Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.11.1985 - 15 W 181/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 138, 139; WEG §§ 14, 15, 23 IV
Beschränkung des Musizierens durch Beschluß der Wohnungseigentümer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 500
- MDR 1986, 501
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 10.11.1980 - 15 W 122/80
Sittenwidrigkeit eines Musikausübungsverbots durch einen …
Auszug aus OLG Hamm, 07.11.1985 - 15 W 181/85
Allerdings ist allgemein anerkannt, daß ein generelles Verbot der Musikausübung in einer Eigentumswohnung im nachhinein nicht mehrheitlich beschlossen werden kann; der Senat hat einen solchen Beschluß für sittenwidrig und nichtig erachtet (Senat in NJW 1981, 465 m. w. N.). - BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76
Anschlußbeschwerde nach FGG
Auszug aus OLG Hamm, 07.11.1985 - 15 W 181/85
Die form- und fristgerecht eingelegten sofortigen weiteren Beschwerden der Beteiligten zu 16) sowie der übrigen Wohnungseigentümer und die unselbständige Anschlußbeschwerde des Beteiligten zu 1) sind zulässig (zur Zulässigkeit der unselbständigen Anschlußbeschwerde vgl. BGHZ 71, 314 [BGH 18.05.1978 - VII ZB 30/76] ).
- BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17
Trompetenspiel in einem Reihenhaus
Andererseits soll auch dem Nachbarn die eigene Wohnung die Möglichkeit zur Entspannung und Erholung und zu häuslicher Arbeit eröffnen, mithin auch die dazu jeweils notwendige, von Umweltgeräuschen möglichst ungestörte Ruhe bieten (vgl. zum Ganzen OLG Hamm, NJW-RR 1986, 500, 501). - BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Es darf zwar auf bestimmte Zeiten und einen bestimmten Umfang beschränkt, nicht jedoch insgesamt verboten werden (allg. M., vgl. OLG Hamm, NJW 1981, 465; NJW-RR 1986, 500, 501;… OLG Frankfurt, aaO, NJW 1985, 2138; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1179;… BayObLG aaO, 1985, 108;… OLG Zweibrücken, aaO, MDR 1990, 1121;… Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 15 Rdn. 9;… MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 15 WEG Rdn. 2;… Staudinger/Kreuzer, aaO, § 15 WEG Rdn. 114;… Weitnauer/Lüke, aaO, § 15 Rdn. 17).Geräusche, welche überhaupt nicht nach außen dringen, können aber auch zu besonderen Ruhezeiten nicht untersagt werden, weil ein schützenswertes Interesse anderer Hausbewohner dieser Betätigung nicht entgegensteht (allg. M., BayObLGZ 1985, 109; OLG Hamm, NJW-RR 1986, 500, 501; OLG Frankfurt, NJW 1985, 2138;… Bärmann/Pick/ Merle, aaO, § 15 Rdn. 9;… Staudinger/Kreuzer, aaO, § 15 Rdn. 113;… Weitnauer/Lüke, aaO, § 15 Rdn. 17).
2 Z 48/73">1973, 267; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 15 Rdn. 24; Staudinger/Kreuzer, aaO, § 15 WEG Rdn. 122; Weitnauer/Lüke, aaO, § 15 Rdn. 18; zum Verstoß gegen Treu und Glauben: Derleder, aaO, S. 126; OLG Braunschweig, NJW-RR 1987, 845; OLG Hamm, aaO, NJW-RR 1986, 500).
Für diesen Fall ist deshalb bei Teilunwirksamkeit § 139 BGB entsprechend anwendbar (BayObLG, WE 1995, 245, 247; OLG Hamm NJW-RR 1986, 500, 501; vgl. auch BGHZ 124, 111, 122 [Aktiengesellschaft]; RGZ 140, 174, 177 [Genossenschaft];… Palandt/Heinrichs, aaO, § 139 Rdn. 3;… Staudinger/Wenzel, aaO, § 43 Rdn. 46).
Da der unbeanstandet gebliebene Teil der Hausordnung in Ziff. 13 allein sinnvollerweise keinen Bestand haben kann und nicht anzunehmen ist, daß ihn die Wohnungseigentümergemeinschaft so beschlossen hätte, ist die genannte Ziffer insgesamt unwirksam (BayObLGZ 1985, 176; OLG Hamm, NJW-RR 1986, 500, 501;… Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 31 Rdn. 131;… Staudinger/ Bub, aaO, § 23 WEG Rdn. 260).
- BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08
Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft; …
Die Nichtigkeit eines Beschlusses kann sich ferner daraus ergeben, dass der Beschluss seinem Inhalt nach gegen andere zwingende Vorschriften (…Merle in Bärmann, aaO, § 23 Rdn. 128;… Staudinger/Bub, BGB, [2005], § 23 WEG Rdn. 251 ff.) oder die guten Sitten (Senat, BGHZ 129, 329, 333 f. ;… Merle in Bärmann, aaO, § 23 Rdn. 123) verstößt, in den Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift (OLG Hamm, NJW-RR 1986, 500, 501 f. ;… Merle in Bärmann, aaO, § 23 Rdn. 127) oder die Grenzen der Beschlusskompetenz der Gemeinschaft überschreitet (Senat, BGHZ 145, 158, 163 ;… Merle in Bärmann, aaO, § 23 Rdn. 137, 142 f.).
- AG München, 28.06.2018 - 484 C 14424/16
Schlagzeugstudiosus - Zeitlich limitiertes Üben ist hier zulässig
Ein generelles Musizierverbot ist unzulässig (BGHZ 139, 288; OLG Hamm, NJW 81, 465 = Rpfleger 81, 149;… s. § 15 Rz. 5; vgl. auch BayObLG, NJW-RR 1986, 500 [501]).Auch das darauf gerichtete Interesse darf nicht gering veranschlagt und nicht demjenigen an der Ausübung von Hausmusik von vornherein untergeordnet werden (BayObLG, NJW-RR 1986, 500 [501];LG Freiburg: Zumutbarkeit von Schlagzeugproben in Wohnungseigentumsanlage in NJOZ 2005, 1447).
- LG Freiburg, 19.03.2003 - 4 T 20/03
Wohnungseigentum: Beschränkung der Musikausübung eines Schlagzeugers
Ein generelles Verbot der Musikausübung, wie vom Beteiligten Ziffer 1 gewünscht, ist demnach nicht rechtens (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1986, 500, 501). - BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93
Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung von Musikveranstaltungen …
Musikalische Wiedergaben und Darbietungen liegen grundsätzlich im Rahmen rechtmäßiger und zulässiger Nutzung von Gaststättenräumen und können schon deshalb nicht allgemein und uneingeschränkt verboten werden; dies wäre auch in Wohnungen nicht möglich (vgl. BayObLGZ 1985, 104; OLG Hamm OLGZ 1986, 167/170). - BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94
Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung, die zuvor durch …
Ob die Voraussetzungen dafür vorgelegen haben (vgl. BayObLGZ 1985, 104/110; 171/176; OLG Hamm NJW-RR 1986, 500), spielt keine Rolle mehr; die vollständige Ungültigerklärung kommt, da nur die Antragsgegner ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt haben, nicht mehr in Betracht. - OLG Hamm, 23.09.2004 - 15 W 129/04
Kein Haftungsübergan eines Wiederherstellungsanspruches auf den …
Fehlt einem Eigentümerbeschluss die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit, so führt dieser Mangel dann zur Nichtigkeit, wenn die Unbestimmtheit auf einer inhaltlichen Widersprüchlichkeit beruht bzw. der Beschluss eine durchführbare Regelung nicht mehr erkennen lässt (vgl. BGHZ 139, 289 = NJW 1998, 3713, 3715; Senat OLG NJW-RR 1986, 500; NZM 2001, 1084; BayObLG ZMR 1999, 271;… MK/BGB-Engelhardt, a.a.O., Rdn. 17;… Staudinger/Bub, BGB 12. Bearb., § 23 WEG Rdn. 256 ff.). - OLG Hamburg, 13.07.1990 - 11 U 30/90 Als solcher kommt für ihn die Regel des § 139 BGB nicht zum Zuge; die Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt im Zweifel - also umgekehrt gegenüber § 139 BGB - die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht (…vgl. bei Hachenburg/Ulmer, aaO., § 2 Rdnr. 87 - dort zum Gesellschaftsvertrag als Organisationsvertrag;… im Sinne einer Teilnichtigkeit eines Unternehmensvertrages ohne Heranziehung von § 139 BGB vgl.ferner OLG München AG 1980, 272, 273 und Koppensteiner,aaO., § 293 Rdnr. 12; im übrigen auch BGHZ 47, 172, 180 sowie das Urteil des hier entscheidenden Senats in AG 1970, 231, 232 und auch OLG Hamm NJW-RR 1986, 500, 501).
- OLG Stuttgart, 16.03.1998 - 8 W 68/97
Untersagung des Musizierens durch Hausordnung; Zumutbarkeit des Musizierens in …
Das OLG Hamm (OLGZ 86, 167 = NJW-RR 86, 500 = MDR 86, 501) hat demgegenüber eine von den Wohnungseigentümern mehrheitlich beschlossene Ruhezeitregelung ab 19.00 Uhr gebilligt. - OLG Hamm, 04.05.2004 - 15 W 150/03
Gemeinschaft hat grds. die Kostentragungspflicht für sondernutzungsberechtigtes …
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.01.1986 - 4 U 349/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 07.01.1985 - 4 U 349/85
- OLG Hamm, 07.01.1986 - 4 U 349/85
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 640
- MDR 1986, 501
Wird zitiert von ... (4)
- KG, 11.03.1993 - 25 U 5965/92 Wohnungsvermittler im Sinn dieses Gesetzes ist, wer den Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnraum nachweist, wobei der Begriff des Wohnungsvermittlers von vornherein untechnisch zu verstehen ist (vgl. Hildebrandt GE 1990, 451/452), keinesfalls mehr voraussetzt, als eine Tätigkeit in der Absicht, zwei Rechtspersönlichkeiten aufeinander zuzuführen, um ihnen die Möglichkeit eines Vertragsschlusses zu eröffnen, und zwar nach Kontaktaufnahme mit dem Interessenten und Feststellung seiner Wünsche (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1986, 640/641).
Die Bestimmungen dieses Gesetzes bezwecken vor allem den Schutz des Wohnungssuchenden vor ungerechtfertigten wirtschaftlichen Belastungen (Begr. des RegE BT-Drucks VI/1549; OLG Hamm NJW-RR 1986, 640/641;… Palandt-Thomas, BGB, 49. Aufl., § 652 Anm. 7 c; Meier ZMR 1985, 258).
- BGH, 09.03.1995 - I ZR 85/94
Begriff der Wohnungsvermittler
Die dort gegebene Begriffsbestimmung ist in bewußter Anlehnung an die Tätigkeitsmerkmale des § 652 Abs. 1 BGB erfolgt und entspricht damit dem sich aus dieser Bestimmung ergebenden gesetzlichen Leitbild des Nachweis- und Vermittlungsmaklers, wenn auch gegenständlich auf Mietverträge über Wohnräume beschränkt (vgl. Amtl. Begr., BT-Drucks, VI/1549, S. 12; OLG Hamm NJW-RR 1986, 640, 641 [OLG Hamm 07.01.1986 - 4 U 349/85]; Baader/Gehle, Wohnungsvermittlungsgesetz, 1993. - KG, 15.12.2003 - 23 U 98/03
Verbraucherschutz gegen vorgetäuschte Wohnungsvermittlung: Einstweilige Verfügung …
Die Bestimmungen dieses Gesetzes bezwecken vor allem den Schutz des Wohnungssuchenden vor ungerechtfertigten wirtschaftlichen Belastungen (Begr. des RegE BT-Drucks VI/1549; OLG Hamm NJW-RR 1986, 640/641;… Palandt-Thomas, BGB, 49. Aufl., § 652 Anm. 7 c; Meier ZMR 1985, 258). - LG München I, 19.12.2000 - 13 S 17634/00
Berechtigung des Wohnungseigentumsverwalters zur Erhebung von Maklerprovisionen …
Denn es mag zwar sein, daß die hier vertretene Auffassung nach Ansicht der damals entscheidenden Richter systematisch oder teleologisch zu weit ging, sie ist jedoch sicher vom Wortlaut gedeckt, weder dieser noch den anderen vom Beklagten angezogenen Entscheidungen, etwa OLG Hamm, NJW-RR 86, 640, läßt sich entnehmen, aus welchem Grunde dem Wortsinn nach der WEG-Verwalter kein Verwalter sein sollte.
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