Rechtsprechung
| BGH, 08.01.1981 - VI ZR 128/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Erwerbsunfähgikeit aufgrund eines Unfalls - Kapitalisierung einer Versicherungszahlung aufgrund von Besoldungserhöhungen - Anspruch auf Gewährung einer Geldrente - Anpassung laufender Schadensersatzrenten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 843 Abs. 3; ZPO §§ 287, 323
Abänderung einer Kapitalabfindung
Verfahrensgang
- BGH, 08.01.1981 - VI ZR 128/79
- BGH, 19.05.1987 - VI ZR 128/79
Papierfundstellen
- BGHZ 79, 187
- NJW 1981, 818
- MDR 1981, 306
- VersR 1981, 283
- DB 1981, 786
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58
Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt
Auszug aus BGH, 08.01.1981 - VI ZR 128/79
Dafür spricht die Erwägung, daß die Kapitalabfindung weitgehend nichts anderes ist als der Barwert der geschuldeten Rente, daß daher folgerichtig die Dynamisierung der Renten auch auf das an ihrerstatt gewährte Kapital auszudehnen wäre; darüber hinaus würde die Möglichkeit einer späteren Anpassung an veränderte Verhältnisse im Interesse eines gerechten Ausgleichs des Schadens des Verletzten liegen, der nicht weniger, aber auch nicht mehr erhalten soll, als er eingebüßt hat (BGHZ 30, 29, 31). - BGH, 26.02.1980 - VI ZR 2/79
Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen des Schadenfalls
Auszug aus BGH, 08.01.1981 - VI ZR 128/79
Soweit es um die Steuervergünstigung des § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG geht, hat der Senat indes bereits ausgesprochen, daß sie im allgemeinen kein zugunsten des Schädigers zu berücksichtigender Vorteil ist (Senatsurteil vom 26. Februar 1980 - VI ZR 2/79 - VersR 1980, 529). - BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60
Abänderungsklage (§ 323 ZPO)
Auszug aus BGH, 08.01.1981 - VI ZR 128/79
Diese Dynamisierung wird in der gerichtlichen Praxis nicht schon durch Berücksichtigung künftiger Veränderungen des Preis- und Lohngefüges bei der Errechnung der Renten im für die Urteilsfindung maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorgenommen, sondern im wesentlichen der späteren Anpassung der künftigen Rentenhöhe an die Veränderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse unter den Voraussetzungen des § 323 ZPO überlassen (vgl. dazu grundlegend das Senatsurteil BGHZ 34, 110 ff).
- BGH, 28.05.1973 - II ZR 58/71
Pensionserhöhung wegen Geldentwertung
Auszug aus BGH, 08.01.1981 - VI ZR 128/79
Freilich halten Rechtsprechung und Rechtslehre im Grundsatz am sogenannten Nominalismus fest, der im wesentlichen besagt, daß der Wert einer Geldsummenschuld sich nicht nach ihrem inneren Wert, sondern nach dem jeweiligen Nennwert des Geldes richtet (BGHZ 61, 31, 38;… näheres dazu bei von Maydell in MünchKomm. § 244 BGB Rdz. 14 ff m.w.Nachw. und bei Horn, Geldwertveränderungen, Privatrecht und Wirtschaftsordnung, Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe, 1975; s. dazu aber auch die Kritik von v. Armin ZRP 1980, 201 ff). - BGH, 28.06.1951 - IV ZR 93/50
Abfindung eines unehelichen Kindes
Auszug aus BGH, 08.01.1981 - VI ZR 128/79
Sie berücksichtigt nicht, daß eine Abfindung in Kapital (so § 843 Abs. 3 BGB) mehr ist als eine bloße rechnerische Zusammenfassung zukünftig zu zahlender Renten, wie dies gemäß § 155 VVG für den Haftpflichtversicherer gelten mag, wenn er den "Kapitalwert der Rente" errechnen muß (vgl. dazu BGH Urteil vom 28. November 1979 - IV ZR 83/78 - VersR 1980, 132), und unter besonderen Umständen auch so von den Parteien, die eine "Abfindung" vereinbaren, gemeint ist (vgl. BGHZ 2, 379, 386). - BGH, 28.11.1979 - IV ZR 83/78
Ermittlung des Rentenkapitalwerts
Auszug aus BGH, 08.01.1981 - VI ZR 128/79
Sie berücksichtigt nicht, daß eine Abfindung in Kapital (so § 843 Abs. 3 BGB) mehr ist als eine bloße rechnerische Zusammenfassung zukünftig zu zahlender Renten, wie dies gemäß § 155 VVG für den Haftpflichtversicherer gelten mag, wenn er den "Kapitalwert der Rente" errechnen muß (vgl. dazu BGH Urteil vom 28. November 1979 - IV ZR 83/78 - VersR 1980, 132), und unter besonderen Umständen auch so von den Parteien, die eine "Abfindung" vereinbaren, gemeint ist (vgl. BGHZ 2, 379, 386). - RG, 23.05.1910 - VI 452/09
103. BGB. § 843 Abs. 3.
Auszug aus BGH, 08.01.1981 - VI ZR 128/79
Dieses Element der Befriedung gerade durch die Abwägung der unsicheren Zukunftschancen verbietet es, die durch Richterspruch festgesetzte Kapitalabfindung in entsprechender Anwendung des § 323 ZPO zu dynamisieren (dagegen schon RG SeuffArch 76, 302; RGZ 73, 418, 420; 106, 398;… ferner RGRK-Kreft, 11. Aufl., Anm. 19;… Erman/Drees, BGB 5. Aufl., Rz. 25;… Palandt/Thomas, BGB 38. Aufl., Anm. 4 Dd aa, alle zu § 843; Blomeyer, Zivilprozeßrecht, § 87 IV 2;… Schönke/Kuchinke, Zivilprozeßrecht, 9. Aufl., § 75 IV 2 a;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold, 19. Aufl., § 323 ZPO II 1;… Wieczorek, 2. Aufl., § 323 ZPO B I a;… Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 12. Aufl., TZ. 1250;… von dieser Rechtslage ausgehend auch Krumme/Steffen, StVG, § 13 Rz. 5).
- BGH, 01.04.2021 - I ZR 9/18
Vergütung des Chefkameramanns des Filmwerks "Das Boot"
Rn. 110 Es kann dahinstehen, ob einer kaufkraftbereinigten Vergütungsanpassung bereits das allgemein geltende Nominalprinzip bei Geldschulden entgegensteht (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Mai 1973 - II ZR 58/71, BGHZ 61, 31, 38 [juris Rn. 23]; Urteil vom 8. Januar 1981 - VI ZR 128/79, BGHZ 79, 187, 194 [juris Rn. 16];… Palandt/Grüneberg, BGB, 80. Aufl., § 245 Rn. 15, jeweils mwN). - BGH, 20.02.2020 - I ZR 176/18
Vergütung des Chefkameramanns des Filmwerks "Das Boot"
Rn. 154 Es kann dahinstehen, ob einer kaufkraftbereinigten Vergütungsanpassung bereits das allgemein geltende Nominalprinzip bei Geldschulden entgegensteht (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Mai 1973 - II ZR 58/71, BGHZ 61, 31, 38 [juris Rn. 23]; Urteil vom 8. Januar 1981 - VI ZR 128/79, BGHZ 79, 187, 194 [juris Rn. 16];… Palandt/Grüneberg aaO § 245 Rn. 15, jeweils mwN). - BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96
Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner …
- BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06
Abänderung einer Schmerzensgeldrente wegen gestiegenen …
Der erkennende Senat hat bereits früher im Zusammenhang mit der Erörterung der Anforderungen an die Kapitalisierung einer Verdienstausfallrente darauf hingewiesen, dass die wirtschaftliche Entwicklung für einen gerechten Schadensausgleich durchaus in Betracht gezogen werden muss (BGHZ 79, 187, 199 f.). - LG Hamburg, 26.07.2011 - 302 O 192/08
Prozess gegen KfZ-Haftpflichtversicherer - Keine einmalige Kapitalabfindung für …
Nichts anderes ergibt sich aus dem von Prof. Dr. S. zitierten Urteil des BGH vom 8. Januar 1981 (BGHZ 79, 187), in dem das Gericht ausführt, auch zu Lasten des Schädigers seien Unsicherheiten in die Berechnung einer Kapitalabfindung eingeflossen (BGHZ 79, 187, 193). - OLG Saarbrücken, 13.12.2011 - 4 U 456/10
Haftung des Trägers des Jugendamtes: Schadenersatzanspruch wegen unterlassener …
Dieser hat für Kapitalabfindungen, die der Verletzte beim Vorliegen eines wichtigen Grundes statt einer Rente zugesprochen erhält (§ 843 Abs. 3 BGB), entschieden, dass die Berechnung bei wesentlichen Veränderungen nicht nach § 323 abgeändert werden kann und dass die Höhe einer Kapitalabfindung im Rahmen des § 287 ZPO bei der Ausübung des richterlichen Ermessens trotz aller Unsicherheiten auch Voraussetzungen über die wahrscheinliche künftige nominelle und reale Steigerung des Lohn- und Gehaltsgefüges zu berücksichtigen und diese bei der Berechnung der Kapitalabfindung zugrunde zu legen sind (vgl. BGH, Urt. v. 08.01.1981 - VI ZR 128/79, BGHZ 79, 187 - 200, juris Rdn. 11). - BGH, 19.05.1981 - VI ZR 108/79
Umfang des Schadensersatzes zur Abgeltung vermehrter Bedürfnisse eines …
Von daher ist dann unter Beachtung der hierzu entwickelten Grundsätze (vgl. Senatsurteil vom 8. Januar 1981 - VI ZR 128/79 = BGHZ 79, 187 mit Anm. von Nehls in VersR 1981, 286) der Kapitalbetrag zu bestimmen. - BGH, 10.08.2005 - XII ZR 73/05
Geschäftsgrundlage der Vereinbarung eines Abfindungsbetrages in einem …
Auch für ihn bestehende Unsicherheiten der künftigen Entwicklung sind regelmäßig in die Berechnung der Abfindungssumme eingeflossen (vgl. BGH Urteil vom 8. Januar 1981 - VI ZR 128/79 - NJW 1981, 818, 820 = BGHZ 79, 187, 192 f.). - OLG München, 23.12.2022 - 13 U 1972/18
Bemessung eines Schmerzensgeldanspruchs
Rn. 176 Im Rahmen der Kapitalisierung der Schmerzensgeldrente ist der Kapitalbetrag zu ermitteln, der nach den individuellen Verhältnissen des Geschädigten während der voraussichtlichen Laufzeit der Rente zusammen mit dem Zinsertrag dieses Kapitals ausreicht, die Renten zu zahlen (vgl. BGH, VersR 1981, 283, juris Rn. 11). - LG Stuttgart, 26.01.2005 - 14 O 542/01
Materieller Schaden bei Körperverletzung: Wichtiger Grund für eine …
Rn. 292 Soweit in Rechtsprechung (BGH NJW 1981, 818; OLG Stuttgart VersR 1998, 366) und Literatur (…Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 8. Aufl., S. 285; Becker/Böhme/Biela, Kraftverkehrs-Haftpflichtschäden, 22.Aufl. D 303) vertreten wird, in der Praxis sei eine Abzinsung in Höhe von 5 % - 5, 5 % üblich, kann dem vorliegend nicht gefolgt werden. - BGH, 12.07.1983 - VI ZR 176/81
Keine Anpassung bei unvorhergesehenen strukturellen Besoldungsverbesserungen bei …
- OLG Brandenburg, 11.03.2004 - 10 UF 176/03
Anspruch auf Herabsetzung von Volljährigenunterhalt
- OLG Frankfurt, 31.10.2008 - 24 U 51/08
Zum Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" in § 7 I StVG - hier in Bezug auf ein …
- OLG Celle, 16.05.2007 - 14 U 56/06
Echte Begrenzung der vom Schädiger geschuldeten Leistung im Rahmen der …
- BGH, 08.11.2001 - IX ZR 404/99
Haftung eines Rechtsanwalts für den Abschluß eines Abfindungsvergleichs im Rahmen …
- BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80
Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses
- OLG München, 20.01.2010 - 20 U 3013/09
Ermittlung des unfallbedingten Verdienstausfallschadens eines am Berufsanfang …
- OLG München, 12.07.1988 - 5 U 5554/87
Haftungsverteilung bei Kollision eines Fußgängers mit einem anfahrenden Bus an …
- OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87
Mitfahrt; Alkoholeinfluß; Mitverschulden; Mitverschuldensanrechnung; …
- OLG Bamberg, 24.04.2023 - 4 U 16/20
Arzthaftung wegen eines Geburtsschadens, unzureichende Überwachung der Herztöne …
- OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- LG Mönchengladbach, 25.02.2022 - 6 O 347/12
- OLG Frankfurt, 27.12.2019 - 9 U 2/19
- LAG Hessen, 07.02.1996 - 8 Sa 226/95
Betriebliche Altersversorgung: Inhalt einer Versorgungsordnung - Anrechnung …
- OLG Frankfurt, 06.11.1992 - 2 U 19/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- LAG Niedersachsen, 10.02.1999 - 6 Sa 1432/97
Leistung des Solidaritätszuschlages als Schadensersatz für die verzögerte …
- OLG Stuttgart, 06.02.1990 - 10 U 325/88
Abgrenzung von so genanntem Übergangsgeld und Altersversorgung; Erreichen des …
- LG Stuttgart, 23.02.1984 - 25 O 201/83
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
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Rechtsprechung
| BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Streit zweier russisch-orthodoxer Kirchenvereinigungen um eine Kirche - Klage auf Herausgabe des Kirchengrundstücks - Zulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs - Öffentlich-rechtliche Einschränkungen der Verkehrsfähigkeit einer "res sacra" - Eigentumszuweisung durch ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Wirksamkeit hoheitlicher Eigentumsübertragung auf Grund nationalsozialistischer Gesetzgebung
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 25.03.1977 - 9 O 220/76
- OLG Koblenz, 12.07.1978 - 1 U 582/77
- BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78
- BVerfG, 30.11.1983 - 2 BvR 1411/80
Papierfundstellen
- MDR 1981, 306
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BGH, 12.02.1951 - IV ZR 106/50
Inanspruchnahme. Rechtsweg. Blankoverfügung
Auszug aus BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78
Demgegenüber ist unerheblich, ob die Einwendungen der Beklagten dem öffentlichen oder privaten Recht angehören (BGHZ 1, 146, 148; BayObLGZ 67, 93, 97 m.w.N.).Erstmals in der Berufungsinstanz hatte die Beklagte ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Ersatzanspruchs für Verwendungen geltend gemacht, ohne die gegen sie sprechende Vermutung grober Nachlässigkeit (vgl. BGH Urt. v. 12. Februar 1951, IV ZR 106/50 = NJW 1951, 358, 359; RGZ 147, 303, 304) zu widerlegen.
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß das Ermächtigungsgesetz und die darauf fußende nationalsozialistische Gesetzgebung, soweit sie nicht offenbares Unrecht gesetzt hat und daher jeder Wirkung entbehrt, zwar nicht als ihrem Ursprung nach legitime Rechtsordnung, wohl aber kraft "soziologischer Geltungskraft" zu beachten ist, und zwar auch dann, wenn sie materiell Verstöße gegen die Weimarer Reichsverfassung enthielt (vgl. BVerfGE 2, 237, 248 ff; 3, 58, 118 ff; 6, 132, 198 ff;… vgl. auch die eingehenden Ausführungen bei Leibholz/Rinck, GG 6. Aufl. Einführung Rdn. 37, 38, 39). - BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52
Gestapo
Auszug aus BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß das Ermächtigungsgesetz und die darauf fußende nationalsozialistische Gesetzgebung, soweit sie nicht offenbares Unrecht gesetzt hat und daher jeder Wirkung entbehrt, zwar nicht als ihrem Ursprung nach legitime Rechtsordnung, wohl aber kraft "soziologischer Geltungskraft" zu beachten ist, und zwar auch dann, wenn sie materiell Verstöße gegen die Weimarer Reichsverfassung enthielt (vgl. BVerfGE 2, 237, 248 ff; 3, 58, 118 ff; 6, 132, 198 ff;… vgl. auch die eingehenden Ausführungen bei Leibholz/Rinck, GG 6. Aufl. Einführung Rdn. 37, 38, 39).
- BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62
Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht
Auszug aus BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78
Nichtig könnte das Gesetz vom 25. Februar 1938 allenfalls dann sein, wenn es Regelungen enthielte, die in so evidentem Widerspruch zu beherrschenden Prinzipien der Gerechtigkeit stünden, daß der Richter, der sie anwenden oder ihre Rechtsfolgen anerkennen wollte, Unrecht statt Recht sprechen würde (vgl. BVerfGE 23, 98, 106 als Beispiel std. Rspr.). - BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65
Spielbank
Auszug aus BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78
Diese Tatsache allein berührt die Wirksamkeit des Gesetzes nicht (std. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts vgl. BVerfGE 28, 119, 139 [BVerfG 18.03.1970 - 2 BvQ 1/65] m.w.N.). - BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64
Teilung einer Kirchengemeinde
Auszug aus BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78
Soweit die Revision meint, der Staat habe sich bei derartigen Entscheidungen am Kirchenverfassungsrecht der betreffenden Religionsgemeinschaft zu orientieren, kann dahinstehen, ob staatliche Organe (damals und heute) ohne Verstoß gegen das Neutralitätsgebot (vgl. BVerfGE 18, 385, 386; BGHZ 12, 321, 323;… Maunz/Dürig, GG Art. 140 Rdn. 43) überhaupt den kirchenrechtlichen Streit der Parteien (darüber wer von ihnen legitimer Nachfolger der russisch-orthodoxen Kirche im Ausland ist) entscheiden könnten. - BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51
Hypothekensicherungsgesetz
Auszug aus BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß das Ermächtigungsgesetz und die darauf fußende nationalsozialistische Gesetzgebung, soweit sie nicht offenbares Unrecht gesetzt hat und daher jeder Wirkung entbehrt, zwar nicht als ihrem Ursprung nach legitime Rechtsordnung, wohl aber kraft "soziologischer Geltungskraft" zu beachten ist, und zwar auch dann, wenn sie materiell Verstöße gegen die Weimarer Reichsverfassung enthielt (vgl. BVerfGE 2, 237, 248 ff; 3, 58, 118 ff; 6, 132, 198 ff;… vgl. auch die eingehenden Ausführungen bei Leibholz/Rinck, GG 6. Aufl. Einführung Rdn. 37, 38, 39). - BGH, 08.10.1953 - IV ZR 30/53
Rückerstattung
Auszug aus BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78
Die Beklagte hätte eine sich daraus ergebende Nichtigkeit der Eigentumsübertragung oder die Beeinträchtigung sonstiger Rechte nach dem Rückerstattungsrecht geltend machen müssen (BGHZ 10, 340, 344), hat dies jedoch nicht getan. - BGH, 18.02.1954 - III ZR 311/52
Nachprüfung kirchlichen Verfassungsrechts
Auszug aus BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78
Soweit die Revision meint, der Staat habe sich bei derartigen Entscheidungen am Kirchenverfassungsrecht der betreffenden Religionsgemeinschaft zu orientieren, kann dahinstehen, ob staatliche Organe (damals und heute) ohne Verstoß gegen das Neutralitätsgebot (vgl. BVerfGE 18, 385, 386; BGHZ 12, 321, 323;… Maunz/Dürig, GG Art. 140 Rdn. 43) überhaupt den kirchenrechtlichen Streit der Parteien (darüber wer von ihnen legitimer Nachfolger der russisch-orthodoxen Kirche im Ausland ist) entscheiden könnten. - OLG Oldenburg, 19.07.1971 - 5 Wx 31/71
Eintragung einer Erbbauberechtigten bzw. Eigentümerin verschiedener Grundstücke …
Auszug aus BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78
Die mittlerweile nach Aufhebung von Art. 10 EGBGB in Deutschland rechtsfähig gewordene Beklagte hat keinen Rechtsvorgang dargetan, aus dem sich ein Nutzungsrecht an dem Kirchengrundstück ergeben könnte (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1954, 1767 [OLG Düsseldorf 13.03.1954 - 3 W 14/54] mit Anm. Weber; OLG Oldenburg, DNotZ 1972, 492, 493; Bettermann/Nipperdey/Scheuner/Mikat, Die Grundrechte Band IV, 1 S. 187, 188). - RG, 12.04.1935 - VII 378/34
Zur Anwendung des § 529 ZPO.
- BGH, 28.10.1988 - V ZR 74/87
Wirkung der Eigentumszuweisung an einem Kirchengrundstück
Gegen die Zulässigkeit des ordentlichen Rechtsweges bestehen keine Bedenken (vgl. Senatsurt. v. 19. September 1980, V ZR 132/78, LM BGB § 985 Nr. 31).Die Eigentumszuweisung durch die aufgrund von § 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Grundbesitz der russisch-orthodoxen Kirche in Deutschland vom 25. Januar 1938 ergangene Entscheidung des Reichsministers für die kirchlichen Angelegenheiten vom 11. Juni 1938 war wirksam (vgl. Senatsurt. v. 19. September 1980, aaO, und Beschl. des BVerfG v. 30. November 1983, 2 BvR 1411/80, NJW 1984, 968).
Von alldem ist der Senat auch im Urteil vom 19. September 1980, aaO, ausgegangen.
Der bloße Gebrauch der Kirche zu ihren gottesdienstlichen Zwecken seit der Loslösung des Beklagten von der Klägerin begründet kein Recht zum Besitz im Sinne des § 986 BGB (vgl. Senatsurt. v. 19. September 1980, aaO).
- OLG Dresden, 11.02.1994 - 5 U 40/93
Wirksamkeit der Übertragung des Eigentums an einem russisch-orthodoxen …
Die Eigentumsübertragungen standen, wie in den genannten Entscheidungen dargelegt ist, nicht in so evidentem Widerspruch zu beherrschenden Prinzipien der Gerechtigkeit, daß sie als von Anfang an nichtig anzusehen sind (BGH, JZ 1981, 66 = LM BGB § 985 Nr. 31 MDR 1981, 306 ; BVerfG (Vorprüfungsausschuß), NJW 1984, 968 ; BGH, NJW 1989, 243 = LM BGB § 985 Nr. 34; BVerfG (Vorprüfungsausschuß), NJW 1992, 2812 ). - VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 22-IV-03 (1) Die Beschwerdeführerin zu 1) wendet sich nicht gegen die vom Berufungsgericht herangezogene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach es verfassungsrechtlich unbedenklich sei, dass der Reichskirchenminister auf der Grundlage des Gesetzes über den Grundbesitz der russisch-orthodoxen Kirche vom 25. Februar 1938 unbelastetes Eigentum übertragen und etwa bestehende Nutzungsrechte anderer zum Erlöschen gebracht habe (vgl. BVerfG NJW 1984, 968 f., zu BGH JZ 1981, 66 - Bad Ems; BVerfG NJW 1992, 2812 [2813 ff.], zu BGH NJW 1989, 1351 -.
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