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Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.05.1968

Rechtsprechung
   BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,115
BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68 (https://dejure.org/1968,115)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1968 - 1 StR 25/68 (https://dejure.org/1968,115)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1968 - 1 StR 25/68 (https://dejure.org/1968,115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts - Abgrenzung von Tatmehrheit und Tateinheit bei engem zeitlichen Zusammenhang des vollendeten Diebstahls und des Ansichbringens der Beute durch den Hehler - Die abgeschlossene Vortat als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 74, § 48, § 242, § 259

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 206
  • NJW 1968, 1973
  • MDR 1968, 855
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (12)

  • RG, 01.12.1899 - 4504/99

    1. Kann in dem Verhältnisse der Hehlerei zur Anstiftung des Diebstahles reale …

    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68
    Das Reichsgericht hatte auf den Einzelfall abgestellt (JW 1936, 2229 Nr. 21) und dementsprechend je nach den Feststellungen des Tatrichters teils Tatmehrheit, teils Tateinheit zwischen Teilnahme an der Vortat und Hehlerei angenommen (vgl. einerseits Rspr. 6, 219, 222, RGSt 5, 282 und RGSt 51, 97, 101; andererseits Rspr. 9, 193, GA Bd. 54, 483, RGSt 32, 394, BayZ 1918, 256).

    Der zeitlichen Trennung zwischen der Teilnahme an der Vortat und der Hehlereihandlung maß es keine ausschlaggebende Bedeutung bei (Rspr. 9, 193, RGSt 32, 394).

  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68
    Das Landgericht folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, seit der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 7, 134 f. Der Erörterung bedarf nur die Frage, ob die Strafkammer rechtsfehlerfrei Tatmehrheit zwischen Anstiftung zum Diebstahl und Hehlerei angenommen hat.
  • BGH, 20.11.1959 - 4 StR 370/59

    Aluhandel - §§ 242, 27, 259, 52, 53 StGB, Vollendung der Vortat

    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68
    Der Bundesgerichtshof hat in der angeführten Entscheidung des Großen Senats (…S. 142 a.a.O.) die Frage offen gelassen; auch in einem späteren Urteil (BGHSt 13, 403, 406) [BGH 20.11.1959 - 4 StR 370/59] brauchte er sie nicht zu entscheiden; er ließ in einem Fall der Beihilfe ausdrücklich dahingestellt, ob auch bei engem zeitlichen Zusammenhang der Vollendung des Diebstahls und des Ansichbringens durch den Hehler Tateinheit oder Tatmehrheit gegeben sei.
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger …

    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68
    Denn diese ist nur dann anzunehmen, wenn die einzelnen Betätigungsakte räumlich und zeitlich in so engem Zusammenhang stehen, daß sie nach der Auffassung des Lebens schon äußerlich eine Einheit bilden (BGHSt 4, 219; 10, 129 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 10, 230, 231) [BGH 23.01.1957 - 2 StR 565/56].
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl …

    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68
    Denn diese ist nur dann anzunehmen, wenn die einzelnen Betätigungsakte räumlich und zeitlich in so engem Zusammenhang stehen, daß sie nach der Auffassung des Lebens schon äußerlich eine Einheit bilden (BGHSt 4, 219; 10, 129 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 10, 230, 231) [BGH 23.01.1957 - 2 StR 565/56].
  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68
    Denn diese ist nur dann anzunehmen, wenn die einzelnen Betätigungsakte räumlich und zeitlich in so engem Zusammenhang stehen, daß sie nach der Auffassung des Lebens schon äußerlich eine Einheit bilden (BGHSt 4, 219; 10, 129 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 10, 230, 231) [BGH 23.01.1957 - 2 StR 565/56].
  • BGH, 11.01.1955 - 5 StR 290/54
    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68
    Denn "bloße Beweggründe sind ... keine Ausführungshandlungen, die eine Tateinheit begründen können" (BGHSt 7, 149, 151) [BGH 11.01.1955 - 5 StR 290/54].
  • BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68
    Dem steht nicht entgegen, daß dem Angeklagten der Absatz nicht gelungen ist (BGH NJW 1955, 351 Nr. 15; vgl. auch BGHSt 2, 135, 137) [BGH 24.01.1952 - 3 StR 927/51].
  • BGH, 26.03.1954 - 5 StR 580/53
    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68
    Dem steht nicht entgegen, daß dem Angeklagten der Absatz nicht gelungen ist (BGH NJW 1955, 351 Nr. 15; vgl. auch BGHSt 2, 135, 137) [BGH 24.01.1952 - 3 StR 927/51].
  • RG, 27.06.1917 - V 430/17

    1. Brotkarten und -marken als Gegenstand von Diebstahl und Hehlerei. Zum Wesen …

    Auszug aus BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68
    Das Reichsgericht hatte auf den Einzelfall abgestellt (JW 1936, 2229 Nr. 21) und dementsprechend je nach den Feststellungen des Tatrichters teils Tatmehrheit, teils Tateinheit zwischen Teilnahme an der Vortat und Hehlerei angenommen (vgl. einerseits Rspr. 6, 219, 222, RGSt 5, 282 und RGSt 51, 97, 101; andererseits Rspr. 9, 193, GA Bd. 54, 483, RGSt 32, 394, BayZ 1918, 256).
  • RG, 30.12.1881 - 2857/81

    1. Kann der Anstifter zu einer strafbaren Handlung zugleich Hehler bezüglich der …

  • BGH, 06.11.1953 - 1 StR 269/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08

    Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche …

    Zwar kommt es bei der Hehlerei in Form der Absatzhilfe (für die italienischen Hintermänner, die als Zwischenhehler - vgl. BGH NStZ 1999, 351, 352 m. w. N. - ihrerseits über das Fahrzeug zu eigenen Zwecken verfügen konnten) auf einen Absatzerfolg des Hehlgutes nicht an (BGHSt 22, 206, 207; 26, 358; 27, 45).
  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 661/85

    Anforderungen an Anstiftervorsatz

    Diese Straftat stand aber zu der dem Angeklagten vorgeworfenen Anstiftung im Verhältnis der Tatmehrheit (BGHSt 22, 206).
  • BGH, 12.02.2026 - 4 StR 572/25

    Konkurrenzrechtliche Bewertung des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und schweren …

    Nur ausnahmsweise kommt zwischen der Beteiligung an der Vortat und einer anschließenden Hehlerei Tateinheit in Betracht, namentlich wenn die einzelnen Betätigungsakte räumlich und zeitlich in einem so engen Zusammenhang stehen, dass sie bei lebensnaher Betrachtung schon äußerlich eine Einheit im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16, NStZ-RR 2017, 246, 248 mwN; Urteil vom 16. Juli 1968 - 1 StR 25/68, BGHSt 22, 206, 209).
  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00

    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug; …

    Die jeweiligen tatbestandlichen, § 152 a StGB verletzenden Ausführungshandlungen sind nämlich nicht in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch (vgl. BGHSt 22, 206, 208; 27, 66, 67); dagegen vermögen der Umstand, daß der Angeklagte den Entschluß zur Begehung mehrerer Taten gleichzeitig gefaßt hat, ein einheitliches Ziel oder Motiv, eine Teilidentität von Vorbereitungshandlungen oder eine Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen Tateinheit nicht zu begründen (vgl. BGHSt 33, 163, 165; 43, 317, 319;… Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn. 18 ff.).
  • BGH, 25.11.2021 - 4 StR 103/21

    Hehlerei (Täter: Teilnehmer der Vortat; Absatzhilfe); Beihilfe (keine Beihilfe …

    Dass das Landgericht die Beteiligungszusage nicht als - ggf. zu den Hehlereitaten im Verhältnis der Tatmehrheit stehende (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 1968 - 1 StR 25/68, BGHSt 22, 206, 207 ff.;… Beschluss vom 14. November 2001 - 3 StR 379/01, NStZ 2002, 200 Rn. 11; anders für eine hier nicht gegebene Fallkonstellation BGH, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 2 StR 166/84, BGHSt 33, 44, 47) - Beihilfe zum Betrug in sieben tateinheitlichen Fällen in den Blick genommen hat, beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen dem von einer Partei des Zivilprozesses begangenen …

    Rn. 11 Auszugehen ist davon, daß nach gesicherter Rechtsprechung Tateinheit nur dann in Betracht kommt, wenn die tatbestandlichen, mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzenden Ausführungshandlungen in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind (RGSt 32, 137, 138 f.; BGHSt 22, 206, 208; 27, 66, 67; 33, 163, 165).

    Auch in anderen rechtlichen Zusammenhängen wird die vom Haupttäter begangene Tat dem Anstifter zugerechnet: Die Beendigung der Anstiftung ist auch an der Beendigung der Haupttat orientiert (vgl. BGHSt 22, 206, 208).

  • BGH, 10.10.1984 - 2 StR 470/84

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Strafbarkeit wegen …

    Dieser kann mithin nicht sein eigener Hehler sein, während Anstifter und Gehilfen der Vortat, die nach deren Abschluß Hehlereihandlungen begehen, sowohl wegen ihrer Teilnahme an der Vortat als auch nach § 259 StGB bestraft werden können (BGHSt 7, 134; 8, 390; 13, 403; 22, 206).
  • BGH, 25.10.2001 - 4 StR 262/01

    Sexuelle Nötigung (unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung …

    Rn. 6 a) Nach der Rechtsprechung kommt allerdings die Annahme von Tateinheit in Betracht, wenn die tatbestandlichen, dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzenden Ausführungshandlungen in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind (vgl. BGHSt 22, 206, 208; 43, 317, 319;… vgl. auch Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn. 19 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18

    Steuerhehlerei (Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat einer …

    Beide Rechtsgutsverletzungen bedingen die tatmehrheitliche Strafbarkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1954 - GSSt 1/54, BGHSt 7, 134;… Urteile vom 29. April 1986 - 1 StR 105/86 Rn. 4, 6 und vom 16. Juli 1968 - 1 StR 25/68, BGHSt 22, 206).
  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

    Unter dem Merkmal "Mitwirken zum Absatz" der alten Gesetzesfassung haben in ständiger Rechtsprechung das Reichsgericht (zuletzt RGSt 56, 191, 192; vgl. auch bei Fezer NJW 1975, 1982) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (NJW 1955, 350, 351; BGHSt 22, 206, 207) jede vorbereitende, ausführende oder auch nur helfende Tätigkeit zum Zwecke des Absatzes verstanden ohne Rücksicht darauf, ob der Absatz tatsächlich gelungen ist oder nicht.
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des …

  • BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97

    Zurechnung von Taten, die nicht auf dem gemeinsamen Tatplan basieren - Vollendung …

  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter …

  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 617/16

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe); Beihilfe (Förderung mehrerer rechtlich …

  • BGH, 29.04.1986 - 1 StR 105/86

    Strafbarkeit wegen Anstiftung zum Diebstahl, Hehlerei und Anstiftung zur …

  • OLG München, 27.07.2006 - 5St RR 103/06

    Täterschaftliche Hehlerei und Teilnahme an der Vortat

  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76

    gescheiterter Absatz - § 259 StGB, Absatzhilfe, kein Absatzerfolg

  • BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84

    Natürliche Handlungseinheit bei Abgabe mehrerer Schüsse

  • BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83

    Rücktritt bei mehreren Beteiligten durch bloßes Untätigbleiben eines Beteiligten …

  • BGH, 19.04.2000 - 3 StR 149/00

    Abgrenzung Tateinheit und Tatmehrheit

  • BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80

    Hervorrufen einer Sperrwirkung im Sinne der Rechtskraft eines endgültigen Urteils …

  • BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79

    Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen - …

  • BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90

    Strafklageverbrauch nach Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis - …

  • BGH, 15.02.1996 - 4 StR 442/95

    Hinweispflicht - Schriftform - Veränderung der Sachlage - Zweifelsgrundsatz - …

  • BayObLG, 06.12.2001 - 4St RR 131/01

    Tatmehrheit von Anbau und Herstellen von Marihuana

  • BGH, 26.05.1976 - 2 StR 634/75

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das Reichswaffengesetz, Hehlerei, Verstoßes …

  • BGH, 09.01.1985 - 3 StR 514/84

    Rüge der Nichterteilung des letzten Wortes

  • OLG Jena, 31.01.2008 - 1 Ss 5/08

    Vergewaltigung, Beweiswürdigung

  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 150/93

    Annahme von Tateinheit hinsichtlich während des "sich Berauschens" begangenen …

  • BGH, 13.03.1984 - 5 StR 22/84

    Mitnahme von Diebesgut für einen potentiellen Abnehmer zur Ansicht als Hehlerei - …

  • BGH, 13.02.1991 - 2 StR 641/90

    Beurteilung der Wegnahme von Gegenstanden, wenn im tatrichterlichen Urteil …

  • BGH, 09.08.1977 - 1 StR 163/77

    Anforderungen an den Gesamtvorsatz in Hinblick auf die Einzelakte einer …

  • BGH, 27.05.1975 - 1 StR 117/75

    Voraussetzungen der gewerbsmäßigen Hehlerei

  • BGH, 04.03.1970 - 3 StR 1/70

    Beteiligung des Angeklagten an der Vortat - Verurteilung wegen Sachhehlerei - …

  • BGH, 23.09.1969 - 1 StR 336/69

    Verurteilung wegen in Mittäterschaft begangenem Diebstahls im Rückfall - …

  • BGH, 16.04.1969 - 1 StR 19/69

    Beihilfe zum schweren Diebstahl - Beschränkung der Revision auf eine zu einer …

  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 89/84

    Voraussetzungen einer Wahlfeststellung - Definition der Gehilfenstellung bei …

  • BGH, 09.02.1977 - 2 StR 597/76

    Begründung einer Handlungseinheit durch die Einheit im Ziel - Tateinheit zwischen …

  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 282/70

    Annahme eigener Verfügungsgewalt im Rahmen einer Hehlerei - Verwirklichung des …

  • BGH, 16.03.1971 - 1 StR 681/70

    Revision wegen Überschreitung der Frist zur Niederschrift des Urteils - …

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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.1968 - 4 StR 16/68   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der vermeintlichen Notwehr nach den allgemeinen Regeln des § 59 StGB über einen Tatbestandsirrtum oder nach den Grundsätzen über einen Verbotsirrtum - Ausschluss einer Bestrafung aus fahrlässiger Herbeiführung des Erfolges bei Notwehrexzess auf Grund ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1885
  • MDR 1968, 855
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 10.05.1968 - 4 StR 16/68
    Wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Erfolgs (z.B. vorsätzlicher Körperverletzung oder Tötung) kann er nur bestraft werden, wenn er infolge seiner Bestürzung usw. nicht über die tatsächlichen Umstände des Angriffs und des zu seiner Abwehr Erforderlichen, sondern darüber geirrt hat, was ihm in seiner vermeintlichen Notwehrlage rechtlich erlaubt sei; auch in einem solchen Fall ist Strafbarkeit (mit der Möglichkeit der Strafmilderung nach Versuchsgrundsätzen) nur gegeben, wenn der Verbotsirrtum verschuldet ist (BGHSt 2, 194, 201) [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51].
  • BGH, 24.10.2001 - 3 StR 272/01

    Schwere Körperverletzung; Versuchter Totschlag; Notwehr; …

    § 33 StGB kommt dem Täter, der aus einem der dort genannten asthenischen Affekten handelt, nur so lange zugute, bis die Notwehrlage und Angriffsgefahr endgültig beseitigt sind (RGSt 21, 189 ff.; 54, 36, 37; 62, 76, 77; BGH NJW 1968, 1885; BGH NStZ 1987, 20; BGH NStE Nr. 3 zu § 33 StGB).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an …

    Ein solcher Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr - Putativnotwehr - würde als Tatbestandsirrtum im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB anzusehen sein (BGHSt 3, 195 [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52]; BGH NJW 1968, 1885; BGH bei Holtz MDR 1979, 985; 80, 453; BGH NStZ 1983, 500) und die Verurteilung wegen Totschlags ausschließen, wenn - da der in Putativnotwehr Handelnde zur Verteidigung nicht mehr tun darf als der in wirklicher Notwehr Handelnde (BGH, Urteil vom 20. Mai 1976 - 4 StR 671/75) - die weiteren Voraussetzungen des § 32 StGB vorliegen.

    In diesem Fall wäre der Irrtum des Angeklagten über die Erforderlichkeit seiner Handlung Tatbestands- und nicht Verbotsirrtum (BGH NJW 1968, 1885; BGHSt 26, 256, 257 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGH bei Holtz, MDR 1980, 453).

  • BayObLG, 28.02.1991 - RReg. 5 St 14/91

    Notwehr gegen Ehrangriffe; Erforderlichkeit der Verteidigung gegenüber dem …

    Ob eine Abwehr erforderlich ist, bestimmt sich nach der Stärke und Hartnäckigkeit des Angriffs, nach den zur Verfügung stehenden Abwehrmitteln und nach dem Maß an wirksamer Verteidigung, das der Angegriffene aufwenden muss, um den Angriff schnell und ungefährlich von sich abwehren zu können (…vgl. insbesondere BGH GA 1969, 23 f.; NJW 1968, 1885).

    Ein solcher Irrtum würde die Verurteilung des Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung ausschließen und lediglich bei Vermeidbarkeit zu einer Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung führen können (BGHSt 3, 194/196; BGH NJW 1968, 1885;… BGH GA 1969, 23 f.).

  • OLG Hamm, 25.10.2012 - 2 Ausl 73/12

    Auslieferung in die Türkei zur Strafvollstreckung; Verstoß gegen den Grundsatz …

    Bei einer solchen Fallgestaltung hätte nach deutschem Recht bei dem Verfolgten - neben dem Irrtum über das Vorliegen einer Nothilfesituation - auch ein Irrtum über die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung vorgelegen, bei dem es sich ebenfalls um ein Erlaubnistatbestandsirrtum nach § 16 Abs. 1 S. 2 StGB handelt (vgl. BGH NStZ 2001, 530; Urteil 30.10.1987 - 4 StR 505/86 - NStZ 1987, 172; NJW 1968, 1885).

    Es verbleibt die Möglichkeit der Bestrafung wegen fahrlässigen Begehung der Tat, wenn der Irrtum über das Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes bzw. über die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung vermeidbar gewesen war und dem Täter deshalb die Entstehung des Irrtums vorzuwerfen ist (vgl. BGH NJW 1968, 1885).

    Rn. 20 Kann dem rechtswidrig handelnden Täter in Anbetracht der gesamten Umstände des Falles, zu denen auch eine innere Erregung und ein Zustand von Bestürzung, Furcht oder Schrecken zu rechnen sind, weder ein Vorwurf daraus gemacht werden, dass er einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff für gegeben hielt, noch daraus, dass er das Maß der Abwehr verkannt hat, das gegen den von ihm angenommenen Angriff notwendig war, so kann er auch wegen fahrlässiger Herbeiführung des Erfolgs nicht bestraft werden (vgl. BGH NJW 1968, 1885).

  • BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87

    Vorliegen einer Notwehrlage bei Unsicherheit hinsichtlich Art und Ausmaß des …

    Ein derartiger Irrtum wäre nach § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB zu bewerten, schlösse also den Vorwurf vorsätzlicher Handlungsweise aus; es bliebe jedoch zu prüfen, ob der Angeklagte fahrlässig handelte (vgl. BGHSt 3, 194, 196; BGH NJW 1968, 1885;… BGH GA 1969, 23, 24; BGH, Besohl, vom 23. Januar 1980 - 3 StR 3/80 - bei Holtz MDR 1980, 453; BGH NStZ 1983, 453;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1 = NStZ 1987, 172).

    Lediglich ein Verbotsirrtum liegt vor, wenn der Täter die Sachlage richtig einschätzt, aber irrtümlich meint, er dürfe bei dieser Sachlage jedes beliebige oder ein zur Abwehr des Angriffs nicht erforderliches Verteidigungsmittel benutzen (BGH NJW 1968, 1885;… BGH GA 1969, 23, 24; BGH…, Urt. vom 21. August 1979 - 1 StR 382/79).

  • BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96

    Sachverhaltsfeststellung zu Lasten des Angeklagten auf der Grundlage einer …

    Straffreiheit wegen Überschreitung der Notwehr nach § 33 StGB setzt vielmehr voraus, daß der Täter in eine Notwehrlage geraten war oder daß dies jedenfalls nicht auszuschließen ist (vgl. BGH NJW 1962, 308 [BGH 01.08.1961 - 1 StR 197/61]; 1968, 1885; NStZ 1983, 453).
  • BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …

    Bei dieser Sachlage brauchte das Gericht nicht zu prüfen, ob er aus Bestürzung (Verwirrung), Furcht oder Schrecken (§ 53 Abs. 3 a.F, § 33 n.F StGB) die Notwehrgrenzen überschritten haben könnte (BGH NJW 1968, 1885 Nr. 7).
  • BGH, 05.07.1983 - 1 StR 337/83

    Versuchter Totschlag - Handeln in Putativnotwehr - Irrtum über das Bestehen einer …

    Eine Bestrafung wegen vorsätzlicher Tat kommt nicht in Betracht (vgl. BGHSt 3, 194, 196; BGH NJW 1968, 1885;… BGH GA 1969, 23, 24; BGH bei Dallinger MDR 1972, 16; BGH…, Urt. vom 20.5.1976 - 4 StR 671/75).
  • BGH, 08.06.1983 - 3 StR 178/83

    Überschreitung einer Notwehrlage aus Verwirrung und Furcht - Straffreiheit bei …

    Befand sich der Angeklagte dagegen nur in einer vermeintlichen Notwehrlage und irrte er sich aufgrund einer auf tatsächlichem Gebiet liegenden falschen Einschätzung bestimmter Tatumstände über die Stärke des Angriffs oder über das Maß der Erforderlichkeit der Abwehr und ging er deshalb in seiner vermeintlichen Verteidigung übermäßig weit, so kommt jedenfalls eine Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht (vgl. BGH NJW 1968, 1885; BGH, Urteil vom 25.2.1975 - 1 StR 558/74).
  • BGH, 20.05.1980 - 5 StR 275/80

    Reichweite des Notwehrexzesses - Begriff der Furcht im Sinne des § 33 …

    "Das Urteil muß aufgehoben werden, weil die Schwurgerichtskammer davon ausgeht, der Angeklagte habe die nach ihrer Ansicht tödlichen weiteren Messerstiche ebenfalls noch in einer - nicht ausschließbaren - Notwehrlage ausgeführt (UA S. 14) und sei dabei aus Furcht (§ 33 StGB) über das zur Verteidigung Erforderliche hinausgegangen (UA S. 14), mithin nach dieser Wertung hätte freisprechen müssen (…Dreher/Tröndle, 39. Aufl. 1980, § 33 StGB Rdn.3; BGH NJW 1968, 1885).
  • BGH, 16.08.1978 - 2 StR 325/78

    Anwendung der Grundsätze über den korrigierten Rücktrittshorizont bei bedingt …

  • BGH, 21.08.1979 - 1 StR 382/79

    Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung bei der Notwehr - Ausschluss des …

  • BGH, 20.05.1976 - 4 StR 671/75

    Begriff des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs - Objektives Vorliegen einer …

  • BVerwG, 20.03.1970 - I C 13.69

    Polizeiliches Führungszeugnis - Anspruch auf Ausstellung eines polizeilichen …

  • BGH, 16.01.1975 - 4 StR 585/74

    Grenzen der Putativnotwehr - Notwehr nach provozierendem Vorverhalten

  • BGH, 25.03.1986 - 1 StR 72/86

    Erforderlichkeit des Einsatzes eines Messers zur Abwehr eines Angriffs - …

  • BGH, 03.10.1972 - 4 StR 411/72

    Provozieren einer Schlägerei - Vorhersehbare Verursachung eines Angriffs durch …

  • BGH, 04.09.1979 - 5 StR 415/79

    Voraussetzungen für die Gegenwärtigkeit eines Angriffs - Einschränkungen des …

  • BGH, 29.02.1972 - 1 StR 648/71

    Überschreiten der Verteidigung durch eine Handlung mit Wutgefühlen, Zorngefühlen …

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