Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 03.05.1991 - 1 Ws 81/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Strafbefehl; Rechtshängigkeit
Papierfundstellen
- MDR 1992, 178
- NStZ 1991, 602
- NStZ 1992, 605 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Villingen-Schwenningen, 03.07.2018 - 6 Cs 56 Js 2827/18
Rücknahme eines Strafbefehlsantrags
Rn. 5 Der Erlass des Strafbefehls steht der Eröffnung des Hauptverfahrens bei einer Anklage gleich (OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.4.1986 = MDR 1987, 164; noch offengelassen BGH, Beschluss vom 10.7.1959 - 2 ARs 86/59 = NJW 1959, 1695, 1696; genauso Mayer, NStZ 1992, 605).Rn. 6 Der Erlass des Strafbefehls entzieht die Dispositionsbefugnis über den Strafbefehl zugleich der Staatsanwaltschaft und überträgt diese auf das Gericht (Mayer, NStZ 1992, 605 mwN;… Meyer-Gossner/Schmitt/Meyer-Gossner § 411 Rn. 8 mwN;… KK-StPO/Maur § 411 Rn. 22;… a.A. BeckOK StPO/Temming § 411 Rn. 9).
Rn. 7 § 411 Abs. 3 StPO findet erst Anwendung, nachdem Einspruch eingelegt worden ist (Mayer, NStZ 1992, 605 mwN;… Meyer-Gossner/Schmitt/Meyer-Gossner § 411 Rn. 8 mwN;… KK-StPO/Maur § 411 Rn. 22; a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.05.1991 - 1 Ws 81/91 = NStZ 1991, 602;… BeckOK StPO/Temming § 411 Rn. 9).
Rn. 11 Der Auslegung steht auch nicht entgegen, dass es somit zu drei Zeiträumen kommt, die mit einem Wechsel der Dispositionsbefugnis verbunden sind (a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.05.1991 - 1 Ws 81/91 = NStZ 1991, 602).
Dies gilt jedenfalls nach Zustellung des Strafbefehls (insoweit liegt ein anderer Sachverhalt als im Fall des OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.05.1991 - 1 Ws 81/91 = NStZ 1991, 602) vor.
- OLG Karlsruhe, 29.03.2019 - 3 Ws 66/19
Dispositionsbefugnis der Staatsanwaltschaft über Strafbefehl nach Antragstellung
Rn. 3 Der Senat teilt die Auffassung nicht, wonach es aufgrund eines ansonsten eintretenden Wechsels der Rechtslage hinsichtlich der Rechtshängigkeit sachgerecht sei, der StA die Dispositionsbefugnis über den bereits erlassenen, aber noch nicht rechtskräftigen Strafbefehl auch dann zuzubilligen, wenn (noch) kein Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt wurde (so noch OLG Karlsruhe, NStZ 1991, 602 m. abl.Anm. Mayer, NStZ 1992, 605).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 17.05.1991 - 1 AR 126/90 - 1 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1992, 178
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Frankfurt, 07.02.1995 - 3 Ws 97/95 Sie entfällt nämlich dann, wenn der Verweisungsbeschluß mit den Grundprinzipien der rechtsstaatlichen Ordnung in Widerspruch steht, ein Mangel für einen verständigen Betrachter offenkundig ist, die Entscheidung offenbar unhaltbar ist oder wenn die Verweisung auf Willkür des verweisenden Gerichts beruht (vgl. dazu BGHSt 29, 216, 219; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100 ; OLG Zweibrücken MDR 1992, 178 ; Senatsbeschluß vom 8.2.1993 - 3 Ws 80/93;… KK-Engelhardt, 3. Aufl., § 270 Rdn. 26;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 270 Rdn, 20).
Das Amtsgericht hat somit die sich aufdrängenden Aufklärungsmöglichkeiten in einer Weise vernachlässigt, daß die Annahme des § 63 StGB auf einer Vermutung beruht, die in nicht zu rechtfertigender Weise den Anspruch des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter verletzt (vgl. Senatsbeschluß vom 8.2.1993; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426, 427; OLG Zweibrücken MDR 1992, 178 ; Gollwitzer in DR 1991, 38).
- OLG Köln, 12.11.2008 - 2 Ws 488/08
Voraussetzungen und Bindungswirkung der Verweisung wegen Überschreitung der …
aa) An eine nach Beginn der Hauptverhandlung gemäß § 270 StPO ergangene Verweisung ist das Gericht höherer Ordnung grundsätzlich gebunden, selbst wenn der diesbezügliche Beschluss formell oder sachlich fehlerhaft sein sollte (…Senat aaO; BGHSt 29, 216 [219] = NJW 1980, 1586; OLG Bamberg, NStZ-RR 2005, 377; OLG Frankfurt, StV 1996, 533; OLG Zweibrücken, MDR 1992, 178; OLG Düsseldorf, NStZ 1986, 426 [427];… Gollwitzer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Auflage 2001, § 270 Rz. 37;… Engelhardt in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Auflage 2008, § 270 Rz. 23;… N.-Goßner, StPO, 50. Auflage 2008, § 270 Rz. 19). - OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 561/10 Rn. 16 An eine nach Beginn der Hauptverhandlung gemäß § 270 StPO ergangene Verweisung ist das Gericht höherer Ordnung grundsätzlich gebunden, selbst wenn der diesbezügliche Beschluss formell oder sachlich fehlerhaft sein sollte (…Senat aaO; BGHSt 29, 216 [219] = NJW 1980, 1586; OLG Bamberg, NStZ-RR 2005, 377; OLG Frankfurt, StV 1996, 533; OLG Zweibrücken, MDR 1992, 178; OLG Düsseldorf, NStZ 1986, 426 [427];… Gollwitzer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Auflage 2001, § 270 Rz. 37;… Engelhardt in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Auflage 2008, § 270 Rz. 23;… Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage 2010, § 270 Rz. 19).
- KG, 13.03.2009 - 1 AR 273/09
Strafverfahren: Bindungswirkung einer rechtsfehlerhaften Verweisung an das höhere …
Eine veränderte Sachlage wegen unzureichender Strafgewalt (§ 24 Abs. 2 GVG) setzt voraus, dass das erkennende Gericht die Hauptverhandlung so lange weiterführt, bis nach deren Ergebnis ein Schuldspruch zu erwarten ist und das Gericht auf Grund der Erkenntnisse in der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass eine Rechtsfolge angezeigt ist, die seine Strafgewalt übersteigt (vgl. KG, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 4 ARs 11/07, vom 5. März 2001 - 3 ARs 3/02 - …und vom 13. November 1998 - 5 ARs 19/98 - OLG Köln a.a.O.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 311, 312; OLG Zweibrücken MDR 1992, 178). - OLG Frankfurt, 26.09.2011 - 3 Ws 912/11
Strafprozess: fehlende Bindung eines Verweisungsbeschlusses des Schöffengerichts …
Das Amtsgericht hat sich aufdrängende Aufklärungsmöglichkeiten in einer Weise verletzt, dass die Annahme des Vorliegens der Voraussetzungen letztlich auf einer Vermutung beruht, die in nicht zu rechtfertigender Weise den Anspruch des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter verletzt (…vgl. Senat aaO; OLG Zweibrücken, MDR 1992, 178). - OLG Brandenburg, 09.09.2024 - 1 Ws 119/24
Beschwerde der Staatsanwatschaft gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens …
Die Zuständigkeit richtet sich nicht abstrakt nach der Androhung des "normalen" Strafrahmens, sondern es kommt bei der Bestimmung der Zuständigkeit nach der Strafgewalt eines Gerichtes auf die konkret zu verhängende Strafe an, wobei auch zu beachten ist, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Mai 1991 - 1 AR 126/90-1 - Rz. 3, juris). - OLG Zweibrücken, 10.07.2000 - 1 AR 58/00 Die Auffassung des Amtsgerichts, dass nach der bisherigen Beweisaufnahme ein - seine Strafgewalt überschreitendes Verbrechen gemäß § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtmG in Betracht komme, erscheint beim gegenwärtigen Verfahrensstand als willkürlich, so dass die Verweisung unwirksam ist (vgl. hierzu auch BVGE 29, 45, 49; BGHSt 29, 217; Senat MDR 1992, 178; Beschluss vom 18. Mai 2000 - 1 AR 46/00 m.w.N.).
- OLG Oldenburg, 29.09.1998 - 1 Ws 452/98
Anforderungen an die Verweisung an ein höheres Gericht vor Beginn der …
Eine dennoch erfolgte Verweisung beruht auf Hypothesen und Spekulationen über Art und Umfang der erweisbaren Taten und des den Angeklagten deswegen treffenden Schuldvorwurfs und verletzt deshalb in nicht hinnehmbarer Weise den Anspruch des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter (OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998, 280 [OLG Zweibrücken 12.05.1998 - 1 AR 30/98]; MDR 1992, 178; OLG Frankfurt StV 1996, 533; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100 [OLG Karlsruhe 24.08.1989 - 2 AR 21/89]; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; LG Berlin StV 1996, 16;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Auflage § 270 Rn. 10;… LR/Gollwitzer 24. Auflage § 270 Rn. 19).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 29.05.1991 - 2 Ws 148/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1991, 2223
- MDR 1992, 178
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 25.01.1999 - 1 Ws 702/98 Seine Pflicht, hier vor einem Gericht auf Zeugenladung zu erscheinen, besteht aber nur, solange er sich tatsächlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhält (vgl. OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat -, Beschluß vom 29. Mai 1991, abgedruckt in NJW 1991, 2223; HansOLG Hamburg in MDR 1967, 686; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO., § 51 StPO Rndr.
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