Rechtsprechung
| BGH, 20.06.1958 - 5 StR 157/58 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1958, 1243
- MDR 1958, 783
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66
Begriffliche Möglichkeit einer versuchten schweren Körperverletzung - Billigendes …
Auch in anderen Fällen ist das geschehen (vgl. BGHSt 10, 230; RGSt 68, 197; BGH NJW 1958, 1243). - BGH, 09.06.1967 - 4 StR 187/67 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 12.02.1963 - 1 StR 2/63
Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich der Annahme eines tateinheitlichen …
Er hatte zwar den Vorsatz des gemeinen Diebstahls nach § 242 StGB, verwirklichte ihn aber nicht, weder hinsichtlich des Kraftwagens noch durch Entwendung des Päckchens, das Genußmittel enthielt (BGH NJW 1958, 1243 Nr. 14).Daher kommt nach den Grundsätzen des Urteils BGH NJW 1958, 1243 Nr. 14 ein Schuldspruch wegen versuchten schweren Diebstahls in Tateinheit mit Mundraub in Betracht (vgl. auch BGHSt 10, 230).
- BGH, 04.07.1966 - 2 StR 198/66
Tateinheit zwischen versuchtem Raub und schwerem Diebstahl
Das ist ersichtlich auch der Grund, der die Rechtsprechung veranlaßt hat, die Möglichkeit von Tateinheit zwischen versuchtem schwerem Diebstahl und Mundraub zu bejahen (vgl. BGH LM Nr. 2 zu § 243 StGB = NJW 1958, 1243 [BGH 20.06.1958 - 5 StR 157/58]). - BGH, 15.11.1968 - 4 StR 451/68
Mundraub bei geringfügigem Diebstahl zur Befriedigung eines unmittelbaren …
Dann wäre der Angeklagte wegen versuchten schweren Diebstahls (im Rückfall) in Tateinheit mit Übertretung des § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB zu bestrafen (vgl. BGH NJW 1958, 1243; BGHSt 21, 244 [BGH 09.06.1967 - 4 StR 187/67]). - BGH, 11.02.1959 - 2 StR 600/58
Abgrenzung eines vollendeten Einbruchsdiebstahls von einem versuchten schweren …
In diesem Falle hätten sie sich eines versuchten schweren Diebstahls (§ 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB) in Tateinheit mit Genußmittelentwendung (§ 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB) schuldig gemacht (BGH NJW 1958, 1243 [BGH 20.06.1958 - 5 StR 157/58] Nr. 14). - BGH, 08.07.1970 - 3 StR 122/70
Verurteilung wegen Diebstahls - Versuchter Diebstahl in Tateinheit mit Mundraub - …
Dennoch kann versuchter Diebstahl in Tateinheit mit Mundraub gegeben sein, wenn, wie hier, die Täter nur deshalb, weil sie am Tatort nicht mehr vorfinden, Genußmittel in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch entwenden (BGH NJW 1958, 1243 - dort war der Täter mit allgemeinem Diebstahlsvorsatz eingestiegen, hatte aber nur geringe Mengen von Nahrungs- und Genußmitteln vorgefunden und sie zum alsbaldigen Verbrauch. Mitgenommen - BGHSt 21, 244 [BGH 09.06.1967 - 4 StR 187/67]). - BGH, 04.02.1966 - 4 StR 624/65
Verurteilung wegen schweren Diebstahls sowie versuchten schweren Diebstahls in …
Die Annahme, der Angeklagte habe im Fall W. (II, 7) versuchten schweren Diebstahl in Tateinheit mit Mundraub begangen, entspricht an sich der Rechtsprechung (BGH NJW 1958, 1243;… BGH Urt. v. 11. Dezember 1959 - 4 StR 492/59 -). - BGH, 17.02.1959 - 1 StR 685/58
Rechtsmittel
Wie das Reichsgericht in den Entscheidungen RGSt 30, 67; 53, 198; 68, 197; JW 1938, 2892, 2893 u.a. und, ihm folgend, der Bundesgerichtshof in den nicht veröffentlichten Entscheidungen 4 StR 385/52 vom 27. November 1952, 4 StR 452/57 vom 21. November 1957 und 5 StR 309/56 vom 6. November 1956 sowie in der Entscheidung 5 StR 157/58 vom 20. Juni 1958 (LM Nr. 2 zu § 243 StGB = NJW 1958, 1243 Nr. 14) ausgesprochen haben, macht sich derjenige, der es zunächst auf die Wegnahme einer die Grenzen des § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB übersteigende Menge von Lebens- und Genußmitteln oder sonstigen Gegenständen des hauswirtschaftlichen Verbrauchs oder auf die Wegnahme anderer Sachen abgesehen hat, dann aber nur eine geringe Menge von Gegenständen im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 5 zum alsbaldigen Verbrauch mitnimmt, nicht des vollendeten (schweren) Diebstahls, sondern des versuchten (schweren) Diebstahls in Tateinheit mit Mundraub schuldig. - BGH, 10.07.1970 - 2 StR 278/70
Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Verurteilung wegen …
Da er und der Zeuge Radomski aus dem Zigarettenautomaten nicht nur Zigaretten, sondern auch Geld stehlen wollten, sie infolge der Störung ihres Vorhabens aber lediglich zwei bis drei Päckchen Zigaretten entwenden konnten, sind nur die Voraussetzungen eines versuchten Diebstahls (in Tateinheit mit Mundraub - § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB -) erfüllt (vgl. BGH NJW 1958, 1243). - BGH, 23.02.1968 - 3 StR 42/68
Ungenaue Angaben bezüglich Tatbestandsmerkmalen im angefochtenen Urteil als …
- BGH, 06.08.1963 - 1 StR 278/63
Unzulässigkeit der Revision wegen Fehlens der Angaben nach § 344 Abs. 2 S. 2 …
- BGH, 15.05.1962 - 1 StR 151/62
Rechtsmittel
- BGH, 04.05.1962 - 2 StR 146/62
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
- BGH, 11.04.1962 - 2 StR 62/62
Rechtsmittel
- BGH, 12.12.1961 - 5 StR 440/61
Rechtsmittel
- BGH, 10.04.1959 - 4 StR 64/59
Rechtsmittel
- BGH, 23.02.1966 - 2 StR 17/66
Verurteilung wegen Unterschlagung - Merkmal der Zueignung - Manifestation des …
- BGH, 14.01.1966 - 4 StR 593/65
Mundraub bei Entwendung zum alsbaldigen Verbrauch - Nahrungsmittel von …
- BGH, 25.05.1960 - 2 StR 206/60
Voraussetzungen für die Annahme eines gemeinschaftlich begangenen schweren …
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Rechtsprechung
| BGH, 08.07.1958 - 1 StR 268/58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1958, 1404 (Ls.)
- MDR 1958, 783
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- RG, 18.02.1937 - 3 D 36/37
Kann nach dem § 421 StGB. die Ausübung "jedweden Handelsgewerbes" untersagt …
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - 1 StR 268/58
Hat ein Gewerbetreibender nur in einem Zweige seines Gewerbes strafbare Handlungen im Sinne des § 42 l StGB begangen, so kann ihm die Ausübung des Gewerbes trotzdem ohne Einschränkung untersagt werden, wenn dies zum Schütze der Allgemeinheit erforderlich ist (im Anschluß an RGSt 71, 69).Ein unzuverlässiger Kaufmann kann, wenn es notwendig ist, aus dem Handelsgewerbe überhaupt entfernt werden, nicht nur aus dem Zweige, in dem er sich als unzuverlässig im Sinne des § 42 l erwiesen hat (RGSt 71, 69).
- BGH, 17.09.1953 - 4 StR 326/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - 1 StR 268/58
Daß die Verwaltungsbehörde bereits ein Berufsverbot gegen den Angeklagten verhängt hat, ist ohne Bedeutung (RG DR 1943, 73; vgl. auch BGH NJW 1953, 1719 Nr. 23 zu § 42 m StGB). - RG, 23.01.1912 - V 824/11
Über die Voraussetzungen und den Umfang des Rechtes der Verbände zur Förderung …
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - 1 StR 268/58
Zwar war jedes einzelne Angebot nur an einen einzigen Interessenten gerichtet; zur Annahme, daß es sich um Mitteilungen für einen größeren Personenkreis handelte, genügt jedoch, daß die Angebote in größerer Zahl durch Druck hergestellt und dann einzeln in den Verkehr gebracht wurden (RGSt 45, 355, 361, 362). - RG, 31.05.1907 - II 34/07
Unlauterer Wettbewerb
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - 1 StR 268/58
Ein "besonders günstiges Angebot" im Sinne der § § 3, 4 UWG liegt nicht erst dann vor, wenn die gebotenen Vorteile erheblich sind; die besondere Vorteilhaftigkeit muß sich auch nicht aus Vergleichen mit Konkurrenzangeboten ergeben; zur Annahme, daß es sich um ein besonders günstiges Angebot handle, genügt vielmehr, daß das Angebot Angaben enthält - etwa über die besondere Leistungsfähigkeit des Anbietenden - die den Anschein erwecken, als habe der Werbende Vorteile zu bieten, die anderen Unternehmen, auf welche gerade diese Angaben nicht zutreffen, fehlen (vgl. RGSt 40, 122, 128; RGZ 66, 171, 176). - RG, 12.04.1907 - V 1140/06
1. Kann ein Gemeindefriedhof als öffentlicher Platz im Sinne des § 6 Nr. 3 des …
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - 1 StR 268/58
Ein "besonders günstiges Angebot" im Sinne der § § 3, 4 UWG liegt nicht erst dann vor, wenn die gebotenen Vorteile erheblich sind; die besondere Vorteilhaftigkeit muß sich auch nicht aus Vergleichen mit Konkurrenzangeboten ergeben; zur Annahme, daß es sich um ein besonders günstiges Angebot handle, genügt vielmehr, daß das Angebot Angaben enthält - etwa über die besondere Leistungsfähigkeit des Anbietenden - die den Anschein erwecken, als habe der Werbende Vorteile zu bieten, die anderen Unternehmen, auf welche gerade diese Angaben nicht zutreffen, fehlen (vgl. RGSt 40, 122, 128; RGZ 66, 171, 176).
- BGH, 02.10.1958 - 4 StR 294/58
Rechtsmittel
Auch die Ausgestaltung des Verbots ist rechtlich unbedenklich (vgl. neuerdings BGH 1 StR 268/58 vom 8. Juli 1958 = NJW 1953, 1404 Nr. 17, Leitsatz; ähnlich auch schon 4 StR 110/58 vom 22. Mai 1958). - BGH, 09.07.1963 - 5 StR 216/63
Rechtsmittel
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