Rechtsprechung
| BGH, 20.10.1982 - VIII ZR 186/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ersteigerungsauftrag als Auftrag an den Versteigerer, als Vertreter des Käufers in der Versteigerung Gebote abzugeben - Auslegung eines schriftlichen Ersteigerungsauftrags - Geltung eines Ersteigerungsauftrags nach Versteigerung bei fehlendem Zuschlag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1983, 1168
- NJW 1983, 1186
- MDR 1983, 304
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.11.1980 - VIII ZR 50/80
Ersteigerung eines Gemäldes für einen Dritten durch telegrafisch erteilten …
Auszug aus BGH, 20.10.1982 - VIII ZR 186/81
Diese rechtliche Würdigung der schriftlichen Bietererklärungen hat der Senat bereits in zwei früheren Entscheidungen andeutungsweise bzw. stillschweigend zugrunde gelegt (Senatsurteile vom 13. Februar 1980 - VIII ZR 26/79 = NJW 1980, 1619 - WM 1980, 529 unter I 2 c und vom 26. November 1980 - VIII ZR 50/80 = NJW 1981, 1204 = WM 1981, 143 unter II).§ 156 Abs. 1 Satz 2 BGB, der jedes Gebot bei Abgabe eines Übergebots oder bei Beendigung der Versteigerung ohne Zuschlag erlöschen läßt, ist deshalb weder unmittelbar noch mit seinem Grundgedanken auf das die Versteigerung nur vorbereitende und begleitende Auftragsverhältnis zwischen Kaufinteressent und Versteigerer anzuwenden (zur Unverbindlichkeit anderer Versteigerungsvorschriften für das Auftragsverhältnis vgl. Senatsurteil vom 26. November 1980 aaO).
- BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 26/79
Versteigerung von Kunstgemälden; Übernahme der Garantie für die Echtheit eines …
Auszug aus BGH, 20.10.1982 - VIII ZR 186/81
Diese rechtliche Würdigung der schriftlichen Bietererklärungen hat der Senat bereits in zwei früheren Entscheidungen andeutungsweise bzw. stillschweigend zugrunde gelegt (Senatsurteile vom 13. Februar 1980 - VIII ZR 26/79 = NJW 1980, 1619 - WM 1980, 529 unter I 2 c und vom 26. November 1980 - VIII ZR 50/80 = NJW 1981, 1204 = WM 1981, 143 unter II).
- BGH, 24.04.1998 - V ZR 197/97
Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß
Es entspricht deshalb ganz herrschender Auffassung, Gebot und Zuschlag als Willenserklärungen anzusehen und sie nach den dafür geltenden allgemeinen Regeln zu behandeln (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 20. Dezember 1982, VIII ZR 186/81, NJW 1983, 1186;… BGB RGRK, 12. Aufl., § 156 Rdn. 3;… MünchKomm/Kramer, BGB, 3. Aufl., § 156 Rdn. 2;… Palandt/Heinrichs, BGB, 57. Aufl., § 156 Rdn. 1;… Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl., § 156 Rdn. 5;… Staudinger/Bork, BGB 1996, § 156 Rdn. 3;… Riedel/Feil, BeurkG, § 15 Rdn. 5). - BGH, 02.07.1992 - IX ZR 274/91
Versteigerung wegen Steuerforderungen - § 305 AO, § 825 ZPO, freie Verwertung …
Allgemein werden Versteigerer auch dann privatrechtlich tätig, wenn sie aufgrund des § 34 b Abs. 5 GewO öffentlich bestellt sind (vgl. § 156 BGB und §§ 1, 2 der Versteigerungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juni 1976 - BGBl I 1345, 1346; dazu BGHZ 56, 256, 258 f [BGH 07.06.1971 - I ZR 32/70]; BGH, Urt. v. 20. Oktober 1982 - VIII ZR 186/81, NJW 1983, 1186 f; Dünkel, Öffentliche Versteigerung und gutgläubiger Erwerb S. 53, 60 m.w.N.; v. Hoyningen-Huene NJW 1973, 1473 f; Schneider DB 1981, 199 f). - BGH, 05.10.2001 - V ZR 275/00
Zusicherung von Mieterträgen bei freiwilliger Versteigerung eines Grundstücks
a) Zwischen der Klägerin und der durch den Auktionator vertretenen Beklagten zu 1 ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen (vgl. BGH, Urt. v. 20. Oktober 1982, VIII ZR 186/81, NJW 1983, 1186).
- BGH, 23.05.1984 - VIII ZR 27/83
Vereinbarung von Versteigerungsbedingungen bei Ersteigerung aufgrund telefonisch …
Hat ein nicht anwesender Interessent dem Versteigerer schriftlich oder telefonisch "Gebote" für die Versteigerung übermittelt, stellt diese Mitteilung nur das (ggf. stillschweigend angenommene) Angebot zum Abschluß eines Verschaffungsauftrages und die zur Ausführung erforderliche Vollmacht dar, während der Kaufvertrag durch das in der Versteigerung vom Auktionator als Vertreter des Käufers abgegebene Gebot und den ebenfalls vom Auktionator erteilten Zuschlag (hier als Vertreter des Verkäufers), also durch ein Insichgeschäft des Auktionators, abgeschlossen wird ( Senatsurteil vom 20. Oktober 1982 - VIII ZR 186/81 = NJW 1983, 1186 = WM 1982, 1359).Denn dieser handelt als Vertreter des Bieters (Senatsurteil vom 20. Oktober 1982 aaO).
- OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 5 U 49/10
Sachenrecht: Grundbuchberichtigungsanspruch; Umfang einer bei Einlieferung zur …
Rn. 68 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Beklagten zitierten Rechtsprechung (BGH NJW 1983, S. 1186), die die einzelfallbezogene Auslegung eines Ersteigerungsauftrages nach § 675 BGB bei einem nicht formbedürftigen Erwerbsgeschäft betrifft, wonach bei unwirksamem Zuschlag auch der Erwerb des Kaufgegenstandes außerhalb der Versteigerung von dem Auftrag erfasst gewesen ist. - LG Hamburg, 14.04.1999 - 315 O 144/99
Versteigerung im Internet - § 1 UWG, § 34b Abs. 5 Nr. 5b GewO
Der Bundesgerichtshof hat dazu ausgeführt, daß der praktische Ablauf einer Versteigerung gekennzeichnet ist durch augenblicks- und situationsbedingte Entschlüsse der Bieter und die sich nach und nach in Stufen steigernden Gebote (BGH NJW 1983, 1186).Sie würden bei einer Versteigerung die Wirksamkeit und das Erlöschen der spontanen Gebote in Frage stellen, wie es § 156 Satz 2 BGB verlangt (BGH NJW 1983, 1186, 1187).
- BGH, 08.11.1991 - V ZR 139/90
Rechtsmängelhaftung des Grundstücksverkäufers
Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß durch den Zuschlag bei der Versteigerung gemäß § 156 BGB ein Kaufvertrag zwischen der Beklagten und den Zedenten zustande gekommen ist (BGH, Urt. v. 20. Oktober 1982, VIII ZR 186/81, NJW 1983, 1186). - BGH, 18.01.1990 - IX ZR 71/89
Persönliche Haftung des Konkursverwalters für den Abschluß eines …
- VIII ZR 186/81, NJW 1983, 1186). - KG, 11.05.2001 - 5 U 9586/00
Zulässigkeit der Bezeichnung einer Verkaufsaktion als "Internet-Auktion
Damit findet schon kein auf augenblicks- und situationsbedingten Entschlüssen der Bieter beruhendes direktes Überbieten statt, das aber den praktischen Ablauf von Versteigerungen charakterisiert (vgl. BGH NJW 1983, 1186). - OLG Hamm, 22.12.2010 - 15 W 512/10
Anforderungen an die Befreiung des Geschäftsführers von den Beschränkungen des § …
Erforderlich ist aber, dass die Auslegung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles eindeutig und unzweifelhaft ergibt, dass die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt ist (BGH NJW 1983, 1186; 1187;… Staudinger/Schilken, BGB, Neub. 2009, § 181, Rdnr. 49 ff.;… MünchKomm/Schramm, BGB, 5. Aufl. 2007, § 181, Rdnr. 45, 48 f., jeweils m.w.N.). - OLG Hamm, 05.03.2012 - 5 U 147/11
Rechtsstellung des Besitzers
- OLG Schleswig, 27.06.2008 - 14 U 169/07
Verbot des Eigenverkaufs in AGB eines Auktionshauses
- KG, 17.11.1992 - 1 W 4462/92
Genehmigungsbedürftigkeit einer Grundstücksveräußerung im Wege privatrechtlicher …
- LG Düsseldorf, 17.06.2015 - 16 O 284/14
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Rechtsprechung
| BGH, 07.10.1982 - VII ZR 24/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online
Unzulässige Abstandszahlung an Architekten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wettbewerb - Architekt - Verbot der Architektenbindung - Architektengebühr - Abstandssumme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 631
Reichweite des Verbots der Architektenbindung
Papierfundstellen
- NJW 1983, 227
- MDR 1983, 304
- BauR 1983, 93
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.01.1978 - VII ZR 10/77
Abstandszahlung und Architektenbindung
Auszug aus BGH, 07.10.1982 - VII ZR 24/82
Unwirksam ist aber jede Vereinbarung, die den Verzicht des Architekten auf eine die Planung oder Ausführung eines Bauwerks betreffende Bindung des Erwerbers an diesen Architekten entschädigen soll (BGHZ 70, BGHZ 70 Seite 262 (BGHZ 70 Seite 267) = NJW 1978, NJW Jahr 1978 Seite 820; BGH, NJW 1982, NJW Jahr 1982 Seite 2190 (NJW Jahr 1982 Seite 2191)).Der Senat hat allerdings auch entschieden, daß der Käufer eines Grundstücks sich im Zusammenhang mit dem Erwerb verpflichten könne, den Verkäufer durch Zahlung einer "Abstandssumme" von solchen Ansprüchen freizustellen, die dem Architekten aufgrund eines mit dem Verkäufer wirksam geschlossenen Vertrages zustehen (BGHZ 70, BGHZ 70 Seite 262 (BGHZ 70 Seite 265 f.) = NJW 1978, NJW Jahr 1978 Seite 820).
Dabei handelte es sich jedoch, wie das BerGer. zutreffend annimmt, um einen Ausnahmefall, bei dem eine sachwidrige Beeinflussung des Wettbewerbs revisionsrechtlich nicht zu berücksichtigen war (BGHZ 70, BGHZ 70 Seite 262 (BGHZ 70 Seite 266) = NJW 1978, NJW Jahr 1978 Seite 820) und der Senat insbesondere zu unterstellen hatte, daß Verkäufer und Architekt das Koppelungsverbot nicht hatten umgehen wollen (BGHZ 70, BGHZ 70 Seite 262 (BGHZ 70 Seite 267) = NJW 1978, NJW Jahr 1978 Seite 820).
- BGH, 24.11.1977 - VII ZR 213/76
Geltung des Kopplungsverbots bei einem im Eigentum des Architekten stehenden …
Auszug aus BGH, 07.10.1982 - VII ZR 24/82
Andernfalls brauchte der Architekt, der dem Koppelungsverbot auch dann unterworfen ist, wenn das Grundstück ihm selbst oder seiner Ehefrau gehört hatte (BGHZ 70, BGHZ 70 Seite 55 = NJW 1978, NJW Jahr 1978 Seite 639), nur auf eine bereits vorliegende Planung und die dadurch verursachten Kosten zu verweisen, um dieses Verbot umgehen zu können und für den Verzicht auf die Architektenbindung entschädigt zu werden (vgl. auch den Fall BGHZ 71, BGHZ 71 Seite 33 (BGHZ 71 Seite 38) = NJW 1978, NJW Jahr 1978 Seite 1434).Damit liegen die Dinge hier letztlich nicht anders als in dem vorerwähnten Fall BGHZ 70, BGHZ 70 Seite 55 = NJW 1978, NJW Jahr 1978 Seite 639.
- BGH, 10.04.1975 - VII ZR 254/73
Geltung des Kopplungsverbots bei Nachweis eines Baugrundstücks nur gegen Abschluß …
Auszug aus BGH, 07.10.1982 - VII ZR 24/82
Die Vorschrift richtet sich gegen jede den Wettbewerb unter Ingenieuren und Architekten beeinträchtigende Manipulation (BGHZ 64, BGHZ 64 Seite 173, (BGHZ 64 Seite 175) = NJW 1975, NJW Jahr 1975 Seite 1218 m. Nachw.; zuletzt BGH, NJW 1982, NJW Jahr 1982 Seite 2189 (NJW Jahr 1982 Seite 2190); ZfBR 1982, ZFBR Jahr 1982 Seite 77 = BauR 1982, BAUR Jahr 1982 Seite 183). - BGH, 02.03.1978 - VII ZR 240/77
Umfang des Kopplungsverbots; Verpflichtung zur Errichtung eines Gebäudes nach den …
Auszug aus BGH, 07.10.1982 - VII ZR 24/82
Andernfalls brauchte der Architekt, der dem Koppelungsverbot auch dann unterworfen ist, wenn das Grundstück ihm selbst oder seiner Ehefrau gehört hatte (BGHZ 70, BGHZ 70 Seite 55 = NJW 1978, NJW Jahr 1978 Seite 639), nur auf eine bereits vorliegende Planung und die dadurch verursachten Kosten zu verweisen, um dieses Verbot umgehen zu können und für den Verzicht auf die Architektenbindung entschädigt zu werden (vgl. auch den Fall BGHZ 71, BGHZ 71 Seite 33 (BGHZ 71 Seite 38) = NJW 1978, NJW Jahr 1978 Seite 1434).
- BGH, 19.02.1998 - VII ZR 236/96
Inhalt eines Architektenvertrages; Verstoß gegen das Koppelungsverbot bei …
Die Vorschrift des Artikel 10 § 3 MRVG richtet sich gegen eine Bindung, die den Wettbewerb unter Ingenieuren und Architekten beeinträchtigt, sofern diese Bindung mit dem Erwerb des Grundstücks zusammenhängt; ein derartiger Zusammenhang besteht bei jeder Verpflichtung des Erwerbers zur Inanspruchnahme von Ingenieur- und Architektenleistungen, ohne die er rechtlich oder tatsächlich das Grundstück nicht hätte bekommen können (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1982 - VII ZR 253/81 = BauR 1982, 512, 513 = ZfBR 1982, 219; Urteil vom 7. Oktober 1982 - VII ZR 24/82 = BauR 1983, 93, 94). - BGH, 06.04.2000 - VII ZR 455/98
Koppelung von Grundstückskaufvertrag und Architektenleistungen
a) Verpflichtet sich der Erwerber eines Grundstücks im Kaufvertrag, die auf eigenes Risiko erbrachte Baugenehmigungsplanung eines Architekten zu vergüten, ist die Vereinbarung auch dann gemäß Art. 10 § 3 MietRVerbG unwirksam, wenn der Erwerber die Planung nicht verwerten muß (im Anschluß an BGH, Urteil vom 7. Oktober 1982 - VII ZR 24/82 = BauR 1983, 93 = NJW 1983, 227).Die Vorschrift richtet sich gegen jede den Wettbewerb unter Ingenieuren und Architekten beeinträchtigende Manipulation (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1982 - VII ZR 24/82 = BauR 1983, 93 = NJW 1983, 227).
Ein Verstoß liegt vielmehr auch dann vor, wenn der Erwerber dem Veräußerer oder Architekten eine Zahlung dafür leistet, daß er die vorhandene Planung nicht übernehmen muß (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1982 - VII ZR 24/82 = BauR 1983, 93 = NJW 1983, 227).
- OLG Koblenz, 23.03.2001 - 8 U 1165/00
Umfang des Koppelungsverbots
Sie richtet sich gegen jede den Wettbewerb unter Ingenieuren und Architekten beeinträchtigende Manipulation (BGHZ 64, 173, 175; BGH NJW 1978, 1434; BGH NJW 83, 227).Dieser Fall ist auch dann gegeben, wenn an einen Architekten Abstandssummen zur Ablösung eines Mitwirkungsanspruchs bei der Planung und der Ausführung gezahlt werden, auch wenn die Zahlung bereits entstandene Architektengebühren abgelten soll (BGH NJW 1983, 227).
- OLG Hamm, 17.12.1991 - 26 U 59/91
Unzulässige Architektenbindung
Einen Verstoß gegen das Verbot der Architektenbindung hat der BGH sogar für den Fall bejaht, daß der Erwerber mit dem Architekten keinen Vertrag schließt, sondern für dessen erbrachte Leistung lediglich eine Abstandssumme zahlt (BGH, BauR 1983, 93 = NJW 1983, 227 ).Es komme allein darauf an, daß der Wettbewerb unter Architekten nicht durch Bindungen bei Grundstücksverkäufen manipuliert werde (BGH, BauR 1983, 93 = NJW 1983, 227 ).
- BGH, 22.12.1983 - VII ZR 59/82
Geltung des Kopplungsverbots für Bauträger, Generalunternehmer mit …
Demgemäß hat der Senat einen Verstoß gegen das Koppelungsverbot bisher nur bejaht, wenn der Wettbewerb unter Ingenieuren oder Architekten manipuliert worden war, dann allerdings wiederholt betont, daß Art. 10 § 3 MRVerbG bewußt weit gefaßt sei, um jegliche Koppelung zwischen Grundstückserwerb und Architektenauftrag zu unterbinden (zuletzt NJW 1983, 227). - KG, 16.09.1993 - 12 U 1231/92
Verstoß eines Architekten gegen das Kopplungsverbot; Wirksamkeit eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Hannover, 21.02.2014 - 14 S 80/13
Wirksamkeit der Vereinbarung der Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Leistungen …
Die Vorschrift des Art. 10 § 3 MRVG richtet sich gegen eine Bindung, die den Wettbewerb unter Ingenieuren und Architekten beeinträchtigt, sofern diese Bindung mit dem Erwerb des Grundstücks zusammenhängt; ein derartiger Zusammenhang besteht bei jeder Verpflichtung des Erwerbers zur Inanspruchnahme von Ingenieur- und Architektenleistungen, ohne die er rechtlich oder tatsächlich das Grundstück nicht hätte bekommen können (…vgl. BGH, Urt. v. 24.06.1982 - VII ZR 253/81, BauR 1982, 512, 513; Urt. v. 07.10.1982 - VII ZR 24/82, BauR 1983, 93, 94;… Urt. v. 19, 02.1998- VII ZR 236/96, BauR 1998, 579). - OLG Frankfurt, 10.11.1994 - 1 U 107/93
Vorkaufsrechtes bei einem Grundstückskaufvertrag; Bindung an einen Architekten; …
Diese Bindung kann auch darin bestehen, daß ein Erwerber verpflichtet wird, den Verzicht des Architekten auf eine die Planung oder Ausführung eines Bauwerks betreffende Bindung eines Erwerbers zu entschädigen (BGH NJW 1983, 227). - KG, 24.10.2002 - 10 U 2166/99
Unzulässige Kopplung von Kauf- und Architektenvertrag?
Die Vorschrift richtet sich gegen jede den Wettbewerb unter Ingenieuren und Architekten beeinträchtigende Manipulation (BGH NJW 1983, 227).
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