Rechtsprechung
| BGH, 25.05.1979 - I ZR 147/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft - Voraussetzungen des (stillschweigenden) Abschlusses eines Auskunftsvertrages - Bedeutung der Auskunft für den Empfänger - Sachkunde des Erklärenden - Ursachenzusammenhang zwischen der Erteilung der Auskunft und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 2037
- MDR 1979, 908
- WM 1979, 771
- DB 1979, 1888
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (14)
- RG, 05.02.1932 - VII 219/31
Zucker I - § 934 BGB
Auszug aus BGH, 25.05.1979 - I ZR 147/77
Es ist dafür auch ohne Bedeutung, ob die Beklagte damit ihre Verpflichtungen gegenüber der Bank verletzte (vgl. RGZ 135, 75, 78).Der Bundesgerichtshof hat vielmehr in vergleichbaren Fällen wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß ein neues Besitzmittlungsverhältnis mit dem unmittelbaren Besitzer dann begründet wird, wenn sich dieser dem Erwerber gegenüber verpflichtet, die Sache für ihn zu verwahren und an ihn herauszugeben (vgl. BGH v. 21.4.1959 - VIII ZR 148/58 = NJW 1959, 1536, 1538; v. 29.1.1969 - VIII ZR 212/66 = LM Nr. 7 zu § 931 BGB; ebenso RGZ 135, 75, 79; 137, 23, 27).
- BGH, 29.01.1969 - VIII ZR 212/66
Wirksamkeit der Übereignung eines Sicherungsgutes durch vorweggenomme Einigung …
Auszug aus BGH, 25.05.1979 - I ZR 147/77
Wie das Berufungsgericht zutreffend hervorhebt, spricht gegen die Annahme einer solchen Ermächtigung bereits die Übergabe des von der Beklagten ausgestellten Namenslagerscheins an die Bank; denn damit soll in der Regel gerade verhindert werden, daß der Schuldner über die von ihm eingelagerte Ware ohne Zustimmung der Bank verfügt (vgl. BGH v. 29.1.1969 VIII ZR 212/66 = LM Nr. 7 zu § 931 BGB).Der Bundesgerichtshof hat vielmehr in vergleichbaren Fällen wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß ein neues Besitzmittlungsverhältnis mit dem unmittelbaren Besitzer dann begründet wird, wenn sich dieser dem Erwerber gegenüber verpflichtet, die Sache für ihn zu verwahren und an ihn herauszugeben (vgl. BGH v. 21.4.1959 - VIII ZR 148/58 = NJW 1959, 1536, 1538; v. 29.1.1969 - VIII ZR 212/66 = LM Nr. 7 zu § 931 BGB; ebenso RGZ 135, 75, 79; 137, 23, 27).
- BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77
nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§ …
Auszug aus BGH, 25.05.1979 - I ZR 147/77
Das gilt insbesondere dann, wenn der Auskunftgeber für die Erteilung der Auskunft besonders sachkundig oder bei ihm ein eigenes wirtschaftliches Interesse im Spiel ist (vgl. BGH v. 7.1.1965 - VII ZR 28/63 WM 1965, 287 m.w.N.; BGH v. 22.3.1979 - VII ZR 259/77 = WM 1979, 530).Im letzteren Falle kann der Auskunftsvertrag als Anspruchsgrundlage neben eine Haftung aus Verschulden bei Vertragsabschluß treten (vgl. BGH v. 6.11.1974 - VIII ZR 207/72 = LM Nr. 14 zu § 676 BGB; v. 22.3.1979 - VII ZR 259/77 aaO).
- BGH, 21.04.1959 - VIII ZR 148/58
Auszug aus BGH, 25.05.1979 - I ZR 147/77
Der Bundesgerichtshof hat vielmehr in vergleichbaren Fällen wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß ein neues Besitzmittlungsverhältnis mit dem unmittelbaren Besitzer dann begründet wird, wenn sich dieser dem Erwerber gegenüber verpflichtet, die Sache für ihn zu verwahren und an ihn herauszugeben (vgl. BGH v. 21.4.1959 - VIII ZR 148/58 = NJW 1959, 1536, 1538; v. 29.1.1969 - VIII ZR 212/66 = LM Nr. 7 zu § 931 BGB; ebenso RGZ 135, 75, 79; 137, 23, 27). - BGH, 19.01.1955 - IV ZR 135/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.05.1979 - I ZR 147/77
Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19. Januar 1955 - IV ZR 135/54 (LM Nr. 6 zu § 868 BGB) läßt sich für die hiervon abweichende Auffassung des Berufungsgerichts nichts herleiten. - RG, 23.01.1917 - VII 268/16
Eigentumserwerb in gutem Glauben
Auszug aus BGH, 25.05.1979 - I ZR 147/77
Willen des unmittelbaren Besitzers jedenfalls bei der Anwendung des § 934 BGB abzustellen, wenn, wie hier, der Veräußerer nicht mittelbarer Besitzer ist, er also einen in Wirklichkeit ihm nicht zustehenden Herausgabeanspruch abtritt (2. Fall des § 934 BGB) und die Besitzerlangung in der Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses zu Gunsten des Erwerbers bestehen soll, erscheint auch deshalb geboten, weil in diesem Falle der Vertrauensschutz auf der Anerkennung des in Wirklichkeit nicht bestehenden Herausgabeanspruchs durch den unmittelbaren Besitzer beruht (vgl. RGZ 89, 348, 350;… RGRK a.a.O. § 934 Rdn. 9). - RG, 10.06.1932 - VII 304/31
Zur Anwendung des § 933 BGB.
Auszug aus BGH, 25.05.1979 - I ZR 147/77
Der Bundesgerichtshof hat vielmehr in vergleichbaren Fällen wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß ein neues Besitzmittlungsverhältnis mit dem unmittelbaren Besitzer dann begründet wird, wenn sich dieser dem Erwerber gegenüber verpflichtet, die Sache für ihn zu verwahren und an ihn herauszugeben (vgl. BGH v. 21.4.1959 - VIII ZR 148/58 = NJW 1959, 1536, 1538; v. 29.1.1969 - VIII ZR 212/66 = LM Nr. 7 zu § 931 BGB; ebenso RGZ 135, 75, 79; 137, 23, 27). - BGH, 30.10.1961 - VII ZR 218/60
Koks - §§ 929, 932 BGB, Geheißerwerb: Übergabe kann auf Geheiß des Veräußerers …
Auszug aus BGH, 25.05.1979 - I ZR 147/77
Ihre Besonderheit besteht nur darin, daß ein Dritter als unmittelbarer Besitzer auf Geheiß des Veräußerers seinen unmittelbaren Besitz auf den Erwerber oder einen von diesem bestimmten Empfänger überträgt (vgl. BGH v. 30.10.1961 - VII ZR 218/60 = BGHZ 36, 56, 60 f; v. 18.11.1972 - VIII ZR 79/71 = NJW 1973, 141 f [BGH 08.11.1972 - VIII ZR 79/71] ). - BGH, 05.05.1971 - VIII ZR 217/69
Gutgläubiger Erwerb von Dritten mit Zustimmung des Besitzers
- BGH, 07.01.1965 - VII ZR 28/63
Schadensersatz aus einem Auskunftsvertrag über den finanziellen Status eines …
Auszug aus BGH, 25.05.1979 - I ZR 147/77
Das gilt insbesondere dann, wenn der Auskunftgeber für die Erteilung der Auskunft besonders sachkundig oder bei ihm ein eigenes wirtschaftliches Interesse im Spiel ist (vgl. BGH v. 7.1.1965 - VII ZR 28/63 WM 1965, 287 m.w.N.; BGH v. 22.3.1979 - VII ZR 259/77 = WM 1979, 530). - BGH, 08.11.1972 - VIII ZR 79/71
Abschluss eines Kaufvertrages unter Eigentumsvorbehalt - Anspruch auf …
- BGH, 27.10.1967 - Ib ZR 157/65
Orderlagerschein
- BGH, 06.11.1974 - VIII ZR 207/72
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verschuldens bei Vertragsschluss - Umfang …
- RG, 09.02.1921 - I 337/20
Lieferscheine; Orderpapiere
- BGH, 17.09.1985 - VI ZR 73/84
Haftung eines Steuerbevollmächtigten gegenüber einem Unternehmenskäufer
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings der stillschweigende Abschluß eines Auskunftsvertrages zwischen Geber und Empfänger der Auskunft und damit eine vertragliche Haftung des Auskunftgebers für die Richtigkeit seiner Auskunft regelmäßig dann anzunehmen, wenn diese für den Empfänger erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wesentlicher Entschlüsse machen will; dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Auskunftgeber für die Erteilung der Auskunft besonders sachkundig oder ein eigenes wirtschaftliches Interesse bei ihm im Spiel ist (vgl. u.a. BGHZ 7, 371, 374 ff; 74, 103, 106 f; Urteile vom 5. Juli 1962 - VII ZR 199/60 - WM 1962, 1110; vom 7. Januar 1965 - VII ZR 28/63 - WM 1965, 287; vom 18. Januar 1972 - VI ZR 184/70 - VersR 1972, 441, 443; vom 25. Mai 1979 - I ZR 147/77 - WM 1979, 771, 772 und vom 23. Januar 1985 - IVa ZR 66/83 - WM 1985, 450, 451). - OLG Karlsruhe, 09.08.2023 - 1 ORs 35 Ss 322/23
Irrtumsbedingte Wegnahmeduldung durch Verwahrenden
Dies war nach den Feststellungen der H. Hierdurch hat S. seinen Besitzmittlungswillen äußerlich erkennbar geändert (vgl. BGH, Urteil v. 25. Mai 1979 - I ZR 147/77 -, juris Rn. 25; BGH NJW 2005, 359 [346]; NJW-RR 2019, 637 [639];… Grüneberg/Herrler, BGB, 82. Aufl. 2023, § 868 Rn. 17) und ist mit H. ein (neues) Besitzmittlungsverhältnis eingegangen. - OLG Brandenburg, 17.03.2022 - 10 U 23/21
Eigentum an einem Sportboot; Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten; …
Denn damit hat sie ihre Willensrichtung in äußerlich erkennbarer Weise dahingehend geändert, die Yacht nicht mehr für den Beklagten, sondern nunmehr für die Klägerin besitzen zu wollen (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.2004 - VIII ZR 186/03 - BGHZ 161, 90); dass diese Willensänderung für den Beklagten nicht erkennbar war, ist für die Beendigung seines Besitzes unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.1979 - I ZR 147/77 - NJW 1979, 2037; Urteil vom 10.11.2004 - VIII ZR 186/03 - NJW 2005, 359, 364).
- OLG Koblenz, 25.01.2007 - 2 U 1524/06
Geltendmachung des Anspruchs auf Herausgabe von in Mieträumen eingelagerten …
Es kann hier offen bleiben, ob die Verfügungsklägerin durch die Einlagerung der Gegenstände unmittelbare Besitzerin geworden ist oder ihr dieser Besitz nur durch ihren Geschäftsführer vermittelt wird und sie mittelbare Besitzerin der in die Räumlichkeiten eingebrachten Gegenstände geworden ist (so Palandt-Bassenge, 65. Aufl., 2006, § 858 Rn. 11, BGH NJW 1979, 2037). - OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 5 U 230/01
Veritätshaftung für verkaufte Leasingforderungen: Fehlen der Geschäftsgrundlage …
Insbesondere kann ein geheimer Vorbehalt des Besitzmittlers F... nichts daran ändern, dass der Vertragsabschluss mit einem Dritten über die Begründung eines neuen Besitzmittlungsverhältnisses dessen Entstehung auch bewirkt (BGH NJW 1979, 2037, 2038). - BGH, 08.07.1998 - XII ZR 116/96
Einwendungen des Mieters gegenüber dem vertraglichen Rückgabeanspruch des …
Denn auch den mittelbaren Besitz, der ihr nach Abschluß der Vereinbarung vom 15. August 1990 zunächst verblieben sein mochte, hatte sie spätestens im Dezember 1991 dadurch verloren, daß die Beklagte den Besitz nunmehr für den Kläger vermitteln wollte, was sie durch den Abschluß des "Pacht"vertrages mit diesem kundgetan hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 1979 - I ZR 147/77 - NJW 1979, 2037, 2038;… Palandt/Bassenge aaO § 868 Rdn. 25). - BGH, 16.06.1988 - III ZR 182/87
Anforderungen an den stillschweigenden Abschluss eines Auskunftvertrages - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der stillschweigende Abschluß eines Auskunftsvertrages zwischen Geber und Empfänger der Auskunft und damit eine vertragliche Haftung des Auskunftgebers für die Richtigkeit seiner Auskunft regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Auskunft für den Empfänger erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wesentlicher Entschlüsse machen will; dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Auskunftgeber für die Erteilung der Auskunft besonders sachkundig oder ein eigenes wirtschaftliches Interesse bei ihm im Spiel ist (vgl. u.a. BGHZ 7, 371, 374 ff.; 74, 103, 106 f.;… 100, 117 [BGH 04.03.1987 - IVa ZR 122/85] = BGHR BGB § 676 - Anlageberater 2 - Urteile vom 5. Juli 1962 - VII ZR 199/60 - WM 1962, 1110; vom 7. Januar 1965 - VII ZR 28/63 - WM 1965, 287; vom 18. Januar 1972 - VI ZR 184/70 - VersR 1972, 441, 443; vom 25. Mai 1979 - I ZR 147/77 - WM 1979, 771, 772 und vom 23. Januar 1985 - IVa ZR 66/83 - WM 1985, 450, 451). - OLG Bremen, 27.02.1997 - 2 U 140/96 Es kann daher dahingestellt bleiben, ob ein Eigentumserwerb der Klägerin nach §§ 931, 934 BGB auch daran scheitern müßte, daß die Beklagte einen "Namenslagerschein" ausgestellt hat, der lediglich die Nebenintervenientin als Berechtigte ausweist (dazu Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Mai 1979 - I ZR 147/77 - NJW 1979, 2037, 2038 [unter V 3]).
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Rechtsprechung
| BGH, 01.06.1979 - I ZR 103/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Haftung für die Einlagerung von Ware auf Schuten und Kähnen - Schadensersatzanspruch gegen einen Frachtführer wegen Verlust oder Beschädigung des Frachtgutes - Anwendbarkeit der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) - Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht bei ...
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1979, 908
- VersR 1979, 901
- VersR 1979, 902
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.11.1961 - II ZR 23/60
Haftungsausschluss nach § 57 Nr. 5 Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen …
Auszug aus BGH, 01.06.1979 - I ZR 103/78
Binnenschiffahrtsspedition ist die Tätigkeit, Güterversendungen durch Binnenschiffe für Rechnung eines anderen im eigenen Namen zu besorgen; die Rechtsprechung rechnet dazu auch den Fall, daß der Spediteur neben der Besorgung der Güterversendung durch ein Binnenschiff den Umschlag der Güter vom Seeschiff auf das Binnenschiff übernommen hat (vgl. BGH v. 16.11.61 - II ZR 23/60 - LM Nr. 1 zu § 57 ADSp = MDR 62, 114); nach § 57 Nr. 5 ADSp werden einbezogen gewisse Landtransporte, sowie mit dem Transport durch Binnenschiffe zusammenhängende Lagerungen, nämlich Vor-, Zwischen- und Anschlußlagerungen (vgl. zur Erläuterung dieser Begriffe § 3 Abs. 5 SVS; BGH v. 19.12.69 - I ZR 158/66 - NJW 70, 993, 994 unter 11, 2 b; BGH v. 10.3.71 - I ZR 87/69 - VersR 71, 619).Grund für diesen Haftungsausschluß ist der Umstand, daß in der Binnenschiffahrt die Deckung des Schadens durch Transportversicherung seit Jahrzehnten üblich ist (vgl. BGH v. 16.11.61 aaO;… Helm in GroßKomm. z. HGB, 3. Auflage, Anm. 8 zu §§ 57, 58 ADSp).
- BGH, 29.01.1968 - II ZR 18/65
Rechte des Verkäufers beim Versendungsverkauf wegen der Beschädigung der …
Auszug aus BGH, 01.06.1979 - I ZR 103/78
So ist anerkannt, daß jede in AGB erfolgende Freizeichnung des Frachtführers, Schiffseigners oder Schiffers für die anfängliche Fahrtüchtigkeit oder Ladungstüchtigkeit des Schiffes grundsätzlich unwirksam ist (vgl. BGHZ 49, 356, 363 [BGH 29.01.1968 - II ZR 18/65]; 65, 364, 367) [BGH 08.12.1975 - II ZR 64/74]. - BGH, 08.12.1975 - II ZR 64/74
Ausschluß des Forderungsübergangs nach § 67 VVG durch Allg. Geschäftsbedingungen
Auszug aus BGH, 01.06.1979 - I ZR 103/78
So ist anerkannt, daß jede in AGB erfolgende Freizeichnung des Frachtführers, Schiffseigners oder Schiffers für die anfängliche Fahrtüchtigkeit oder Ladungstüchtigkeit des Schiffes grundsätzlich unwirksam ist (vgl. BGHZ 49, 356, 363 [BGH 29.01.1968 - II ZR 18/65]; 65, 364, 367) [BGH 08.12.1975 - II ZR 64/74].
- BGH, 21.11.1975 - I ZR 93/74
Bewertung der Änderung des Rubrums als Klageänderung - Schadensersatz wegen …
Auszug aus BGH, 01.06.1979 - I ZR 103/78
Entgegen der Auffassung der Revision hängt die Einlagerung von Waren mit der Tätigkeit des Spediteurs sachbezogen zusammen; es sind daher zumal angesichts der Aufdrucke auf Schreiben und Rechnungen des Beklagten - ich arbeite ausschließlich aufgrund der ADSp neuester Fassung, Wassertransporte unterliegen den ABH - die Grundsätze über eine stillschweigende Unterwerfung unter die Vorschriften der ADSp anwendbar (vgl. BGH v. 21.11.75 - I ZR 93/74 = MDR 76, 378). - BGH, 19.12.1969 - I ZR 158/66
Haftung - Speditionsversicherer - Versandauftrag - Versicherungsschutz - …
Auszug aus BGH, 01.06.1979 - I ZR 103/78
Binnenschiffahrtsspedition ist die Tätigkeit, Güterversendungen durch Binnenschiffe für Rechnung eines anderen im eigenen Namen zu besorgen; die Rechtsprechung rechnet dazu auch den Fall, daß der Spediteur neben der Besorgung der Güterversendung durch ein Binnenschiff den Umschlag der Güter vom Seeschiff auf das Binnenschiff übernommen hat (vgl. BGH v. 16.11.61 - II ZR 23/60 - LM Nr. 1 zu § 57 ADSp = MDR 62, 114); nach § 57 Nr. 5 ADSp werden einbezogen gewisse Landtransporte, sowie mit dem Transport durch Binnenschiffe zusammenhängende Lagerungen, nämlich Vor-, Zwischen- und Anschlußlagerungen (vgl. zur Erläuterung dieser Begriffe § 3 Abs. 5 SVS; BGH v. 19.12.69 - I ZR 158/66 - NJW 70, 993, 994 unter 11, 2 b; BGH v. 10.3.71 - I ZR 87/69 - VersR 71, 619). - BGH, 10.03.1971 - I ZR 87/69
Geltung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen - Deckung des Schadens …
Auszug aus BGH, 01.06.1979 - I ZR 103/78
Binnenschiffahrtsspedition ist die Tätigkeit, Güterversendungen durch Binnenschiffe für Rechnung eines anderen im eigenen Namen zu besorgen; die Rechtsprechung rechnet dazu auch den Fall, daß der Spediteur neben der Besorgung der Güterversendung durch ein Binnenschiff den Umschlag der Güter vom Seeschiff auf das Binnenschiff übernommen hat (vgl. BGH v. 16.11.61 - II ZR 23/60 - LM Nr. 1 zu § 57 ADSp = MDR 62, 114); nach § 57 Nr. 5 ADSp werden einbezogen gewisse Landtransporte, sowie mit dem Transport durch Binnenschiffe zusammenhängende Lagerungen, nämlich Vor-, Zwischen- und Anschlußlagerungen (vgl. zur Erläuterung dieser Begriffe § 3 Abs. 5 SVS; BGH v. 19.12.69 - I ZR 158/66 - NJW 70, 993, 994 unter 11, 2 b; BGH v. 10.3.71 - I ZR 87/69 - VersR 71, 619).
- BGH, 24.10.2001 - VIII ARZ 1/01
Rechtsentscheid zur Wirksamkeit einer Haftungsbeschränkung des Vermieters einer …
Sie ist nämlich, jedenfalls soweit sie den grundlegenden baulichen Zustand der Mietwohnung betrifft und insofern die Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters ergänzt, eine im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Mietzinspflicht des Mieters stehende Hauptpflicht (BGHZ 108, 1, 6; 92, 363, 367; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Juni 1979 - I ZR 103/78, VersR 1979, 901 unter II. 3. b (zum Lagervertrag) ). - BGH, 19.02.1998 - I ZR 233/95
Formularmäßige Beschränkung des Schadensersatzes auf grobes Verschulden in der …
Dementsprechend wird die formularmäßige Begrenzung der Haftung bei Verletzung sog. Kardinalpflichten im Bereich des hier in Rede stehenden Transportrechts grundsätzlich auch dann für unwirksam gehalten, wenn der eingetretene Schaden durch einfache Fahrlässigkeit eines nicht leitenden Angestellten oder Arbeiters des Klauselverwenders entstanden ist (…vgl. BGH, Urt. v. 25.6.1973 - II ZR 72/71, VersR 1973, 1060, 1061 f.; Urt. v. 1.6.1979 - I ZR 103/78, VersR 1979, 901, 902;… Piper, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Speditions- und Frachtrecht, 7. Aufl., Rdn. 145).Entgegen der Revisionserwiderung fehlen auch Anhaltspunkte für eine Schlechterstellung der Beklagten im Vergleich zu anderen innerhalb der Transportkette tätigen Betrieben, da für diese Unternehmen, die ihre Leistungen regelmäßig auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) erbringen, grundsätzlich keine günstigeren Haftungsbedingungen als für die Beklagte gelten (vgl. BGH, Urt. v. 1.6.1979 - I ZR 103/78, VersR 1979, 901, 902).
- OLG Köln, 13.09.2005 - 3 U 40/05
Transportrecht - Prozessführungsbefugnis Hamburger Assekuradeure; …
Die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verlangt vom Lagerhalter, dass er sich über die Eignung des Lagerraumes für die Einlagerung von Waren Klarheit verschafft und nur geeignete Räumlichkeiten zur Einlagerung verwendet (vgl. BGH VersR 1979, 901 ff.; OLG Hamburg, TranspR 2003, 403 f.); vor vorhersehbaren Gefahren muss das Lagergut im Rahmen des Zumutbaren geschützt werden, gegebenenfalls schuldet der Lagerhalter dem Einlagerer insoweit ausreichende Beratung (Staub-Koller, § 416 HGB a.F. Rn27).Sowohl die Auswahl des Lagerortes als auch die Obhut für das Lagergut stellen vertragswesentliche Pflichten dar (BGH VersR 1979, 901 ff.; Koller, TransportR, Ziff.27 ADSp Rn6a).
- OLG Hamburg, 06.06.2024 - 6 U 70/23 Die Auswahl eines geeigneten Lagerplatzes stellt eine Kardinalpflicht dar (BGH, Urt. v. 01.06.1979 - I ZR 103/78, BeckRS 1979, 30397911;… Koller, a.a.O., § 467 Rn. 8, m.w.N.;… EBJS/Heublein, HGB, 4. Aufl. 2020, § 467 Rn. 25;… NK-HGB/Wieske, 4. Aufl. 2024, § 467 Rn. 15).
Insoweit kommt es auf die reine einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht - also vorliegend den Verstoß gegen die Auswahl eines geeigneten Lagerplatzes (BGH, Urt. v. 01.06.1979 - I ZR 103/78, BeckRS 1979, 30397911;… Koller, a.a.O., § 467 Rn. 8, m.w.N.;… EBJS/Heublein, HGB, 4. Aufl. 2020, § 467 Rn. 25;… NK-HGB/Wieske, 4. Aufl. 2024, § 467 Rn. 15) - nicht an.
- BGH, 06.05.1999 - I ZR 84/97
Aufrechnung gegen Forderungen aus Transportleistungen im Güternahverkehr
Das Berufungsgericht ist rechtsfehlerfrei und von der Revision unbeanstandet davon ausgegangen, daß die ADSp Inhalt der den streitgegenständlichen Frachtvergütungsansprüchen zugrundeliegenden Transportverträge geworden sind, da beide Parteien als Spediteure Kaufleute sind, für die die ADSp ohne besondere Vereinbarung kraft stillschweigender Unterwerfung gelten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 1.6.1979 - I ZR 103/78, VersR 1979, 901, 902;… Urt. v. 10.5.1984 - I ZR 52/82, TranspR 1984, 283, 285 f.;… Urt. v. 24.10.1996 - I ZR 133/94, TranspR 1997, 161, 162 = VersR 1997, 473). - BGH, 24.10.1996 - I ZR 133/94
Erforderlichkeit von Sicherungsvorkehrungen gegen Diebstahl aus unbewachten …
Das Berufungsgericht ist im Ausgangspunkt zutreffend und von der Revision unbeanstandet davon ausgegangen, daß auf den zwischen der T. GmbH und der Beklagten geschlossenen Lagervertrag die Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen zur Anwendung kommen, weil diese kraft stillschweigender Unterwerfung Vertragsbestandteil geworden sind (vgl. BGH, Urt. v. 1.6.1979 - I ZR 103/78, VersR 1979, 901, 902;… Urt. v. 10.5.1984 - I ZR 52/82, TranspR 1984, 283, 285 f.). - OLG Nürnberg, 18.04.1995 - 3 U 114/95
"Ca."-Zusatz bei Frachtverträgen
Dies gilt indessen nicht für die Haftung des Frachtführers für die Verletzung sogenannter Kardinal- oder Hauptleistungspflichten, die das Wesen des Vertrags ausmachen, wozu gerade bei einem Frachtvertrag die Haftung des Frachtführers für die anfängliche Fahr- und Ladungstüchtigkeit der von ihm bereitgestellten Schiffe gehört, so daß der Frachtführer hierfür immer uneingeschränkt nach § 326 BGB ohne Rücksicht auf § 54 ADSP haften muß (…BGHZ 49, S. 356, 363 = NJW 1968, S. 1567;… BGHZ 65, S. 365, 367 f = NJW 1976, S. 672; BGH LM Nr. 3 zu § 57 ADSP [Bl. 3] = MDR 1979, S. 908 = VersR 1979, S. 901;… Koller, Transportrecht, § 54 ADSP Rdnr. 2). - OLG Koblenz, 01.10.2008 - 2 U 110/08
Zur Haftung des Lagerverwalter
Die Berufung rügt zu Unrecht, dass das Landgericht die Kardinalpflicht des Lagerhalters bei Auswahl des Lagerplatzes verkannt habe (BGH VersR 1979, 901 ff., 902). - LG Cottbus, 06.03.2019 - 3 O 107/15
Ansprüche des Yachteigentümers gegen Einlagerer der Yacht nach § 475 HGB
Eine Kardinalpflicht liegt z.B. nur vor bei der Auswahl eines generell überhaupt geeigneten Lagerplatzes oder bei der Prüfung der Sachbefugnis des Abholers (vgl. BGH VersR 1979, 901, 902; NJW-RR 1988, 1437).
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