Rechtsprechung
| BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96 |
Kenntnis vom Urteil durch "Gerichtskostenabrechnung"
§ 181 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: vgl. nun § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), "Wohnung", Anforderungen an die Darlegung der Aufgabe der Wohnung, vgl. § 7 Abs. 3 BGB;
§ 234 Abs. 2 ZPO, Kenntnis vom Vorhandensein eines Urteils durch Zugang eines Kostenfestsetzungsbeschlusses;
§§ 237, 238 Abs. 3 ZPO, Zulässigkeit einer Wiedereinsetzungsentscheidung auch durch das Gericht der weiteren Beschwerde, wenn das zuständige Gericht Wiedereinsetzung abgelehnt hat
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung - Weitere Beschwerde - Versäumnisurteil - Einspruchsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 237, § 238 Abs. 2, 3
Entscheidungskompetenz bei weiterer Beschwerde gegen die Verwerfung einer Beschwerde betreffend die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1996, 2581
- MDR 1996, 958
- FamRZ 1996, 1278
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86
Ersatzzustellung in der Wohnung; Unterzeichnung von Ausfertigungen durch den …
Auszug aus BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96
Dem Umstand, daß er sich bei der Polizeibehörde umgemeldet hat, kommt in diesem Zusammenhang keine allein entscheidende Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 268/86 - BGHR ZPO § 182 Wohnung 1 m.N.). - BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81
Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der …
Auszug aus BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96
Daraus ergibt sich zwar, daß das nach § 237 ZPO zuständige Gericht die erstmalige Entscheidung zu treffen hat und daß ein Rechtsmittelgericht diese erstmalige Entscheidung nicht an sich ziehen darf, weil einer Partei, die eine Not- oder Rechtsmittelfrist versäumt hat, die Chance erhalten werden muß, daß das nach § 237 zuständige Gericht ihr endgültig Wiedereinsetzung gewährt (Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81 - FamRZ 1982, 163, 164 = NJW 1982, 887, 888). - BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 47/89
Unzulässigkeit der Erstbeschwerde mangels Einhaltung der einmonatigen …
Auszug aus BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96
Von einem Zustellungsempfänger, der sich darauf beruft, an dem Zustellungsort nicht gewohnt zu haben, kann erwartet werden, da er klare und vollständige Angaben über seine tatsächlichen Wohnverhältnisse macht (Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1989 - IVb ZB 47/89 - BGHR ZPO § 182 Wohnung 2 m.N.).
- BGH, 11.05.1994 - XII ZB 55/94
Anfechtung des aufgrund Säumnis eines Ehegatten ergangenen Unterhaltstitels im …
Auszug aus BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96
Die urkundliche Erklärung des Postbediensteten, der Zustellungsempfänger sei "in der Wohnung" nicht angetroffen worden, begründet ein beweiskräftiges Indiz, das nur durch eine plausible Gegendarstellung entkräftet werden kann (Senatsbeschluß vom 11. Mai 1994 - XII ZB 55/94 - BGHR ZPO § 174 Abs. 1 Zustellungsbevollmächtigter 1). - BGH, 22.02.1995 - XII ZB 22/95
Beginn der Fünfmonatsfrist; Beginn der Frist für die Anbringung des …
Auszug aus BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96
Dieses Hindernis war aber spätestens behoben, als dem Beklagten der Kostenfestsetzungsbeschluß des Familiengerichts vom 18. Mai 1995 zugegangen ist, aus dem sich unzweideutig ergibt, daß eine die Instanz abschließende Entscheidung ergangen war (vgl. BGH, Beschluß vom 29. März 1972 - IV ZB 11/72 - VersR 1972, 667, vgl. auch Senatsbeschluß vom 22. Februar 1995 - XII ZB 22/95 - BGHR ZPO § 234 Abs. 2 Fristbeginn 7). - BGH, 29.03.1972 - IV ZB 11/72
Rechtsmitteleinlegung - Hindernis - Mangelnde Urteilskenntnis - …
Auszug aus BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96
Dieses Hindernis war aber spätestens behoben, als dem Beklagten der Kostenfestsetzungsbeschluß des Familiengerichts vom 18. Mai 1995 zugegangen ist, aus dem sich unzweideutig ergibt, daß eine die Instanz abschließende Entscheidung ergangen war (vgl. BGH, Beschluß vom 29. März 1972 - IV ZB 11/72 - VersR 1972, 667, vgl. auch Senatsbeschluß vom 22. Februar 1995 - XII ZB 22/95 - BGHR ZPO § 234 Abs. 2 Fristbeginn 7).
- BGH, 14.09.2004 - XI ZR 248/03
Einrede der Verjährung bei Verschweigen eines Wohnungswechsels und Veeitelung der …
Aufgabewille und Aufgabeakt müssen, wenn auch nicht gerade für den Absender eines zuzustellenden Schriftstücks oder den mit der Zustellung beauftragten Postbediensteten, so doch jedenfalls für einen mit den Verhältnissen vertrauten Beobachter erkennbar sein (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 268/86, VersR 1988, 415 m.w.Nachw.; BGH, Beschluß vom 19. Juni 1996 - XII ZB 89/96, NJW 1996, 2581).b) Die urkundliche Erklärung des Postbediensteten, der Beklagte sei "in der Wohnung" nicht angetroffen worden, begründet zwar ein beweiskräftiges Indiz, das nur durch eine plausible Gegendarstellung entkräftet werden kann (BGH, Beschluß vom 19. Juni 1996, aaO m.w.Nachw.).
- BGH, 22.10.2009 - IX ZB 248/08
Keine Ersatzzustellung durch Einlegung in Briefkasten aufgegebener Geschäftsräume
Hierauf kann nicht verzichtet werden, weil sonst Möglichkeiten zur Manipulation eröffnet würden (…BGH, Urt. v. 27. Oktober 1987 - VI ZR 268/86, NJW 1988, 713; v. 13. Oktober 1993 - XII ZR 120/92, NJW-RR 1994, 564, 565; Beschl. v. 19. Juni 1996 - XII ZB 89/96, NJW 1996, 2581;… v. 14. September 2004 a.a.O.). - BGH, 20.05.2014 - VI ZR 384/13
Berufungsverfahren: Nachholung einer in erster Instanz unterbliebenen …
Rn. 13 bb) Als Ausnahmefall ist anerkannt, dass anstelle des nach § 237 ZPO zuständigen Gerichts das Rechtsmittelgericht die Wiedereinsetzung aussprechen kann, wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juli 1985 - VI ZB 8/85, NJW 1985, 2650, 2651; BGH, Urteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80, NJW 1982, 1873, 1874; Beschluss vom 19. Juni 1996 - XII ZB 89/96, NJW 1996, 2581; BAG NJW 2004, 2112, 2113;… MünchKommZPO/Gehrlein, 4. Aufl. § 237 Rn. 4;… Hk-ZPO/Saenger, 5. Aufl., § 237 Rn. 3;… BeckOK ZPO/Wendtland § 237 Rn. 6 (Stand: 15. März 2014);… Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 237 Rn. 2).In einem solchen Fall sei die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen, weil dem Antragsteller die Möglichkeit nicht entzogen werden dürfe, eine aufgrund der Regelung in § 238 Abs. 3 ZPO nicht anfechtbare Wiedereinsetzung durch das Ausgangsgericht zu erwirken (vgl. BGH…, Urteil vom 3. Juni 1987 - VIII ZR 154/86, aaO;… Beschluss vom 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81, aaO; vom 19. Juni 1996 - XII ZB 89/96, aaO;… BAG NJW 2004, 2112, 2113 Rn. 47;… MünchKommZPO/Gehrlein, aaO;… Hk-ZPO/Saenger, aaO;… BeckOK ZPO/Wendtland, aaO Rn. 7).
- AG Hamburg, 25.03.2022 - 48 C 483/19
Beendigung des Mietverhältnisses und Schadensersatz wegen Wasserschaden am …
Die urkundliche Erklärung des Postbediensteten, der Beklagte sei "in der Wohnung" nicht angetroffen worden, begründet ein beweiskräftiges Indiz, das nur durch eine plausible Gegendarstellung entkräftet werden kann (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 03. Juni 1991 - 2 BvR 511/89 -, juris Rn. 17;… Kammerbeschluss vom 05. Oktober 1996 - 2 BvR 2195/95 -, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 19. Juni 1996 - XII ZB 89/96 -, juris Rn. 8; BGH…, Urteil vom 14. September 2004 - XI ZR 248/03 -, juris Rn. 15). - BGH, 26.01.2016 - II ZR 57/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zuständiges Gericht für die Entscheidung …
In einem solchen Fall ist das mit der Sache befasste Revisionsgericht ausnahmsweise befugt, selbst zu entscheiden und dem für den Berufungsrechtszug gestellten Wiedereinsetzungsantrag stattzugeben (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Mai 2014 - VI ZR 384/13, NJW-RR 2014, 1532 Rn. 12;… Beschluss vom 26. Februar 2013 - VI ZR 374/12, NJW-RR 2013, 702 Rn. 2; Beschluss vom 19. Juni 1996 - XII ZB 89/96, NJW 1996, 2581; Beschluss vom 22. September 1992 - VI ZB 22/92, VersR 1993, 500, 501; Beschluss vom 9. Juli 1985 - VI ZB 8/85, NJW 1985, 2650, 2651; Urteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80, NJW 1982, 1873, 1874). - BGH, 26.02.2013 - VI ZR 374/12
Entscheidung über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte …
In einem solchen Fall ist das mit der Sache befasste Revisionsgericht ausnahmsweise befugt, selbst zu entscheiden und dem für den Berufungsrechtszug gestellten Wiedereinsetzungsantrag stattzugeben (vgl. Senatsbeschluss vom 22. September 1992 - VI ZB 22/92, VersR 1993, 500, 501 mwN; BGH, Beschluss vom 19. Juni 1996 - XII ZB 89/96, NJW 1996, 2581;… BeckOK ZPO/Wendtland, § 237 Rn. 6 [Stand: 30. Oktober 2012];… HK-ZPO/Saenger, 5. Aufl., § 237 Rn. 3 mwN). - OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 13 U 47/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen …
Rn. 11 a) Aus sich aus der Unanfechtbarkeit einer gewährten Wiedereinsetzung (§ 238 Abs. 3 ZPO) ergebenden Kompetenzüberlegungen ist es gefestigte Rechtsprechung, dass grundsätzlich zunächst die Entscheidung des nach § 237 ZPO für die Wiedereinsetzung zuständigen Gerichts herbeizuführen und das Rechtsmittelgericht erst im Falle der Einlegung des nach § 238 Abs. 2 und 3 ZPO statthaften Rechtsmittels zur Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch berufen ist (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 22.09.1992 - VI ZB 22/92 - Tz. 3 f. [juris]; v. 19.06.1996 - XII ZB 89/96 - Tz. 4 [juris]; v. 12.12.2000 - X ZB 17/00 - Tz. 7 [juris];… Münchener Kommentar zur ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 237 Rn. 4;… BeckOK-ZPO/Wendtland, a.a.O., § 237 Rn. 7;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 237 Rn. 3).Rn. 12 b) Eine Prüfung der Wiedereinsetzungsfrage im hier in Frage stehenden Berufungsverfahren käme nur in Betracht, wenn das Landgericht die Verwerfung des Einspruchs unter Ablehnung der Wiedereinsetzung ausgesprochen (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 22.09.1992 - VI ZB 22/92 - Tz. 3 [juris]; v. 29.09.1993 - XII ZB 49/93 - Tz. 7 [juris]; v. 19.06.1996 - XII ZB 89/96 - Tz. 4 [juris];… Zöller/Greger, a.a.O., § 237 Rn. 2;… BeckOK-ZPO/Wendtland, a.a.O., § 237 Rn. 5, 7;… Stein/Jonas/Roth, a.a.O., § 237 Rn. 3) oder verfahrensfehlerhaft eine Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unterlassen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 29.09.1993 - XII ZB 49/93 - Tz. 7 [juris]; v. 12.12.2000 - X ZB 17/00 - Tz. 7 [juris]) oder wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 22.09.1992 - VI ZB 22/92 - Tz. 5 [juris]; v. 12.12.2000 - X ZB 17/00 - Tz. 7 [juris];… Zöller/Greger, a.a.O., § 237 Rn. 2;… BeckOK-ZPO/Wendtland, a.a.O., § 237 Rn. 6;… Stein/Jonas/Roth, a.a.O., § 237 Rn. 3).
- LG Rottweil, 03.06.2015 - 1 S 18/15
Berufungsverfahren: Eingeschränkte Prüfung der Berufung gegen ein zweites …
Dabei kann von einem Zustellungsempfänger, der sich darauf beruft, an dem Zustellungsort nicht gewohnt zu haben, erwartet werden, dass er klare und vollständige Angaben über seine tatsächlichen Wohnverhältnisse macht (BGH NJW 1996, 2581). - BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97
Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über …
Diese Mängel führen jedoch nicht zur Aufhebung der Beschwerdeentscheidung vom 10.2.1997 und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, da der Senat die erforderlichen Feststellungen, ohne daß es weiterer Ermittlungen bedarf, aus den Akten treffen und selbst in der Sache entscheiden kann (vgl. BGHZ 35, 135, 142 f.; BGH NJW 1996, 2581 ; BayObLGZ 1985, 63, 66). - OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 13 U 46/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen …
Rn. 9 b) Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid hat das Landgericht, was unter den hier vorliegenden Umständen vom Senat im Berufungsverfahren zu überprüfen wäre (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 22.09.1992 - VI ZB 22/92 - Tz. 3 [juris]; v. 29.09.1993 - XII ZB 49/93 - Tz. 7 [juris]; v. 19.06.1996 - XII ZB 89/96 - Tz. 4 [juris];… Zöller/Greger, a.a.O., § 237 Rn. 2;… BeckOK-ZPO/Wendtland, Stand: 01.02.2012, § 237 Rn. 5, 7;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 237 Rn. 3), dem Beklagten zu Recht versagt. - BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97
Gesetzliche Vertretung des Geschäftsunfähigen im gerichtlichen Verfahren - …
- OLG Schleswig, 15.02.2018 - 5 U 116/17
Erfordernis einer plausiblen und schlüssigen Darstellung zur Entkräftung einer …
- BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97
Vergütung berufsspezifischer Dienste durch einen Betreuer
- BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96
Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten
- BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97
Keine Abberufung der Betreuerin trotz unterlassener Räumung der mit Behältnissen …
- BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 26/01
Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen die vorläufige …
- OLG Düsseldorf, 05.05.2010 - U (Kart) 7/10
Wirksamkeit der Ersatzzustellung in aufgegebenen Geschäftsräumen
- BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01
Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung
- BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00
Voraussetzungen der vorläufigen Unterbringung nach Betreuungsrecht
- BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96
Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Miteigentum an nicht selbst genutzter …
- BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98
Weitere Beschwerde bei Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung
- BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 37/96
Bewilligung der Vergütung eines für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge …
- BayObLG, 27.12.1996 - 3Z BR 266/96
- BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung
- BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 276/97
Persönliche Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz bei Schweigen trotz …
- BayObLG, 29.11.2000 - 3Z BR 331/00
Unterbringung zur Vermeidung einer Selbstschädigung
- BayObLG, 09.12.1997 - 3Z BR 468/97
Unzulässige Abschiebungshaft bei Identitätsverschleierung
- BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 362/96
Vergütung des Rechtsanwalts als Berufsbetreuer
- BayObLG, 19.12.1997 - 3Z BR 500/97
Unanfechtbarkeit der Ablehnung einer Außervollzugsetzung von Abschiebungshaft
- OLG Köln, 21.03.2001 - 13 W 13/01
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Rechtsprechung
| BGH, 13.06.1996 - VII ZB 12/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Empfangsbekenntnis - Beweis für Entgegennahme - Entkräftung des Beweises
- rechtsportal.de
ZPO § 212a
Entkräftung des durch ein Empfangsbekenntnis erbrachten Beweises - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1996, 2514
- MDR 1996, 958
- VersR 1997, 86
Wird zitiert von ... (45) Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.02.1996 - VII ZB 28/95
Anforderungen an den Gegenbeweis im Falle eines mit unzutreffendem Datum …
Auszug aus BGH, 13.06.1996 - VII ZB 12/96
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erbringt das datierte und unterschriebene Empfangsbekenntnis i.S.d. § 212 a ZPO Beweis für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt und für den Zeitpunkt dieser Entgegennahme (Senatsbeschlüsse vom 16. September 1993 - VII ZB 20/93 = VersR 1994, 371 und vom 29. Februar 1996 - VII ZB 28/95, zur Veröffentlichung bestimmt).Der Gegenbeweis ist nicht schon dann erbracht, wenn die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (Senat, Beschluß vom 29. Februar 1996 aaO.).
- BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81
Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der …
Auszug aus BGH, 13.06.1996 - VII ZB 12/96
Eine derartige Entscheidung abzuwarten, ist nicht veranlaßt (vgl. etwa BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81 = NJW 1982, 887 f = VersR 1982, 95 f). - BGH, 16.09.1993 - VII ZB 20/93
Zustellung eines unechten Versäumnisurteils - Wiedereinsetzung in den vorherigen …
Auszug aus BGH, 13.06.1996 - VII ZB 12/96
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erbringt das datierte und unterschriebene Empfangsbekenntnis i.S.d. § 212 a ZPO Beweis für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt und für den Zeitpunkt dieser Entgegennahme (Senatsbeschlüsse vom 16. September 1993 - VII ZB 20/93 = VersR 1994, 371 und vom 29. Februar 1996 - VII ZB 28/95, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11
Anwaltliches Empfangsbekenntnis: Wegfall der Beweiswirkung
Er setzt voraus, dass die Beweiswirkung des § 174 ZPO vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können; hingegen ist dieser Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (BVerfG, NJW 2001, 1563, 1564; BGH, Beschluss vom 13. Juni 1996 - VII ZB 12/96, NJW 1996, 2514, 2515;… Urteil vom 18. Januar 2006, aaO, Rn. 9;… Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 174 Rn. 20 mwN). - BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97
Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen …
Nach ständiger und verfassungsrechtlich unbedenklicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erbringt das datierte und unterschriebene Empfangsbekenntnis aber als öffentliche Urkunde (§ 418 ZPO) Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt, sondern auch dafür, dass der darin genannte Zustellungszeitpunkt der Wirklichkeit entspricht (…vgl. BGH, VersR 1987, S. 385; BGH, NJW 1996, S. 2514 ).Der Gegenbeweis ist vollständig erst dann erbracht, wenn die Beweiswirkungen des § 212 a ZPO entkräftet sind und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angabe auf dem Empfangsbekenntnis richtig sein könnte (vgl. BGH, NJW 1996, S. 2514;… BayObLG, NJW-RR 2000, S. 606).
- BVerwG, 19.09.2022 - 9 B 2.22
Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses
Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit der im Empfangsbekenntnis enthaltenen Angaben ist zwar zulässig, setzt aber voraus, dass die Beweiswirkung vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben richtig sein könnten (…vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 21. November 2006 - 1 B 162.06 - Buchholz 303 § 418 ZPO Nr. 14 Rn. 2 …und vom 11. Oktober 2017 - 1 WNB 3.17 - juris Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 1996 - VII ZB 12/96 - NJW 1996, 2514 …und vom 24. September 2019 - XI ZB 9/19 - juris Rn. 19; BFH, Urteil vom 31. Oktober 2000 - VIII R 14/00 - NVwZ 2001, 1198; BSG…, Urteil vom 21. Dezember 2009 - B 14 AS 63/08R - juris Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. März 2001 - 2 BvR 2211/97 - NJW 2001, 1563).
- OLG München, 14.09.2017 - 6 U 1864/17
Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung
Er setzt aber voraus, dass die Beweiswirkung des § 174 ZPO vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können; wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist, ist der Gegenbeweis noch nicht geführt (…BGH NJW 2012, 2117 Rn. 6; BVerfG NJW 2001, 1563, 1564; BGH NJW 1996, 2514, 2515;… BGH NJW 2006, 1206 Rn. 9;… Zöiler/Stöber, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 174 Rn. 20). - BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02
Betriebsbedingte Kündigung
Der Gegenbeweis ist nur erbracht, wenn die Beweiswirkung des § 212a ZPO vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können (…BGH 18. Juni 2002 aaO; BGH 13. Juni 1996 - VII ZB 7/96 - NJW 1996, 2514; 17. Oktober 1986 - V ZR 8/86 - NJW 1987, 325; 17. Januar 1980 - VII ZB 16/79 - NJW 1980, 998). - LG Würzburg, 27.03.2023 - 44 S 119/23
Wohnungsmiete: Minderungsrecht des Mieters bei leicht fahrlässiger Verursachung …
Auch wenn das Empfangsbekenntnis grundsätzlich Beweis für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit der Zustellung (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, NJW 2001, 2722 = VersR 2001, 1262, [1263], und VersR 2002, 1171; BGH, NJW 1996, 2514, [2515], und NJW-RR 1998, 1442 [1443]) erbringt, ist der Beweis der Unrichtigkeit der im Empfangsbekenntnis enthaltenen Angaben zulässig. - BGH, 24.04.2001 - VI ZR 258/00
Würdigung des Sachverhalts durch das Revisionsgericht; Unrichtigkeit eines …
Das Berufungsgericht geht mit Recht davon aus, daß ein derartiges Empfangsbekenntnis grundsätzlich Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt, sondern auch für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit der Zustellung erbringt (st. Rspr., vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 16. September 1993 - VII ZB 20/93 - VersR 1994, 371; vom 13. Juni 1996 - VII ZB 12/96 - NJW 1996, 2514, 2515 und vom 15. Juli 1998 - XII ZB 37/98 - NJW-RR 1998, 1442, 1443 m.w.N.).Dieser setzt voraus, daß die Beweiswirkung des § 212 a ZPO vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, daß die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können; hingegen ist dieser Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 1996 - VII ZB 12/96 - aaO …und vom 15. Juli 1998 - XII ZB 37/98 - aaO).
- BGH, 14.10.2008 - VI ZB 23/08
Anforderungen an die Würdigung des Vortrags eines Prozessbevollmächtigten zu den …
a) Richtig ist zwar, dass das Empfangsbekenntnis eines Anwalts, obgleich Privaturkunde (§ 416 ZPO), wie eine Zustellungsurkunde gemäß § 418 ZPO Beweis für die Entgegennahme des bezeichneten Schriftstücks als zugestellt und für den Zeitpunkt dieser Entgegennahme erbringt (§ 174 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 ZPO; vgl. BVerfG, NJW 2001, 1563, 1564; BGH, Beschluss vom 13. Juni 1996 - VII ZB 12/96 - VersR 1997, 86). - BGH, 27.05.2003 - VI ZB 77/02
Entscheidung des Berufungsgerichts über einen hilfsweise gestellten …
Zwar erbringt das Empfangsbekenntnis grundsätzlich Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt, sondern auch für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit der Zustellung (st. Rspr., vgl. Senatsurteile vom 24. April 2001 - VI ZR 258/00 - VersR 2001, 1262, 1263 und vom 18. Juni 2002 - VI ZR 448/01 - VersR 2002, 1171; BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 1996 - VII ZB 12/96 - NJW 1996, 2514, 2515 …und vom 15. Juli 1998 - XII ZB 37/98 - aaO). - BGH, 18.06.2002 - VI ZR 448/01
Beweis der Unrichtigkeit eines Empfangsbekenntnisses
Das Berufungsgericht nimmt mit Recht an, daß ein derartiges Empfangsbekenntnis grundsätzlich Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt, sondern auch für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit der Zustellung erbringt (st. Rspr., vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 16. September 1993 - VII ZB 20/93 - VersR 1994, 371; vom 13. Juni 1996 - VII ZB 12/96 - NJW 1996, 2514, 2515 und vom 15. Juli 1998 - XII ZB 37/98 - NJW-RR 1998, 1442, 1443; Senatsurteil vom 24. April 2001 - VI ZR 258/00 - VersR 2001, 1262).Er verlangt, daß die Beweiswirkung des § 212 a ZPO a.F. vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, daß die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können; hingegen ist der Beweis des Gegenteils nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 1996 - VII ZB 12/96 - aaO …und vom 15. Juli 1998 - XII ZB 37/98 - aaO sowie Senatsurteil vom 24. April 2001 - VI ZR 258/00 - aaO).
- OLG Karlsruhe, 11.01.2023 - 6 U 233/22
Wissenschaftlicher Dienst für Familienfragen II, familienpsychologische Gutachten …
- BSG, 18.11.2020 - B 1 KR 1/20 B
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Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Honorarbemessung in der vertragsärztlichen …
- BFH, 31.10.1996 - VIII B 11/96
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei vorhandener Klärung der Frage …
- BVerwG, 11.10.2017 - 1 WNB 3.17
Versäumnis der Beschwerdefrist; Widerlegung des Zustellungsdatums
- BSG, 16.11.2005 - B 2 U 342/04 B
Beweiskraft des Empfangsbekenntnisses
- BGH, 27.02.2003 - VI ZB 77/02
Verfahrensrecht - Wann bedarf es eines Wiedereinsetzungsantrags?
- BSG, 17.12.2020 - B 1 KR 68/19 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Empfangsbekenntnis - Maßgeblichkeit des vom …
- BSG, 18.11.2020 - B 1 KR 1/20 R
- LAG Hessen, 21.03.2005 - 10 Sa 1283/03
Anrechnung von Sozialkassenbeiträgen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2010 - L 1 AL 9/09
Arbeitslosenversicherung
- OLG München, 15.11.2006 - 34 Wx 97/06
Anfechtung eines "nicht existenten" Beschlusses
- OLG Brandenburg, 05.03.2009 - 12 U 169/08
Rechtsanwaltsvergütung: Aufrechnung gegen eingezogene Fremdgelder
- LSG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - L 6 U 158/14
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- BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 1/15 B
Beweiswirkung eines Empfangsbekenntnisses
- FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2025 - 6 K 6131/24
Zur Zustellung gegen Empfangsbekenntnis - Zeichnung des Empfangsbekenntnis durch …
- AG München, 08.10.2020 - 484 C 22248/19
Mangel, Zustellung, Streitwert, Vollmacht, Nachweis, Anlage, Zeitpunkt, …
- BFH, 04.12.1996 - IV B 51/96
Beweis für die Richtigkeit des auf ihm angegebenen Empfangs durch ein …
- KG, 28.03.2001 - 11 U 4912/00
Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses
- LSG Baden-Württemberg, 20.09.2023 - L 5 BA 1073/23
- OLG Nürnberg, 24.11.2020 - 14 U 453/19
Berufung, Beschwerde, Betreuung, Rechtsbeschwerde, Anspruch, Erstattung, …
- OLG Zweibrücken, 02.01.2014 - 2 WF 236/13
Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit eines anwaltlichen …
- OLG Düsseldorf, 22.10.1997 - 1 Ws (OWi) 846/97
- OLG Köln, 31.08.2011 - 2 Wx 157/11
Datiertes und unterschriebenes Empfangsbekenntnis als Beweis für die …
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96, 3 Ws 41/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Bedingte Entlassung, Erstverbüßer, Jugendstrafe, Vollzug im Erwachsenenvollzug, anzuwendendes Recht
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1996, 958 (Ls.)
- NStZ 1996, 405 (Ls.)
- StV 1996, 277
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80
Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle und in Höhe der im ersten Urteil …
Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96
Insoweit hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 29, 269 ) bereits zum Verbot der Schlechterstellung entschieden, daß es gegen dieses Verbot verstoße, wenn anstelle einer im ersten Urteil verhängten Jugendstrafe in dem nach Aufhebung und Zurückverweisung ergangenen zweiten Urteil auf eine gleich hohe Freiheitsstrafe erkannt wird. - BGH, 29.04.1958 - 1 StR 68/58
Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96
Die bereits vor Rechtskraft des Strafurteils nach dem Verschlechterungsverbot unzulässige Schlechterstellung ist nach Rechtskraft des Strafurteils aber erst recht untersagt, zumal nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Schlechterstellungsverbot eine einseitige, nur zu Gunsten des Angeklagten wirksame Rechtskraft begründet, die von den für die Rechtskraft überhaupt maßgebenden Grundsätzen beherrscht wird (BGHSt 11, 319, 322; NJW 1979, 936;… GA 1970, 84). - BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78
Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Festsetzung der Tagessatzhöhe bei …
Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96
Die bereits vor Rechtskraft des Strafurteils nach dem Verschlechterungsverbot unzulässige Schlechterstellung ist nach Rechtskraft des Strafurteils aber erst recht untersagt, zumal nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Schlechterstellungsverbot eine einseitige, nur zu Gunsten des Angeklagten wirksame Rechtskraft begründet, die von den für die Rechtskraft überhaupt maßgebenden Grundsätzen beherrscht wird (BGHSt 11, 319, 322; NJW 1979, 936;… GA 1970, 84).
- BayObLG, 23.01.1992 - BReg. 2 Z 169/91
Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96
Dies entspricht sowohl der ständigen Rechtsprechung des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. Beschlüsse vom 28.10.1992 - 2 Ws 238, 239/92 und vom 06.01.1995 - 2 Ws 469/94) als auch der im übrigen einhelligen Kommentar- und Literaturmeinung (Kühn NStZ 1992, 526; Bauer, Rpfl 1992, 145; Hamann, Rpfl 1992, 147 gegen Hamann, Rpfl 1991, 406;… Ostendorf, JGG , 3. Aufl., § 88 Rn. 1;… Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG , 2. Aufl., § 88 Rn. 1;… Eisenberg, JGG , 6. Aufl., § 85 Rn. 17;… unklar insoweit Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl., § 57 Rn. 2). - OLG Hamm, 05.02.1987 - 4 Ws 22/87
Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96
Zwar hält der Senat an der Rechtsprechung des erkennenden Oberlandesgerichts fest, wonach bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen, aus denen eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann, ein Verurteilter, der sich erstmals im Strafvollzug befindet, nur hinsichtlich der in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehende Freiheitsstrafe als "Erstverbüßer" i.S.v. § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB anzusehen ist (OLG Hamm, MDR 1987, 512). - OLG Hamm, 06.01.1995 - 2 Ws 469/94
Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96
Dies entspricht sowohl der ständigen Rechtsprechung des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. Beschlüsse vom 28.10.1992 - 2 Ws 238, 239/92 und vom 06.01.1995 - 2 Ws 469/94) als auch der im übrigen einhelligen Kommentar- und Literaturmeinung (Kühn NStZ 1992, 526; Bauer, Rpfl 1992, 145; Hamann, Rpfl 1992, 147 gegen Hamann, Rpfl 1991, 406;… Ostendorf, JGG , 3. Aufl., § 88 Rn. 1;… Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG , 2. Aufl., § 88 Rn. 1;… Eisenberg, JGG , 6. Aufl., § 85 Rn. 17;… unklar insoweit Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl., § 57 Rn. 2).
- BGH, 04.02.2020 - StB 2/20
Entscheidung über die die Aussetzung der Vollstreckung einer Restjugendstrafe bei …
bb) Die größere Anzahl der Oberlandesgerichte und der überwiegende Teil des Schrifttums halten hingegen § 88 JGG für anwendbar (OLG Hamm, Beschlüsse vom 2. Februar 1996 - 3 Ws 40/96, juris; vom 28. Oktober 1999 - 2 Ws 317/99, NStZ-RR 2000, 92 f.; vom 5. Februar 2015 - III-2 Ws 33/15, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 Ws 1070/98, NStZ-RR 1999, 91; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. November 2010 - 5 Ws 200/10, juris; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 11. Juni 2013 - 1 Ws 44/13, juris; Thüringer OLG, Beschlüsse vom 3. Januar 2012 - 1 Ws 566/11, juris; vom 27. Juli 2016 - 1 Ws 307/16, juris; OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 2 Ws 374/07, NStZ 2009, 46; und vom 12. Oktober 2017 - 2 Ws 231/17, NStZ-RR 2018, 30; OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - Ws 768/05, juris; OLG Celle, Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 59/12, NStZ-RR 2012, 293; PfOLG Zweibrücken, Beschluss vom 20. Mai 1994 - 1 Ws 220 - 222/94, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - I Ws 549/04, juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 2 Ws 57/05, juris; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 13. November 2008 - 2 Ws 439/08 (282/08), juris; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 57 Rn. 2; LK/Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 57 Rn. 2; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Aufl., § 57 Rn. 1; NKStGB/Dünkel, 5. Aufl., § 57 Rn. 3; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 57 Rn. 3; SSWStGB/Mosbacher, § 57 Rn. 2; SKStGB/Schall, § 57 Rn. 6; Matt/Renzikowski/Bußmann, StGB, § 57 Rn. 2; AnwKStGB/Trüg, 2. Aufl., § 57 Rn. 2; Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 7. Aufl., § 89b Rn. 5; Ostendorf/Rose, JGG, 10. Aufl., § 88 Rn. 1; HKJGG/Kern/Wulf, 2. Aufl., § 89b Rn. 16; Eisenberg, JGG, 20. Aufl., § 85 Rn. 22; BeckOK JGG/Sengbusch, § 85 Rn. 19.1; BeckOK JGG/Kilian, § 89b Rn. 12; Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl., § 85 Rn. 14; Laubenthal/Baier/Nestler, Jugendstrafrecht, 3. Aufl., Rn. 882; Streng, Jugendstrafrecht, 4. Aufl., Rn. 536; KK/Appl, StPO, 8. Aufl., § 454 Rn. 3; Neubacher, GA 2006, 737; Böhm, NStZ 1996, 478; ders., JR 1997, 213; Rose, NStZ 2010, 10 95; Laue, jurisPRStrafR 10/2015 Anm. 3; Kühn, NStZ 1992, 526; Rzepka, StV 1998, 349; Bauer, Rpfleger 1992, 145; Franze, Jura 1997, 72; Dehne-Niemann, StV 2019, 473; Hamann, … - OLG Hamm, 05.02.2015 - 2 Ws 33/15
Prüfungsumfang bei der Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer Jugendstrafe …
Rn. 21 a) Die Strafvollstreckungskammer ist dabei im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass sich die Aussetzung des Restes einer Jugendstrafe auch dann nach § 88 JGG und nicht nach § 57 StGB richtet, wenn die Jugendstrafe - wie hier - nach den Vorschriften des Erwachsenenvollzugs vollstreckt wird und die Vollstreckung gemäß § 85 Abs. 6 S. 1 JGG an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.02.1996, 3 Ws 40-41/96, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 25.10.2005, Ws 768/05, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 14.10.1999, 2 Ws 596/99, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.12.1998, 3 Ws 1070/98, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.03.2008, 2 Ws 374/07, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.11.2010, 5 Ws 200/10, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 03. Januar 2012, 1 Ws 566/11, juris m.w.N.;… Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 6. Auflage, § 85 Rn. 16;… Eisenberg, JGG, 17. Aufl., § 85 Rn. 22). - KG, 05.04.2011 - 2 Ws 102/11
Jugendstrafe: Prüfung einer Strafrestaussetzung zur Bewährung bei einer im …
Anm. Rose NStZ 2010, 95; OLG Düsseldorf JR 1997, 212; Senat, Beschlüsse vom 6. November 2003 - 5 Ws 529/03 - und vom 5. April 2002 - 5 Ws 204/02-; Heinrich, die Strafaussetzung nach Abgabe der Vollstreckung gemäß § 85 Abs. 6 JGG, NStZ 2002, 182; a.A. OLG Karlsruhe NStZ 2009, 46; OLG Brandenburg OLG-NL 2006, 189; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 381; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 92 StV 1996, 277; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 91).Rn. 8 b) Die Gegenauffassung, wonach auch nach Abgabe der Vollstreckung einer im Erwachsenenvollzug vollstreckten Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft nach § 85 Abs. 6 JGG die Prüfung einer Reststrafenaussetzung nach § 88 JGG erfolgen soll (vgl. OLG Brandenburg OLG-NL 2006, 189; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 92; StV 1996, 277;… Eisenberg, JGG 14. Aufl. § 85 Rdnr. 17a m.w.N.), überzeugt nicht.
- OLG Stuttgart, 15.11.2010 - 5 Ws 200/10
Jugendstrafrecht: Reststrafenaussetzung einer nach den Vorschriften des …
(Anschluss an OLG Hamm, 2. Februar 1996, 3 Ws 40/96, 3 Ws 41/96, StV 1996, 277; OLG Karlsruhe, 11. März 2008, 2 Ws 374/07; OLG Dresden 14. Oktober 1999, 2 Ws 596/99, NStZ-RR 2000, 381 entgegen OLG Nürnberg, 17. November 2009, 2 Ws 410/09; OLG München, 12. November 2008, 2 Ws 986/08, StraFo 2009, 125 und OLG Düsseldorf, 25. April 1995, 1 Ws 332/95, 1 Ws 333/95, StV 1998, 348).Rn. 7 Der Senat schließt sich insoweit der herrschenden Meinung an, wonach die Strafvollstreckungskammer nach der Abgabe der Vollstreckung einer nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogenen Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft gemäß § 85 Abs. 6 JGG die Prüfung, ob die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung in Betracht kommt, nicht nach § 57 StGB sondern weiterhin nach Maßgabe des § 88 JGG vorzunehmen hat (OLG Hamm, StV 1996, 277; OLG Karlsruhe 2 Ws 374/07 - zitiert nach Juris -, OLG Dresden, NStZ-RR 2000, 381;… Eisenberg, JGG, 14. Aufl., § 85 Rdnr. 17a m.w.N.).
- OLG Hamm, 28.10.1999 - 2 Ws 317/99
Aussetzung der Reststrafe; Vollstreckung einer Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug
Es ist daran festzuhalten, daß auch nach der Neufassung des § 88 Abs. 1 JGG nach Abgabe der Vollstreckung einer nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogenen Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft gem. § 85 Abs. 5 JGG die Strafvollstreckungskammer die Prüfung, ob die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung in Betracht kommt, nicht nach § 57 StGB, sondern weiterhin nach Maßgabe des § 88 JGG vorzunehmen hat (Fortführung von OLG Hamm StV 1996, 277).Allerdings wäre die Aussetzungsentscheidung bezüglich der jetzt im Erwachsenenvollzug vollstreckten Jugendstrafe auf der Grundlage der Bestimmungen des § 88 JGG und nicht nach § 57 StGB zu treffen gewesen (vgl. hierzu die ausführliche Begründung des hiesigen 3. Strafsenats im Beschluss vom 2. Februar 1996 = StV 1996, 277 = NStZ 1996, 405 (LS) = MDR 1996, 958 (LS) auch unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats - Beschlüsse vom 6. Januar 1995 in 2 Ws 469/94 und vom 28. Oktober 1992 in 2 Ws 238 u. 239/92; ferner OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 91;… Ostendorf JGG, 4. Aufl., § 88 Rnr. 1;… Diemer-Schoreit-Sonnen, JGG, 3. Aufl., § 85 Rnr. 16;… Brunner, JGG, 10. Aufl., § 85 Rnr. 14).
- OLG München, 12.11.2008 - 2 Ws 986/08
Strafvollstreckung: Anwendung von Erwachsenenrecht bei Vollstreckung von …
Die Gegenauffassung, wonach auch nach Abgabe der Vollstreckung einer im Erwachsenenstrafvollzug vollzogenen Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft nach § 85 Abs. 6 JGG die Prüfung einer Reststrafenaussetzung nach den Maßstäben des § 88 JGG vorzunehmen ist (OLG Hamm, StV 96, 277; NStZ-RR 00, 92; OLG Frankfurt, NStZ-RR 99, 91; OLG Dresden, NStZ-RR 00, 381;… Eisenberg JGG, 12. Aufl., Rdnr. 17 a zu § 85 m.w.N.) überzeugt demgegenüber aus rechtlich-systematischen wie aus praktischen Gründen nicht.Entgegen der Auffassung der herrschenden Meinung (OLG Hamm, StV 96, 277, Eisenberg, JGG, 12. Aufl., Rdnr. 17 zu § 85, m.w.N.) ist auch die Aussetzungsregelung nach § 88 Abs. 2 JGG im Vergleich zu derjenigen nach § 57 StGB keineswegs ausnahmslos günstiger für den Verurteilten.
- OLG Hamm, 07.01.2003 - 1 Ws 2/03
Erstverbüßer, mehrere zu vollstreckende Strafen, Reihenfolge der Vollstreckung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Verurteilter, der sich erstmals im Strafvollzug befindet, bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen, aus denen eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann, nur hinsichtlich der in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehenden Freiheitsstrafe als Erstverbüßer im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen (zu vgl. OLG Hamm, MDR 1987, 512; StV 1996, 277, 278).Im vorliegenden Fall besteht die Besonderheit, dass nach Abgabe der Vollstreckung einer nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogene Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft gemäß § 85 Abs. VI JGG die Strafvollstreckungskammer die Prüfung, ob die Aussetzung der Restjugendstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Siegen vom 29.10.1998 in Betracht kommt, nicht nach § 57 StGB, sondern nach Maßgabe des § 88 Abs. 1 und Abs. 2 JGG vorzunehmen hat (zu vgl. OLG Hamm, StV 1996, 277; StV 2001, 184).
- OLG Hamburg, 11.06.2013 - 1 Ws 44/13
Strafvollstreckung: Anwendbares Recht bei der Reststrafenaussetzung einer nach …
Rn. 3 1. In der umstrittenen Rechtsfrage, ob die Prüfung der Reststrafenaussetzung einer nach den Vorschriften des Erwachsenenvollzugs vollzogenen Jugendstrafe, deren Vollstreckung gemäß § 85 Abs. 6 JGG bindend an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde, nach dem Maßstab des § 88 JGG oder des § 57 StGB durchzuführen ist, folgt der Senat - ebenso wie die Strafvollstreckungskammer im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft Hamburg sowie zur Generalstaatsanwaltschaft Hamburg - der in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Meinung, derzufolge § 88 JGG anzuwenden ist (so OLG Zweibrücken, Beschl. v. 20.5.1994, in NStE Nr. 16 zu § 454b StPO; OLG Hamm, Beschl. v. 2.2.1996, StV 1996, 277 ff.; OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 21.12.1998, NStZ-RR 1999, 91; OLG Dresden, Beschl. v. 14.10.1999, NStZ-RR 2000, 381; OLG Rostock, Beschl. v. 17.12.2004, juris; Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 24.5.2005, juris; OLG Bamberg, Beschl. v. 25.10.2005, juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.3.2008, NStZ 2009, 46; OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.11.2010, juris; ThürOLG, Beschl. v. 3.1.2012, OLGSt JGG § 88 Nr. 4; Eisenberg, JGG, 16. Aufl. § 85 Rn. 22; Sonnen in: Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 6. Aufl., § 85 Rn. 16; Brunner/Dölling, JGG, 11. Aufl., § 85 Rn. 14; Rose in Ostendorf, NK-JGG, § 88 Rn. 1; LK-Hubrach, 12. Aufl., § 57 Rn. 2; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 57 Rn. 2; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 57 Rn. 3; Schall in SK-StGB, 124. Lfg. - OLG Hamm, 07.01.2003 - 1 Ws 3/03
Erstverbüßer, mehrere zu vollstreckende Strafen, Reihenfolge der Vollstreckung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Verurteilter, der sich erstmals im Strafvollzug befindet, bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen, aus denen eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann, nur hinsichtlich der in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehenden Freiheitsstrafe als Erstverbüßer im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen (zu vgl. OLG Hamm, MDR 1987, 512; StV 1996, 277, 278).Im vorliegenden Fall besteht die Besonderheit, dass nach Abgabe der Vollstreckung einer nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogene Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft gemäß § 85 Abs. VI JGG die Strafvollstreckungskammer die Prüfung, ob die Aussetzung der Restjugendstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Siegen vom 29.10.1998 in Betracht kommt, nicht nach § 57 StGB, sondern nach Maßgabe des § 88 Abs. 1 und Abs. 2 JGG vorzunehmen hat (zu vgl. OLG Hamm, StV 1996, 277; StV 2001, 184).
- OLG Hamm, 07.01.2003 - 1 Ws 1/03
Erstverbüßer, mehrere zu vollstreckende Strafen, Reihenfolge der Vollstreckung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Verurteilter, der sich erstmals im Strafvollzug befindet, bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen, aus denen eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann, nur hinsichtlich der in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehenden Freiheitsstrafe als Erstverbüßer im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen (zu vgl. OLG Hamm, MDR 1987, 512; StV 1996, 277, 278).Im vorliegenden Fall besteht die Besonderheit, dass nach Abgabe der Vollstreckung einer nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogene Jugendstrafe an die Staatsanwaltschaft gemäß § 85 Abs. VI JGG die Strafvollstreckungskammer die Prüfung, ob die Aussetzung der Restjugendstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Siegen vom 29.10.1998 in Betracht kommt, nicht nach § 57 StGB, sondern nach Maßgabe des § 88 Abs. 1 und Abs. 2 JGG vorzunehmen hat (zu vgl. OLG Hamm, StV 1996, 277; StV 2001, 184).
- KG, 02.12.1999 - 5 Ws 664/99
Strafaussetzung zur Bewährung: Prognoseentscheidung bei Reststrafenaussetzung
- OLG Jena, 03.01.2012 - 1 Ws 566/11
Strafvollstreckung: Anwendbares Recht bei Reststrafenaussetzung einer nach den …
- OLG Celle, 13.03.2012 - 2 Ws 59/12
Anwendung der Vorschriften des JGG für die Berechnung und Verlängerung der …
- OLG Nürnberg, 17.11.2009 - 2 Ws 410/09
Jugendstrafrecht: Reststrafenaussetzung einer nach den Vorschriften des …
- OLG Düsseldorf, 05.03.2012 - 1 Ws 62/12
Maßgebliches Recht für die Entscheidung über die Reststrafenaussetzung bei …
- OLG Hamm, 18.08.2009 - 2 Ws 209/09
Begriff der erstmaligen Verbüßung einer Freiheitsstrafe i.S. von § 57 Abs. 2 Nr. …
- OLG Düsseldorf, 04.04.2003 - 3 Ws 117/03
Voraussetzungen für eine Strafaussetzung nach § 88 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz …
- OLG Dresden, 17.06.2009 - 2 Ws 203/09
Sachverständiger; Gutachten; Strafrestaussetzung; Bewährung; Prognose; …
- OLG Köln, 05.08.2003 - 2 Ws 465/03
Aussetzung des Restes einer im Erwachsenenvollzug vollzogenen Jugendstrafe
- KG, 11.11.1996 - 1 HEs 160/96
- OLG Karlsruhe, 03.02.1998 - 1 Ws 12/98
- OLG Jena, 16.09.2004 - 1 Ws 294/04
Reststrafenaussetzung, Jugendstrafe
- OLG Hamm, 28.04.1998 - 3 Ws 164/98
Bedingte Entlassung, Erwachsenenvollzug, Jugendstrafe, Sicherheitsinteresse der …
- OLG Hamm, 09.12.1999 - 2 Ws 348/99
Ablehnung der bedingten Entlassung, Anordnung einer Sperrfrist, Jugendstrafe im …
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 18.03.1996 - 2 Ss 93/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vereinbarung einer Nebenkostenpauschale, mit der die Aufwendungen des Vermieters für Warmwasser, Müllbeseitigung, Wasser- und Stromversorgung sowie Heizung entgolten werden; Höhe der Nebenkostenpauschale im Verhältnis zu den tatsächlichen Aufwendungen des Vermieters; ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
WiStrG § 5
Verfahrensgang
- AG Ulm, 23.10.1995 - 6 AK 315/95
- OLG Stuttgart, 18.03.1996 - 2 Ss 93/96
Papierfundstellen
- MDR 1996, 958 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- OLG Stuttgart, 07.07.1981 - 8 REMiet 1/81
Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete; Berücksichtigung behebbarerer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.1996 - 2 Ss 93/96
Sollte das Angebot an möblierten Zimmern der hier festgestellten Art in Ulm tatsächlich so gering sein, daß hier Vergleichsmieten nicht festgestellt werden können, wären die entsprechenden Mietpreise in vergleichbaren Städten heranzuziehen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 WiStrG), notfalls wäre ein Sachverständigengutachten einzuholen gewesen (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1981, 2365 [OLG Stuttgart 07.07.1981 - 8 REMiet 1/81]).Mindestens zur inneren Tatseite hätte sich das Urteil in diesem Zusammenhang dann auch mit dem Umstand auseinandersetzen müssen, daß der über die fraglichen Vergleichsmietpreise wohl am ehesten verfügende Caritasverband Württemberg die beanstandeten Mietverträge "vermittelte" und das Sozialamt der Stadt Ulm die vereinbarten Mietentgelte bezahlte, offenbar ohne eine Teilnichtigkeit der Vereinbarungen nach § 134 BGB geltend zu machen (vgl. hierzu BGHZ NJW 1984, 722; OLG Stuttgart NJW 1981, 2365 [OLG Stuttgart 07.07.1981 - 8 REMiet 1/81]) und den Betroffenen auf die Höhe üblicher Entgelte für vergleichbare Wohnräume und Nebenleistungen hinzuweisen.
Dieser Wert entspricht der herrschenden Meinung (…vgl. Meyer a.a.O., Anm. 4 c; OLG Stuttgart NJW 1981, 2365 [OLG Stuttgart 07.07.1981 - 8 REMiet 1/81]) und ist jedenfalls dann zutreffend, wenn er an der oberen Grenze der üblichen Vergleichsmieten ausgerichtet ist.
- OLG Stuttgart, 26.02.1982 - 8 REMiet 5/81
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.1996 - 2 Ss 93/96
Soweit das Amtsgericht offenbar als mietpreisreduzierenden Faktor den Umstand bewertet hat, daß es sich bei den Mietern des Betroffenen "in vielen Fällen" um Personen handelt, die auf dem regulären Wohnmarkt "nur unter ganz erschwerten Bedingungen eine Wohnung erhalten konnten", bzw. um Sozialhilfeempfänger zumeist ausländischer Nationalität, hat es auf Umstände abgestellt, die bei der Bestimmung der angemessenen Miethöhe nach § 5 Abs. 1 Satz 2 WiStrG außer Betracht zu bleiben haben (OLG Stuttgart, NJW 1982, 1160 [OLG Stuttgart 26.02.1982 - 8 REMiet 5/81];… Meyer a.a.O., Anm. 4 b).Sollten die vom Betroffenen geforderten und vereinnahmten Nebenkostenpauschalen nicht kostendeckend gewesen sein, wäre eine Kompensierung etwa überhöhter "Grundmieten" im Betrag der Kostenunterdeckung vorzunehmen (OLG Stuttgart NJW 1982, 1160 [OLG Stuttgart 26.02.1982 - 8 REMiet 5/81]).
- BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 13/83
Wirksamkeit einer gegen Mietpreisbindung verstoßenden Mietpreiserhöhung
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.1996 - 2 Ss 93/96
Mindestens zur inneren Tatseite hätte sich das Urteil in diesem Zusammenhang dann auch mit dem Umstand auseinandersetzen müssen, daß der über die fraglichen Vergleichsmietpreise wohl am ehesten verfügende Caritasverband Württemberg die beanstandeten Mietverträge "vermittelte" und das Sozialamt der Stadt Ulm die vereinbarten Mietentgelte bezahlte, offenbar ohne eine Teilnichtigkeit der Vereinbarungen nach § 134 BGB geltend zu machen (vgl. hierzu BGHZ NJW 1984, 722; OLG Stuttgart NJW 1981, 2365 [OLG Stuttgart 07.07.1981 - 8 REMiet 1/81]) und den Betroffenen auf die Höhe üblicher Entgelte für vergleichbare Wohnräume und Nebenleistungen hinzuweisen. - OLG Köln, 29.07.1975 - Ss 147/75
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.1996 - 2 Ss 93/96
Streitig könnte im übrigen allenfalls sein, ob die genannte Eigenart der Mieter einen Zuschlag zur üblichen Vergleichsmiete rechtfertigt, weil der Markt auf sie mit einer Verknappung des Angebots antwortet - und diese Tendenz durch preisregulierende Eingriffe in die Vertragsautonomie noch verstärkt wird (…vgl. hierzu OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Köln, NJW 1976, 119 [OLG Köln 29.07.1975 - Ss 147/75]).
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