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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 14.10.1981 | BGH, 02.12.1981

Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,261
BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81 (https://dejure.org/1981,261)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1981 - IVb ZB 756/81 (https://dejure.org/1981,261)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1981 - IVb ZB 756/81 (https://dejure.org/1981,261)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines Gerichtsbeschlusses - Bindung einer übereinstimmenden Erledigterklärung von Parteien in einem Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit - Dispositionsbefugnis über einen Verfahrensgegenstand in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2505
  • MDR 1982, 473
  • FamRZ 1982, 156
 
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Wird zitiert von ... (63)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 9/67

    Erledigung der Hauptsache im Verwaltungsstreitverfahren (BRAO)

    Auszug aus BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81
    Während im Zivilprozeß eine übereinstimmende Erledigterklärung der Parteien für das Gericht auch dann bindend ist, wenn die Hauptsache tatsächlich nicht erledigt ist, gilt dies im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit allenfalls für echte Streitverfahren (…vgl. Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 20 a Rdn. 7;… Jansen FGG 2. Aufl. § 19 Rdn. 36;… Habscheid, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 6. Aufl. § 22 II 5; Bärmann Freiwillige Gerichtsbarkeit § 18 IV 2; BayObLGZ 1958, 222, 223; offen gelassen in BGHZ 50, 197, 199) [BGH 27.05.1968 - AnwZ B 9/67].
  • BGH, 25.01.1961 - V ZR 80/59

    Erledigung der Hauptsache. Berufungszurücknahme

    Auszug aus BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81
    Auch im Zivilprozeß steht der Annahme einer Rechtsmittelrücknahme entgegen, daß mit der Erledigterklärung beantragt wird, gerade nicht die mit einer Zurücknahme verbundene Kostenpflicht auszusprechen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1961 - V ZR 80/59 - NJW 1961, 775, 776).
  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75

    Zuschuß für neben amtliche Berufsschullehrkräfte

    Auszug aus BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81
    Das ist hier schon deshalb nicht der Fall, weil der Vater eine Entscheidung über die Kosten beider Rechtszüge begehrt hat - wie sie bei einer Erledigung der Hauptsache auch vorzunehmen ist (vgl. dazu ausführlich BayObLGZ 1968, 195, 198 f.; s.a. BGHZ 66, 297, 300) [BGH 17.05.1976 - AnwZ B 39/75] - während das Oberlandesgericht auf der Grundlage seiner Wertung nur eine Kostenentscheidung für den zweiten Rechtszug treffen konnte.
  • BayObLG, 26.01.1972 - BReg. 2 Z 135/71
    Auszug aus BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81
    Da beide Beteiligten erkennbar übersehen hatten, daß das Gericht im Amtsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht an übereinstimmende Erledigterklärungen gebunden ist, war auch zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung ein besonderer Hinweis geboten (vgl. § 278 Abs. 3 ZPO, der eine Ausgestaltung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs ist;… Keidel/Kuntze/Winkler a.a.O. § 12 Rdn. 77 m.w.N.; s.a. BayObLGZ 1972, 29, 36 f.).
  • BGH, 11.07.1958 - V ZB 13/58

    Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81
    Wollte er mangels Interesse an der Klärung der Hauptsache das Beschwerdeverfahren beenden, ohne daß eine solche Grundlage vorhanden war, war ihm nur eine Zurücknahme der Beschwerde möglich, die allerdings Raum ließ für eine Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach billigem Ermessen gem. § 13 a Abs. 1 Satz 1 FGG (vgl. BGHZ 28, 117).
  • BayObLG, 22.07.1968 - BReg. 1a Z 14/68
    Auszug aus BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81
    Das ist hier schon deshalb nicht der Fall, weil der Vater eine Entscheidung über die Kosten beider Rechtszüge begehrt hat - wie sie bei einer Erledigung der Hauptsache auch vorzunehmen ist (vgl. dazu ausführlich BayObLGZ 1968, 195, 198 f.; s.a. BGHZ 66, 297, 300) [BGH 17.05.1976 - AnwZ B 39/75] - während das Oberlandesgericht auf der Grundlage seiner Wertung nur eine Kostenentscheidung für den zweiten Rechtszug treffen konnte.
  • OLG Celle, 09.12.2024 - 9 W 69/19

    Aktienrechtliches Beschwerdeverfahren betreffend die Auswechslung eines im …

    Der Antrag auf Feststellung der Erledigung kann in Ermangelung eines damit zum Ausdruck kommenden Willens der Antragstellerinnen, das Verfahren unabhängig vom Eintritt eines erledigenden Ereignisses (selbst) zu beenden, nicht als solcher Antrag ausgelegt werden, sondern nur als Begehr, die Verfahrenskosten in beiden Rechtszügen wegen hypothetischen Erfolgs der Beschwerde bei Nichteintreten des erledigenden Ereignisses der Antragsgegnerin aufzuerlegen (vgl. BGH…, Urteil vom 25. Januar 1961 - V ZR 80/59 -, BGHZ 34, 200-206, Rn. 8, juris; BGH, Beschluss vom 25. November 1981 - IVb ZB 756/81 - Rn. 9, juris).

    Danach musste der Feststellungsantrag der Antragstellerinnen (Bl. 39 Bd. III d.A.) aber insofern ausgelegt werden, als sie ihre Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts auf eine isolierte Beschwerde gegen die in der angefochtenen Entscheidung enthaltene Kostenentscheidung umstellen wollten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1981 - IVb ZB 756/81 -, Rn. 9 mwN, juris;… MüKoFamFG/Schindler, 4. Aufl. 2025, FamFG § 83 Rn. 25;… BeckOK FamFG/Weber, 51. Ed. 1.8.2024, FamFG § 83 Rn. 15).

    Denn eine Beschwerde ist im Fall der Erledigung des Antrags im tatsächlichen Sinne aufgrund des mithin nachträglich entfallenen Rechtsschutzbedürfnisses andernfalls als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1981 - IVb ZB 756/81 -, Rn. 9 mwN, juris;… BeckOK FamFG/Weber, 51. Ed. 1.8.2024, FamFG § 84 Rn. 10 f.;… Sternal/Weber, 21. Aufl. 2023, FamFG § 84 Rn. 26).

    Denn den Antragstellerinnen wird im konkreten Fall durch die Auslegung ihres Antrags als Umstellung auf eine isolierte Kostenbeschwerde in keinem Fall eine - ohnehin wegen Unzulässigkeit des ursprünglichen Abänderungsantrags nicht in Betracht kommende (dazu unter 3) - Klärung in der Hauptsache vorenthalten (vgl. zu einer solchen Konstellation: BGH, Beschluss vom 25. November 1981 - IVb ZB 756/81 -, Rn. 10 f., juris).

  • BGH, 08.05.2012 - II ZB 17/11

    Unternehmensrechtliches Verfahren: Rechtsmittel nach Hauptsacheerledigung eines …

    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Veränderung der Sach- und Rechtslage bewirkt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, da eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1981 - IVb ZB 756/81, NJW 1982, 2505, 2506; Beschluss vom 10. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39).
  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit des Haftaufhebungsantrags neben dem …

    In den Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (…Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 62 Rn. 1; zum FGG: BGH, Beschluss vom 25. November 1981 - IV b ZB 756/81, NJW 1982, 2505, 2506; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 1022, 1023; OLG München, FGPrax 2006, 228).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 638/80   

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https://dejure.org/1981,3887
BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 638/80 (https://dejure.org/1981,3887)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1981 - IVb ZB 638/80 (https://dejure.org/1981,3887)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1981 - IVb ZB 638/80 (https://dejure.org/1981,3887)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feriensache - Gesetzliche Unterhaltspflicht - Verhandlung mit Scheidungssache

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 282
  • MDR 1982, 473
  • FamRZ 1982, 161
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81

    Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 638/80
    Allein auf die sofortige Beschwerde gegen die Verwerfung der Berufung nach § 519 b ZPO kann die Wiedereinsetzung nicht gewährt werden (Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1981 - IV b ZB 825/81 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 30.01.1980 - IV ZB 164/79

    Entscheidung über einen erstmalig im Verfahren der weiteren Beschwerde gestellten …

    Auszug aus BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 638/80
    Soweit in dem van der sofortigen Beschwerde heran gezogenen Beschluß des früheren IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 1980 (IV ZB 164/79 - FamRZ 1980, 347) eine abweichende Auffassung zum Ausdruck kommt, hält der Senat - wie im Beschluß vom 7. Oktober 1981 näher aus geführt - daran nicht fest.
  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 65/91

    Arbeitslosenunterstützung - Aufenthalt - Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - …

    Bedenken gegen die Entscheidung über die Wiedereinsetzung durch das Rechtsmittelgericht für den Zugang zu Vorinstanzen bestehen nur, soweit die Unanfechtbarkeit von Wiedereinsetzungen durch die Vorinstanz tangiert werden könnte (§ 67 Abs. 4 S 2 SGG; BGH FamRZ 1982, 161, 163; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NVwZ 1985, 484).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80

    Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des …

    Wie der Senat mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 14. Oktober 1981 (IVb ZB 638/80) im einzelnen dargelegt hat, sind die Voraussetzungen der Ausnahmeregelung in § 200 Abs. 2 Nr. 5 a GVG nicht schon gegeben, wenn der Unterhaltsrechtsstreit, wie hier, im ersten Rechtszug im Verbund mit der Scheidungssache verhandelt und entschieden wurde, aber die Berufung von vornherein auf die Entscheidung über den Unterhaltsanspruch beschränkt worden ist.
  • BGH, 30.03.1983 - IVb ZR 19/82

    Einordnung von Streitigkeiten über eine durch Ehe oder Verwandtschaft begründete …

    In den Berufungsrechtszug gelangte Streitigkeiten über eine durch Ehe oder Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht sind nach § 200 Abs. 2 Nr. 5 a GVG keine Feriensache, solange (auch) die Scheidungssache noch zum Gegenstand der Berufungsverhandlung gemacht werden kann (Abweichung vom Beschluß des Senats v. 14. Oktober 1981 - IVb ZB 638/80 - FamRZ 1982, 161 = NJW 1982, 282).

    Aus diesen Gründen hält der Senat an seiner im Beschluß vom 14. Oktober 1981 (IVb ZB 638/80 - FamRZ 1982, 161 - NJW 1982, 282) dargelegten Auffassung, daß das Rechtsmittelverfahren im Falle der Anfechtung eines Verbundurteils durch eine Berufung, die nur gegen die Verurteilung zur Unterhaltszahlung eingelegt wird, nach § 200 Abs. 2 Nr. 5 a GVG Feriensache sei, nicht mehr fest.

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 123.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung - Verfahrensfehler - Vorinstanz - …

    Diese Chance würde, worauf der Bundesgerichtshof zu den inhaltsgleichen Vorschriften der §§ 237 und 238 Abs. 3 ZPO zutreffend hinweist (Beschlüsse vom 7. Oktober 1981 - IV b ZB 825/81 - FamRZ 82, 163 und vom 14. Oktober 1981 - IV b ZB 638/80 - FamRZ 82, 161), entwertet, wenn das Rechtsmittelgericht die Entscheidung über einen in der Vorinstanz unbeschieden gebliebenen Wiedereinsetzungsantrag selbst treffen dürfte.
  • OLG Saarbrücken, 27.06.1989 - 7 U 119/88

    Möglichkeit einer Streitverkündung im Beweissicherungsverfahren; …

    Auch ist bei der Streitverkündung nicht wie bei der Klage eine Trennung in Zulässigkeits- und materiell-rechtliche Entscheidung möglich (so im Ergebnis BGHZ 65, 127 (130) [BGH 09.10.1975 - VII ZR 130/73] ; 70, 187 (189) [BGH 22.12.1977 - VII ZR 94/76] ; NJW 1976, 40 [BGH 09.10.1975 - VII ZR 130/73] ; 1982, 282 [BGH 08.10.1981 - VII ZR 341/80] ; OLG Hamburg VersR 1984, 1049;… STEIN/JONAS a.a.O. § 72 Rdn. 8;… PALANDT, BGB, 48. Auflage, § 209 Anm. 7 e).
  • OLG Schleswig, 23.03.1982 - 8 UF 295/81
    Der Bundesgerichtshof (FamRZ 1982, 161 = BGHF 2, 858) hat diese Bestimmung dahin ausgelegt, daß eine Unterhaltsstreitigkeit nur dann keine Feriensache ist, wenn sie in dem jeweiligen Rechtszug mit einer Scheidungssache zu verhandeln ist.
  • OLG Hamburg, 12.11.1982 - 2a UF 50/82
    Mit Beschluß vom 14. Oktober 1981 (NJW 1982, 282 = BGHF 2, 858) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, daß die Ausnahmeregelung (Ausnahme von dem Grundsatz Feriensache) nur dann anzuwenden ist, wenn die Unterhaltssache tatsächlich, also in dem jeweiligen Rechtszug, mit einer Scheidungssache zu verhandeln ist.
  • BGH, 20.04.1983 - IVb ZB 165/82

    Zulässigkeit einer sachlich begrenzten Berufung gegen einen durch Verbundurteil …

    Seine gegenteilige, im Beschluß vom 14. Oktober 1981 (IVb ZB 638/80 - FamRZ 1982, 161) dazu dargelegte Auffassung hat er aufgegeben.
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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.1981 - IVb ZB 846/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2029
BGH, 02.12.1981 - IVb ZB 846/81 (https://dejure.org/1981,2029)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1981 - IVb ZB 846/81 (https://dejure.org/1981,2029)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1981 - IVb ZB 846/81 (https://dejure.org/1981,2029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerde an den BGH - Beschluß des OLG - Familiensachen

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1104
  • MDR 1982, 473
  • FamRZ 1982, 162
  • VersR 1982, 272
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.12.1977 - I ZB 27/77

    Statthaftigeit der sofortigen Beschwerde vorm BGH gegen einen Beschluss des …

    Auszug aus BGH, 02.12.1981 - IVb ZB 846/81
    Das bedeutet, daß auch § 341 Abs. 2 ZPO sinngemäß anzuwenden ist, die Verwerfung des Einspruchs durch Beschluß also der sofortigen Beschwerde (§§ 567 Abs. 3 Satz 2, 577 ZPO) unter liegt, wenn gegen ein Urteil gleichen Inhalts die Revision stattfinden würde (BGH Beschluß vom 20. Dezember 1977 - I ZB 27/77 - NJW 1978, 1437 = LM ZPO § 567 Nr. 12).

    Von dieser Beurteilung geht ersichtlich auch der genannte Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 1977 (aaO) aus.

  • BGH, 08.09.2011 - III ZR 259/10

    Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil als unzulässig durch das …

    Bereits zu dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Prozessrecht war anerkannt, dass ein Berufungsurteil, mit dem nach mündlicher Verhandlung ein Einspruch verworfen wurde (§ 341a ZPO), (nur) mit der Wertrevision oder der Zulassungsrevision im Sinne des § 546 ZPO a.F. anfechtbar war (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 1991 - IV ZB 4/91, NJW 1992, 1701, 1702;… Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl., § 341 Rn. 13); dementsprechend war nach früherem Recht bei Einspruchsverwerfung durch Beschluss in einer Familiensache die sofortige Beschwerde nur bei Zulassung durch das Oberlandesgericht eröffnet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 1981 - IVb ZB 846/81, NJW 1982, 1104 f;… vom 9. Juni 1999 - XII ZB 2/99, BGHR ZPO § 341 Abs. 2 Familiensache 1).
  • BGH, 19.01.1999 - VI ZB 30/98

    Begriff des unbekannten Aufenthalts

    Das Rechtsmittel ist statthaft gemäß §§ 566, 542 Abs. 3 i.V.m. § 341 Abs. 2 ZPO, weil das Berufungsgericht mit dem angefochtenen Beschluß den Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom 13. Dezember 1994 als unzulässig verworfen hat und gegen ein Urteil gleichen Inhalts die Revision zulässig wäre (vgl. BGH, Beschl. vom 2. Dezember 1981 - IVb 846/81 - NJW 1982, 1104).
  • BGH, 26.11.1998 - III ZB 35/98

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein …

    Ausgenommen ist zwar unter anderem - durch die Verweisung in § 567 Abs. 4 Satz 2 auch auf die §§ 542 Abs. 3, 341 Abs. 2 ZPO - der Fall, daß das Oberlandesgericht den Einspruch gegen ein von ihm erlassenes Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß als unzulässig verworfen hat, sofern gegen ein Urteil gleichen Inhalts die Revision stattfinden würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1977 - I ZB 27/77 - NJW 1978, 1437 und vom 2. Dezember 1981 - IVb ZB 846/81 - NJW 1982, 1104).
  • BGH, 09.06.1999 - XII ZB 2/99

    Keine sofortige Beschwerde zum BGH gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts im …

    In Familiensachen des § 621 Abs. 1 Nr. 4 und 5 ZPO findet gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts, durch die der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil als unzulässig verworfen worden ist, die sofortige Beschwerde an den Bundesgerichtshof nur statt, wenn das Oberlandesgericht sie zugelassen hat (§§ 341 Abs. 2, 542 Abs. 3, 567 Abs. 4 Satz 2, 621 d ZPO; Senatsbeschluß vom 2. Dezember 1981 - IVb ZB 846/81 - FamRZ 1982, 162, 163).
  • BGH, 22.04.1998 - XII ZB 36/98

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Verwerfung des Einspruchs …

    In Familiensachen nach § 621 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 ZPO findet gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts, durch die ein Einspruch gegen ein Versäumnisurteil als unzulässig verworfen worden ist, die sofortige Beschwerde zum Bundesgerichtshof nur statt, wenn das Oberlandesgericht sie zugelassen hat (Senatsbeschluß vom 2. Dezember 1981 - IVb ZB 846/81 - FamRZ 1982, 162).
  • BGH, 24.11.1986 - II ZB 9/86

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde

    Die sinngemäße Anwendung dieser Bestimmung auf das Berufungsverfahren bedeutet, wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat (Beschl. v. 20. Dezember 1977 - I ZB 27/77, NJW 1978, 1437; Beschl. v. 2. Dezember 1981 - IVb ZB 846/81, NJW 1982, 1104 f), daß es hier darauf ankommt, ob gegen ein inhaltsgleiches Urteil des Oberlandesgerichts die Revision zulässig (§ 546 ZPO) wäre.
  • BGH, 24.10.1984 - IVb ZB 123/84

    Verwerfung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil des Oberlandesgerichts als …

    Dementsprechend hängt auch die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Verwerfung des Einspruchs davon ab, daß das Oberlandesgericht das Rechtsmittel zugelassen hat (Senatsbeschluß vom 2. Dezember 1981 - IVb ZB 846/81 - FamRZ 1982, 162 f.).
  • BGH, 29.03.1995 - VIII ZB 9/95

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Verwerfung des Einspruchs durch das …

    Eine weitere Beschwerde gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts ist nämlich auch im Rahmen des Wiedereinsetzungsantrages nur nach Maßgabe des § 568 a ZPO statthaft, d.h., wenn gegen ein Urteil gleichen Inhalts die Revision stattfinden würde (vgl. hierzu BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1981 - IVb ZB 846/81 = NJW 19.02.1104 f; Beschluß vom 20. Dezember 1977 - I ZB 27/77 = LM ZPO § 567 Nr. 12;… Zöller/Herget a.a.O., Rdnr. 14 zu § 341), was vorliegend, wie dargelegt, nicht der Fall ist.
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