Rechtsprechung
| BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige Beschwerde gegen Beschluss des Nachlassgerichts über die Entlassung als Testamentsvollstrecker; Auswirkungen des Verstreichens der Zweiwochenfrist vor der Rechtsmitteleinlegung; Zeitpunkt des Beginns der Zweiwochenfrist; Voraussetzungen für Wirksamkeit einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - VI 1595/88
- LG Nürnberg-Fürth, 09.05.1989 - 13 T 3544/89
- BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89
Papierfundstellen
- MDR 1990, 346
- MDR 1990, 347
- FamRZ 1990, 428
- Rpfleger 1990, 57
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67
Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör
Auszug aus BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89
Hierdurch wird jedoch sein Recht, sich Gehör zu verschaffen ( Art. 103 Abs. 1 GG ; Art. 91 Abs. 1 BayVerf), nicht in verfassungswidriger Weise eingeschränkt (vgl. BVerfGE 25, 158/165; BayVerfGH BayVBl 1983, 210/211).Ein solches Verschulden liegt aber dem Beteiligten zu 6 zur Last, selbst wenn man berücksichtigt, daß die Anforderungen, die an den um Wiedereinsetzung nachsuchenden Verfahrensbeteiligten zu stellen sind, nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfGE 25, 158/166;… BayVerfGH aaO), und daß der Zugang zu einer weiteren gerichtlichen Instanz nicht in unzumutbarer Weise erschwert werden darf (vgl. BVerfGE 40, 272/274 f.).
- BayObLG, 03.12.1987 - BReg. 2 Z 31/87
Auszug aus BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89
Das wird durch die vom zuständigen Postbediensteten aufgenommene Zustellungsurkunde ( § 195 Abs. 2 ZPO ) gemäß § 415 Abs. 1 , § 418 Abs. 1 ZPO bewiesen (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 509; BayObLGZ 1980, 266/267).Zudem wußte er von dem beim Nachlaßgericht anhängigen Entlassungsverfahren und mußte deshalb mit Zustellungen rechnen (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 509), so daß eine gesteigerte Sorgfalt geboten war.
- BayObLG, 27.08.1980 - BReg. 2 Z 71/80
Auszug aus BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89
Das wird durch die vom zuständigen Postbediensteten aufgenommene Zustellungsurkunde ( § 195 Abs. 2 ZPO ) gemäß § 415 Abs. 1 , § 418 Abs. 1 ZPO bewiesen (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 509; BayObLGZ 1980, 266/267).Sein Vorbringen, er habe die schriftliche Mitteilung über die Niederlegung ( § 182 ZPO ) nicht vorgefunden, besagt nicht, daß er die Richtigkeit der Beurkundung über die Abgabe der Mitteilung bestreitet (vgl. BayObLGZ 1980, 266/267 f.).
- BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob seine fristgerecht zu Protokoll des Amtsgerichts abgegebene "schlichte Erklärung" für die Gründe der Fristversäumung als Glaubhaftmachung angesehen werden kann (vgl. BVerfGE 41, 332/339), denn die dem Senat in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung obliegende Nachprüfung der landgerichtlichen Entscheidung über die Wiedereinsetzung (…Keidel/Kuntze, Jansen, Bassenge/Herbst, jeweils aaO) ergibt, daß die Fristversäumung auf einem Verschulden des Beteiligten zu 6 beruht. - BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Effektivität des Rechtsschutzes
Auszug aus BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89
Ein solches Verschulden liegt aber dem Beteiligten zu 6 zur Last, selbst wenn man berücksichtigt, daß die Anforderungen, die an den um Wiedereinsetzung nachsuchenden Verfahrensbeteiligten zu stellen sind, nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfGE 25, 158/166;… BayVerfGH aaO), und daß der Zugang zu einer weiteren gerichtlichen Instanz nicht in unzumutbarer Weise erschwert werden darf (vgl. BVerfGE 40, 272/274 f.). - BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89
Die in einer solchen Zustellung liegenden Risiken werden unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs durch die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeglichen (vgl. BVerfGE 41, 23 [BVerfG 16.12.1975 - 2 BvR 854/75] /26;… BayVerfGH aaO). - BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85
Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Ernennung; Prüfung; …
Auszug aus BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei der Entlassung des Testamentsvollstreckers von 1/10 des Reinnachlasses auszugehen (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 101/104 m.w.Nachw.).
- OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 188/00
Auswechslung eines im gemeinschaftlichen Testament ernannten …
Dabei war zu berücksichtigen, dass das auf Ernennung eines Nachfolgetestamentsvollstreckers gerichtete Begehren nur mit einem geringen Bruchteil des noch zu verteilenden Restnachlasses zu bewerten ist (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 428, 429; OLG Frankfurt, Rpfleger 1978, 178, 179). - OLG Köln, 05.03.2001 - 14 WF 7/01
Richterablehnung - Terminsnachricht an Anwalt - Verkündungstermin nach Ablehnung …
Das gilt auch dann, wenn der Antragsgegner sie nicht abgeholt hat (BayObLG FamRZ 1990, 428). - KG, 09.10.2001 - 1 W 411/01
Antragsrecht des Pflichtteilsberechtigten auf Entlassung des …
Dieses ist in Testamentsvollstreckerentlassungsverfahren regelmäßig mit 10 % des Wertes des Reinnachlasses zu bewerten (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 428/429; … - OLG Zweibrücken, 15.02.2000 - 3 W 6/00
Versäumung der Einspruchsfrist gegen Vollstreckungsbescheid im …
Soweit die Beteiligte zu 1) in Erwägung zieht, sie habe den Benachrichtigungsschein möglicherweise zusammen mit Werbesendungen weggeworfen, spricht gerade dies für mangelnde Sorgfalt beim Durchsehen und Sortieren ihrer Post (vgl. dazu auch BayObLG FamRZ 1990, 428, 429; OLG München MDR 1994, 410; LAG Köln MDR 1994, 1245). - BayObLG, 26.01.1994 - 2Z BR 140/93
Voraussetzungen der Widereinsetzung in den bisherigen Stand
Die Entscheidung des Landgerichts erweist sich bei der gebotenen Überprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (BayObLG FamRZ 1990, 428/429;… Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 22 Rn. 43 m.w.Nachw.) als zutreffend.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 18.12.1989 - 2 W 179/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anordnung der Haft; Haftanordnung; Formblatt; Unausgefülltes Formblatt; Formblatt mit Textbausteinen; Haftbefehl; Ausfertigung eines Haftbefehls durch die Geschäftsstelle
Papierfundstellen
- MDR 1990, 346
- Rpfleger 1990, 216
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 16.02.1989 - 11 WF 2/89
Auszug aus OLG Köln, 18.12.1989 - 2 W 179/88
Denn die Ausfertigung einer gerichtlichen Entscheidung muß ihrer Urschrift entsprechen und kann nicht in der Urschrift fehlende Angaben oder Anordnungen ersetzen (vgl. OLG Düsseldorf, Rpfleger 1989, 276 für den Fall der beglaubigten Abschrift).
- OLG Köln, 10.12.2010 - 2 Wx 198/10
Voraussetzungen der Bestellung eines Nachlasspflegers auf Antrag eines Gläubigers
Daß die von der Geschäftsstelle des Nachlaßgerichts erstellten Ausfertigungen der Beschlüsse vom 28. Mai und 10. November 2010 jeweils ein volles Rubrum enthalten, kann die in der Urschrift jener Beschlüsse fehlenden Angaben schon deshalb nicht ersetzen, weil die Ausfertigung einer gerichtlichen Entscheidung deren Urschrift wortgetreu wiedergeben muß und nicht - wie hier geschehen - abändern oder ergänzen darf (vgl. nur Senat, MDR 1990, 346; Senat, NZI 2002, 480; Senat, ZIP 2002, 443). - OLG Köln, 14.06.2000 - 2 W 85/00
Erforderliche vollständige Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung; …
Denn die Ausfertigung einer gerichtlichen Entscheidung (§§ 170 ZPO, 4 InsO) muß die Urschrift wortgetreu und richtig wiedergeben (vgl. BGH NJW 1981, 2345 f; Senat, MDR 1989, 346 = Rpfleger 1990, 216 [217]; BayObLG …2 Z 44/81">MDR 1982, 501; OLG Brandenburg, JurBüro 1998, 369; OLG Hamm, MDR 1989, 465;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, a.a.O., § 170, Rdn. 5); in der Urschrift fehlende, dem Richter obliegende Anordnungen können nicht erst bei der Erstellung der Ausfertigungen von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle getroffen oder nachgeholt werden (vgl. Senat, MDR 1989, 346 = Rpfleger 1990, 216 [217]; Senat, InVo 1997, 103 [104]; OLG Brandenburg, JurBüro 1998, 369; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1989, 276).
- BGH, 24.01.2001 - XII ZB 75/00
Zustellung einer von der Urschrift abweichenden Ausfertigung des Urteils
b) Ohne Erfolg beruft die weitere Beschwerde sich insoweit auf die Entscheidungen OLG Celle FamRZ 1990, 419, OLG Celle NJW-RR 1990, 123 f und OLG Köln MDR 1990, 346, die einen vom Richter unterzeichneten Vordruck, der aus einer Vielzahl von Textbausteinen und allgemeinen Kanzleianweisungen besteht, nicht als ordnungsgemäße Entscheidungsurschrift ansehen. - OLG Köln, 14.07.2000 - 2 W 85/00
Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Eröffnungsbeschluß; Weitere Beschwerde; …
Denn die Ausfertigung einer gerichtlichen Entscheidung (§§ 170 ZPO, 4 InsO) muß die Urschrift wortgetreu und richtig wiedergeben (vgl. BGH NJW 1981, 2345 f; Senat, MDR 1989, 346 = Rpfleger 1990, 216 [217]; BayObLG …2 Z 44/81">MDR 1982, 501; OLG Brandenburg, JurBüro 1998, 369; OLG Hamm, MDR 1989, 465;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, a.a.O., § 170, Rdn. 5); in der Urschrift fehlende, dem Richter obliegende Anordnungen können nicht erst bei der Erstellung der Ausfertigungen von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle getroffen oder nachgeholt werden (vgl. Senat, MDR 1989, 346 = Rpfleger 1990, 216 [217]; Senat, InVo 1997, 103 [104]; OLG Brandenburg, JurBüro 1998, 369; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1989, 276).
- OLG Köln, 25.03.2008 - 2 W 16/08
Inhaltlich unbestimmte Entscheidungsformel eines Vollstreckungstitels bei …
Denn eine Ausfertigung muß - auch dies hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 27. Juli 2006 gesagt - die von dem Richter unterzeichnete Urschrift wortgetreu wiedergeben und ist deshalb nicht geeignet, Mängel der Urschrift zu beheben (vgl. BGHZ 137, 49 [53]; BGH ZIP 2003, 356; Senat, Rpfleger 1990, 216 [217]; Senat InVO 1997, 103 [104]; Senat, ZIP 2000, 1343 [1349]; OLG Jena, OLGReport 2003, 122 [123]).
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