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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 16.10.1995

Rechtsprechung
   BayObLG, 05.10.1995 - 2Z BR 92/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3340
BayObLG, 05.10.1995 - 2Z BR 92/95 (https://dejure.org/1995,3340)
BayObLG, Entscheidung vom 05.10.1995 - 2Z BR 92/95 (https://dejure.org/1995,3340)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Oktober 1995 - 2Z BR 92/95 (https://dejure.org/1995,3340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktritt eines Vormerkungsberechtigten vom Kaufvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine von Amts wegen ausgesprochene Abgabe des Verfahrens an das Prozessgericht als abschließenden Entscheidung der Sache in der gewählten Verfahrensart der Freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 334
  • MDR 1996, 95
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • KG, 25.08.1993 - 24 W 3788/93
    Auszug aus BayObLG, 05.10.1995 - 2Z BR 92/95
    Die sofortige weitere Beschwerde ist gemäß § 45 Abs. 1 WEG statthaft (KG OLGZ 1994, 279;… Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3.Aufl. § 46 Rn. 9;… a.A. Weitnauer WEG 8.Aufl. § 46 Rn. 3; vgl. ferner BayObLGZ 1985, 222 ff.; BayObLG NJW-RR 1990, 1431 f.).

    Daran hat sich auch nichts durch die nunmehr für alle Gerichtszweige in § 17a GVG geschaffene Regelung über die Verfahrensabgabe geändert (KG OLGZ 1994, 279 f.).

  • BayObLG, 23.08.1990 - AR 2 Z 71/90
    Auszug aus BayObLG, 05.10.1995 - 2Z BR 92/95
    Die sofortige weitere Beschwerde ist gemäß § 45 Abs. 1 WEG statthaft (KG OLGZ 1994, 279;… Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3.Aufl. § 46 Rn. 9;… a.A. Weitnauer WEG 8.Aufl. § 46 Rn. 3; vgl. ferner BayObLGZ 1985, 222 ff.; BayObLG NJW-RR 1990, 1431 f.).

    Die in entsprechender Anwendung von § 46 Abs. 1 WEG von Amts wegen ausgesprochene Abgabe des Verfahrens an das Prozeßgericht hat den Charakter einer abschließenden Entscheidung der Sache in der gewählten Verfahrensart der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG NJW-RR 1990, 1431 f.); anwendbar ist somit der nur für Hauptsacheentscheidungen geltende § 45 Abs. 1 WEG .

  • OLG Köln, 04.12.1980 - 16 Wx 123/80
    Auszug aus BayObLG, 05.10.1995 - 2Z BR 92/95
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus den vom Antragsteller herangezogenen Entscheidungen des OLG Köln (MDR 81, 408) und des OLG Karlsruhe (OLGZ 1978, 177).

    e) Das Ergebnis widerspricht auch nicht den Beschlüssen des Oberlandesgerichts Köln (MDR 1981, 408) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLGZ 1978, 177).

  • OLG Karlsruhe, 20.12.1977 - 3 W 8/77
    Auszug aus BayObLG, 05.10.1995 - 2Z BR 92/95
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus den vom Antragsteller herangezogenen Entscheidungen des OLG Köln (MDR 81, 408) und des OLG Karlsruhe (OLGZ 1978, 177).

    e) Das Ergebnis widerspricht auch nicht den Beschlüssen des Oberlandesgerichts Köln (MDR 1981, 408) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLGZ 1978, 177).

  • BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94

    Rechtsfolgen der Rückwirkung der Anfechtung des Erwerbs von Wohnungs- oder …

    Auszug aus BayObLG, 05.10.1995 - 2Z BR 92/95
    Es wird somit auch nicht die an die Eigentümerstellung oder an die Stellung als werdender Eigentümer anknüpfende Haftung begründet; zur Mithaftung für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft kann er demgemäß auch nicht in entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 2 WEG herangezogen werden (vgl. BGH NJW 1994, 3352 ,3353).
  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen; Behandlung von Mitgliedern einer …

    Auszug aus BayObLG, 05.10.1995 - 2Z BR 92/95
    b) Ob und unter welchen Voraussetzungen im einzelnen das Mitglied einer vor rechtlicher Invollzugsetzung bestehenden werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft in entsprechender Anwendung des § 43 Abs. 1 WEG ein Antragsrecht hat, kann offenbleiben; jedenfalls ist Mindestvoraussetzung, daß der Übereignungsanspruch durch eine Vormerkung gesichert ist (BayObLGZ 1990, 101).
  • BayObLG, 14.06.1985 - BReg. 2 Z 37/85

    Sofortige Beschwerde gegen die Verweisung einer Sache vom …

    Auszug aus BayObLG, 05.10.1995 - 2Z BR 92/95
    Die sofortige weitere Beschwerde ist gemäß § 45 Abs. 1 WEG statthaft (KG OLGZ 1994, 279;… Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3.Aufl. § 46 Rn. 9;… a.A. Weitnauer WEG 8.Aufl. § 46 Rn. 3; vgl. ferner BayObLGZ 1985, 222 ff.; BayObLG NJW-RR 1990, 1431 f.).
  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene …

    Insbesondere ist das Rechtsmittel statthaft, weil der Beschluß des Amtsgerichts, das Verfahren - entsprechend § 46 Abs. 1 WEG, § 17a GVG (vgl. hierzu Senat, BGHZ 130, 159, 162 ff) - an das Prozeßgericht abzugeben, eine abschließende Entscheidung darstellt, die analog § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG gegen die bestätigende Entscheidung des Beschwerdegerichts die sofortige weitere Beschwerde nach § 45 Abs. 1 WEG, §§ 27, 29 FGG eröffnet (vgl. hierzu BayObLG, NJW-RR 1996, 334; 1999, 11; KG, OLGZ 1994, 279 f;… Staudinger/Wenzel, BGB, 12. Aufl., § 46 WEG Rdn. 12, 10;… Bärman/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 46 Rdn. 15; vgl. auch Senat, BGHZ 106, 34, 35;… a.A. Weitnauer/Hauger, WEG, 8. Aufl., § 46 Rdn. 3).
  • OLG Jena, 02.06.2003 - 6 W 149/03

    WEG-Verfahrens / Rechtswegverweisung

    Die in entsprechender Anwendung von § 46 Abs. 1 WEG durch das Landgericht beschlossene Verweisung an das Prozessgericht hat den Charakter einer abschließenden Entscheidung der Sache in der gewählten Verfahrensart der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1431 ff.; NJW-RR 1996, 334), so dass § 45 Abs. 1 WEG anzuwenden ist.

    Die in entsprechender Anwendung von § 46 Abs. 1 WEG durch das Landgericht beschlossene Verweisung an das Prozessgericht hat den Charakter einer abschließenden Entscheidung der Sache in der gewählten Verfahrensart der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1431 ff.; NJW-RR 1996, 334), so dass der nur für Hauptsacheentscheidungen geltende § 45 Abs. 1 WEG anzuwenden ist.

  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99

    Entstehung einer werdenden

    Wegen ihrer Akzessorietät besagt die im Grundbuch für einen Erwerber eingetragene Eigentumsverschaffungsvormerkung nichts über den materiellen Bestand des schuldrechtlichen Anspruchs (Bay0bLG NJW-RR 1996, 334, 335).
  • OLG Hamburg, 06.11.2002 - 2 Wx 59/02

    Wohnungseigentum

    Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin ist statthaft, weil der Beschluss des Amtsgerichts, das Verfahren entsprechend §§ 46 Abs. 1 WEG, 17 a GVG an das Prozessgericht abzugeben (vgl. BGHZ 130, 159, 162 ff.), eine abschließende Entscheidung darstellt, die analog § 17 a Abs. 4 S. 3 GVG gegen die bestätigende Entscheidung des Beschwerdgerichts die sofortige weitere Beschwerde gem. §§ 45 Abs. 1, 43 Abs. 1 S. 1 WEG, 27, 29 FGG eröffnet (BayObLG NJW-RR 1996, 334; 1999, 11;… Staudinger/Wenzel BGB 12. Aufl. § 46 WEG Rn 12, 10).
  • KG, 07.11.2003 - 25 W 172/02

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zuständigkeit für die Rechtswidrigkeitfeststellung …

    Denn durch den Verweis auf die jeweiligen Verfahrensordnungen ist dem FGG zu entnehmen, ob eine sofortige weitere Beschwerde statthaft ist (vgl. BayObLG MDR 1996, 95).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.10.1995 - 20 W 451/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,16512
OLG Frankfurt, 16.10.1995 - 20 W 451/95 (https://dejure.org/1995,16512)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.10.1995 - 20 W 451/95 (https://dejure.org/1995,16512)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 95
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Zweibrücken, 03.07.2002 - 3 W 117/02

    Zur Zulässigkeit des Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde gegen eine …

    Die Zuständigkeit des zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufenen Gerichts sowie die Frist und Form des Rechtsmittels und die Beschwerdeberechtigung bestimmen sich im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit jedoch nach den Regeln des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BayObLGZ 1993, 108, 109; 1977, 97; 1967, 474, 475; 1986, 186, 187; OLG Frankfurt MDR 1996, 95;… Keidel/Kuntze/Winkler/Schmidt, FG 14. Aufl. § 15 Rdnrn. 52, 43), weshalb hier - wie bereits ausgeführt - die Zuständigkeit des Pfälzischen Oberlandesgerichts gegeben ist.
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