenden Weise überspannt werden (vgl. RGZ 142, 307 [312]).
  • RG, 11.11.1921 - VII 199/21

    Eidesurteil; Reformatio in pejus

    Auszug aus BGH, 03.02.1954 - VI ZR 40/53
    Die Anschlußberufung ist kein selbständiger, die Instanz eröffnender Antrag, sie kann daher auch bedingt für den Fall eingelegt werden, daß dem in erster Linie gestellten Antrag, die Berufung zurückzuweisen, nicht entsprochen werden sollte (RGZ 103, 168 [170]; Stein-Jonas-Schönke § 521 Anm. I 4 mit weiteren Nachweisen in Note 19).
  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Allerdings liegt eine sittenwidrige Schädigung regelmäßig dann vor, wenn ein Schuldner planmäßig mit eingeweihten Helfern zusammenarbeitet, um sein wesentliches pfändbares Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern zu retten (RGZ 74, 224, 229 f; HRR 1928 Nr. 907; BGH, Urt. v. 3. Februar 1954 - VI ZR 40/53, LM § 826 (Ge) BGB Nr. 2; v. 2. Dezember 1969 - VI ZR 259/67, FamRZ 1970, 188, 190; v. 30. Oktober 1973 - VI ZR 27/71, WM 1974, 99, 100 f; vgl. auch RG WarnR 1920 Nr. 103 S. 132 f) .
  • BGH, 28.01.2009 - XII ZR 119/07

    Berücksichtigung von neu hinzugekommenen Unterhaltspflichten bei der Bemessung …

    Entsprechend kann auch eine schon erhobene Anschlussberufung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs später unter Bezug auf die schon vorliegende Begründung erweitert werden (Senatsurteil vom 6. Juli 2005 - XII ZR 293/02 - FamRZ 2005, 1538, 1539 f. ; BGH Urteile vom 29. September 1992 - VI ZR 234/91 - NJW 1993, 269 f. und vom 3. Februar 1954 - VI ZR 40/53 - NJW 1954, 600).
  • BGH, 09.03.1995 - IX ZR 143/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Soweit es für möglich erachtet worden ist, eine Anschlußberufung in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht wirksam durch Einreichung einer Anschlußschrift ohne Beifügung einer schriftlichen Begründung (BGH, Urt. v. 3. Februar 1954 - VI ZR 40/53, LM Nr. 2 zu § 826 (Ge) BGB) oder durch mündliche Antragstellung zu Protokoll (…BGH, Urt. v. 29. September 1992 - VI ZR 234/91, BGHR ZPO § 522 a Abs. 1 - Erweiterungsantrag 1) zu erheben, bezog sich die Anschlußberufung auf einen den Parteien nach Umfang und Bedeutung bereits bekannten und erörterten Punkt.
  • BGH, 30.10.1973 - VI ZR 27/71

    Übertragung eines Betriebes mit dem einzigen Zweck der Erfüllung von …

    Indessen kann eine nach den Vorschriften des Anfechtungsgesetzes anfechtbare Rechtshandlung zugleich die Voraussetzungen einer unerlaubten Handlung erfüllen, wenn über den bloßen Anfechtungstatbestand hinaus Umstände vorliegen, die der Verhaltensweise der Beteiligten den Stempel der Sittenwidrigkeit aufdrücken (BGH Urteil vom 3. Februar 1954 - VI ZR 40/53 = LM BGB § 826 [Ge] Nr. 2 = NJW 1954, 600; Urteil vom 2. Dezember 1969 - VI ZR 259/67 - FamRZ 1970, 188, 189 f.).

    Seine Annahme, hierin liege eine von der Beklagten mitgewollte und mitverursachte Schädigung der Klägerin, die das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verletzt und sich daher als Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 826 BGB darstellt, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH Urt.v. 2. Dezember 1969 - VI ZR 259/67 - FamRZ 1970, 188; Urt.v. 3. Februar 1954 - VI ZR 40/53 = LM BGB § 826 [Ge] Nr. 2 = NJW 1954, 600; Urt.v. 24. März 1964 - VI ZR 244/62 - VersR 1964, 642 = FamRZ 1964, 360).

  • BGH, 02.12.1969 - VI ZR 259/67

    Klage auf Schadensersatz wegen Beihilfe zur Unterhaltsentziehung - Vornahme einer …

    Indessen kann eine nach den Vorschriften des Anfechtungsgesetzes anfechtbare Rechtshandlung zugleich die Merkmale einer unerlaubten Handlung erfüllen und eine Schadensersatzpflicht aus § 826 BGB auslösen, wenn über den bloßen Anfechtungstatbestand hinaus Umstände vorliegen, die der Verhaltensweise der Beteiligten den Stempel der Sittenwidrigkeit aufdrücken (BGH Urteil vom 3. Februar 1954 - VI ZR 40/53 = LM BGB § 826 [Ge] Nr. 2).

    Mit Recht hat das Berufungsgericht hierin eine von der früheren Beklagten mitgewollte und mitverursachte sittenwidrige Schädigung der Klägerin erblickt (vgl. RGZ 74, 224, 227; Urteile des erkennenden Senats vom 3. Februar 1954 - VI ZR 40/53 = a.a.O. und vom 24. März 1964 - VI ZR 244/62 - VersR 1964, 642).

  • BGH, 10.12.1957 - VIII ZR 317/56
    Die Auskunftspflicht des Mieters beschränkt sich in diesem Falle nicht auf den Verbleib der Einrichtung des untervermieteten Zimmers.Braucht die Anschlußberufung als solche ausnahmsweise nicht schriftlich begründet zu werden (Urteil des BGH vom 3. Februar 1954 - VI ZR 40/53 - LM BGB § 826 (Ge) Nr. 2), so ist es ohne Bedeutung, ob mit ihr eine zulässige Klageänderung verbunden ist.*).

    Dabei verkennt die Revision zwar nicht, daß nach der Auffassung, die in den vom Berufungsgericht angeführten Erläuterungsbüchern vertreten wird und die der Bundesgerichtshof im Urteil vom 3. Februar 1954 - VI ZR 40/53 - (LM Nr. 2 zu § 826 (Ge) BGB) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts gebilligt hat, die Anschlußberufung dann keiner schriftlichen Begründung bedarf, wenn dieses Rechtsmittel durch Einreichung der Anschließungsschrift in der mündlichen Verhandlung eingelegt wird und sich - wie im vorliegenden Falle - auf einen den Parteien nach Umfang und Bedeutung bereits bekannten und erörterten Punkt bezieht.

  • BGH, 22.10.1990 - II ZR 247/89

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Anschlußberufung - Beendigung und …

    Es bedurfte entgegen § 522 a Abs. 2 ZPO auch keiner gesonderten Begründung, weil die Anschließung nur auf dem neuen Antrag, nicht aber auf einem (teilweise) neuen Sachverhalt fußt (vgl. BGH, Urt. v. 3. Februar 1954 - VI ZR 40/53, LM BGB § 826 Ge Nr. 2).
  • BGH, 12.04.1995 - XII ZR 104/94

    Statthaftigkeit der Revision in Familiensachen; Anforderungen an die Begründung …

    So hat der VI. Zivilsenat in dem Urteil vom 3. Februar 1954 (VI ZR 40/53 - NJW 1954, 600 = LM BGB § 826 (Ge) Nr. 2) die Erklärung einer Anschlußberufung durch Einreichung einer Anschlußschrift ohne Beifügung einer schriftlichen Begründung genügen lassen, die sich in einer mündlichen Verhandlung und nach Erörterung der Sach- und Rechtslage aufgrund der vom Gericht dargelegten Rechtsauffassung aus der Sicht des Berufungsbeklagten als nötig erwiesen hatte.
  • BGH, 30.06.1959 - VI ZR 122/58

    Rechtsmittel

    Damit ist auch § 1380 BGB zu diesem Zeitpunkt unwirksam geworden (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Oktober 1953 - VI ZR 40/53 - MDR 1954, 95).
  • BGH, 10.11.1986 - II ZR 153/85

    Schadensersatzanspruch aus abgetretenem Recht nach panamesischem Recht - …

    Diese Bezugnahme genügte danach zur Begründung der Anschließung (vgl. auch BGH, Urt. v. 3.2.1954 - VI ZR 40/53, LM BGB § 826 (Ge) Nr. 2).
  • OLG Stuttgart, 28.05.1996 - 18 UF 459/95

    Bemessung des Unterhalts bei Versorgung eines neuen Lebensgefährten durch den …

  • BAG, 04.07.1985 - 2 AZR 672/84

    Streitigkeit über den Zeitpunkt der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - …

  • BGH, 28.01.1955 - V ZR 113/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.03.1963 - VIII ZR 8/62
  • BGH, 09.12.1977 - V ZR 178/76

    Rücknahme der Einrede der Verjährung auf Grund einer Vereinbarung der …

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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1953 - IV ZR 40/53   

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https://dejure.org/1953,1280
BGH, 29.10.1953 - IV ZR 40/53 (https://dejure.org/1953,1280)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1953 - IV ZR 40/53 (https://dejure.org/1953,1280)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1953 - IV ZR 40/53 (https://dejure.org/1953,1280)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1954, 95
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 29.10.1953 - IV ZR 40/53
    Wie bereits der V Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 14. Juli 1953 (BGHZ 10, 266) zutreffend ausgeführt hat, ist mit dem Ablauf des 31. März 1953 auf Grund des rechtlich wirksamen Artikels 117 GrundG das dem Artikel 3 Abs. 2 GrundG entgegenstehende Recht außer Kraft getreten.
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 29.10.1953 - IV ZR 40/53
    Es genügt insoweit, daß die Urteilsgründe ergeben, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (BGHZ 3, 162 f [175]).
  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

    Auszug aus BGH, 29.10.1953 - IV ZR 40/53
    Dieser veränderten Rechtslage entspricht es, wenn die Ehefrau des bisherigen Klägers an dessen Stelle in den Rechtsstreit eintritt (vgl. BGHZ 1, 65 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50]).
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Nahezu in allen Entscheidungen, die Wirkungen der Gleichberechtigung für die Zeit seit dem Fristablauf betreffen, wird kein Unterschied gemacht zwischen Ehen, die vor dem 1. April 1953, und solchen, die nachher geschlossen worden sind (BGH, V.ZS…, Urt. vom 14. Juli 1953, BGHZ 10, 266; ebenso Urt. des IV., speziell für Familienrecht zuständigen Senats des BGH vom 29. Oktober 1953 - IV ZR 40/53; ferner OLG Hamm, NJW 1953 S. 1225, und die meisten der oben zu B II 3 zitierten Entscheidungen).
  • BGH, 30.06.1959 - VI ZR 122/58

    Rechtsmittel

    Damit ist auch § 1380 BGB zu diesem Zeitpunkt unwirksam geworden (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Oktober 1953 - VI ZR 40/53 - MDR 1954, 95).
  • BGH, 11.11.1958 - VI ZR 201/57

    Verkehrssicherungspflicht des Anliegers für Kabelverlegungsarbeiten

    Auch die Bestimmung des § 1380 BGB ist zu diesem Zeitpunkt daher unwirksam geworden (BGH Urteil vom 29. Oktober 1953 IV ZR 40/53 LM Nr. 8 zu Art. 3 GG = MDR 1954, 95).
  • BGH, 04.11.1954 - IV ZR 134/53

    Rechtsmittel

    Die Klägerin kann deshalb den Rechtsstreit im eigenen Namen aufnehmen (vgl. BGHZ 1, 65 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50] und Urteil des Senats vom 29.10.1953 - IV ZR 40/53, abgedruckt in MDR 1954, 95).
  • BGH, 03.05.1956 - V BLw 68/55

    Rechtsmittel

    In dieser Entscheidung hat der Senat ausdrücklich hervorgehoben, daß die Ehefrau auch zu Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte seit dem 1. April 1953 der Zustimmung des Ehemanns nicht mehr bedürfe und daher ohne diese verfügen könne (vgl. auch Urteil des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. Oktober 1953, IV ZR 40/53, MDR 1954, 95; ferner Beschluß desselben Senats vom 21. Dezember 1953, IV ZR 187/52, NJW 1954, 349; Firsching in NJW 1955, 1172).
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   BGH, 16.10.1953 - V ZR 120/52   

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https://dejure.org/1953,1255
BGH, 16.10.1953 - V ZR 120/52 (https://dejure.org/1953,1255)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1953 - V ZR 120/52 (https://dejure.org/1953,1255)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1953 - V ZR 120/52 (https://dejure.org/1953,1255)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1868 (Ls.)
  • MDR 1954, 95
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.02.1953 - V ZR 72/51

    Geregelter Nachlaß (KontrRG 45)

    Auszug aus BGH, 16.10.1953 - V ZR 120/52
    Der erkennende Senat hat in mehreren Entscheidungen (BGHZ 9, 73 [77] 10, 115 [119 ff]) ausgesprochen, dass der mittelbare Besitz als Voraussetzung der Annahme einer Nachlaßregelung genüge, dass aber der lediglich auf § 857 BGB gestützte Besitz des Erben nicht ausreiche.

    Der erkennende Senat hat sich schon früher (BGHZ 9, 73 [77 f]) auf den Standpunkt gestellt, dass die auch vom Reichsgericht ausgesprochene Meinung (RGZ 135, 75 [78]), der unmittelbare Besitzer müsse den Willen haben, den Besitz auf Grund eines bestimmten Rechtsverhältnisses zu dem mittelbaren Besitzer auszuüben und es hänge von der Willensentscheidung des unmittelbaren Besitzers ab, ob und wielange er diesem Erfordernis genügen wolle, nur in den Fällen gelte, in denen der mittelbare Besitz auf einem schuldrechtlichen oder dinglichen Rechtsverhältnis beruhe, das von dem Willen der Beteiligten abhängig sei.

  • RG, 05.02.1932 - VII 219/31

    Zucker I - § 934 BGB

    Auszug aus BGH, 16.10.1953 - V ZR 120/52
    Der erkennende Senat hat sich schon früher (BGHZ 9, 73 [77 f]) auf den Standpunkt gestellt, dass die auch vom Reichsgericht ausgesprochene Meinung (RGZ 135, 75 [78]), der unmittelbare Besitzer müsse den Willen haben, den Besitz auf Grund eines bestimmten Rechtsverhältnisses zu dem mittelbaren Besitzer auszuüben und es hänge von der Willensentscheidung des unmittelbaren Besitzers ab, ob und wielange er diesem Erfordernis genügen wolle, nur in den Fällen gelte, in denen der mittelbare Besitz auf einem schuldrechtlichen oder dinglichen Rechtsverhältnis beruhe, das von dem Willen der Beteiligten abhängig sei.
  • BGH, 19.06.1953 - V ZR 170/52

    Geregelter Nachlaß (KontrltG 45)

    Auszug aus BGH, 16.10.1953 - V ZR 120/52
    Der Senat hat im Urteil vom 19. Juni 1953 (BGHZ 10, 115 [117]) sich darüber ausgesprochen, in welchen Fällen, je nachdem wie Art. XII Abs. 2 KRG 45 ausgelegt wird, ein Nachlaß als geregelt angesehen werden kann.
  • BGH, 15.11.1965 - VIII ZR 288/63

    Erfüllung der Verpflichtungen aus Mietverträgen - Ausübung eines vertraglich …

    Dadurch war das Besitzmittlungsverhältnis zwischen dem Kläger und den Eheleuten R. fortgefallen, das jedenfalls dann, wenn der mittelbare Besitz - wie hier - auf schuldrechtlichen Beziehungen beruht, die vom Willen der Beteiligten abhängig sind, einen entsprechenden Besitzwillen beider Teile voraussetzt (RGZ 135.75.78; BGHZ 9, 73, 78 [BGH 20.02.1953 - V ZR 72/51] BGH Urt. v. 16. Oktober 1953 - V ZR 120/52 - LM BGB § 868 Nr. 4).
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