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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 24.02.1964 | BGH, 21.01.1964

Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1923
BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64 (https://dejure.org/1964,1923)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1964 - 1 StR 13/64 (https://dejure.org/1964,1923)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1964 - 1 StR 13/64 (https://dejure.org/1964,1923)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung eines Angeklagten in dem gegen ihn gerichteten Verfahren als Zeugen - Vernehmung eines früheren Mitbeschuldigten als Zeugen - Lösen einer zunächst bestehenden Verbindung zwischen verschiedenen Strafsachen - Missbrauch der Ermessensfreiheit des Richters bei ...

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1034
  • MDR 1964, 522
  • JR 1964, 305
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten …

    Auszug aus BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
    Das gilt auch für den Fall, daß das gegen ihn gerichtete Strafverfahren mit der Strafsache gegen einen anderen verbunden wird, und zwar auch insoweit, als er an den Straftaten, die dem Mitangeklagten vorgeworfen werden, unbeteiligt ist (RGSt 6, 279; BGHSt 10, 8).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
    Daß dem Zeugen ein bestimmter Vorhalt nicht gemacht wurde, kann mit der Revision nicht gerügt werden (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352).
  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage …

    Auszug aus BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
    Es steht nichts im Wege, die Angaben eines Mitangeklagten nach gewissenhafter Prüfung in freier Beweiswürdigung für glaubhaft zu halten und sie dem Urteil zugrunde zu legen (vgl. BGHSt 18, 238, 241).
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
    Daß dem Zeugen ein bestimmter Vorhalt nicht gemacht wurde, kann mit der Revision nicht gerügt werden (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352).
  • BGH, 05.03.1953 - 5 StR 676/52

    Materielle und formelle Voraussetzungen der Verbindung und Trennung von Verfahren …

    Auszug aus BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
    Es besteht bei zeitweiser Trennung verbundener Strafsachen die Gefahr, daß bei der Urteilsfällung in der zeitweise abgetrennten Sache Beweisergebnisse mitberücksichtigt werden, die während der Trennung in der anderen Sache gefunden wurden, daß also gegen § 261 StPO verstoßen wird (vgl. BGH NJW 1953, 836 Nr. 22 und die dort angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts).
  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 532/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
    Ist die Verbindung aufgehoben, dann kann der eine Beschuldigte im Verfahren gegen den anderen nicht mehr als Beschuldigter auftreten, er kann nur noch und muß unter Umständen (§ 244 Abs. 2 StPO) als Zeuge gehört werden (vgl. RGSt 52, 138; BGH JR 1959, 67).
  • BGH, 14.05.1962 - 5 StR 121/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
    Auch der Bundesgerichtshof hat diese Handhabung für zulässig angesehen (s. Urt. v. 14. Mai 1962 - 5 StR 121/62).
  • RG, 04.01.1916 - II 653/15

    Kann die Revision darauf gestützt werden, daß der Angeklagte nach dem Protokolle …

    Auszug aus BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
    Das Sitzungsprotokoll bringt über den Inhalt einer Zeugenaussage gegenüber den Feststellungen im Urteil keinen Gegenbeweis (s. § 274 StPO; RGSt 49, 315).
  • RG, 12.02.1918 - V 804/17

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mitbeschuldigter usw. in der …

    Auszug aus BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
    Ist die Verbindung aufgehoben, dann kann der eine Beschuldigte im Verfahren gegen den anderen nicht mehr als Beschuldigter auftreten, er kann nur noch und muß unter Umständen (§ 244 Abs. 2 StPO) als Zeuge gehört werden (vgl. RGSt 52, 138; BGH JR 1959, 67).
  • RG, 25.06.1895 - 1890/95

    Wer ist -- insbesondere im Stadium der Hauptverhandlung -- als Beschuldigter im …

    Auszug aus BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
    Es ist allgemein anerkannt, daß ein früherer Mitbeschuldigter, der aus dem Verfahren ausgeschieden ist, das gegen einen anderen Beschuldigten weiterbetrieben wird, nun in dessen Verfahren als Zeuge vernommen werden kann (vgl. RGSt 27, 312).
  • RG, 09.05.1882 - 989/82

    Darf ein Mitangeklagter in demselben Verfahren überhaupt oder wenigstens dann …

  • BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86

    Mitwirkung eines blinden Richters

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein blinder Richter an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen nicht mitwirken kann, wenn es in dieser zur Einnahme eines Augenscheins kommt (BGHSt 4, 191, 193/194; 5, 354, 355; 18, 51, 53; BGH MDR 1964, 522; vgl. auch OLG Hamm VRS 11, 223, 224; JMBlNRW 1969, 245, 246).
  • OLG Bamberg, 23.02.2015 - 3 OLG 8 Ss 126/14

    Beweisantrag auf Vernehmung eines Mitangeklagten nach Berufungsverwerfung

    Nur solange diese Klammer besteht, scheidet die Vernehmung eines Mitangeklagten als Zeuge aus (BGHSt 10, 8/11 f.; BGH NJW 1964, 1034; NStZ 1984, 464 = NJW 1985, 76 = StV 1984, 361;… KK/Senge Vor § 48 Rn. 7 f.;… Meyer-Goßner/Schmitt vor § 48 Rn. 21 f.;… Alsberg/Dallmeyer, Der Beweisantrag im Strafprozess, 6. Aufl. Rn. 322;… Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 9. Aufl. Rn. 1005, 927 ff., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.03.1977 - 5 StR 65/77

    Abtrennung und Verbindung zusammenhängender Strafsachen - Abtrennung um einen …

    Die zeitweilige Trennung verbundener Strafsachen ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sie vorgenommen wird, um einen Mitangeklagten zu einem strafrechtlichen Vorwurf, der ihn selbst nicht betrifft, als Zeugen in dem weiterlaufenden Verfahren gegen die anderen Mitangeklagten zu vernehmen (BGH LM Nr. 6 zu § 4 StPO = NJW 1964, 1034 = MDR 1964, 522).
  • BGH, 14.05.1968 - 1 StR 552/67

    Rechtsmittel

    Der in LM StPO § 4 Nr. 6 = NJW 1964, 1034 behandelte Fall war anders gelagert; dort war der Mitangeklagte, der nach Abtrennung seines Verfahrens als Zeuge vernommen wurde, an der Tat, zu der er aussagte, nicht beteiligt.
  • BGH, 27.01.1965 - 2 StR 460/63

    Möglichkeit der Verwertung von Niederschriften über Vernehmungen von Angeklagten …

    Die Trennung verschiedener Strafsachen ist nach ständiger Rechtsprechung nicht schon deshalb zu beanstanden, weil sie vorgenommen wird, um einen Mitangeklagten zu selbständigen Anklagepunkten, an denen er nach dem Eröffnungsbeschluß nicht beteiligt ist, als Zeugen zu hören (BGH JZ 1964, 525).
  • BGH, 28.04.1964 - 1 StR 41/64

    Zulässigkeit der Verlesung der früheren Aussage eines Zeugen in der …

    Bleiben die Sachen verbunden, worden die Verfahren nicht getrennt, so verbleibt jeder der Angeklagten in dieser verfahrensrechtlichen Stellung auch bei der Verhandlung über solche Punkte der Anklage, die ihn nicht betreffen (BGHSt 3, 149, 152 f; BGHSt 10, 8; BGH Urt. vom 25. Februar 1964 - 1 StR 13/64 - zum Abdruck bestimmt).
  • LG Bonn, 03.07.1973 - 8 Ks 1/72

    Beteiligung an der Deportation von Juden aus Krosno ins KL Belzec. …

    Im übrigen gebot aber auch die Aufklärungspflicht nicht seine erneute ergänzende Vernehmung zu den obigen Fällen (§§ 244 Abs. 2, 261 StPO; BGHSt 10, 8, 11; 18, 238 ff.; NJW 1964, 1034 f.; JR 1969, 148 f.).
  • BGH, 26.05.1970 - 4 StR 94/70

    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht - Vorliegen eines besonders …

    Die vorübergehende Abtrennung des Verfahrens gegen den Mitangeklagten S., um diesen zu einer Tat des Angeklagten Kohn, an der er nicht beteiligt war (Fall So.), als Zeugen vernehmen zu können, war verfahrensrechtlich zulässig (BGH NJW 1964, 1034).
  • BGH, 25.05.1966 - 2 StR 137/66

    Verbindung und Trennung von Verfahren - Feststellung eines Tatvorsatzes im Fall …

    Verbindung und Trennung von Verfahren sind dem Ermessen des Tatrichters überlassen (BGH NJW 1953, 836; 1964, 1034) [OLG Stuttgart 09.12.1963 - 8 W 252/63].
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,735
BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63 (https://dejure.org/1964,735)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63 (https://dejure.org/1964,735)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1964 - AnwSt (B) 8/63 (https://dejure.org/1964,735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindung der Ehrengerichte an die Verneinung der Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten im strafgerichtlichen Urteil - Rechtskraft eines Urteils vor Einlegung des Rechtsmittels - "Aburteilung" einer Straftat - Rechtsnatur und Rechtsfolgen des § 115 Abs. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 41, 370
  • BGHSt 19, 269
  • NJW 1964, 1037
  • MDR 1964, 522
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.02.1962 - AnwSt (R) 8/61

    Auslegung des § 115 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vor dem Hintergrund …

    Auszug aus BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63
    Der Senat hat bereits in der Entscheidung BGHSt 17, 149 die Frage aufgeworfen, die damals nicht entschieden zu werden brauchte,.

    Eine Unterbrechung oder Hemmung oder ein Ruhen der Frist tritt nicht ein (BGHSt 17, 149, 152 bis 154).

    Die Vorschrift verbietet es gerade nicht, eine Pflichtwidrigkeit zu untersuchen und zu verfolgen (BGHSt 17, 149, 152; Behnke, BDO § 3 Anm. 11; Römer, BDO § 3 Anm. IV 3).

  • BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53

    Zeitungs-'Hetze' - § 185 StGB, Personengesamtheit, soziale Funktion, GmbH

    Auszug aus BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63
    Abweichend davon muß das Revisionsgericht auf dem Gebiete des Strafverfahrensrechts und ebenso auf dem des Disziplinarrechts bei einer nach dem tatrichterlichen Urteil eingetretenen Gesetzesänderung nicht nur darüber befinden, ob das Urteil den zur Zeit seines Erlasses geltenden Vorschriften entspricht, sondern auch, ob es nach dem neuen Gesetz, falls dieses milder ist, gerechtfertigt ist (§ 2 Abs. 2 StGB, § 354 a StPO, § 116 Satz 2, § 146 Abs. 3 BRAO; vgl. hierzu BGHSt 5, 207, 208; 6, 186, 192; BGH HJW 1953, 1800, 1801; 1955, 1406/1407); maßgebend ist danach lediglich, ob der Tatrichter sein Urteil ebenso hätte erlassen können, wenn zur Zeit seiner Urteilsfindung das neue, mildere, Gesetz schon gegolten hätte.
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil - …

    Auszug aus BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63
    Der Hinweis des Beschuldigten auf die Entscheidung BGHSt 7, 238 geht fehl., Dort hat es sich nur um die Frage gehandelt, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Anwendung des § 51 Abs. 1 StGB in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise festgestellt waren.
  • BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63
    Abweichend davon muß das Revisionsgericht auf dem Gebiete des Strafverfahrensrechts und ebenso auf dem des Disziplinarrechts bei einer nach dem tatrichterlichen Urteil eingetretenen Gesetzesänderung nicht nur darüber befinden, ob das Urteil den zur Zeit seines Erlasses geltenden Vorschriften entspricht, sondern auch, ob es nach dem neuen Gesetz, falls dieses milder ist, gerechtfertigt ist (§ 2 Abs. 2 StGB, § 354 a StPO, § 116 Satz 2, § 146 Abs. 3 BRAO; vgl. hierzu BGHSt 5, 207, 208; 6, 186, 192; BGH HJW 1953, 1800, 1801; 1955, 1406/1407); maßgebend ist danach lediglich, ob der Tatrichter sein Urteil ebenso hätte erlassen können, wenn zur Zeit seiner Urteilsfindung das neue, mildere, Gesetz schon gegolten hätte.
  • BGH, 11.12.1961 - AnwSt (B) 6/61

    Auslegung des § 145 BRAO

    Auszug aus BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63
    Eine Entscheidung des Revisionsgerichts hierüber ist deshalb nicht erforderlich (BGHSt 17, 21, 27/28).
  • RG, 15.02.1892 - 289/92

    1. Ist jede unzulässige Form der Entwertung derjenigen Marken, die auf die in …

    Auszug aus BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63
    Als § 354 a StPO noch nicht galt, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung unter "Aburteilung" einer Straftat die Entscheidung über die Schuld und die Findung der schuldangemessenen Strafe durch den Tatrichter verstanden (RGSt 22, 347, 351; 61, 130, 135).
  • RG, 11.03.1927 - I 57/26

    1. Sind die Bestimmungen der §§ 4, 5 PreistrVO. für den Raumwucher durch die §§ …

    Auszug aus BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63
    Als § 354 a StPO noch nicht galt, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung unter "Aburteilung" einer Straftat die Entscheidung über die Schuld und die Findung der schuldangemessenen Strafe durch den Tatrichter verstanden (RGSt 22, 347, 351; 61, 130, 135).
  • BGH, 27.05.1968 - AnwSt (R) 8/67

    Standespflichten des Rechtsanwalts und Notars

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  • BGH, 24.03.1966 - 3 StR 13/65

    Einziehung des Buches "Die Irrlichter" - Zulässigkeit einer Einziehung im …

    Etwas anderes könnte - in Ermangelung einer ausdrücklichen Einschränkung im Gesetz, wie sie sich z.B. für die Berücksichtigung der Rücknahme des Strafantrags aus § 64 StGB ergibt - nur gelten, wenn Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung zu dem Schluss führten, dass die Verfahrensvoraussetzung der Nichtverfolgbarkeit nur bis zum letzten tatrichterlichen Urteil gelten solle - wie dies z.B. für den jetzigen § 164 Abs. 6 und den § 191 StGB angenommen wird (vgl. RGSt 26, 365;… Schwarz/Dreher 27. Aufl. § 164 StGB Anm. 6, Schwarz/Kleinknecht StPO, 26. Aufl. Einl. 6; siehe auch die Entscheidungen BGHSt 19, 269 zur 5 Jahresfrist des § 115 BRAO und BGHSt 19, 377 zur Nachholbarkeit der Erklärung der Staatsanwaltschaft nach § 232 Abs. 1 Halbs. 2 StGB in der Revisionsinstanz) -.
  • BGH, 31.10.1966 - AnwSt (R) 7/66

    Auskunftspflicht gemäß § 56 BRAO

    § 115 BRAO findet daher keine Anwendung (vgl. BGHSt 19, 269 = NJW 1964, 1037).
  • BGH, 05.12.1966 - NotSt (Brfg) 2/66

    Zur Anwendung des § 110 BNotO. Begriff der gewerblichen Tätigkeit

    Maßgebend ist insoweit der Tag der letzten tatrichterlichen Entscheidung, doch greift auch hier der Grundsatz der Einheitlichkeit des Dienstvergehens ein (BGHSt 19, 269).
  • BGH, 05.10.1970 - AnwSt (R) 3/70

    Unterbrechung der Verjährung im ehrengerichtlichen Verfahren

    Aus der bisherigen "Verfahrensvorschrift ganz besonderer Art" (BGHSt 19, 269, 272) [BGH 24.02.1964 - AnwSt B 8/63] ist nunmehr eine echte Verjährungsvorschrift geworden, die für jede bei ihrem Inkrafttreten noch verfolgbare Pflichtwidrigkeit uneingeschränkt gilt.
  • BGH, 05.11.1973 - AnwSt (R) 7/71

    Rechtsmittel

    Der Ehrengerichtshof hat rechtlich einwandfrei dargelegt (UA Bl. 100, 101), daß die Verfolgung der Taten, soweit der Beschwerdeführer verurteilt wurde, nicht nach § 115 BRAO a.F. ausgeschlossen und nicht nach § 115 BRAO n.F. verjährt ist (vgl. BGHSt 17, 149 ff = NJW 1962, 1118; 19, 269= NJW 1964, 1037; 21, 232, 236, 237= NJW 1967, 894; 24, 1= NJW 1970, 2304).
  • BGH, 23.02.1965 - 3 StR 57/64

    Strafbarkeit "prokommunistischer Betätigung", bloßer Förderung allgemeiner …

    Das hat nach § 354 a StPO auch noch das Revisionsgericht zu beachten (BGHSt 19, 269, 270 [BGH 24.02.1964 - AnwSt B 8/63]; 20, 77) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 32/64].
  • EGH Bayern, 12.02.1976 - 19/75

    Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt; Unterbrechung einer ehrengerichtlichen …

    Dabei sah die Rechtsprechung diese Vorschrift nicht als Verjährungsbestimmung, sondern als eine "Verfahrensvorschrift ganz besonderer Art" (BGHSt 19, 269, 272) an, nach der die Frist weder durch die Einleitung des ehrengerichtlichen Verfahrens unterbrochen oder gehemmt wurde noch während der Dauer des Verfahrens ruhte (BGHSt 17, 149).
  • BGH, 23.02.1965 - 3 StR 47/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Geheimbündelei in …

    Diese Regelung ist nach § 354 a StPO in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 2 StGB auch vom Revisionsgericht noch zu berücksichtigen (BGHSt 19, 269, 271 [BGH 24.02.1964 - AnwSt B 8/63]; 20, 77) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 32/64].
  • BGH, 06.12.1965 - AnwSt (B) 5/65

    Rechtsmittel

    Daß eine Standesverfehlung auch nach Ablauf von fünf Jahren noch mit einem Verweis und Geldbuße bestraft werden kann, die Vorschrift des § 115 BRAO also auf diese Strafanhäufung keine Anwendung findet, hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen (BGHSt 17, 149, 154 [BGH 26.02.1962 - AnwSt R 8/61]; Urteil vom 9. April 1962 - AnwSt (R) 2/62 - und Urteil vom 11. Februar 1963 - AnwSt (R) 17/62; Beschluß vom 24. Februar 1964 - AnwSt (B) 1/64; vgl. auch BGHSt 19, 269).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1964 - 1 StR 531/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,6705
BGH, 21.01.1964 - 1 StR 531/63 (https://dejure.org/1964,6705)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1964 - 1 StR 531/63 (https://dejure.org/1964,6705)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1964 - 1 StR 531/63 (https://dejure.org/1964,6705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besetzung der Richterbank mit einem "praktisch" blinden Richter als Verfahrensverstoß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 522
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 194/61
    Auszug aus BGH, 21.01.1964 - 1 StR 531/63
    Für die neue Verhandlung wird auf BGHSt 16, 204 zum Beweiswert des wiederholten Wiedererkennens hingewieser ferner darauf, daß bisher nicht festgestellt ist, der Angeklagte sei sich der Öffentlichkeit des Ortes im Sinne des § 183 StGB (BGHSt 10, 194, 196) bewußt gewesen, obwohl der Sachverhalt die Möglichkeit offen läßt, daß er es darauf angelegt hatte, nicht von anderen gesehen zu werden.
  • BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei Mitwirkung eines blinden Richters - …

    Auszug aus BGH, 21.01.1964 - 1 StR 531/63
    Er war daher unfähig, das Richteramt in der Hauptverhandlung gegen den Beschwerdeführer auszuüben (BGHSt 4, 191, 193; 5, 354, 355; 11, 74, 78; 18, 51, 55).
  • BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57

    Letztes Wort, Schlussvortrag Verteidiger, Absetzen der Urteilsformel, …

    Auszug aus BGH, 21.01.1964 - 1 StR 531/63
    Er war daher unfähig, das Richteramt in der Hauptverhandlung gegen den Beschwerdeführer auszuüben (BGHSt 4, 191, 193; 5, 354, 355; 11, 74, 78; 18, 51, 55).
  • BGH, 28.04.1953 - 5 StR 136/53

    Mitwirkung eines erblindeten Richters als Beisitzer in einem strafgerichtlichen …

    Auszug aus BGH, 21.01.1964 - 1 StR 531/63
    Er war daher unfähig, das Richteramt in der Hauptverhandlung gegen den Beschwerdeführer auszuüben (BGHSt 4, 191, 193; 5, 354, 355; 11, 74, 78; 18, 51, 55).
  • BGH, 05.03.1954 - 5 StR 661/53
    Auszug aus BGH, 21.01.1964 - 1 StR 531/63
    Er war daher unfähig, das Richteramt in der Hauptverhandlung gegen den Beschwerdeführer auszuüben (BGHSt 4, 191, 193; 5, 354, 355; 11, 74, 78; 18, 51, 55).
  • BGH, 03.04.1957 - 4 StR 144/57
    Auszug aus BGH, 21.01.1964 - 1 StR 531/63
    Für die neue Verhandlung wird auf BGHSt 16, 204 zum Beweiswert des wiederholten Wiedererkennens hingewieser ferner darauf, daß bisher nicht festgestellt ist, der Angeklagte sei sich der Öffentlichkeit des Ortes im Sinne des § 183 StGB (BGHSt 10, 194, 196) bewußt gewesen, obwohl der Sachverhalt die Möglichkeit offen läßt, daß er es darauf angelegt hatte, nicht von anderen gesehen zu werden.
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