Rechtsprechung
| BGH, 14.11.1977 - II ZR 95/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ermächtigung der Gesellschaft durch die Gesellschafter einer handelsrechtlichen Personengesellschaft zum Abschluss von Aufnahmeverträgen mit weiteren Kommanditisten - Bevollmächtigung des persönlich haftenden Gesellschafters zur Aufnahme weiterer Kommanditisten - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 1000
- MDR 1978, 384
- MDR 1978, 834
- DNotZ 1978, 1000
- DNotZ 1978, 246
- WM 1978, 136
- BB 1978, 1133
- DB 1978, 291
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.12.1974 - II ZR 27/73
Zahlung der Kommanditeinlage
Auszug aus BGH, 14.11.1977 - II ZR 95/76
Die Entscheidung des Rechtsstreits hängt vielmehr von der Frage ab, ob der Beklagte noch Gesellschafter ist und die volle Einlage schuldet oder - wie er behauptet - arglistig getäuscht worden ist, damit einen wichtigen Grund zum Ausscheiden hatte, aus diesem Grunde sein Beteiligungsverhältnis wirksam gekündigt hat und welchen Ausgleichsbetrag er schuldet (vgl. hierzu insbes. BGHZ 63, 338, 344 ff;… SenUrt. v. 14.12.72 - II ZR 82/70 u. v. 27.2.75 - II ZR 77/73, LM HGB § 132 Nr. 3 u. Nr. 4). - BGH, 14.12.1972 - II ZR 82/70
Anfechtung einer Gesellschaftsbeteiligung wegen arglistiger Täuschung - Zahlung …
Auszug aus BGH, 14.11.1977 - II ZR 95/76
Die Entscheidung des Rechtsstreits hängt vielmehr von der Frage ab, ob der Beklagte noch Gesellschafter ist und die volle Einlage schuldet oder - wie er behauptet - arglistig getäuscht worden ist, damit einen wichtigen Grund zum Ausscheiden hatte, aus diesem Grunde sein Beteiligungsverhältnis wirksam gekündigt hat und welchen Ausgleichsbetrag er schuldet (vgl. hierzu insbes. BGHZ 63, 338, 344 ff; SenUrt. v. 14.12.72 - II ZR 82/70 u. v. 27.2.75 - II ZR 77/73, LM HGB § 132 Nr. 3 u. Nr. 4). - BGH, 17.11.1975 - II ZR 120/74
Auslegung einer Stellvertreter-Erklärung
Auszug aus BGH, 14.11.1977 - II ZR 95/76
Der Abschluß des Aufnahmevertrags mit den übrigen Gesellschaftern kommt dann im Regelfalle dadurch zustande, daß sich die persönlich haftende Gesellschafterin im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen mit dem neu eintretenden Gesellschafter auch im Namen der übrigen Gesellschafter über die Aufnahme einigt (SenUrt. v. 17.11.75 - II ZR 120/74, WM 1976, 15). - BGH, 27.02.1975 - II ZR 77/73
Vertretung einer Gesellschaft durch die persönlich haftenden Gesellschafter - …
Auszug aus BGH, 14.11.1977 - II ZR 95/76
Die Entscheidung des Rechtsstreits hängt vielmehr von der Frage ab, ob der Beklagte noch Gesellschafter ist und die volle Einlage schuldet oder - wie er behauptet - arglistig getäuscht worden ist, damit einen wichtigen Grund zum Ausscheiden hatte, aus diesem Grunde sein Beteiligungsverhältnis wirksam gekündigt hat und welchen Ausgleichsbetrag er schuldet (vgl. hierzu insbes. BGHZ 63, 338, 344 ff; SenUrt. v. 14.12.72 - II ZR 82/70 u. v. 27.2.75 - II ZR 77/73, LM HGB § 132 Nr. 3 u. Nr. 4).
- BGH, 19.11.2013 - II ZR 383/12
Zur Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft bei einer sogenannten …
Der Beitritt des einzelnen stillen Gesellschafters zu dieser Gesellschaft ist dabei, wie bei Publikumsgesellschaften üblich (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1975 - II ZR 120/74, WM 1976, 15 f.; Urteil vom 14. November 1977 - II ZR 95/76, WM 1978, 136, 137), in der Weise erfolgt, dass die Beklagte die dazu erforderlichen Willenserklärungen auch im Namen der bereits beigetretenen stillen Gesellschafter abgegeben hat. - BGH, 19.11.2013 - II ZR 320/12
Zur Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft bei einer sogenannten …
Der Beitritt des einzelnen stillen Gesellschafters zu dieser Gesellschaft ist dabei, wie bei Publikumsgesellschaften üblich (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1975 - II ZR 120/74, WM 1976, 15 f.; Urteil vom 14. November 1977 - II ZR 95/76, WM 1978, 136, 137), in der Weise erfolgt, dass die Beklagte die dazu erforderlichen Willenserklärungen auch im Namen der bereits beigetretenen stillen Gesellschafter abgegeben hat. - BGH, 01.03.2011 - II ZR 16/10
Beitritt zu einer Publikumskommanditgesellschaft: Auslegung der Annahmeerklärung …
Der Abschluss des Aufnahmevertrags mit den übrigen Gesellschaftern kommt dann im Regelfall dadurch zustande, dass sich die persönlich haftende Gesellschafterin im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen mit dem neu eintretenden Gesellschafter auch im Namen der übrigen Gesellschafter über die Aufnahme einigt (BGH, Urteil vom 17. November 1975 - II ZR 120/74, WM 1976, 15, 16; Urteil vom 14. November 1977 - II ZR 95/76, WM 1978, 136, 137).
- LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 962/17
Schadensersatz im Zusammenhang mit Beitritt eines Treugeber-Kommanditisten
Darin liegt die Erklärung des Einverständnisses der Altgesellschafter damit, dass die M... 2 im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen Grenzen weitere Gesellschafter mit Wirkung für sie, also auch für die Beklagte zu 2, aufnimmt (vgl. BGH, Urteil v. 14.11.1977, Az. II ZR 95/76, Rn. 9).Bei Publikumsgesellschaften ist es dabei anerkannt, dass die Gesellschafter auch die Gesellschaft ermächtigen können im eigenen Namen Aufnahmeverträge mit neuen Gesellschaftern zu schließen (vgl. BGH, 14.11.1977, Az. II ZR 95/76, Rn. 11 - juris;… Habersack, in Staub, Großkommentar HGB, 5. Auflage 2009, § 130, Rn. 7).
So dient auch die Möglichkeit des Abschlusses des Aufnahmevertrages zwischen der Kommanditgesellschaft und dem Kommanditisten nicht der Haftungserleichterung der Gründungsgesellschafter, sondern der Erleichterung (vgl. BGH, Urteil v. 14.11.1977, Az. II ZR 95/76, Rn. 8 und 11) der praktischen Durchführung des Eintrittes neuer Gesellschafter, zu dem es bei Publikumsgesellschaften regelmäßig in großer Anzahl kommt.
- LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 1709/17
Schadensersatz im Zusammenhang mit Kapitalbeteiligung an Fondsgesellschaft bei …
Altgesellschafter damit, dass die ... im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen Grenzen weitere Gesellschafter mit Wirkung für sie, also auch für die Beklagte zu 2, aufnimmt (vgl. BGH, Urteil v. 14.11.1977, Az. II ZR 95/76, Rn. 9).Bei Publikumsgesellschaften ist es dabei anerkannt, dass die Gesellschafter auch die Gesellschaft ermächtigen können im eigenen Namen Aufnahmeverträge mit neuen Gesellschaftern zu, schließen (vgl. BGH, 14.11.1977, Az. II ZR 95/76, Rn. 11 - iuris;… Habersack, in Staub, Großkommentar HGB, 5. Auflage 2009, § 130, Rn. 7).
So dient auch die Möglichkeit des Abschlusses des Aufnahmevertrages zwischen der Kommanditgesellschaft und dem Kommanditisten nicht der Haftungserleichterung der Gründungsgesellschafter, sondern der Erleichterung (vgl. BGH, Urteil v. 14.11.1977, Az. II ZR 95/76, Rn. 8 und 11) der praktischen Durchführung des Eintrittes neuer Gesellschafter, zu dem es bei Publikumsgesellschaften regelmäßig in großer Anzahl kommt.
- LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 998/17
Schadensersatz im Zusammenhang mit Beitritt eines Treugeber-Kommanditisten
Darin liegt die Erklärung des Einverständnisses der Altgesellschafter damit, dass die M... im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen Grenzen weitere Gesellschafter mit Wirkung für sie, also auch für die Beklagte zu 2, aufnimmt (vgl. BGH, Urteil v. 14.11.1977, Az. II ZR 95/76, Rn. 9).Bei Publikumsgesellschaften ist es dabei anerkannt, dass die Gesellschafter auch die Gesellschaft ermächtigen können im eigenen Namen Aufnahmeverträge mit neuen Gesellschaftern zu schließen (vgl. BGH, 14.11.1977, Az. II ZR 95/76, Rn. 11 - iuris;… Habersack, in Staub, Großkommentar HGB, 5. Auflage 2009, § 130, Rn. 7).
So dient auch die Möglichkeit des Abschlusses des Aufnahmevertrages zwischen der Kommanditgesellschaft und dem Kommanditisten nicht der Haftungserleichterung der Gründungsgesellschafter, sondern der Erleichterung (vgl. BGH, Urteil v. 14.11.1977, Az. II ZR 95/76, Rn. 8 und 11) der praktischen Durchführung des Eintrittes neuer Gesellschafter, zu dem es bei Publikumsgesellschaften regelmäßig in großer Anzahl kommt.
- LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 1414/17
Prospekthaftung bei Forfaitierung
Darin liegt die Erklärung des Einverständnisses der Altgesellschafter damit, dass die M... im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen Grenzen weitere Gesellschafter mit Wirkung für sie, also auch für die Beklagte zu 2, aufnimmt (vgl. BGH, Urteil v. 14.11.1977, Az. II ZR 95/76, Rn. 9).Bei Publikumsgesellschaften ist es dabei anerkannt, dass die Gesellschafter auch die Gesellschaft ermächtigen können im eigenen Namen Aufnahmeverträge mit neuen Gesellschaftern zu schließen (vgl. BGH, 14.11.1977, Az. II ZR 95/76, Rn. 11 - iuris; Habersack, in Staub;… Großkommentar HGB, 5. Auflage 2009, § 130, Rn. 7).
So dient auch die Möglichkeit des Abschlusses des Aufnahmevertrages zwischen der Kommanditgesellschaft und dem Kommanditisten nicht der Haftungserleichterung der Gründungsgesellschafter, sondern der Erleichterung (vgl. BGH, Urteil v. 14.11.1977, Az. II ZR 95/76, Rn. 8 und 11) der praktischen Durchführung des Eintrittes neuer Gesellschafter, zu dem es bei Publikumsgesellschaften regelmäßig in großer Anzahl kommt.
- BGH, 16.11.1981 - II ZR 213/80
Übertragung der Geschäftsführungsbefugnis in einer Publikumsgesellschaft …
Sie können jemanden bevollmächtigen, Aufnahmeverträge im Namen und mit Wirkung für alle Gesellschafter abzuschließen (…vgl. im einzelnen Urt. v. 17.11.75 - II ZR 120/74, WM 1976, 15; Urt. v. 14.11.77 - II ZR 95/76, WM 78, 136). - OLG Düsseldorf, 10.07.2015 - 16 U 169/13
Zulässigkeit der Anfechtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer …
Der Abschluss des Aufnahmevertrags mit den übrigen Gesellschaftern kommt dann dadurch zustande, dass sich die persönlich haftende Gesellschafterin im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen mit dem neu eintretenden Gesellschafter auch im Namen der übrigen Gesellschafter über die Aufnahme einigt (BGH, Urteil vom 14.11.1977, II ZR 95/76, juris). - BGH, 10.12.1984 - II ZR 28/84
Ansprüche des Kommanditisteneiner Publikums-KG im Konkurs der Gesellschaft
Mit ihr wurde das zum Eintritt neuer Gesellschafter in eine Personengesellschaft erforderliche Einverständnis der bisherigen Gesellschafter im voraus erteilt (Sen.Urt. v. 17.11.1975 - II ZR 120/74, WM 1976, 15 u. v. 14.11.1977 - II ZR 95/76, LM HGB § 105 Nr. 43). - FG Hamburg, 16.04.2010 - 5 K 114/08
Vermietungseinkünfte eines geschlossenen Immobilienfonds in den Niederlanden
- OLG Düsseldorf, 10.07.2015 - 16 U 168/13
Zulässigkeit der Anfechtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer …
- LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 9153/16
Schadensersatz im Zusammenhang mit Beitritt zu einer Publikums-KG
- OLG Schleswig, 08.10.2024 - 9 U 2/24
Feststellung der Nichtigkeit eines Ausschließungsbeschlusses einer …
- OLG Düsseldorf, 10.07.2015 - 16 U 209/13
Zulässigkeit der Anfechtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer …
- OLG Nürnberg, 27.02.2019 - 2 U 826/16
Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage in Form einer …
- BayObLG, 13.06.1997 - 3Z BR 61/97
Sachfirma der GmbH - Individualisierender Zusatz bei Verwendung einer Gattungs- …
- BGH, 11.10.1979 - III ZR 184/78
Formerfordernis eines Schiedsvertrages - Vorliegen einer Abschreibungs- und …
- BGH, 06.12.1982 - II ZR 70/82
Klage auf Zahlung einer rückständigen Kommanditeinlage - Beitritt eines auf dem …
- OLG München, 26.07.1995 - 7 U 5169/94
Vertretung der KGaA im Rechtsstreit mit einem ausgeschiedenen persönlich …
- OLG Koblenz, 05.04.1984 - 6 U 218/83
Darlehen mit Charakter haftenden Eigenkapitals
- OLG Celle, 11.05.1983 - 9 U 160/82
Liquidation einer Publikums-Abschreibungsgesellschaft; Kommanditeinlage; …
- OLG Koblenz, 27.11.1986 - 6 U 1239/85
Rückerstattung eines einer GmbH & Co. KG gewährten Darlehens durch einen …
- AG Weimar, 06.07.2005 - 5 C 281/04
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Rechtsprechung
| BGH, 14.12.1977 - VIII ZR 34/76 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer für die Übertragung eines Bimsausbeuterechtes - Auslegung eines Übertragungsvertrages - Auslegung eines Kaufpreises als Brutto-Kaufpreis
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Frage der Nachforderung der Umsatzsteuer von Käufer
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 834
- WM 1978, 91
- DB 1978, 786
- JR 1978, 236
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.04.1973 - VIII ZR 191/72
Vereinbarung eines Kaufpreises für eine Zeitung als Netto-Kaufpreis - Einfluss …
Auszug aus BGH, 14.12.1977 - VIII ZR 34/76
Solche Auslegung von Verträgen, die eine Übertragung größerer Vermögenswerte zum Inhalt haben, ohne über die Frage der Mehrwertsteuer etwas zu bestimmen, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. insbes. Urteil vom 4. April 1973 - VIII ZR 191/72 = WM 1973, 677 m.w.Nachw.).Wenn nichts anderes vorliegt, als daß der Verkäufer bei der Berechnung des Kaufpreises wegen einer falschen Einschätzung seiner Umsatzsteuerpflicht sich "verkalkuliert", besteht schon im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit (vgl. BGH WM 1973, 677) kein hinreichender Anlaß, von dem Grundsatz abzugehen, daß der Kaufpreis aus der Sicht des Käufers der endgültig von ihm zu zahlende Betrag ist und zusätzliche Leistungen in Form einer Nachforderung für Mehrwertsteuer nicht verlangt werden können.
- BGH, 14.12.1954 - I ZR 65/53
Schutz von Modeneuheiten
Auszug aus BGH, 14.12.1977 - VIII ZR 34/76
Der Senat kann die Auslegung des notariellen Vertrags jedenfalls von sich aus nachholen; denn bestimmend ist hier in erster Linie der Wortlaut des Vertrages, und weiterer als der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen bedarf es für die Auslegung nicht (vgl. BGHZ 16, 4, 10 f = LM BGB § 157 (D) Nr. 5 § 133 (A) Nr. 2).
- BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87
Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer
Vielmehr ist die bei einem Verkauf anfallende Umsatzsteuer beim Fehlen gegenteiliger Vereinbarungen grundsätzlich ein unselbständiger Bestandteil des vereinbarten bürgerlich-rechtlichen Entgelts, weshalb der Verkäufer die wider sein Erwarten auf einen Verkauf anfallende Umsatzsteuer nicht später vom Käufer nachfordern und deshalb auch nicht die Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis von einer entsprechenden Nachzahlung des Käufers abhängig machen kann (vgl. Senatsurteile vom 14. Dezember 1977 - VIII ZR 34/76 = WM 1978, 91 = MDR 1978, 834 m.Anm. Weiß; vom 4. April 1973 - VIII ZR 191/72 = WM 1973, 677). - BGH, 14.01.2000 - V ZR 416/97
Ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich der Pflicht zur Tragung der …
Dies geht den Grundsätzen der Anpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei einem gemeinschaftlichen Kalkulationsirrtum (…vgl. BGH, Urt. v. 4. April 1973, VIII ZR 191/72, WM 1973, 677, 679;… BGH, Urt. v. 18. November 1975, VI ZR 153/73, DB 1976, 234 ff, 235; BGH, Urt. v. 14. Dezember 1977, VIII ZR 34/76, WM 1978, 91 ff = JR 1978, 237 m. Anm. Ohlsen = MDR 1978, 834 m. Anm. Weiß;… Palandt/Heinrichs 58. Aufl. § 242 Rdn. 150 m.w.N.;… Soergel/Teichmann 12. Aufl. § 242 Rdn. 237 m.w.N.; Knapp, Einfluß nicht erwarteter steuerlicher Folgen auf Schenkungen, BB 1979, 1207 ff) vor. - BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 169/89
Zusicherung der Nichterhebung der deutschen Einfuhrumsatzsteuer; Verjährung von …
Aufgrund ähnlicher Erwägungen sind in der Rechtsprechung weder die Höhe der "Wertzuwachssteuer" (RG JW 1915, 699) noch die steuerliche Behandlung der Anschaffungskosten (…BGH Urteil vom 30. Oktober 1987 aaO) als zusicherungsfähige Eigenschaften des Kaufgegenstandes angesehen worden (vgl. auch Kemper, Umsatzsteuer und zivilrechtlicher Vertrag, 1984, S. 72 und Olzen JR 1978, 236, 238, die die Umsatzsteuerpflicht nicht als verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB ansehen).
- BSG, 17.07.2008 - B 3 KR 18/07 R
Krankenversicherung - Höhe der Vergütung für Sondennahrung bei einer …
Ist sie zu niedrig ausgewiesen, kann der Unternehmer seinen zusätzlichen steuerlichen Aufwand nicht nachfordern, weil er insoweit einem rechtlich unbeachtlichen Kalkulationsirrtum unterlegen ist (…vgl Senatsurteil vom 17.7.2008, aaO, dort unter 5 d; BGH DB 1978, 786; BGHZ 103, 284, 287; BGH NJW-RR 2002, 591, 593; BGH NJW 2002, 2312 jeweils mwN). - BGH, 17.07.2001 - X ZR 13/99
Erlöschen der Vergütungsforderung des Unternehmers bei Zahlung der Umsatzsteuer …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 103, 284, 287; BGH, Urt. v. 14.12.1977 - VIII ZR 34/76, WM 1978, 91) ist die bei einem Verkauf anfallende Umsatzsteuer beim Fehlen gegenteiliger Vereinbarungen grundsätzlich ein unselbständiger Bestandteil des vereinbarten Entgelts, weshalb der Verkäufer die wider sein Erwarten auf einen Verkauf anfallende Umsatzsteuer nicht später vom Käufer nachfordern kann. - BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R
Krankenversicherung - Sondennahrung gehört zu den Gegenständen iS von § 31 Abs 1 …
Ist sie zu niedrig ausgewiesen, kann der Unternehmer seinen zusätzlichen steuerlichen Aufwand nicht nachfordern, weil er insoweit einem rechtlich unbeachtlichen Kalkulationsirrtum unterlegen ist (vgl BSG, Urteile vom 17.7.2008 - B 3 KR 16/07 R, juris RdNr 19, 25 und B 3 KR 18/07 R, juris RdNr 12; BGH DB 1978, 786; BGHZ 103, 284, 287; BGH NJW-RR 2002, 591, 593; BGH NJW 2002, 2312, jeweils mwN). - BGH, 19.03.1980 - VIII ZR 183/79
Anwendung des ABZG bei Prolongation eines über einen Restkaufpreis ausgestellten …
Aufgrund des unstreitigen Sachverhalts und der übrigen Feststellungen im Berufungsurteil ist der Senat in der Lage, die erforderliche Auslegung selbst vorzunehmen(Senatsurteil vom 25. Mai 1970 - VIII ZR 253/68 = WM 1970, 877, 878; vgl. auchSenatsurteil vom 14. Dezember 1977 - VIII ZR 34/76 = WM 1978, 91). - SG Nürnberg, 22.10.2015 - S 7 KR 601/14
Kein Anspruch der Krankenkassen auf Rückzahlung von 2010 gezahlte Umsatzsteuer …
Ist sie zu niedrig ausgewiesen, kann der Unternehmer seinen zusätzlichen steuerlichen Aufwand nicht nachfordern, weil er insoweit einem rechtlich unbeachtlichen Kalkulationsirrtum unterlegen ist (vgl. BSG, Urteile vom 17.7.2008 - B 3 KR 16/07 R, juris RdNr. 19, 25 und B 3 KR 18/07 R, juris RdNr. 12; BGH DB 1978, 786; BGHZ 103, 284, 287; BGH NJW-RR 2002, 591, 593; BGH NJW 2002, 2312, jeweils m. w. N.). - OLG Naumburg, 23.05.2013 - 1 U 70/12
Elektrizitätsversorgungsvertrag: Ausschlussfrist für Rückerstattungsansprüche …
Rn. 29 Gleich auf welche Anspruchsgrundlage sich die Beklagte stützt (Vertrag, Schadensersatz aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB; §§ 812 ff. BGB), die Rückzahlung der Stromsteuermehrbeträge, die Bestandteil des vertraglichen Entgeltes waren (vgl. Ziff. 5 des Preisregelung der Parteien i.V.m. § 5 Abs. 2 Alt. 1 StromStG; BGH NJW 1988, 2042; 2001, 2464; 2002, 2312; Urteil vom 14. Dezember 1977,VIII ZR 34/76 - BeckRS 1977, 31122042;… H.P. Westermann, in: MünchKomm.-BGB, 6. Aufl., § 433 Rdn. 27;… Faust, in: BeckOK-BGB, Stand: 1. März 2011, § 433 Rdn. 54), unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB (BGH NJW-RR 2010, 681, 683; 1574, 1575;… Urteil vom 8. Juli 2010, III ZR 249/09 - zitiert in juris Rdn. 24 f.;… Wendehorst, in: BeckOK-BGB, Stand: 1. Febr. 2013, § 812 Rdn. 275). - OLG Nürnberg, 27.06.1995 - 1 U 1318/95
Anpassung eines Vertrages auf Grund eines beiderseitigen Kalkulationsirrtums …
Das gilt auch für einen Irrtum in der rechtlichen Bewertung eines Sachverhalts (BGHZ 25, 392), etwa für einen Irrtum über steuerliche Fragen (BGH JR 1978, 236 mit Anmerkung Olzen;… WM 1990, 1323, Palandt-Heinrichs aaO., 5 242 Rdnr. 150 m.w.N.; Peusquens NJW 1974, 1644 ff.; BB 1975, 1367 ff.). - LG Essen, 05.03.2009 - 13 T 8/09
Aufhebung eines im Wege des Vergleichs geschlossenen Annäherungsverbots wegen der …
- BGH, 14.02.1979 - VIII ZR 29/78
Eine Abfindungsvereinbarung als Forderungskauf - Erwerb von Forderungen im Wege …
- OLG Bremen, 13.05.1982 - 2 U 1/82
Bestandteil eines Versicherungsvertrages über eine Betriebsversicherung und eine …
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