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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 17.05.1999

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.05.1999 - 5 W 16/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9836
OLG Stuttgart, 07.05.1999 - 5 W 16/99 (https://dejure.org/1999,9836)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.05.1999 - 5 W 16/99 (https://dejure.org/1999,9836)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Mai 1999 - 5 W 16/99 (https://dejure.org/1999,9836)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 257, 93 ZPO; § 556
    Kostentragung bei Räumungsklage wegen Nichterklärung über Räumungsabsicht Räumungsklage; Kündigung; Räumungsabsicht; Anerkenntnis; Gewerberaummiete

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Träger der Kosten einer Räumungsklage; Interesse des Vermieters an den Räumungsabsichten des Mieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1189
  • NZM 2000, 95
  • ZMR 1999, 553
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 10.06.1983 - 9 REMiet 1/83

    Räumungsklage; Widerspruchsfrist; Zulässigkeit der Räumungsklage; Erleichterte …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.05.1999 - 5 W 16/99
    Außerdem soll die Kündigung dem Mieter als Dispositionsspielraum dafür dienen, sich zu entscheiden, ob er sich anderweitig Ersatzraum beschaffen oder gegen die Kündigung zur Wehr setzen will (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1984, 2953; AG Köln WuM 1986, 94; AG Charlottenburg WuM 1989, 427).
  • LG Zwickau, 22.01.1997 - 6 T 112/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.05.1999 - 5 W 16/99
    Der dem Beschluß zugrundeliegende Sachverhalt ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar (wie hier Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 57. Aufl., § 93 Rn. 52 mit Hinweis auf die - allerdings nur bedingt einschlägigen - Entscheidungen LG Frankenthal/Pfalz WuM 1990, 527, AG Hannover WuM 1993, 547 und LG Zwickau WuM 1997, 335).
  • BGH, 28.06.2023 - XII ZB 537/22

    Veranlassung zur Klageerhebung bei Schweigen eines gewerblichen Mieters zu …

    Rn. 13 aa) Richtig hat das Oberlandesgericht zunächst angenommen, dass der Schuldner im Allgemeinen vor Fälligkeit des Anspruchs grundsätzlich nicht verpflichtet oder zur Vermeidung eigener Kostennachteile gehalten ist, sich zu seiner Leistungsbereitschaft zu erklären (vgl. OLG Hamm ZMR 1996, 449; OLG Stuttgart WuM 1999, 414;… MünchKommZPO/Becker-Eberhard 6. Aufl. § 257 Rn. 19;… Zöller/Greger ZPO 34. Aufl. § 257 Rn. 6;… Wieczorek/Schütze/Assmann ZPO 5. Aufl. § 257 Rn. 30 mwN;… BeckOK ZPO/Jaspersen [Stand: 1. März 2023] § 93 Rn. 33a;… BeckOGK/Zehelein [Stand: 1. April 2023] BGB § 546 Rn. 202 mwN;… Saenger/Saenger ZPO 9. Aufl. § 257 Rn. 7;… Stein/Jonas/Roth ZPO 23. Aufl. § 257 Rn. 14 mwN).

    Rn. 15 (1) Teilweise wird insoweit allerdings in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, der Mieter gebe jedenfalls bei erkennbar begründeter Kündigung Veranlassung zur Klage, wenn er seine Bereitschaft, das Mietobjekt bei Ablauf der Mietzeit geräumt an den Vermieter herauszugeben, auf Aufforderung des Vermieters nicht erkläre (vgl. OLG Nürnberg MietRB 2004, 203 f. mit Anm. von Bieber mwN; OLG Stuttgart WuM 1999, 414;… Guhling/Günter/Geldmacher Gewerberaummiete 2. Aufl. 16. Teil Kap. 3 Rn. 27 mwN;… Lützenkirchen/Lützenkirchen Mietrecht 3. Aufl. § 546 BGB Rn. 24a und b mwN [zu § 259 ZPO];… Saenger/Gierl ZPO 9. Aufl. § 93 Rn. 15).

    Zur Begründung wird angeführt, der Vermieter habe ein berechtigtes Interesse, frühzeitig zu wissen, ob die Mieträume sofort nach Ende der Mietzeit für eine Weitervermietung oder Bau- oder Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stünden (vgl. z.B. OLG Stuttgart WuM 1999, 414; Henssler NJW 1989, 138, 142;… Lützenkirchen/Lützenkirchen Mietrecht 3. Aufl. § 546 BGB Rn. 24a mwN).

  • BGH, 11.09.2003 - XII ZB 188/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Allerdings hat der Einzelrichter die Zulassung der Rechtsbeschwerde nur mit dem Hinweis auf seine von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (NZM 2000, 95) abweichende Rechtsauffassung begründet und dabei auf § 574 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 ZPO (Fälle der Rechtsfortbildung und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung), nicht dagegen auf § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (Fälle der grundsätzlichen Bedeutung) verwiesen.

    Daß im übrigen auch der Einzelrichter dem vorliegenden Fall eine grundsätzliche Bedeutung beigemessen hat, ergibt sich aus den Gründen seiner Entscheidung, in der er sich mit der in Literatur und Rechtsprechung (zum unterschiedlichen Meinungsstand vgl. OLG Stuttgart NZM 2000, 95 und Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 61. Aufl. § 93 Rdn. 52 jeweils m.Nachw. auch zur Rechtsprechung) kontrovers diskutierten Frage der Erklärungspflicht des Mieters gegenüber dem Vermieter auseinandergesetzt hat.

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2022 - 24 W 39/22

    Ein (gewerblicher) Mieter gibt seinem Vermieter noch keine Klageveranlassung iSv …

    Rn. 22 Einer Auffassung nach kann der Vermieter diesem Risiko dadurch entgehen, dass er den Mieter zur Erklärung über seine Räumungsbereitschaft zum bevorstehenden Termin auffordert: Verweigere der Mieter bei erkennbar begründeter Kündigung eine solche Erklärung oder reagiere er auf das Auskunftsverlangen des Vermieters nicht in angemessener Frist, habe er Veranlassung zur Klage gegeben (OLG Nürnberg MietRB 2004, 203 m. zust. Anm. Bieber; OLG Stuttgart NZM 2000, 95; vgl. LG Bonn BeckRS 2014, 8073;… Geldmacher, in: Guhling/Günter, Gewerberaummiete, 2. A. 2019, 16. Teil, Prozessrecht, Kap. 3 Rn 27 mwN; Lützenkirchen, in: GE 2017, 1384.).
  • LG Berlin, 25.01.2018 - 67 T 9/18

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Veranlassung zur Klageerhebung …

    Dem ist jedoch nicht zu folgen, wobei dahinstehen kann, ob der Mieter materiell-rechtlich zur Abgabe einer solchen - im Regelungsgefüge der §§ 555b ff. BGB nicht vorgesehenen - Erklärung über seine Erfüllungsbereitschaft überhaupt verpflichtet ist (…vgl. verneinend OLG Hamm, Beschl. v. 17. Mai 1996 - 33 W 13/96, ZMR 1996, 499, LG Berlin, Urt. v. 1. Februar 2010 - 12 O 509/09, GuT 2010, 247, juris Tz. 11; a.A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 7. Mai 1999 - 5 W 16/99, NZM 2000, 95, juris Tz. 3 (jeweils zur unterlassenen Erklärung über die künftige Räumungsbereitschaft)).
  • LG Berlin, 01.02.2010 - 12 O 509/09

    Schweigen auf Räumungsverlangen = Klageanlass?

    Der von der Klägerin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 7. Mai 1999, 5 W 16/99 = NZM 2000, 95) vertretenen Auffassung, der Mieter, der es unterlasse, sich auf Aufforderung des Vermieters zu seiner Räumungsverpflichtung zu erklären, gebe Anlass zur Klage, überzeugt nicht.
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.06.2008 - 7 O 4785/08

    Gewerberaummiete: Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis bei Klage auf …

    Dies dürfte der aus § 242 BGB folgenden Obliegenheit des Mieters, sich zu erklären (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 12.01.2004, 8 W 2530/02; OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.05.1999, Az. 5 W 16/99, NZM 2000, 95), nicht genügen, da es gerade darum geht, Klarheit zu schaffen.
  • LG Duisburg, 26.08.2022 - 3 O 191/22
    Rn. 13 Die Kammer teilt nicht die Rechtsansicht des Landgerichts Berlin (LG Berlin, Anerkenntnisurteil vom 1.2.2010 - 12 O 509/09, BeckRS 2010, 6788, beck-online), sondern die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 7.5. 1999 - 5 W 16/99, NZM 2000, 95, beck-online), das im genannten Beschluss im Wesentlichen Folgendes ausgeführt hat:.
  • LG Köln, 09.11.2011 - 4 O 133/11

    Kostentragung nach gemeinsamer Erledigungserklärung im Zusammenhang mit einer …

    Im vorliegenden Fall lag es aufgrund der üblichen Verfahrensdauer für den Kläger auf der Hand, dass er im gerichtlichen Wege einen Räumungstitel erst zu einem Zeitpunkt hätte erlangen können, zu dem die Räumung bereits erfolgt gewesen wäre (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.12.2005, Az. 2 W 84/05, BeckRS 2006, 12477; OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.05.1999, Az. 5 W 16/99).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.05.1999 - 22 U 162/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6503
OLG Hamm, 17.05.1999 - 22 U 162/97 (https://dejure.org/1999,6503)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.05.1999 - 22 U 162/97 (https://dejure.org/1999,6503)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Mai 1999 - 22 U 162/97 (https://dejure.org/1999,6503)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist Berufung auf Gewährleistungsausschluß treuwidrig? (IBR 1999, 597)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1189
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.03.1995 - V ZR 7/94

    Rechte des Grundstückskäufers nach Zerstörung des mitverkauften Gebäudes bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 17.05.1999 - 22 U 162/97
    Zwar bezieht sich der Gewährleistungsausschluß grundsätzlich auch auf Mängel, die erst nach Kaufvertragsabschluß bis zum Gefahrübergang entstehen (Tiedtke NJW 1995, 3083, 3084 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1995, 1737), da sich der Verkäufer durch den Gewährleistungsausschluß bei Gefahrübergang so stellen will, wie er stünde, wenn die Sache bei Gefahrübergang fehlerfrei wäre.
  • BGH, 10.06.1998 - V ZR 324/97

    Berechtigung zum "kleinen" Schadensersatz nach Veräußerung der mangelbehafteten …

    Auszug aus OLG Hamm, 17.05.1999 - 22 U 162/97
    Rn. 15 Als Minderungsbetrag hat der Senat die vom Sachverständigen Ostendorf ermittelten Nachbesserungskosten zugrunde gelegt vgl. auch Palandt - Putzo, BGB, 58. Aufl., § 472 Rdn 8. BGH MDR 1998, 1091 hat für den Bereich des Schadensersatzes entschieden, daß die Differenz zwischen dem Wert der mangelhaften und der mangelfreien Sache nach den Kosten für eine Herrichtung der Sache in einen mangelfreien Zustand berechnet wird.
  • BGH, 24.01.2003 - V ZR 248/02

    Umfang eines Gewährleistungsausschlusses

    Anderenfalls kann nicht davon ausgegangen werden, daß einem Haftungsausschluß, für den ohnehin der Grundsatz einer engen Auslegung gilt (…vgl. BGH, Urt. v. 11. Juli 1960, VII ZR 109/59, WM 1960, 1119, 1120;… Senat, Urt. v. 26. Januar 1962, V ZR 168/60, WM 1962, 511, 512;… Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 459 Rdn. 223), solch weitreichende Folgen beigemessen werden sollten (…vgl. Soergel/Huber aaO;… Staudinger/Honsell, § 476 a.F. Rdn. 11;… Erman/Grunewald, BGB, 10. Aufl., vor § 459 Rdn. 71; a.A., doch ohne näheres Eingehen auf die Problematik, Tiedtke, NJW 1995, 3081, 3084; ihm im Grundsatz folgend OLG Hamm, MDR 1999, 1189).
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