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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 24.01.1990

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.02.1990 - 5 U 130/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3234
OLG Oldenburg, 27.02.1990 - 5 U 130/89 (https://dejure.org/1990,3234)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.02.1990 - 5 U 130/89 (https://dejure.org/1990,3234)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Februar 1990 - 5 U 130/89 (https://dejure.org/1990,3234)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 650
  • MDR 1990, 633
  • MDR 1990, 633 (Volltext mit amtl. LS)
  • FamRZ 1990, 912
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.03.1963 - III ZB 2/63
    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.02.1990 - 5 U 130/89
    Schon zwischen dem Eintritt von Vor- und Nacherbfall haben die Bedachten gemäß § 2179, 160 ff BGB eine geschützte Rechtsposition im Hinblick auf den Grundstückserwerb, die grundsätzlich übertragbar, pfändbar sowie im Konkurs oder durch einstweilige Verfügung sicherbar ist und die von der Vorerbin nicht mehr durch letztwillige Verfügung abgeändert und für deren Beeinträchtigung sie zur Haftung herangezogen werden kann (BGH LM Nr. 28 zu § 1 VHG = MDR 1963, 824).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.01.1990 - 3 Wx 571/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4742
OLG Düsseldorf, 24.01.1990 - 3 Wx 571/89 (https://dejure.org/1990,4742)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.01.1990 - 3 Wx 571/89 (https://dejure.org/1990,4742)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Januar 1990 - 3 Wx 571/89 (https://dejure.org/1990,4742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 521
  • MDR 1990, 633
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 2/78

    Veräußerung nach Unterteilung bedarf keiner Zustimmung!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.1990 - 3 Wx 571/89
    1. a) Das LG ist im Anschluß an die einschlägige Rspr. des BGH (BGHZ 49, 250 = DNotZ 1968, 417; 73, 150 = DNotZ 1979, 493 = NJ W 1979, 870) mit Recht von der Zulässigkeit der Unterteilung bereits bestehenden Wohnungseigentums und der anschließenden Veräußerung der auf diese Weise entstandenen Wohnungseigentumsrechte ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer ausgegangen.

    c) Auch der BGH ( BGHZ 73, 150, 155 = DNotZ 1979, 493 = NJW 1979, 870 f.) vertritt die Auffassung, daß wegen der notwendigen Wahrung des Status der übrigen Wohnungseigentümer hinsichtlich der Fassung von Mehrheitsbeschlüssen die ursprüngliche Stimmenzahl durch eine Teilveräußerung von Wohnungseigentum keine Änderung erfahren darf.

    d) Da hiernach die ursprüngliche Stimmenzahl keine Änderung erfahren darf und sich eine einheitliche Stimmrechtsausübung aus den zu 1. genannten Gründen verbietet, bleibt als sachgerechte Lösung nur übrig, die auf das aufgeteilte Wohnungseigentum entfallende Stimme nach Bruchteilen aufzuteilen (…so ausdrücklich MünchKomm/Röll, a.a.O., § 3 WEG , Rd.Nr. 17; vgl. auch Ziege, NJW 1973, 2185 f.; offengelassen in BGHZ 73, 150, 155 = DNotZ 1979, 493 ).

  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.1990 - 3 Wx 571/89
    1. a) Das LG ist im Anschluß an die einschlägige Rspr. des BGH (BGHZ 49, 250 = DNotZ 1968, 417; 73, 150 = DNotZ 1979, 493 = NJ W 1979, 870) mit Recht von der Zulässigkeit der Unterteilung bereits bestehenden Wohnungseigentums und der anschließenden Veräußerung der auf diese Weise entstandenen Wohnungseigentumsrechte ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer ausgegangen.
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    2 Z 161/90">NJW-RR 1991, 910; OLG Düsseldorf, OLGZ 1990, 152, 154 f.; OLG Köln, WE 1992, 259 f.; KG, NZM 1999, 850, 852; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 25 Rdn. 40; Staudinger/Bub, aaO, § 25 Rdn. 158; Wedemeyer, NZM 2000, 638, 639; Briesemeister, NZM 2000, 992, 994).
  • KG, 14.06.2004 - 24 W 32/04

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei …

    Wollte man das bloße Quotenstimmrecht für die "unterteilten" Wohnungseigentumsrechte aufgeben und ihnen trotz des vereinbarten Objektstimmrechts dennoch eine volle Stimme zubilligen, wäre dies eine fühlbare Beeinträchtigung der anderen Wohnungseigentümer, die in den Fällen des Objektstimmrechts entgegen BGHZ 49, 250; 73, 150 folglich eine zustimmungsfreie Unterteilung immer ausschließen würde (KG NZM 1999, 850 = FGPrax 1999, 90; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 521; OLG Hamm ZWE 2002, 489).
  • OLG Hamm, 25.03.2003 - 15 W 19/03

    Schaffung eines Zugangs zum gemeinschaftlichen Garten für eine durch Unterteilung …

    Daraus folgt, daß sich aus der Summe der durch die Teilung entstandenen Rechte nicht mehr Befugnisse ergeben können als aus dem ungeteilten Wohnungseigentum selbst (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 521; BayObLG …
  • OLG Stuttgart, 23.02.2004 - 8 W 475/03

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Verneinung einer Vermehrung der Stimmrechte durch …

    Das in Teilen der Literatur und Rechtsprechung angeführte Argument für eine Vermehrung der Anzahl der Stimmrechte, dass nämlich dann, wenn ein Mitglied der Gemeinschaft von vornherein Eigentümer mehrerer Wohnungen ist, die übrigen Eigentümer auch eine spätere Mehrung der Stimmrechte hinnehmen müssten, überzeugt nicht, da in diesem Fall von vornherein mit einer der Anzahl der Wohnungseigentumsrechte entsprechenden Anzahl von Stimmrechten zu rechnen war, die nur solange nicht zum Tragen kommt, wie mehrere Wohnungseigentumsrechte in einer Hand bleiben (…zum Meinungsstand vgl. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 25 Rn. 36 ff., 39;… Bub, WEG, § 25 Rn. 156;… Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 25 RN 13, die sich für die Mehrung des Stimmrechts bei Geltung des Kopfprinzips aussprechen; ebenso KG NZM 2000, 671 = FGPrax 2000, 9 = WuM 2000, 89 = ZMR 2000, 191; a. A. Wedemeyer NZM 2000, 638, 639 f.; OLG Hamm, ZMR 2002, 859 = NZM 2003, 123 - zwar bei Geltung des Objektprinzips, aber unter ausdrücklicher Bezugnahme auf BGHZ 73, 150; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 521 = MDR 1990, 633).
  • OLG Hamm, 12.03.2002 - 15 W 358/01

    Stimmrecht und Unterteilung eines Wohnungseigentums

    Diese Auffassung entspricht der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1990, 521; BayObLG …
  • KG, 15.09.1999 - 24 W 9353/97

    Vermehrung von Stimmrechten bei nachträglicher Unterteilung eines …

    Denn der durch die Teilungserklärung bestimmte Status der Wohnungseigentümer, insbesondere ihr Stimmrecht, darf dadurch nicht beeinträchtigt werden (BGHZ 73, 150, 155 = NJW 1979, 870; OLG Düsseldorf WE 1990, 170 = NHJ-RR 1990, 521 = OLGZ 1990, 152, 154 und Senatsbeschluß vom 18.11.1998 - 24 W 4180/97 in ZMR 1999, 426 je für ein Objektstimmrecht; BayObLG …
  • KG, 18.11.1998 - 24 W 4180/97

    Stimmrecht bei Unterteilung; Kausalität des Einberufungsmangels

    Werden von ursprünglich 16 Wohnungseigentumseinheiten vier so unterteilt, daß insgesamt 20 Einheiten entstehen, so haben - bei Vereinbarung des Objektprinzips - die Eigentümer der unterteilten Einheiten je eine halbe Stimme, die sie jeweils selbständig abgeben können (wie OLG Düsseldorf, OLGZ 1990, 152 = NJW-RR 1990, 521 = WE 1990, 170).
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