Rechtsprechung
| BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Rechtsanwalthaftung - Zweitkanzlei in neuen Bundesländern - Vertretungsberechtigung vor dem BezG - Berufungseinlegung März 1991 - Teilungsunrecht - Abschluß des Verwaltungsverfahren nach dem VermG
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 85 Abs. 2, § 233 ; GVG § 17 a Abs. 2
Wiedereinsetzung; Rechtsanwaltsverschulden bei Berufung zum unzuständigen Gericht; Vorrang des Vermögensgesetzes vor Zivilrecht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 17 a Abs. 2; ZPO § 85 Abs. 2, § 233
Anwaltsverschulden bei Berufungseinlegung vor Bezirksgericht - Rechtsweg bei Teilungsunrecht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1993, 332
- ZIP 1993, 68
- MDR 1993, 177
- NJ 1993, 133
- VersR 1993, 498
- WM 1993, 77
- DB 1993, 376
- AnwBl 1994, 298
Wird zitiert von ... (55) Zitiert selbst (10)
- BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91
Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten …
Auszug aus BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92
Stützt der Kläger vor den Zivilgerichten seinen Anspruch gegen die verklagte Stadt auf sogenanntes Teilungsunrecht (vgl. Senat vom 3.4.1992 - V ZR 83/91 = VersR 92, 1521 = WM 92, 1000) und ist das Verwaltungsverfahren nach dem VermG noch nicht abgeschlossen, kommt eine Entscheidung des Zivilgerichts nach § 17a Abs. 2 S. 1 GVG nicht in Betracht.Auf der Grundlage seiner zutreffenden Rechtsauffassung (die der Senat auch mit Urteil vom 3. April 1992, V ZR 83/91V ZR 83/91, WM 1992, 1000 ff bestätigt hat) kam eine Verweisung des Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht nicht in Betracht, weil nach dem eigenen Vortrag des Klägers noch nicht einmal das nach dem Vermögensgesetz notwendige Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist.
- BGH, 17.10.1986 - V ZR 169/85
Rechtsmittel gegen ein fälschlich anstatt eines Beschlusses erlassenes Urteil
Auszug aus BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92
In diesem Fall steht dem Betroffenen nicht nur das Rechtsmittel zu, welches nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, sondern auch das Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form getroffenen Entscheidung gegeben gewesen wäre, denn einer Partei dürfen durch die fehlerhafte Entscheidungsform keine Nachteile entstehen (vgl. z.B. BGHZ 98, 362, 364, 365) [BGH 17.10.1986 - V ZR 169/85]. - BGH, 09.01.1989 - II ZB 11/88
Lauf der Berufungsbegründungsfrist vor Entscheidung über Wiedereinsetzungsantrag; …
Auszug aus BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92
Wenn der frühere Prozeßbevollmächtigte des Klägers dies anders beurteilte, so war dies jedenfalls fahrlässig, weil er in Anbetracht der mindestens zweifelhaften Rechtslage nicht im Interesse seiner Partei den sichersten Weg beschritt (vgl. z.B. auch BGH, Beschl. v. 9. Januar 1989, II ZB 11/88, BGHR ZPO § 233 - Verschulden 3) und Berufung durch einen Rechtsanwalt einlegen ließ, der seine Kanzlei in den neuen Ländern unterhielt.
- BGH, 27.09.1989 - IVb ZB 73/89
Prozessbevollmächtigte - Büropersonal - Eigenmächtiges Ändern von eingetragenen …
Auszug aus BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92
In diesem Bereich hält sich der Vortrag des Klägers aber nicht, vielmehr schiebt er in unzulässiger Weise einen neuen, bisher nicht einmal angedeuteten Vortrag nach (vgl. BGH, Beschlüsse v. 25. März 1987, IVb ZB 39/87 und v. 27. September 1989, IVb ZB 73/89, BGHR ZPO § 234 Abs. 1 - Begründung 1 und Begründung 2). - BGH, 26.09.1991 - I ZB 12/91
Keine Wiedereinsetzung bei offengebliebener Möglichkeit, daß Fristversäumung …
Auszug aus BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92
Ist aber auch nur die Möglichkeit der verschuldeten Fristversäumung gegeben, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 26. September 1991, I ZB 12/91, BGHR ZPO § 236 Abs. 2 Satz 1 - Glaubhaftmachung 3). - BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 114/83
Anwaltszwang für die sofortige Beschwerde in Familiensachen; Umfang der …
Auszug aus BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92
Dann aber gilt § 569 Abs. 2 Satz 2 i.V. mit § 78 Abs. 3 ZPO auch für die Berufungsinstanz, d.h. für die insoweit eingelegten Beschwerden nach § 519 b Abs. 2 ZPO (vgl. auch BGH, Beschlüsse v. 13. April 1984, IVb ZB 114/83, NJW 1984, 2413 und v. 13. Juli 1988, IVb ZB 100/88, FamRZ 88, 1159). - BGH, 25.03.1987 - IVb ZB 39/87
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92
In diesem Bereich hält sich der Vortrag des Klägers aber nicht, vielmehr schiebt er in unzulässiger Weise einen neuen, bisher nicht einmal angedeuteten Vortrag nach (vgl. BGH, Beschlüsse v. 25. März 1987, IVb ZB 39/87 und v. 27. September 1989, IVb ZB 73/89, BGHR ZPO § 234 Abs. 1 - Begründung 1 und Begründung 2). - BGH, 20.03.1992 - V ZB 7/92
Keine Postulationsfähigkeit vor Bezirksgericht bei bloßer Eintragung in …
Auszug aus BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92
Die dagegen eingelegte sofortige Beschwerde hat der Senat mit Beschluß vom 20. März 1992 zurückgewiesen (V ZB 7/92V ZB 7/92, WM 1992, 1047 ff; vgl. hierzu Anmerkung von Kleine/Kosack, EwiR 92, 511, 512). - BGH, 15.05.1991 - XII ZB 43/91
Anwaltszwang für Beschwerde zum BGH
Auszug aus BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92
Der Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 15. Mai 1991, XII ZB 43/91 (WM 1991, 1483) ist hier nicht einschlägig, weil er eine beim Bundesgerichtshof unmittelbar eingelegte Beschwerde betrifft. - BGH, 13.07.1988 - IVb ZB 100/88
Rechtsstreit - Einlegen der Beschwerde - Unzulässige Berufung - Anwaltsprozess - …
Auszug aus BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92
Dann aber gilt § 569 Abs. 2 Satz 2 i.V. mit § 78 Abs. 3 ZPO auch für die Berufungsinstanz, d.h. für die insoweit eingelegten Beschwerden nach § 519 b Abs. 2 ZPO (vgl. auch BGH, Beschlüsse v. 13. April 1984, IVb ZB 114/83, NJW 1984, 2413 und v. 13. Juli 1988, IVb ZB 100/88, FamRZ 88, 1159).
- BGH, 08.05.2012 - VI ZB 1/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist: …
Denn der Rechtsanwalt hat im Interesse seines Mandanten den sichersten Weg zu gehen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 1992 - V ZB 37/92, WM 1993, 77 = juris Rn. 4 …und Beschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10, NJW 2011, 386 Rn. 19, jeweils mwN). - BGH, 05.04.2001 - III ZB 48/00
Rechtsweg bei Ansprüchen gegen den beurkundenden Notar auf Vornahme einer …
Dem steht nicht entgegen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Verweisung nicht vorzunehmen, sondern lediglich die Unzulässigkeit des Rechtswegs auszusprechen ist, wenn nur eine Verweisung des Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht in Betracht kommt und das vorgängige Verwaltungsverfahren nicht abgeschlossen ist, weil eine verwaltungsgerichtliche Kontrolle in einem derartigen Verfahrensstadium "keinerlei Sinn" mache (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 1992 - V ZB 37/92 - NJW 1993, 332, 333; vom 17. Juni 1993 - V ZB 31/92 - NJW 1993, 2541, 2542). - BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06
Verlängerung der Wiedereinsetzungsfrist für die Versäumung der Frist zur …
Denn in Anbetracht der zumindest zweifelhaften Rechtslage hätte der Beschwerdeführer den sichersten Weg wählen und die mit der Verkündung beginnende Frist wahren müssen (vgl. BGHZ 8, 47, 55; Senat, Beschl. v. 19. November 1992, V ZB 37/92, NJW 1993, 332, 333 und Beschl. v. 13. April 2000, V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665, 1666).
- BGH, 25.07.2003 - V ZR 362/02
Geltendmachung des Grundbuchberichtigungsanspruchs durch den Eigentümer bei …
Das gilt namentlich, wenn über den Rückübertragungsanspruch nach dem Vermögensgesetz in dem dafür vorgesehenen Verwaltungsverfahren noch nicht entschieden ist und daher eine verwaltungsgerichtliche Kontrolle keinen Sinn ergibt (vgl. Senat, Beschl. v. 19. November 1992, V ZB 37/92, NJW 1993, 332, 333; Beschl. v. 30. Oktober 1997, V ZB 8/96, VIZ 1998, 96, 97 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 3. August 1995, IX ZB 80/94, VIZ 1995, 644, 645).Der Normzweck rechtfertigt es daher nicht, den Erlaß eines Prozeßurteils in solcher Lage als Verstoß gegen § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG zu behandeln (vgl. Senat, Beschl. v. 19. November 1992, aaO;… Musielak/Wittschier, ZPO, 3. Aufl., § 17 a GVG Rdn. 5).
Dem stehen die durch das Vermögensgesetz auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht exklusiv ausgestatteten Rechtsschutzmöglichkeiten (vgl. Senat, Beschl. v. 19. November 1992, aaO) im vorliegenden Fall nicht entgegen.
- BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08
Mitteilung der Notaraufsichtsbehörde an die Registerbehörde (Bundesamt der …
Dies gilt auch, soweit das Oberlandesgericht den beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt hat, ohne den Rechtsstreit gemäß § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG an ein anderes Gericht zu verweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 1992 - V ZB 37/92 - NJW 1993, 332, 333; Urteil vom 20. Januar 2005 - III ZR 278/04 - NJW-RR 2005, 721, 722 m.w.N.; BSG NVwZ-RR 2000, 648;… Zöller/Lückemann, ZPO, 27. Aufl., § 17a GVG Rn. 17 m.w.N.).Die Rechtsprechung, nach der eine Verweisung des Rechtsstreits vom Zivilgericht an das Verwaltungsgericht nicht in Betracht kommt, wenn es offenkundig an den Voraussetzungen für eine gerichtliche Überprüfung fehlt, weil nach dem eigenen Vortrag des Klägers ein vor Klageerhebung gesetzlich vorgeschriebenes Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist (BGH, Beschluss vom 19. November 1992 - V ZB 37/92 - NJW 1993, 332, 333; vom 17. Juni 1993 - V ZB 31/92 - NJW 1993, 2541, 2542; vom 3. August 1995 - IX ZB 80/94 - ZIP 1995, 1451, 1453; BFH…, Beschluss vom 19. März 1998 - VII B 20/98 - [...] Rn. 15), steht - anders als das Oberlandesgericht meint - einer Verweisung hier nicht entgegen.
- BGH, 27.07.2006 - IX ZB 141/05
Rechtsweg gegen einen Duldungsbescheid der Finanzbehörde
Auf die in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 19. November 1992 - V ZB 37/92, WM 1993, 77; v. 3. August 1995 - IX ZB 80/94, ZIP 1995, 1451) kann sich die Klägerin nicht berufen. - BGH, 05.12.1996 - IX ZR 67/96
Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage gegen einen …
Die Grundsätze über die Meistbegünstigung gelten dann, wenn ein Gericht eine Entscheidung in einer falschen Form getroffen hat, nicht aber, wenn die der Form nach korrekte Entscheidung in der Sache unrichtig ist (BGH, Beschl. v. 19. November 1992 V ZB 37/92, NJW 1993, 332, 333). - BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92
Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten
Ist nämlich, wie das Beschwerdegericht unangefochten festgestellt hat, das Verwaltungsverfahren nach dem Vermögensgesetz noch nicht abgeschlossen, kommt eine Verweisungsentscheidung des Zivilgerichts nach § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG nicht in Betracht (Senatsbeschl. v. 19. November 1992, V ZB 37/92, NJW 1993, 332; für BGHZ bestimmt). - BGH, 20.01.2005 - III ZR 278/04
Gerichtliche Entscheidung bei Zuständigkeit der freiwilligen Gerichtsbarkeit für …
Eine Klageabweisung als unzulässig mangels Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs ist nämlich seit der Neufassung der Vorschriften über die Rechtswegverweisung durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2809) nicht mehr vorgesehen (BGH, Urteil vom 19. März 1993 - V ZR 247/91 - LM DDR-ZGB § 66 Nr. 1; vgl. Begründung zu §§ 17 und 17a GVG, BT-Drucks. 11/7030 S. 37;… Kissel/Mayer aaO Rn. 35) und von der Rechtsprechung nur in einzelnen Ausnahmefällen als möglich anerkannt worden (vgl. BGH, Beschluß vom 19. November 1992 - V ZB 37/92 - NJW 1993, 332 ;… Musielak/ Wittschier ZPO 4. Aufl. § 17a GVG Rn. 5 m.w.N.). - BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
Rechtsweg für Ansprüche aufgrund besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher …
1. Damit bleibt die sofortige Beschwerde ohne Erfolg, denn die von dem Oberlandesgericht angeordnete Verweisung an das Verwaltungsgericht ist, da das von den Klägern angestrengte Verfahren vor dem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen bereits seinen Abschluß gefunden hat, nicht zu beanstanden (Senatsbeschl. v. 19. November 1992, V ZB 37/92, WM 1993, 77). - BSG, 24.08.1994 - 4 BS 4/93
Frühere DDR - Rechtsweg
- BGH, 20.12.1996 - V ZR 296/95
Vertretungsmacht des Abwesenheitspflegers zu Zeiten der ehemaligen DDR
- BGH, 11.02.1994 - V ZR 254/92
Geltendmachung von Ansprüchen wegen der Unwirksamkeit der von dem staatlichen …
- OLG Dresden, 16.02.2000 - 18 U 2416/99
Anwendung der Restitutionstatbestände auf nationalsozialistische …
- BSG, 16.06.1999 - B 9 V 24/98 R
Entscheidung in der Hauptsache iS des § 17a Abs 5 GVG - Entscheidung eines …
- BGH, 17.10.2000 - X ZR 41/00
Kreiselpumpe; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei zweifelhaftem …
- KG, 28.01.2010 - 8 U 56/09
Zivilrechtliche Ansprüche eines Erben eines jüdischen Eigentümers einer durch das …
- BGH, 15.12.1994 - III ZB 46/94
Rechtsweg für Ansprüche der Grundstückseigentümer gegen den bisherigen …
- BGH, 19.03.1993 - V ZR 247/91
Rechtswegprüfung durch Revisionsgericht - Ansprüche aus …
- BGH, 08.05.2012 - VI ZB 2/11
Bestehen Zweifel, ob der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 übersteigt, hat der …
- LG Stuttgart, 21.03.2017 - 10 O 19/16
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2011 - L 5 AS 2430/10
Rechtsweg: Sozialgerichtsbarkeit oder Verwaltungsgerichtsbarkeit - unstatthafte …
- BGH, 11.04.2002 - IX ZB 101/02
Feststellung des maßgeblichen Rechts für eine Beschwerdeentscheidung
- OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 23 W 48/07
Rechtsweg: zuständiges Gericht im Zusammenhang mit der Haftungserklärung für …
- BGH, 03.08.1995 - IX ZB 80/94
Ansprüche nach dem Bundesrückerstattungsgesetz
- BVerwG, 10.03.1994 - 4 B 46.94
Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Enteignungsbeschlusses - Verhältnis von …
- BGH, 21.09.2006 - IX ZB 187/05
Rechtsweg für eine Klage gegen einen Duldungsbescheid der Finanzbehörde
- BGH, 30.10.1997 - V ZB 8/96
Besatzungshoheitliche Enteignung aufgrund SMAD-Befehl Nr. 124
- BGH, 11.05.1994 - VIII ZB 9/94
Postulationsfähigkeit eines Rechtsanwalts - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
- OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 U 178/03
Wiedereinsetzung bei Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsregelung; Zurechnung …
- BGH, 30.01.1997 - V ZB 5/96
Behandlung einer Unternehmenskonfiskation
- OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08
Rechtsweg: Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Sachurteil, das ohne …
- LSG Bayern, 31.10.2002 - L 4 KR 21/00
Kostenerstattung für die Zahnsanierung im Ober- und Unterkiefer; Spielraum …
- OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 W 48/03
Keine Wiedereinsetzung wegen der Versäumnis der Berufungs- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2000 - 4 E 820/00
Ausgestaltung der Gewährung rechtlichen Gehörs im verwaltungsgerichtlichen …
- OLG Dresden, 08.03.2000 - 18 U 2888/99
Wirksamkeit eines zu Zeiten der ehemaligen DDR genehmigungsbedürftigen …
- BFH, 19.03.1998 - VII B 20/98
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Vorgehen gegen einen negativen …
- BSG, 14.09.1994 - 4 BS 5/93
Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsweges - Anforderungen an die …
- LSG Baden-Württemberg, 13.03.2008 - L 6 VS 4103/06
- OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 23 U 113/00
Anfechtung der isolierten Entscheidung über die Wiedereinsetzung; Widerlegung …
- BSG, 14.09.1994 - 4 BS 2/93
Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsweges - Anforderungen an die …
- BGH, 18.04.1996 - V ZR 341/94
Bodenreformenteignung
- KG, 12.06.2007 - 1 W 175/07
Pflicht des Gerichts zur Verweisung eines Rechtsstreits bei unzuständigem …
- BSG, 16.09.1994 - 4 BS 3/93
Anspruch auf Weitergewährung einer berufsbezogenen Zuwendung für frühere …
- BSG, 14.09.1994 - 4 BS 6/93
Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsweges - Anforderungen an die …
- BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 71/93
Versagung der Registrierung eines Rechtsanwalts beim Bezirksgericht - Eröffnung …
- LG Wuppertal, 13.05.2005 - 6 T 232/05
- KG, 14.07.1994 - 24 W 1966/94
- BGH, 17.03.1993 - VIII ZB 9/93
Unzulässigkeit der Berufung mangels Postulationsfähigkeit des die …
- LG Mainz, 20.12.2001 - 1 O 186/00
1. Für Ansprüche aus Amtspflichtverletzung wegen des Zustandes von …
- LG Berlin, 27.01.1994 - 31 O 438/93
Zulässigkeit des Zivilrechtswegs im Rahmen der Aufhebung der staatlichen …
- BezG Erfurt, 23.06.1993 - 3 U 5/93
- BGH, 25.05.1993 - XI ZR 51/93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist - …
- BGH, 26.10.1993 - VI ZB 33/93
Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde - Unzulässigkeit einer Berufung - …
- LG Leipzig, 01.06.1993 - 8 O 135/92
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Rechtsprechung
| BGH, 16.06.1992 - XI ZR 302/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Teilurteil - Antrag auf Einwilligung - Klage - Widerklage - Gegenläufiges Begehren - Zulässigkeit des Urteils
- rechtsportal.de
ZPO § 301 Abs. 1
Unzulässiges Teilurteil bei gegenläufigem Parteiverlangen von Klage und Widerklage - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 1339
- MDR 1993, 177
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88
Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der …
Auszug aus BGH, 16.06.1992 - XI ZR 302/90
Mit einer Verurteilung auf die Klage zur Einwilligung in die Auszahlung wäre eine entsprechende Verurteilung auf die Widerklage durch Schlußurteil nicht zu vereinbaren (…vgl. BGH aaO.; BGHZ 107, 236, 242, 244; BGH, Urteil vom 11. April 1990 - XII ZR 32/89 - NJW 1991, 570, 571; Urteil vom 10. Oktober 1991 - III ZR 93/90 - NJW 1992, 511 m.w.Nachw.;… Zöller/Vollkommer, 17. Aufl., § 301 ZPO Rdn. 2 und 7;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, 50. Aufl., § 301 ZPO Anm. 2). - BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90
Teilurteil bei einheitlichem Anspruch
Auszug aus BGH, 16.06.1992 - XI ZR 302/90
Mit einer Verurteilung auf die Klage zur Einwilligung in die Auszahlung wäre eine entsprechende Verurteilung auf die Widerklage durch Schlußurteil nicht zu vereinbaren (…vgl. BGH aaO.; BGHZ 107, 236, 242, 244; BGH, Urteil vom 11. April 1990 - XII ZR 32/89 - NJW 1991, 570, 571; Urteil vom 10. Oktober 1991 - III ZR 93/90 - NJW 1992, 511 m.w.Nachw.;… Zöller/Vollkommer, 17. Aufl., § 301 ZPO Rdn. 2 und 7;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, 50. Aufl., § 301 ZPO Anm. 2). - BGH, 19.01.1990 - V ZR 241/88
Zivilprozeßrecht: Entscheidungsgrundlage bei nicht mitgetragenem Beweisergebnis …
Auszug aus BGH, 16.06.1992 - XI ZR 302/90
Indem das Berufungsgericht eine Abtretungsvereinbarung in der Zeit nach dem 24. Dezember 1983 angenommen hat, hat es seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrundegelegt, den die Beklagten nicht vorgetragen haben (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1990 - V ZR 241/88 - WM 1990, 1090).
- BGH, 22.06.1976 - X ZR 44/74
Rechtsfolgen unberechtigter Verwarnung eines angeblichen Verletzers durch einen …
Auszug aus BGH, 16.06.1992 - XI ZR 302/90
Die Vorschrift ist demgemäß unanwendbar, wenn - wie hier - die Leistung erfolgte, obwohl eine Vollstreckung nicht drohte (BGH, Urteil vom 22. Juni 1976 - X ZR 44/74 - NJW 1976, 2162, 2163). - BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 88/85
Unzulässigkeit eines Teilurteils bei mit Klage und Widerklage geltend gemachten …
Auszug aus BGH, 16.06.1992 - XI ZR 302/90
Ein Teilurteil darf nur dann erlassen werden, wenn es durch das über den Rest ergehende Schlußurteil unter keinen Umständen mehr berührt werden kann, wenn die Teilentscheidung unabhängig davon ist, wie der Streit über den Rest ausgeht, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1986 - IVb ZR 88/85 - NJW 1987, 441 m.Nachw.). - BGH, 11.04.1990 - XII ZR 32/89
Zulässigkeit eines Teilurteils - Voraussetzungen für den Anspruch auf …
Auszug aus BGH, 16.06.1992 - XI ZR 302/90
Mit einer Verurteilung auf die Klage zur Einwilligung in die Auszahlung wäre eine entsprechende Verurteilung auf die Widerklage durch Schlußurteil nicht zu vereinbaren (…vgl. BGH aaO.; BGHZ 107, 236, 242, 244; BGH, Urteil vom 11. April 1990 - XII ZR 32/89 - NJW 1991, 570, 571; Urteil vom 10. Oktober 1991 - III ZR 93/90 - NJW 1992, 511 m.w.Nachw.;… Zöller/Vollkommer, 17. Aufl., § 301 ZPO Rdn. 2 und 7;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, 50. Aufl., § 301 ZPO Anm. 2).
- OLG Karlsruhe, 15.02.2011 - 17 U 151/09
Prozess- und Verzugszinsanspruch: Annahmeverzug des Gläubigers bei Zurückweisung …
Aber auch dem nach dieser Vorschrift bestehenden Zinszahlungsrisiko (vgl. §§ 717 Abs. 3 S. 2 bis 4 ZPO, 818 Abs. 4, 291, 288 Abs. 1 S. 2 BGB) wäre der Beklagte nicht ausgesetzt gewesen, da auch § 717 Abs. 3 ZPO voraussetzt, dass die zu erstattende Leistung in der Zwangsvollstreckung beigetrieben wurde oder der Schuldner sie zur Abwendung einer drohenden Zwangsvollstreckung erbracht hat, die Leistung also auf den Vollstreckungswillen des Gläubigers zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW 1976, 2162; NJW-RR 1992, 1339;… Urt. v. 15.12.2010 - VIII ZR 9/10 - Urt. v. 16.12.2010 - Xa ZR 66/10 -). - OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01
Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen …
Soweit vor diesem Hintergrund kein Teilurteil ergehen darf, wenn Klage und Widerklage denselben Streitgegenstand betreffen oder in einem unlösbaren Zusammenhang stehen (BGH NJW-RR 1992, 1339/1340; OLG München BB 2004, 16), ist dies vorliegend entgegen der Ansicht der Widerbeklagten zu 2) und 3) nicht der Fall. - BGH, 11.05.1999 - IX ZR 423/97
Schadensersatzpflicht wegen Vollstreckung aus einem inhaltlich unbestimmten …
Wenn zum Beispiel vollstreckt wurde, obwohl der Titel die Vollstreckung überhaupt nicht (BAG JZ 1990, 194), mangels vorläufiger Vollstreckbarkeit noch nicht (RGZ 60, 344, 346; vgl. auch BGH, Urt. v. 16. Juni 1992 - IX ZR 302/90, NJW-RR 1992, 1339, 1340) oder nicht in der vorgenommenen Art und Weise erlaubte, liegt der Haftungsgrund des § 717 Abs. 2 ZPO nicht vor.
- OLG München, 22.10.2003 - 7 U 2721/03
Zur Frage der Treuwidrigkeit der Versagung der Zustimmung zu einem …
Dem entspricht eine inzwischen gefestigte Rechtsprechung, nach der kein Teil-Urteil ergehen darf, wenn Klage und Widerklage denselben Streitgegenstand betreffen (BGH, Urteil vom 16.06.1992, NJW-RR 1992, 1339, 1340, Urteil vom 05, 06.1991, NJW 1991, 2699) oder in einem unlösbaren Zusammenhang stehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.1991, NJW-RR 1993, 976;… dazu auch Zöller-Vollkommer, 23. Auflage, Rn. 9 zu § 301 ZPO) und von daher die Gefahr widersprechender Entscheidungen im Teil- und Schlussurteil besteht, bzw. parallel stattfindende Beweisaufnahmen in erster und zweiter Instanz zu besorgen sind. - LG Frankfurt/Main, 06.12.2018 - 13 S 150/17
Anfechtungsklagen verschiedener Eigentümer gegen Beschlüsse einer Versammlung …
Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es durch das über den Rest ergehende Schlussurteil unter keinen Umständen mehr berührt werden kann, wenn die Entscheidung über den Teil also unabhängig davon ist, wie der Streit über den Rest ausgeht, mithin die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (BGH NJW-RR 1992, 1339, 1340 [BGH 16.06.1992 - XI ZR 302/90] ; NJW 1987, 441 f. [BGH 29.10.1986 - IVb ZR 88/85] ). - OLG Zweibrücken, 01.04.2004 - 4 U 145/03
Teilurteil: Annahme der Gefahr widersprechender Entscheidungen bei einem …
Voraussetzung dafür ist aber neben der Teilbarkeit des Streitgegenstandes, dass die Gefahr widerstreitender Entscheidungen ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH NJW 1997, 454, 455; BGH NJW-RR 1992, 1339, 1340; BGH NJW 1987, 441, jew. m.w.N.). - OLG Zweibrücken, 27.06.2002 - 4 U 145/01
Teilurteil über Restwerklohnforderung bei Widerklage auf Rückzahlung einer …
Voraussetzung dafür ist aber neben der Teilbarkeit des Streitgegenstandes, dass die Gefahr widerstreitender Entscheidungen ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH NJW 1997, 454, 455; BGH NJW-RR 1992, 1339, 1340; BGH NJW 1987, 441, jew. m.w.N.). - OLG Hamm, 22.11.2004 - 5 U 80/04
Zulässigkeit eines Teilurteils; Entscheidung des Berufungsgerichts bei mehrfacher …
Rn. 12 Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es durch das über den Rest ergehende Schlussurteil unter keinen Umständen mehr berührt werden kann, wenn die Entscheidung über den Teil also unabhängig davon ist, wie der Streit über den Rest ausgeht, mithin die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (BGH NJW-RR 1992, 1339, 1340; NJW 1987, 441 f.). - OLG Frankfurt, 19.04.2002 - 24 U 162/00
Gründungswahl d. Baugrundgutachters: Haftet Statiker?
Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist; es darf von dem über den Restanspruch ergehenden Schlußurteil unter keinen Umständen mehr berührt werden (BGH, NJW 1992, 511; NJW-RR 1992, 1339, 1340). - OLG Bremen, 10.05.1996 - 4 U 25/95
Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils
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Rechtsprechung
| BGH, 25.11.1992 - VIII ZB 29/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsanwalt - Neue Bundesländer - Angestellter - Postulationsfähigkeit
- rechtsportal.de
Postulationsfähigkeit des angestellten Rechtsanwalts vor den Bezirksgerichten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1993, 67
- MDR 1993, 177
- NJ 1993, 82
- VersR 1993, 499
- WM 1993, 175
- DB 1993, 266
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft
Auszug aus BGH, 25.11.1992 - VIII ZB 29/92
Denn im konkreten Fall wird nicht einmal behauptet, daß dem von der Rechtsprechung herausgestellten Mindesterfordernis, nämlich der Anbringung eines Praxisschildes (vgl. BGHZ 36, 8 [BGH 25.09.1961 - III ZR 140/60]; BVerfG, Anwaltsblatt 1986, 202, 203) genügt ist, das für das rechtssuchende Publikum auf die Anwaltstätigkeit des Rechtsanwalts L. hinweist. - BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62
Zulassung als Rechtsanwalt
Auszug aus BGH, 25.11.1992 - VIII ZB 29/92
Die Errichtung einer Kanzlei an einem bestimmten Ort erfordert allgemein eine ausreichende organisatorische Vorsorge, welche es für das Publikum erkennbar macht, daß an dieser Stelle anwaltliche Dienste für Rechtssuchende bereitgestellt werden (BGHZ 38, 6). - BGH, 25.09.1961 - III ZR 140/60
Kreuzung von Starkstromleitung und Straße
Auszug aus BGH, 25.11.1992 - VIII ZB 29/92
Denn im konkreten Fall wird nicht einmal behauptet, daß dem von der Rechtsprechung herausgestellten Mindesterfordernis, nämlich der Anbringung eines Praxisschildes (vgl. BGHZ 36, 8 [BGH 25.09.1961 - III ZR 140/60]; BVerfG, Anwaltsblatt 1986, 202, 203) genügt ist, das für das rechtssuchende Publikum auf die Anwaltstätigkeit des Rechtsanwalts L. hinweist.
- BGH, 25.11.1994 - V ZR 184/93
Verlautbarung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts mit Kanzleisitz und Registrierung …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist zwar im Zusammenhang mit der Unterhaltung einer Kanzlei (vgl. auch § 27 Abs. 2 BRAO; § 28 Abs. 2 RAG) von dem "Mindesterfordernis" eines Praxisschildes die Rede (vgl. BGHZ 38, 6, 11; Beschl. v. 25. November 1992, VIII ZB 29/92, WM 1993, 175, 176; Senatsbeschl. v. 24. Juni 1993, V ZB 30/93, 1993, 1861 ff).Insbesondere folgt dies nicht aus dem Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 25. November 1992 (aaO.), der den Sonderfall eines angestellten Anwalts betrifft.
- BGH, 11.05.1994 - VIII ZB 9/94
Postulationsfähigkeit eines Rechtsanwalts - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Als Mindesterfordernis hierfür wird in der Regel die Anbringung eines Praxisschildes gesehen, das auf seine Anwaltstätigkeit hinweist (Senatsbeschluß vom 25. November 1992 - VIII ZB 29/92 = VersR 1993, 499 = DtZ 1993, 85 f; siehe auch BGH, Beschluß vom 24. Juni 1993 - V ZB 30/93 = VersR 1993, 1503 f = DtZ 1993, 343; BGH, Beschluß vom 8. Dezember 1993 - XII ZB 149/93 = VersR 1994, 577 f).Welche Voraussetzungen hierfür erforderlich sind, war durch den vor Einlegung der Berufung veröffentlichten Senatsbeschluß vom 25. November 1992 a.a.O. klargestellt und ergab sich im übrigen aus dem Kanzleibegriff der §§ 24 ff RAG, die den Vorschriften der §§ 27 ff BRAO nachgebildet sind (vgl. BGH, Beschluß vom 19. November 1992 - V ZB 37/92 = VersR 1993, 498 f).
- BGH, 24.06.1993 - V ZB 30/93
Keine Postulationsfähigkeit vor Bezirksgericht ohne Kanzlei im Beitrittsgebiet
Denn maßgeblich wäre insoweit, daß nach außen deutlich gemacht wird, Rechtsanwalt S. werde in Go. für Rechtsuchende anwaltschaftliche Dienste zur Verfügung stellen (vgl. BGH, Beschl. v. 25. November 1992, VIII ZB 29/92VIII ZB 29/92, BGHR ZPO § 78 Abs. 1 - Postulationsfähigkeit 4 m.w.N.). - BGH, 08.12.1993 - XII ZB 149/93
Postulationsfähigkeit des Rechtsanwalts vor dem Bezirksgericht - Eintragung in …
Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (Beschluß vom 25. November 1992 - VIII ZB 29/92 - BGHR ZPO § 78 Abs. 1 Postulationsfähigkeit 4 = MDR 1993, 177 = ZIP 1993, 67 m.w.N.), kommt ein bei einem anderen Rechtsanwalt angestellter Anwalt seiner Verpflichtung, eine Kanzlei einzurichten (vgl. § 27 Abs. 2 BRAO), nicht allein dadurch nach, daß er in den Kanzleiräumen des anderen Anwalts - diese liegen hier in Ost-Berlin - tätig wird.
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