Rechtsprechung
| BGH, 20.12.1978 - IV ARZ 85/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Familiensache - Funktionelle Zuständigkeit - Zwangsvollstreckung - Widerspruchsklage - Eheliches Gesamtgut
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 774
Gerichtliche Zuständigkeit für eine Widerspruchsklage eines Ehegatten
Papierfundstellen
- NJW 1979, 929
- MDR 1979, 386
- FamRZ 1979, 219
- Rpfleger 1979, 99
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 05.06.1985 - IVb ZR 34/84
Geltendmachung eines familienrechtlichen Anspruchs gegen eine …
Das steht nicht in Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 1978 (IV ARZ 85/78 - FamRZ 1979, 219), in dem eine Widerspruchsklage gemäß § 774 ZPO , mit der ein Ehegatte die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung eines Gläubigers in das eheliche Gesamtgut geltend machte, nicht als Familiensache eingeordnet worden ist. - BGH, 27.06.1979 - IV ARZ 31/79
Zuständigkeit für die Entscheidung eines Zuständigkeitsstreits bayerischer …
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Sache im Hinblick auf den Beschluß des Senats vom 20. Dezember 1978 - IV ARZ 85/78 (FamRZ 1979, 219) dem Bundesgerichtshof mit der Bitte um Prüfung vorgelegt, ob für die Bestimmung des zuständigen Gerichts der Bundesgerichtshof oder das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig sei.Der beschließende Senat ist in dem bereits angeführten Beschluß (FamRZ 1979, 219) dieser Auffassung auch für den weiteren Instanzenzug gefolgt und hat einen Zuständigkeitsstreit zwischen einem allgemeinen Zivilsenat und einem Familiensenat des Oberlandesgerichts München entschieden.
Im Hinblick auf diese divergierenden Auffassungen hat der Senat seine dem Beschluß vom 20. Dezember 1978 (FamRZ 1979, 219) zugrunde liegende Rechtsansicht überprüft; er hält daran nicht mehr fest.
- OLG Stuttgart, 10.12.1981 - 18 WF 374/81
Rechtmäßigkeit der Einordnung einer Widerspruchsklage als Familiensache im Falle …
(RGZ 81, 190; BGH FamRZ 1979, 219 = BGHF 1, 295;… Münzberg in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl.§ 771 Rdn. 6
;… Schönke/Baur, Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsrecht 10. Aufl. § 44 I); insofern kann für die Widerspruchsklage gemäß § 771 ZPO nichts anderes gelten als für die gemäß § 774 ZPO (vgl. hierzu BGH FamRZ 1979, 219 = BGHF 1, 295).Ob die Widerspruchsklage des Klägers dann eine Familiensache darstellen würde, wenn der Vollstreckungstitel, der Grundlage der Zwangsvollstreckung ist, eine Familiensache beträfe (vgl. BGH FamRZ 1979, 219 = BGHF 1, 295), kann dahingestellt bleiben: Ein solcher Fall liegt nicht vor.
- BGH, 24.06.1981 - IVb ARZ 523/81
Gerichtliche Zuständigkeit der Familiengerichte für Gesamtvermögensgeschäfte …
Hierzu gehören einerseits Ansprüche, die sich unmittelbar aus den gesetzlichen Vorschriften über das eheliche Güterrecht nach §§ 1363 ff BGB ergeben, sowie andererseits Ansprüche aus Vereinbarungen über güterrechtliche Verhältnisse nach § 1408 BGB (BGH Beschluß vom 28. Juni 1978 IV ARZ 47/78 = NJW 1978, 1923; vom 20. Dezember 1978 IV ARZ 85/78 = FamRZ 1979, 219; Urteil vom 12. März 1980 IV ZR 102/78 = BGHZ 76, 305 = FamRZ 1980, 551). - OLG Hamburg, 19.06.1984 - 12 WF 88/84
Drittwiderspruchsklage; Familiensache; Vollstreckungstitel; …
Der Hinweis auf OLG München, FamRZ 78, 603, 604, ist insofern überholt, als das OLG München eine Drittwiderspruchsklage als Familiensache angesehen hat, von der der BGH in einem Parallelfall später gesagt hat, daß es sich dabei um keine Familiensache handelt (BGH, FamRZ 79, 219 [hier: IV (480) 151 c], betr. - OLG Frankfurt, 06.12.1984 - 3 WF 52/84 BGH, FamRZ 79, 219 [hier: IV (480) 151 c]).
- BayObLG, 18.09.1979 - Allg. Reg. 50/79
Streit über die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren zwischen einem …
Das Bayer. Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits entsprechend § 36 Nr. 6 ZPO (i.V.m. §§ 8, 10 Abs. 2 EGGVG mit § 139 Abs. 1 GVG , § 7 Abs. 1, 3, 6 EGZPO , Art. 21 BayAGGVG) berufen, da es sich um einen negativen Kompetenzkonflikt Handelt, der darauf beruht, daß innerhalb eines bayerischen Oberlandesgerichts ein Familiensenat und ein anderer Zivilsenat, von denen einer zuständig sein muß, verschiedener Meinung darüber sind, ob ein Rechtsstreit Familiensache i.S. des § 23 b Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 119 Abs. 1 GVG sei oder nicht (BGH Beschluß vom 27.6.1979 - IV ARZ 31/79 unter Aufgabe der im Beschluß vom 20.12.1978 - IV ARZ 85/78 = FamRZ 1979, 219 hinsichtlich der Entscheidungszuständigkeit vertretenen Ansicht; …
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Rechtsprechung
| BGH, 29.11.1978 - IV ZB 87/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Anfechtbarkeit eines Scheidungsausspruchs - Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde - Wirksamkeit eines Scheidungsausspruches vor der erstinstanzlichen Entscheidung über die anhängigen Folgesachen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 821
- MDR 1979, 386
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
Auszug aus BGH, 29.11.1978 - IV ZB 87/78
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 35, 263, auf die sich die Beschwerdeführerin beruft, betrifft eine im wesentlichen verschiedenartige Fallgestaltung.
- BGH, 15.10.1980 - IVb ZB 597/80
Folgesache - Verbundsache - Abgetrennte Verbundsache - Scheidung - …
Die Lösung des Verfahrens nach § 621 Abs. 1 ZPO aus dem Verbund durch Abtrennung bewirkt nicht, daß dieses Verfahren seine Eigenschaft als Folgesache (§ 623 Abs. 1 Satz 1 ZPO) verliert (BT-Drucks. 7/650 S. 211; vgl. BGH FamRZ 1979, 221 - NJW 1979, 821 MDR 1979, 386 sowie den Senatsbeschluß vom 17 September 1980 - IV b ZB 745/80). - OLG Bamberg, 14.05.1986 - 2 WF 137/86
Verlängerung der Frist zur Beschwerdeerwiderung; Voraussetzungen für eine …
Erläßt das Gericht einen derartigen Abtrennungsbeschluß, so ist dieser nicht nach § 567 Abs. 2 Alt. 1 ZPO mit der Beschwerde anfechtbar, weil eine entsprechende gesetzliche Regelung in §§ 622 ff ZPO fehlt (OLG Düsseldorf NJW 1976, 2204; vgl. auch BGH NJW 1979, 821, 822 = BGHF 1, 252; 1979, 1603 = BGHF 1, 498;… Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, und Philippi, jeweils aaO;… Thomas/Putzo, ZPO 12. Aufl. § 628 Anm. 2 c). - BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 605/80
Voraussetzungen für die Annahme einer abgetrennten Verbundsache als Folgesache
Die Rechtslage hinsichtlich des Anwaltszwanges in einem Fall wie dem vorliegenden war nach den Senatsentscheidungen IV ZB 87/78 vom 29. November 1978 (NJW 1979, 821) und IV ZB 111/78 vom 17. Januar 1979 (NJW 1979, 766) noch nicht völlig geklärt.
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Rechtsprechung
| BGH, 20.12.1978 - IV ARZ 106/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ersatzforderung eines Klägers für Unterhaltsaufwendungen für eheliche Kinder eines anderen - Meinungsverschiedenheit zweier Senate über das Vorliegen einer Familiensache - Abgrenzung der gerichtsinternen Zuständigkeit der Familiengerichte und Familiensenate - Ehebezogene ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 660
- MDR 1979, 386
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78
Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem …
Auszug aus BGH, 20.12.1978 - IV ARZ 106/78
In entsprechender Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO (BGHZ 71, 264) ist der Senat für allgemeine Zivilsachen als zuständig für das Berufungsverfahren zu bestimmen.Hierfür könnte es an sich ausreichen, daß es nach § 679 BGB für das Bestehen und die Höhe des Ersatzanspruchs des Klägers auf die gesetzliche Unterhaltspflicht des Beklagten wesentlich ankommt (vgl. BGHZ 71, 264, 273 ff und BGH FamRZ 1978, 770).
- BGH, 14.06.1978 - IV ARZ 31/78
Gerichtlicher Vergleich zwischen Eheleuten anlässlich ihrer Scheidung über …
Auszug aus BGH, 20.12.1978 - IV ARZ 106/78
Eine Einordnung des Rechtsstreits als Familiensache scheidet jedoch deshalb aus, weil der Bereich der ehebezogenen Verfahren, der dem Familiengericht zugewiesen ist, grundsätzlich auf den Personenkreis der Ehegatten und ihrer ehelichen Kinder beschränkt ist (vgl. hierzu die vorgenannten Senatsbeschlüsse; ferner Senatsbeschluß FamRZ 1978, 672). - BGH, 30.08.1978 - IV ARZ 45/78
Geltendmachung eines "Ausgleichsanspruchs" eines Elternteils gegen den anderen …
Auszug aus BGH, 20.12.1978 - IV ARZ 106/78
Hierfür könnte es an sich ausreichen, daß es nach § 679 BGB für das Bestehen und die Höhe des Ersatzanspruchs des Klägers auf die gesetzliche Unterhaltspflicht des Beklagten wesentlich ankommt (vgl. BGHZ 71, 264, 273 ff und BGH FamRZ 1978, 770). - BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 50/78
Zuständigkeit der oberlandesgerichtlichen Familiensenate für Beschwerden gegen …
Auszug aus BGH, 20.12.1978 - IV ARZ 106/78
Für die Abgrenzung der gerichtsinternen Zuständigkeit der Familiengerichte und -senate kommt es nicht auf die formelle Behandlung der Sache in der Vorinstanz, sondern darauf an, ob materiell eine Familiensache im Sinne des § 23 b Abs. 1 Satz 2 GVG vorliegt (BGH NJW 1978, 1925 und std.
- BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 142/83
Begriff der Feriensache
Das beruht indessen darauf, daß der Gesetzgeber den Katalog der Familiensachen weiter als den der Feriensachen gefaßt und alle Streitigkeiten einbezogen hat, die die gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber einem ehelichen Kind "betreffen" (…vgl. BGH Beschlüsse vom 30. August 1978 a.a.O., vom 29. November 1978 - IV ARZ 99/78 - NJW 1979, 552 und vom 20. Dezember 1978 - IV ARZ 106/78 - NJW 1979, 660). - BGH, 07.02.1979 - IV ZB 118/78
Zuständiges Berufungsgericht für übergeleitete gesetzliche Unterhaltsansprüche …
Der gesetzliche Unterhaltsanspruch des Sohnes der Beklagten gegen diese ist nach wie vor unmittelbar im Streit (vgl. zur Abgrenzung den zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1978 - IV ARZ 106/78 -: Anspruch eines Dritten gegen den Unterhaltsverpflichteten auf Erstattung aus Geschäftsführung ohne Auftrag).
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