Rechtsprechung
| BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Parteivernehmung - Beweisführung - Urkundsperson - Unrichtige Beurkundung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 415 Abs. 2
Anforderungen an den Gegenbeweis gegen eine öffentliche Urkunde
Papierfundstellen
- NJW 1965, 1714 (Ls.)
- MDR 1965, 818
- DNotZ 1965, 636
- WM 1965, 868
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (8)
- RG, 18.03.1921 - II 458/20
Widerruf nach § 178 BGB
Auszug aus BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64
Der Beweis dafür, daß der durch eine Urkundsperson beurkundete Vorgang unrichtig beurkundet sei, kann nicht durch Parteivernehmung geführt werden.Die Erklärung des Widerrufs eines Vertrags mangels Vertretungsmacht eines Vertreters muß die Absicht erkennen lassen, das Vorgehen des Vertreters ohne Vertretungsmacht als rechtlich unwirksam zu behandeln (Bestätigung von RGZ 102, 24).*).Eine Erklärung des Vertragsgegners, in der er zum Ausdruck bringt, nicht mehr an den Vertrag gebunden zu sein, stellt nur dann einen Widerruf dar, wenn erkennbar ist, er wolle das rechtsgeschäftliche Handeln der beiden tätig gewordenen Vertreter mangels Mitwirkung des dritten Gesamtvertreters nicht mehr als rechtlich wirksam behandeln und den Vertrag aus diesem Grund als nicht abgeschlossen betrachten (RGZ 102, 24, 25; Schlegelberger/Vogels, BGB § 178 Anm. 2).
- RG, 06.11.1928 - II 235/28
Preußische Stadtgemeinde; Ungerechtfertigte Bereicherung
Auszug aus BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64
Diese unvollständige Vertretung durch einen Gesamtvertreter sei rechtlich wie das Handeln eines Vertreters ohne Vertretungsmacht zu beurteilen (RGZ 122, 229).Zutreffend hat das Berufungsgericht auf die mangelhafte Gesamtvertretung die §§ 177 f BGB entsprechend angewendet (RGZ 122, 229, 231).
- RG, 14.02.1913 - II 378/12
Gesamtvertretung
Auszug aus BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64
Die Wirksamkeit des von ihm abgeschlossenen Vertrags für und gegen die Vertretenen hänge von der (formlosen) Genehmigung des Mittestamentsvollstreckers ab, die erteilt werden könne, solange der tätig gewordene Vertreter seine Erklärung aufrechterhalte (RGZ 81, 325).
- RG, 06.12.1918 - VII 211/18
Schadensersatz wegen verspäteter Erfüllung neben Schadensersatz wegen …
Auszug aus BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64
Es ist mit dem Berufungsgericht zwar davon auszugehen, daß der Gläubiger im Falle des Verzugs des Schuldners zuerst unter Bestehen auf der Erfüllung des Vertrages den Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens (Verzögerungsschaden im Sinne des § 286 Abs. 1 BGB), bei Geldschulden die Verzugszinsen (§ 288 BGB), verlangen und später, soweit die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, unter Aufgabe des Erfüllungsanspruchs neben dem schon entstandenen Verzögerungsschaden Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann (RGZ 94, 203; BGH NJW 1953, 337;… Palandt/Danckelmann, BGB 23. Aufl. § 326 Anm. 2 b). - RG, 21.06.1911 - V 574/10
Urteil auf Abgabe einer Auflassungserklärung
Auszug aus BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64
Sollte es dabei zu dem Ergebnis kommen, daß keine der beiden Parteien vorzuleisten hatte, die beiderseitigen Leistungen vielmehr entsprechend der gesetzlichen Regelung Zug um Zug zu erbringen waren, so stand dem Beklagten gegenüber der Kaufpreisforderung die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu, und die Fälligkeit der Kaufpreisforderung setzte sonach voraus, daß die Kläger zu ihrer Leistung (lastenfreie Übereignung und Übergabe des geräumten Grundstücks) fähig und bereit waren (RGZ 76, 409, 126, 280, 285; HRR 32, 436;… Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 284, Anm. 2;… Palandt/Danckelmann, BGB 24. Aufl. § 286 Anm. 2). - RG, 05.12.1911 - II 253/11
Anfechtung eines Vertrages; Örtliches Recht
Auszug aus BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64
Ihre Formerfordernisse richten sich nach schweizer Recht (RGZ 78, 55, 60;… Raape, Internationales Privatrecht, 5. Aufl. § 46; Soergel/Kegel, EGBGB vor Art. 7 Anm. 155; von Caemmerer, Rabels Zeitschr 1959 S. 213). - RG, 28.02.1902 - VII 457/01
Beweis gegen öffentliche Urkunden
Auszug aus BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64
Mit dem Berufungsgericht ist davon auszugehen, daß einer Vertragspartei gemäß § 415 Abs. 2 ZPO nicht nur der Beweis offen steht, daß sie die beurkundete Erklärung nicht abgegeben habe, sondern des weiteren auch der Beweis dafür, daß sie entgegen der Protokollierung diese Erklärung nach der Verlesung mangels Kenntnisnahme auch nicht genehmigt habe, ohne daß sie die Genehmigungserklärung wegen Irrtums anfechten müßte (RGZ 50, 420, 422 f; WarnRspr 1908 Nr. 681; SeuffArch 72 Nr. 21; BGH, Der Deutsche Rechtspfleger 1957, 110). - RG, 30.10.1885 - III 39/85
Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses eines Anwalts bei einer Zustellung von …
Auszug aus BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64
Dieser Beweis kann daher gemäß § 445 Abs. 2 ZPO nicht durch Parteivornehmung geführt werden (RGZ 15, 373, 375; BayObLG SeuffArch 52 Nr. 73;… Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts 9. Aufl., § 118, III 2 a [xxxxx] a.A. Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. § 415, III 1 a.E.;… Baumbach/Lauterbach, ZPO 28. Aufl. § 415 Anm. 49 beide jedoch ohne nähere Begründung; vgl. auch Wieczorek, ZPO § 415, E III).
- BGH, 10.06.2016 - V ZR 295/14
Beweiskraft öffentlicher Urkunden: Widerlegung eines notariellen Vertrages durch …
Solche Urkunden erbringen vollen Beweis darüber, dass die Erklärung mit dem niedergelegten Inhalt so, wie beurkundet, abgegeben wurde (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 1965 - V ZR 55/64, WM 1965, 868, 870). - BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14
Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag
Vielmehr muss die Erklärung hinreichend deutlich machen, dass der Vertrag gerade wegen des Widerrufs nicht gelten solle (vgl. für den Widerruf nach § 178 BGB: BGH in st. Rspr. seit 22. Juni 1965 - V ZR 55/64 - zu I b der Gründe; BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 91/95 - zu II 1 der Gründe;… für das Verhältnis von Widerruf nach dem HTürGG und nach § 178 BGB BGH 8. Mai 2006 - II ZR 123/05 - Rn. 22). - BGH, 13.04.1988 - VIII ZR 274/87
Beweiswirkung einer Privaturkunde bei bestrittener Echtheit
Soweit das Berufungsgericht zur Rechtfertigung seiner abweichenden Meinung auf das Urteil des Reichsgerichts vom 30. Oktober 1885 (RGZ 15, 373) und das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22. Juni 1965 (V ZR 55/64 = MDR 1965, 818) verweist, hat es übersehen, daß in diesen Entscheidungen abgesehen davon, daß sie öffentliche Urkunden betreffen, die Parteivernehmung nur deshalb für unzulässig erachtet wurde, weil mit ihr ein Beweis gegen die formelle Beweiskraft der Urkunden geführt werden sollte.
- BGH, 08.05.2006 - II ZR 123/05
Rechtsnatur der Tätigkeit eines Treuhandgesellschafters; Begriff des …
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung zu dem Widerruf nach § 178 BGB (RGZ 102, 24; BGH, Urt. v. 22. Juni 1965 - V ZR 55/64, WM 1965, 868, 870; v. 19. Januar 1973 - V ZR 115/70, WM 1973, 460, 461; BAG NJW 1996, 2594, 2595) und kann in der vorliegenden Fallgestaltung nicht anders sein. - BGH, 08.10.1991 - XI ZR 64/90
Zulässigkeit des Selbstkontrahierens bei Auslandsbezug
Damit entscheidet das französische Recht nicht nur über die Rechtswirksamkeit der streitigen Abreden als solcher, sondern auch darüber, ob die ohne Vertretungsmacht für die Klägerin abgegebenen Erklärungen genehmigungsfähig waren und welche Anforderungen an eine Genehmigung zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1965 - V ZR 55/64 = WM 1965, 868, 869). - BGH, 18.06.2025 - VIII ZR 219/23
Anwendbares Recht bei Geltung des Vollmachtsstatuts bei einem unter Einschaltung …
Rn. 54 e) Sofern die Prüfung des nach dem deutschen Internationalen Privatrecht für die Vollmacht anwendbaren Rechts nicht zu einer Bindung der Beklagten an die von der Klägerin behauptete Zusage eines umfassenden Retourenrechts durch Herrn S. führen sollte, stellte sich die Frage einer nachträglichen Genehmigung durch die Beklagte, welche gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem Vertragsstatut zu beurteilen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 22. Juni 1965 - V ZR 55/64, WM 1965, 868 unter I b; vom 8. Oktober 1991 - XI ZR 64/90, NJW 1992, 618 unter II 2 b; vom 17. November 1994 - III ZR 70/93, BGHZ 128, 41, 48; Grüneberg/Thorn, BGB, 84. Aufl., Art. 8 EGBGB Rn. 6; BeckOGK-BGB/Ulrici, Stand: 1. November 2023, § 177 BGB Rn. 231; BeckOGK-EGBGB/Mankowski, Stand: 1. Oktober 2019, Art. 8 Rn. 293 ff.; aA Staudinger/Magnus, BGB, Neubearb. - BGH, 17.09.2024 - X ZR 39/23
Monistisch verfasste europäische Gesellschaft: Alleinige Vertretungsbefugnis des …
Rn. 71 (1) Eine Erklärung, mit der der Vertragsgegner zum Ausdruck bringt, nicht mehr an den Vertrag gebunden zu sein, stellt nur dann einen Widerruf im Sinne von § 178 BGB dar, wenn erkennbar ist, dass der Erklärende das rechtsgeschäftliche Handeln des Vertreters wegen fehlender Vertretungsmacht nicht mehr als rechtlich wirksam behandeln und den Vertrag aus diesem Grund als nicht abgeschlossen betrachten will (BGH, Urteil vom 22. Juni 1965 - V ZR 55/64, MDR 1965, 818, juris Rn. 49;… Urteil vom 19. Januar 1973 - V ZR 115/70, WM 1973, 460, juris Rn. 24;… Urteil vom 8. Mai 2006 - II ZR 123/05, NJW-RR 2006, 1182 Rn. 22; BAG…, Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 91/95, NJW 1996, 2594, juris Rn. 21). - BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00
Rückabwicklung eines unwirksamen Überweisungsauftrags
Daneben besteht die Möglichkeit, daß ein Gesamtvertreter eine Erklärung allein abgibt und der andere Gesamtvertreter diese Erklärung nachträglich analog § 177 Abs. 1 BGB - gegebenenfalls i.V.m. § 180 S. 2 BGB - genehmigt (RGZ 81, 325, 328 f.; BGH, Urteil vom 22. Juni 1965 - V ZR 55/64 - MDR 1965, 818). - BGH, 17.11.1994 - III ZR 70/93
Rechtsfolgen eines zu Zeiten der früheren DDR geschlossenen Beratervertrages …
c) aa) Für die Wirksamkeit einer nachträglichen Genehmigung seitens des Rektors, die der Kläger für den Fall geltend macht, daß der Sektionsdirektor den Beratervertrag als Vertreter ohne Vertretungsmacht unterzeichnet haben sollte, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht das Vollmachtsstatut, sondern das Vertragsstatut maßgeblich (BGH, Urteile vom 22. Juni 1965 - V ZR 55/64 - WM 1965, 868, 869, und vom 8. Oktober 1991 - XI ZR 64/90 - NJW 1992, 618 [BGH 08.10.1991 - XI ZR 64/90] = JZ 1992, 579, 580 m. Anm. v. Bar; OLG Celle WM 1984, 494, 495;… Palandt/Heldrich aaO. Anh. zu Art. 32 EGBGB Rn. 3), hier das Recht der Bundesrepublik Deutschland. - BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 91/95
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Vertretungsbefugnis des Oberkreisdirektors
"Die Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Willensmängeln (§ 123 BGB) enthält nicht ohne weiteres einen Widerruf des entsprechenden Vertragsangebots des Anfechtenden wegen Vertretungsmängeln bei dessen Annahme durch den Anfechtungsgegner (im Anschluß an BGH Urteile vom 22. Juni 1965 - V ZR 55/64 - NJW 1965, 1714 und vom 19. Januar 1973 - V ZR 115/70 - WM 1973, 460).«.Dies entspricht der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung (BGH Urteile vom 22. Juni 1965 - V ZR 55/64 - NJW 1965, 1714 und vom 19. Januar 1973 - V ZR 115/70 - WM 1973, 460; RGZ 102, 24) und Literatur (…MünchKomm Schramm, BGB, 3. Aufl., § 178 Rz 6;… Palandt/Heinrichs, BGB, 55. Aufl., § 178 Rz 9;… Soergel/Leptien, BGB, 12. Aufl., § 178 Rz 2 und Staudinger/Schilken, BGB, 13. Aufl., § 178 Rz 2).
- OLG Brandenburg, 07.07.2021 - 4 U 165/20
Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil und einem …
- FG Baden-Württemberg, 15.12.2008 - 10 K 2875/08
Erledigungserklärung als wesentliche Förmlichkeit nach § 94 FGO i.V.m. § 165 ZPO …
- OLG Zweibrücken, 18.04.2005 - 3 W 15/05
Ehegattentestament: Lebzeitiger Widerruf einer wechselbezüglichen Erbeinsetzung …
- BGH, 28.04.1978 - V ZR 107/76
Wirksamkeit einer überhörten Klausel in einer notariell beurkundeten Erklärung
- LG Karlsruhe, 05.04.2023 - 11 T 268/22
Beschwerde gegen den Vorbescheid des Notars über die Vollziehung eines …
- OLG Frankfurt, 05.05.2006 - 2 U 222/05
Grundstücksmiete: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bei nur vermuteter …
- LG Berlin, 15.03.2023 - 46 O 316/21
Verkehrsunfall - Ersatz materiellen und immateriellen Schadens
- LSG Bayern, 04.04.2002 - L 4 KR 125/01
Kostenübernahme des Hörgerätes Resound BT2 durch Krankenkasse als …
- LAG Niedersachsen, 15.11.1994 - 13 Sa 1219/94
Aufhebungsvertrag nach Annahme unter Abwesenden; Gesamtzeit bis zum Eingang der …
- OVG Niedersachsen, 17.03.2023 - 12 ME 19/23
Formelle Beweiskraft; Fahrerlaubnis; Entziehung; Parteivernehmung; öffentliche …
- LG Berlin II, 26.03.2025 - 46 S 18/24
Anscheinsbeweis für einen Verstoß gegen die erforderliche Sorgfalt beim …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2006 - 15 A 3697/04
Pflicht der Anlieger zur Beteiligung an Straßenbaumaßnahmen aus einem …
- LG Berlin II, 21.01.2026 - 46 O 248/25
Fehlende Ermächtigung zur Prozessführung; Unfallverursachung aufgrund eines …
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Rechtsprechung
| BGH, 25.06.1965 - V ZR 31/63 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Widerrechtlichkeit der Drohung einer Bank mit Nichteinlösung eines Wechsels - Mitveräußerung eines Grundstücks gegen einen zusätzlichen Schwarzpreis - Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrages über ein Grundstück - Anfechtung eines Kaufvertrages über ein Grundstück wegen ...
- rechtsportal.de
Widerrechtlichkeit der Drohung einer Bank mit Nichteinlösung eines Wechsels; Mitveräußerung eines Grundstücks gegen einen zusätzlichen Schwarzpreis; Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrages über ein Grundstück; Anfechtung eines Kaufvertrages über ein Grundstück wegen ...
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1965, 818
- WM 1965, 861
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.06.1965 - V ZR 31/63
Die Bestätigung verneint aber nur eine Genehmigungspflicht auf Grund § 19 BBauG; diese hat allerdings die bisherigen Genehmigungserfordernisse nach Wohnsiedlungsrecht (Senatsurteil BGHZ 37, 233 [BGH 20.06.1962 - V ZR 219/60]) und nach Preisrecht (§ 185 BBauG) schlechthin beseitigt, und sonstige behördliche Genehmigungserfordernisse sind für das hier verkaufte Haus grundstück nicht ersichtlich, so daß für dieses Grundstück durch jene Bestätigung dem Erfordernis behördlicher Genehmigung insgesamt genügt ist. - BGH, 23.09.1957 - VII ZR 403/56
Rechtswidrigkeit einer Drohung
Auszug aus BGH, 25.06.1965 - V ZR 31/63
Nach der im wesentlichen vom Reichsgericht übernommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s. insbesondere BGHZ 25, 217 [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56] sowie LM BGB § 123 Nr. 1) ist eine Drohung in drei Fällen widerrechtlich:. - BGH, 14.05.1958 - V ZR 260/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.06.1965 - V ZR 31/63
Soweit sie nach Wohnsiedlungsrecht, Landwirtschaftsrecht und Preisrecht behördlicher Genehmigung bedurfte, sieht das Berufungsgericht diese zutreffend noch nicht in der Genehmigung des Landratsamts von 1959 (vgl. Senatsurteil vom 14. Mai 1958, V ZR 260/56, LM WSG § 4 Nr. 6). - BGH, 19.06.1953 - V ZR 83/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.06.1965 - V ZR 31/63
Zur Anwendung dieser Bestimmung wäre - unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts - erforderlich, daß der von den Vertragsparteien erstrebte Erfolg gegen das Gesetz verstoßen hätte (vgl. für MRG 52 das Senatsurteil vom 19. Juni 1953, V ZR 83/51, NJW 1953, 1587); daran fehlt es aber im vorliegenden Fall. - BGH, 22.06.1962 - V ZR 40/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.06.1965 - V ZR 31/63
Nötig wäre vielmehr eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils, hier des Beklagten, und zwar sowohl nach Abs. 2 a.a.O. ("Ausnutzung") als auch nach Abs. 1 (BGH LM BGB § 138 (Ba) Nr. 2, Senatsurteil vom 22. Juni 1962, V ZR 40/61).
- BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09
Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden …
Rn. 33 Eine Drohung ist nach der Rechtsprechung in drei Fällen widerrechtlich: Dies gilt, wenn das angedrohte Verhalten schon für sich allein widerrechtlich ist (Widerrechtlichkeit des Mittels), wenn der erstrebte Erfolg - die vom Bedrohten abzugebende Willenserklärung - schon für sich allein widerrechtlich ist (Widerrechtlichkeit des Zwecks) oder wenn Mittel und Zweck zwar für sich allein betrachtet nicht widerrechtlich sind, aber ihre Verbindung - die Benutzung dieses Mittels zu diesem Zweck - gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (Inadäquanz von Mittel und Zweck) BGH, Urt. v. 25. Juni 1965 - V ZR 31/63, WM 1965, 861, 863). - BGH, 11.11.2020 - VIII ZR 191/18
Wohnraummietvertrag: Vereinbarung der Vertragsbeendigung bei Beendigung eines …
Rn. 48 Denn eine widerrechtliche Drohung kann sich auch aus einer unangemessenen Mittel-Zweck-Relation ergeben, nämlich wenn ein an sich berechtigter Zweck (hier die Zustimmung der Beklagten zu einem konkreten verbindlichen Auszugstermin) mit einem Mittel erstrebt wird, dessen Verwendung zu dem verfolgten Zweck gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden oder gegen Treu und Glauben verstößt (Inadäquanz von Zweck und Mittel;… vgl. BGH, Urteile vom 4. Februar 2010 - IX ZR 18/09, BGHZ 184, 209 Rn. 33; vom 25. Juni 1965 - V ZR 31/63, WM 1965, 861 unter II 3 b).Dabei bedarf es einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls, die dem Vorgang sein Gepräge geben (BGH, Urteil vom 25. Juni 1965 - V ZR 31/63, aaO).
- BGH, 06.05.1982 - VII ZR 208/81
Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung
Insbesondere ist zu prüfen, ob der Drohende an der Erreichung des von ihm erstrebten Erfolgs ein berechtigtes Interesse hat und ob die Drohung ein angemessenes Mittel darstellt (vgl. BGHZ 2, 287, 296; 25, 217, 220 f [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56]; BGH NJW 1969, 1627; BGH, Urteil vom 20. Juni 1962 - VIII ZR 249/61 = LM BGB § 123 Nr. 28; Urteil vom 25. Juni 1965 - V ZR 31/63 = LM BGB § 123 Nr. 32; Urteil vom 20. November 1972 - VIII ZR 73/71 = WM 1973, 36, 37; Urteil vom 16. März 1973 - V ZR 38/71 = WM 1973, 574, 575; vgl. auch Urteil vom 12. Januar 1978 - III ZR 53/76 = LM BGB § 123 Nr. 49).
- OLG Saarbrücken, 02.05.2001 - 1 U 682/00
Kriterien zur Einordnung von Sachen als wesentliche Gebäudebestandteile
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 15.06.1983 - IVa ZR 10/82
Anfechtung einer Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Makler über die …
Anders als in dem Fall, der dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. Juni 1965 - V ZR 31/63 - LM BGB § 123 Nr. 32 = WM 1965, 861 zugrundelag, in welchem der Bedrohte erst in der Schlußverhandlung mit einer völlig neuen Forderung überrascht worden zu sein behauptete, waren hier ideelle Werte unter den Beteiligten nicht betroffen. - BGH, 27.06.1969 - V ZR 74/66
Anwendbarkeit von § 139 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei Teilanfechtung eines …
Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Urteils des Senats vom 25. Juni 1965 V ZR 31/63 (LM § 123 BGB Nr. 32) Bezug genommen. - BGH, 26.10.1965 - V ZR 87/63
Voraussetzungen des Verzuges bei einem gegenseitigen Vertrag
Bei ihrer Rüge, der Berufungsrichter habe Bedeutung und Tragweite des § 138 Abs. 1 BGB verkannt, weil vor allem die Regelung in § 6 des Vertrages zu einer einseitigen und rücksichtslosen Benachteiligung des Käufers im Palle vorzeitiger Vertragsauflösung führe, läßt die Revision außer acht, daß selbst ein objektives Mißverhältnis im Wert der beiderseitigen Leistungen, falls es entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts vorläge, für sich allein noch keinen Sittenverstoß begründen würde; hinzukommen müßte vielmehr eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils, hier also der Klägerin, wofür aber nach den getroffenen Feststellungen kein Anhaltspunkt besteht (Urteil des Senats vom 25. Juni 1965, V ZR 31/63, WM 1965, 861, 862). - OLG Saarbrücken, 31.03.1999 - 1 U 561/98
Anfechtung eines Schuldanerkenntnisvertrages wegen einer widerrechtlichen …
aa) Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Drohung in drei Fällen widerrechtlich, wenn das angedrohte Verhalten schon für sich allein widerrechtlich ist (Widerrechtlichkeit des Mittels), wenn der erstrebte Erfolg - die vom Bedrohten abzugebende Willenserklärung - schon für sich allein widerrechtlich ist (Widerrechtlichkeit des Zwecks) oder wenn Mittel und Zweck zwar für sich allein betrachtet nicht widerrechtlich sind, aber ihre Verbindung - die Benutzung dieses Mittels zu diesem Zweck - gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden (Inadäquanz von Mittel und Zweck) verstößt (BGH, Urt. v. 25.6.1965 - V ZR 31/63, MDR 1965, 818). - BGH, 28.03.1977 - VIII ZR 268/75
Belehrungspflicht des Gerichts hinsichtlich des Bestehens eines …
Die Verquickung des Mittels der Drohung mit dem durch die Nötigung angestrebten Zweck muß nach allgemeinem Urteil sittlich zu mißbilligen sein (BGHSt 17, 328, 331; vgl. BGH Urt. vom 25. Juni 1965 - V ZR 31/63 = WM 1965, 860). - BGH, 19.03.1971 - V ZR 161/68
Schuldhaftes Unvermögen zur Grundstücksrückgabe - Schadensersatz nach den …
Offen bleiben kann weiter, ob eine Aufrechnung auch ohne das Vorliegen einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung in entsprechender Anwendung des § 393 B dann ausgeschlossen ist, wenn das angedrohte Verhalten schon für sich allein widerrechtlich ist (Widerrechtlichkeit des Mittels;… so Soergel/Siebert/Hefermehl BGB 10. Aufl. § 123 Rdn. 40); denn im vorliegenden Fall war das angedrohte Verhalten (Strafanzeige) als solches nicht widerrechtlich, und für die beiden ändern Drobungsfälle (Widerrechtlichkeit des erstrebten Erfolgs, Inadäquanz von Mittel und Zweck; vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1965 V ZR 31/63, LM BGB § 123 Nr. 32) ist eine solche Analogie weder vertreten noch anzuerkennen.
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Rechtsprechung
| BGH, 14.07.1965 - V BLw 1/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Die Höfeordnung als besondere Vorschrift i.S.d. Art. 28 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1965, 818
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.10.1951 - V BLw 61/50
Übergehung durch Hofvorerben
Auszug aus BGH, 14.07.1965 - V BLw 1/65
Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Erblasser seine Ehefrau als Hofvorerbin und einen Abkömmling als Hofnacherben einsetzt (BGHZ 3, 254). - BGH, 18.10.1960 - V BLw 27/59
Reichsheimstätte und Hofeigenschaft
Auszug aus BGH, 14.07.1965 - V BLw 1/65
Die Höfeordnung stellt partielles Bundesrecht dar (BGHZ 33, 208, 213).
- BGH, 05.04.1968 - V ZR 18/67
Internationales Privatrecht (Nachlaßspaltung)
- BGH, 18.10.1968 - V ZR 38/65
Klage gegen die geschiedene Ehefrau auf Auflassung der auf ihren Namen …
Was unter besonderen Vorschriften in diesem Sinne zu verstehen ist (vgl. Entscheidungen des Senats vom 3. Oktober 1962 - V ZR 212/60, NJW 1963, 46; vom 14. Juli 1965 - V BLw 1/65, LM Art. 28 EGBGB Nr. 1 und vom 5. April 1968 - V ZR 18/67, BGHZ 50, 63, 64 ff), braucht nicht näher erörtert zu werden, weil selbst dann, wenn man den Begriff der besonderen Vorschriften weit auslegt, für den Grundbesitz, auf den sich der Streit der Parteien bezieht, nach deutschem Recht keine besonderen Vorschriften bestehen.
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