Rechtsprechung
| BGH, 10.03.1993 - XII ZR 191/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Abänderungsklage - Teilurteil - Abänderungswiderklage - Berufung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 323 Abs. 2, § 530
Abänderung rechtskräftiger Teilurteile im Berufungsverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1993, 1795
- MDR 1995, 92
- FamRZ 1993, 941
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 74/84
... neuer Umstände bei der Abänderungsklage
Auszug aus BGH, 10.03.1993 - XII ZR 191/91
Ist gegen eine Partei ein rechtskräftiges Teilurteil ergangen und ergeben sich während des Berufungsverfahrens über das Schlußurteil Umstände, die eine Abänderung des rechtskräftigen Teilurteils rechtfertigen würden, so hat sie die Wahl, diese Umstände entweder mittels einer Abänderungswiderklage im Rahmen des Berufungsverfahrens geltend zu machen oder eine selbständige Abänderungsklage in einem neuen Verfahren zu erheben, ohne daß § 323 II ZPO entgegensteht (Abgrenzung zum Senatsurteil BGHZ 96, 205 = NJW 1986, 383 = LM § 323 ZPO Nr. 47).a) Das Kammergericht hat sich dabei auf die Senatsentscheidung BGHZ 96, 205 ff gestützt.
- BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 18/84
Abänderungsklage hinsichtlich Unterhalt nach Aufhebung und Zurückverweisung im …
Auszug aus BGH, 10.03.1993 - XII ZR 191/91
Das ist an sich nur im Wege einer selbständigen Abänderungsklage möglich (vgl. Senatsurteil vom 3. April 1985 - IVb ZR 18/84 - FamRZ 1985, 691, 692).So hat der Senat es - im Anschluß an BGH, Urteil vom 14. Juli 1954 - VI ZR 64/54 - LM § 323 ZPO Nr. 4 - in seinem genannten Urteil vom 3. April 1985 (aaO. S. 692) gebilligt, daß der Unterhaltsbeklagte sein Begehren auf Abänderung eines bereits rechtskräftig entschiedenen Teils des Unterhaltsanspruchs anstelle einer selbständigen Abänderungsklage durch Widerklage im Wege der Erweiterung seiner ursprünglich eingelegten eigenen Berufung geltend gemacht hat, nachdem der übrige noch nicht rechtskräftige Teil des Rechtsstreits auf Revision der Unterhaltsklägerin in die Berufungsinstanz zurückverwiesen worden war.
- BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80
Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses
Auszug aus BGH, 10.03.1993 - XII ZR 191/91
Daß mit einer Änderung lediglich zu rechnen ist, kann regelmäßig selbst dann nicht ausreichen, wenn die Prognose nach Sachlage mit großer Sicherheit getroffen werden könnte (Senat BGHZ 80, 389, 397, 398).
- BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 80/84
Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltspflichtigen bei Prüfung seiner …
Auszug aus BGH, 10.03.1993 - XII ZR 191/91
Auch hat er ausnahmsweise eine Durchbrechung des Grundsatzes, daß eine Erweiterung der Berufungsanträge nach Ablauf der Begründungsfrist des § 519 ZPO nur dann möglich ist, wenn sie sich im Rahmen der fristgerecht vorgebrachten Anfechtungsgründe hält (vgl. BGHZ 88, 360, 364 [BGH 27.10.1983 - VII ZR 41/83]; Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 80/84 - FamRZ 1986, 254, 256), bei einem Verbundurteil zugelassen, bei dem der in Streit befindliche nacheheliche Unterhalt nach § 1570 BGB durch das zwischenzeitliche Entstehen von Abänderungsgründen für die Sorgerechtsregelung berührt wurde. - BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 21/83
Abänderung einer vom Jugendamt errichteten vollstreckbaren Urkunde
Auszug aus BGH, 10.03.1993 - XII ZR 191/91
§ 323 Abs. 2 ZPO dient der Absicherung der Rechtskraft unanfechtbar gewordener Entscheidungen und errichtet eine Zeitschranke für die Berücksichtigung von Abänderungsgründen (Senatsurteil vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 21/83 - FamRZ 1984, 997, 998). - BGH, 27.10.1983 - VII ZR 41/83
Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.03.1993 - XII ZR 191/91
Auch hat er ausnahmsweise eine Durchbrechung des Grundsatzes, daß eine Erweiterung der Berufungsanträge nach Ablauf der Begründungsfrist des § 519 ZPO nur dann möglich ist, wenn sie sich im Rahmen der fristgerecht vorgebrachten Anfechtungsgründe hält (vgl. BGHZ 88, 360, 364 [BGH 27.10.1983 - VII ZR 41/83]; Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 80/84 - FamRZ 1986, 254, 256), bei einem Verbundurteil zugelassen, bei dem der in Streit befindliche nacheheliche Unterhalt nach § 1570 BGB durch das zwischenzeitliche Entstehen von Abänderungsgründen für die Sorgerechtsregelung berührt wurde. - BGH, 18.06.1986 - IVb ZB 105/84
Erweiterung der auf den Unterhaltsausspruch eines Verbundurteils beschränkten …
Auszug aus BGH, 10.03.1993 - XII ZR 191/91
Dadurch wurde vermieden, daß in jeweils gesonderten Verfahren zunächst die Sorgerechtsentscheidung (§ 1696 BGB) und anschließend der nacheheliche Unterhalt abgeändert werden mußte, eine Schwierigkeit, die sich aus den Besonderheiten des Scheidungsverbundverfahrens ergeben hätte (Senatsbeschluß vom 18. Juni 1986 - IVb ZB 105/84 - FamRZ 1986, 895, 896). - BGH, 14.07.1954 - VI ZR 64/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.03.1993 - XII ZR 191/91
So hat der Senat es - im Anschluß an BGH, Urteil vom 14. Juli 1954 - VI ZR 64/54 - LM § 323 ZPO Nr. 4 - in seinem genannten Urteil vom 3. April 1985 (…aaO. S. 692) gebilligt, daß der Unterhaltsbeklagte sein Begehren auf Abänderung eines bereits rechtskräftig entschiedenen Teils des Unterhaltsanspruchs anstelle einer selbständigen Abänderungsklage durch Widerklage im Wege der Erweiterung seiner ursprünglich eingelegten eigenen Berufung geltend gemacht hat, nachdem der übrige noch nicht rechtskräftige Teil des Rechtsstreits auf Revision der Unterhaltsklägerin in die Berufungsinstanz zurückverwiesen worden war.
- OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 9 UF 111/05
Unterhaltsrecht: Sachdienlichkeit einer Abänderungswiderklage gegen Teilurteil im …
Auch die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 10. März 1993 (FuR 1993, 235) gewährt dem Abänderungskläger sogar für die Berufungsinstanz ein Wahlrecht zwischen zu erhebender Abänderungswiderklage oder selbständiger Abänderungsklage. - OLG Hamm, 14.02.1997 - 12 UF 271/96
Pflichten des Beklagten des Ausgangsverfahrens im Hinblick auf eine spätere …
Der Beklagte des Ausgangsverfahrens ist zur Vermeidung der späteren Präklusion gemäß § 323 ZPO nicht gehalten, gegen ein in erster Instanz rechtskräftig gewordenes Anerkenntnisurteil Abänderungswiderklage zu erheben (Weiterführung von BGH FamRZ 1993, 941 ).«. - OLG Köln, 11.05.1994 - 26 UF 61/93
Zulässigkeit der Abänderungsklage bei wiederkehrenden Leistungen - Unterhalt, …
Vielmehr hat eine Partei in derartigen Fällen die Wahl, die Änderungsgründe entweder mittels einer Abänderungswiderklage im Rahmen des Berufungsverfahrens über das Schlußurteil geltend zu machen oder eine selbständige Abänderungsklage gegen das Teilurteil in einem neuen Verfahren zu erheben, ohne daß § 323 Abs. 2 ZPO entgegensteht (BGH FamRZ 1993, 941 ff). - OLG Saarbrücken, 29.05.1996 - 9 UF 155/95 Der Beklagte will nämlich ersichtlich sein Begehren auf gänzlichen Wegfall seiner Unterhaltsverpflichtung in dem von ihm vor Beginn dieses Berufungsverfahrens anhängig gemachten erstinstanzlichen Verfahren 40 F 475/95 vor dem Familiengericht in Saarbrücken weiterverfolgen und nicht nunmehr in diesem Berufungsverfahren (im Wege der - unselbständigen - Anschlußberufung in Form der Widerklage [§§ 522 I, 530, 33 ZPO ]) beurteilt haben (…vgl. zur Frage des Verhältnisses von Abänderungsklage und Rechtsmittel insbesondere: Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 2. Aufl., § 323 ZPO , Rn. 95-100 mit weit. Nachw., bes. der hierzu ergangenen BGH-Rspr; siehe auch: BGH, FamRZ 1993, 941 ,942;… Göppinger/Wax/Vogel, Unterhaltsrecht, 6. Aufl., Rn. 2363-2365;… MünchKommZPO-Gottwald, § 323, Rn. 31-37; Hoppenz, FamRZ 1986, 226, 227).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 08.08.1994 - 8 W 397/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1995, 92
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 27.11.1996 - 5 W 648/96
Kein Androhungsbeschluß bei unvertretbarer Handlung
Nach alledem hält der erkennende Senat eine Zwangsmittelandrohung im Verfahren nach § 888 ZPO für unzulässig (ebenso OLG Hamm NJW-RR 1992, 634, 637; OLG Stuttgart MDR 1995, 92, 93 m.z.w.N.).
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