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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1306
BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03 (https://dejure.org/2004,1306)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2004 - IX ZB 43/03 (https://dejure.org/2004,1306)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - IX ZB 43/03 (https://dejure.org/2004,1306)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    EuGVÜ Art. 27 Nr. 1, Nr. 2; HZÜ Art. 5, Art. 6; ZPO a. F. § 184 Abs. 1; ZPO § 418 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 27 Nr. 1; ; EuGVÜ Art. 27 Nr. 2; ; HZÜ Art. 5; ; HZÜ Art. 6; ; ZPO a.F. § 184 Abs. 1; ; ZPO § 418 Abs. 1

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Errichtung einer Urkunde im Wege der Ersatzzustellung; Begründung des Beweises, dass die Person, der die Sendung übergeben wurde, Bediensteter des Adressaten ist; Entkräftung von Beweisanzeichen durch den Adressaten; Belegung der Rüge, das Urteil sei durch vorsätzlich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswirkung der Zustellungsurkunde über die Ersatzzustellung; Geltendmachung von Einwendungen im Verfahren der Anerkennung ausländischer Titel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Übergabe an Bediensteten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    AVAG § 15; EUGVVO 44/2001 Art. 1; EuGVÜ Art. 27; EuGVÜ Art. 29; EuGVÜ Art. 34; HZÜ Art. 5; HZÜ Art. 6; HZÜAG § 3; ZPO § 184; ZPO § 328; ZPO § 574
    Anerkennung und Vollstreckung --> Vermögensrechtliche Angelegenheiten; Verfahren --> Rechts- und Amtshilfe; Allgemeine Lehren --> Ordre public

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2386
  • MDR 2004, 1196
  • WM 2004, 1391
  • Rpfleger 2004, 638
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.04.1999 - IX ZR 263/97

    Anerkennung der internationalen Zuständigkeit US-amerikanischer Bundesgerichte; …

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03
    a) Der Beklagte, der sich im Ausland nicht eingelassen hat, kann im Anerkennungsverfahren rügen, der Gegner habe das Urteil durch vorsätzlich falschen Prozeßvortrag erwirkt; denn ein solches Urteil verstößt gegen die deutsche öffentliche Ordnung (BGHZ 141, 286, 304; BGH, Beschl. v. 10. Juli 1986 - IX ZB 27/86, WM 1986, 1370, 1371).

    Läßt der Beklagte sich aber im Ausland nicht ein, steht ihm der Betrugseinwand im Verfahren nach Art. 27 Nr. 1 EuGVÜ oder nach § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO uneingeschränkt zur Verfügung (BGHZ 141, 286, 306).

    Anschließend wird der Beschwerderichter unter Einbeziehung aller Umstände zu würdigen haben, ob - und gegebenenfalls in welchem Umfang - der Antragsgegnerin der von ihr zu führende Beweis (vgl. BGHZ 141, 286), daß das Urteil erschlichen wurde, gelungen ist.

  • BGH, 13.10.1993 - XII ZR 120/92

    Ersatzzustellung am "Erstwohnsitz" - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> …

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03
    Diese Beweiskraft reicht jedoch nur so weit, wie gewährleistet ist, daß die zur Beurkundung berufene Amtsperson die Tatsachen selbst verwirklicht oder aufgrund eigener Wahrnehmungen zutreffend festgestellt hat (BVerfG NJW-RR 1992, 1084, 1085; BGH, Beschl. v. 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91, NJW 1992, 1963; Urt. v. 13. Oktober 1993 - XII ZR 120/92, NJW-RR 1994, 564).

    Daher vermag beispielsweise die Urkunde über eine Ersatzzustellung nach §§ 181, 182 ZPO a.F. nicht den Urkundenbeweis dafür zu erbringen, daß der Adressat unter der Zustellungsanschrift wohnt (…BVerfG aaO; BGH, Beschl. v. 17. Februar 1992, aaO; Urt. v. 13. Oktober 1993, aaO).

    Diese Wirkung kann der Adressat nur durch eine plausible und schlüssige Darstellung von Tatsachen entkräften, aus denen folgt, daß die Person, der das Schriftstück übergeben wurde, nicht zu seinen Bediensteten gehört (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Februar 1992, aaO; Urt. v. 13. Oktober 1993, aaO).

  • BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde bezüglich Zustellungsanschrift

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03
    Diese Beweiskraft reicht jedoch nur so weit, wie gewährleistet ist, daß die zur Beurkundung berufene Amtsperson die Tatsachen selbst verwirklicht oder aufgrund eigener Wahrnehmungen zutreffend festgestellt hat (BVerfG NJW-RR 1992, 1084, 1085; BGH, Beschl. v. 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91, NJW 1992, 1963;… Urt. v. 13. Oktober 1993 - XII ZR 120/92, NJW-RR 1994, 564).

    Daher vermag beispielsweise die Urkunde über eine Ersatzzustellung nach §§ 181, 182 ZPO a.F. nicht den Urkundenbeweis dafür zu erbringen, daß der Adressat unter der Zustellungsanschrift wohnt (…BVerfG aaO; BGH, Beschl. v. 17. Februar 1992, aaO;… Urt. v. 13. Oktober 1993, aaO).

    Diese Wirkung kann der Adressat nur durch eine plausible und schlüssige Darstellung von Tatsachen entkräften, aus denen folgt, daß die Person, der das Schriftstück übergeben wurde, nicht zu seinen Bediensteten gehört (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Februar 1992, aaO;… Urt. v. 13. Oktober 1993, aaO).

  • BVerfG, 20.02.1992 - 2 BvR 884/91

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Zustellungsnachweises in einem Mahnverfahren

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03
    Diese Beweiskraft reicht jedoch nur so weit, wie gewährleistet ist, daß die zur Beurkundung berufene Amtsperson die Tatsachen selbst verwirklicht oder aufgrund eigener Wahrnehmungen zutreffend festgestellt hat (BVerfG NJW-RR 1992, 1084, 1085; BGH, Beschl. v. 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91, NJW 1992, 1963;… Urt. v. 13. Oktober 1993 - XII ZR 120/92, NJW-RR 1994, 564).
  • BGH, 10.07.1986 - IX ZB 27/86

    Vollstreckung von Entscheidungen, die in diesem Staat vollstreckbar sind, in …

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03
    a) Der Beklagte, der sich im Ausland nicht eingelassen hat, kann im Anerkennungsverfahren rügen, der Gegner habe das Urteil durch vorsätzlich falschen Prozeßvortrag erwirkt; denn ein solches Urteil verstößt gegen die deutsche öffentliche Ordnung (BGHZ 141, 286, 304; BGH, Beschl. v. 10. Juli 1986 - IX ZB 27/86, WM 1986, 1370, 1371).
  • BFH, 04.10.1983 - VII R 16/82

    Zustellungsempfänger - AG - Geschäftslokal - Mahnung

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03
    Ein in der Posteingangsstelle tätiger Arbeitnehmer eines Dritten kann daher Bediensteter des Zustellungsempfängers sein, wenn es zu seinen Aufgaben gehört, auch die für diesen bestimmte Post entgegenzunehmen (BFH BB 1984, 459, 460;… MünchKomm-ZPO/Wenzel, 2. Aufl. § 184 Rn. 3;… Musielak/Wolst, ZPO 2. Aufl. § 184 Rn. 2).
  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 342/09

    Briefeinwurf

    Rn. 18 Bei der Feststellung, ob die Beklagte am 7. September 2007 im Hause B. Straße 8 noch Geschäftsräume unterhielt, wird das Berufungsgericht insbesondere einerseits der behaupteten Anmeldung der Sitzverlegung gegenüber dem Handelsregister nachzugehen und andererseits zu berücksichtigen haben, dass die Zustellungsurkunde, deren Inhalt durch den Aktenausdruck des Mahnverfahrens nachgewiesen ist (§ 696 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 418 Abs. 1 ZPO), zwar keinen Beweis gemäß § 418 Abs. 1 ZPO für die Existenz von Geschäftsräumen an dem Zustellungsort erbringt, jedoch ein Indiz hierfür darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2005 - IX ZB 43/03, NJW 2004, 2386, 2387; BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1992, 224, 225 f).
  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 307/11

    Wirksamkeit der Klagezustellung ohne die in Bezug genommenen Anlagen

    Zwar erstreckt sich die Beweiskraft des § 418 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nur auf die eigene Wahrnehmung des Bezeugten (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 43/03, NJW 2004, 2386 unter II 2 b mwN).
  • BGH, 12.03.2020 - I ZB 64/19

    Heilung eines Zustellungsmangels ohne tatsächlichen Zugang des Originals; …

    Daher vermag die Urkunde über eine Ersatzzustellung nach § 180 ZPO nicht den Urkundenbeweis dafür zu erbringen, dass die Adressatin unter der Zustellungsanschrift wohnt (…vgl. BVerfG, NJW-RR 1992, 1084, 1085 [juris Rn. 11]; BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 43/03, NJW 2004, 2386, 2387 [juris Rn. 10] mwN).
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