Rechtsprechung
| BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für den Abschluss eines Adoptionsvertrages - Berücksichtigung der erbrechtlichen Stellung des Anzunehmenden beim Abschluss des Vertrages - Fortbestehen des Erbrechts des leiblichen Vaters nach der Adoption
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 58, 343
- NJW 1972, 1422
- MDR 1972, 770
- DNotZ 1973, 240
- VersR 1972, 882
- DB 1972, 1527
- JR 1972, 381
Wird zitiert von ... (65) Zitiert selbst (26)
- BGH, 28.09.1959 - III ZR 112/58
Widerruf gemeinschaftlichen Testaments. Notarhaftung
Auszug aus BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70
Im Sinne des § 839 BGB sind "Dritte" alle die Personen, deren Interessen nach der besonderen Natur des Amtsgeschäfts durch dieses berührt werden (BGHZ 19, 5, 9 [BGH 03.11.1955 - III ZR 119/54] ; 31, 5, 10) [BGH 28.09.1959 - III ZR 112/58] .Das gilt genau so für § 21 RNotO (= § 19 BNotO), der seit 1937 als Grundlage der Notarhaftung an die Stelle des § 839 BGB getreten ist (BGHZ 31, 10 [BGH 28.09.1959 - III ZR 112/58] ; das angeführte Senatsurteil vom 26. Oktober 1965; Saage, NotR, § 19 Anm. 4).
Darauf beruht es, daß sich der Notar, der den letzten Willen eines Erblassers nicht richtig oder nicht rechtswirksam beurkundet hat, gegenüber dem, der bedacht oder geschützt werden sollte, ersatzpflichtig macht (BGHZ 27, 274, 275 [BGH 19.05.1958 - III ZR 21/57] ; 31, 10 [BGH 28.09.1959 - III ZR 112/58] ;… Seybold/Hornig, BNotO 4. Aufl. § 19 Rdnr. 7 und Saage, NotR § 19 Anm. 4).
Aus demselben Grunde sind auch die Personen geschützt, denen etwa der Erbverzicht oder der Widerruf des Testaments, hätte der Notar ihn rechtswirksam beurkundet, zugute gekommen sein würde (vgl. BGHZ 31, 10 [BGH 28.09.1959 - III ZR 112/58] ; RG JW 1909, 139;… Staudinger/Schäfer, BGB 11. Aufl. § 839 Rdnr. 516).
- BGH, 19.05.1958 - III ZR 21/57
Notarielles Testament
Auszug aus BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70
Vergeblich beruft sich die Revision insoweit auf den Grundsatz, daß einem Beamten und einem Notar der Vorwurf schuldhaft begangener Pflichtwidrigkeit nicht gemacht werden könne, wenn ein Kollegialgericht sein Verhalten als pflichtgemäß und rechtmäßig beurteilt hat (BGHZ 27, 274, 275 [BGH 19.05.1958 - III ZR 21/57] ; 27, 338, 343) [BGH 29.05.1958 - III ZR 38/57] .Darauf beruht es, daß sich der Notar, der den letzten Willen eines Erblassers nicht richtig oder nicht rechtswirksam beurkundet hat, gegenüber dem, der bedacht oder geschützt werden sollte, ersatzpflichtig macht (BGHZ 27, 274, 275 [BGH 19.05.1958 - III ZR 21/57] ; 31, 10 [BGH 28.09.1959 - III ZR 112/58] ;… Seybold/Hornig, BNotO 4. Aufl. § 19 Rdnr. 7 und Saage, NotR § 19 Anm. 4).
- RG, 12.11.1935 - III 51/35
1. Genügt zur Protokollierung einer Aussage die Feststellung, daß sich die …
Auszug aus BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70
Allerdings besteht diese Belehrungspflicht nur dann, wenn der Notar aufgrund besonderer Umstände des Falles Anlaß zu der Vermutung haben muß, einem Beteiligten drohe ein Schaden vor allem deshalb, weil er sich wegen mangelnder Kenntnis der Rechtslage der Gefahr nicht bewußt ist (vgl. RGZ 149, 286, 293; BGH Urteile vom 19. November 1956 - III ZR 95/55 - LM RNotO Nr. 8 zu § 21 und vom 30. Januar 1961 - III ZR 215/59 - VersR 1961, 349, 352 sowie vom 1. Juli 1969 - VI ZR 31/68 - VersR 1969, 902).Eine solche anderweitige Beratung unter steuerlichen Gesichtspunkten konnte die Belehrung durch den Notar über die erbrechtliche Tragweite des Testaments nicht ersetzen (vgl. RGZ 149, 286, 292; BGH Urteil vom 14. März 1963 - III ZR 178/61 - VersR 1963, 671, 673).
- BGH, 29.03.1971 - III ZR 110/68
Untätigbleiben des Gesetzgebers als Enteignung
Auszug aus BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70
Außerdem ginge es zu weit, in den Kreis der Interessen, zu deren Schutz den Notaren jene Amtspflichten oblagen, auch das Vermögen einzubeziehen, das Christine von jenen "anderen Angehörigen der Familie Hornschuch" erben konnte (vgl. BGHZ 56, 40, 45 [BGH 29.03.1971 - III ZR 110/68] ; 56, 251, 254 [BGH 07.06.1971 - III ZR 91/68] ;… Seybold/Hornig a.a.O. § 19 Rdnr. 5;… Daimer, Die Prüflings- und Belehrungspflicht des Notars, 2. Aufl. § 33 Bern. Nr. 7 S. 380/381). - BGH, 09.07.1958 - V ZR 5/57
Rechtsmittel i. S. des § 839 Abs. 3 BGB
Auszug aus BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70
Zumindest bezüglich des Zweitklägers kommt diese Erweiterung der Belehrungspflicht nicht in Betracht; sie würde voraussetzen, daß auch er bei der Beurkundung miterschienen oder sonst mit dem Notar in Verbindung getreten wäre (BGHZ 28, 104, 110 [BGH 09.07.1958 - V ZR 5/57] ; Senatsurteile vom 26. Oktober 1965 - VI ZR 119/64 - LM RNotO Nr. 17 zu § 21 und vom 24. Februar 1970 - VI ZR 117/68 - LM BNotO Nr. 2 zu § 26). - BGH, 21.12.1959 - III ZR 138/58
Rechtsnatur des Rechtskraftzeugnisses
Auszug aus BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70
Gewiß hat nicht jeder, der auf die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Urkunde vertraut, die ein anderer bei einem Notar hat aufnehmen lassen, ohne weiteres gegebenenfalls einen Ersatzanspruch gegen den Notar (vgl. BGHZ 31, 388, 392) [BGH 21.12.1959 - III ZR 138/58] . - BGH, 28.09.1959 - III ZR 92/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70
Anders als bei den Belehrungspflichten aus § 30 DOfNot kommt es hier, da es um die Amtspflichten des Notars geht, nicht darauf an, ob der Dritte bei ihm erschienen war (BGH Urteil vom 28. September 1959 - III ZR 92/58 - DNotZ 1960, 157). - BGH, 26.10.1965 - VI ZR 119/64
Amtspflichten des Notars bei der Beurkundung gegenüber dem präsumptiven …
Auszug aus BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70
Zumindest bezüglich des Zweitklägers kommt diese Erweiterung der Belehrungspflicht nicht in Betracht; sie würde voraussetzen, daß auch er bei der Beurkundung miterschienen oder sonst mit dem Notar in Verbindung getreten wäre (BGHZ 28, 104, 110 [BGH 09.07.1958 - V ZR 5/57] ; Senatsurteile vom 26. Oktober 1965 - VI ZR 119/64 - LM RNotO Nr. 17 zu § 21 und vom 24. Februar 1970 - VI ZR 117/68 - LM BNotO Nr. 2 zu § 26). - BGH, 03.11.1955 - III ZR 119/54
Belehrungspflicht des Notars über § 1829 BGB
Auszug aus BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70
Im Sinne des § 839 BGB sind "Dritte" alle die Personen, deren Interessen nach der besonderen Natur des Amtsgeschäfts durch dieses berührt werden (BGHZ 19, 5, 9 [BGH 03.11.1955 - III ZR 119/54] ; 31, 5, 10) [BGH 28.09.1959 - III ZR 112/58] . - BGH, 24.02.1970 - VI ZR 117/68
Abtretung - Grundschuld - Ablehnung der Mitwirkung
Auszug aus BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70
Zumindest bezüglich des Zweitklägers kommt diese Erweiterung der Belehrungspflicht nicht in Betracht; sie würde voraussetzen, daß auch er bei der Beurkundung miterschienen oder sonst mit dem Notar in Verbindung getreten wäre (BGHZ 28, 104, 110 [BGH 09.07.1958 - V ZR 5/57] ; Senatsurteile vom 26. Oktober 1965 - VI ZR 119/64 - LM RNotO Nr. 17 zu § 21 und vom 24. Februar 1970 - VI ZR 117/68 - LM BNotO Nr. 2 zu § 26). - BGH, 21.01.1969 - VI ZR 155/67
Betreuende Belehrungspflicht eines Notars als Amtspflicht
- BGH, 07.06.1971 - III ZR 91/68
"Schaden"; "Dritter" i.S. des § 839 BGB
- RG, 02.10.1928 - III 34/28
Belehrungspflicht des Notars
- BGH, 29.05.1958 - III ZR 38/57
Staatsanwaltschaftliche Pressemitteilungen und Amtspflichten bei Haftbefehl
- BGH, 23.05.1960 - III ZR 110/59
- BGH, 22.11.1966 - VI ZR 39/65
Abschluss und Durchführung des beurkundeten Rechtsgeschäfts - Niederlegung von …
- BGH, 02.07.1968 - VI ZR 168/66
Unwiderrufliche Vollmacht zur Verwaltung und Bebauung von Grundstücken - Anspruch …
- BGH, 06.10.1952 - III ZR 115/51
Offenbarungseidstermin und Amtshaftung
- BGH, 13.12.1966 - VI ZR 59/65
Klage auf Schadensersatz gegen einen Notar wegen Vornahme einer …
- BGH, 30.01.1961 - III ZR 215/59
Verletzung der Amtspflicht eines Notars bei Mitwirkung an einem gescheiterten …
- BGH, 12.07.1968 - VI ZR 91/66
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BGH, 14.03.1963 - III ZR 178/61
- BGH, 29.10.1953 - III ZR 270/52
Rechtsmittel
- BGH, 21.12.1961 - III ZR 174/60
- BGH, 01.07.1969 - VI ZR 31/68
Anspruch auf Ersatz eines durch Ausfall einer Grundschuld entstandenen Schadens …
- BGH, 19.11.1956 - III ZR 95/55
Rechtsmittel
- BGH, 21.01.2016 - III ZR 159/15
Haftung des Urkundsnotars: Belehrungspflichten gegenüber dem …
Ausnahmsweise können jedoch auch gegenüber anderen Personen, die nicht formell (unmittelbar), wohl aber mittelbar Beteiligte sind, Belehrungspflichten nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG, § 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO bestehen (…"betreuende Belehrung": Senat aaO mwN; BGH, Urteil vom 2. Mai 1972 - VI ZR 193/70, BGHZ 58, 343, 353). - BGH, 21.01.2016 - III ZR 160/15
Notarhaftung bei Grundstücksgeschäft: Amtspflichtverletzung durch fehlenden …
Ausnahmsweise können jedoch auch gegenüber anderen Personen, die nicht formell (unmittelbar), wohl aber mittelbar Beteiligte sind, Belehrungspflichten nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG, § 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO bestehen (…"betreuende Belehrung": Senat aaO mwN; BGH, Urteil vom 2. Mai 1972 - VI ZR 193/70, BGHZ 58, 343, 353). - BGH, 20.09.2007 - III ZR 33/07
Belehrungspflichten des beurkundenden Notars hinsichtlich des Entstehens einer …
Kennt er sie zwar nicht, muss er aber annehmen, dass das geplante Geschäft von allen Beteiligten wegen mangelnder Kenntnis der Rechtslage (BGHZ 58, 343, 348; BGH Urteil vom 2. Juni 1981 - VI ZR 148/79 - WM 1981, 942, 943) nicht erkannte und nicht gewollte steuerliche Auswirkungen haben könnte, muss er empfehlen, die steuerliche Seite von einem Fachmann überprüfen zu lassen (BGH Urteil vom 22. Mai 2003 - IX ZR 201/01 - NJW-RR 2003, 1498).
- BGH, 09.01.2003 - IX ZR 422/99
Pflicht des Urkundsnotars zur Belehrung über die Unwirksamkeit eines …
Bei einem Beurkundungsgeschäft ist mittelbar Beteiligter, wer - ohne daß von ihm abgegebene Erklärungen beurkundet werden sollen - im eigenen Interesse bei der Beurkundung anwesend ist, etwa weil er aus dem beurkundeten Rechtsgeschäft verpflichtet werden oder Rechte erwerben soll, oder sich aus Anlaß der Beurkundung an den Notar gewandt und ihm eigene Belange anvertraut hat (BGHZ 58, 343, 353;… BGH, Urt. v. 21. Januar 1988 - IX ZR 252/86, WM 1988, 545, 547; v. 19. Dezember 1991 - IX ZR 8/91, WM 1992, 527, 530).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erwachsen demgemäß für den Notar Schutzpflichten, wenn er aufgrund besonderer Umstände des Falles - namentlich wegen der rechtlichen Anlage oder der Art der Durchführung des konkreten Geschäfts - Anlaß zu der Besorgnis haben muß, einem Beteiligten entstehe ein Schaden, weil er sich wegen mangelnder Kenntnis der Rechtslage oder von Sachumständen, welche das beurkundete Rechtsgeschäft als für seine Vermögensinteressen bedeutsam erscheinen lassen, einer Gefährdung dieser Interessen nicht bewußt ist (BGHZ 58, 343, 348;… BGH, Urt. v. 29. September 1981 - VI ZR 2/80, WM 1981, 1309, 1310; v. 10. November 1988 - IX ZR 31/88, WM 1988, 1853, 1854; v. 24. Juni 1993 - IX ZR 216/92, NJW 1993, 2744, 2749 f).
- BGH, 14.05.1992 - IX ZR 262/91
Notarielle Beratungspflicht bei Kettenverkauf eines Grundstücks - Amtspflicht zur …
Die Klägerin war an dieser Beurkundung auch nicht mittelbar beteiligt, weil sie dem Beklagten anläßlich dieses Amtsgeschäfts keine eigenen Belange anvertraut hatte (vgl. BGHZ 58, 343, 352 [BGH 02.05.1972 - VI ZR 193/70];… Urt. v. 29. September 1981 - VI ZR 2/80, DNotZ 1982, 384, 385; v. 11. Februar 1983 - V ZR 300/81, DNotZ 1983, 509, 511).Danach entfällt eine Amtspflichtverletzung des Beklagten aus dem Zweitvertrag auch dann, wenn das Interesse der Klägerin, die an der Beurkundung dieses Vertrages nicht beteiligt war, doch durch das Amtsgeschäft nach seiner besonderen Natur betroffen und die Klägerin deswegen in dessen Schutzbereich aufgenommen gewesen sein sollte (vgl. BGHZ 58, 343, 353 [BGH 02.05.1972 - VI ZR 193/70];… Urt. v. 11. Februar 1983 - V ZR 300/81 aaO.).
- BGH, 09.07.1992 - IX ZR 209/91
Beurkundungszwang für Treuhandverträge bei Bauherrenmodell
Denn im Rahmen des § 19 BNotO - wie des § 839 BGB (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 22. Mai 1986 - III ZR 237/84, NJW 1986, 2829, 2831) - gehört der Eintritt eines Vermögensschadens in den Bereich der haftungsausfüllenden Kausalität (BGHZ 58, 343, 349 [BGH 02.05.1972 - VI ZR 193/70] m.w.N.;… BGH, Urt. v. 5. März 1974 - VI ZR 222/72, aaO; v. 20. Februar 1975 - VI ZR 129/73, VersR 1975, 540, 541; v. 29. September 1981 - VI ZR 2/80, VersR 1982, 158, 160; Senatsurt. v. 14. März 1985 - IX ZR 26/84, ZIP 1985, 1143, 1146;… Haug a.a.O. Rdn. 845; Riederer von Paar DNotZ 1985, 25, 29). - BGH, 18.11.1999 - IX ZR 402/97
Amtspflicht eines Notars bei Rücknahme eines Antrags auf Eintragung einer …
Die Klägerin war aber geschützte Dritte im Sinne dieser Vorschrift, weil ihre Interessen durch das Urkundsgeschäft nach dessen Art und Zweck berührt wurden (vgl. BGHZ 58, 343, 353;… BGH, Urt. v. 11. Februar 1983 - V ZR 300/81, WM 1983, 416, 417; v. 21. Januar 1988 - IX ZR 252/86, WM 1988, 545, 547;… v. 14. Mai 1992, aaO; v. 26. Juni 1997 - IX ZR 163/96, WM 1997, 1901, 1902). - BGH, 15.04.1999 - IX ZR 328/97
Begriff des Auftraggebers; Lauf der Sekundärverjährung; Pflichten des …
- BGH, 04.03.2004 - III ZR 72/03
Belehrungspflichten des Notars bei isolierter Beurkundung der Vertragsannahme
Mittelbar Beteiligter ist insbesondere, wer im eigenen Interesse bei der Beurkundung anwesend ist, weil er aus dem beurkundeten Rechtsgeschäft verpflichtet werden oder Rechte erwerben soll (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1991 - IX ZR 8/91 - NJW-RR 1992, 393, 395); wer von den unmittelbar Beteiligten zu der Beurkundung hinzugezogen wird, um ihn "faktisch einzubinden" (…vgl. Ganter aaO Rn. 1116 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 9. Januar 2003 - IX ZR 422/99 - NJW 2003, 1940 f); ferner, wer sich aus Anlaß der Beurkundung an den Notar gewandt und ihm eigene Belange anvertraut hat (vgl. BGHZ 58, 343, 353; BGH, Urteile vom 30. Juni 1981 - VI ZR 197/79 - NJW 1981, 2705 und vom 29. September 1981 - VI ZR 2/80 - DNotZ 1982, 384, 385). - BGH, 13.05.1997 - IX ZR 123/96
Schadensersatzanspruch des in Aussicht genommenen Testamentserben gegen den Notar …
Es ist anerkannt, daß den Notar, der ein Testament zugunsten des Dritten beurkunden soll, diesem gegenüber Amtspflichten treffen, bei deren Verletzung er dem Dritten auf Schadensersatz haften kann (vgl. BGHZ 27, 274, 275 [BGH 19.05.1958 - III ZR 21/57]; 31, 5, 10 [BGH 28.09.1959 - III ZR 112/58]; 58, 343, 353 [BGH 02.05.1972 - VI ZR 193/70];… vgl. auch BGH, Urt. v. 26. März 1982 - V ZR 12/81, WM 1982, 615; v. 14. Dezember 1995 - IX ZR 242/95, WM 1996, 548, 550).Dritte im Sinne des § 19 BNotO sind alle Personen, deren Interesse nach der besonderen Natur des Amtsgeschäfts durch dieses berührt werden und in deren Rechtskreis dadurch eingegriffen werden kann, auch wenn sie durch die Amtsausübung nur mittelbar und unbeabsichtigt betroffen werden (vgl. BGHZ 20, 53, 56; 31, 5, 10 [BGH 28.09.1959 - III ZR 112/58]; 58, 343, 353) [BGH 02.05.1972 - VI ZR 193/70].
- BGH, 11.02.1983 - V ZR 300/81
Schadenersatzanspruch gegen einen Notar bei Amtspflichtverletzung - …
- BGH, 21.11.1978 - VI ZR 227/77
Notar - Hinweispflicht - Grunderwerbsteuer
- BGH, 11.02.1988 - IX ZR 77/87
Belehrungspflichten des Notars gegenüber einem nachrangigen Sicherungsgeber
- BGH, 30.06.1981 - VI ZR 197/79
Zur Belehrungspflicht bei Beurkundung von Angebot und Annahme durch verschiedene …
- BGH, 05.03.1974 - VI ZR 222/72
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung auf Basis der …
- OLG Hamm, 03.02.2012 - 11 U 237/10
Pflichten des Notars bei Beurkundung einer Grundschuldbestellung
- BGH, 24.02.1976 - VI ZR 118/74
Anspruch auf Schadensersatz - Unsachgemäße Beratung und Belehrung bei der …
- BGH, 24.06.1975 - VI ZR 204/73
Umfang der Belehrungspflicht - Beurkundung eines Bürgschaftsversprechens - …
- BGH, 03.07.1986 - IX ZR 51/85
Umfang der betreuenden Belehrungspflicht eines Notars
- BGH, 26.06.1997 - IX ZR 163/96
Amtshaftung des Notars wegen unberechtigter Belastung eines verkauften …
- BGH, 13.11.1973 - VI ZR 145/71
Notarpflicht - Anwaltspflicht - Aufklärungspflicht - Beratungsfehler - Belehrung …
- BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98
Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Pilotenausbildung
- OLG Naumburg, 08.07.2003 - 1 U 38/03
Notarhaftung wegen unterlassener Belehrung über Folgen aus § 16 Abs. 1 Satz 3 …
- BGH, 12.06.1990 - 5 StR 268/89
Dingliche Belastung eines Mündelgrundstücks; Belehrungspflicht des Notars bei …
- BGH, 20.02.1975 - VI ZR 129/73
Schuldhafte Verletzung eines Anwaltsvertrages - Anspruch auf Schadensersatz - …
- BGH, 07.11.1978 - VI ZR 171/77
Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für das …
- OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02
Beratungspflichten eines erstinstanzlich zugelassenen Rechtsanwalts; …
- BGH, 23.09.1980 - VI ZR 116/79
Umfang der notariellen Belehrungspflicht
- BGH, 02.06.1981 - VI ZR 148/79
Schadensersatz wegen falscher Rechtsauskunft durch einen Notar - …
- OLG Hamm, 01.06.2011 - 11 U 163/09
Umfang der Aufklärungs- und Rechtsberatungspflicht des beurkundenden Notars
- OLG Hamm, 17.02.1981 - 28 U 107/80
Notarhaftung; Amtspflichtverletzung; Erbvezicht; Pflichtteilsverzicht; Schaden; …
- OLG Naumburg, 29.01.1998 - 3 U 185/96
Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung; Verletzung der Pflichten eines …
- BGH, 05.11.1982 - V ZR 217/81
Schadensersatz wegen falscher Beratung durch einen Notar - Umfang der …
- OLG Frankfurt, 10.02.1995 - 2 U 90/94
Amtspflichtverletzung eines Notars wegen nicht ausreichender Belehrung über die …
- BGH, 05.02.1985 - IX ZR 83/84
Tatsachenermittlung eines Notars bei der Beurkundung eines …
- OLG Koblenz, 06.09.2012 - 1 U 1097/11
Haftung des Notars wegen unwirksamer Bildung von Wohnungseigentum
- OLG Celle, 27.04.2004 - 8 W 145/04
Beschwerde gegen Kostenrechnung eines Notars; Beurkundung eines …
- BGH, 10.06.1983 - V ZR 4/82
Schadensersatzanspruch einer Bank wegen Amtspflichtverletzung eines Notars - …
- BGH, 29.09.1981 - VI ZR 2/80
Zur Belehrungspflicht des Notars bei ungewöhnlicher Darlehenssicherung
- OLG Hamm, 19.02.1979 - 15 W 57/78
Belehrungspflicht des Notars über Kosten
- BGH, 02.11.1989 - IX ZR 15/89
Schadensersatzpflicht eines Notars wegen Vornahme einer Amtspflichtverletzung - …
- BGH, 21.10.1980 - VI ZR 230/79
Schadensersatz auf Grund einer notariellen Amtspflichtverletzung - Kauf eines …
- BGH, 22.04.1980 - VI ZR 96/79
Zur Belehrungspflicht hinsichtlich der Grunderwerbsteuer
- BGH, 03.02.1976 - VI ZR 86/74
Freistellung von einer Haftung - Verletzung einer notariellen Sorgfaltspflicht - …
- BGH, 20.09.1977 - VI ZR 180/76
Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages - Verletzung von Notaramtspflichten - …
- OLG Celle, 29.11.2000 - 3 U 98/00
Schadensersatz; Amtspflichtverletzung ; Notar; Betreuungspflicht ; …
- BGH, 05.02.1985 - IX ZR 248/83
Zur Prüfungs- und Belehrungspflicht des Notars bezüglich des Eingreifens etwaiger …
- OLG Naumburg, 19.02.1998 - 3 U 1102/97
Keine Belehrungspflicht über Möglichkeit einer Rangbestätigung
- BGH, 19.11.1985 - IX ZR 60/85
Verpflichtung des Notars zur Anbringung eines wechselseitigen Verweises bei …
- LG München I, 20.05.1985 - 11 HKT 5359/85
Sicherheitsbestellung bei Kapitalerhöhung einer Einmann-GmbH
- OLG Düsseldorf, 30.03.1995 - 18 U 173/94
Aufklärungspflicht des Notars bei Beurkundung eines Vertragsentwurf der Parteien
- LG Mönchengladbach, 07.01.1993 - 1 O 452/92
Keine Belehrungspflicht des Notars über Gefahren einer Altlastengarantieerklärung
- OLG Rostock, 09.03.1995 - 1 U 186/94
Sinn und Zweck der Mitwirkung eines Notars; Prüfungspflichten und …
- OLG Celle, 07.03.2013 - 3 U 33/13
Keine Pflicht zur Ermittlung steuerrechtlich relevanter Umstände!
- OLG Bamberg, 17.11.1997 - 4 U 108/97
Vorliegen einer Amtspflicht als Voraussetzung für den Anspruch aus …
- OLG Köln, 24.11.1994 - 7 U 204/93
Unterlassene Schadensabwendung durch Gebrauch eines Rechtsmittels
- BGH, 27.06.1972 - VI ZR 66/71
Notarspflicht - Anwaltspflicht - Beurkundung - Belehrungspflicht - …
- OLG Koblenz, 28.04.1993 - 1 U 1710/91
Eingeschränkte Belehrungspflicht des Notars über die Besteuerung eines …
- OLG Bremen, 28.08.1991 - 1 U 60/91
Wegfall der Geschäftsgrundlage bei einem gerichtlichen Vergleich; Wegfall der …
- OLG Bremen, 26.04.1984 - 3 U 2/84
- BayObLG, 22.07.1982 - BReg. 3 Z 35/82
Zur Frage der Pflicht des Notars, ungefragt auf anfallende Hinterlegungsgebühren …
- OLG Düsseldorf, 14.08.1980 - 18 U 38/80
Amtspflichten bei Beurkundung eines zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfts und …
- OLG Düsseldorf, 03.07.1980 - 18 U 25/80
- OLG Köln, 18.09.1980 - 7 U 21/78
Anforderungen an die Verletzung der Belehrungspflicht durch einen Notar bei …
- KG, 10.03.1978 - 9 U 2391/77
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Rechtsprechung
| BGH, 09.05.1972 - VI ZR 40/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausschluß des Rückgriffsrechts - Rückgriffsrecht des Sozialversicherungsträgers - Unfallzeitpunkt - Häusliche Gemeinschaft - Eheverhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem
Papierfundstellen
- NJW 1972, 1372
- MDR 1972, 770
- VersR 1972, 764
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.07.1970 - VI ZR 179/68
Rückgriff des Sozialversicherungsträgers gegen einen Zweitschädiger
Auszug aus BGH, 09.05.1972 - VI ZR 40/71
Daher ist der Forderungsübergang nach § 1542 RVO bei fahrlässigen Schädigungen durch Familienangehörige, die mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft leben, in der Art des § 67 Abs. 2 W G ausgeschlossen (vgl. BGHZ 54, 256 m.w.Nachw.; vgl. auch: Sieg VersRdsch 1968, 181, 193 ff).2. Zu der Frage, welcher Zeitpunkt für das Bestehen der häuslichen Gemeinschaft entscheidend ist, hat der erkennende Senat in BGHZ 54, 256 (m.w.Nachw.) befunden, für den Rückgriffsausschluß des SVT in Anlehnung an § 67 Abs. 2 W G genüge jedenfalls, daß diese im Unfallzeitpunkt bestand (so für die unmittelbare Anwendung des § 67 Abs. 2 VVG unterdessen auch der IV. Zivilsenat im Urteil vom 30. Juni 1971 - IV ZR 189/69 = NJW 1971, 1938 = VersR 1971, 901).
Nicht zuletzt dieser Gesichtspunkt rechtfertigt den Teil der Entscheidung in BGHZ 54, 256, nach dem die spätere Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft - dort durch unfallbedingten späteren Tod der Sozialver sicherten - den Rückgriffsausschluß für die Zukunft nicht entfallen läßt.
Gegen die Annahme, es genüge das Vorliegen der häuslichen Gemeinschaft in einem späteren als dem UnfallZeitpunkt, spricht insbesondere der Gesichtspunkt, daß damit der Ausschluß des Rückgriffs der Beeinflussung ("Manipulation") unterläge (BGHZ 54, 256 m.w.Nachw.).
Das gilt insbesondere auch für die Erwägung, daß die gewährten Leistungen der Sozialversicherung nicht wie hier in einem geschlossenen Betrag, sondern häufig in wiederkehren den Leistungen (Renten) bestehen (BGHZ 54, 256 m.w. Nachw.).
Zutreffend hält das Berufungsgericht für unerheblich, ob für den Schädiger der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung eingreift (BGH Urteil vom 9. Januar 1968 - VI ZR 44/66 = NJW 1968, 649 = LM RVO § 1542 Nr. 59; BGHZ 41, 79, 84; 43, 72, 79; BGHZ 52, 350 für den Übergang auf den privaten Krankenversicherer; BGHZ 54, 256; vgl. auch Bruck/Möller/Sieg aaO Bern.
- BGH, 30.06.1971 - IV ZR 189/69
Ausschluß des Anspruchsübergangs bei Beendigung der bei Eintritt des …
Auszug aus BGH, 09.05.1972 - VI ZR 40/71
2. Zu der Frage, welcher Zeitpunkt für das Bestehen der häuslichen Gemeinschaft entscheidend ist, hat der erkennende Senat in BGHZ 54, 256 (m.w.Nachw.) befunden, für den Rückgriffsausschluß des SVT in Anlehnung an § 67 Abs. 2 W G genüge jedenfalls, daß diese im Unfallzeitpunkt bestand (so für die unmittelbare Anwendung des § 67 Abs. 2 VVG unterdessen auch der IV. Zivilsenat im Urteil vom 30. Juni 1971 - IV ZR 189/69 = NJW 1971, 1938 = VersR 1971, 901).Außerdem hat der Senat bereits früher auf den schon im unmittelbaren Anwendungsbereich des § 67 Abs. 2 VVG anerkannten Grund hinge wiesen, daß dem Versicherer (SVT) nicht gestattet sein soll, den haftpflichtigen Familienangehörigen mit Forderungen womöglich im Klagewege zu über ziehen, von deren Erhebung der Versicherungsnehmer (Versicherte) im Interesse der Erhaltung des Familienfriedens abgesehen hätte (BGHZ 41, 79, 83; vgl. Jetzt auch: BGH Urteil vom 30. Juni 1971 - IV ZR 189/69 = aaO).
Im Hinblick auf die generelle gesetzliche Regelung ist ohne Bedeutung, ob und inwieweit eine nach dem Sinn des Rückgriffsausschlusses zu ver meidende Lage im Einzelfall eintreten würde (BGH Urteil vom 30. Juni 1971 - IV ZR 189/69 = aaO;… Bruck/Möller/ Sieg aaO Bern. 105).
- BGH, 11.02.1964 - VI ZR 271/62
Regreßrecht des Sozialversicherers bei Schädigung eines Ehegatten
Auszug aus BGH, 09.05.1972 - VI ZR 40/71
Außerdem hat der Senat bereits früher auf den schon im unmittelbaren Anwendungsbereich des § 67 Abs. 2 VVG anerkannten Grund hinge wiesen, daß dem Versicherer (SVT) nicht gestattet sein soll, den haftpflichtigen Familienangehörigen mit Forderungen womöglich im Klagewege zu über ziehen, von deren Erhebung der Versicherungsnehmer (Versicherte) im Interesse der Erhaltung des Familienfriedens abgesehen hätte (BGHZ 41, 79, 83;… vgl. Jetzt auch: BGH Urteil vom 30. Juni 1971 - IV ZR 189/69 = aaO).Zutreffend hält das Berufungsgericht für unerheblich, ob für den Schädiger der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung eingreift (BGH Urteil vom 9. Januar 1968 - VI ZR 44/66 = NJW 1968, 649 = LM RVO § 1542 Nr. 59; BGHZ 41, 79, 84; 43, 72, 79; BGHZ 52, 350 für den Übergang auf den privaten Krankenversicherer; BGHZ 54, 256; vgl. auch Bruck/Möller/Sieg aaO Bern.
- BGH, 09.01.1968 - VI ZR 44/66
Einschränkung der Rückgriffsrechte der öffentlichen Versicherungsträger und der …
Auszug aus BGH, 09.05.1972 - VI ZR 40/71
1. Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ AI, 79; 54, 256; Urteil vom 9. Januar 1968 - VI ZR 44/66 = NJW 1968, 649 = VersR 1968, 248) sind die Rückgriffsrechte der Sozialversicherungsträger (SVT) gegen Familienangehörige der Versicherten eingeschränkt.Zutreffend hält das Berufungsgericht für unerheblich, ob für den Schädiger der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung eingreift (BGH Urteil vom 9. Januar 1968 - VI ZR 44/66 = NJW 1968, 649 = LM RVO § 1542 Nr. 59; BGHZ 41, 79, 84; 43, 72, 79; BGHZ 52, 350 für den Übergang auf den privaten Krankenversicherer; BGHZ 54, 256; vgl. auch Bruck/Möller/Sieg aaO Bern.
- BGH, 08.01.1965 - VI ZR 234/63
Rückgriffsrecht des Versorgungsträgers bei Schädigung von Familienangehörigen
Auszug aus BGH, 09.05.1972 - VI ZR 40/71
Zutreffend hält das Berufungsgericht für unerheblich, ob für den Schädiger der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung eingreift (BGH Urteil vom 9. Januar 1968 - VI ZR 44/66 = NJW 1968, 649 = LM RVO § 1542 Nr. 59; BGHZ 41, 79, 84; 43, 72, 79; BGHZ 52, 350 für den Übergang auf den privaten Krankenversicherer; BGHZ 54, 256; vgl. auch Bruck/Möller/Sieg aaO Bern. - BGH, 24.09.1969 - IV ZR 776/68
Krankheitskostenversicherung
Auszug aus BGH, 09.05.1972 - VI ZR 40/71
Zutreffend hält das Berufungsgericht für unerheblich, ob für den Schädiger der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung eingreift (BGH Urteil vom 9. Januar 1968 - VI ZR 44/66 = NJW 1968, 649 = LM RVO § 1542 Nr. 59; BGHZ 41, 79, 84; 43, 72, 79; BGHZ 52, 350 für den Übergang auf den privaten Krankenversicherer; BGHZ 54, 256; vgl. auch Bruck/Möller/Sieg aaO Bern.
- BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09
Zur Haftungsprivilegierung des nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebenden …
Rn. 9 2. Von diesen zwei Zwecksetzungen der Vermeidung mittelbarer wirtschaftlicher Beeinträchtigung des Geschädigten einerseits und des Schutzes des häuslichen Familienfriedens andererseits lässt sich auch die Rechtsprechung bei Auslegung des Familienprivilegs leiten (vgl. zu § 67 Abs. 2 VVG a.F.: BGHZ 41, 79 ; 180, 272 ; BGH, Urteil vom 9. Mai 1972 - VI ZR 40/71 -, NJW 1972, S. 1372;… Urteil vom 29. Januar 1985 - VI ZR 88/83 -, NJW 1985, S. 1958 f.;… Urteil vom 12. November 1985 - VI ZR 223/84 -, VersR 1986, S. 333 ; und zu § 116 Abs. 6 SGB X: BGHZ 102, 257 ; 106, 284 ). - BGH, 21.09.1976 - VI ZR 210/75
Abgrenzung zwischen konstitutivem und deklaratorischem Schuldanerkenntnis; …
Der Ausschluß des Rückgriffsrechts des Sozialversicherungsträgers in Anlehnung an § 67 Abs. 2 VVG gilt auch dann, wenn die verheirateten und in häuslicher Gemeinschaft lebenden Beteiligten im Zeitpunkt des Unfalls nicht einmal verlobt waren (Ergänzung zum Urteil vom 9. Mai 1972 - VI ZR 40/71 = LM RVO § 1542 Nr. 75 und vom 25. November 1975 - VI ZR 33/75 = NJW 1976, 1152).In Fortentwicklung dieses Gedankens hat der Senat dann im Urteil vom 9. Mai 1972 (VI ZR 40/71 = VersR 1972, 764) ausgeführt, der Sozialversicherungsträger könne den Schädiger auch dann nicht in Anspruch nehmen, wenn Schädiger und Geschädigter im Zeitpunkt der Inanspruchnahme verheiratet sind und in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Senat hat jedoch schon im Urteil vom 9. Mai 1972 a.a.O. darauf hingewiesen, daß, wenn sich im Einzelfall wirklich einmal eine derartige Manipulation feststellen ließe, ausreichende rechtliche Möglichkeiten vorhanden sind, um solche Umgehung der Rechtsordnung zu verhindern.
Er hat dies insbesondere damit begründet, daß der Versicherungsschutz durch besondere Leistungen erkauft werden müsse, weshalb es unbillig erscheine, in dieser Richtung die versicherten Schadensfälle anders zu behandeln als die nichtversicherten; das Bestehen einer Haftpflichtversicherung zu Lasten des Versicherers zu berücksichtigen, würde mit dem Wesen der Haftpflichtversicherung in Widerspruch stehen (BGHZ 41, 79, 84 [BGH 11.02.1964 - VI ZR 271/62]; 52, 350, 355 [BGH 24.09.1969 - IV ZR 776/68];… Urt. v. 9. Januar 1968 - VI ZR 44/66 = VersR 1968, 248; s. ferner Urt. v. 16. Februar 1971 - VI ZR 150/69 - VersR 1971, 478, 480 und v. 9. Mai 1972 a.a.O. m.w.Nachw.).
- OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 2048/99
Gesetzlicher Forderungsübergang bei Entgeltfortzahlung und Tierhalterhaftung
In diesem Fall wäre belanglos, ob die Hausgemeinschaft nach dem Unfalltag noch fortbestanden hätte (BGH, VersR 1972, 764, 765).Denn in der Regel kommen nur dann beide Zweckbestimmungen des § 67 Abs. 2 VVG zum Tragen, nämlich einerseits im ideellen Interesse des versicherten Geschädigten an der Erhaltung des Familienfriedens zu verhindern, dass Streitigkeiten über die Verantwortung für nicht vorsätzliche Schadenszufügungen gegen Familienangehörige ausgetragen werden, andererseits und vor allem aber zugleich zu vermeiden, dass der Geschädigte den Rückgriff des Versicherers beim Schädiger als Belastung der gemeinsamen "Familienkasse" selbst zu spüren bekommt, er also letztlich das, was er mit der einen Hand empfangen hat, mit der anderen wieder herausgeben muss (vgl. BGHZ 30, 40, 45; 41, 79, 83; 43, 72, 78; 66, 104, 108 f.; BGH, VersR 1971, 901, 902; 1972, 764, 765; 1976, 289; 1979, 256, 257; 1985, 471; 1986, 333, 334; 1994, 85).
- BGH, 01.12.1987 - VI ZR 50/87
Anwendung des Familienprivilegs auf den Partner einer nichtehelichen …
Familienangehörige, die in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben, bilden meist eine wirtschaftliche Einheit, so daß bei Durchführung des Rückgriffs der Geschädigte im praktischen Ergebnis das, was er mit der einen Hand erhalten hat, mit der anderen wieder herausgeben müßte (vgl. BGHZ 41, 79, 83; 54, 256, 263; 66, 104, 105 [BGH 04.03.1976 - VI ZR 60/75]; Senatsurteile vom 9. Mai 1972 - VI ZR 40/71 - VersR 1972, 764, 765; vom 5. Dezember 1978 - VI ZR 233/77 - VersR 1979, 256, 257; vom 12. Dezember 1985 - VI ZR 223/84 - VersR 1986, 333, 334).Ebenso hat er in früheren Urteilen ausdrücklich dahinstehen lassen, ob bereits ein Verlöbnis die Familienangehörigkeit im Sinne dieser Vorschrift begründen kann (Senatsurteile vom 9. Mai 1972 - VI ZR 40/71 - aaO S. 765 und vom 25. November 1975 - VI ZR 33/75 - VersR 1976, 289).
- BGH, 25.11.1975 - VI ZR 33/75
Zulässigkeit des Rückgriffes des Sozialversicherungsträgers auf den Schädiger …
Der Sozialversicherungsträger kann beim Schädiger Rückgriff nach § 1542 RVO nicht mehr nehmen, nachdem Schädiger und Geschädigter geheiratet haben und in häuslicher Gemeinschaft leben, auch wenn diese Voraussetzungen erst nach der Geltendmachung des Regresses eingetreten sind (Ergänzung zum Urteil vom 9. Mai 1972 - VI ZR 40/71 = LM RVO § 1542 Nr. 75 - NJW 1972, 1372 = VersR 1972, 764).Zutreffend beruft sich das Berufungsgericht hierfür auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der Rückgriffsrechte der Sozialversicherungsträger aus § 1542 RVO gegen Familienangehörige der Versicherten eingeschränkt sind (BGHZ 41, 79, 82 f; 54, 256, 257 f; Senatsurteile vom 9. Januar 1968 - VI ZR 44/66 = NJW 1968, 649 = VersR 1968, 248; vom 9. Mai 1972 - VI ZR 40/71 = NJW 1972, 1372 - VersR 1972, 764; vgl. auch BGHZ 43, 72, 78).
Wie in seiner Entscheidung vom 9. Mai 1972 (VI ZR 40/71 = a.a.O.) kann der erkennende Senat auch im vorliegenden Rechtsstreit dahinstehen lassen, ob bereits ein Verlöbnis die den Rückgriffsausschluß rechtfertigende Familienzugehörigkeit begründen kann.
Schon in seiner Entscheidung vom 9. Mai 1972 (VI ZR 40/71 = a.a.O.) hat der Senat dazu Stellung genommen, ob die Voraussetzungen, unter denen dem Sozialversicherungsträger der Rückgriff entsprechend § 67 Abs. 2 VVG versagt ist, im Unfallzeitpunkt vorliegen müssen oder später eintreten können.
- BGH, 15.01.1980 - VI ZR 191/78
Erledigungserklärung - Rechtliches Interesse - Haftungsausschluß - Kfz-Halter - …
Allenfalls konnten Familienangehörige, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebten, auf eine solche Abrede verzichten, weil sie infolge entsprechender Anwendung des dem § 67 Abs. 2 VVG zugrunde liegenden Rechtsgedankens auf Rückgriffsansprüche der Sozialversicherungsträger nach § 1542 RVO (vgl. BGHZ 41, 79 und BGH, Urt. v. 9. Mai 1972 - VI ZR 40/71 m. w. Nachw. = VersR 1972, 764) oder Dienstherrn nach § 87 a BBG (vgl. BGHZ 43, 72) und auch privater Arbeitgeber nach § 4 LFZG (vgl. BGHZ 66, 104) in gewisser Weise geschützt waren. - BGH, 12.11.1985 - VI ZR 223/84
Übergang von Ansprüchen gegen einen in häuslicher Gemeinschaft lebenden …
Der Bundesgerichtshof hat, soweit die jeweils zu entscheidenden Rechtsstreitigkeiten dazu Anlaß boten, stets auf beide Zwecke des § 67 Abs. 2 VVG abgestellt (vgl. BGHZ 41, 79, 83; 43, 72, 78; 66, 104, 108 f [BGH 04.03.1976 - VI ZR 60/75]; Urteile vom 30. Juni 1971 - IV ZR 189/69 - VersR 1971, 901, 902; vom 9. Mai 1972 - VI ZR 40/71 - VersR 1972, 764, 765; vom 25. November 1975 - VI ZR 33/75 - VersR 1976, 289; vom 5. Dezember 1978 - VI ZR 233/77 - VersR 1979, 256, 257 und vom 29. Januar 1985 - VI ZR 88/83 - VersR 1985, 471). - BGH, 29.01.1985 - VI ZR 88/83
Begriff des Sozialversicherungsträgers gegenüber Erben des Schädigers
So ist der Ausschluß z.B. bejaht worden, wenn Schädiger und Geschädigter nach dem Unfall , aber vor Vollziehung des Regresses geheiratet und eine häusliche Gemeinschaft gegründet haben (Senatsurteile vom 9. Mai 1972 - VI ZR 40/71 - VersR 1972, 764; vom 25. November 1975 - VI ZR 33/75 - VersR 1976, 289; vom 21. September 1976 - VI ZR 210/75 - VersR 1977, 149).b) Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 9. Mai 1972 (aaO. S. 765) betont hat, treffen die den Rückgriffsausschluß tragenden Sachgründe grundsätzlich auch dann zu, wenn ihre Voraussetzungen nicht schon im Unfallzeitpunkt, sondern erst später erfüllt sind.
- LG Frankfurt/Main, 15.04.2026 - 9 S 28/25
Zugang zu gemeinschaftlichen Einrichtungen und Installation von Messgeräten kann …
Jedoch tritt im Falle der grundsätzlich möglichen Heilung des Fehlens der Zustellung einer Klageschrift (BGH, NJW 1995, 1032) diese Wirkung erst "ex nunc" ein, also im Augenblick des heilenden Ereignisses (BGHZ 25, 66 [72] = NJW 1957, 1517; BGH, NJW 1972, 1372;… Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 295 Rdnr. 10; OLG München NZG 2004, 422) und damit erst nach Ablauf der Anfechtungsfrist im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ein. - OLG Rostock, 26.11.2007 - 3 U 80/07
Sozialversicherung: Anwendbarkeit des Familienprivilegs bei Heirat nach Leistung …
Das Landgericht misst dem Umstand, dass in dem vom BGH am 09.05.1972 entschiedenen Fall (VersR 72, 764) die Parteien über den Rückgriffanspruch noch gestritten haben und deshalb noch keine vollständige Rückzahlung erfolgt war, keine hinreichende Bedeutung zu. - OLG München, 29.01.2004 - 23 U 3875/03
Vertretung der GmbH durch den Gesellschafter-Geschäftsführer in einem von diesem …
- BGH, 08.10.1985 - VI ZR 138/84
Voraussetzungen des gesetzlichen Übergangs von Ansprüchen gegen den in häuslicher …
- BGH, 04.03.1976 - VI ZR 60/75
Ausschluß des Forderungsübergangs bei Schädigungen unter Familienangehörigen in …
- BGH, 15.01.1980 - VI ZR 181/78
Begriff der Familienangehörigen
- BGH, 15.01.1980 - VI ZR 270/78
Ausschluß - Rückgriff - Sozialversicherung - Häusliche Gemeinschaft
- LG Frankfurt/Main, 09.12.2025 - 9 S 28/25
Eigentümer dürfen Zugang zur Heizung regeln
- OLG Frankfurt, 30.09.1982 - 1 U 179/81
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Rechtsprechung
| BGH, 16.05.1972 - VI ZR 7/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beweiswürdigung - Gefährliche Heilmethode - Fehlende Eintragung im Krankenblatt - Gebotene Heilmethode
- aerzteblatt.de
(Leitsatz)
Verlagerung der Beweislast bei unterlassener Eintragung wesentlicher Tatsachen in das Krankenblatt
Papierfundstellen
- NJW 1972, 1520
- MDR 1972, 770
- VersR 1972, 887
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.07.1956 - VI ZR 199/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.05.1972 - VI ZR 7/71
Unter diesen Umständen ist die Tatsache, daß das Krankenblatt zu dieser wichtigen Frage keine Eintragungen enthält, ein wichtiges Indiz« Sie kann sogar zu einer Umkehr der Beweis last in der Weise fuhren, daß es nunmehr Sache der Beklagten ist, den Beweis dafUr zu erbringen, daß gleichwohl damals der Verdacht einer Paralyse bestand« Der Bundesgerichtshof hat schon in früheren Entscheidungen auf die Bedeutung des Krankenblattes hingewiesen und zu erkennen gegeben, daß Mängel des Krankenblattes dazu fahren können« den Patienten von der ihn sonst treffenden Beweislast zu befreien (vgl« die Urteile des BGH vom 6« März 1956 - VI ZR 2/55 - VersR 1956, 449; vom 10. Juli 1956 - VI ZR 199/55 - VersR 1956, 577; vom 7. Februar 1961 - VI ZR 69/60 - VersR 1961, 421 1 2 2 7 und vom 4. Dezember 1962 - VI ZR 101/62 - VersR 1963, 168)« Zwar hat es nach dem Urteil vom 7. Februar 1961 (…aaO) keinen Einfluß auf die Beweislast, wenn das Krankenblatt nur in nebensächlichen und für die Entscheidung unerheblichen Punkten nachlässig geführt worden 1st« Eine Beweiserleichterung bis hin zur Umkehr der Beweislast ist aber gerecht fertigt, wenn die gewählte Behandlungsart wegen der damit verbundenen Gefahren für den Patienten eine genaue und gewissenhafte Diagnose erfordert, das Krankenblatt weder diese genaue Diagnose noch die für deren Beurteilung erforderlichen Angaben enthält, sie aber nach ärztlichen Gepflogenheiten enthalten müßte nur wenn für das Unterbleiben der Eintragung keine sonstigen Gründe ersichtlich sind Im Streitfall haben die ärztlichen Sachverständigen die Anwendung des arsenhaltigen Spirotrypan als äußerste Behandlungsart bezeichnet und keinen Zweifel darüber gelassen, daß die Anwendung dieses Mittels für den Patienten schwere schädliche Folgen haben kann Es waf eine genaue und gewissenhafte Prüfung erforderlich, ob tatsächlich Verdachtsgründe für eine Paralyse bestehen, die allein die Anwendung dieses gefährlichen Mittels rechtfertigen Berücksichtigt man weiter, daß diese Diagnose oder zumindest die dafür erforderlichen Grundlagen hätten aktenkundig gemacht werden müssen (vgl die Aussage des Dr so ist, da das Krankenblatt keine derartigen Eintragungen enthält, die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts nicht zu beanstanden, daß bei dieser Sachlage nicht der Kläger das Nichtbestehen eines Paralyseverdachts beweisen, sondern der Träger des Krankenhauses nachweisen mußte, daß und aus welchem Grunde der Verdacht einer stufen weise fortschreitenden Paralyse bestanden hat Dieser Beweis ist nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht geführt Es ist vielmehr weit eher von dem Gegenteil, also davon überzeugt, daß die Ärzte der Beklagten die Lues des Klägers mit Arsen behandelt haben, ohne daß ausreichende Verdachtsgründe für eine Paralyse gegeben waren 12 -. - BGH, 04.12.1962 - VI ZR 101/62
Auszug aus BGH, 16.05.1972 - VI ZR 7/71
Unter diesen Umständen ist die Tatsache, daß das Krankenblatt zu dieser wichtigen Frage keine Eintragungen enthält, ein wichtiges Indiz« Sie kann sogar zu einer Umkehr der Beweis last in der Weise fuhren, daß es nunmehr Sache der Beklagten ist, den Beweis dafUr zu erbringen, daß gleichwohl damals der Verdacht einer Paralyse bestand« Der Bundesgerichtshof hat schon in früheren Entscheidungen auf die Bedeutung des Krankenblattes hingewiesen und zu erkennen gegeben, daß Mängel des Krankenblattes dazu fahren können« den Patienten von der ihn sonst treffenden Beweislast zu befreien (vgl« die Urteile des BGH vom 6« März 1956 - VI ZR 2/55 - VersR 1956, 449; vom 10. Juli 1956 - VI ZR 199/55 - VersR 1956, 577; vom 7. Februar 1961 - VI ZR 69/60 - VersR 1961, 421 1 2 2 7 und vom 4. Dezember 1962 - VI ZR 101/62 - VersR 1963, 168)« Zwar hat es nach dem Urteil vom 7. Februar 1961 (…aaO) keinen Einfluß auf die Beweislast, wenn das Krankenblatt nur in nebensächlichen und für die Entscheidung unerheblichen Punkten nachlässig geführt worden 1st« Eine Beweiserleichterung bis hin zur Umkehr der Beweislast ist aber gerecht fertigt, wenn die gewählte Behandlungsart wegen der damit verbundenen Gefahren für den Patienten eine genaue und gewissenhafte Diagnose erfordert, das Krankenblatt weder diese genaue Diagnose noch die für deren Beurteilung erforderlichen Angaben enthält, sie aber nach ärztlichen Gepflogenheiten enthalten müßte nur wenn für das Unterbleiben der Eintragung keine sonstigen Gründe ersichtlich sind Im Streitfall haben die ärztlichen Sachverständigen die Anwendung des arsenhaltigen Spirotrypan als äußerste Behandlungsart bezeichnet und keinen Zweifel darüber gelassen, daß die Anwendung dieses Mittels für den Patienten schwere schädliche Folgen haben kann Es waf eine genaue und gewissenhafte Prüfung erforderlich, ob tatsächlich Verdachtsgründe für eine Paralyse bestehen, die allein die Anwendung dieses gefährlichen Mittels rechtfertigen Berücksichtigt man weiter, daß diese Diagnose oder zumindest die dafür erforderlichen Grundlagen hätten aktenkundig gemacht werden müssen (vgl die Aussage des Dr so ist, da das Krankenblatt keine derartigen Eintragungen enthält, die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts nicht zu beanstanden, daß bei dieser Sachlage nicht der Kläger das Nichtbestehen eines Paralyseverdachts beweisen, sondern der Träger des Krankenhauses nachweisen mußte, daß und aus welchem Grunde der Verdacht einer stufen weise fortschreitenden Paralyse bestanden hat Dieser Beweis ist nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht geführt Es ist vielmehr weit eher von dem Gegenteil, also davon überzeugt, daß die Ärzte der Beklagten die Lues des Klägers mit Arsen behandelt haben, ohne daß ausreichende Verdachtsgründe für eine Paralyse gegeben waren 12 -. - BGH, 07.02.1961 - VI ZR 69/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.05.1972 - VI ZR 7/71
Unter diesen Umständen ist die Tatsache, daß das Krankenblatt zu dieser wichtigen Frage keine Eintragungen enthält, ein wichtiges Indiz« Sie kann sogar zu einer Umkehr der Beweis last in der Weise fuhren, daß es nunmehr Sache der Beklagten ist, den Beweis dafUr zu erbringen, daß gleichwohl damals der Verdacht einer Paralyse bestand« Der Bundesgerichtshof hat schon in früheren Entscheidungen auf die Bedeutung des Krankenblattes hingewiesen und zu erkennen gegeben, daß Mängel des Krankenblattes dazu fahren können« den Patienten von der ihn sonst treffenden Beweislast zu befreien (vgl« die Urteile des BGH vom 6« März 1956 - VI ZR 2/55 - VersR 1956, 449; vom 10. Juli 1956 - VI ZR 199/55 - VersR 1956, 577; vom 7. Februar 1961 - VI ZR 69/60 - VersR 1961, 421 1 2 2 7 und vom 4. Dezember 1962 - VI ZR 101/62 - VersR 1963, 168)« Zwar hat es nach dem Urteil vom 7. Februar 1961 (aaO) keinen Einfluß auf die Beweislast, wenn das Krankenblatt nur in nebensächlichen und für die Entscheidung unerheblichen Punkten nachlässig geführt worden 1st« Eine Beweiserleichterung bis hin zur Umkehr der Beweislast ist aber gerecht fertigt, wenn die gewählte Behandlungsart wegen der damit verbundenen Gefahren für den Patienten eine genaue und gewissenhafte Diagnose erfordert, das Krankenblatt weder diese genaue Diagnose noch die für deren Beurteilung erforderlichen Angaben enthält, sie aber nach ärztlichen Gepflogenheiten enthalten müßte nur wenn für das Unterbleiben der Eintragung keine sonstigen Gründe ersichtlich sind Im Streitfall haben die ärztlichen Sachverständigen die Anwendung des arsenhaltigen Spirotrypan als äußerste Behandlungsart bezeichnet und keinen Zweifel darüber gelassen, daß die Anwendung dieses Mittels für den Patienten schwere schädliche Folgen haben kann Es waf eine genaue und gewissenhafte Prüfung erforderlich, ob tatsächlich Verdachtsgründe für eine Paralyse bestehen, die allein die Anwendung dieses gefährlichen Mittels rechtfertigen Berücksichtigt man weiter, daß diese Diagnose oder zumindest die dafür erforderlichen Grundlagen hätten aktenkundig gemacht werden müssen (vgl die Aussage des Dr so ist, da das Krankenblatt keine derartigen Eintragungen enthält, die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts nicht zu beanstanden, daß bei dieser Sachlage nicht der Kläger das Nichtbestehen eines Paralyseverdachts beweisen, sondern der Träger des Krankenhauses nachweisen mußte, daß und aus welchem Grunde der Verdacht einer stufen weise fortschreitenden Paralyse bestanden hat Dieser Beweis ist nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht geführt Es ist vielmehr weit eher von dem Gegenteil, also davon überzeugt, daß die Ärzte der Beklagten die Lues des Klägers mit Arsen behandelt haben, ohne daß ausreichende Verdachtsgründe für eine Paralyse gegeben waren 12 -.
- BGH, 06.03.1956 - VI ZR 2/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.05.1972 - VI ZR 7/71
Unter diesen Umständen ist die Tatsache, daß das Krankenblatt zu dieser wichtigen Frage keine Eintragungen enthält, ein wichtiges Indiz« Sie kann sogar zu einer Umkehr der Beweis last in der Weise fuhren, daß es nunmehr Sache der Beklagten ist, den Beweis dafUr zu erbringen, daß gleichwohl damals der Verdacht einer Paralyse bestand« Der Bundesgerichtshof hat schon in früheren Entscheidungen auf die Bedeutung des Krankenblattes hingewiesen und zu erkennen gegeben, daß Mängel des Krankenblattes dazu fahren können« den Patienten von der ihn sonst treffenden Beweislast zu befreien (vgl« die Urteile des BGH vom 6« März 1956 - VI ZR 2/55 - VersR 1956, 449; vom 10. Juli 1956 - VI ZR 199/55 - VersR 1956, 577; vom 7. Februar 1961 - VI ZR 69/60 - VersR 1961, 421 1 2 2 7 und vom 4. Dezember 1962 - VI ZR 101/62 - VersR 1963, 168)« Zwar hat es nach dem Urteil vom 7. Februar 1961 (…aaO) keinen Einfluß auf die Beweislast, wenn das Krankenblatt nur in nebensächlichen und für die Entscheidung unerheblichen Punkten nachlässig geführt worden 1st« Eine Beweiserleichterung bis hin zur Umkehr der Beweislast ist aber gerecht fertigt, wenn die gewählte Behandlungsart wegen der damit verbundenen Gefahren für den Patienten eine genaue und gewissenhafte Diagnose erfordert, das Krankenblatt weder diese genaue Diagnose noch die für deren Beurteilung erforderlichen Angaben enthält, sie aber nach ärztlichen Gepflogenheiten enthalten müßte nur wenn für das Unterbleiben der Eintragung keine sonstigen Gründe ersichtlich sind Im Streitfall haben die ärztlichen Sachverständigen die Anwendung des arsenhaltigen Spirotrypan als äußerste Behandlungsart bezeichnet und keinen Zweifel darüber gelassen, daß die Anwendung dieses Mittels für den Patienten schwere schädliche Folgen haben kann Es waf eine genaue und gewissenhafte Prüfung erforderlich, ob tatsächlich Verdachtsgründe für eine Paralyse bestehen, die allein die Anwendung dieses gefährlichen Mittels rechtfertigen Berücksichtigt man weiter, daß diese Diagnose oder zumindest die dafür erforderlichen Grundlagen hätten aktenkundig gemacht werden müssen (vgl die Aussage des Dr so ist, da das Krankenblatt keine derartigen Eintragungen enthält, die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts nicht zu beanstanden, daß bei dieser Sachlage nicht der Kläger das Nichtbestehen eines Paralyseverdachts beweisen, sondern der Träger des Krankenhauses nachweisen mußte, daß und aus welchem Grunde der Verdacht einer stufen weise fortschreitenden Paralyse bestanden hat Dieser Beweis ist nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht geführt Es ist vielmehr weit eher von dem Gegenteil, also davon überzeugt, daß die Ärzte der Beklagten die Lues des Klägers mit Arsen behandelt haben, ohne daß ausreichende Verdachtsgründe für eine Paralyse gegeben waren 12 -. - BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus BGH, 16.05.1972 - VI ZR 7/71
Die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Höhe des Schmerzensgeldes (15.000 DM) stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 18, 149) und sind rechtlich nicht zu beanstanden. - BGH, 25.09.1968 - VIII ZR 108/66
Zur Haftung des Zwischenhändlers für Folgeschäden
Auszug aus BGH, 16.05.1972 - VI ZR 7/71
Im Rahmen dieses Vertrages haftet die Beklagte für ein Verschulden der Ärzte, deren sie sich zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten gegenüber dem Kläger bedient hat, nach den §§ 278, 276 BGB ebenso wie für eigenes Verschulden (BGHZ 1, 383/3867 und Urteil des BGH vom 17. Dezember 1968 - VI ZR 212/67 - VersR 1969, 310 /3127). - BGH, 11.04.1951 - II ZR 68/50
Kassenpatient im Krankenhaus
Auszug aus BGH, 16.05.1972 - VI ZR 7/71
Im Rahmen dieses Vertrages haftet die Beklagte für ein Verschulden der Ärzte, deren sie sich zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten gegenüber dem Kläger bedient hat, nach den §§ 278, 276 BGB ebenso wie für eigenes Verschulden (BGHZ 1, 383/3867 und Urteil des BGH vom 17. Dezember 1968 - VI ZR 212/67 - VersR 1969, 310 /3127). - BGH, 17.12.1968 - VI ZR 212/67
Auszug aus BGH, 16.05.1972 - VI ZR 7/71
Im Rahmen dieses Vertrages haftet die Beklagte für ein Verschulden der Ärzte, deren sie sich zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten gegenüber dem Kläger bedient hat, nach den §§ 278, 276 BGB ebenso wie für eigenes Verschulden (BGHZ 1, 383/3867 und Urteil des BGH vom 17. Dezember 1968 - VI ZR 212/67 - VersR 1969, 310 /3127).
- BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76
Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation
Der Senat hat aber inzwischen mehrfach zu erkennen gegeben, daß an dieser Rechtsprechung, die einer überholten ärztlichen Berufsauffassung unangemessen Raum zugesteht (…Steindorff a.a.O.), nicht mehr festgehalten werden kann (vgl. etwaSenatsurteil vom 16. Mai 1972 - VI ZR 7/71 - VersR 1972, 887 m.w.Nachw.; zuletztSenatsurteil vom 14. März 1978 - VI ZR 213/76 - VersR 1978, 542). - BGH, 24.06.1975 - VI ZR 72/74
Arzthaftung - Tubushernie - Narkosezwischenfall - Intubationsnarkose - …
Ferner mag erneut geprüft werden, ob nicht der Nichtführung eines Narkoseprotokolls eine die Beweislage verändernde Bedeutung zukommen kann (vgl. RG HRR 35 Nr. 1009; Senatsurteil vom 16. Mai 1972 - VI ZR 7/71 - VersR 1972, 887). - BGH, 14.03.1978 - VI ZR 213/76
Dammschnitt - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, § 611 BGB
Dieser Beweispflicht genügt der Arzt weithin durch Vorlage einer ordnungsmäßigen Dokumentation im Operationsbericht, Krankenblatt oder Patientenkarte, wie sie auch gutem ärztlichen Brauch entspricht (vgl. auch das Senatsurteil vom 16. Mai 1972 - VI ZR 7/71 - VersR 1972, 887).
- OLG München, 28.03.1985 - 1 U 4784/84 Der Vermerk "organisierte Haemorrhoiden ..." entspricht insbesondere auch den ärztlichen Gepflogenheiten bei der Führung von Krankenunterlagen (vgl. BGH NJW 1972, 1520).
- OLG Celle, 08.05.1978 - 1 U 37/77
Schadensersatz wegen Belastung mit einer Unterhaltspflicht ; Haftung nach den …
Die Umkehr der Beweislast ist einmal gerechtfertigt, weil der Operationsbericht in entscheidenden Punkten unvollständig ist (vgl. BGH NJW 1972, 1520). - LG Bautzen, 20.10.1994 - 3 O 392/94
Venire Contra Factum Proprium; Verzicht; Autopsie; Unfalltod; Beweisvereitelung
Die daraus in jedem Falle resultierende Beweiserleichterung zugunsten der Klägerin als für das Vorliegen eines Unfalls beweispflichtige Partei dürfte im konkreten Falle, analog § 180 a VVG in Verb. mit den §§ 444, 427 ZPO , bis zur Umkehrung der Beweislast gehen (vgl. dazu namentlich: BGH, NJW 1972, S. 1520; BGHZ 72, 132;… BGH, NJW 1978, S. 1681, S. 2337;… BGH, NJW 1988, S. 2611), so daß mangels Beweises des Gegenteils durch die Beklagte von einem Unfall als Todesursache auszugehen ist (1). - OLG Bremen, 31.07.1979 - 1 U 47/79
Klage auf Gewährung der Einsichtnahme in Krankenakten im Rahmen einer …
Übrigens hat der Bundesgerichtshof (vgl. NJW 72, 1520) schon früher zu erkennen gegeben, daß an seiner früheren Auffassung (vgl. Vers.R. 63, 65 und 168), wonach die Aufzeichnungen des Arztes nur eine interne Gedächtnisstütze seien und dem Patienten gegenüber keine Pflicht zu ihrer sorgfältigen und vollständigen Führung bestehe, nicht mehr festgehalten werden kann, da sie einer überholten ärztlichen Berufsauffassung unangemessen Raum zugesteht.
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