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Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.07.2000

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 4 U 53/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2511
OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 4 U 53/00 (https://dejure.org/2000,2511)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.06.2000 - 4 U 53/00 (https://dejure.org/2000,2511)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 4 U 53/00 (https://dejure.org/2000,2511)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlust der Neuwageneigenschaft durch Überführungsfahrt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kaufvertrag; Erfüllungsanspruch; Widerklage; VW-Vertragshändler; Gattungsmäßige Bestimmung

  • Wolters Kluwer

    Verlust der Neuwageneigenschaft durch die Überführungsfahrt mit rotem Kennzeichen durch den Vertragshändler; Zuführung eines Fahrzeuges zu seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch als Verkehrsmittel erst nach Veräusserung; Orientierung an der im Schadensrecht für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1314
  • MDR 2000, 1315
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.06.1980 - VIII ZR 185/79

    Zusicherung der Fabrikneuheit eines Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 4 U 53/00
    Dabei stellt die vom Händler veranlasste oder durchgeführte Überführungsfahrt, unter der man die Fahrt mit eigener Motorkraft vom Herstellungsort zum Verkaufsort mit rotem Kennzeichen versteht, keine Ingebrauchnahme zu Verkehrszwecken dar (BGH, BB 1967, 1268; BGH, DB 1980, 780; BGH, DB 1980, 1836; OLG Hamm, NZV 1993, 151; LG Aachen, NJW 1978, 273;… Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 459, Rn. 299;… Münchner Kommentar zum BGB/Westermann, 3. Aufl., § 459, Rn. 39;… Staudinger/Honsell, BGB, 13. Bearb., § 459, Rn. 90;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 6. Aufl., Rn. 3).
  • BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78

    Fabrikneuheit eines Kfz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 4 U 53/00
    Dabei stellt die vom Händler veranlasste oder durchgeführte Überführungsfahrt, unter der man die Fahrt mit eigener Motorkraft vom Herstellungsort zum Verkaufsort mit rotem Kennzeichen versteht, keine Ingebrauchnahme zu Verkehrszwecken dar (BGH, BB 1967, 1268; BGH, DB 1980, 780; BGH, DB 1980, 1836; OLG Hamm, NZV 1993, 151; LG Aachen, NJW 1978, 273;… Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 459, Rn. 299;… Münchner Kommentar zum BGB/Westermann, 3. Aufl., § 459, Rn. 39;… Staudinger/Honsell, BGB, 13. Bearb., § 459, Rn. 90;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 6. Aufl., Rn. 3).
  • BGH, 28.09.1994 - XII ZR 50/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Mieters zur Räumung und Abweisung der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 4 U 53/00
    Dies ist nach zutreffender Rechtsansicht dann der Fall, wenn die Ansprüche aus Klage und Widerklage nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass das Gericht beiden Ansprüchen stattgeben könnte (BGH, NJW 1994, 3292 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.12.1992 - 19 U 57/92

    Neuwagen mit Laufleistung von 1700 km

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 4 U 53/00
    Dabei stellt die vom Händler veranlasste oder durchgeführte Überführungsfahrt, unter der man die Fahrt mit eigener Motorkraft vom Herstellungsort zum Verkaufsort mit rotem Kennzeichen versteht, keine Ingebrauchnahme zu Verkehrszwecken dar (BGH, BB 1967, 1268; BGH, DB 1980, 780; BGH, DB 1980, 1836; OLG Hamm, NZV 1993, 151; LG Aachen, NJW 1978, 273;… Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 459, Rn. 299;… Münchner Kommentar zum BGB/Westermann, 3. Aufl., § 459, Rn. 39;… Staudinger/Honsell, BGB, 13. Bearb., § 459, Rn. 90;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 6. Aufl., Rn. 3).
  • LG Aachen, 11.11.1977 - 5 S 327/77
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 4 U 53/00
    Dabei stellt die vom Händler veranlasste oder durchgeführte Überführungsfahrt, unter der man die Fahrt mit eigener Motorkraft vom Herstellungsort zum Verkaufsort mit rotem Kennzeichen versteht, keine Ingebrauchnahme zu Verkehrszwecken dar (BGH, BB 1967, 1268; BGH, DB 1980, 780; BGH, DB 1980, 1836; OLG Hamm, NZV 1993, 151; LG Aachen, NJW 1978, 273;… Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 459, Rn. 299;… Münchner Kommentar zum BGB/Westermann, 3. Aufl., § 459, Rn. 39;… Staudinger/Honsell, BGB, 13. Bearb., § 459, Rn. 90;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 6. Aufl., Rn. 3).
  • LG Zwickau, 27.06.2006 - 1 O 1652/05

    Neuwagen trotz "zu hoher" Laufleistung nach Überführungsfahrt

    Überfuhrungsfahrten, soweit sie einen geringeren Umfang als 1.000 km haben (vgl. OLG Stuttgart, Urt . v. 28.06.2000 - 4 U 53/00, juris) und auch Probefahrten (… Reinking/Eggert, a. a. O ., Rn . 18) lassen indes die Neuwageneigenschaft nicht ohne Weiteres entfallen.

    Der objektive Wert und die Einschätzung eines Fahrzeugs im Rechtsverkehr werden bei einer zugestandenen Überführungsfahrt von bis zu 1.000 km (vgl. OLG Stuttgart, Urt . v. 28.06.2000 - 4 U 53/00, juris) nicht erkennbar dadurch geschmälert, das weitere 92 km gefahren werden.

  • LG Bremen, 11.05.2006 - 12 O 297/05

    Ausgleichsanspruch - Anspruch trotz Nichtannahme eines angebotenen Vertrags

    Auch soweit die Fahrzeuge unstreitig im Zeitpunkt der Übergabe auf den Endkunden eine (geringe) Laufleistung aufwiesen, ist eine solche - wie oben dargelegt - bei Neuwagen durchaus üblich und ändert an der Neuwageneigenschaft des Fahrzeuges nichts (vgl. OLG Stuttgart MDR 00, 1315).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.07.2000 - VI ZR 192/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,954
BGH, 04.07.2000 - VI ZR 192/99 (https://dejure.org/2000,954)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2000 - VI ZR 192/99 (https://dejure.org/2000,954)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2000 - VI ZR 192/99 (https://dejure.org/2000,954)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    BGB § 826 B, Ge

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3138
  • ZIP 2000, 1539
  • MDR 2000, 1315
  • NZI 2000, 471
  • NZI 2001, 46
  • FamRZ 2001, 86
  • VersR 2000, 1553
  • WM 2000, 1855
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.12.1969 - VI ZR 259/67

    Klage auf Schadensersatz wegen Beihilfe zur Unterhaltsentziehung - Vornahme einer …

    Auszug aus BGH, 04.07.2000 - VI ZR 192/99
    Zutreffend ist zwar der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß § 826 BGB in einem Fall, in dem die Anfechtung des zur Unterhaltsbeeinträchtigung führenden Rechtsgeschäfts nach dem Anfechtungsgesetz in Betracht kommt, nur dann Anwendung finden kann, wenn über den Anfechtungstatbestand hinausgehende besondere Umstände das Urteil der Sittenwidrigkeit tragen (Senatsurteil vom 2. Dezember 1969 - VI ZR 259/67 - WM 1970, 404; BGHZ 130, 314, 330 f.; BGH, Urteil vom 12. Februar 1996 - II ZR 279/94 - VersR 1996, 1287 = NJW 1996, 1283).

    In dem schon erwähnten Urteil vom 2. Dezember 1969 (aaO) hat der erkennende Senat nämlich nicht nur ausgeführt, daß eine nach dem Anfechtungsgesetz anfechtbare Rechtshandlung zugleich die Merkmale einer unerlaubten Handlung nach § 826 BGB erfüllen könne, wenn über den bloßen Anfechtungstatbestand hinaus Umstände vorlägen, die der Verhaltensweise der Beteiligten den Stempel der Sittenwidrigkeit aufdrückten; er hat vielmehr diese Voraussetzungen für den damaligen Fall bejaht, in dem ein Unterhaltspflichtiger mit einem Dritten zu dessen Gunsten zusammengewirkt hatte, um die Unterhaltsansprüche des Berechtigten zu vereiteln, so daß sich eine Schadensersatzpflicht des Dritten gemäß § 826 BGB ergibt.

  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus BGH, 04.07.2000 - VI ZR 192/99
    Zutreffend ist zwar der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß § 826 BGB in einem Fall, in dem die Anfechtung des zur Unterhaltsbeeinträchtigung führenden Rechtsgeschäfts nach dem Anfechtungsgesetz in Betracht kommt, nur dann Anwendung finden kann, wenn über den Anfechtungstatbestand hinausgehende besondere Umstände das Urteil der Sittenwidrigkeit tragen (Senatsurteil vom 2. Dezember 1969 - VI ZR 259/67 - WM 1970, 404; BGHZ 130, 314, 330 f.; BGH, Urteil vom 12. Februar 1996 - II ZR 279/94 - VersR 1996, 1287 = NJW 1996, 1283).
  • BGH, 12.02.1996 - II ZR 279/94

    Sittenwidrige Schädigung durch Einstellung des Geschäftsbetriebes einer GmbH

    Auszug aus BGH, 04.07.2000 - VI ZR 192/99
    Zutreffend ist zwar der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß § 826 BGB in einem Fall, in dem die Anfechtung des zur Unterhaltsbeeinträchtigung führenden Rechtsgeschäfts nach dem Anfechtungsgesetz in Betracht kommt, nur dann Anwendung finden kann, wenn über den Anfechtungstatbestand hinausgehende besondere Umstände das Urteil der Sittenwidrigkeit tragen (Senatsurteil vom 2. Dezember 1969 - VI ZR 259/67 - WM 1970, 404; BGHZ 130, 314, 330 f.; BGH, Urteil vom 12. Februar 1996 - II ZR 279/94 - VersR 1996, 1287 = NJW 1996, 1283).
  • BGH, 24.03.1964 - VI ZR 244/62

    Haftung auf Schadensersatz wegen Vereitelung von Unterhaltsansprüchen eines …

    Auszug aus BGH, 04.07.2000 - VI ZR 192/99
    Angesichts dieser Unterstellung, die im Hinblick auf die vom Berufungsgericht übergangenen Beweisanträge der Klägerin auch aus revisionsrechtlicher Sicht geboten ist, kommt nach den dargelegten Grundsätzen eine Haftung der Beklagten nach § 826 BGB in Betracht (zu einem vergleichbaren Sachverhalt auch Senatsurteil vom 24. März 1964 - VI ZR 244/62 - WM 1964, 642 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.2018 - IX ZR 103/17

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Anwendbares Recht für die insolvenzrechtlichen …

    Rn. 50 aa) Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass Ansprüche aus § 826 BGB in den Fällen, in denen die Tatbestandsvoraussetzungen eines Anfechtungsgrundes insbesondere nach § 133 Abs. 1 InsO verwirklicht sind, nach ständiger Rechtsprechung nur dann gegeben sind, wenn der Fall besondere Umstände aufweist, die über die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO hinausgehen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2000 - VI ZR 192/99, WM 2000, 1855, 1856; vom 23. April 2002 - XI ZR 136/01, WM 2002, 1186, 1189 unter II.4.b.aa.; vom 7. April 2005 - IX ZR 258/01, WM 2005, 1037, 1038 unter II.2.a.bb., je mwN).

    Rn. 56 Das Berufungsgericht verkennt bereits, dass es nicht darauf ankommt, ob zusätzlich zur Sittenwidrigkeit nach § 826 BGB besondere Umstände vorliegen, sondern allein darauf, ob der beanstandete Vorgang über einen bloßen Anfechtungstatbestand hinaus noch besondere Umstände aufweist, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit im Sinn von § 826 BGB rechtfertigen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2000 - VI ZR 192/99, ZIP 2000, 1539, 1540).

  • BGH, 08.05.2003 - IX ZR 334/01

    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung einer Patronatserklärung

    In einem solchen Fall kommen neben - hier nicht geltend gemachten - Ansprüchen des Gläubigers nach dem Anfechtungsgesetz auch solche aus § 826 BGB sowie aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einer konkursrechtlichen Straftat in Betracht (vgl. BGHZ 130, 314, 331; BGH, Urteil vom 4. Juli 2000 - VI ZR 192/99, NJW 2000, 3138, 3139).
  • OLG Stuttgart, 26.09.2012 - 9 U 65/12

    Insolvenzrecht: Sittenwidrigkeit der Kreditvergabe an ein insolvenzreifes …

    Rn. 42 (a) Nachdem die insolvenzrechtlichen Anfechtungstatbestände Spezialregelungen für Geschäfte darstellen, deren Inhalt und Zweck im Wesentlichen auf eine Gläubigerbenachteiligung hinausläuft, kommt eine Unwirksamkeit wegen Sittenwidrigkeit nur dann in Betracht, wenn zu den Tatsachen, die die Anfechtung begründen, weitere besondere und gewichtige Fallumstände hinzutreten, die die Bewertung als sittenwidrig rechtfertigen (BGH, Urteil vom 4.07.2000 - VI ZR 192/99, Rn. 9, zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 10.04.2003 - 5 U 62/02

    Zum Verhältnis von Insolvenzanfechtung und Geschäftsführerhaftung nach § 64 II …

    Was eine konkurrierende deliktische Haftung anbelangt, stellt sich die aufgeworfene Problematik bereits schon deshalb nicht, weil Anhaltspunkte für eine gegenständlich über den das den Tatbestand der Absichtsanfechtung erfüllende Geschehen hinausgehende derartige Haftung letztlich nicht vorliegen, im Verhältnis zum allgemeinen Schadensersatzrecht insoweit aber die Anfechtungsvorschriften traditionell als abschließende Sonderregelungen angesehen werden (vgl. nur BGH NJW 2000, 3138, 3138 f.; BGH NJW 1995, 2846, 2849, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 17.12.2004 - 9 U 30/03

    Aktivlegitimation, Sozialhilfe, Unterhaltsgläubiger, Vollstreckungstitel, …

    Insoweit ist es seit dem Urteil des Reichsgerichts vom 19.9.1910 ( RGZ 74, 224 ) gefestigte, zuletzt durch BGH NJW 2000, 3138 bestätigte, höchstrichterliche Rechtsprechung, dass allein der anfechtungsrechtlich relevante Vorsatz des Schuldners, durch sein Verhalten seine Gläubiger zu benachteiligen und die Kenntnis des anderen Teils davon noch nicht ausreichen, eine Schadensersatzpflicht nach § 826 BGB auszulösen.
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 4 U 29/01

    Schadensersatz wegen sittenwidriger Vollstreckungsvereitelung

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass neben den Vorschriften des Anfechtungsgesetzes auch Schadenersatzansprüche gem. § 826 BGB durchgreifen können, wenn denn Umstände vorliegen, die sich nicht in dem bloßen Anfechtungstatbestand erschöpfen, sondern darüberhinausgehend den Vorwurf der Sittenwidrigkeit rechtfertigen (vgl. BGH, VersR 2000, 1553).
  • OLG München, 18.12.2003 - 1 U 3760/03

    Zur Amtspflichtverletzung des Rechtspflegers wegen Versagung der Genehmigung nach …

    Der beanstandete Vorgang muss jedoch über den bloßen Anfechtungstatbestand hinaus noch besondere Umstände aufweisen, die den Tatbestand dieser Rechtsnormen ausfüllen (BGH NJW 2000, 3138).
  • OLG München, 11.10.2010 - 19 U 2168/10

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Anspruchsvoraussetzungen bei Schädigung …

    19 Zwar bestanden zu diesem Zeitpunkt aufgrund des Urteiles des Amtsgerichtes Kempen vom 30.10.2006 bereits Ansprüche der Klägerin gegen den Zeugen B., deren Durchsetzung durch die Auszahlung des (Rest-)Vergleichsbetrages an die Beklagte statt an den Zeugen faktisch mindestens erschwert wurden, weil der Zeuge offenbar über kein nennenswertes weiteres Einkommen und Vermögen verfügt, so dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Urteil vom 02.12.1969, Gz. VI ZR 259/67, WM 1970, 404f., und Urteil vom 04.07.2000, Gz. VI ZR 192/99, WM 2000, 1855ff.) Ansprüche nach § 826 BGB grundsätzlich in Betracht kommen könnten.
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