Rechtsprechung
| BGH, 16.11.1971 - VI ZR 76/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufklärungspflicht - Arzt - Schädliche Folgen - Gebotenheit - Eingriff - Wahrscheinlichkeit - Folgen - Warzen - Entfernung - Einwilligung - Dringliche Entscheidung
Besprechungen u.ä.
- uni-freiburg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Ärztliches Handeln gegen den erklärten oder mutmaßlichen Willen der Eltern: juristische Gesichtspunkte zum Thema (Albin Eser; Urban & Schwarzenberg 1982, 178)
Papierfundstellen
- NJW 1972, 335
- MDR 1972, 225
- FamRZ 1972, 89
- VersR 1972, 153
Wird zitiert von ... (47) Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.12.1958 - VI ZR 266/57
Einwilligung des Minderjährigen in Operation
Auszug aus BGH, 16.11.1971 - VI ZR 76/70
Es ist - unter Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs BGHZ 29, 33 - der Meinung, daß die Einwilligung der damals mehr als 16 1/2 jährigen Klägerin genügt habe.3. Dem Berufungsgericht kann schließlich nicht gefolgt werden, soweit es unter Berufung auf das Ur teil des erkennenden Senats BGHZ 29, 33 eine Einwilligung und damit auch die nach obigem erforderliche Aufklärung der Eltern der Klägerin für entbehrlich gehalten hat.
- BGH, 10.02.1959 - 5 StR 533/58
Auszug aus BGH, 16.11.1971 - VI ZR 76/70
Die Einwilligung des Jugendlichen aufgrund einer nur an ihn gerichteten Aufklärung (auch daran fehlte es indessen hier) kann deshalb bei einerseits aufschiebbaren, andererseits nicht unwichtigen Entscheidungen über eine ärztliche Behandlung nicht genügen (vgl. auch BGH-Urteil vom 10. Februar 1959 - 5 StR 533/58- NJW 1959, 825). - BGH, 09.12.1958 - VI ZR 203/57
Aufklärungspflicht des Arztes
Auszug aus BGH, 16.11.1971 - VI ZR 76/70
Nach der im Berufungsurteil herangezogenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 29, 46, 60; st. Rspr.) kann von einer Aufklärung über mögliche Zwischenfälle regelmäßig nur abgesehen werden, wenn diese Möglichkeit bei einem verständigen Menschen für seinen Entschluß, in die Behandlung einzuwilligen, ernsthaft nicht ins Gewicht fallen kann.
- BGH, 22.06.1971 - VI ZR 230/69
Ärztliche Aufklärung - Patient - Gesetzlicher Vertreter - Diagnostischer Eingriff …
Auszug aus BGH, 16.11.1971 - VI ZR 76/70
Die Bedenken des Berufungsgerichts geben keinen Anlaß, von diesem Grundsatz abzugehen, den auch der Bundesgerichtshof ständig aus wohlerwogenen Gründen gegenüber den Angriffen eines Teils des Schrifttums aufrechterhalten hat (zuletzt Senatsurteil vom 22. Juni 1971 - VI ZR 230/69 - LM BGB § 823 (Aa) Nr. 26;… vgl. im übrigen Soergel/Zeuner 10. Aufl. Rdz. 16 zu § 823 BGB). - BGH, 13.01.1970 - VI ZR 121/68
Ärztliche Behandlung von Warzen - Anspruch auf Schadensersatz wegen einer …
Auszug aus BGH, 16.11.1971 - VI ZR 76/70
Es hätte vor allem beachten müssen, daß in diesem Lebensalter die Zurückhaltung vor einer schmerzlosen und als folgenlos vorgestellten Behandlung nicht durch hinreichend kritische Bedenken gestützt wird, und daß gerade ein Junges Mädchen dieses Alters erfahrungsgemäß einer kosmetische Verbesserungen versprechenden Maßnahme eher unbedenklich zuzustimmen neigt (vgl. hierzu auch das Senatsurteil vom 13. Januar 1970 - VI ZR 121/68 - VersR 1970, 324, 326). - BGH, 11.04.1961 - VI ZR 188/60
Schadensrechtliche Regulierung der gesundheitlichen Folgen eines …
Auszug aus BGH, 16.11.1971 - VI ZR 76/70
Es genügt vielmehr, daß spätere Schadensfolgen immerhin ernstlich in Betracht kommen können (BGH Urteil vom 11. April 1961 - VI ZR 188/60 VersR 61, 595 und ständig).
- OLG Frankfurt, 17.08.2021 - 6 UF 120/21
Entscheidung zur Durchführung von Corona-Impfung bei 16-jährigem Kind
Auch teilt der Senat die wohl überwiegend vertretene Ansicht, dass es bei einem nicht geringfügigen medizinischen Eingriff - wie der noch nicht als Standard-Impfung geltenden Impfung gegen das Corona-Virus - es zur Wirksamkeit der Einwilligung des Patienten auch der Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern im Wege eines sog. Co-Konsens bedarf (OLG Frankfurt FamRZ 2020, 336; Lettmaier ZKJ 2020, 85, 86; vgl. auch BGH NJW 1972, 335). - BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74
Arzthaftungsprozeß
Rn. 137 Hiergegen bestehen schwere verfassungsrechtliche Bedenken: Wenn der Bundesgerichtshof in der Entscheidung VI ZR 76/70 - NJW 1972, S 335 (337) - ausführt, auch bei geringer Wahrscheinlichkeit schädlicher Folgen des Eingriffs komme eine Aufklärung über diese Folgen umso eher in Betracht, je weniger der mit dem Eingriff bezweckte Erfolg einem vernünftigen Menschen dringlich und geboten erscheinen müsse, so ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. - BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92
Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
Insbesondere wenn ein absolut geschütztes Rechtsgut bereits verletzt oder dem Kl. sogar ein Teilschaden schon entstanden ist, genügt es, wenn die spätere Verwirklichung eines weiteren Schadens in absehbarer Zeit nach der Art der Verletzung möglich erscheint (BGH, VersR 1961, 595 (596)) und nicht gerade fernliegt (BGH, VersR 1967, 256 (257); BGH, NJW-RR 1989, 1367 = LM § 256 ZPO Nr. 157 = ZZP 85, 245 (246); BGH, NJW 1972, 335 = LM § 823 (Aa) BGB Nr. 28 = FamRZ 1972, 89 (90); BGH, NJW-RR 1989, 1367 = LM § 256 ZPO Nr. 157 = NJW-RR 1988, 445; Senat, NJW-RR 1990, 122 = LM § 253 ZPO Nr. 90 = FamRZ 1990, 37 (39)).
- BGH, 14.03.2006 - VI ZR 279/04
Blutspender sind auch über seltene mit der Blutspende spezifisch verbundene …
Die Anforderungen an die Aufklärung sind in solchen Fällen sehr streng: Der Patient muss darüber unterrichtet werden, welche Verbesserungen er günstigenfalls erwarten kann, und ihm müssen etwaige Risiken deutlich vor Augen geführt werden, damit er genau abwägen kann, ob er einen etwaigen Misserfolg des ihn immerhin belastenden Eingriffs oder sogar gesundheitliche Beeinträchtigungen in Kauf nehmen will, selbst wenn diese auch nur entfernt als Folge des Eingriffs in Betracht kommen (vgl. u.a. Senatsurteile vom 16. November 1971 - VI ZR 76/70 - VersR 1972, 153; vom 6. November 1990 - VI ZR 8/90 - VersR 1991, 227 m.w.N.). - OLG Hamm, 29.11.2019 - 12 UF 236/19
Schwangerschaftsabbruch; Minderjährige; Einwilligungsfähigkeit; …
In einer späteren Entscheidung hat der BGH seine Rechtsprechung dahin modifiziert, dass - in der Sache ging es um die Warzenbestrahlung einer Sechzehnjährigen - die Einwilligung eines Minderjährigen dann nicht ausreichend ist, wenn es sich um einen unwichtigen Fall handelt und die vorherige Einwilligung der Eltern problemlos möglich ist (NJW 1972, 335). - BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97
Zur strafrechtlichen Haftung eines Strahlentherapeuten
Die Heilmaßnahme kann im Regelfall nur durch eine wirksame Einwilligung des Patienten gerechtfertigt werden (vgl. BGH NJW 1972, 335, 336; BGHSt 11, 111, 112;… BGHR StGB § 223 I Heileingriff 4 m.w.Nachw.).Für die entsprechende Problematik bei der Behandlung mit Röntgenstrahlen zur Entfernung von Warzen hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, daß die Anwendung von Röntgenstrahlen in therapeutisch wirksamer Dosis einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeutet, da eine planmäßige Gewebsschädigung erfolge (VI. Zivilsenat, NJW 1972, 335, 336).
- BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82
Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der …
Fälle, in denen aus diesem Grund eine Aufklärung unterbleiben kann (vgl. Senatsurteil vom 16. November 1971 - VI ZR 76/70 = NJW 1972, 335 = VersR 1972, 153, 155), müssen die Ausnahme bleiben, damit das durch die Aufklärung zu wahrende Selbstbestimmungsrecht des Patienten nicht unterlaufen wird. - BGH, 06.11.1990 - VI ZR 8/90
Aufklärungspflicht vor kosmetischer Operation
Deswegen stellt die Rechtsprechung auch sehr strenge Anforderungen an die Aufklärung des Patienten vor einer kosmetischen Operation (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 16. November 1971 - VI ZR 76/70 - VersR 1972, 153 - AHRS 4450/1; OLG Bremen VersR 1980, 654 = AHRS 4370/3; OLG Hamburg MDR 1982, 580 [OLG Hamburg 05.03.1982 - 1 U 5/81] = AHRS 4370/4; OLG Karlsruhe AHRS 4370/6; OLG Düsseldorf AHRS 4370/9; OLG Köln VersR 1987, 1049 = AHRS 4370/10). - BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73
Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85
Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen …
Durch den unterlassenen Hinweis haben sie, wie das Berufungsgericht insoweit zutreffend ausführt, einen Behandlungsfehler begangen (vgl. Senatsurteil vom 16. November 1971 - VI ZR 76/70 - VersR 1972, 153, 154 unter A II 2 und Senatsbeschluß vom 1. April 1980 - VI ZR 238/79 - VersR 1980, 854; Giesen, JZ 1982, 391, 402). - BGH, 02.07.1974 - VI ZR 121/73
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Verletzung des …
- OLG München, 09.01.2020 - 1 U 3011/19
Sportpferd stirbt nach homöopathischer Spritze: Tierarzt muss 250.000 Euro zahlen
- OLG Frankfurt, 16.07.2019 - 8 U 228/17
Erforderlicher Co-Konsens von Eltern und Minderjährigem im Falle einer …
- OLG Brandenburg, 26.08.2021 - 12 U 179/20
Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem vom Geh- bzw. Radweg auf die …
- BGH, 22.01.1980 - VI ZR 263/78
Ersatz eines materiellen Schadens auf Grund einer Operation - Anspruch auf …
- BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie …
- OLG Hamm, 16.07.1998 - 15 W 274/98
- LG München II, 22.09.2020 - 1 O 4890/17
Einwilligung in Kreuzbandoperation bei 16jähriger Patientin
- OLG Frankfurt, 24.06.1986 - 8 U 174/85
Zum Mitverschulden des nichtangegurteten Insassen zum Haftungsverzicht bei …
- OLG Brandenburg, 14.10.2021 - 12 U 89/21
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Einrede der Verjährung …
- AG Bad Iburg, 14.01.2022 - 5 F 458/21
Übertragung der alleinigen Befugnis auf den Kindesvater zur Entscheidung über die …
- OLG Nürnberg, 02.03.1988 - 9 U 779/85
Schadensersatz und Schmerzensgeld; Sachverständigenhaftung; Grob fahrlässige …
- LG Freiburg, 24.05.2024 - 8 O 304/23
API-Bug - Datenschutzrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einem API-Bug bei …
- OLG Köln, 17.09.1987 - 7 U 58/87
Nasenscheidewandabweichung; Septumdeviation; Kosmetische Operation; …
- BGH, 23.10.1979 - VI ZR 197/78
Aufklärungspflicht eines Arztes im Vorfeld einer Blinddarmoperation - Umfang der …
- BGH, 02.11.1976 - VI ZR 134/75
Anforderungen an die Aufklärung des Patienten bei interoperativ auftretendem …
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 209/04
Umfang der Aufklärungspflicht vor einem ärztlichen Heileingriff
- BGH, 01.12.1987 - X ZR 36/86
Schadensersatz auf Grund der Erstellung eines unrichtigen Gutachtens - …
- BayObLG, 30.01.1985 - BReg. 3 Z 5/85
Notwendigkeit der Bestimmung einer Ergänzungspflegschaft neben einer bestehenden …
- BayObLG, 30.01.1985 - BReg. 3 Z 544/85
Einwilligung; Arzt; Ärztliche Untersuchung; Entbindung; Schweigepflicht; …
- OLG Brandenburg, 12.03.2024 - 12 W 7/24
Zurückweisung des Antrags auf Prozesskostenhilfe für ein Schadensersatzverfahren …
- OLG Zweibrücken, 22.02.2000 - 5 U 25/99
Arzthaftung: Entbehrliche Aufklärung über zahnärztliche Leitungsanästhesie; …
- OLG Brandenburg, 22.05.2025 - 12 U 129/23
Anspruch der Ehefrau gegen eine Einrichtung auf Schmerzensgeld wegen der …
- OLG München, 23.06.1994 - 24 U 961/92
Aufklärungspflicht des Zahlarztes - Durchtrennung des Nervus lingualis
- OLG Koblenz, 02.03.1999 - 3 U 328/97
Aufklärungspflicht bei zahnärztlicher Behandlung
- OLG Karlsruhe, 31.03.1983 - 4 U 179/81
- LG Köln, 21.06.2023 - 25 O 117/20
- BayObLG, 05.09.1986 - BReg. 1 Z 41/86
Unterhaltsprozeß; Gerichtspsychologische Begutachtung; Kindeswohl; Gefährdung; …
- OLG Brandenburg, 19.06.2025 - 12 U 97/24
- LG Landau/Pfalz, 25.06.1987 - 2 O 86/84
- OLG Bremen, 24.07.1979 - 1 U 25/79
Ersatz materieller und immaterieller Schäden ; Fehler bei der Durchführung einer …
- AG Bernau, 16.09.2024 - 10 C 612/23
- BayObLG, 07.07.1989 - BReg. 3 Z 54/89
Beschwerde gegen die Auswahl und Bestellung des Pflegers; Entlassung des …
- OLG Bremen, 11.05.1988 - 3 U 17/88
Verjährung eines Schadensersatzanspruches; Beginn der Verjährungsfrist im …
- BGH, 29.06.1977 - 2 StR 196/77
Vornahme einer Sterilisierung ohne Einwilligung der Patientin - Annahme einer …
- LG Bielefeld, 18.09.1998 - 4 O 333/98
- AG Duisburg, 29.09.2021 - 93 Ls 84/20
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Rechtsprechung
| BGH, 03.12.1971 - V ZR 138/69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsweg bei einer Abwehrklage gegen den Träger der Straßenbaulast - Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast - Unzulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1972, 225
- DB 1972, 188
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.03.1964 - V ZR 44/62
Rechtsweg für Immissionsabwehrklage
Auszug aus BGH, 03.12.1971 - V ZR 138/69
Für Ansprüche dieser Art sind in der Regel nicht die ordentlichen Gerichte, sondern die Verwaltungsgerichte zuständig, § 40 VerwGO (vgl. Senatsurteil BGHZ 41, 264, 266 [BGH 18.03.1964 - V ZR 44/62] mit weiteren Nachweisen). - RG, 09.01.1939 - V 154/38
1. Ist der Rechtsweg zulässig für einen Schadensersatzanspruch gegen das …
Auszug aus BGH, 03.12.1971 - V ZR 138/69
Zwar hat schon das Reichsgericht auch für Klagen, die sich gegen Maßnahmen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben richteten, den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten dann für gegeben erachtet, wenn mit dem Verlangen auf geeignete Schutzmaßnahmen nichts gefordert wurde, woraus sich eine wesentliche Änderung oder Beeinträchtigung des öffentlichen Betriebs ergab (RGZ 170, 40, 43; 139, 152, 153; 159, 129, 132). - BGH, 26.06.1961 - III ZR 72/60
Eindringen von Wasser aus einem Kanalisationsnetz - Anspruch auf Schadensersatz - …
Auszug aus BGH, 03.12.1971 - V ZR 138/69
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 26. Juni 1961, III ZR 72/60, LM GVG § 13 Nr. 81 Bedenken gegen die Fortführung der bezeichneten Rechtsprechung des Reichsgerichts anklingen lassen in seinem Hinweis darauf, daß zur Zeit dieser Rechtsprechung der Verwaltungsrechtsschutz nicht wie heute ausgebaut gewesen sei und daß für Abwehrklagen gegen Eigentumsbeeinträchtigungen durch hoheitliche Betätigung damals allein die ordentlichen Gerichte in Betracht gekommen seien; nach der Einführung eines umfassenden Verwaltungsrechtsschutzes müsse jene Rechtsprechung möglicherweise als überholt angesehen werden.
- BGH, 02.06.1969 - III ZR 224/67
Klage gegen die Nachbargemeinde auf Unterlassung des Einleitens von Regenwasser …
Auszug aus BGH, 03.12.1971 - V ZR 138/69
Von einer abschließenden Stellungnahme zu dieser Frage hat der III. Zivilsenat jedoch damals ebenso wie in seinem Urteil vom 2. Juni 1969, III ZR 224/67, LM GVG § 13 Nr. 114, abgesehen. - BGH, 13.11.1964 - V ZR 106/62
Auszug aus BGH, 03.12.1971 - V ZR 138/69
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 13. November 1964, V ZR 106/62, LM GVG § 13 Nr. 95 = MDR 1965, 196 die Zulässigkeit des Rechtswegs für den Anspruch auf Einrichtungen zur Aufhebung oder Minderung der von einer hoheitlichen Maßnahme ausgehenden Beeinträchtigung als jedenfalls dann ausgeschlossen angesehen, wenn die öffentliche Anlage durch die verlangten Einrichtungen selbst wesentlich geändert würde, insbesondere Aufwendungen erforderte, die offensichtlich außerhalb der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel stünden, oder wenn die Schutzeinrichtungen im Rahmen größerer und umfassenderer Planungen allenfalls eine kurzfristige Wirkung entfalteten, die in keinem Verhältnis zum Aufwand stünde. - RG, 28.09.1942 - V 30/42
Ist der ordentliche Rechtsweg zulässig für eine Abwehrklage gegenüber …
Auszug aus BGH, 03.12.1971 - V ZR 138/69
Zwar hat schon das Reichsgericht auch für Klagen, die sich gegen Maßnahmen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben richteten, den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten dann für gegeben erachtet, wenn mit dem Verlangen auf geeignete Schutzmaßnahmen nichts gefordert wurde, woraus sich eine wesentliche Änderung oder Beeinträchtigung des öffentlichen Betriebs ergab (RGZ 170, 40, 43; 139, 152, 153; 159, 129, 132).
- BGH, 07.03.1986 - V ZR 92/85
Beeinträchtigung einer Abwasserleitung durch vom Nebengrundstück eingedrungene …
Ob durch einen Eingriff in das Eigentum ein privatrechtlicher oder ein öffentlich-rechtlicher Beseitigungsanspruch ausgelöst wird, bestimmt sich danach, ob der Eingriff nach seiner Rechtsqualität dem öffentlichen Recht oder dem Privatrecht zugerechnet werden muß und ob mit dem Beseitigungsanspruch die Aufhebung oder Änderung einer hoheitlichen Maßnahme begehrt wird (vgl. BGHZ 41, 264, 266 [BGH 18.03.1964 - V ZR 44/62]; Senatsurt. vom 3. Dezember 1971, V ZR 138/69, LM Nr. 121 zu § 13 GVG). - BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74
Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92
Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück - …
Die Klägerin begehrt insoweit nicht die Abwehr hoheitlicher Maßnahmen der Beklagten (vgl. BGHZ 41, 264, 266 [BGH 18.03.1964 - V ZR 44/62] und BGH Urteil vom 3. Dezember 1971 - V ZR 138/69 = BGHWarn 1971 Nr. 294 = LM GVG § 13 Nr. 121).
- BGH, 08.02.1972 - VI ZR 155/70
Beeinträchtigung durch Nachbargrundstück
In der neuen Verhandlung vor dem Berufungsgericht wird das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 1971 - V ZR 138/69 - zu beachten und zu prüfen sein, ob es sich bei dem Marinedamm, soweit er als Zufahrt zu den Grundstücken dient, um eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße handelt. - BGH, 07.11.2019 - V ZB 12/16
Abwehrklage wegen Besitzstörung: Nachholung der Rechtswegprüfung im …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist der ordentliche Rechtsweg für eine Abwehrklage aus § 1004 BGB - und ebenso für eine Klage aus § 862 BGB zur Abwehr einer Störung des Besitzes - ausgeschlossen, wenn die abzuwehrende Störung auf die Ausübung staatlicher Herrschaftsgewalt zurückgeht und die Vollstreckung eines der Klage stattgebenden Urteils zur Aufhebung oder Änderung hoheitlicher Maßnahmen führen würde (vgl. Senat, Urteile vom 18. März 1964 - V ZR 44/62, BGHZ 41, 264, 266 und vom 3. Dezember 1971 - V ZR 138/69, WM 1972, 393). - VG Düsseldorf, 12.05.2015 - 17 K 71/09
Eröffnung des Verwaltungsrechtsweg für die Abwehr und Unterlassung künftiger …
Rn. 31 vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Januar 1992 - 23 A 949/89 -, juris Rn. 57; OVG NRW, Urteil vom 21. April 1983 - 11 A 424/82 -, OVGE 36, 239, 240 f.; VG Ansbach, Urteil vom 19. Juli 2011 - 15 K 11.01276 -, juris Rn. 36; BGH, Entscheidung vom 3. Dezember 1971 - V ZR 138/69 -, juris Rn. 6; OLG München, Urteil vom 29. September 2005 - 1 U 2278/05 -, juris Rn. 101 f.; OLG Oldenburg, Urteil vom 23. November 2001 - 6 U 138/01 -, juris Rn. 17; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 40 Rn. 29; Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Aufl. 2013, S. 399. - BGH, 15.10.1974 - VI ZR 181/73
Zulässigkeit des Auftrags- und Bereicherungsrechts - Zivilrechtsweg - Schaden des …
Freilich können auch in Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen Ansprüche nach bürgerlich-rechtlicher Geschäftsführung entstehen, wenn der Geschäftsführer damit zugleich ein Geschäft des Geschäftsherrn auf der Ebene des Privatrechts besorgt (BGHZ 16, 12, 16; 23, 227, 229; 30, 162, 167; 33, 251, 252 ff; 37, 353, 354 ff; 40, 28, 30;… BGH Urt. vom 22. Februar 1971 - III ZR 205/67 = VersR 1971, 626; vom 3. Dezember 1971 - V ZR 138/69 = LM GVG § 13 Nr. 121).In einem solchen Fall sind wegen des Sachzusammenhangs mit dem öffentlichen Recht, in dem der Rechtsstreit im Kern wurzelt, die Fragen nach dem Kostenausgleich ebenfalls nach öffentlichem Recht zu beantworten (vgl. RGZ 130, 268, 269 ff; 159, 141, 144 ff; BVerwGE 10, 282, 289 ff; vgl. auch BGHZ 53, 184; BGH Urt. vom 3. Dezember 1971 - V ZR 138/69 a.a.O.).
- BGH, 28.01.1972 - V ZR 20/70
Rechtsweg für die Geltenmachung eines Anspruchs auf Befestigung eines oberhalb …
Würde sich das Klagbegehren gegen die Ausführung solcher Maßnahmen richten, so wäre allerdings der Weg vor den ordentlichen Gerichten ausgeschlossen (BGHZ 41, 264, 266 [BGH 18.03.1964 - V ZR 44/62], zur Rspr. vgl. Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht in der Bundesrepublik, 5. Aufl., § 38, X, 1 und 2 S. 783 ff., ferner Senatsurteil vom 3. Dezember 1971 - V ZR 138/69). - OLG Zweibrücken, 26.10.1993 - 3 W 111/93
Erfordernis der Generationennachfolge beim Leibgeding
Ungeachtet der unterschiedlichen Akzentuierung im Einzelfall hat der Bundesgerichtshof den Wesenszug des Leibgedinge- oder Altenteilsvertrags durchgehend darin gesehen, daß er das Nachrücken der folgenden Generation in eine die Existenz - wenigstens teilweise - begründende Wirtschaftseinheit regelt, und zwar unter Abwägung der Interessen des abziehenden Altenteilers und des nachrückenden Angehörigen der nächsten Generation (vgl. BGH LM Nr. 6 zu Art. 15 PreußAGBGB; BGHZ 53, 41, 43 [BGH 31.10.1969 - V ZR 138/69]; BGH DNotZ 82, 45, 46 = NJW 1981, 2568; BGH NJW-RR 1989, 451). - BGH, 24.11.1977 - III ZR 153/75
Schadensersatz infolge Beeinträchtigung des Eigentums (eingerichteter und …
Ob dem Kläger wenigstens ein beschränkter Abwehranspruch zugestanden hätte, soweit die Einwirkungen über das für den Zweck der militärischen Übung Erforderliche hinausgingen (zum Fragenkreis vgl. BGH Urteile vom 3. Dezember 1971 - V ZR 138/69 = JR 1972, 256 m. Anm. Martens und vom 13. November 1964 - V ZR 106/62 = LM GVG § 13 Nr. 95; Senatsurteile vom 26. Juni 1961 - III ZR 72/60 - und vom 2. Juni 1969 - III ZR 224/67 = LM GVG § 13 Nr. 81 und 114), kann auf sich beruhen.
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Rechtsprechung
| BGH, 26.11.1971 - V ZR 171/69 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beginn der Berufungsfrist gegen ein Versäumnisurteil - Zustellung des Versäumnisurteils
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1972, 258
- MDR 1972, 225
- DB 1972, 91
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