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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,9
BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67 (https://dejure.org/1968,9)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1968 - VIII C 97.67 (https://dejure.org/1968,9)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1968 - VIII C 97.67 (https://dejure.org/1968,9)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der Gewissensentscheidung - Revisibilität tatsächlich getroffener Feststellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 30, 358
  • MDR 1969, 422
  • DVBl 1969, 400
  • DÖV 1969, 352
 
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Wird zitiert von ... (142)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67
    Der Umstand, daß ein Kriegsdienstverweigerer nach seiner gesamten Persönlichkeit als ehrlich und glaubwürdig erscheint, nötigt das Verwaltungsgericht nicht, die Gewissensentscheidung, die er behauptet, im Zweifel als erwiesen anzusehen (Modifizierung von BVerwGE 14, 146 [150]).

    Der Kläger macht unter Berufung auf die Rechtsprechung des seinerzeit für Wehrpflichtsachen zuständigen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere auf die Entscheidung BVerwGE 14, 146, geltend, daß das Verwaltungsgericht nur dann das Vorliegen einer Gewissensentscheidung bei ihm hätte verneinen dürfen, wenn es auf Grund einer Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit zu dem Ergebnis gekommen wäre, daß es ihm, dem Kläger, an der allgemeinen Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit fehle.

  • BVerwG, 18.11.1955 - II C 180.54

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Versäumnis der rechtzeitigen …

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67
    Soweit es die Beweisaufnahme mit der Begründung abgelehnt hat, die Vernehmung des benannten Zeugen hätte die durch die bisherige Beweisaufnahme gewonnene Überzeugung des Verwaltungsgerichts nicht erschüttern können, liegt hierin eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung (BVerwGE 2, 329;… Baumbach, ZPO, 29. Aufl., § 286 Anm. 3;… Eyermann-Fröhler, VwGO, 4. Aufl., § 86 Anm. I 4 d Rdz. 19).
  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 15.67

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung von gerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67
    So hat denn auch der erkennende Senat selbst wiederholt ausgesprochen (vgl. z.B. das Urteil vom 9. November 1967 - BVerwG VIII C 15.67 -, NJW 1968, 1646 = BWV 1968, 234 = NZWehrr. 1968, 230), daß mit Rücksicht auf die Beweisnot, in der der Kriegsdienstverweigerer sich meist befinde, weil er hinsichtlich des Vorliegens einer Gewissensentscheidung nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsprozeßrechts mit der materiellen Beweislast beschwert sei, der Beweiswert seiner förmlichen Aussage im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen sein werde.
  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 39.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. insbesondere das Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 -) hat das Verwaltungsgericht zusätzlich zu der persönlichen Vernehmung des Kriegsdienstverweigerers zur Klärung der Frage, ob dessen Weigerung auf einer echten Gewissensentscheidung beruht, im Rahmen seiner Pflicht zur Amtsermittlung darum bemüht zu sein, - und zwar auch ohne entsprechende Anträge der Beteiligten - alle sich ihm noch bietenden Erkenntnisquellen sorgfältig auszuschöpfen und insbesondere diejenigen Beweise zu erheben, die sich nach den Umständen des Falles anbieten oder als sachdienlich erweisen könnten.
  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 129.59
    Auszug aus BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67
    Zu einer dahin gehenden Feststellung ist jedoch das Verwaltungsgericht nicht gezwungen; vielmehr hat es über diese Tatfrage nach seiner freien richterlichen Überzeugung zu befinden, und in einem Falle, in dem es den Nachweis nicht für erbracht hält, daß der Wehrpflichtige den Kriegsdienst mit der Waffe wirklich aus Gewissensgründen verweigert, wird dies nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts zu dessen Lasten gehen müssen (vgl. BVerwGE 9, 97).
  • BVerwG, 11.02.1966 - VII C 3.63

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Durchsetzung des Anspruchs auf …

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67
    Der erkennende Senat sieht sich jedoch nicht imstande, jener Rechtsprechung des VII. Senats, die z.B. auch in dem Urteil vom 11. Februar 1966 - BVerwG VII C 3.63 - zum Ausdruck kommt, auch insoweit zu folgen, als dieser von dem Bestehen einer gesetzlichen Vermutung oder eines allgemeinen Erfahrungssatzes dafür ausgeht, daß ein Kriegsdienstverweigerer, der nach seiner Gesamtpersönlichkeit als ehrlicher und glaubwürdiger Mensch zu beurteilen ist, im Zweifel hinsichtlich seiner Behauptung, er habe eine Gewissensentscheidung getroffen, eine objektiv zutreffende Darstellung gibt.
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Die neuere Rechtsprechung hat aber klargestellt, daß die schwierige Beweislage des Kriegsdienstverweigerers ihn nicht von seiner Beweispflicht befreie, und daß keine gesetzliche Vermutung oder ein allgemeiner Erfahrungssatz dafür bestehe, daß der Kriegsdienstverweigerer, wenn er als ehrlicher und glaubwürdiger Mensch zu beurteilen sei, damit auch ohne weiteres seine Behauptung erwiesen habe, er hätte die fragliche Gewissensentscheidung getroffen; die Verwaltungsgerichte müßten auch hier wie sonst nach ihrer freien richterlichen Überzeugung befinden; falls das Gericht den Nachweis nicht für erbracht halte, daß der Wehrpflichtige den Kriegsdienst mit der Waffe wirklich aus Gewissensgründen verweigere, gehe das nach allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts zu seinen Lasten (BVerwGE 30, 358).
  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Teils wurde die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens in Frage gestellt, teils wurden jedenfalls Bedenken gegen die Möglichkeit eines hinreichend zuverlässigen Nachweises der Gewissensentscheidung als eines inneren Vorganges, gegen Gleichmäßigkeit, Transparenz und Objektivierbarkeit der anzuwendenden Bewertungskriterien sowie gegen eine Beweislastregelung zu Lasten des Kriegsdienstverweigerers vorgebracht (vgl. im einzelnen v. Zezschwitz, JZ 1970, S. 233 f.;… Berg, MDR 1974, S. 793 ff.;… Lange, MDR 1976, S. 89 ff. jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Im übrigen ist die von der Beschwerde zur Überprüfung gestellte Frage der Beweislast durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits abschließend geklärt und entschieden, so unter anderem durch die Urteile vom 31. Oktober 1968 (BVerwGE 30, 358), vom 18. Oktober 1972 (BVerwGE 41, 53), vom 23. März 1973 (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 48), Beschlüsse vom 12. Februar 1973 (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45), vom 8. Mai 1973 - BVerwG VI B 11.73 - und vom 3. Dezember 1973 - BVerwG VI B 82.73 -.

    Beweiserleichterungen, welche über die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus den Besonderheiten des Anerkennungsverfahrens entwickelten Gesichtspunkte hinausgehen (vgl. BVerwGE 30, 358 [360]; 7, 242 [247, 248]; Buchholz 448 Nr. 26, 29 zu § 25 WPflG), lassen sich nicht aus Art. 4 Abs. 3 GG herleiten.".

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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 178.67   

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https://dejure.org/1968,74
BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 178.67 (https://dejure.org/1968,74)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1968 - VIII C 178.67 (https://dejure.org/1968,74)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1968 - VIII C 178.67 (https://dejure.org/1968,74)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf weitere Zurückstellung eines Sohnes vom Wehrdienst aufgrund der erforderlichen wissenschaftlichen und praktischen Ausbildung - Unentbehrlichkeit eines Kindes für die elterliche Fabrik - Erreichen mindestens eines Drittels der erforderlichen Ausbildungszeit - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 30, 281
  • MDR 1969, 339
  • MDR 1969, 422
  • DVBl 1969, 406
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.07.1963 - VII C 96.62

    Anforderungen an das Vorliegen einer Wehrdienstausnahme - Voraussetzungen des …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 178.67
    Die Zurückstellung vom vollen Grundwehrdienst ist grundsätzlich zu versagen, wenn die als Zurückstellungsgrund geltend gemachte besondere Härte der Einberufung durch einen vorübergehenden Aufschub der Dienstleistung nicht vermieden werden kann (Bestätigung von BVerwGE 16, 224 und 18, 62).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß sie unter solchen Umständen vom Wehrpflichtigen nicht verlangt und von den Wehrbehörden nicht angeordnet werden kann (BVerwGE 16, 224 [228]; 18, 62).

  • BVerwG, 14.02.1964 - VII C 81.63

    Wehrpflichtrechtliche Unentbehrlichkeit für die Erhaltung und Fortführung eines …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 178.67
    Die Zurückstellung vom vollen Grundwehrdienst ist grundsätzlich zu versagen, wenn die als Zurückstellungsgrund geltend gemachte besondere Härte der Einberufung durch einen vorübergehenden Aufschub der Dienstleistung nicht vermieden werden kann (Bestätigung von BVerwGE 16, 224 und 18, 62).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß sie unter solchen Umständen vom Wehrpflichtigen nicht verlangt und von den Wehrbehörden nicht angeordnet werden kann (BVerwGE 16, 224 [228]; 18, 62).

  • BVerwG, 16.07.1963 - VII C 85.62

    Anspruch auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Besonderer Notstand bei einer …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 178.67
    Die Einberufung angesichts einer zu erwartenden persönlichen Not nächster Angehöriger (vgl. insoweit BVerwGE 16, 222) wird vom Gesetz ohne weitere Prüfung als eine unzumutbare Härte für den Wehrpflichtigen angesehen.
  • BVerwG, 14.07.1967 - VIII B 136.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 178.67
    Durch Beschluß vom 14. Juli 1967 - BVerwG VIII B 136.67 - hat der erkennende Senat den Beschluß des Verwaltungsgerichts über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage aufgehoben.
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67

    Rechtsmittel

    Da die Zurückstellung nur auf den vorübergehenden Aufschub, nicht aber auf die Aufhebung der Dienstleistungspflicht gerichtet ist, kann die besondere Härte ihre Ursache voraussetzungsgemäß nicht in der Inanspruchnahme des Wehrpflichtigen für die Wehrdienstleistung überhaupt haben, sondern in der besonderen Belastung, die die Heranziehung zur Dienstleistung gerade zu dem festgesetzten Einberufungszeitpunkt unter besonders erschwerenden Verhältnissen für den Wehrpflichtigen bedeutet (BVerwGE 30, 281 [283]).
  • BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 54.71

    Unentbehrlichkeit im privaten Betrieb - Härtefall durch Einziehung zur Bundeswehr …

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats liegt in einem Fall, wie dem hier gegebenen, eine besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 WPflG, ausgenommen der Fall Satz 2 Nr. 1 Buchst. b, nicht vor, wenn der Härtegrund vor Vollendung des 25. Lebensjahres des Wehrpflichtigen durch Zurückstellung nicht dauernd behebbar ist (BVerwGE 30, 281; Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 87.67 = Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 3; Urteil vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 208.67 = Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 45 = NJW 1971, 479 = BWV 1971, 67; zuletzt Urteil vom 11. November 1971 - BVerwG VIII C 40.70 - NJW 1972, 885).
  • BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

    Sollte sich herausstellen, daß der Kläger nach Lage der Verhältnisse im väterlichen Unternehmen zum Einberufungszeitpunkt unentbehrlich war, so wäre gleichwohl das Vorliegen eines Zurückstellungsgrundes zu verneinen, wenn davon ausgegangen werden müßte, daß die gegenüber der Einberufung geltend gemachte besondere Härte vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Klägers durch einen - mit der Zurückstellung allein erreichbaren - vorübergehenden Aufschub der Dienstleistung nicht vermieden werden kann (vgl. BVerwGE 30, 281).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.1968 - IV C 49.67   

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https://dejure.org/1968,391
BVerwG, 22.11.1968 - IV C 49.67 (https://dejure.org/1968,391)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1968 - IV C 49.67 (https://dejure.org/1968,391)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1968 - IV C 49.67 (https://dejure.org/1968,391)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung - Vermeidbarkeit der Eigentumsentziehung - Zustandekommen eines Nutzungsverhältnisses - Höhe des angemessenen Nutzungsentgeltes

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 81
  • MDR 1969, 422
  • DVBl 1969, 210
  • DÖV 1969, 504
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 57.65

    Anfechtungsklage gegen einen Enteignungsbeschluss - Alternative Begründung eines …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - IV C 49.67
    Die Klägerin trifft - anders als im Hinblick auf Verhandlungen über den freihändigen Erwerb (vgl. dazu die Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 57.65 - [MDR 1967, 241] und vom 26. April 1968 - BVerwG IV C 156.65 - [S. 9]) - keine förmliche Pflicht, vor Einleitung des Enteignungsverfahrens in Verhandlungen über den Abschluß eines Nutzungsvertrages einzutreten.

    Das kann auch schwerlich anders sein, weil sich die Frage, ob eine solche Maßnahme im Vergleich zur Eigentumsentziehung wirklich den milderen Eingriff enthält, ausschlaggebend bestimmt nach der "Interessenlage des Betroffenen, wie er selbst sie versteht und bewertet" (Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 57.65 - [S. 14]; insoweit in MDR 1967, 241 nicht abgedruckt).

  • BGH, 08.05.1967 - III ZR 148/65

    Höhe einer Enteignungsentschädigung - Verlegen einer Gasfernleitung auf …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - IV C 49.67
    Die Gewährung nur einer "Anerkennungsgebühr", von der die Klägerin gelegentlich gesprochen hat, reicht deshalb auch nur dann aus, wenn das Grundstück sowohl in seinem Ertragswert als auch in seinem Verkehrswert keine Einschränkung erfährt (vgl. Pagendarm in Wertpapier-Mitteilungen 1965, Sonderbeilage 5 S. 19 mit Nachweisen sowie BGH, Urteil vom 8. Mai 1967 - III ZR 148/65 - in DRiZ 1967, 308 [309] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.06.1959 - III ZR 220/57

    Bausperre aus Planungsgründen

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - IV C 49.67
    Sicherlich kann der zu entschädigende Substanzverlust, d.h. die Einbuße, die am Sachobjekt selbst eintritt, im Ausschluß der Nutzbarkeit bestehen und dann der Wert dieser Nutzbarkeit auszugleichen sein (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 1959 - III ZR 22.0/57 - in BGHZ 30, 338 [BGH 25.06.1959 - III ZR 220/57] [351 f.] und Urteil vom 4. Juni 1962 - III ZR 163/61 - in BGHZ 37, 269 [274]).
  • BGH, 04.06.1962 - III ZR 163/61

    Enteignungsentschädigung bei dauerndem Bauverbot betroffenem Grundstück

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - IV C 49.67
    Sicherlich kann der zu entschädigende Substanzverlust, d.h. die Einbuße, die am Sachobjekt selbst eintritt, im Ausschluß der Nutzbarkeit bestehen und dann der Wert dieser Nutzbarkeit auszugleichen sein (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 1959 - III ZR 22.0/57 - in BGHZ 30, 338 [BGH 25.06.1959 - III ZR 220/57] [351 f.] und Urteil vom 4. Juni 1962 - III ZR 163/61 - in BGHZ 37, 269 [274]).
  • BVerwG, 26.04.1968 - IV C 156.65
    Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - IV C 49.67
    Die Klägerin trifft - anders als im Hinblick auf Verhandlungen über den freihändigen Erwerb (vgl. dazu die Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 57.65 - [MDR 1967, 241] und vom 26. April 1968 - BVerwG IV C 156.65 - [S. 9]) - keine förmliche Pflicht, vor Einleitung des Enteignungsverfahrens in Verhandlungen über den Abschluß eines Nutzungsvertrages einzutreten.
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 53.65

    Errichtung von Bunkern auf enteignetem Grundstück - Begutachtung weniger …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - IV C 49.67
    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats davon ausgegangen, daß der Enteignungszweck durch den Abschluß eines Nutzungsvertrages im Sinne des § 12 Abs. 2 LBG nur dann "erreicht" werden kann, wenn die Regelung durch obligatorischen Vertrag als Mittel zur Erfüllung des Enteignungszwecks erstens gleichwertig geeignet und zweitens dem Enteignungsberechtigten zumutbar ist (vgl. insbesondere das Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 53.65 - [BVerwGE 28, 260]).
  • BGH, 23.05.1985 - III ZR 10/84

    Gesondertes Entschädigungsfeststellungsverfahren im Bereich des Bundesbaugesetzes

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in anderem Zusammenhang ausgesprochen hat, nimmt die Enteignungsbehörde eine gleichsam vermittelnde Stellung ein (BVerwGE 31, 81, 85 ff.) und es ist ihr - jedenfalls im Geltungsbereich des § 16 PrEnteigG wie auch des § 19 FStrG - durchaus zumutbar, als eine Art Schiedsgutachter tätig zu werden (BVerwG VkBl 1971, 553, 554).
  • VGH Bayern, 23.04.2010 - 22 ZB 10.43

    Gesetzlicher Richter, Geschäftsverteilungsplan, Vorzeitige Besitzeinweisung, …

    Die Vertretbarkeit ist insbesondere dann zu bejahen, wenn sich das Angebot auf entsprechende sachgerechte Ermittlungen stützt; es kommt nicht darauf an, ob man bei einer anderen - vielleicht ebenso vertretbaren - Bewertung auch zu einem nicht unerheblich höheren Betrag kommen kann (vgl. BVerwG vom 22.11.1968 BVerwGE 31, 81/88, 89).
  • OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 18 U 2/18

    Rechtmäßigkeit einer bebauungsplanakzessorischen Administrativenteignung; Keine …

    Während in der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch auf die bloße Vertretbarkeit des Angebotes abzustellen war (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 1968 - IV C 49.67 -, juris Rn. 17), kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, darauf an, dass sich die Bedingungen eines Angebots - auf entsprechende Ermittlungen gestützt - am objektiven Wert des Enteignungsgegenstandes orientieren.
  • BGH, 16.03.1972 - III ZR 26/71

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    Es handelt sich hierbei um Fälle, in denen auch das betroffene Grundstück von der Planungsänderung unmittelbar erfaßt wird, das "Sonderopfer" jedoch darin liegt, daß der betroffene Eigentümer sich auf die früher zulässige Bebauung so eingerichtet hat, daß ihm die Neuregelung keinen Vorteil mehr bringen kann und er unzumutbare Nachteile dadurch erleidet, daß der Nachbar die Vorteile der Neuregelung ausnutzt (BVerwG DVBl 1968, 27; 1969, 213 [BVerwG 22.11.1968 - IV C 49/67] ; 1970, 57 [BVerwG 13.06.1969 - IV C 234/65] und 61; zustimmend Schrödter, DVBl 1968, 40;… ders., BBauG, 2. Auflage, § 44 Rdnr. 4; Peter, JZ 1968, 226 [BGH 22.05.1967 - III ZR 124/66] /228; a.A. - für die Begründung - Kühling, DVBl 1969, 214/215).
  • BVerwG, 19.03.1970 - IV B 155.69

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Eingriff in den Grundbesitz - Grundsätzliche …

    Eine - im übrigen zulässige - Planungsentscheidung kann im Hinblick auf eine angeblich mögliche andere Entscheidung allenfalls aufgehoben werden, wenn feststeht, daß die andere Planung überhaupt durchgeführt werden kann, ebenso wie eine Enteignungsmaßnahme nach § 12 Abs. 2 des Landbeschaffungsgesetzes nur dann abgelehnt werden darf, wenn feststeht, daß und wie der Enteignungszweck auf andere Weise zu erreichen ist (vgl. Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 49.67 - in BVerwGE 31, 81).
  • VGH Bayern, 02.11.2011 - 8 CS 11.2104

    Erneuerung einer Gemeindeverbindungsstraße; Enteignung; vorzeitige …

    Bei der unter den Beteiligten vor allem umstrittenen Frage, ob das schriftliche Angebot an den Antragsteller als angemessen im Sinn von Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayEG anzusehen ist, kommt es vornehmlich auf die Vertretbarkeit des Angebots an, nicht aber darauf, wie der Antragsteller offenbar meint, ob man bei einer anderen - vielleicht ebenso vertretbaren - Bewertung zu einem nicht unerheblich höheren Entschädigungsbetrag kommen kann (vgl. BVerwG vom 23.11.1968 BVerwGE 31, 81/88; BayVGH vom 11.11.2002 Az. 8 CS 02.2367 [juris]; vom 4.9.2006 Az. 8 ZB 06.1653 [juris]).
  • VGH Bayern, 09.06.2008 - 8 CS 08.978

    Enteignung landwirtschaftlicher Flächen zu straßenbaulichen Zwecken; faktischer …

    Bei der unter den Beteiligten vor allem umstrittenen Frage, ob das schriftliche Angebot an den Antragsteller als angemessen im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Nr. 1 BayEG anzusehen ist, kommt es entscheidend nur auf die Vertretbarkeit des Angebots an, nicht aber darauf, ob man bei einer anderen - vielleicht ebenso vertretbaren - Bewertung zu einem nicht unerheblich höheren Entschädigungsbetrag kommen kann (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 23.11.1968 BVerwGE 31, 81/88; BayVGH vom 11.11.2002 Az. 8 CS 02.2367; BayVGH vom 4.9.2006 Az. 8 ZB 06.1653).
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 12.68

    Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Anwesen für den Bau der sog. Sauerlandlinie …

    Daß diese Stellung der Beklagten bei einer Einigung nach § 16 EnteigG durchaus zugemutet werden kann, ist schon früher erkannt worden (…vgl. Seydel a.a.O. S. 142, der einen Vertrag nach § 16 rechtlich als Kaufvertrag beurteilt, bei dem die Bestimmung des Kaufpreises dem. Gutachten eines Dritten überlassen wird; vgl. ferner zu der gleichsam vermittelnden Stellung der Enteignungsbehörde, nach dem Landbeschaffungsgesetz Urteil des erkennenden Senats vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 49.67 - in BVerwGE 31, 81 [86]).
  • BVerwG, 07.01.1974 - IV B 129.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auch die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 49.67 - (BVerwGE 31, 81) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 24.04.1970 - IV C 92.67

    Enteignung zur Landbeschaffung - Anspruch auf Ersatzland - Voraussetzungen eines …

    vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 49.67 - in BVerwGE 31, 81 [83 ff.]): Daß ;Land zu angemessenen Bedingungen beschafft ... werden kann;, ist erst sicher, wenn ;eindeutig feststeht; (…a.a.O. S. 84), daß und wie die Beschaffung möglich ist.
  • BVerwG, 19.03.1970 - IV B 156.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 65.65   

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BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 65.65 (https://dejure.org/1968,180)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1968 - VIII C 65.65 (https://dejure.org/1968,180)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1968 - VIII C 65.65 (https://dejure.org/1968,180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 50
  • MDR 1969, 422
  • MDR 1969, 511
  • DVBl 1969, 907
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 20.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 65.65
    In der Entscheidung BVerwGE 24, 106 wurde mit noch eingehenderer Begründung aus den §§ 7 und 9 II. WoBauG die Notwendigkeit der Zweckbestimmung abgeleitet und dargelegt, daß die Bestimmung des Zweckes der Eigentümer des Familienheims treffe und daß sie zu treffen und auszuführen sei spätestens innerhalb angemessener Zeit seit der Bezugsfertigkeit; angemessen sei die Zeit, die den Umständen, nach erforderlich sei, die Zweckbestimmung zu treffen und auszuführen; es dürfe nicht ungewiß bleiben, ob und wann die Wohnung ihrer Zweckbestimmung zugeführt werde.
  • BVerwG, 16.12.1965 - VIII C 82.62

    Anforderungen an das Vorliegen eines Eigenheims i. S. des § 9 Abs. 1 Zweites …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 65.65
    Daß es auf die vom Eigentümer vorzunehmende Zweckbestimmung der Räume ankommt, hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung BVerwGE 23, 80 abgeleitet aus den §§ 7 und 9 II. WoBauG Nach § 7 Abs. 1 II. WoBauG sind Familienheime solche Eigenheime, die nach Große und Grundriß ganz oder teilweise dazu bestimmt sind, dem Eigentümer und seiner Familie oder einem Angehörigen und dessen Familie als Heim zu dienen; nach Abs. 2 Satz 1 verliert das Familienheim seine Eigenschaft, wenn es für die Dauer nicht seiner Bestimmung entsprechend genutzt wird.
  • BVerwG, 27.03.1974 - VIII C 21.73

    Bauaufsichtliche Nutzungsbeschränkungen als Grenzen wohnungsbaurechtlicher …

    Gebäude, die bauaufsichtliche als Wochenendhäuser genehmigt worden sind, enthalten auch dann keine steuerbegünstigten "Wohnungen", wenn der Eigentümer die Absicht hat, dort dauernd zu wohnen (Fortbildung von BVerwGE 31, 50).

    Denn durch diese Entscheidung bleibt die Entscheidung BVerwGE 31, 50 unberührt, in der dargelegt wird, daß Wochenendhäuser keine steuerbegünstigten Wohnungen sind, auch wenn sie objektiv geeignet sind, dauernd bewohnt zu werden, und wenn der Eigentümer die Absicht hat, später - nach einem noch nicht absehbaren Zeitraum - dauernd dort zu wohnen.

    Der Revision ist darin zu folgen, daß sich der vorliegende Fall möglicherweise von dem Fall unterscheidet, der zu dem Urteil BVerwGE 31, 50 geführt hatte.

    Im Urteil BVerwGE 31, 50 (52) [BVerwG 14.11.1968 - VIII C 65/65] ist dargelegt worden, daß dem Eigentümer die eine Steuerbegünstigung auslösende Zweckbestimmung - die bei Bezugsfertigkeit vorliegen muß - obliegt.

  • BVerwG, 15.03.1972 - VIII B 113.69

    Anerkennung eines als Zweitwohnung genutzten Wochenendhauses als steuerbegünstigt …

    In der vom Verwaltungsgerichtshof angeführten Entscheidung BVerwGE 31, 50 hat der beschließende Senat entschieden, Wochenendhäuser seien nicht als steuerbegünstigte Wohnungen anzuerkennen.

    In der angeführten Entscheidung BVerwGE 31, 50 hat der beschließende Senat den Umstand, daß in dem für das Wochenendhausgebiet maßgeblichen Plan der Gemeinde festgelegt war, die Größe der Wochenendhäuser dürfe 50 qm bebaute Fläche nicht überschreiten, in Verbindung mit der Richtlinie des § 39 Abs. 5 Satz 1 II.WoBauG, daß die Wohnfläche einer Wohnung in der Regel 50 qm nicht unterschreiten solle, als zusätzlichen Anhaltspunkt dafür verwertet, daß das damals strittige Wochenendhaus nicht unter die förderungswürdigen Wohnungen im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes fiel.

    Entscheidend ist vielmehr, daß, um das Vorhandensein einer Wohnung im Sinne des § 82 II.WoBauG bejahen zu können, zu der nach objektiven Merkmalen zu bestimmenden Eignung zur Führung eines selbständigen Haushalts als subjektives Merkmal hinzukommen muß die spätestens im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit des Hauses zu treffende Entscheidung des Bauherrn, daß es von ihm selbst oder einem seiner Angehörigen zur Führung eines selbständigen Haushalts alsbald benutzt werden solle (BVerwGE 31, 50 [51]).

    Aus der angeführten Entscheidung des beschließenden Senats BVerwGE 31, 50 folgt aber, daß die nach objektiven Merkmalen zu bestimmende Eignung zur Führung eines selbständigen Haushalts Voraussetzung für die Anerkennung als "Wohnung" im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.1971 - 6 A 30/70
    Demgegenüber hat der jetzt für das Wohnungsbaurecht zuständige VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 14. November 1968 VIII C 65.65 in BVerwGE 31 S. 50 = BBauBl 1969 S. 288 die rechtliche Beurteilung von Zweitwohnungen ausdrücklich unentschieden gelassen.

    Darüber hinaus muß wie das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 31 S. 50 = BBauBl 1969 S. 288 überzeugend begründet hat in subjektiver Hinsicht verlangt werden, daß die Räume von ihrem Inhaber zur Führung eines selbständigen Haushalts bestimmt worden sind.

    Dementsprechend können beispielsweise Räume, die zwar objektiv die Führung eines Haushalts auf Dauer ermöglichen, jedoch zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken benutzt werden oder dem Aufenthalt und der Erholung der Familie während des Wochenendes dienen, nicht als Wohnung im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 1 WoBauG angesehen werden (vgl. § 82 Abs. 5 WoBauG und Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 31 S. 50 = BBauBl 1969 S. 288).

  • BVerwG, 27.03.1974 - VIII C 62.73

    Vergleich der Wohnung und des Wochenendhauses

    Ist ein Gebäude nur als Wochenendhaus genehmigt worden, so ist es nicht grundsteuerbegünstigt (Fortsetzung von BVerwGE 31, 50).

    Wochenendhäuser sind keine "Wohnungen", die gemäß § 82 II. WoBauG steuerbegünstigt sein können; der erkennende Senat hat dies in seinem Urteil BVerwGE 31, 50 im wesentlichen wie folgt begründet: Wohnungen im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes müssen nicht nur objektiv geeignet sein, die Führung eines selbständigen Haushalts zu ermöglichen; sie müssen vom Bauherrn auch bestimmt worden sein, diesem Zweck zu dienen.

    Der erkennende Senat hat es im Urteil BVerwGE 31, 50 (52) [BVerwG 14.11.1968 - VIII C 65/65] offengelassen, ob die Zweckbestimmung, ein Haus zu bewohnen, auch für eine "Zweitwohnung" getroffen werden kann, wenn der Bauherr auch seine bisherige Wohnung behält.

  • BFH, 25.05.1979 - III R 41/78

    Ganzjährig bewohnbare Wochenendhäuser sind als Einfamilienhäuser zu bewerten

    e) Die Rechtsprechung des BVerwG, nach der Wochenendhäuser nicht als Wohnung im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes gelten (vgl. z. B. Urteile vom 14. November 1968 VIII C 65.65, BVerwGE 31, 50, und vom 27. März 1974 VIII C 21.73, BVerwGE 45, 120), kann auf den Streitfall nicht übertragen werden.

    Daher ist ein Wochenendhaus, das lediglich dem vorübergehenden Erholungsaufenthalt der Familien dienen soll, nicht förderungswürdig (BVerwG-Urteil VIII C 65.65).

  • BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 42.70

    Zulässigkeit der Steuerbegünstigungen von Zweitwohnungen - Umfang des Begriffs …

    Zur Frage der Steuerbegünstigung von Zweitwohnungen (Ergänzung zu BVerwGE 31, 50 [BVerwG 14.11.1968 - BVerwG VIII C 65.65]).
  • BVerwG, 03.11.1971 - VIII B 33.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung eines als …

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des beschließenden Senats, insbesondere der Entscheidung BVerwGE 31, 50, hat das Berufungsgericht die Frage verneint, ob Räumlichkeiten, die als Zweitwohnung dienen, subjektiv zur Führung eines selbständigen Haushalts bestimmt sind; es hat dies damit begründet, daß das Zweite Wohnungsbaugesetz den Bau nur solcher Räume fördere, die zur selbständigen Führung eines Haushalts bestimmt seien.

    In seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 26. August 1971 - BVerwG VIII C 42.70 - hat der beschließende Senat Stellung genommen zu der in dem angeführten Urteil BVerwGE 31, 50 noch ausdrücklich offengelassenen Frage, ob der Eigentümer die Zweckbestimmung der Wohnung, ihm und seiner Familie oder einem Angehörigen und dessen Familie als Heim zu dienen, auch für eine Zweit- oder Sommerwohnung treffen könne, die neben der Hauptwohnung über längere Zeiträume benutzt wird; er hat für eine als Zweitwohnung benutzte Eigentumswohnung entschieden, diese Voraussetzung könne auch bei einer Ferienwohnung erfüllt sein, und hat dies im Hinblick auf die in jenem Falle vorliegenden tatsächlichen Feststellungen bejaht.

  • BVerwG, 03.12.1976 - VII C 75.74

    Die Rechtsnatur der amtsärztlichen Bescheinigung des Gesundheitsamtes für …

    Demgemäß ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu ähnlichen Sachverhalten, wenn ein Steuerpflichtiger zum Nachweis der Voraussetzung einer Steuervergünstigung eine behördliche Bescheinigung selbst sich beschaffen und vorlegen muß, Mitwirkungsakten anderer Behörden der Charakter eines Verwaltungsaktes zugesprochen worden (vgl. BVerwGE 2, 212 und 2, 353 betreffend Verweigerung einer Bescheinigung nach § 7 c EStG 1950; BVerwGE 31, 50 betreffend Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung nach § 82 II. WoBauG).
  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 144.72

    Rechtsmittel

    Doch fehlt es an abschließenden tatsächlichen Feststellungen zu dem Vorbringen der Klägerin, die Häuser seien bestimmt und ihren Einrichtungen nach auch geeignet, von den künftigen Erwerbern auf die Dauer bewohnt zu werden; sie sollten nicht nur - wie dies im Fall der Entscheidung BVerwGE 31, 50 festgestellt worden war - als Wochenendhäuser genutzt werden.

    Im Urteil BVerwGE 31, 50 (52) [BVerwG 14.11.1968 - VIII C 65/65] ist dargelegt worden, daß dem Eigentümer die eine Steuerbegünstigung auslösende Zweckbestimmung - die bei Bezugsfertigkeit vorliegen muß - obliegt.

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 182.71

    Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung einer Wohnung

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil BVerwGE 38, 286 [BVerwG 26.08.1971 - VIII C 42/70], das dem Berufungsgericht noch nicht vorlag, zur Frage der Steuerbegünstigung von "Zweitwohnungen" folgendes dargelegt: Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE. 31, 50) reiche es für die Steuerbegünstigung nach § 82 II. WoBauG nicht aus, wenn neu errichtete Bäume geeignet seien für die.
  • BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 14.77

    Eigentumswohnung - Wohnfläche - Steuerbegünstigte Wohnung - Wohnbedarf - …

  • BFH, 29.10.1980 - II R 5/79

    Steuerbefreiung nach dem GrEStEigWoG trotz Belegenheit des Grundstücks in einem …

  • BVerwG, 27.04.1977 - 8 C 43.76

    Anerkennung einer als Ferienwohnung baurechtlich genehmigten und als Zweitwohnung …

  • BFH, 18.07.1978 - VIII R 94/77

    Ferienwohnung - Wochenendhaus - Dauernutzung - Steuerbegünstigung

  • BVerwG, 27.03.1974 - VIII C 91.73
  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 12.73

    Grunderwerbsteuerfreiheit bei dem Erwerb eines Gebäudes - Anwendung einer …

  • BFH, 08.03.1983 - VIII R 181/81
  • BFH, 27.07.1977 - II R 119/76

    Begriff der Wohnung - Eignung der Wohnung - Dauernde Wohnraumversorgung - Nutzung …

  • BFH, 25.04.1972 - VIII R 59/69

    Eigentümer eines Ferienhauses - Ausgewiesenes Wochenendhausgebiet - Wohnraum - …

  • BFH, 25.10.1978 - II R 161/75

    Nacherhebung - Zweijahresfrist - Frist - Steuerbefreiung - Eigennutzung

  • VGH Hessen, 02.10.1969 - V OE 92/68
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.10.1968 - IV C 26.68   

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BVerwG, 23.10.1968 - IV C 26.68 (https://dejure.org/1968,705)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1968 - IV C 26.68 (https://dejure.org/1968,705)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1968 - IV C 26.68 (https://dejure.org/1968,705)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsrechtliche Beitragspflicht - Rechtmäßigkeit der Anforderung von Erschließungsbeiträgen im Wege der Kostenspaltung - Erhebung von Erschließungsbeiträgen beim Vorliegen einer Erschließungseinheit - Beurteilung der in § 130 Abs. 2 Bundesbaugesetz (BBauG) ...

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Erschließungsaufwandes bei Fehlen von Berechnungsgrundlagen in der Beitragssatzung der Gemeinde

  • rechtsportal.de

    BBauG § 130 Abs. 2; BBauG § 132 Nr. 2
    Ermittlung des Erschließungsaufwandes für einheitliche Erschließungsgebiete bei Fehlen von Vorschriften in der Beitragssatzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 30, 293
  • MDR 1969, 422
  • ZMR 1969, 190
  • VBlBW 1969, 124
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 5.68

    Vorliegen einer Schrschließungseinheit; Erschließung eines Eckgrundstücks

    Weder zur Bildung der Erschließungseinheit noch zum Ausspruch der in der Ortssatzung vorgesehenen Kostenspaltung bedarf es einer Ortssatzung oder eines veröffentlichten Beschlusses des Gemeinderates (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 26.68 [BVerwGE 30, 293] und BVerwG IV C 121.65 [BVerwGE 26, 180]).

    Die Bildung einer Erschließungseinheit ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats in BVerwG IV C 26.68 (BVerwGE 30, 293) auch dann möglich, wenn dies in der Ortssatzung nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

  • OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 523/00

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides; Nichtigkeit einer …

    Denn § 130 Abs. 2 BauGB ist mit der Folge als eine "vollständige" bundesrechtliche Norm ausgestaltet, dass diese die Gemeinde abschließend zur Bildung von Abschnitten und zur Zusammenfassung (selbständiger) Anlagen, die eine Erschließungseinheit bilden, zur gemeinsamen Aufwandsermittlung ermächtigt und keinen Raum lässt für zusätzliche landes- oder ortsrechtliche Anforderungen (vgl. u.a. BVerwG, Urt. vom 23.10.1968 - IV C 26.68 -, BVerwGE 30, 293 [295]).
  • VGH Hessen, 28.08.1986 - 5 TH 1870/86

    Beschwerde gegen eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung ; …

    Weist dagegen ein erheblicher Teil der Abwässer einen deutlich höheren Verschmutzungsgrad als der Durchschnitt auf, so wird der Satzungsgeber diesem Umstand gegebenenfalls gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 KAG in angemessener Zeit Rechnung zu tragen haben (vgl. auch OVG Münster, KStZ 1969 S. 166; BayVGH KStZ 1976 S. 196).
  • BVerwG, 11.12.1970 - IV C 24.69

    Pflicht zur Zahlung von Erschließungsbeiträgen nach einem …

    Das braucht in der Ortssatzung nicht festgelegt zu werden, wie sich aus BVerwG IV C 26.68 ergibt (BVerwGE 30, 293 und BBauBl. 1969, 403).
  • BVerwG, 30.01.1970 - IV C 108.67

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Erschließungsrechts - Voraussetzungen …

    Schließlich braucht die Möglichkeit der Festsetzung von Erschließungseinheiten auch nicht in der Beitragssatzung der Gemeinde vorgesehen zu sein (BVerwG IV C 26.68 - Urteil vom 23. Oktober 1968 - in BVerwGE 30, 293 = BBauBl. 1969, 403 = ZMR 1969, 190).
  • OVG Saarland, 04.10.1982 - 3 W 1842/82

    "Berechnungsmodus" und Positionen der Berechnung des Erschließungsaufwandes bei …

    Zwar enthält die Beitragssatzung keine ausdrückliche Regelung über die Möglichkeit der Bildung von Erschließungseinheiten; zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Einheitsbildung gehört das Vorhandensein einer solchen Satzungsregelung nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung jedoch nicht (vgl. BVerwGE 30, 293; BVerwG, DVBl. 1970, 904;… krit. dazu Schmidt - Bogner - Steenbock, Handbuch des Erschließungsrechts, 5. Auflage, Rdnr. 2101 zu Fußnote 113).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.07.1968 - VIII CB 45.67   

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BVerwG, 11.07.1968 - VIII CB 45.67 (https://dejure.org/1968,1291)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.1968 - VIII CB 45.67 (https://dejure.org/1968,1291)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 1968 - VIII CB 45.67 (https://dejure.org/1968,1291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 422
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1968 - VIII CB 45.67
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß es für die Anwendbarkeit des die sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage regelnden § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO keinen Unterschied macht, ob die Erledigung des mit der Anfechtungsklage angefochtenen Verwaltungsaktes vor oder nach Erhebung der Klage eingetreten ist (BVerwGE 12, 87 [90] , Urteil vom 31. Januar 1967 - BVerwG I C 113.63 -, Buchholz BVerwG 310, § 113 VwGO Nr. 33 = NJW 1967, 1245).
  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 141.67

    Einwand des Entgegenstehens einer rechtskräftig entschiedenen Sache - Bestimmung …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1968 - VIII CB 45.67
    Der Revision muß daher der Erfolg versagt bleiben, ohne daß bei dieser verfahrensrechtlichen Beurteilung gemäß § 137 Abs. 3 VwGO zu prüfen ist, ob die von dem Kläger dargelegten materiellen Gesichtspunkte dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit geben könnten, erneut rechtsgrundsätzlich Stellung zu nehmen zu der wiederholt entschiedenen Frage, unter welchen Voraussetzungen ein junger Wehrpflichtiger vor Abschluß seiner Berufsausbildung ständigen Aufenthalt im Sinne des § 1 Abs. 1 WpflG außerhalb des von ihm bisher geteilten Wohnsitzes seiner Eltern begründet (vgl. zuletzt Urteil vom 9. November 1967 - BVerwG VIII C 141.67 -, MDR 1968, 443 [BVerwG 09.11.1967 - VIII C 141/67] = NJW 1968, 1059 = BWV 1968, 115).
  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67

    Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1968 - VIII CB 45.67
    Im Sinne dieser Vorschrift sind abweichend von der in § 133 VwGO geregelten zulassungsfreien Verfahrensrevision nicht nur die dort besonders erwähnten Verfahrensverstöße, sondern alle Verfahrensmängel wesentlich, auf denen das Urteil beruhen kann (Beschluß vom 28. September 1967 - BVerwG VIII B 94.67 -, MDR 1968, 352 = NJW 1968, 515 = DÖV 1967, 830).
  • BVerwG, 31.01.1967 - I C 113.63

    Notwendigkeit eines Vorverfahrens bei der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1968 - VIII CB 45.67
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß es für die Anwendbarkeit des die sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage regelnden § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO keinen Unterschied macht, ob die Erledigung des mit der Anfechtungsklage angefochtenen Verwaltungsaktes vor oder nach Erhebung der Klage eingetreten ist (BVerwGE 12, 87 [90] , Urteil vom 31. Januar 1967 - BVerwG I C 113.63 -, Buchholz BVerwG 310, § 113 VwGO Nr. 33 = NJW 1967, 1245).
  • VG Aachen, 25.04.2008 - 9 K 1428/06

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Relevanz einer verwaltungsgerichtlichen …

    Rn. 17 Vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 11. Juli 1968 - VIII CB 45.67 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 113 VwGO Nr. 38.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 21 A 4463/02

    Voraussetzungen der Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses; Pflicht …

    Rn. 59 Vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 1968 - VIII CB 45.67 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 38; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 13 B 1790/03 - Kopp/Schenke, a.a.O., § 113 Rn. 139, m.w.N.; Gerhardt in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, a.a.O., § 113 Rn. 94.
  • VG Regensburg, 03.04.2018 - RO 5 K 17.1805

    Mangels berechtigten Interesses unzulässige Fortsetungsfeststellungsklage

    Ebenso wenig kann der Kläger denselben Sachverhalt zum Gegenstand einer nunmehr echten Feststellungsklage machen, wenn er die Hauptsache in einem früheren Verfahren für erledigt erklärt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.1968, Az.: VIII CB 45.67).
  • VG Mainz, 07.11.2019 - 1 K 1130/18

    Feststellungsinteresse für Klage gegen die Anordnung zur Schaffung eines …

    Mit der (echten) Feststellungsklage kann die Feststellung eines Rechtsverhältnisses auch dann nicht begehrt werden, wenn der Kläger einen denselben Sachverhalt betreffenden früheren Anfechtungsstreit wegen Erledigung des angefochtenen Verwaltungsaktes in der Hauptsache für erledigt erklärt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 1968 - VIII CB 45.67 -, juris;… Wysk, in: Wysk, VwGO, 2. Aufl. 2016, VwGO § 43 Rn. 50).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.09.1968 - VIII CB 69.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2930
BVerwG, 03.09.1968 - VIII CB 69.67 (https://dejure.org/1968,2930)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1968 - VIII CB 69.67 (https://dejure.org/1968,2930)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1968 - VIII CB 69.67 (https://dejure.org/1968,2930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 422
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2019 - L 8 AY 49/18

    Leistungen nach dem AsylbLG; Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis einer Behörde für …

    Eine Beschwer der Behörde liegt allerdings nicht (mehr) vor, wenn der ursprünglich angefochtene Verwaltungsakt - z.B. wegen einer späteren Aufhebung durch die beklagte Behörde (BVerwG, Urteil vom 3. September 1968 - VIII CB 69.67 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 25) oder eines für die Klägerseite erfolgreichen Zugunstenverfahrens (…Leitherer, a.a.O., Rn. 9 m.w.N.) - während des Rechtsmittelverfahrens gegenstandslos geworden ist (…vgl. etwa Senatsurteil vom 23. März 2017 - L 8 AY 40/13 - juris Rn. 22 für eine Grundentscheidung über eine mittlerweile verjährte Kostenforderung;… vgl. auch zu vorbehaltslosen "Umsetzungsbescheiden" von gerichtlichen Entscheidungen Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - L 8 AY 23/17 B ER - juris Rn. 10, Hess. LSG…, Beschluss vom 22. Februar 2016 - L 9 AS 66/16 B ER - juris Rn. 5, LSG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 13. Januar 2014 - L 9 SO 20/13 B ER - juris Rn. 48, LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 16. Mai 2012 - L 19 AS 719/12 B ER - juris Rn. 12 und LSG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 30. August 2011 - L 5 AS 330/11 B ER - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 18.01.1976 - 4 C 23.75

    Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss - Entscheidung über die …

    Grundsätzlich entspricht es zwar der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der beklagten Behörde die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, wenn sie den angefochtenen Verwaltungsakt - in der Erkenntnis seiner Rechtswidrigkeit - aufhebt und den Kläger dadurch klaglos stellt (vgl. z.B. Beschluß vom 3. September 1968 - BVerwG VIII CB 69.67 - in Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 25 S. 12;… Beschluß vom 31. März 1971 - BVerwG VI C 74.65 - in Buchholz a.a.O. S. 24).
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